
Man mag den Schlag gegen den Iran durchaus für verachtenswert halten – aber das Gewese um das Völkerrecht nervt und ist wenig zielführend.
Gilt denn verdammt nochmal das Völkerrecht nicht mehr? How dare you, Donald? Bibi? Für die Russen gilt es, für die Amerikaner und Israelis nicht. Doppelmoral! So habe ich das am letzten Sonntag hier auch kundgetan – und auch so gemeint. Dabei haben wir gar nicht intensiv über dieses Völkerrecht gesprochen. Dass es einem gilt und dem anderen nicht: Nun gut, das trifft zu. Aber dass man mit den Schreien nach dem Völkerrecht im Wesentlichen ziemlich substanzlos bleibt, blieb an eben jenen letzten Sonntag unkommentiert
Das Völkerrecht also: in den vergangenen Jahren ein ewiger Zankapfel. Selbst die, die den russischen Einmarsch auf ostukrainisches Gebiet für eine logische Folge der NATO-Osterweiterung hielten, beanstandeten nicht die Einwände von völkerrechtlichem Einschlag. Auch sie bemühen die Floskel, wonach wir es mit Russlands – oder wahlweise Putins – »völkerrechtswidrigem Krieg in der Ukraine« zu tun hätten. Dabei war diese Fokussierung auf das Völkerrecht damals schon wenig ergiebig. Denn das Agieren von großen Reichen und Imperien innerhalb der Geschichte, lässt sich nicht mittels Paragraphen einhegen – und überhaupt, auch das ist eine Komponente, die immer wieder deutlich gemacht werden muss: mit Paragraphen, sprich, mit einem richtigen Recht oder gar Gesetz, hat man es beim Völkerrecht gar nicht zu tun.
Das, was man Völkerrecht nennt
Es ist also kein einheitliches Gesetzbuch, sondern ein Geflecht unterschiedlicher Rechtsquellen. Seine klassischen Grundlagen werden meist anhand von Artikel 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofes beschrieben. Danach besteht Völkerrecht vor allem aus drei Elementen: internationalen Verträgen, Völkergewohnheitsrecht und allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Internationale Verträge sind formelle Abkommen zwischen Staaten, etwa die Charta der Vereinten Nationen, die grundlegende Regeln der internationalen Ordnung festlegt. Sie binden jedoch in der Regel nur jene Staaten, die ihnen beigetreten sind. Daneben existieren zahlreiche Spezialabkommen etwa zu Handel, Umwelt oder Menschenrechten. Anders als in nationalen Rechtsordnungen entsteht internationales Recht also nicht durch einen zentralen Gesetzgeber, sondern durch Vereinbarungen souveräner Staaten und durch deren gemeinsame Praxis.
Eine zweite wichtige Quelle ist das sogenannte Völkergewohnheitsrecht. Es entsteht nicht durch schriftliche Verträge, sondern durch eine langfristige und relativ einheitliche Praxis von Staaten, die zugleich davon überzeugt sind, dass diese Praxis rechtlich geboten ist. Viele grundlegende Regeln der internationalen Ordnung haben sich auf diese Weise herausgebildet. Auch das in der Charta der Vereinten Nationen formulierte Gewaltverbot wird heute meist sowohl als Vertragsrecht als auch als Gewohnheitsrecht verstanden. Völkergewohnheitsrecht zeigt besonders deutlich, dass internationales Recht stark aus der tatsächlichen Praxis von Staaten entsteht und sich im Laufe der Zeit durch wiederholtes Handeln und gegenseitige Anerkennung verfestigt.
Neben Verträgen und Gewohnheitsrecht spielen auch allgemeine Rechtsgrundsätze eine Rolle, die aus den großen Rechtssystemen der Welt abgeleitet werden. Dazu gehören etwa Prinzipien wie Treu und Glauben, Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen oder die Pflicht, geschlossene Verträge einzuhalten. Zusätzlich wirken internationale Gerichte und Organisationen an der Auslegung und Entwicklung dieser Regeln mit. Institutionen wie der Internationale Gerichtshof entscheiden Streitigkeiten zwischen Staaten und tragen zur Klärung unbestimmter Normen bei. Zusammen mit der Praxis internationaler Organisationen und der wissenschaftlichen Rechtslehre entsteht so ein komplexes Geflecht von Regeln, das man heute unter dem Begriff »Völkerrecht« zusammenfasst, ohne dass es eine zentrale Autorität gäbe, die dieses System vollständig kontrolliert oder durchsetzt.
Verbeamtetes Geschichtsverständnis
Geschichte schreitet nicht unter juristischen Gesichtspunkten voran. Die Geschichte von expandierenden, nach Macht und Ressourcen schürfenden, um ihre Existenz ringenden Staaten war selten eine, die sich auf dem Feld der Rechtswissenschaftler abgespielt hätte. Sicher, es gibt auch zwischen Staaten rechtliche Vereinbarungen – am Ende zählen die für Staaten allerdings nicht immer. Und je mächtiger eine Nation ist, je mehr imperialer Selbstanspruch ihn beseelt, desto eher greift die Verrechtlichung multinationaler Verträge und Vereinbarungen nicht. Die Händel zwischen Staaten auf ein Recht zu reduzieren, spottet nicht nur allem, was wir aus der menschlichen Geschichte kennen, es zeugt auch von einer arg verbeamteten Geschichtsauffassung.
So selten kommt es nicht vor, dass Menschen glauben, Geschichte ließe sich über Verträge, also über rechtlich bindende Dokumente, abwickeln. Nehmen wir nur jene Reichsbürger, die immer noch davon ausgehen, es gäbe die Bundesrepublik nicht, weil das Deutsche Reich offiziell nie abgetreten sei. So habe es am Ende des Zweiten Weltkrieges etwa nur einen Waffenstillstand gegeben und keinen Friedensvertrag – außerdem seien die Amtsgeschäfte nicht regulär an die Bundesrepublik weitergereicht worden. Das ist ein ziemlich deutsches Geschichtsverständnis – deutsch, weil stark an den Idealen eines Beamtentums angelehnt, welches jeden Vorgang nur als Verwaltungsakt betrachten kann. Der Lauf der Geschichte lässt sich aber nicht mit Rechtsdokumenten steuern – und ein Land, eine Nation, kann dennoch von der Landkarte verschwinden, auch wenn vorher keiner einen Vertrag zur Auflösung unterschrieben hat.
