Verfassungswidrig

Wählt die KPD.
Bundesarchiv, Bild 183-1987-0704-084 / Oberst, Klaus / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons

Heute vor 70 Jahren wurde die KPD verboten.

Siebzig Jahre sind ins Land gegangen und das verfassungswidrige KPD-Verbot vom 17. August 1956 besteht weiterhin. Es kann jederzeit aktiviert werden, um gegen Oppositionelle – das müssen auch nicht Kommunisten sein – vorzugehen und eine Partei oder Wählergemeinschaft zu verbieten.

Schon in den 50er, 60er und 70er Jahren wurden in der BRD juristische Verbiegungen unternommen, um oppositionelle Kräfte zu verfolgen, zu kriminalisieren und einzuschüchtern. Da das Grundgesetz von 1949 kein Militär und keine Wehrpflicht (Art. 12) vorsah, wurden linksdemokratische Kräfte, die sich gegen die Wiederbewaffnung der BRD (EVP 1952, NATO und Bundeswehr 1955) wehrten, mit dem 1. Strafrechtsänderunggesetz (1951) als „Kriminelle“ verfolgt. Später diente das KPD-Verbotsurteil (1956) dazu, Bürgerrechtler, die sich gegen die Atombewaffnung der Bundeswehr (1958), die Notstandsgesetzgebung (1968) und/oder den NATO-Doppelbeschluss (1979/1983) engagierten sowie Befürworter einer staatlichen Anerkennung der DDR (1972) öffentlich zu diskreditieren und sogar beruflich (z.B. Berufsverbote mittels eines Ministerpräsidentenbeschlusses 1972) auszuschließen. Weitere Repressionsmaßnahmen erfolgten mit dem Vereinsgesetz (Verbot SDS-Heidelberg 1970) oder dem Kommunalrecht.

Heute nun werden gleiche Methoden angewandt, um „rechte“, konservative Kräfte zu diskriminieren – und zwar von denjenigen, die sich unberechtigterweise auf linksdemokratische bundesdeutsche Bewegungen, Aktivitäten und Personen und berufen.

Eine eigene Liste für die anstehende Kommunalwahl

„Genossen, wir lassen uns doch nicht kleinmachen. Jetzt treten wir erst recht auf“, erklärte Harth trotzig, obwohl er es eigentlich hätte   besser wissen können, war er doch letztes Jahr selbst Opfer böser Intrigen, Lügen und Verleumdungen geworden. Dennoch ließ er sich von der Tatsache, dass nach dem KPD-Verbot die kommunistischen Stadtratsmandate nicht aufgehoben wurden, und dem Hinweis des Oberbürgermeisters Bockelmann, dass auch freie Wählergemeinschaften gebildet werden können, täuschen.

Tatsächlich war es Harth gelungen, eine eigene Liste für die anstehende Kommunalwahl am 11. November 1956 zusammenzubekommen. Stolz verkündete er der kleinen Runde, die sich in Gustls Wohnung traf, um Lenas fünfzigsten Geburtstag zu feiern, dass der Wahlvorschlag vierzehn Kandidaten aufweise, nämlich außer ihm Anna Busse, August Fend, Jakob Rausch, Karl Sonntag, Otto Zimpel und andere und von vierhundertsechzig Stützunterschriften getragen werde.

Lena hatte eingeladen und wollte feiern wie auf dem Oktoberfest. Deshalb hatte sie sich vom Metzger an der Ecke eine richtig große bayerische Schlachtplatte mit Haxen, Weißwürsten, Klößen und Sauerkraut zusammenstellen lassen, die heftig gestürmt worden war.

„Karl, ist das wirklich nötig, vierzehn Kandidaten aufzustellen? Wir geben doch damit unsere aktivsten Genossen preis. Bei uns alten ist das nicht so schlimm, wir haben nichts mehr zu verlieren. Aber die jungen sollten wir schon schützen“, gab Jakob zu bedenken.

Und fügte noch hinzu: „Es ist ja großartig, dass du und die anderen fast fünfhundert Stützunterschriften gesammelt haben. Aber mal ehrlich, was geschieht mit all den Namen und Adressen?“

Harth schaute seinen Tischnachbarn, der ein Brezelstück in den Mund schob, verblüfft an. „Na, hör mal, Jakob, soll das etwa eine Kritik sein?“, meinte er verstimmt.

