Trumps illegaler Krieg und Deutschlands doppelte Rolle

President Donald J. Trump Monitors U.S. Military Operations in Iran Operation Epic Fury
The White House, Public domain, via Wikimedia Commons

Trumps Krieg gegen den Iran, die NATO, das Grundgesetz und die deutschen Wehrgesetze.

Bei der Diskussion über die rechtlichen Grundlagen des amerikanischen Angriffskrieges gegen den Iran, hat bislang das Völkerrecht im Mittelpunkt der Diskussionen gestanden. Wenn es aber um die deutsche Position zu diesem Krieg und eine Beteiligung an diesen Kampfhandlungen geht, spielt aber nicht nur das Völkerrecht eine Rolle, sondern auch das Grundgesetz, und für die Soldaten der Bundeswehr sind auch die Wehrgesetze von entscheidender Bedeutung.

Die Ausgangslage

Am 28. Februar 2026 hat US-Präsident Trump als „Commander in Chief“ den amerikanischen Streitkräften befohlen, den Iran anzugreifen. Eine sicherheitspolitische Strategie war und ist bis heute nicht erkennbar. Das Ziel wurde von Trump nach „seinem Gefühl in den Knochen“ immer wieder geändert und ist nach wie vor unklar. Fest steht allerdings, dass dieser Krieg gegen internationales Recht verstößt und deshalb von kompetenten Fachleuten, seriösen Organisationen, durch Regierungen mit politischem Mut und mittlerweile auch vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages als völkerrechtswidrig bezeichnet wird.

Mit diesem Angriffskrieg verstoßen die USA aber nicht nur gegen das Völkerrecht, sondern auch gegen den NATO-Vertrag. Die NATO ist, wie der Name bereits sagt eine „North Atlantic Treaty Organisation“ und versteht sich als eine Verteidigungsgemeinschaft im definierten Bündnisgebiet.

In der Präambel des NATO-Vertrags vom 4. April 1949, also vor fast genau 77 Jahren, heißt es wörtlich:

Die Parteien dieses Vertrags bekräftigen erneut ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten. Sie sind bestrebt, die innere Festigkeit und das Wohlergehen im nordatlantischen Gebiet zu fördern. Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen.“

Wenn man diese Präambel zugrunde legt, verstoßen die USA mit dem Angriffskrieg auch gegen den NATO-Vertrag und müssten konsequenterweise vom NATO-Generalsekretär im Auftrag der anderen Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, diesen Krieg sofort zu beenden, ansonsten stände ihre Mitgliedschaft zur Disposition.

Präsident Trump ignoriert nicht nur die Verpflichtungen der USA aus dem NATO-Vertrag, sondern hat ihn offensichtlich gar nicht verstanden. Der Artikel 5 des Vertrages verpflichtet alle Mitgliedsstaaten im Falle eines Angriffs auf das Bündnis zum gegenseitigen Beistand. Wörtlich heißt es:

Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten …“

Bei dem Angriff der USA auf den Iran handelt es sich definitiv nicht um eine Maßnahme der Verteidigung, weil die USA nicht angegriffen wurden und auch nicht in ihrer Sicherheit bedroht sind. Das hat Donald Trump offensichtlich nicht begriffen oder missinterpretiert die Lage ganz bewusst „nach seinem Gefühl in den Knochen“ und verlangt von den anderen NATO-Staaten, ihrer Beistandsverpflichtung nachzukommen und die USA in dem von Washington vom Zaun gebrochenen Krieg zu unterstützen. Weil die anderen Mitgliedsländer diese Unterstützung unter Hinweis auf das Völkerrecht und den NATO-Vertrag verweigern, werden sie von Trump als Feiglinge beschimpft und die Existenz der NATO von ihm in Frage gestellt so nach dem Motto: „Die USA waren immer für die NATO da, und wenn sie das Bündnis jetzt einmal brauchen, lässt man Washington im Stich.“ Diese Position des US-Präsidenten als absurd zu bezeichnen, ist eigentlich noch nicht ausreichend.

Das Grundgesetz und die deutschen Wehrgesetze

Auch die Bundesregierung hat sich geweigert, die USA militärisch zu unterstützen. Dabei handelt es sich um eine politische Entscheidung. Das Grundgesetz stellt im Artikel 87 a fest:

(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. …

(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.

Dieser Grundsatz ist in Verbindung mit Artikel 115a (1) zu sehen, in dem es heißt:

(1) Die Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.

Die Teilnahme an Angriffskriegen ist also per Grundgesetz verboten, und dieses Verbot wird für die Soldaten in den Wehrgesetzen unmissverständlich konkretisiert.

