
Man mag den Schlag gegen den Iran durchaus für verachtenswert halten – aber das Gewese um das Völkerrecht nervt und ist wenig zielführend.
Gilt denn verdammt nochmal das Völkerrecht nicht mehr? How dare you, Donald? Bibi? Für die Russen gilt es, für die Amerikaner und Israelis nicht. Doppelmoral! So habe ich das am letzten Sonntag hier auch kundgetan – und auch so gemeint. Dabei haben wir gar nicht intensiv über dieses Völkerrecht gesprochen. Dass es einem gilt und dem anderen nicht: Nun gut, das trifft zu. Aber dass man mit den Schreien nach dem Völkerrecht im Wesentlichen ziemlich substanzlos bleibt, blieb an eben jenen letzten Sonntag unkommentiert
Das Völkerrecht also: in den vergangenen Jahren ein ewiger Zankapfel. Selbst die, die den russischen Einmarsch auf ostukrainisches Gebiet für eine logische Folge der NATO-Osterweiterung hielten, beanstandeten nicht die Einwände von völkerrechtlichem Einschlag. Auch sie bemühen die Floskel, wonach wir es mit Russlands – oder wahlweise Putins – »völkerrechtswidrigem Krieg in der Ukraine« zu tun hätten. Dabei war diese Fokussierung auf das Völkerrecht damals schon wenig ergiebig. Denn das Agieren von großen Reichen und Imperien innerhalb der Geschichte, lässt sich nicht mittels Paragraphen einhegen – und überhaupt, auch das ist eine Komponente, die immer wieder deutlich gemacht werden muss: mit Paragraphen, sprich, mit einem richtigen Recht oder gar Gesetz, hat man es beim Völkerrecht gar nicht zu tun.
Das, was man Völkerrecht nennt
Es ist also kein einheitliches Gesetzbuch, sondern ein Geflecht unterschiedlicher Rechtsquellen. Seine klassischen Grundlagen werden meist anhand von Artikel 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofes beschrieben. Danach besteht Völkerrecht vor allem aus drei Elementen: internationalen Verträgen, Völkergewohnheitsrecht und allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Internationale Verträge sind formelle Abkommen zwischen Staaten, etwa die Charta der Vereinten Nationen, die grundlegende Regeln der internationalen Ordnung festlegt. Sie binden jedoch in der Regel nur jene Staaten, die ihnen beigetreten sind. Daneben existieren zahlreiche Spezialabkommen etwa zu Handel, Umwelt oder Menschenrechten. Anders als in nationalen Rechtsordnungen entsteht internationales Recht also nicht durch einen zentralen Gesetzgeber, sondern durch Vereinbarungen souveräner Staaten und durch deren gemeinsame Praxis.
Eine zweite wichtige Quelle ist das sogenannte Völkergewohnheitsrecht. Es entsteht nicht durch schriftliche Verträge, sondern durch eine langfristige und relativ einheitliche Praxis von Staaten, die zugleich davon überzeugt sind, dass diese Praxis rechtlich geboten ist. Viele grundlegende Regeln der internationalen Ordnung haben sich auf diese Weise herausgebildet. Auch das in der Charta der Vereinten Nationen formulierte Gewaltverbot wird heute meist sowohl als Vertragsrecht als auch als Gewohnheitsrecht verstanden. Völkergewohnheitsrecht zeigt besonders deutlich, dass internationales Recht stark aus der tatsächlichen Praxis von Staaten entsteht und sich im Laufe der Zeit durch wiederholtes Handeln und gegenseitige Anerkennung verfestigt.
Neben Verträgen und Gewohnheitsrecht spielen auch allgemeine Rechtsgrundsätze eine Rolle, die aus den großen Rechtssystemen der Welt abgeleitet werden. Dazu gehören etwa Prinzipien wie Treu und Glauben, Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen oder die Pflicht, geschlossene Verträge einzuhalten. Zusätzlich wirken internationale Gerichte und Organisationen an der Auslegung und Entwicklung dieser Regeln mit. Institutionen wie der Internationale Gerichtshof entscheiden Streitigkeiten zwischen Staaten und tragen zur Klärung unbestimmter Normen bei. Zusammen mit der Praxis internationaler Organisationen und der wissenschaftlichen Rechtslehre entsteht so ein komplexes Geflecht von Regeln, das man heute unter dem Begriff »Völkerrecht« zusammenfasst, ohne dass es eine zentrale Autorität gäbe, die dieses System vollständig kontrolliert oder durchsetzt.