Mit Kritik an seinen Bemühungen, eine freie Wählerliste zu erstellen, hatte er nun wirklich nicht gerechnet, war er doch Stunden unterwegs gewesen, um die Genossen für eine Kandidatur zu gewinnen. Und wen hatte er nicht alles angesprochen und überzeugen müssen, mit seiner Unterschrift die Liste zu unterstützen.

„Wählerliste Harth“ als KPD-Tarnliste

„Je mehr Unterschriften wir vorlegen können, desto besser“, mischte sich jetzt Karls Namensvetter Kalle ein. „Das zeigt doch, dass die Bevölkerung uns Kommunisten wieder im Stadtrat sehen will“, glaubte er logisch folgern zu müssen. „Dann kann man unsere Liste doch nicht einfach ablehnen.“

Das schien einleuchtend, wenngleich damit Jakobs Zweifel und Befürchtungen nicht ausgeräumt waren. Doch er hielt sich zurück, denn er wollte Lenas Geburtstagsfeier nicht durch eine politische Auseinandersetzung stören.

Kurz nachdem Harth seinen Listenvorschlag zusammen mit den Stützunterschriften am 19. Oktober dem Dezernenten überreicht und sich die abgegebenen Unterlagen hattte bestätigen lassen, lagen sie schon auf dem Schreibtisch des Oberbürgermeister Bockelmann.

Der griff, nachdem er sich die Papiere durchgesehen hatte, sofort zum Telefon und ließ sich mit dem Innenministerium verbinden, um abzuklären, mit welchen organisatorischen Mitteln und rechtlichen Gründen die Liste abgelehnt werden könne.

Mainz forderte die Unterlagen an, um die Namen mit denen der beschlagnahmten Mitgliederkarteien abzugleichen, und entschied, dass es sich bei der „Wählervereinigung Harth“ wie bei den anderen vierundzwanzig freien Listen, die in der Pfalz eingereicht worden waren, um Tarnlisten der KPD handle. Gleichzeitig wies das Innenministerium die Staatsanwaltschaft an, gegen die Initiatoren dieser freien Wählerlisten Ermittlungen wegen Fortführung der verbotenen KPD vorzunehmen, und zwar mit dem Ziel, Strafverfahren einzuleiten. Auch wurden die Unterstützer der Liste zur Vernehmung zur Kriminalpolizei einbestellt.

Als am 26. Oktober 1956 der Gemeindewahlausschuss in Ludwigshafen tagte, war die Entscheidung schon lange vorher gefallen.

Harth kam auch zu Wort, durfte seine Liste fünf Minuten lang vorstellen und die Ziele erläutern, doch dann wies der Ausschuss ohne Nachfrage und Aussprache einfach die „Wählerliste Harth“ als KPD-Tarnliste ab.

[Text beruht auf tatsächlichen Ereignissen in Ludwigshafen/Rh. Entnommen aus: Wilma Ruth Albrecht: Über Leben.  Roman des kurzen Jahrhunderts. Bd.II: Sozialer Familienroman. Reutlingen (Verlag freiheitsbaum. Edition Spinoza) 2016, S.288f]

Wilma Ruth Albrecht

Dr. Wilma Ruth Albrecht (*1947 in Ludwigshafen/Rhein) ist Historikerin und Sozialwissenschaftlerin mit Arbeitsschwerpunkten Architektur-, Politik- und Literaturgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Letzterschienene Buchveröffentlichungen ÜBER LEBEN. Roman des Kurzen Jahrhunderts (vier Bände, Verlag freiheitsbaum: Edition Spinoza, 2016/19; https://dhubw.de/611-1-edition-spinoza); Vergangene Welten. Vierzehn Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung im bürgerlichen Deutschland (Berlin: Trafo, 2024, 198 p.; http://www.trafoberlin.de/978-3-86464-263-0.html); mehr zur Autorin -> https://de.wikipedia.org/wiki/Wilma_Ruth_Albrecht
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2 Kommentare

  1. Schönen Faschismus haben sier hier.
    So ganz ohne vorher blaue Faschisten wählen zu müssen.
    Wo es doch seit 80 Jahren genug schwarz/gelb/grün und hellrot lackierte gibt.

    Sowas aber auch. Man könnte fast meinen, „Demokrat“ wäre ein Synonym für Faschist“.

  2. Die KPD war schon Anfang der 20-ger Jahre nach der Übernahme des Parteivorsitzes durch Ernst Thälmann in 1925 am Ende. Die Thälmann-KPD hatte mit Kommunismus und Marxismus so viel gemeinsam wie das Wagenknecht-BSW heute.

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