Im Soldatengesetz sind die Rechte und Pflichten der Soldaten geregelt. Für die Vorgesetzten heißt es im § 10 (4):

„Der Vorgesetzte darf Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und nur unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts, der Gesetze und der Dienstvorschriften erteilen.“

In Deutschland gilt der Primat der Politik, also die Vorrangstellung der Politik vor anderen Gesellschaftsbereichen wie dem Militär oder der Wirtschaft. Deshalb ist im Frieden der höchste Vorgesetzte der Soldaten nicht der Generalinspekteur, sondern der Bundesminister der Verteidigung. Im Spannungs- und Verteidigungsfall, der zuvor vom Bundestag mit qualifizierter Mehrheit festgestellt werden muss, wechselt die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte vom Verteidigungsminister auf den Bundeskanzler.

Im § 11 des Soldatengesetzes ist die Gehorsamspflicht der Soldaten geregelt. Dort heißt es:

(1) „Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.“

(2) „Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.“

Wenn Vorgesetzte oder ihnen unterstellte Soldaten gegen die dargestellten Pflichten verstoßen, kommt das Wehrstrafgesetz (WStG) zum Tragen, dessen Gesetze für die Soldaten eine ganz entscheidende Grundlage ihres Handelns sind.

Im WStG heißt es in Bezug auf das Handeln von Vorgesetzten im § 33 wörtlich:

Wer durch Missbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung einen Untergebenen zu einer von diesem begangenen rechtswidrigen Tat bestimmt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, wird nach den Vorschriften bestraft, die für die Begehung der Tat gelten…

Für die unterstellten Soldaten, also die Befehlsempfänger, sind die Folgen für strafbare Handlungen in WStG ebenfalls klar geregelt. Im §5 „Handeln auf Befehl“ heißt es dazu wörtlich:

„Begeht ein Untergebener eine rechtswidrige Tat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, auf Befehl, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt, dass es sich um eine rechtswidrige Tat handelt oder dies nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist.“

Im konkreten Fall des Irankrieges machten sich also auch die untergebenen Soldaten als Befehlsempfänger schuldig, weil die Tatsache offensichtlich ist, dass der Irankrieg gegen das Völkerrecht verstößt und damit eine Beteiligung daran eine Straftat ist ,als bekannt vorausgesetzt würde.

Fazit

Der Bundeskanzler könnte den deutschen Soldaten überhaupt nicht befehlen, an diesem Krieg teilzunehmen, weil er im Frieden nicht der „Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt“ bzw. der „IBuK“ ist, wie es im Soldatenjargon heißt. Um diese Aufgabe ausüben zu können, müsste der Bundestag, wie bereits dargestellt, zunächst mit qualifizierter Mehrheit den Spannungs- bzw. Verteidigungsfall feststellen.

Einen solchen Befehl könnte theoretisch also nur der Bundesverteidigungsminister geben, müsste sich aber ans Grundgesetz halten und die Wehrgesetze beachten. Beide Gesetze schließen im konkreten Fall den Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Angriffskrieg der USA gegen den Iran definitiv aus. Und falls der Minister – nur einmal theoretisch gedacht – sich als „IBuK“ nicht an das Grundgesetz und die Wehrgesetze halten würde und den Soldaten die Beteiligung am Irankrieg befehlen würde, dann dürften unsere Soldaten diesen Befehl nicht ausführen, weil sie sonst gegen das Soldatengesetz verstoßen und sich auch selbst nach dem Wehrstrafgesetz strafbar machen würden.

Ein anderes Thema ist allerdings, ob sich die Bundesrepublik Deutschland nicht bereits an diesem völkerrechtswidrigen Krieg dadurch beteiligt, dass sie die USA nicht nur weiterhin ihre Stützpunkte in Deutschland nutzen lässt, sondern auch eingewilligt hat, dass den US Streitkräften auch nationale deutsche Militäreinrichtungen zur Verfügung stehen und auch der s.g. Host Nation Support uneingeschränkt weiterhin geleistet wird. Und dieselbe Frage stellt sich auch für die deutschen Soldaten, die aktuell den amerikanischen Streitkräften in Deutschland Unterstützung leisten, z.B. durch Einsätze im Rahmen der Flugsicherung oder der Betankung und oder technischen Wartung von US-Kampfflugzeugen oder andere Aufgaben im Rahmen des Host Nation Support.

Das kann man nur als politische Inkonsequenz oder – wenn man so will als Doppelmoral bezeichnen. Offiziell nimmt die Bundesrepublik Deutschland am US-Krieg gegen den Iran nicht teil, aber ermöglicht seine Weiterführung durch die Nutzung der US-Stützpunkte in Deutschland und deutsche militärische Einrichtungen, plus die Leistungen im Rahmen von Host Nation Support, z.B. Überfluggenehmigungen, Nutzung von Nordseehäfen etc.

