Gerichtsbeschluss erschwert finanzielle Austrocknung freier Medien

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redspotted from London, UK, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass Sparkassen dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet sind und Konten nicht willkürlich kündigen oder verweigern können. Wenn sich diese Rechtsprechung durchsetzt, bietet ein Sparkassenkonto kritischen Medien und Publizisten Schutz vor Bankenwillkür. Hakon von Holst hat den Gerichtsbeschluss gelesen und analysiert.

Ein Bankkonto ist wirtschaftliche Arbeitsgrundlage für kritische Publizisten. Viele konzernunabhängige Medien und freie Journalisten arbeiten auf Spendenbasis. Doch immer öfter kündigen Banken die Geschäftsbeziehung ohne Angabe von Gründen. Mit dem Umzug zu einer neuen Bank gehen Überweisungs-Daueraufträge von finanziellen Unterstützern verloren. Gut vierzig Fälle hatte ich für das Magazin Multipolar recherchiert. Der Artikel erreichte dort 85.000 Aufrufe und wurde von der Neuen Osnabrücker Zeitung übernommen.

Die Kündigungswelle rollt aber weiter. Ob es sich bei den Betroffenen um Medien aus dem patriotischen AfD- oder FPÖ-Umfeld handelt (Heimatkurier, Auf1) oder um regierungskritische Publikationen mit liberalen und egalitären Positionen (Manova-Magazin, Apolut, Die Krähe), spielt praktisch keine Rolle. Die fünf genannten Medien haben alle im Jahr 2024 ihre Girokonten verloren. Neu ist, dass auch Kunden deutscher Sparkassen mit einer Kündigung rechnen müssen. Diese öffentlich-rechtlich organisierten Banken besitzen eigentlich einen staatlichen Versorgungsauftrag und müssen der Bevölkerung Konten bereitstellen.

Auch Sparkassen kündigen Regierungskritikern

Im April 2024 berichtete Iris Hefets, dass die Sparkasse Berlin ihrem Verein ›Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost‹ kündige. Zunächst sei das Konto lediglich gesperrt worden. Die Organisation sammelte in dieser Zeit Spenden für den Palästina-Kongress in Berlin. Am 12. April beendete die Polizei die Veranstaltung kurz nach Beginn. Auf der Rednerliste stand unter anderem der frühere griechische Finanzminister Yanis Varoufakis. Die Behörden verweigerten ihm die Einreise.

Einen Monat zuvor war bekannt geworden, dass sich die Mittelbrandenburgische Sparkasse vom Compact-Magazin trennt. Hintergrund nach Darstellung von T-Online: Compact warb um Spenden zur Unterstützung der AfD vor den Wahlen in Ostdeutschland. Während der Palästina-Kongress von der Jüdischen Stimme selbst organisiert wurde und sicherlich mit dem Vereinszweck zusammenpasst, dürfte das im Fall von Compact anders ausgesehen haben: Die Herausgabe einer Zeitschrift als Unternehmenszweck hat mit Wahlkampf nicht direkt zu tun. Inwieweit das eine Kündigung rechtfertigt, kann ich nicht beurteilen.

Ende August bekam der Betreiber des politischen Blogs Fassadenkratzer, Herbert Ludwig, Post von der Sparkasse Pforzheim-Calw. Die Kündigung seines Spendenkontos wurde nicht begründet, Ludwig schaltete einen Anwalt ein. Am 12. Dezember teilte das österreichische Freilich-Magazin mit, ein Konto bei der Steiermärkischen Sparkasse zu verlieren. Vier Wochen zuvor machte das Medium von sich reden, als es aus einer internen Videokonferenz deutscher Grünen-Politiker berichtete, in der ein AfD-Verbot erörtert wurde. Sparkassen in Österreich sind rechtlich anders organisiert als in Deutschland. Zur Rechtmäßigkeit der Kündigung in diesem Fall kann ich daher wenig sagen. In Deutschland gibt es jetzt aber Klarheit.