Verbeamtetes Geschichtsverständnis
Geschichte schreitet nicht unter juristischen Gesichtspunkten voran. Die Geschichte von expandierenden, nach Macht und Ressourcen schürfenden, um ihre Existenz ringenden Staaten war selten eine, die sich auf dem Feld der Rechtswissenschaftler abgespielt hätte. Sicher, es gibt auch zwischen Staaten rechtliche Vereinbarungen – am Ende zählen die für Staaten allerdings nicht immer. Und je mächtiger eine Nation ist, je mehr imperialer Selbstanspruch ihn beseelt, desto eher greift die Verrechtlichung multinationaler Verträge und Vereinbarungen nicht. Die Händel zwischen Staaten auf ein Recht zu reduzieren, spottet nicht nur allem, was wir aus der menschlichen Geschichte kennen, es zeugt auch von einer arg verbeamteten Geschichtsauffassung.
So selten kommt es nicht vor, dass Menschen glauben, Geschichte ließe sich über Verträge, also über rechtlich bindende Dokumente, abwickeln. Nehmen wir nur jene Reichsbürger, die immer noch davon ausgehen, es gäbe die Bundesrepublik nicht, weil das Deutsche Reich offiziell nie abgetreten sei. So habe es am Ende des Zweiten Weltkrieges etwa nur einen Waffenstillstand gegeben und keinen Friedensvertrag – außerdem seien die Amtsgeschäfte nicht regulär an die Bundesrepublik weitergereicht worden. Das ist ein ziemlich deutsches Geschichtsverständnis – deutsch, weil stark an den Idealen eines Beamtentums angelehnt, welches jeden Vorgang nur als Verwaltungsakt betrachten kann. Der Lauf der Geschichte lässt sich aber nicht mit Rechtsdokumenten steuern – und ein Land, eine Nation, kann dennoch von der Landkarte verschwinden, auch wenn vorher keiner einen Vertrag zur Auflösung unterschrieben hat.
Geschichtliche Dynamiken haben eine gänzlich andere Grundlage. Sie entstehen aus Notwendigkeiten, die sich juristisch nicht immer abbilden lassen – schon gar nicht ethisch. Das heißt an dieser Stelle nicht, dass ich die Notwendigkeiten des Krieges gegen den Iran, den die Vereinigten Staaten und Israel führen, nachvollziehen könnte. Nur ist die Logik von Staaten, zumal von Staaten, die um ihre Geschichte ringen – und das tun beide auf verschiedene Weise –, nicht mit bürgerlicher Vorstellungskraft und Beamtenlangmut zu erfassen. Der Selbsterhaltungstrieb von Staaten und deren Machthaber kann man, wie in den letzten Jahren zunehmend geschehen, freilich moralisch beäugen und auf dieser Grundlage verurteilen – es ändert aber nichts an den Vorgängen, die das zwischenstaatliche Wesen dominierten und auch weiterhin dominieren. Staaten mögen zwar bürgerliche Gesellschaften in sich vereinen, damit auch die bürgerliche Jurisprudenz als hohes Gut im Inneren bevorzugen. Aber außenpolitisch funktionieren Staaten nicht nach diesen Kriterien – zumindest nicht dauerhaft und zu jedem Moment.