Richtig wäre es:

  • Offizielle Feststellung durch die Bundesregierung, dass der Irankrieg völkerrechtswidrig ist
  • Rückrufung des deutschen Botschafters in den USA zur Berichterstattung ins Außenministerium nach Berlin.
  • Einbestellen des US-Botschafters in Deutschland ins Außenministerium, um ihm mitzuteilen:
    • Die USA sollen ihren Angriffskrieg umgehend beenden, andernfalls
      • Verbot der Nutzung der US-Stützpunkte in Deutschland für den Krieg gegen den Iran; sonst Kündigung der entsprechenden Verträge
      • Verbot der Nutzung deutschen militärischer Einrichtungen für Operationen im Rahmen des Irankrieges
      • Einstellung aller Maßnahmen im Rahmen des Host Nation Support
      • Verbot von Überflügen im Rahmen des Irankrieges bis zur Sperrung des deutschen Luftraums für US-Flugzeuge
      • Antrag auf Sondersitzung des Weltsicherheitsrates mit dem Ziel, den Irankrieg zu beenden

Insgesamt besteht die Gefahr, dass auch Deutschland in Bezug auf den Irankrieg in seinen politischen Stellungnahmen, Reaktionen und Maßnahmen Ursache und Wirkung verwechselt. Die USA führen einen Angriffskrieg und nicht der Iran.

Aktuell drohte der US-Präsident dem Iran auf seine Plattform Truth Social:

„Öffnet die verdammte Straße (von Hormus), ihr verrückten Mistkerle, oder ihr werdet in der Hölle landen“, und dem „Wall Street Journal“ sagte er: „Wenn sie bis Dienstagabend nichts unternehmen, bleibt kein Kraftwerk und keine Brücke stehen.“

Es ist geradezu absurd, dass „der Westen“ vor dem Hintergrund der verbal unerträglichen Drohungen des US Präsidenten und seinem erneuten Ultimatum an den Iran, den freien Schiffsverkehr durch die Straße von Hormuz sicherzustellen, alle Möglichkeiten diskutiert, wie man Schiffe bei der Nutzung dieses Seeweg schützen könnte, aus der Luft oder durch militärische Eskorten oder den Einsatz von Minenräumern etc., aber nicht zu dem einfachsten Schluss kommt, nämlich: Aufforderung an die USA, ihren völkerrechtswidrigen Krieg sofort zu beenden.

Jürgen Hübschen

Jürgen Hübschen, Jahrgang 1945, Westfale und Europäer. Ehemaliger Luftwaffenoberst im Generalstabsdienst. Zehn Jahre Einsatz als Raketenspezialist mit amerikanischen Kameraden in NATO-Verbänden. Drei Jahre Verteidigungsattaché bei der deutschen Botschaft in Bagdad während des Irak-Iran Krieges. Weiß dadurch, was Krieg für eine Scheiße ist, wie wichtig unabhängige Medien sind und wie wenig Möglichkeiten die Menschen in einer Diktatur haben, das herrschende System zu kritisieren oder gar zu ändern. 5 Jahre Leiter einer erfolgreichen OSZE-Mission in Lettland zur Überwachung eines Vertrags zwischen Russland und Lettland. Weiß dadurch, wie man mit Russen zusammenarbeitet. Letzte militärische Verwendung Referatsleiter im Verteidigungsministerium, zuständig u.a. für die Landesverteidigung, die zivil-militärische Zusammenarbeit und die Unterstützung der alliierten Streitkräfte in Deutschland.
Nach der Pensionierung 14 Jahre Unterstützer von NGOs in Sicherheitsfragen. Durchführung praktischer Trainings und Einsätze in Afghanistan und Afrika
Verfasser sicherheitspolitischer Bücher und Artikel, mit dem Ziel die Berichterstattung unserer stark stromlinienförmigen Medien aufzubrechen.
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32 Kommentare

  1. Leute, versteht es doch endlich mal.
    Wir leben in einem rechtsfreien Raum.
    Verträge werden je nach Gusto und Sachlage beliebig von allen Seiten gebrochen.
    Das Völkerrecht dient nur zur Einhegung in Friedenszeiten und ist quasi auch nichts wert.
    Und das Grundgesetz, haben wir ja im Frühjahr 2020 gesehen was das taugt.
    Die Menschen werden wieder per Dekret zu Vogelfreien erklärt.
    Wie im finstersten Mittelalter.

    Auswirkungen!

    Die Ressourcen werden Knapp und die Umwelt wird zu sehr verschmutzt.

    Ursachen!

    1. Kapitalismus!
    2. Religionen!
    3. Überbevölkerung!

    1. Ich denke, die Leute sollen in einer kollektiven Depression verharren und nicht mehr miteinander sprechen.
      Jeder für sich und Gott gegen alle.

    2. Das Völkerrecht ist sehr wohl etwas wert und das etwas ist sehr viel, wenn man es denn vernunftbegabt durchsetzt. Dazu bräuchte man aber Wissen wie z. B., dass das Grundgesetz seit dem 18.7.1990 wegen aufgehobenen Art. 23 alter Fassung (http://www.bundvfd.de/wp-content/uploads/2016/11/opelt-recht-11-Meckel-Artikel-23.pdf
      ), in dem der Geltungsbereich enthalten war, dieses Organisationsstatut einer Modalität der Fremdherrschaft (http://www.bundvfd.de/wp-content/uploads/2016/11/opelt-recht-11-Carlo-Schmid.pdf) nicht mehr gegolten hat. Umso mehr der verfassungsgebende Kraftakt des deutschen Volks, der in der Präambel des GG 1990 zum zweiten Mal festgehalten wurde, erstunken und erlogen ist (http://www.bundvfd.de/wp-content/uploads/2016/09/opelt-recht-04-050601.pdf). mal nachversuchen auch diese Hinweise in das eigentlich gute Denken einzubeziehen, um dann darauf zu kommen, dass das deutsche Volk aus dem einzelnen in der Gesamtheit der Staatsangehörigen der deutsche Staat ist und dieser mangels Organisation (fehlende Verfassung) handlungsunfähig.