Gericht gebietet Sparkassen Einhalt

Bislang konnten sich nur Vereinigungen mit Parteienstatus eines Girokontos bei Sparkassen sicher sein. Parteien sind gezwungen, Spenden ab bestimmter Höhe ausschließlich unbar entgegenzunehmen. Außerdem können sie sich auf das Parteienprivileg (Art. 21 Grundgesetz) und den Gleichbehandlungsgrundsatz (Paragraf 5 Parteiengesetz) berufen. Wenn also eine Sparkasse der einen Partei ein Konto gewährt, muss sie auch einer anderen die Gnade erweisen.

Das kurzzeitig verbotene Compact-Magazin hat nun ein Firmenkonto am neuen Geschäftssitz im Burgenlandkreis erstritten. Die örtliche Sparkasse muss der GmbH ein Girokonto einrichten. In dem bemerkenswerten Beschluss, der mir vorliegt, argumentieren die Richter am Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, dass jegliche Personenvereinigungen (e.V., GmbH usw.) ebenso wie Parteien ein Recht auf Gleichbehandlung besitzen. Die neue Rechtsprechung kommt allen kritischen Medien in Deutschland zugute.

Der Beschluss vom 21. November stützt sich auf Artikel 3 Grundgesetz – »Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich« – in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 3, wonach die Grundrechte auch auf juristische Personen anwendbar sind. Hinzutritt Artikel 2 Landessparkassengesetz. Dort steht, dass Sparkassen den Auftrag besitzen, die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen in ihrem Geschäftsgebiet sicherzustellen. Dieser Versorgungsauftrag findet sich genauso in den Sparkassengesetzen anderer Bundesländer. Die Richter befanden:

»Auch wenn die Antragstellerin [also die COMPACT-Magazin GmbH] vom Verfassungsschutz des Bundes beobachtet wird, versperrt ihr dies nicht die Möglichkeit, sich auf ihre Rechte aus Art. 3 Abs. 1 GG zu berufen. Denn damit hat die Antragstellerin dieses Grundrecht nicht verwirkt. Unabhängig davon, dass Art. 3 GG nicht zu den in Art. 18 Satz 1 GG benannten Grundrechten gehört, die einer Verwirkung unterliegen können, fehlt es im Fall der Antragstellerin bereits an dem nach Art. 18 Satz 2 GG erforderlichen Ausspruch des Bundesverfassungsgerichts über die Verwirkung und ihr Ausmaß.«

Die Sparkasse ist nach Ansicht der Richter an das Grundgesetz gebunden:

»Gemäß § 2 Abs. 3 SpkG-LSA führt sie [die Sparkasse] ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Wahrung ihres öffentlichen Auftrags. Mit der Bereitstellung von Girokonten gewährt sie daher öffentliche Leistungen, ist im Bereich der staatlichen Daseinsvorsorge als Teil der vollziehenden Gewalt i.S.d. Art. 1 Abs. 3 GG tätig und insoweit unmittelbar an die Grundrechte gebunden. Dem steht eine privatrechtliche Natur der Vertragsverhältnisse zu den Kunden, insbesondere der Girokontoverträge, nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2019 – 2 BvR 2456/18, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 11. März 2003 – XI ZR 403/01, juris; OVG Sachsen, Urteil vom 19. August 2014 – 4 A 810/13 –, juris Rn. 28; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Juni 2010 – 10 ME 77/10 –, juris).«

Der Anspruch auf Gleichbehandlung besteht grundsätzlich dann, wenn die Sparkasse Geschäftsbeziehungen zu vergleichbaren Organisationen unterhält. Dabei kommt es aber nicht auf die politischen Ansichten an, sondern auf die Rechtsform. Wenn die Sparkasse wirtschaftlich aktiven Vereinigungen (etwa GmbHs) ein Konto gewährt, muss sie auch anderen wirtschaftlich tätigen Vereinigungen ein Konto einrichten:

»Gemessen daran [an den Bestimmungen des Grundgesetzes] setzt ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Hinblick auf die Eröffnung und Führung eines Girokontos bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts voraus, dass die begehrte Leistung einem Anderen bereits tatsächlich erbracht wird, welcher – wie die sich auf eine Gleichbehandlung berufende Antragstellerin [Compact] – derselben Vergleichsgruppe angehört (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 19. August 2014 – 4 A 810/13 –, juris Rn. 29; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Juni 2010 – 10 ME 77/10 –, juris Rn. 26). Das ist hier der Fall. Die Antragstellerin ist hier nicht – sowie die Antragsgegnerin [die Sparkasse] meint – mit Organisationen und Bestrebungen vergleichbar, die von den Verfassungsschutzämtern als erwiesen rechtsextrem beobachtet werden. Gemeinsamer Bezugspunkt der Vergleichsgruppen ist hier die Eigenschaft der Antragstellerin als Verein, der sich wirtschaftlich betätigt. Denn ob das hier in Rede stehende Differenzierungskriterium, nämlich die Beobachtung der Antragstellerin durch den Verfassungsschutz, tragfähig ist oder nicht, ist demgegenüber auf der Ebene der Rechtfertigung der Ungleichbehandlung zu klären. Es ist methodisch unzulässig, dieses Kriterium auf die Ebene der Vergleichsgruppenbildung vorzuverlagern und damit eine Prüfung des Art. 3 Abs. 1 GG zu umgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2023 – 5 C 6.22 –, juris Rn. 26; Beschluss vom 31. März 2021 – 5 C 2.20 –, juris Rn. 101). Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Antragsgegnerin in ihrem Geschäftsbereich keine Girokonten für sich wirtschaftlich betätigende Vereine führt.«

Sodann beschäftigt sich das Gericht mit der Frage, ob ein sachgerechter Grund vorliegt, der eine Ungleichbehandlung von Compact gegenüber anderen Unternehmen dennoch rechtfertigen würde. Die Richter zitieren aus dem Verfassungsschutzbericht 2023, laut dem Compact regelmäßig antisemitische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte verbreite, und gehen auf das durch das Innenministerium im Sommer verfügte Verbot der Gesellschaft ein. Den Richtern zufolge dürfe ein Verein im Lichte des Artikels 9 Absatz 2 Grundgesetz »nur unter engen Voraussetzungen verboten werden« und genieße »insoweit eine verfassungsrechtlich privilegierte Stellung hinsichtlich seiner Fortexistenz und deren Voraussetzungen«. Da Compact derzeit nicht verboten ist, muss eine Ungleichbehandlung unterbleiben und das Girokonto als Voraussetzung der Fortexistenz des Vereins gewährt werden. Die Sparkasse sei nicht dazu berufen, die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot festzustellen.

»Allein die Beobachtung und Berichterstattung des Verfassungsschutzes kann die Vorgehensweise der Antragsgegnerin, d.h. die gleichheitswidrige Vorenthaltung eines Girokontos, nicht stützen, selbst wenn die Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Antragstellerin der Sache nach nicht zu beanstanden sein mag. Die Antragsgegnerin ist als Teil der vollziehenden Gewalt i.S.d. Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar an die Grundrechte und nach Art. 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebunden. Damit steht fest, dass sie sich verfassungstreu in dem Sinne zu verhalten hat, dass sie keine verfassungsfeindlichen Handlungen ihrer Kunden unterstützt. Anderseits hat sie aber auch die in Art. 9 Abs. 1 GG besonders geschützte Vereinigungsfreiheit, die in Art. 9 Abs. 2 GG hierfür gesetzten Grenzen und das in §§ 3 ff. VereinsG geregelte Verbotsverfahren zu beachten.«

Bis zum Beschluss des Gerichts besaß das Compact-Magazin kein eigenes Bankkonto mehr. Doch die Richter zweifeln sogar daran, dass ein bestehendes Girokonto bei einer Drittbank den Anspruch auf ein Konto bei der örtlichen Sparkasse hätte verwirken können. Besondere Bedeutung für freie Medien (und praktisch alle Unternehmen) hat die Feststellung des Gerichts, dass die Ein- und Auszahlung von Bargeld ein wichtiges Vergleichskriterium ist, um herauszufinden, ob ein gegebenenfalls bestehendes Girokonto mit dem Angebot der örtlichen Sparkasse »gleichwertig« ist. Denn Medien wie zum Beispiel Apolut, denen dutzendfach die Kontoeröffnung verweigert wurde, haben sich zu ausländischen Onlinebanken gerettet. Das macht das Einzahlen allfälliger Bargeldspenden äußerst schwierig.

