Was hat es mit dem NSU-Bericht des Verfassungsschutzes auf sich, den Böhmermann „geleakt“ hat?

Zwischen seinem eher harmlosen Inhalt und der ursprünglichen Sperrfrist von 120 Jahren besteht ein eklatanter Widerspruch – Ist das Ganze ein Manöver, ein doppeltes?

 

Stephan Ernst, einer der mutmaßlich zwei Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, war Anfang November als Zeuge vor den Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zu dem Mordfall geladen. Dabei sagte er unter anderem, er habe keinen Kontakt zum Verfassungsschutz gehabt und auch nicht gewusst, dass es eine Akte über ihn gibt.

Ein paar Tage zuvor, Ende Oktober 2022, hat der TV-Moderator Jan Böhmermann einen geheimen Bericht des hessischen Verfassungsschutzes zum Thema NSU ins Netz gestellt und damit veröffentlicht – „geleakt“, wie eine Veröffentlichung gegen den Willen des Besitzers genannt wird. Doch so eindeutig ist das nicht.

In dem Dokument kommt der Name Stephan Ernst fünfmal vor. Bemerkenswert ist das deshalb, weil er nach offiziellen Angaben und bisherigem Kenntnisstand nicht, also null mal, vorkommen soll. Das weiß man, die Sache ist komplex, weil zwei Journalisten der „Welt am Sonntag“ (Stefan Aust und Dirks Laabs) ein Gerichtsurteil erstritten hatten, nachdem das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) mitteilen musste, wie oft bestimmte Namen in dem Bericht erscheinen. Der Bericht selber durfte geheim bleiben. Er war anfänglich mit einer Sperrfrist von 120 Jahren versehen. Nach dem Mord an Lübcke erzwang der öffentliche Druck zu erfahren, was der Geheimdienst wusste, dass die Sperrfrist auf 30 Jahre reduziert wurde.

Durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden für die „WamS“ vom September 2019 erfuhr man Folgendes: In einer „ersten Version“ des Berichtes soll der Name Ernst an 11 Stellen vorkommen, in der „finalen Version“ aber an keiner Stelle. In der „Böhmermann“-Version taucht der Name jetzt 5-mal auf. Der Name des ex-Verfassungsschutzbeamten Andreas Temme, der beim neunten NSU-Mord  in Kassel zur Tatzeit am Tatort war und der auch mit Ernst dienstlich befasst war, soll in der ersten Version an zwei Stellen auftauchen, in der finalen an sechs Stellen. In der Böhmermann-Version taucht er jetzt 9-mal auf. Der Name von Temmes Quelle Benjamin G. soll in der ersten Version 19-mal vorkommen, in der finalen 6-mal, tatsächlich taucht er jetzt 11-mal auf.

Es soll sich aber trotzdem um ein und dieselbe Akte handeln, die von Böhmermann geleakte sei die identische. Das wird aus den Reihen von Landtagsabgeordneten bestätigt. Hat der Eigentümer, der Verfassungsschutz (VS), also die Öffentlichkeit, sprich: die Journalisten und das Gericht, getäuscht, in dem er falsche Angaben über die Namen gemacht hat? Jedenfalls Ungereimtheiten, von denen es  zu diesem jetzt „geleakten“ VS-Dokument noch ein paar mehr gibt.

Warum sollte der Bericht 120 Jahre unter Verschluss bleiben?

Der größte Widerspruch ist der: Die Aktensammlung sollte ursprünglich 120 Jahre unter Verschluss bleiben, obwohl sie bezogen auf „NSU“ keinen allzu brisanten Inhalt hat. Eher im Gegenteil. Es finden sich darin bewertende Aussagen wie: „Es fanden sich keine Hinweise auf oder Informationen zu einem terroristischen Verhalten von Rechtsextremisten.“ – „Es gab keine Bezüge oder Informationen zu den Straf- und Gewalttaten des NSU.“ – „Informationen zu den drei Mitgliedern des NSU bzw. zu Personen aus deren Umfeld beschränkten sich auf Informationen zu szenetypischen Aktivitäten dieser Personen.“ (S. 9)

Der Bericht geht zurück auf einen Auftrag vom Juni 2012 des damaligen hessischen Innenministers und heutigen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU). Das LfV sollte überprüfen, was für Akten es zur Causa NSU hat sowie die politische Führung darüber informieren. Das kann unterschiedlich ausgelegt werden und bietet Spielraum.