  2. Deswegen auch EU Armee … dann können die Deutschen sich ihre Pazifistischen Grundwerte in Ihrer Verfassung sonst wohin stecken o))
    Es geht am Ende nur darum , das war Sinn und Zweck einer EU nach der Wende …
    „Reisefreiheit“ 3 Monate Ausland nur mit Genehmigung … lol
    DDR § 48 in neuer Variante zum Leben erweckt..
    Über Staatsverschuldung baut man alle Soziale Errungenschaften ab, über eine EU die deutsche Friedens-Verfassung ..

  3. Wir sollten nicht vergessen, und wir sollten die gerade Verantwortlichen nie vergessen lassen, dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Verletzung des Völkerrechts durch den Angriffskrieg der USA und Israel festgestellt hat. Jede Billigung und -auch nur indirekte- Unterstützung stellt nach unserem Recht eine Straftat dar, die mit bis zu 3 jahren Gefängnis bestraft werden kann. Das einzige, was diese Politiker gerade vor dem Rechtsstaat schützt, sind ihre Netzwerke der Macht, was man direkt mit einer mafiösen Struktur vergleichen kann.

  4. Über die juristischen Aspekte wird in den Videos von Judge Andrew Napolitano viel diskutiert. Die Amerikaner und Israelis agieren inzwischen nach dem Motto „Legal? Illegal? Sch****egal!“ – Militär und Geheimdienste scheinen inzwischen ihr Eigenleben zu führen.

  5. Anderes Fazit: Bitte immer den Wehrdienst verweigern!

    Die Zeiten eine preußischen Kadavergehorsams, der WK I und WK II ermöglichte, sind vorbei!

    1. Da solltest du dir keine große Hoffnungen machen, fürchte ich. Vorbei sind leider auch die Zeiten, in denen eine feste pazifistische Überzeugung zumindest in einem nennenswerten Teil der deutschen Bevölkerung vorhanden war.

    2. Irgendwann werden die Feldjäger ausschwärmen und die über 18 Jährigen einfangen.Mit Hilfe und Beratung
      durch die Ukraine.Bis Pistorius die BW an ihrer Sollgrenze erreicht hat-alles für den Frieden…

  6. Viel Interessanter ist doch die aktuelle Reaktion der EU die macht nämlich das was ich sonst nur von Insekten kenne, stellt sich Tot kein mugs zu hören oder zu sehen.

    Manchmal ist nichts sagen eben aussagekräftiger als alles andere.

    Auf das die Petrokonzerne gute Gewinne einfahren mögen. Amen.

  7. Inhaltlich bin ich ganz der Auffassung des Autors. Nur möchte ich den Staatsanwalt der ja Weisungsgebunden ist kennenlernen der bereit ist Anklage zu erheben.
    Da fängt das Problem an. Ist die Strafverfolgung politisch nicht gewollt gibt es kein Verfahren.
    Deswegen wird sich die Regierung keine Sorgen machen müssen das aus der Anzeige jemals ein Verfahren eingeleitet wird.
    Anders sieht es aus, wenn Soldaten den Einsatz verweigern würden. Da würden diese Soldaten mit Sicherheit strafverfolgt werden.
    Alle militärischen Aktionen der Bundeswehr, die nicht ausdrücklich einem UN Mandat unterliegen sind Völkerrechtswidrig gewesen. Sprich eigentlich hätten sich alle die als Soldaten daran beteiligt sind oder waren Strafbar gemacht.
    Das betrifft im Übrigen auch die Lieferung von Waffen in Kriegsgebiete. siehe Ukraine.

    1. Der Begriff Politik ins Deutsche geholt, bedeutet nichts weiter als Meinungsvertretung! Welche Meinung ist in einer Volksherrschaft/Demokratie zu vertreten? Hier die des deutschen Volks in seiner Mehrheit! Also bitteschön, an wem liegt es, dass der Staatsanwalt durch die Justiz weisungsgebunden ist? Nicht am positiven Recht, sondern an dessen Verfälschung.