Geschichtliche Dynamiken haben eine gänzlich andere Grundlage. Sie entstehen aus Notwendigkeiten, die sich juristisch nicht immer abbilden lassen – schon gar nicht ethisch. Das heißt an dieser Stelle nicht, dass ich die Notwendigkeiten des Krieges gegen den Iran, den die Vereinigten Staaten und Israel führen, nachvollziehen könnte. Nur ist die Logik von Staaten, zumal von Staaten, die um ihre Geschichte ringen – und das tun beide auf verschiedene Weise –, nicht mit bürgerlicher Vorstellungskraft und Beamtenlangmut zu erfassen. Der Selbsterhaltungstrieb von Staaten und deren Machthaber kann man, wie in den letzten Jahren zunehmend geschehen, freilich moralisch beäugen und auf dieser Grundlage verurteilen – es ändert aber nichts an den Vorgängen, die das zwischenstaatliche Wesen dominierten und auch weiterhin dominieren. Staaten mögen zwar bürgerliche Gesellschaften in sich vereinen, damit auch die bürgerliche Jurisprudenz als hohes Gut im Inneren bevorzugen. Aber außenpolitisch funktionieren Staaten nicht nach diesen Kriterien – zumindest nicht dauerhaft und zu jedem Moment.
Eindimensionale Argumentation
Damit müssen wir jenen, die jetzt lauthals vom Völkerrecht künden, egal ob im Falle Russlands oder der USA und Israels, etwas Unangenehmes preisgeben. Es mag das Völkerrecht ja geben – aber ein Stück weit eben auch nicht. Es ist eine juristische, eine akademische Kategorie – aber Staaten sind keine Akademiker. Und ein Stück weit ist es also noch viel bitterer, denn im Grunde seines Wesens gibt es das Völkerrecht also nicht. An ihm hängen kleine Nationen, die keine Gegenwehr leisten können. Warum aber sollte das mächtige China, eine Nation, in der mehr als 1,4 Milliarden Menschen leben, viel Aufhebens um das Völkerrecht machen, wenn es sich heute in den Kopf setzte, Taiwan oder gleich ein ganz anderes Territorium, das keine chinesische Geschichte aufweist, zu besetzen? Das würde man verurteilen, sicherlich – aber es änderte nichts daran, dass man nur wenig dagegen unternehmen könnte, ohne von der chinesischen Macht erdrückt zu werden.
Unter Umständen ist China ein schlechtes Beispiel, denn das Reich der Mitte genügte sich im Verlauf der Historie meistens selbst. Die Anrainerreiche kamen zum Kaiser und entrichteten Tribut – das Reich der Mitte trägt nicht umsonst diesen Namen. Denn der Mittelpunkt war China. Was sollte das mächtigste Reich, das Asien kannte, denn an der Peripherie anstellen? Die Briten und später die Europäer hatten im 19. Jahrhundert Verträge mit China vereinbart – China benachteiligende Verträge. Die Chinesen streiften diese ungleiche Rechtssituation nicht etwa ab, indem sie über die Verträge verhandeln wollten, sondern sie wurden fremdenfeindlich, gewaltbereit, wagten den Aufstand, kurz: sie streiften die Status Quo ab. Die Folge waren neue Verträge – sie kamen am Ende, nicht am Anfang. Und als das kaiserliche China fiel, fragte auch keiner im neuen China, wie man jetzt die alten Verträge bedienen könne. Wer sich als Staat verbeamtet an Verträge hält, so könnte man etwas zynisch entgegnen, der wird selbst zur Geschichte.
Nun ahnt man ja zuweilen, welche Reaktionen Texte und Artikel zeitigen können. So auch bei diesen Zeilen. Der Autor hegt keine große Sympathie für die Vereinigten Staaten und Israel – er ist ebenso wenig ein Anhänger des Iran oder der palästinensischen Sache. Heute ist es ja in Mode, sich für ein Team zu entscheiden. Und auf der Grundlage einer Parteinahme diskutiert man geopolitische Entscheidungen. Zielführend ist das freilich nicht, denn wie oben argumentiert wurde, sind bürgerliche Moralvorstellungen, die dann in eine Parteinahme für eine der Seiten mündet, absolut irrelevant für die geschichtlichen Handlungen von Nationen und Staaten. Sie ringen gewissermaßen im Naturrecht und kanalisieren ihren prosaischen Impetus nur vorübergehend hinter bürgerlicher Rechtsprechung – die wird obsolet, sobald sich die Voraussetzungen für Staaten ändern und der Wohlstand – und sei es nur für die elitären Zirkel – gefährdet ist oder gar das Überleben zur Disposition steht. Mit dem Völkerrecht zu argumentieren, führt letztlich zu nichts. Man sollte andere Argumente gegen Kriegsschläge anführen, Argumente mit Substanz. Das Völkerrecht dagegen ist doch recht substanzlos.
Ähnliche Beiträge:
- Kriegstüchtig? Nein, danke!
- Venezuela: Wer profitiert, wer plant, wer zahlt?
- Die Achse des Wandels
- Libyen 2.0: Die operative Vorbereitung der Venezuela-Intervention
- Putin gegen die „regelbasierte Weltordnung“?





Wenn also der Angriff gegen den Iran „notwendig“ war, woher rührt denn dann das Unrechtsgefühl, das normal ausgestattete Menschen bei dem Angriff des Imperiums gegen den Iran empfinden? Ist es Naivität oder ist es Beamtenlogik?
Wer im Nachhinein für alles einen zureichenden Grund sucht, und, wie R. Lapuente, findet, ist der immer schlauer, oder ist er es, der die Logik verdreht?
Hätte es, was den Iran angeht, auch anders kommen können?
Und dann das Völkerrecht!
Ich liebe Leute, die, wenn man die staatlichen Verbrechen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung kritisiert, meinen, diese seien ganz und gar logisch und einen als Naivling darstellen, eben weil man sich darüber (noch!) aufregt und dieses Recht einklagt.