Eindimensionale Argumentation
Damit müssen wir jenen, die jetzt lauthals vom Völkerrecht künden, egal ob im Falle Russlands oder der USA und Israels, etwas Unangenehmes preisgeben. Es mag das Völkerrecht ja geben – aber ein Stück weit eben auch nicht. Es ist eine juristische, eine akademische Kategorie – aber Staaten sind keine Akademiker. Und ein Stück weit ist es also noch viel bitterer, denn im Grunde seines Wesens gibt es das Völkerrecht also nicht. An ihm hängen kleine Nationen, die keine Gegenwehr leisten können. Warum aber sollte das mächtige China, eine Nation, in der mehr als 1,4 Milliarden Menschen leben, viel Aufhebens um das Völkerrecht machen, wenn es sich heute in den Kopf setzte, Taiwan oder gleich ein ganz anderes Territorium, das keine chinesische Geschichte aufweist, zu besetzen? Das würde man verurteilen, sicherlich – aber es änderte nichts daran, dass man nur wenig dagegen unternehmen könnte, ohne von der chinesischen Macht erdrückt zu werden.
Unter Umständen ist China ein schlechtes Beispiel, denn das Reich der Mitte genügte sich im Verlauf der Historie meistens selbst. Die Anrainerreiche kamen zum Kaiser und entrichteten Tribut – das Reich der Mitte trägt nicht umsonst diesen Namen. Denn der Mittelpunkt war China. Was sollte das mächtigste Reich, das Asien kannte, denn an der Peripherie anstellen? Die Briten und später die Europäer hatten im 19. Jahrhundert Verträge mit China vereinbart – China benachteiligende Verträge. Die Chinesen streiften diese ungleiche Rechtssituation nicht etwa ab, indem sie über die Verträge verhandeln wollten, sondern sie wurden fremdenfeindlich, gewaltbereit, wagten den Aufstand, kurz: sie streiften die Status Quo ab. Die Folge waren neue Verträge – sie kamen am Ende, nicht am Anfang. Und als das kaiserliche China fiel, fragte auch keiner im neuen China, wie man jetzt die alten Verträge bedienen könne. Wer sich als Staat verbeamtet an Verträge hält, so könnte man etwas zynisch entgegnen, der wird selbst zur Geschichte.
Nun ahnt man ja zuweilen, welche Reaktionen Texte und Artikel zeitigen können. So auch bei diesen Zeilen. Der Autor hegt keine große Sympathie für die Vereinigten Staaten und Israel – er ist ebenso wenig ein Anhänger des Iran oder der palästinensischen Sache. Heute ist es ja in Mode, sich für ein Team zu entscheiden. Und auf der Grundlage einer Parteinahme diskutiert man geopolitische Entscheidungen. Zielführend ist das freilich nicht, denn wie oben argumentiert wurde, sind bürgerliche Moralvorstellungen, die dann in eine Parteinahme für eine der Seiten mündet, absolut irrelevant für die geschichtlichen Handlungen von Nationen und Staaten. Sie ringen gewissermaßen im Naturrecht und kanalisieren ihren prosaischen Impetus nur vorübergehend hinter bürgerlicher Rechtsprechung – die wird obsolet, sobald sich die Voraussetzungen für Staaten ändern und der Wohlstand – und sei es nur für die elitären Zirkel – gefährdet ist oder gar das Überleben zur Disposition steht. Mit dem Völkerrecht zu argumentieren, führt letztlich zu nichts. Man sollte andere Argumente gegen Kriegsschläge anführen, Argumente mit Substanz. Das Völkerrecht dagegen ist doch recht substanzlos.
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Wenn also der Angriff gegen den Iran „notwendig“ war, woher rührt denn dann das Unrechtsgefühl, das normal ausgestattete Menschen bei dem Angriff des Imperiums gegen den Iran empfinden? Ist es Naivität oder ist es Beamtenlogik?
Wer im Nachhinein für alles einen zureichenden Grund sucht, und, wie R. Lapuente, findet, ist der immer schlauer, oder ist er es, der die Logik verdreht?
Hätte es, was den Iran angeht, auch anders kommen können?
Und dann das Völkerrecht!
Ich liebe Leute, die, wenn man die staatlichen Verbrechen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung kritisiert, meinen, diese seien ganz und gar logisch und einen als Naivling darstellen, eben weil man sich darüber (noch!) aufregt und dieses Recht einklagt.