Brisant ist ebenso die letzte erörterte Frage: Kann die Sparkasse die Ungleichbehandlung mit dem Geldwäschegesetz (GwG) rechtfertigen? Bei Spendeneingängen ist meistens unbekannt, wer der Unterstützer ist. Doch das Argument, die Bank könne Schwierigkeiten besitzen, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen, wenn Compact »Zahlungen unbekannter oder nicht verbundener Dritter« annehme, wies das Gericht zurück. Die Sparkasse habe nicht darlegen können, warum sie den Sorgfaltspflichten nicht nachkommen könne:

»§ 10 Abs. 9 Satz 1 GwG und § 15 Abs. 9 GwG statuieren die Nichtaufnahme neuer Geschäftsbeziehungen bei Nichterfüllung der Kernsorgfaltspflichten im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 1 – 4 GwG und § 15 GwG. Die Rechtsfolge des § 10 Abs. 9 Satz 1 GwG, auf den § 15 Abs. 9 GwG verweist, greift allerdings erst, wenn ein Verpflichteter [die Sparkasse] die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten in dem nach risikoorientierter Betrachtungsweise erforderlichen Umfang nicht erfüllen kann. Gemäß §§ 11 Abs. 6, 15 GwG besteht die Verpflichtung des Vertragspartners [Compact], die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und Änderungen anzuzeigen (vgl. Figura, in: Herzog, GwG, 5. Auflage 2023, § 10 Rn. 143). Zum einen vermochte die Antragsgegnerin als Verpflichtete im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 GwG mit ihrem Beschwerdevorbringen bereits nicht darzulegen, dass sie nicht in der Lage sein wird, den allgemeinen und besonderen Sorgfaltspflichten im Fall der Kontoeröffnung und Kontoführung für die Antragstellerin nachkommen zu können. Zum anderen sind derzeit keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, die Antragstellerin würde ihren vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen.«

Fazit

Von Kontokündigungen sind Medien aus einem weiten politischen Spektrum betroffen. Der Beschluss der Oberverwaltungsgerichts stärkt die Menschenrechte und den kritischen Journalismus und erschwert es Sparkassen in ganz Deutschland, Beziehungen zu Kunden aus dem eigenen Geschäftsgebiet zu beenden.

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26 Kommentare

  1. Gutes Urteil!

    Die Volksbank bei mir vor Ort hat mir gekündigt, weil ich in der Coronazeit keine Maske trug. Hatte eine Maskenbefreiung, doch die wurde nicht anerkannt. Als ich dann meinte, ob sie vielleicht ein bisschen spinnen, hatten sie ihren Kündigungsgrund. Ich hätte die Mitarbeiter beleidigt. Und wenn ich nichts gesagt hätte, hätten sie trotzdem behaupten können, ich hätte jemanden beleidigt. Braucht nur einen Zeugen, der lügt. Und lügen wäre doch in Deutschland kein Problem gewesen, wenn man dafür sich und andere schützt. 🐟

    Will sagen. Urteile kann man umgehen.😉

    1. Ja. Seit Corona ist alle Hoffnung, die Menschheit hätte in den letzten paar Hundert Jahren was dazu gelernt, müßig.

      Mental ist die Mehrheitsbevölkerung zu neuen Hexenverbrennungen bereit. Jegliches Pro und Contra bei schwierigen und auch weniger schwierigen Situationen zu vermeiden, macht das Leben zu verlockend einfach.

      Das fängt schon damit an, dass Glühbirnenverkauf verboten wird, aber Multitonnen-Diesel-SUVs ohne aufmucken die Innenstädte verstopfen dürfen. 60 Watt versus 250.000 Watt.

      Verrückte Zeit.

      1. “Mental ist die Mehrheitsbevölkerung zu neuen Hexenverbrennungen bereit.”
        Eigenartig – fanden diese nicht bereits real in den letzten Jahren erfolgreich statt?