Am 4. November 2011 war das untergetauchte Trio mit dem Tod von Böhnhardt und Mundlos aufgeflogen. Im März 2013 legte das LfV eine erste Version seiner hausinternen Recherche vor. Die bekam bereits eine Sperrfrist von 90 Jahren, bis 2103. Nachdem im Mai 2013 in München der NSU-Prozess begonnen hatte, musste man im Wiesbadener Amt auf Geheiß des Innenministeriums nacharbeiten und den Bericht updaten. Das kann man als einigermaßen seltsam bezeichnen: Hatte der Dienst bei sich nicht gründlich genug gesucht, hat er falsch gesucht, wollte er nicht suchen? Und was könnte man demnach noch alles bei ihm finden? Im September 2014 präsentierte das Landesamt dann der Landesregierung die überarbeitete finale Version des Konvoluts und verlängerte die Sperrfrist um noch mal 30 Jahre auf 120 Jahre.

Erst 2016 stießen Landtagsabgeordnete im Rahmen des NSU-Untersuchungsausschusses von Hessen auf das als geheim eingestufte Dossier. Und erst 2017 gelang es der Linksfraktion über einen parlamentarischen Winkelzug, die Existenz des Dokuments im Ausschuss bekannt zu machen, indem sie eine allgemein gehaltene Bewertung zitierte und den Zeugen Volker Bouffier damit konfrontierte.

Angeblich keine Bezüge zu den NSU-Taten …

Über Inhalte durften die gewählten und beauftragten Abgeordneten  bis heute nicht reden. Durch die Aktion Böhmermanns ist das Dossier jetzt öffentlich – und wirft Fragen auf.

Erwartet hätte man vor allem Informationen zum neunten NSU-Mord in Kassel im April 2006, zur Rolle des LfV-Beamten Temme dabei, zur Rolle der V-Leute in der rechtsextremen Szene oder zu den engen Beziehungen zwischen Neonazis in Hessen und in Thüringen zum Beispiel. Wenn man stattdessen liest, dass sich keine Bezüge zu den NSU-Taten oder zu den drei Mitgliedern des NSU fanden, und dass sich keine Relevanz für den NSU-Prozess in München ergab, dann fragt man sich nicht nur, warum der Bericht überhaupt geheim gehalten werden sollte. Ein solches unschuldiges Ergebnis hätte man doch gut und gerne öffentlich verbreiten können. Es stellt sich auch die Frage, was der Inlandsgeheimdienst nach wie vor geheim hält.

Nebenbei beinhaltet der Bericht auch noch ein paar innere Widersprüche. An anderer Stelle heißt es zum Beispiel, bei „30 Belegen ließ sich ein möglicher Bezug zum NSU-Trio ableiten“, und es habe „Hinweise zu möglichen rechtsterroristischen Aktivitäten“ gegeben. (S. 55)

Aber vielleicht verbirgt sich hinter dem Urteil des fehlenden Bezuges zu den Taten des NSU-Trios ja doch eine Wahrheit. Denn, wenn man nach über zehn Jahren Aufarbeitung inzwischen davon ausgehen muss, dass sich das NSU-Trio in einem Umfeld bewegt hat und nicht alle Taten von ihm verübt wurden, dann muss es eben noch andere Täter geben.

Beim Mord an Halit Yozgat in Kassel kam der Täter wahrscheinlich nicht von außen, sondern von innen. Er befand sich vor der Tat bereits in dem Internetcafé. In Frage kommen dann nur zwei Personen: der Iraker Hamadi S. – oder der Verfassungsschützer Andreas Temme. Diese – hypothetischen – Täter findet man aber nicht, wenn man davon ausgeht, dass Böhnhardt und Mundlos die Täter waren. Die Aussage „kein Bezug zum Trio“ bedeutet strenggenommen, kein Bezug des Trios zum Mord.

Der Verfassungsschutz folgt der Methode: Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe sind die Täter. Diese Täterfestlegung muss sich im Zweifelsfall als Falle erweisen. Denn wenn der NSU größer war und mehr Mitglieder umfasste als die drei, muss man auch über die drei hinaus nach den Tätern suchen.

In dem nun vorliegenden Bericht stößt man an einer Stelle auf die „Theorie“ von drei Szenemitgliedern, deren Namen geschwärzt sind, wonach der Verfassungsschutz mit den „drei mutmaßlichen Terroristen zusammengearbeitet und diese gefördert“ habe. Nachdem die Polizei ihnen auf die „Schliche“ gekommen sei, habe der Verfassungsschutz „zwei Täter eliminiert“. (S. 96) Eine „Verschwörungstheorie“, für die allerdings auch amtliche Ermittler Hinweise fanden.