Ähnlich R.Lapuente, nur dass es bei ihm um das Völkerrecht geht.
Es wird gesagt:“Man sollte andere Argumente gegen Kriegsschläge anführen, Argumente mit Substanz.“ Gut! Meinetwegen!
Was wären denn Beispiele dafür z. B. In der Angelegenheit „Palästina“!?
Oder in der Angelegenheit Mohammad Mossadegh, des Persischen/Iranischen ersten demokratisch gewählten Ministerpräsidenten, der 1953 von den USA/CIA und U.K./M6 zwecks Kontrolle über den iranischen Ölreichtum, gestürzt wurde!?
Völkerrechte, Menschenrechte, Demokratie.
All das sind keine Rechte, sondern Privilegien, die in jeder Generation aufs neue erkämpft und verteidigt werden müssen.
Heute siehts so aus, dass die unteren 75 % verloren haben.
Narkotisiert durch Social Media und Konsum vegetieren sie in der Vorstellung vor sich hin, das Leben selbst schulde ihnen alles und es muss ihnen auf dem Silbertablett serviert werden.
„Man sollte andere Argumente gegen Kriegsschläge anführen, Argumente mit Substanz.“
Stimmt. Darum: immer her mit der Substanz; ein weites Feld, mit vielen Möglichkeiten, liegt brach.
So sehr sich mir die Fußnägel auch aufstellen, so sehr muss ich doch zugeben, dass ich mich der Argumentation des Autors nicht gänzlich entziehen kann…
„Die Starken tun, was sie können; die Schwachen erdulden, was sie müssen.“
Vor zweieinhalbtausend Jahren ausgesprochen, erweist sich dieser Satz noch immer als ultimativ wahr.
Dennoch: eine Argumentation anhand des Ideals einer Welt, in der das Völkerrecht von Bedeutung ist, erachte ich nicht als verzichtbar!
Selbst dann, wenn das Ideal nie zur Realität werden sollte, erfüllt es noch immer eine andere Aufgabe, nämlich die eines Kompass, der den Weg weist!
Krieg ist Frieden
Völkerrecht ist Stärker
Eigentum ist Freiheit
Wer sagt denn, dass das Völkerrecht außer Kraft sei? Russland ist für seinen Angriff auf die Ukraine von 141 Staaten verurteilt worden, 5 Gegenstimmen, 35 Enthaltungen. Ist das denn spaßig, wenn man von so einer großen Mehrheit wegen eines Verbrechens verurteilt wird? Bestimmt nicht. Selbstverständlich rechtfertigt das auch Sanktionen. Wir wissen, wie es weiter ging. Die Länder haben sich das nochmal angeschaut und später Verständnis oder auch Zustimmung signalisiert. Spätere Resolutionen verzichteten auf eine Verurteilung.
Nun könnte in gleicher Weise ja Israel und USA verurteilt werden. Bei Israel ist man da ja schon warmgelaufen. Im Westjordan wurden 1948 alle jüdischen Siedler umgebracht oder vertrieben. So muss das bleiben, Westjordan muss judenfrei im Sinne Heinrich Himmlers bleiben. Das ist nun die Sicht des Dritten Reichs, aber die UN hat so abgestimmt. Bis vor dem Krieg. Seither sind die Dinge in Bewegung geraten.
Selbstverständlich könnte die Vollversammlung jetzt auch den Krieg der USA und Israels verurteilen, wie weiland Russland. Diese Abstimmung kommt aber nicht , weil allen klar ist, dass sie keine Mehrheit bekommt. Wie die UNO tatsächlich abstimmt, hier:
https://www.mena-watch.com/un-sicherheitsrat-resolution-verurteilt-iran/
Sicher eine Überraschung für alle, denn so eine Meldung schafft es nie in den Mainstream und schon gar nicht ins Overton-Magazin. Bewahre!
Wohltuender Artikel von Roberto. Nicht irgendwelche Sevims, Sahras oder Jürgens bestimmen über das Völkerrecht. Sondern die UN-Generalversammlung.