  8. Ich weiß nicht, ob es sich schon überall herumgesprochen hat, aber hier gibt es ein paar Infos zu dieser hochgelobten Befreiungsaktion für den US-Piloten aus Iran, die interessanter sind als das mindset des Herrn T. Die Operation wurde nachweislich geplant bevor der Krieg überhaupt begann.
    Wir wissen doch alle hier, daß man es im besten aller Systeme nur durch Eignung und Leistung an die Spitze schafft…..

    https://simplicius76.substack.com/p/its-official-us-boots-on-ground-deep

    https://johnhelmer.net/what-the-captured-ryder-documents-reveal-of-the-us-israeli-plan-to-destroy-iran-and-what-comes-next/

    https://x.com/jacksonhinklle/status/2041499410601804272

  9. Das alles hat die Bundeswehrsoldaten doch Null gestört beim völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Serbien 1999 und beim wahllosen bombardieren von zivilen Zielen.

    1. Nun ja, daß dürfte doch schon lange klar sein.
      Spätestens als Struck verlauten lies, daß „Deutschland am Hindukusch“ verteidigt wird.
      Anscheinend haben es einige noch immer nicht kapiert, wozu die BW da ist.
      Ich würde das eine „Söldner Armee“ nennen.
      Ich würde jetzt einfach mal sagen: Jeder der sich diesem Verein anschließt, hat einfach
      völlig den Verstand verloren und nicht aus der Geschichte gelernt.

  10. Sollte es, wie inzwischen implizit angedroht, zum Einsatz von Atombomben kommen – was machen dann die weiterhin bloss legalistisch Argumentierenden?

    1. …. weiterhin legalistisch argumentieren? Aber das ist leider auch nichts Neues. Manche Infos von Herrn Hübschen über die Bundeswehr sind hilfreich, aber sobald es darum geht irgendwas zu tun oder einfach nur die richtigen Schlüsse zu ziehen, ist vorbei.

      Super in einem Satz gesagt, was ich auch gerade festgestellt habe in meinem längeren Posting unten. Es spricht nichts gegen legalistisches Argumentieren, nur wenn daraus nichts folgt, ist es eben scheinheilig und verlogen. Hier zeigt sich mal wieder, dass Overton schon längst indirekt zensiert wird. Florian Rötzer wehrt sich noch ein wenig mit seiner Ukraineberichterstattung, aber das war es.

      Hübschen gehört wie so Viele zur kontrollierten und zahnlosen Scheinopposition. Den stört wahrscheinlich nur, dass es keinen SPD-Kanzler gibt.

      Aber ist ja schön für Hübschen: Der Iran ist jetzt eingeknickt nach den Bombardements heute. Außerdem stellt sich endgültig heraus, dass die „Alternativen“ leider zu viel Hopium verbreitet haben. Für das Einknicken reichte das Bombardieren einiger Brücken der einzigen Straße in den Nordwesten vom Iran und die Androhung einer Revolte der Kurden (leben die da? und natürlich der Einsatz von Atomwaffen, wobei man nicht weiß, wie real das war).

      Außerdem war die Rettungsaktion für den Colonel wohl wirklich nur eine Solche. Die 2 Transportflugzeuge sind eben dort im Schlamm steckengeblieben, der sich in der Wüste in einem Wadi im Winter schon bilden kann. Insgesamt zeigte sich leider eher, dass die Iraner nicht viel machen können. Das ist auch nicht verwunderlich bei einem Militärbudget von ca. 7-8 Mrd. Dollar pro Jahr und nach jahrzehntelangen Sanktionen, die das Land erdrosselt haben.

  11. Oh eine wahrhafte Analyse oder doch nur ein mageres unfruchtbares Lamento?
    Der Nato-Vertrag von 1949 ist zwar internationales Recht aber kein Völkerrecht. Die Nato selbst ist keine Organisation der Vereinten Nationen. Wahrhaft ist, dass man den Nato Vertrag so tiefgründig durchforstet hat, das wahrhafte wird aber zum mageren Lamento, wenn man das fortgebildete Völkerrecht der zwei Menschenrechtspakte aus dem Jahr 1976 außeracht lässt. Mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker aus den beiden Artikeln 1 der Menschenrechtspakte ist spätestens seit 1990 der Nato Vertrag nach Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention aus dem Jahr 1969 null und nichtig. Es war also bereits die Übernahme der Reste der NVA in den Nato-Büttel Bundeswehr völkerrechtswidrig, von der weiteren Nato-Osterweiterung des Jahres 1999 https://www.welt.de/print-welt/article568109/Polen-Tschechien-Ungarn-sind-jetzt-Nato-Mitglieder.html
    und des Jahres 2004 https://www.spiegel.de/politik/ausland/nato-osterweiterung-sieben-staaten-besiegeln-beitritt-a-242181.html
    gar nicht erst zu reden, denn damals hatten die Völker, die in die Mitgliedschaft gepresst wurde, kein Mitspracherecht. Ganz zu schweigen von der Nato-Russland Grundakte aus dem Jahr 1997 https://www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_25468.htm?selectedLocale=de
    , die eine gleiche Sicherheit für alle Partner vereinbarte, zu der es aber niemals gekommen ist. Das Grundgesetz durch die Vorbehalte der Westbesatzer aus dem Genehmigungsschreiben vom 12.5.1949 zum 17.7.1990 der Geltungsbereich aufgehoben, so dass es juristisch nirgend mehr gelten kann, nur noch de facto als Schleier für den deutschen Untertan dient. Umso mehr der verfassungsgebende Kraftakt des deutschen Volks aus der Präambel des GG von 1990 nichts weiter als erstunken und erlogen ist. http://www.bundvfd.de/wp-content/uploads/2016/09/opelt-recht-04-050601.pdf Es gab zu keiner Zeit eine sog. deutsche Einheit, dafür aber das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.9.1990 http://www.bundvfd.de/wp-content/uploads/2016/11/Regelung_Berlin_25_09_90.pdf
    . ohne rechtsgültiges Grundgesetz mit fortgeltendem Besatzungsrecht aus dem Berlin übereinkommen, ist das sog. heutige Deutschland nichts weiter als eine US Kolonie. Wollen wir als Deutsche versuchen zum Wahrhaften zurückzukehren und zwar ähnlich wie Faust im Osterspaziergang:
    Kehre dich um, von diesen Höhen
    Nach der Stadt zurück zu sehen.
    Aus dem hohlen finstern Tor
    Dringt ein buntes Gewimmel hervor.
    Das bunter Gewimmel das deutsche Volk, das sich mit einer wahrhaften und von ihm tatsächlich in Kraft gesetzten Verfassung endlich souverän/selbstständig macht um sich von der Mittäterschaft, auch wenn diese nur mittelbar ist, befreit.