Ähnlich R.Lapuente, nur dass es bei ihm um das Völkerrecht geht.
Es wird gesagt:“Man sollte andere Argumente gegen Kriegsschläge anführen, Argumente mit Substanz.“ Gut! Meinetwegen!
Was wären denn Beispiele dafür z. B. In der Angelegenheit „Palästina“!?
Oder in der Angelegenheit Mohammad Mossadegh, des Persischen/Iranischen ersten demokratisch gewählten Ministerpräsidenten, der 1953 von den USA/CIA und U.K./M6 zwecks Kontrolle über den iranischen Ölreichtum, gestürzt wurde!?
Völkerrechte, Menschenrechte, Demokratie.
All das sind keine Rechte, sondern Privilegien, die in jeder Generation aufs neue erkämpft und verteidigt werden müssen.
Heute siehts so aus, dass die unteren 75 % verloren haben.
Narkotisiert durch Social Media und Konsum vegetieren sie in der Vorstellung vor sich hin, das Leben selbst schulde ihnen alles und es muss ihnen auf dem Silbertablett serviert werden.
@notabene: Warren Buffett: Es ist Krieg zwischen den Klassen und es gibt keinen Zweifel, dass meine Klasse, die Klasse der Reichen gewinnt.“. bzw. diese Ihre 25%
„Man sollte andere Argumente gegen Kriegsschläge anführen, Argumente mit Substanz.“
Stimmt. Darum: immer her mit der Substanz; ein weites Feld, mit vielen Möglichkeiten, liegt brach.
So sehr sich mir die Fußnägel auch aufstellen, so sehr muss ich doch zugeben, dass ich mich der Argumentation des Autors nicht gänzlich entziehen kann…
„Die Starken tun, was sie können; die Schwachen erdulden, was sie müssen.“
Vor zweieinhalbtausend Jahren ausgesprochen, erweist sich dieser Satz noch immer als ultimativ wahr.
Dennoch: eine Argumentation anhand des Ideals einer Welt, in der das Völkerrecht von Bedeutung ist, erachte ich nicht als verzichtbar!
Selbst dann, wenn das Ideal nie zur Realität werden sollte, erfüllt es noch immer eine andere Aufgabe, nämlich die eines Kompass, der den Weg weist!
Ich denke, dass der Autor das gar nicht bestreitet. Er hebt nur hervor, dass das VR nicht wie in einem bürgerlichen, „übergeordneten“ Staat einklagbar ist und Illusionen darüber nicht weiter helfen.
Bliebe als Aufgabe, sich Gedanken zu machen, wie sich das ganze Gebilde weiterentwickeln ließe, so dass das VR eines fernen Tages womöglich einklagbar würde.
Am Vielversprechendsten erscheint mir hier eine Generalversammlung, die sich vom Sicherheitsrat durch Bildung eigener gemeinsamer Truppenverbände emanzipiert, bis hin zur nuklearen Ebene. Aber das ist wohl noch lange Zukunftsmusik.
und bleibt auch hoffentlich Zukunftsmusik …
diese Rede über eine zentrale Instanz, die Recht herstellen soll, ist genau das, was die selbst ernannten Eliten gerne hören wollen, nichts wäre ihnen lieber…….
Wie wäre es, wenn die Vollversammlung, entsprechend der Größe der Länder, aus sagen wir 8000 Vertretern zusammengesetzt wäre. Ausgestattet mit einem imperativen Mandat ihrer Wähler, also sofort abwählbar wären. Da wären die Eliten außen vor. So vielleicht?
Und!
Natürlich ist das derzeit Fiktion.
Der Autor hat schon recht, ich habe hier auch mehrmals schon geschrieben, das die Bezugname auf ein „Völkerrecht“ vergeblich ist, es hält sich niemand daran, v.a Israel und die USA, das Völkerrecht ist tot, die USA haben darüber hinaus noch bewiesen, das sie mit ihnen geschlossene Abkommen negieren, kündigen, zerreißen, ganz nach Belieben.
Routard hat oben die Frage gestellt, woher das Unbehagen denn käme, was uns erfasst, die Handlungen Israels und der USA dem Iran gegenüber betreffend.
Diese Frage finde ich ganz entscheidend!
Die Antike kannte ein solches Unbehagen so nicht, Roms Umgang mit Salamanca
( Ihr habt drei Tage Zeit um zu sterben) oder mit Karthago, wo man eine ganze Hochkultur auslöschte, bereiteten keinem Römer schlaflose Nächte!
Es haben sich tatsächlich im Laufe der Jahrhunderte Gewohnheitsrechte heraus gebildet, die einen allgemein akzeptierten Handlungsrahmen schufen, bei Belagerungen z.b. Eine Stadt konnte sich die Plünderung ersparen, wenn sie dem Belagerer die Tore öffnete. Tat sie dies nicht und der Belagerer erstürmte die Stadt, wurde diese geplündert und es entstanden häufig grauenvolle Gemetzel, wie bei der Erstürmung Magdeburg im 30jährigen Krieg durch Tillys Truppen.
Das heißt nicht, das sich daran nun immer gehalten wurde, aber wenn gegen diesen nicht kodifizierten Konsens verstoßen wurde, es als Unrecht wahr genommen wurde.
Ähnlich sieht es heute aus, das Völkerrecht ist zwar tot für mich, aber die Handlungen der USA und Israels werden als Unrecht und Unmoral wahr genommen.
Gelegentlich werden kriegerische Handlungen auch erst im Nachhinein als Unrecht anerkannt, der Einsatz von Kampfgasen im 1. Weltkrieg wäre da ein Beispiel. Diese Handlungen wurden erst später verdammt, während des Krieges nicht.
Gerade das war interessant, weil die Statistik der Verlustursache aufzeigte, das die Verluste durch Kampfgase weit hinter denen durch Maschinengewehrfeuer und Artilleriefeuer verursachten rangierten. Darum ging es aber nicht sondern um die Schaffung einer Todeszone, in der menschliches Leben nicht mehr möglich ist, der Versuch der Schaffung eines lebensfeindlichen
Raumes, also quasi wie ein lebensfeindlicher anderer Planet. Das war das Grauen, dieses Grauen im viel stärkeren Masse, aber mit derselben Funktionalität übt die Kernwaffe aus.