Bei den Untersuchungen nach dem Tod von Böhnhardt und Mundlos notierten sich Beamte des LKA Baden-Württemberg Aussagen wie: „Die Zielfahndung nach dem Trio wurde 2002 eingestellt. Es wurde bekannt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz [gemeint ist das in Thüringen, Anm. des Verfassers] die Zielpersonen abdecke.“ Oder: „Das Trio oder ein Teil war nah an den Verfassungsschutz oder den Staatsschutz angebunden, hatte mit denen zu tun, was auch immer.“ Die Frage ist bis heute nicht abschließend geklärt. Offensichtlich gelingt es dem Sicherheitsapparat nicht, sie zu entsorgen.

Auffällig in der Auflistung von Personen, Objekten und Ereignissen im vorliegenden Bericht ist das gehäufte Vorkommen von Waffendelikten: illegaler Waffenbesitz, Schießübungen im Ausland, der Schweiz, Frankreich und vor allem immer wieder Tschechien. In Tschechien sind die Vorschriften lax, Munition kann heimlich eingesteckt und mitgenommen werden, indem sie einfach als verschossen deklariert wird. Im LfV, kann man weiter lesen, seien die entscheidenden Hinweise aber „in der Regel nicht bearbeitet worden“. (S. 55) In den Tabellen finden sich Beispiele für mehrere Reisen nach Eger (Cheb) in den Jahren 2008 und 2009. Der Nordbayrische Kurier erinnert daran, dass noch im Dezember 2016 die Bundesregierung behauptet habe, von Schießtrainings der Neonazi-Gruppe „Combat 18“ in Tschechien sei ihr nichts bekannt.

Inkonsistente Schwärzungen

Apropos Schwärzungen. In der Fassung, die Mitglieder des hessischen NSU-Untersuchungsausschuss einsehen konnten, aber auch in der, die aktuell dem Lübcke-UA vorliegt, sollen sämtliche Namen geschwärzt sein. In der Fassung, die Böhmermann ins Netz gestellt hat, ist das nicht so. Er muss allem Anschein nach eine Vorlage besitzen, in der die Namen offen sind. Das kann als Beleg dafür gelten, dass der Bericht nicht aus den Reihen der Landtagsfraktionen in die Hände des TV-Mannes geraten sein kann, sondern dass er sie woanders her haben muss. Da es aber auch in der Böhmermannschen Fassung zahllose Namensschwärzungen gibt, müssen sie von ihm, bzw. seiner Redaktion oder seinem Team, offensichtlich selber vorgenommen worden sein. Die Frage ist, nach welchen Kriterien?

Die Schwärzungen erscheinen nicht konsistent, sondern different und widersprüchlich. Bei der Kameradschaft Kassel sind zwei Namen offen, einer geschwärzt. Übertüncht wurden aber nicht nur Namen, sondern auch Orte und Sachverhalte. Zum Beispiel Schießübungen in „xy“. Böhmermann selber hat erklärt, dass sie das Dokument abgeschrieben haben, um keine Rückschlüsse auf die Herkunft zuzulassen. Beinhaltete es also Merkmale, die der Besitzer, sprich das Landesamt, entschlüsseln könnte? Die Transkription erklärt nebenbei, warum die „geleakte“ Fassung um etliche Seiten kürzer ist, als die Originalfassung, die über 230 Seiten umfassen soll.

Ganz offensichtlich muss die Hilfestellung vor Veröffentlichung des Dokumentes von jemandem geleistet worden sein, der sich auskennt. Nicht auszuschließen ist, dass dieser Jemand aus dem Amt selber kommt.

Was ist das für ein Bericht? Insgesamt sollen 123.500 Aktenstücke in 3500 Bänden überprüft worden sein, eine Million Blatt Papier. Zugleich will das Amt auf eine „große Menge an nicht registriertem Material“ gestoßen sein. Die Vollständigkeit habe deshalb nicht evaluiert werden können. In der Abteilung Auswertung fehlten außerdem 541 Aktenstücke. Laut Böhmermann sei ihnen mitgeteilt worden, dass 300 Aktenstücke inzwischen aufgefunden wurden. Damit fehlen immer noch 200 Teile. Eine sichere Aussage zu möglichen Zusammenhängen mit dem NSU sei deshalb nicht möglich, so das LfV.

Ein Dokument der Schlamperei also nur? Eher handelt es sich jedoch um eine Vorlage, die für den politisch Verantwortlichen frisiert wurde. Von den Hintergründen nachrichtendienstlichen Handelns, dem tatsächlichen Wissen, gewonnen durch Informanten, aber auch vom eigenen Einfluss auf die Neonazi-Szene mittels V-Leuten, von Steuerungen, Finanzierungen, bis hin zur Beteiligung an Taten findet sich rein gar nichts. Wo ist der entsprechende Bericht dazu? Der Bericht hinter diesem Bericht? Und warum, zum wiederholten Mal, sollte ein derart harmloser Bericht 120 Jahre unter Verschluss bleiben?