        “Das fängt schon damit an, dass Glühbirnenverkauf verboten wird, aber Multitonnen-Diesel-SUVs ohne aufmucken…”
        “Glühbirnen” sind bereits seit dem 1.9.2012 für den Verkauf nicht mehr zugelassen.
        Für die sinn-, nutzlose, aber in vielen Bereichen abträgliche Zeitumstellung sollten nach eindeutigem Votum von 2018 längst normale Regelungen getroffen sein. Und und und.
        Ist also keine neuere und/oder bedenkliche Entwicklung.
        Aber – wen kümmert(e)s?

        Die wenigen schwersten SUVs über 2 Tonnen, sind z.B.
        Range Rover
        Mercedes S Klasse
        BMW X5
        Audi Q7.
        Zum deutschen “Straßenfuhrpark” kam jedoch noch eine ganze Flotte weiterer SUVs (auch gerne die o.g.) hinzu; allerdings mit anderem Länderkennzeichen.
        Und nun!?

        1. > “Glühbirnen” sind bereits seit dem 1.9.2012 für den Verkauf nicht mehr zugelassen.

          So ist es. Damals gab’s noch keine leistungsfähigen weißen LEDs. Als einzige echte Energiesparvariante gab es diese bis auf E27 verkleinerten Leuchtstoffröhren und weil in den kleinen Kolben kein Platz für einen gute Starterschaltung mit Spule war, spitze man einfach Quecksilber in die Kolben, was dann dazu führte, dass kaputte Birnen Sondermüll waren.

          Gruselig.

    2. >>Die Volksbank bei mir vor Ort hat mir gekündigt, weil ich in der Coronazeit keine Maske trug. Hatte eine Maskenbefreiung, doch die wurde nicht anerkannt. <<

      Falls dir gekündigt wurde, war das vielleicht nicht der einzige Grund. Hattest du mal Kontakt zu den Reichsbürgern oder Elon Musk?

  2. Wie kommt es eigentlich, dass unsere Banken, die ja unabhängig von politischen Vorgaben des Staates ihren Bankgeschäften nachgehen, sich derart verhalten? Wir leben ja nicht in einer Diktatur.

    Und auch in anderen so genannten Demokratien laufen diese Dinge zeitgleich in ähnlicher Weise ab. Wie kommt es, dass private Firmen sich ohne Kommando, aber wie auf Kommando, plötzlich als antidemokratische Büttel betätigen und Teilnehmer gesellschaftlichen Verhandelns auszuschliessen trachten?

    Und wird sich diese Form staatstragender Konformität auf die Banken beschränken?

    1. Sparkassen sind besonders eng mit der Politik per Drehtür verbunden. Aber auch andere Banken haben ja gekündigt. Ja ist erstaunlich.

      Political Correctness? Bei der aktuellen Politik sind auch Firmen nicht vor öffentlicher Steingung sicher. So finden sich unter den widerborstigen hauptsächlich kleine Familienunternehmen oder als versteckte Kritik. Firmen nehmen mittlerweile selbst Sachen zum eigenen Nachteil kommentarlos hin. Man hält öffentlich die Klappe, geht dann lieber still und heimlich ins Ausland. Vor 20 Jahren hätte man sich noch verwundert die Augen gerieben.

      Die Frage die sich allerdings mir auch stellt, warum ist grad in Deutschland eine so hohe “Verengung des öffentlichen Diskussionsraumes” festzustellen. Hat man in anderen Ländern auch aber nicht so extrem. Bei kleinster Kritik gibts gleich eins mit der “rechtsextrem” Keule. Man nimmt die deutsche Geschichte immer noch als Erziehungsmittel und es funktioniert.

    2. Der Fachbegriff ist Gleichschaltung. Und nein, es waren nicht die Nazis die eine Gleichschaltung erzwungen haben, sondern die Gleichschaltung erfolgte weitestgehend freiwillig. Der Begriff entstand bereits 1919/1920.

      Und wie kommst Du eigentlich darauf, dass wir in einer Demokratie leben? Wesentliche demokratische Elemente sind zum Beispiel Meinungsfreiheit, Schutz vor Zensur oder Pressefreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz.