  12. warum wird israels ueberfall auf den iran penetrant als „trumps angriffskrieg“ bezeichnet?
    letzterer scheint mir da doch eher widerwillig mitzumachen…

    1. Die USA waren von Anfang an voll dabei. Am 28. 02.2026 wurde die Mädchenschule in Mindab von den Amerikanern angegriffen. Ausserdem sind die Israelis nicht wirklich autonom. Geld und Waffen kommen aus Amerika oder Deutschland.

  13. Es wird nun so getan, als ob die USA erst mit Trump imperialistisch geworden wären.
    Das ist Unsinn.
    Die USA waren, was ihre Kriege angeht, schon immer so.
    Nur die Rhetorik hat sich mit Trump geändert.
    Wo in anderen Kriegen der USA noch „aus humanitären Gründen“ Hunderttausende Menschen getötet wurden, um Demokratie und Frieden zu bringen, redet Trump heute sozusagen Klartext.
    Bei ihm passen die böse Tat und das böse Wort zusammen.

    Wobei, …, auch da gab es einen Vorgänger: GW Bush hat mit dem Krieg gegen den Irak 2003 dort
    knapp eine Million Iraker getötet. Das erklärte Kriegsziel war die Verbreitung von Angst und Schrecken („shock and awe“) im Irak.

    Das Verhalten des Vasall Deutschland schwankte schon immer zwischen Mitmachen (Krieg gegen Jugoslawien 1999) und halbherziger Distanzierung (Krieg gegen den Irak 2003, wo zwar keine Soldaten geschickt wurden, es aber eine volle logistische Unterstützung durch Deutschland gab).

    Was sich in der Tat geändert hat, ist dass die USA unter Trump nun beim besten Willen nicht mehr von unseren Schreiberlingen in den deutschen Käseblättern als „guter Hegemon“ beschrieben werden können, der „stets das Gute will und (tragischer Weise) stets das Böse schafft“ (frei nach Goethes Faust).

    Durch seine brutale Rhetorik entlarvt Trump den ganzen sogenannten „Werte-Westen“ als das, was er immer schon war: Ein brutales imperialistisches System, das nicht davor zurück schreckt, andere Völker völlig ohne Rechtfertigung anzugreifen und dort Hunderttausende Menschen einfach zu töten.

    Für den politisch gebildeten Bürger hierzulande wird das nichts Neues sein. Aber die gehirngewaschenen Schreiberlinge unserer „Qualitätspresse“ haben Schwierigkeiten, das zu erkennen.

  14. Vielen lieben Dank für diesen moralisch und juristisch äußerst erhellenden und relevanten Artikel, Herr Jürgen Hübschen. Endlich mal einer, der weiß, wovon er redet, statt komplett abzutauchen, um nur nicht die transatlantischen Bündnispartner und selbsternannten Kriegshelden vom anderen Ende den großen Teiches zu vergraulen. An der Tatsache, dass derzeit hartnäckig beratungsresistente Wahnsinnige die Weltherrschaft anstreben, ändert das wenig aber der Versuch ist ehrenhaft. Der Artikel war besser als gut, auch wenn er von einem einem Luftwaffenoberst a.D. verfasst wurde.

  15. Leidet Donald Trump an frontotemporaler Demenz, und ist das der Grund für sein Verhalten?

    Im empfohlenen Iran-Kriegsticker auf dem österreichischen Blog TKP habe ich ganz am Ende von https://tkp.at/2026/04/07/39-tag-im-angriffskrieg-israels-und-der-usa-gegen-den-iran-ticker-2115-uhr den Satz „Der Psychologe Dr. John Gartner warnt, dass Präsident Trump ‚nicht mehr derselbe Mann ist, der er vor vier Wochen war‘ und seit 2019 ‚Anzeichen einer frontotemporalen Demenz zeigt‘“ gelesen.