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6 Kommentare

  1. Herr Moser, Sie stellen die richtigen Fragen, denn wer, vielleicht auch indirekt der deutsche Steuerzahler, hat den Staatskrampf nebst angeblichen Unterstützern gegen eine herbeigeredete Bedrohung von rechts denn bezahlt.
    Angesichts der mehr als wahrscheinlichen Verwicklungen der unterschiedlichsten Landesämter ohne eine Absprache untereinander, sieht doch das Ganze so aus als hätten sich die Agenten der verschiedensten Landesbehörden gegenseitig selbst ausspioniert, selbst provoziert, selbst denunziert und möglicherweise sogar selbsttätig miteinander agiert.
    Anders kann ich den Eiertanz der Schlapphüte nicht interpretieren.
    Im übrigen ist ein Herr Böhmermann als Whistleblower wohl eher eine ungeeignete Person.

  2. Mir fällt spontan eine hübsche Verschwörungstheorie ein: Im hessischen Verfassungsschutz (und den anderen beteiligten Geheimbehörden) sitzen auf verschiedenen Ebenen verschiedene Entscheider und/oder Ausführer, die die bisherigen Untersuchungen einigermaßen glimpflich überstanden haben. Sie könnten entspannt beruflichen Karrieren oder komfortablen Pensionen entgegensehen, wenn da nicht dieser Prüfungsbericht wäre, den irgendein Idiot mit einer derart absurden, Aufmerksamkeit erregenden Sperrfrist versehen hat. Eine Zeitbombe, denn dass es ein Leck geben wird, kann nur eine Frage der Zeit sein. Da man nun – um im Bild zu bleiben – nicht an den Zünder der Bombe kommt, schraubt man sie hinten auf, nimmt den Plastiksprengstoff raus, baut einen moderat lauten aber harmlosen Silvesterböller rein und kickt das Teil so lange herum, bis es vor möglichst viel Publikum hochgeht. Wenn der Qualm sich verzogen hat wird auch noch der letzte Laie sehen, dass das ja kaum eine Bombe zu nennen war. Viel Lärm um nichts. So schlimm war der Verfassungsschutz nicht, haben halt nur mal wieder unglaublich geschlampt. Deutsche Beamtenwirtschaft eben, kennt man ja. Karrieren und Pensionen gerettet.

  3. „Und warum, zum wiederholten Mal, sollte ein derart harmloser Bericht 120 Jahre unter Verschluss bleiben?“

    Verzögerungstaktik, Gras über die Sache wachsen lassen?

    Vielleicht um darauf hinweisen zu können, dass noch etwas geheim ist. Wenn dann tatsächlich die Freigabe erfolgt, findet sich im besten Fall Niemand oder nur noch Personen, die viel vergessen haben, um die Akten zu überprüfen.

    Jedenfalls gibt der Artikel und das „Leak“ einen guten Einblick wie Geheimdienste mit ihren Akten verfahren. Da steht natürlich nur das drin, was sie wollen und dann streiten sie sich noch mit Interessenten, die nachprüfen wollen, was sie tun, darüber, wann sie ihre Akten veröffentlichen wollen. Es geht um totale Deutungshoheit. Bestenfalls wollen sie damit nur Inkompetenz verbergen und dass sie Schmarotzer auf Staatskosten sind.

  4. Erst einmal herzlichen Dank an Thomas Moser, sich da durchgekämpft zu haben.
    Das angeblich geleakte „Dokument“ ist eine neue, andere Version, die von vielen (in der Regierung und im Verfassungsschutz) erwünscht ist. Sie „belegt“ das wichtigste: Der VS hat keine Beihilfe zu Mord geleistet, was nicht verjährt. Bei dieser unglaubwürdigen Version müssen alle mitmachen – auch Herr Böhmermann. Das, was noch drinsteht, verweist recht eindeutig darauf, dass (in Teilen des neu aufgestellen) VS und hessische Landesregierung so gar nicht damit einverstanden sind, dass man in aller Seelenruhe die Bewaffnung der Neonazis registriert (deshalb ihre Nichtschwärzung) , nichts tut .. (auch nicht geschwärzt) und Jahre später kein Migrant, sondern der CDU- Regierungsdirektor Walter Lübcke ermordet wird. Diejenigen, die das zu verantworten haben, wissen, wie dieses „Leak“ gemeint ist. Ansonsten ist der „Geheimnisverrat“ doch so etwas an wohlwollend aufgenommen worden, dass man ganz sicher davon ausgehen kann, das es eben kein (ungewollter) „Leak“ ist, sondern Teil einer Verschleierungskampagne, also eine (weitere) Straftat im Amt.

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