Ich denke, um auf Routards Frage zurück zu kommen, das es im Kern immer darum geht Menschen ungerechtfertigt zu töten, vor allem hilflose Menschen, also nicht in Notwehr, sondern vorsätzlich.
Also Nichtkombatanten, eben Zivilisten, aber auch Kriegsgefangene und Verwundete.
Dieses Unbehagen stellt für mich in der Tat ein Indiz dar, das der Mensch vielleicht doch in seinem Kern friedfertig sein könnte, obwohl ich da starke Zweifel habe. Jedenfalls wird lange schon versucht Kriegshandlungen einzuhegen,
in erlaubt und nicht erlaubt, da denke ich an Erasmus von Rotterdam oder auch an Versuche wie die Haager Landkriegsordnung, aber all dies führte nicht zum Ziel.
Wenn also, wie die Handlungen der USA und Israel zeigen, Verträge und auch Gewohnheitsrechte derartig leicht und zunächst Folgenlos zu brechen sind, ist das alles nichts wert, hat keine Bedeutung, ist tot.
Rein theoretisch gibt es für mich nur eine Möglichkeit, das Staaten weitgehend abrüsten, alle Staaten ein kodifiziertes Recht schaffen und sich der Hoheit eines Gerichts und einer weltweiten Zentralinstanz freiwillig unterstellen, die mit Machtmitteln so ausgestattet ist, das sie Verstöße sanktionieren und beenden kann. Utopisch, ganz klar, wie gesagt, rein theoretisch.
So wie die derzeitige Situation sich zeigt, sehe ich keine Möglichkeit, dies in irgendeiner Weise zu ändern.
Da muss man realistisch sein!
Unter einem Geldsystem, das Geld aus dem Nichts schöpft und die Zinsen vergisst zu erzeugen, also auf Konkurrenz beruht, ist eine friedliche Welt sicher schwerer zu erreichen.
Die derzeit erreichte Produktivität liesse es theoretisch zu, dass wir uns nicht, wie im vorindustriellen Zeiten, aus Mangel die Köpfe einschlugen.
Ob sich auf das Völkerrecht zu berufen sinnvoll ist, möchte ich so beantworten: ohne eine moralische Utopie gleiten wir vollends in die Barbarei ab. Dem sollten wir nicht den Weg bereiten.
Das haben Sie schön formuliert!
Krieg ist Frieden
Völkerrecht ist Stärker
Eigentum ist Freiheit
Wer sagt denn, dass das Völkerrecht außer Kraft sei? Russland ist für seinen Angriff auf die Ukraine von 141 Staaten verurteilt worden, 5 Gegenstimmen, 35 Enthaltungen. Ist das denn spaßig, wenn man von so einer großen Mehrheit wegen eines Verbrechens verurteilt wird? Bestimmt nicht. Selbstverständlich rechtfertigt das auch Sanktionen. Wir wissen, wie es weiter ging. Die Länder haben sich das nochmal angeschaut und später Verständnis oder auch Zustimmung signalisiert. Spätere Resolutionen verzichteten auf eine Verurteilung.
Nun könnte in gleicher Weise ja Israel und USA verurteilt werden. Bei Israel ist man da ja schon warmgelaufen. Im Westjordan wurden 1948 alle jüdischen Siedler umgebracht oder vertrieben. So muss das bleiben, Westjordan muss judenfrei im Sinne Heinrich Himmlers bleiben. Das ist nun die Sicht des Dritten Reichs, aber die UN hat so abgestimmt. Bis vor dem Krieg. Seither sind die Dinge in Bewegung geraten.
Selbstverständlich könnte die Vollversammlung jetzt auch den Krieg der USA und Israels verurteilen, wie weiland Russland. Diese Abstimmung kommt aber nicht , weil allen klar ist, dass sie keine Mehrheit bekommt. Wie die UNO tatsächlich abstimmt, hier:
https://www.mena-watch.com/un-sicherheitsrat-resolution-verurteilt-iran/
Sicher eine Überraschung für alle, denn so eine Meldung schafft es nie in den Mainstream und schon gar nicht ins Overton-Magazin. Bewahre!
Wohltuender Artikel von Roberto. Nicht irgendwelche Sevims, Sahras oder Jürgens bestimmen über das Völkerrecht. Sondern die UN-Generalversammlung.
@Artur_C: Wenn die UNO so verurteilt, d.h. wenn der Verteidiger gerügt wird und nicht
die skrupelosen Angreifer, macht es nur deutlich, dass die UNO überflüssig wie ein Kropf ist.
Auf nationales Recht übertragen, würde das bedeuten, dass die Omma, die von einem
brutalen Räuber für zweieurofünfzig zusammengeschlagen wird, dafür gerügt wird, wenn
sie ihre Handtasche festgehalten hat. Aber die Logik ist heute abgeschafft. Wenn die Ukra-
Nazis ihre Abschussvorrichtungen in Kindergärten, Krankenhäusern und Wohnhäusern
aufstellen und von dort aus die Kindergärten, Krankenhäuser und Wohnhäuser in Russland
beschießen, dann werden die Russen grügt und verurteilt, dass sie die Waffen eleminieren
und dabe geparkte Autos beschädigen.
+++++
Klar, nachdem der Iran Israel 47 Jahre lang die Vernichtung androhte und Hunderttausende seiner Raketen auf Israel abfeuern ließ, ist er das arme angegriffene Opfer.
Du bist eine verlogene Ratte, Artur
https://press.un.org/en/2025/ga12690.doc.htm
General Assembly Adopts Resolution Demanding Israel Immediately End Blockade of Gaza, Open All Border Crossings, Ensure Aid Reaches Palestinian Civilian Population
Text Adopted by Recorded Vote of 149 in Favour, 12 Against, 19 Abstentions
Das passt nicht in Deinen Kram, daher lügst Du Dich drumrum. Es gibt noch umptzig weitere Resolutionen, teils selbst von Sicherheitsrat, gegen israelische Verbrechen, seit Jahrzehnten.
Menschen zu Ratten umzudeuten, war das letzte Mal unter geisteskranken Massenmördern Usus. Man weiß also, wo du zu verorten bist.
