Abenteuer Verantwortung

Schild, Landesgericht Salzburg
Bild: Anke Uhlenwinkel

Wie ein Unirektor versucht, Kritik an seinen Entscheidungen mundtot zu machen – und sich selbst für nicht verantwortlich erklärt.

Auf meinem Weg zum Landesgericht in Salzburg sehe ich an einer Litfaßsäule ein großes Plakat des örtlichen Theaters, auf dem das Motto der nächsten Spielzeit angekündigt wird: „Abenteuer Verantwortung“. Die Inszenierung, die ich an diesem Nachmittag im Gerichtssaal erleben sollte, wurde diesem Motto jedenfalls schon mal gerecht.

Der Gegenstand des Verfahrens war ein Blogbeitrag des Salzburger „Plagiatsjägers“ Stefan Weber. Im Januar hatte er die Entlassung zweier deutscher Professorinnen von der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt thematisiert und die Frage nach der Doppelmoral gestellt: Wie kann es sein, dass der Rektor, Oliver Vitouch, zwei Professorinnen aufgrund „sozialen Fehlverhaltens“ entlässt, an einer anderen Professorin, die nachweislich plagiiert hatte, aber festhält? Im Prozess ging es laut Kläger jedoch nicht um diese Frage, sondern um zwei Behauptungen, die sich auf den Zeitraum nach den Entlassungen bezogen.

Gab es eine beharrliche Verfolgung?

Inkriminiert wurde zum einen die Behauptung, dass der Rektor die Universitätsprofessorinnen „beharrlich verfolgt“ habe, wobei der Text im Blog allerdings nur sagt, dass die beiden betroffenen Professorinnen angeben, „von Vitouch über Jahre beharrlich verfolgt worden zu sein“ (der Blogbeitrag ist nach der Verhandlung leider nur noch im Archiv abrufbar. Diese Angabe haben sie an diesem zweiten Verhandlungstag als Zeuginnen vor Gericht wiederholt. Insofern wäre die Aussage Webers nicht zu beanstanden.

Zum anderen wurde der Schlusssatz des Blogbeitrags beanstandet, in dem es hieß, dass der Rektor die Betroffenen „finanziell, reputatorisch, geistig und körperlich ein Leben lang ruiniert“ habe. Im Text selbst unterscheidet Weber zwischen den finanziellen Folgen, die beide treffen, und den gesundheitlichen Folgen, die besonders eine der beiden Professorinnen getroffen haben. Auch diese beiden Aussagen wurden vor Gericht durch die Zeuginnen eindrücklich bestätigt: Keine der beiden Frauen verfügt derzeit über ein reguläres Beschäftigungsverhältnis und eine der beiden Zeuginnen war sichtlich gesundheitlich beeinträchtigt. Auch diese Aussage wäre somit wohl als tendenziell eher „wahr“ zu betrachten.

Aber auch darum ging es im Verlauf des Prozesses nicht wirklich. Einen relativ breiten Raum nahm zum einen die Frage ein, ob es tatsächlich eine beharrliche Verfolgung gegeben habe. Die beiden Zeuginnen haben hierzu verschiedene Aussagen gemacht. Beide haben darauf hingewiesen, dass sie von Seiten der Universität mehrfach aufgefordert waren, auf verschiedensten Internetseiten die Zugehörigkeit zur Alpen-Adria-Universität zu berichtigen. In einem Fall betraf dies nach Aussage der Zeugin die Seite einer Konferenz, an der sie einen Monat nach der überraschenden Entlassung teilnahm. Wer die langen Vorbereitungszeiten von Konferenzen kennt, weiß, dass solche Fehlzuordnungen auch bei regulären Arbeitsplatzwechseln von einer Universität zu anderen immer wieder vorkommen und meist unbürokratisch vor Ort (etwa über die Veränderung auf dem Namensschild), aber nicht unbedingt auf der Website korrigiert werden. In einem anderen Fall ging es, wiederum entsprechend der Aussage der Zeugin, um nur schwer auffindbare Interneteinträge, deren Existenz der Betroffenen gar nicht mehr bewusst waren.

Rechtsvorteil durch Auskunftsverweigerung?