    3. Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit. Die Banken können sich ihre Kunden aussuchen sie müssen niemanden ein Konto geben vor allem wenn die Kunden einen üblen Ruf haben (und ja KenFM/Apolut oder Compact als Kunden wirkt sich nicht gerade umsatzsteigernd für die Bank aus)

      Allerdings hat Vertragsfreiheit Grenzen vor allem in allem bei Dingen die mit Daseinsvorsorge zu tun haben. Diesen “Joker” haben die Richter jetzt gezogen. Öffentlich-Rechtliche Institute wie die Sparkasse können wohl kaum mit Aktienkursen oder sonstigen Prognosen argumentieren, die haben andere Aufgaben als Privatbanken. Deshalb müssen sie auch jeden nehmen.

      Grundsätzlich gilt aber bei Privatunternehmen, dass sie sich überlegen können mit wem sie zusammenarbeiten wollen, z.B. ob ein Gasthaus in Kleinkleckersdorf wirklich die Räumlichkeiten für einen fiktiven AfD-Parteitag zur Verfügung stellen will. Denn unter Umständen wird das Gasthaus so “berühmt” das niemand mehr in die “Nazi-Kneipe” kommt. Berichterstattung und Internet sorgen dann dafür das der Ort nicht so schnell vergessen wird und die kurzfristige Umsatzsteigerung durch die AfD wird dann langfristig durch die Verluste durch die Negativberichterstattung aufgezehrt. So ähnlich wie die kleine Kneipe rechnen größere Unternehmen, vielleicht sogar Konzerne die international tätig sind auch – nur in anderen Maßstäben.

  3. Das Compact-Magazin ist eine erwiesen rechtsextreme Monatszeitschrift – alternative Fakten hin oder her.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Compact_(Magazin)

    Ist da etwa jemand unglücklich, dass eine örtliche Sparkasse nicht mit einer rechtsextremen Monatszeitszeitschrift kooperieren will? Wie auch immer: Eventuell braucht das Compact-Magazin die örtliche Sparkasse gar nicht mehr, weil der reichste Mensch der Welt neuerdings offiziell die AfD unterstützt. Vielleicht macht der noch eine X-Bank auf, und da wird auch niemand genau hinschauen, woher die Spenden kommen.

    1. Ich bin sehr sicher so ziemlich auf dem anderen Ende der politischen Skala zu finden, wie Compact und seine Leser. Aber ich widerspreche dir ausdrücklich. Es ist eben nicht Sache der Banken, politische Entscheidungen zu fällen. Elsässer hat in so ziemlich jedem Interview darauf hingewiesen, dass es nicht einen einzigen Fall gibt, in dem sie juristisch belangt wurden, und solange dass der Fall ist, haben Banken Konten zu führen und sonst gar nichts. Und so ähnlich ist das im hier dokumentierten Fall auch entschieden worden.
      Man muss schon sehr eigenwillige Vorstellungen von Meinungsfreiheit haben, wenn man ausgerechnet Banker darüber entscheiden lassen will, was man an Informationen bekommen darf.
      Abgesehen davon erachte ich es für schlichtweg gelogen, dass die serielle Kündigung von Konten für alternative Medien, als freie unternehmerische Entscheidung der Banken zu verstehen ist. Eher glaube ich an Marias unbefleckte Empfängnis.

  4. Gute (einstweilige) Entscheidung!

    Dass ‘Corona’ hier nun wieder auftaucht, finde ich nicht so glücklich … “An ihren Zitaten sollt ihr sie erkennen” heißt es aktuell weiter bei den NDS. Tut mir leid, aber das alles halte ich für ‘Schwurbel’ und sage: “An den Zahlen könnt Ihr es erkennen!” Wären die Maßnahmen nicht (wenn auch mit Verspätung) getroffen worden, hätte es wohl mehr Tote gegeben.

    Die meisten meiner FreundInnen hatten schon CoVid-19, haben es aber dank Impfungen überlebt. Unter den Nicht-Geimpften beklage ich leider zwei Verluste.
    Meiner Frau und mir blieb es bisher erspart, aber wir halten auch stets die Hygienereglen ein.

    Nun echauffiert Euch oder bestätigt mich – es ist nur ‘meine Sicht der Dinge’. Wer daraus unbedingt einen Staatsakt machen möchte und die Regierung unbedingt als ‘übergriffig’ ansehen möchte, braucht sich nicht zurückhalten!
    ICH melde niemanden, nur weil er/sie seine Meinung sagt.