Das war 2025, als die Hamas mit Pallywood eine Hungersnot herbei redete. Aber ich kann Dich beruhigen, das ist vorbei:
https://x.com/b4l4g4n/status/2033088679804104814
Und mit welchem Recht bestimmt eine UN – Generalvollversammlung „über das Völkerrecht=“
Ja wüsstet Du denn ein Gremium, das besser geeignet wäre?
@ Artur : mena -watch ist eine mehr als israel – freundliche lobby ngo, finanziert von einem alten (jüdischen) Oligarchen aus dem Immobiliengeschäft.
Weiß ich, Mena ist Partei. Aber diese Abstimmung hat nun mal so stattgefunden.
Ein schwacher Artikel, er lässt geistige Tiefe vermissen, denn die Substanz des Völkerrechts liegt in seiner moralischen Instanz. Die UNO und das Völkerrecht wirkt als moralische Institution für die gesamte Menschheit (das bleibt auch so wenn Imperialisten sich darüber hinwegsetzen).
Mit „bürgerlichen Gesellschaften und bürgerliche Jurisprudenz“ hat das nichts zu tun (hier fehlt dem Autor die historische Sicht). Nach dem 30-jährigen Krieg hatten sich die Staaten auf gewisse Grundregeln im Umgang miteinander geeinigt, die in das Völkerrecht einflossen.
Es war bisher Israel, welches das Völkerrecht konsequent ignorierte und der Westen es duldete. Nun gesellt sich das US-Regime dazu. Wo gab es bisher in der Geschichte „Enthauptungsschläge“, wo die politische Führung und Elite eines Landes ohne Kriegserklärung umgebracht wurde? Das ist schlicht Größenwahnsinn, der hemmungslos agiert.
@Garno
„Es war bisher Israel, welches das Völkerrecht konsequent ignorierte und der Westen es duldete. Nun gesellt sich das US-Regime dazu. Wo gab es bisher in der Geschichte „Enthauptungsschläge“, wo die politische Führung und Elite eines Landes ohne Kriegserklärung umgebracht wurde? Das ist schlicht Größenwahnsinn, der hemmungslos agiert.“
nein, es ist die gesamte Staatengemeinschaft, die das Völkerrecht ignoriert.
Was ist einfacher, als zu einem Land, welches das sogenannte Völkerrecht ignoriert, alle Beziehungen abzubrechen, die Bürger dieses Landes zur Ausreise aufzufordern, neue nicht ins Land zu lassen?
Das rechtbrechende Land wäre ohne einen einzigen Schuss vollkommen isoliert.
Ich denke, die Bürger, die nun isoliert in der Welt stehen, würden sich schnell ihrer „elite „entledigen.
Doch es bräuchte politischen Willen, so etwas wie Völkerrecht zu schaffen. Was wäre einfacher, als sich in der UN auf verbindliches Recht zu einigen? Wer nicht mitmacht, ist raus … wie oben beschrieben …
das ist zu kindlich gedacht, zu einfach, schlicht mit erwachsenen, gebildeten Menschen nicht machbar. Weil erwachsene, gebildete Menschen es nicht wollen. So einfach ist das.
Der Bruch des sogenannten Völkerrechts zielt doch ….auch…darauf ab , dass die Menschen genau das gern möchten: eine zentrale Regierungsinstanz, die für Ordnung sorgt…..
nein, die internationale Gemeinschaft toleriert diese Politik der USA/Israels nicht … sie fördert sie. Die beiden erledigen die „Drecksarbeit“ für die selbst ernannten „eliten“…..
da fehlt nun der Motonome, der ausgesprochen hat, was niemand sehen und hören möchte …
Die vielen UN-Abstimmungen, wo Israel und USA isoliert sind, besagen etwas anderes. Und das obwohl viele Eliten im globalen Süden vom Westen korrumpiert sind. Der gesamte Westen macht nur etwa 15% der Welt-Bevölkerung aus. Der Westen konnte das Völkerrecht dulden, solange es seine Macht nicht infrage stellte, was jetzt offensichtlich der Fall ist.
@ garno : die vielen Abstimmun -gen in der UNO, wo Israel und usa isoliert sind, besagen etwas ande-res ? – Ja, aber nur auf dem Papier,
de facto nicht.
Mit zunehmenden Machtverlust der USA wird sich auch das „de facto“ ändern.
Israel und USA agieren gegen die moralischen Instinkte der gesamten Menschheit – außer im Westen, da versucht man mit Propaganda dagegenzuhalten.
@garno: „Ein schwacher Artikel, er lässt geistige Tiefe vermissen, denn die Substanz des Völkerrechts liegt in seiner moralischen Instanz.“
Sehe ich anders. Diesen Beitrag betrachte ich als Einladung zum Weiterdenken.
Ein Denkimpuls dazu:
‚Wozu eigentlich „der Rechtsstaat“?‘
https://www.youtube.com/watch?v=iRJeOCmaKyY
Es geht hier nicht um den „Rechtsstaat“ sondern um den Umgang der Staaten untereinander in der Staaten-Gemeinschaft.
Das bestärkt meine Abneigung gegen Werbung für Googlemafia und „Youtuber“, Frage immer „Gibts das auch schriftlich und ohne Werbung?“
Zu Fragen von Rechtsstaat, Rechtsordnung etc. empfehle ich die Bücher von Ingeborg Maus. Mehr geistige Anstrengung nötig als bei Youtube-Filmchen.
Sehe ich auch so. Etwas Schriftliches kann man auf die Schnelle Querlesen um herauszufinden ob etwas Relevantes oder Interessantes dabei ist.
> Das, was man Völkerrecht nennt .. Es ist also kein einheitliches Gesetzbuch, sondern ein Geflecht unterschiedlicher Rechtsquellen
Das kann man so erstmal unterschreiben. Die von unterschiedlichen Ländern unterschiedlich anerkannt werden und auch nur dann gültig sind. Das muss man dazusagen.
Jeder der behauptet laut Völkerrecht gibt es nur genau eine Interpretation, hat vom Völkerrecht keine Ahnung oder benutzt das im Eigeninteresse.
> aber das Gewese um das Völkerrecht nervt und ist wenig zielführend.