    Bei den meisten Formen der Demenz, wie beispielsweise Alzheimer, ist Gedächtnisverlust eines der Hauptsymptome. Die frontotemporale Demenz beeinträchtigt nicht das Gedächtnis, sondern wirkt sich vielmehr auf das Verhalten der Betroffenen, ihre Persönlichkeit und ihre Sprachfähigkeiten aus. Für mich scheint dies eine plausible Erklärung für Donald Trumps Verfall und sein Verhalten zu sein.

    Wenn dies tatsächlich die Ursache für Donald Trumps unangemessenes Verhalten ist, dann ist es offensichtlich, dass er nicht mehr für sein Amt geeignet ist und so schnell wie möglich als US-amerikanischer Präsident zurücktreten oder abgesetzt werden muss.

    Hier ist das Skript dazu, das ich verwendet habe, um Auszubildende zu Betreuungsassistenten in berufsbezogener Sprache zu unterrichten:

    Frontotemporale Demenz ist eine Form der Demenz, die vor allem die Stirnlappen (Frontallappen) und die Schläfenlappen (Temporallappen) des Gehirns betrifft. Diese Erkrankung tritt meistens im Alter zwischen 50 und 60 Jahren auf, kann aber auch jüngere Menschen betreffen. Anders als bei der Alzheimer-Krankheit steht hier nicht der Gedächtnisverlust im Vordergrund, sondern vor allem Veränderungen im Verhalten, der Persönlichkeit und der Sprache.

    Ursachen
    Die genauen Ursachen der frontotemporalen Demenz sind noch nicht vollständig bekannt. Man geht davon aus, dass genetische Faktoren eine wichtige Rolle spielen. Bei etwa 30-40 % der Betroffenen liegt eine familiäre Vorbelastung vor. Genetische Veränderungen führen zum Abbau von Nervenzellen in den betroffenen Gehirnregionen. Auch Ablagerungen von Proteinen tragen oft zum Zelluntergang bei.

    Symptome
    Die Symptome können stark variieren, je nachdem, welche Bereiche des Gehirns betroffen sind. Hier sind die häufigsten Symptome, die Betreuungskräfte beachten sollten:
    1. Verhaltensveränderungen:
    Betroffene zeigen häufig Veränderungen im Sozialverhalten. Dies kann sich in unangemessenen Kommentaren, einem Verlust von Empathie, Reizbarkeit oder Desinteresse an sozialen Regeln äußern. Manche Betroffene verlieren ihre emotionale Bindung zu Familienmitgliedern oder entwickeln ungewöhnliche Essgewohnheiten, wie das ständige Essen von Süßigkeiten, das Verlangen nach ungewöhnlichen Lebensmittelkombinationen oder exzessives Essen zu unpassenden Zeiten.
    2. Sprachstörungen:
    Die frontotemporale Demenz kann Sprachprobleme verursachen, die als primär progressive Aphasie bekannt sind. Es fällt Betroffenen schwer, die richtigen Worte zu finden oder sie nutzen einfache, aber oft fehlerhafte Satzstrukturen. Manche verlieren die Fähigkeit, sich verständlich auszudrücken.
    3. Beeinträchtigung der Entscheidungsfindung:
    Da der Stirnlappen für Planung und Entscheidungsfindung verantwortlich ist, können Betroffene Probleme haben, Entscheidungen zu treffen. Sie wirken oft unorganisiert oder impulsiv.

    Unterstützungsmöglichkeiten für Betreuungskräfte
    Die Betreuung von Menschen mit frontotemporaler Demenz erfordert Geduld und Einfühlungsvermögen. Hier einige Tipps, die hilfreich sein können: Die Betreuung von Menschen mit FTD kann eine Herausforderung sein, da sich das Verhalten der Betroffenen unvorhersehbar stark verändern kann. Hier sind einige Ansätze, die hilfreich sein können:
    1. Ruhig und verständnisvoll bleiben:
    Verhaltensveränderungen sind Teil der Krankheit. Es ist wichtig, Geduld zu haben und sich nicht von unangemessenen Reaktionen oder Aussagen verletzen oder provozieren zu lassen. Bleibe ruhig und versuche, nicht zu diskutieren oder den Betroffenen zu korrigieren.
    2. Strukturierter Tagesablauf:
    Ein fester Tagesablauf gibt Sicherheit und hilft, Ängste zu minimieren. Klare Routinen und vertraute Abläufe erleichtern es Betroffenen, sich im Alltag zurechtzufinden.
    3. Klare und einfache Kommunikation:
    Verwende einfache und klare Worte. Kurze Sätze helfen, die Botschaft besser zu verstehen. Wenn Betroffene sprachliche Schwierigkeiten haben, können nonverbale Hilfsmittel, wie Gesten oder Bildkarten, eine gute Alternative sein.
    4. Einbezug von vertrauten Aktivitäten:
    Aktivitäten, die den Betroffenen früher Freude bereitet haben, können helfen, positive Erinnerungen und Gefühle zu wecken. Das können handwerkliche Tätigkeiten, Gartenarbeit oder das Hören von Musik sein.