Die Zeugin Heike Egner, die seit 2020 mit mir zusammen eine Studie über die Entlassung und Degradierung von Professorinnen und Professoren durchführt und die Ergebnisse publiziert, empfindet es zudem als „beharrliche Verfolgung“, dass der Rektor der Universität Klagenfurt nach jeder neuen Veröffentlichung versucht, bei den Redaktionen der entsprechenden Zeitschriften zu intervenieren, um entweder eine Rücknahme des Beitrags zu erwirken oder zumindest die Autorenvignette zu ändern: Die eigene Betroffenheit der Autorin müsse sichtbar gemacht werden, damit die Forschungsergebnisse entsprechend eingeordnet werden können[1]. Interessant an diesem Vorgehen ist aus meiner Sicht, dass der Präsident der Universität Potsdam, der mich, die Co-Autorin, ohne kodifiziertes Verfahren nicht entfristet hat, eine vergleichbare Intervention offenbar nicht versucht. Die Änderung meiner Autorenvignette verdankt sich ausschließlich dem Gleichheitsgrundsatz: Wenn schon eine Änderung, dann bei beiden.

Nicht nachgewiesen werden konnte die dritte Form der beharrlichen Verfolgung: Hier ging es um Einträge unter den Pseudonymen „Fortiter In Re“ in den Kommentarspalten der österreichischen Tageszeitung „Der Standard“ (online) und „Cambridge51“ auf Wikipedia, die dem Rektor der Universität Klagenfurt von verschiedenen Beobachtern, u. a. Stefan Weber, zugeschrieben wurden. Die Zeugin Heike Egner bemerkte hierzu, dass es schon auffällig sei, wie zeitnah zu den jeweiligen Gerichtsentscheidungen ihr Wikipedia-Profil durch „Cambridge51“ geändert worden sei. Dies könne nur jemand sein, der direkt involviert sei, da er über Kenntnisse verfüge, die niemand sonst haben könne. Ähnliches ließe sich für „Fortiter In Re“ sagen. Der Rektor selbst wollte sich zu der Frage des Richters nicht äußern, ob es sich bei den beiden Pseudonymen um seine Accounts handele oder nicht. Dies fiele in den „höchst persönlichen Lebensbereich“, weswegen er zur Auskunft nicht verpflichtet werden könne. Auf Nachfrage der Autorin wies der Rektor lediglich darauf hin, dass „Cambridge51“ sich nicht zu den Verfahren, sondern zu den Lehraufträgen und Gastprofessuren geäußert habe, mit denen Heike Egner noch eine Zeitlang versuchte im Geschäft zu bleiben. Weitere Fragen wollte der Rektor nicht beantworten, da er die Autorin dieses Beitrags im abgeschlossenen Rechtsstreit „Egner gegen Uni Klagenfurt“ für „eindeutig parteiisch“ hält[2]. Der Anwalt des Beklagten im jetzigen Rechtsstreit nennt die Umgehung einer eindeutigen Antwort zu der Frage nach den Pseudonymen in seinem Plädoyer später einen „Rechtsvorteil durch Auskunftsverweigerung“.

Rektoren? Wofür?

Damit kommen wir zum zweiten großen Thema der Verhandlung, der Frage nach der Verantwortung des Rektors. Während der Präsident der Universität Potsdam auf einer Tagung in Wuppertal[3] betonte, dass Entlassungen „am Ende Chefsache“ seien, bemühte sich der Rektor der Universität Klagenfurt vor Gericht, alle Verantwortung von sich zu weisen. Zu diesem Zweck hatte er zwei Zeugen benannt: die Justitiarin der Universität und den Betriebsratsvorsitzenden des Betriebsrats für das wissenschaftliche Personal. Beide haben sich vornehmlich auf den Vorgang der Entlassung selbst bezogen: Hier sei immer auch der Vizerektor für das Personal einbezogen gewesen, sagt die Justitiarin im Zeugenstand aus. Im Fall Egner sei die Entlassung auf Drängen des Betriebsrats erfolgt, der Rektor sei aus der Sicht des Betriebsrats eher zu zögerlich gewesen, bekundet der Betriebsratsvorsitzende als Zeuge.

Lediglich an einem Punkt wird die Frage der „beharrlichen Verfolgung“ nach der Entlassung gestreift. Dabei ging es um ein Schreiben des Studienrektorats an Studierende, deren Masterarbeiten oder Promotionen Heike Egner betreute. Ihnen wurde unter Bezugnahme auf „die Universitätsleitung“ nahelegt, sich einen neuen Betreuer zu suchen, da „mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses […] auch die an Frau Egner übertragenen Aufgaben zur Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten der Studierenden erloschen“ sei (eine im Übrigen rechtlich unzutreffende Aussage). Im Prozess nun, weist der Rektor jede Verantwortung von sich: Das Studienrektor handle autonom; er habe hier keine Möglichkeiten zur Intervention.