Denke man muss unterschieden in was ist unstrittig und was ist strittig. Pauschal das Völkerrecht in Zweifel zu ziehen halte ich für falsch.
Unstrittig sind Verbrechen gegen Zivilisten. Wobei ein stückweit unterschieden werden muss ob gewollt, ungewollt, oder bewußt in Kauf genommen. Aus meiner Sicht 3 verschiedene Kategorien der Bewertung.
Strittig ist zb oft die Bewertung von Kriegen, da spielt mit rein – wer hat ursprünglich mal angefangen, warum, was passiert genau .. usw. Hierbei kommen dann auch Völkerrechtler oft zu unterschiedlichen Ergebnissen der Bewertung.
Ein Völkerrecht im Sinne der UN-Charta, also als Vertragswerk für den Umgang der Staaten untereinander, ist aber immer noch besser als keines.
Auch wenn der Status quo sehr unbefriedigend ist, weil große und militärisch mächtige Staaten es für eigenen Handlungen ignorieren, und andererseits als Totschlagargument in der Propaganda verwenden gegen Staaten, die ihnen nicht gehorsam sind.
Seine Hauptfunktion in den letzten Jahren war aber leider nur die Selbstentlarvung der genannten Großstaaten, etwa wenn sie die „Annexion der Krim“ als Verstoß gegen das Völkerrecht brandmarkten, die Annexion des Kosovo durch die NATO aber nicht. Dabei war das der 1:1 passende Präzedenzfall. Jedenfalls was den Aspekt der Sezession anging.
Einfach herrlich, wie sich die Berüfslügner…. Verzeihung, die „Qualitätsjournalisten“ – nicht entblödeten, immer wieder darauf hinzuweisen, daß es laut Völkerrecht „kein Recht auf Sezession gäbe“. Hm…. Das stimmt sogar! Tatsächlich gibt es im ganzen Völkerrecht gar keine Regelung zu Sezessionen! Weil das „Völkerrecht“ tatsächlich ein „Staatenrecht“ ist. Also nicht für Völker geschaffen, sondern für Staaten,mdie natürlich kein Interesse daran haben, daß sich Teilgebiete wie Krim, Donbass, Kosovo oder Katalonien von ihnen abspalten.
Aber in diesem Irrtum hocken die Lügner immer noch fest, wie jüngst Dummja Halligalli bewies, als sie vom Iran als einem erwiesenermaßen „völkerrechtswidrigen Regime“ sprach. Diese „Definition“ unterstellt ganz direkt, daß die Führung des Iran gegen das eigene Volk handeln würde. Selbst wenn es so wäre, das „Volk“ des Iran hat kein Völkerrecht, auf das es sich berufen könnte. Der Staat Iran gegen die Angriffe der USA, Israels und der „westlichen Verbündeten“ aber sehr wohl! Und selbst wenn, wäre es ganz sicher nicht eine deutsche Nachrichtenerfinderin oder ein freidrehender Trump, und schon gar nicht der Zionistenfaschist Netanjahu, die darüber zu entscheiden hätten, wer für das iranische Volk sprechen dürfte.
Zumindest theoretisch lässt sich ein Sezessionsrecht ableiten aus dem Prinzip des „Selbstbestimmungsrechts der Völker“. Das Prinzip der „Unverletzlichkeit der Grenzen“ bleibt davon unberührt, richtet dieses sich doch an gegnerische Staaten, und nicht an eigene Bevölkerungen.
Dies nur als kleine Ergänzung.
Völlig korrekt! Aber es ist eben nicht vom „Völkerrecht“ im Sinne der UN-Charta geregelt, da dies ein „Staaten“-Recht ist.
😉
Und genau deshalb rede ich von völkerrechtlichen Prinzipien statt von der kodifizierten UN-Charta.
Diese ist letztlich nicht das Völkerrecht, sondern bestenfalls der Versuch, völkerrechtliche Prinzipien -soweit mehrheitsfähig- in eine multilaterale Übereinkunft zu gießen.
Wie das mit dem Völkerrecht ist hat Dieter Hallervorden im mdr Riverboat uns erzählt und den Beifall des Publikums dafür erhalten. Darf sowas eigentlich im „schwarzen mdr“ gesendet werden?
Ein sehr verständiger Artikel – Respekt!
@Roberto
Deine Betrachtungen treffen auf die BRD nicht zu.
Das GG priorisiert das Völkerrecht sogar noch vor der eigenen Gesetzgebung.
Wäre die BRD ein funktionierender Rechtssaat, mit einer Judikative welche die Exekutive wirksam kontrolliert, dann könnte hierzulande Völkerrecht wirksam umgesetzt werden. Die Gesetzte jedenfalls haben wir dazu.
Artikel 25 GG:
Allgemeine Regeln des Völkerrechts (z. B. Gewohnheitsrecht oder völkerrechtliche Grundprinzipien) sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie genießen Vorrang vor einfachen Gesetzen und gelten unmittelbar für Bürger:innen und staatliche Organe.
Artikel 23–24 GG:
Deutschland verpflichtet sich zur Mitwirkung in der Europäischen Union (Art. 23) und zur Übertragung von Hoheitsrechten an internationale Institutionen (Art. 24), um friedliche und dauerhafte völkerrechtliche Ordnungen zu stärken.
Dies unterliegt der Bedingung, dass Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte gewahrt bleiben.
Artikel 59 Abs. 2 GG:
Völkerrechtliche Verträge (z. B. Abkommen oder UN-Konventionen), die politische Beziehungen regeln oder Gesetzesänderungen erfordern, bedürfen der Zustimmung durch Parlamentsgesetz. Sie werden damit Teil des nationalen Rechts.
Artikel 100 GG:
Bei Zweifeln, ob eine völkerrechtliche Regel mit dem GG vereinbar ist, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, um die Rechtsklarheit zu wahren.
Der Art. 53, 77 und 107 der UN-Charta gibt den Gründungsmächten der Vereinten Nationen das Recht, einseitige militärische Maßnahmen gegen die feindlichen Länder des Zweiten Weltkriegs zu ergreifen, falls diese Schritte zur Wiederaufnahme einer aggressiven Politik unternehmen.
Das ist in Deutschland bei der derzeitigen Regierung unzweifelhaft der Fall.