    MfG
    Frank

    1. >>Nun echauffiert Euch oder bestätigt mich<<
      Weder noch. Weshalb sollte sich jemand über etwas echauffieren, was dem Wortlaut nach vermutlich frei erfunden ist oder schlimmer noch bestätigen? Und was gehen mich deine Hygieneregeln an, die du implizit zum Staatsakt erklärst? Lass mich raten: Du möchtest mit Fake-Content Homosexuelle verunglimpfen, richtig? Wozu?

      1. … man kann aber im Rahmen des Digitalen geistige völlige Unterbelichtetheit (oder Trolling aufgrund emotionale Störung) nie ausschließen.

        Interessant dass diese anscheinend männlich identifizierte Figur keine Freunde sondern nur Freundinnen hat … Ist das zu beneiden – oder zu bedauern? Nunja, auf jeden Fall ist Waschzwang nichts schönes. Also das Bedauern überwiegt bei mir …

    2. Meiner Meinung nach hat es nie eine Pandemie namens Corona gegeben. Der Terror gegen die Nichtgeimpften war nur dazu da, um auszutesten, wie weit man gehen kann.
      Eines neues Medikament muß 10 Jahre lang getestet werden, bevor es auf den Markt gebracht werden darf. Wurden die Wunderspritzen von BionTech, Pfizer und anderen solange getestet? Nein.

  5. Sparkasse hatte mir letztes Jahr die Kontoführungsgebühr erhöht, voher hat sich der Vorstand derselben noch eine kräftige Gehaltserhöhung genehmigt. Nun baten sie mich (aufgrund gesetzlicher Vorgaben und einem verlorenen Prozess) um meine Zustimmung für die Preiserhöhung, die ich erstmal verweigert hatte. Dann rief mich ein Mitarbeiter der örtlichen Filiale an und meinte, ohne Zustimmung müßten sie mir das Konto kündigen. Darauf hin sagte ich, dann kündigen sie doch. Da entgegnete der Sparkassenfuzzi, das würde einen Eintrag bei der Schufa zur Folge haben und bei Kündigung eines Kontos würde ich nirgendwo mehr einen Kredit oder ein Konto bekommen. Soweit sind wir mittlerweile in Deutschland, dass nicht nur Kommunisten und Nazis, sondern auch normale Kunden von Kreditinstituten oder der Schufa Opfer von Willkür werden.

    1. Ich prognoszitiere es schon länger. Deutschland gleitet in eine Diktatur ab. Die Banken sind nicht frei handlungsfähig. Sie werden von oben gemaßregelt, wenn sie nicht spuren.

  6. @v.Holst
    InfoDank. Ob sich`s Urteil durchsetzt? Schaunwermal.
    Frage: Gilt das zunächst oder nur für Sparkassen mit ihrem bes. öffentl.-rechtl. Status – oder auch für Genossenschafts- und Volksbanken? Gruß, Brian

  7. Soso, Heimatkurier sind Auf1 Medien aus dem patriotischen AfD- oder FPÖ-Umfeld? Ich würde sagen, das ist Compact mit nochmal einem Ösi-Aufschlag. Manova-Magazin und Apolut sind “regierungskritische Publikationen mit liberalen und egalitären Positionen”. Die Ähnlichkeit mit Papieren der Patriotischen Union des Heinrich XIII. ist ihm nicht aufgefallen? Das kann ja zur Einordnung dieses Autoren hilfreich sein. Sein Hauptthema Bargeldabschaffung hat sich ja inzwischen gelöst. Inzwischen empfiehlt sogar der Staat die Voratshaltung. In Kürze: Putin hat das Bargeld gerettet.
    Die Abneigung der Sparkassen verstehe ich bestens und in allen Punkten. Sie dachte eben, dass sie mit Leuten, die nicht zu ihr passen, keine Geschäftsbeziehungen haben muss. Die Leute müssen ja auch kein Konto bei der Sparkasse haben. Nun muss sie aber doch.
    Das Overton-Magazin übrigens hätte bei der Sparkasse keine Probleme. Was ja hätte zur Eigenwerbung verwendet werden könnte.

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