Selbst im Schlussplädoyer der Anwältin des Antragstellers wird die Verantwortung des Rektors weit von sich gewiesen: Sehr emotional legt sie dar, dass sie den Ärger der betroffenen Professorinnen zwar verstehen könne, aber letztlich haben die beiden Frauen die Situation durch ihr Fehlverhalten selbst herbeigeführt.

Für mich als Beobachterin des Prozesses entstand zunehmend der Eindruck, dass es hier weniger um die Worte aus dem Blogbeitrag des Stefan Weber ging. Vielmehr schien es darum zu gehen, den Rektor von der Verantwortung für seine Handlungen und deren Folgen zu befreien. Wenn aber solche für die Betroffenen einschneidenden Entscheidungen einer Universität nicht „Chefsache“ sind, wozu brauchen wir dann eigentlich noch Rektoren oder Präsidenten?

 

Wie unliebsame Professoren heute von Hochschulen entfernt werden, erfahren Sie im Interview mit Anke Uhlenwinkel und Heike Egner.

Fußnoten

[1] Zur Einordnung: Die Zeugin führte hierzu aus, dass es in bestimmten sehr sensiblen Bereichen der Sozialwissenschaften durchaus üblich sei, als Wissenschaftler selbst betroffen zu sein, da es ansonsten kaum möglich sei einen Zugang zu den oft traumatisierten „Probanden“ zu erlangen.
[2] Ich hatte in dem Rechtsstreit in vollster Überzeugung als Zeugin für Heike Egner ausgesagt.
[3] Vortrag im Rahmen der Konferenz „Governance in Wissenschaftsorganisationen. Konstruktiver Umgang mit Konflikten und Vorwürfen“ in Wuppertal am 16. 03. 2023

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11 Kommentare

  1. Es ist nicht ratsam, sich mit
    den HERRschenden anzulegen, denn “der Ober sticht den Unter” (österr. Beamten -deutsch)

  2. “Abenteuer Verantwortung”, ihr lieben Österreicher solltet das doch besser wissen, was Verantwortung bedeutet. Stattdessen hattet ihr einen ‘touristischen Freispruch’, dankt den Habsburgern und ‘ihrer’ neutralen Beurteilung.
    Das schöne Österreich hatte seit etlichen Dekaden schon immer ihre dunkle Zeiten.
    Ihr seit wunderschön aufgegangen in der EU Philosophie, wir tragen keine Schuld.
    Aber auch dieses Narrativ bricht einmal zusammen und hoffentlich habst ihr bessere Leute zur Hand, für den akademischen Aufbau.

  3. Machen wir uns nichts vor. Im Bereich der Sozial und Wirtschaftswissenschaft sind Plagiate Normalität. Und glaubt irgendwer ernsthaft, dass diese Leute durch Leistung zu Proffessoren wurden. Wenn ja, dann müsste man sich um den geistigen Zustand der Eliten echte Sorgen machen.

  4. Bei aller Liebe zur blühenden Fantasie: Eine “Gerichtsreportage”, in der das Urteil (des LG Salzburg) nicht einmal erwähnt wird, habe ich noch nie gelesen.
    https://www.derstandard.at/story/3000000226079/plagiatsj228ger-stefan-weber-wegen-252bler-nachrede-verurteilt

    Und auch über die drei Urteile zur Entlassung (LG Klagenfurt, OLG Graz und OGH) kein Sterbenswörtchen:
    https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20230627_OGH0002_008OBA00036_23M0000_000/JJT_20230627_OGH0002_008OBA00036_23M0000_000.pdf

    Dafür ist die Autorin keine unabhängige Journalistin, sondern eng mit Heike Egner befreundet. Aber in der digitalen Medienwelt spielt das Streben nach Objektivität offenbar keine Rolle mehr – anything goes.

      1. Eigentlich sehe ich hier lauter Pseudonyme (Lichtenberg, PRO1, Ixi fink). Ist Ilkay Müller ein Klarname? Oder ein Pseudonym der Anke Uhlenwinkel?

        Und ändert ihre Frage etwas an der Faktizität der getroffenen Aussagen (z. B.: Gerichtsreportage ohne Erwähnung des Urteils)? Diesbezüglich kann sich ja jeder selbst ein Bild machen. Uhlenwinkel übt sich in der fragwürdigen Kunst des systematischen Weglassens: Berichtet wird, was ihr gefällt, mit heftigem Spin.

        1. Dann sollte vielleicht auch erwähnt werden, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist, weil Stefan Weber in Berufung gegangen ist (siehe X).

            1. Wenn ich es richtig sehe, ist die Standard-Aussage qualitativ noch anders, denn es ging um die formale Möglichkeit der Berufung. Inzwischen ist es aber nicht rechtskräftig, weil die Berufung eingereicht wurde.

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