„Wozu eigentlich „der Rechtsstaat“?
https://www.youtube.com/watch?v=iRJeOCmaKyY
das Völkerrecht entstand als Reaktion/Erfahrung aus den zwei grossen, von Deutschland angezettelten Kriegen des vergangenen Jahrhunderts. Das Völkerrecht für irrelevant erklären zu wollen, heisst den Boden für neue, große Kriege zu bereiten.
Da aber im Unterschied zum Kalten Krieg derzeit kein wirkungsmächtiger Widerpart zum aggressiven Westen existiert, kann nur die eigene Bevölkerung, in Deutschland also wir, die Regierenden vom Schlage eines Wadephul, Merz oder Pistorius bei ihrem kriegstreiberischen Wirken in die Schranken weisen und auf die Wunhaltung des Völkerrechtes bestehen. Bei allem Problemen desselben
Schliesslich hat der deutsche „Rechts“staat in den letzten 35 Jahren sehr deutlich gezeigt, dass er nicht willens ist, das Völkerrecht zu schützen oder deutsche Kriegsverbrechen zu ahnden.
Der 1. Weltkrieg wurde nicht von Deutschland „angezettelt“.
Tatsächlich herrschte damals eine „Grundstimmung“ in Europa, die der heutigen nicht unähnlich ist, und in der maßgebliche Mächte glaubten, in einem Krieg etwas gewinnen zu können. Die „Alleinschuld Deutschlands“ war dann das Ergebnis der Nachkriegssituation, in der Deutschland der große Verlierer war. Tatsächlich waren die „Siegermächte“ von Wk1 gleichermaßen schuld an diesem Krieg.
die hanebüchenen geschichtsverfälschenden Thesen eines Müncklers brauchst Du hier wirklich nicht nicht zu wiederholen. Ein Münckler weiss, wem er seine Professur zu verdanken hat, und biedert sich seitdem staatstragend beim deutschen Militarismus an.
Na ja.. mit hanebüchenen Thesen kennst du dich ja gut aus,. Ich sag nur „Klimawandel“! Was du da immer wieder raushaust, ist sowas von neben der Spur, … warum soll es bei Geschichte anders sein?
Und “ Eines Münckler“ kenne ich gar nicht, Kann ich also auch nicht wiederholt haben. Aber das paßt zu dir: Dem Gegenüber Dinge zu unterstellen, die er gar nicht gesagt hat, und denen dann ENERGISCHSTENS widersprechen.
Typische Strohmann-Debatte.
@ Elberadler : Ihre Meinung (!) wider-
spricht den historischen Fakten.
Der Sieger definiert die „historischen Fakten“.
Richtig.
Ich leugne keineswegs die Verantwortung Deutschlands, und da vor allem des tonangebenden Preußens mit seinem militaristischen Vollidioten Wilhelm II an der Spitze. Aber es gab damals mehr als einen „Wilhelm“ in Europa.
@Lichtenberg
So pauschal würde ich das nicht formulieren wollen. Die Grundstimmung hat Elberadler durchaus korrekt wiedergegeben.
Richtig ist aber auch, dass Wilhelms II. „Blankoscheck“ an Österreich die Situation zumindest fahrlässig, wenn nicht gar bewusst, bedrohlich zuspitzen ließ, so dass hier das Urteil der Historiker dem Urteil der Siegermächte folgte, nämlich: unter allen handelnden Akteuren hat der deutsche Kaiser die größte Einzelschuld auf sich geladen.
@Klau-Die
Auf die Gefahr, hier Korinthen zu k…n, aber: nicht das Völkerrecht, sondern die UN-Charta entstand infolge zweier Weltkriege.
Erste Schriften, die sich mit völkerrechtlichen Prinzipien auseinandersetzen, sind teils deutlich älter und reichen bis ins 16. Jahrhundert zurück.
Und es gab auch einen direkten Vorgänger der UNO, nämlich den „Völkerbund“.
Die UNO hatte damals hauptsächlich die Funktion, die Macht der „Siegermächte“ von WK2 bei der anstehenden Neuordnung der Welt zu zementieren. Und da vor allem des neuen Imperiums USA. Das erklärt bspw. auch den fatalen „Teilungsbeschluß“ für Palästina von 1947, der von der frisch gegründeten UNO GEGEN den Willen praktisch aller Beteiligten (außer den Zionisten) durchgesetzt wurde. Also vor allem der Nachbarstaaten, die alle dagegen gestimmt hatten, und der Palästinenser, die gar nicht erst gefragt wurden. Oder auch die Besetzung des 5. ständigen Sitzes im Sicherheitsrat durch das diktatorische Regime von Chiang Kaischek (Taiwan) als „Vertreter Chinas“, die bis in die 70er Jahre Bestand hatte, und bspw. den Krieg der USA gegen Korea (GANZ Korea!!!!) als „UNO-Mission“ ermöglichte.
„Das Völkerrecht dagegen ist doch recht substanzlos.“
Oh, oh, oh, Herr De Lapuente. Welch ein Jahrhunderteigentor. Wahnsinn! Die Sonne auch Ihrer Vernunft steht mächtig tief! Man erkennt, dass Sie geistesgeschichtliche Defizite aufweisen.
Vorschlag: Geben Sie der Bundesregierung bitte schriftlich, dass Sie für sich auf die Einhaltung der Menschenrechte und die Einhaltung des Grundgesetzes verzichten! Mit anderen Worten: Erklären Sie sich für vogelfrei, falls Sie wissen, was das bedeutet.
P.S.
Was bedeuten Ihre Ausführungen u. a. für die NS-Opfer???
Es gibt noch einige grundlegende Unterschiede.
Trump läßt absichtlich den religiösen Führer des Iran ermorden und auch noch 180 Mädchen in einer Schule !!
Obwohl der Iran gesprächsbereit war wurde er kaltblütig von USA & Israel überfallen!!
Putin verteidigt die seit 2014 von den Ukrainern verfolgten und ermordeten Russen im Donbass.
Russland wurde mit 2 Minsker Verträgen betrogen, die laut Merkel & Hollande nur der Aufrüstung der Ukraine dienten!
Ausserdem hat Boris Johnson im Januar 2022 den bestehenden Istanbuler Friedensvertrag sabotiert!
Argumente mit Substanz? Mensch, Roberto, was soll das sein? Bomben?
Das Völkerrecht ist extrem schwach, aber es gibt trotz allem Bedauerns nichts anderes.
P.S. was heißt, keine Sympathie für die palästinensische Sache? Gegen illegale Besatzung zu kämpfen weckt bei Dir keine Sympathie? stehst du eher auf Kapitulation und Unterwerfung? Denk da nochmal drüber nach!
Ich halte solche Relativierungen, mit denen Roberto hier hausieren geht, für ebenso schwach wie gefährlich.
Das in Deutschland „Völkerrecht“ genannte internationale Recht, („(public) international law“, “ Droit international public“, „Международное право“) ist eine Sammlung von Regeln und Gewohnheiten (daher auch customary international law, internationales Gewohnheitsrecht), die sich etwa seit dem Dreissigjährigen Krieg zwischen Staatswesen des Weltsystems der Moderne herausgebildet und weiterentwickelt hat. Im angelsächsischen Raum wird daher oft von „Westphalian World Order“ – nach dem Frieden von Münster und Osnabrück 1648 – gesprochen.
Dieses Regelwerk hat nie funktioniert wie ein Zivil- oder noch weniger Strafrecht innerhalb von Gemeinwesen, schlicht weil es nie eine übergeordnete Exekutive dafür gab. Das war auch nie seine Aufgabe. Vielmehr sollte es Konflikte begrenzen und Plattformen der Konfliktbewältigung bieten. Diese Funktion hat es mehr oder weniger schlecht über die Jahrhunderte erfüllt und sich sogar weiter entwickelt, etwa mit humanitären Konventionen wie dem IGRC-Abkommen, den Konventionen des humanitären Kriegsvölkerrechts (HLKO, Genfer Konventionen etc.).
Tatsächlich hatten die „völkerrechtlichen“ Regeln und Abkommen diese ganze Zeit über keine Geltung für die kolonial Unterworfenen. UK und Frankreich haben noch bei der Verkündung der UN-Charta (und vorher der Atlantikcharta, die Churchill schockierte) Einsprüche erhoben und Sonderregeln ausbedungen (die in der Folgezeit bei antikommunistischen Kreuzzügen weiter Geltung behielten bzw beanspruchten, Quelle unter anderen: Caroline Elkins, Legacy of Violence: A History of the British Empire und Imperial Reckoning). Auch die vielfältigen offenen und verdeckten Aggressionen im Kalten Krieg und danach waren gewiss nicht mit dem Gewaltverbot der UN-Charta vereinbar.
Ob die Intervention der Russischen Föderation, wie Roberto behauptet, „nicht mit dem Völkerrecht vereinbar“ war, mag dahinstehen. Immerhin erfüllte sie alle Kriterien des Präemptivschlages gegen eine unmittelbar bevorstehende, teilweise bereits begonnene Aggression des Kiewer Regimes gegen die – je nach Sichtweise – „Separatistengebiete“ oder „Volksrepubliken“, Völkerrechtssubjekte gemäss den von Weltsicherheitsrat verabschiedeten Minsker Abkommen.
Das sollte klarmachen, dass internationales Recht keine Polizeivorschrift ist, sondern eine Plattform, innerhalb derer Subjekte des internationalen Rechts Konflikte austragen können und sollten, um gewaltsame Auseinandersetzungen zu vermeiden. Es setzt daher auch Legitimitätsmassstäbe.
Selbstredend sind die geprägt von Interessen- und weltanschaulichen Gegensätzen. Im Zweifelsfalle sind immer die jeweils Anderen die, die das internationale Recht brechen, für die „Eigenen“ werden Ein- und Ausreden und Entschuldigungen gesucht und gefunden. Das zeigt aber auch, dass das internationale Recht die Diskussionsplattform für das Handeln der Subjekte dieses Systems und die Legitimität solchen Handelns bleibt.
Das unter diesem Aspekt Figuren wie Trump und Netanjahu als gemeingefährliche Irre erscheinen, mag nicht viel sein. Es ist aber mehr, als Robertos Relativierung zubilligt. Sie ist daher nicht unschuldig. Sie betreibt vielmehr, so gut gemeint wie immer, das Geschäft der Aggressoren und Massenmörder.
Schön ausformuliert 😉
@aquadraht
Danke für diese ausführliche Darstellung!
Dem ist eigentlich nicht viel hinzuzufügen, außer vielleicht dies hier: ausgerechnet in Osnabrück soll VW die Produktion auf Rüstungsgüter umstellen (Panzerkarossen im Auftrag von Rheinmetall).
Ich stelle mir gerade vor, wie ein Gericht einen Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt und dieser anschließend als freier man den Gerichtssaal verlässt. Beim Hinausgehen erschießt er noch ganz nebenbei den Vorsitzenden. Den Rest überlässt man dem Protokolführer.
Das Völkerrecht ist unverzichtbar.
@Dan
Sagt auch die deutsche Regierung.
Das ‚Völkerrecht‘ in dieser Bananenrepublik hatte niemals existiert, was soll man denn zu dieser deutschen Simulation noch schreiben?
‚Made in Germania‘, einst als angebliches Aushängeschild für Waren aus der ‚deutschen Produktion‘, angeblich zu ächten, dann ein internationaler Schlager.
Heute erhalten wir zig zig ‚made‘ aus irgendeinem Staat, womöglich weil der ursprüngliche ‚made’alle seine Lizenzen verkauft hatte, um für sich selbst genügend Alimente zu erzielen…
Heute beschwert sich der Westen über Chinas Machtambitionen, vergisst aber selbst zu erwähnen, wer China zu dem machte was das heutige China repräsentiert.
Das Völkerrecht wurde mal mit überwiegender Macht aus dem Westen kreiert, obwohl der Westen dieses Völkerrecht selbst massiv ignoriert hat, dafür aber andere stigmatisierte, wegen dem angeblichen Völkerrecht.
Simulanten simulieren die Simulation!
Satz des Tages:
https://overton-magazin.de/hintergrund/politik/voelkerrecht-immer-wieder-voelkerrecht/#comment-369021