    Behandlungsmöglichkeiten
    Bislang gibt es keine Heilung für die frontotemporale Demenz, aber es gibt verschiedene Ansätze, um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Die Behandlung konzentriert sich dabei vor allem auf die Linderung der Symptome und die Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen. Folgende Maßnahmen können hilfreich sein:
    1. Medikamentöse Behandlung:
    Medikamente können helfen, bestimmte Symptome zu lindern. Es gibt jedoch keine spezifischen Medikamente, die den Krankheitsverlauf verlangsamen oder stoppen können.
    2. Therapien:
    Sprachtherapie kann bei Sprachproblemen unterstützen und helfen, Kommunikationsfähigkeiten zu erhalten. Auch Ergotherapie kann sinnvoll sein, um Alltagsfähigkeiten zu stärken und die Selbstständigkeit der Betroffenen so lange wie möglich zu bewahren.
    3. Weitere nicht-medikamentöse Ansätze:
    Eine angepasste Betreuung, die auf die Bedürfnisse der Betroffenen eingeht, ist entscheidend. Dazu gehören eine klare Tagesstruktur, Aktivitäten, die Freude bereiten, sowie der Einbezug von Angehörigen in die Betreuung.

    Wichtige Hinweise für Betreuungskräfte
    Empathie statt Logik: Die Betroffenen handeln aufgrund ihrer Erkrankung oft nicht rational. Versuche, ihre Welt zu verstehen, statt sie zu korrigieren.
    Körperliche Signale beachten: Da sprachliche Fähigkeiten abnehmen können, ist es wichtig, auch auf körperliche Signale wie Gesichtsausdrücke oder Körperhaltung zu achten.

    Fazit
    Die frontotemporale Demenz ist eine komplexe Erkrankung, die viel Einfühlungsvermögen und Geduld erfordert. Ein gutes Verständnis der Symptome und die Anwendung von passenden Betreuungstechniken können dazu beitragen, das Leben der Betroffenen und der Betreuungskräfte angenehmer zu gestalten. Betreuungskräfte sollten stets auf ihre eigenen Grenzen achten und bei Bedarf Unterstützung von Fachkräften in Anspruch nehmen.

  16. Die Maßnahmen, die unser Ex-Experte aus dem Verteidigungsministerium und Ex-Militärattaché aus Bagdad vorschlägt, sind astreines Eunuchentum.

    Wie von anderen Postern angemerkt, ist die USA NICHT erst seit Trump imperialistisch geworden. Sie verstoßen gegen das Völkerrecht NICHT erst seit Don Orange. Deutschland, wie auch Großbritannien könnten, die Basen der USA sperren und kündigen. Dann wäre auch der Krieg im Iran blockiert. Aber die Regime in diesen Ländern sind durchsetzt von israelischen und transatlantischen Einflussagenten.

    Was machen „wir“ als Nächstes? Benzinpreise einmal am Tag festsetzen? Pendlerpauschale erhöhen um 1-2 Cent?
    IHR habt alle fertig! Leider ist es so, dass hier noch einige Jubelperser meinen, einen Botschafter einzubestellen, würde Irgendjemanden beeindrucken. Geht es nur darum „das Gesicht zu wahren“. Vor wem eigentlich?

    Und noch was bevor ihr es wieder vergesst: Es war nicht der böse Trump, der 2 % vom BIP forderte für das Militär. Das wurde vor ihm beschlossen auf dem Nato-Gipfel in Wales 2014 und der transatlantische Verräter Steinmeier hat das unterschrieben. Aber jetzt kassieren sie eben 5 % vom BIP. 10 % plus und ein heißer Krieg gegen Russland wären wohl auch egal. Das ist die Realität hier.

  17. Nachdem Trump die Ausrottung des Irans angekündigt hatte sagte der „Experte“ Fischer auf ntv: ‚Das ist jetzt völkerrechtswidrig“
    Also war von Beginn an etwa nicht völkerrechtswidrig?
    Da tun sich schon wieder Abgründe auf.

    Dann behauptete er Deutschland würde sein Öl aus anderen Quellen beziehen und wöre nicht betroffen.

    Haben wir geheime Ölquellen? 🙂

    Heute alles wieder zurück auf Waffenstillstand. Trump benötigt vermutlich mehr Zeit für seinen Generalangriff. Warum sich der Iran darauf jetzt eingelassen läßt vermuten das Trump mit atomarer Vernichtung gedroht hat.
    Anders lässt sich nicht erklären wie Trump sonst in 4 Stunden den Iran vernichten lassen könnte.

    1. „Nicht unser Krieg“ macht erst einmal eine Pause.

      Die Frage ist: Wie geht „unser Krieg“ weiter?

      Europa bezieht nur wenig Öl vom Golf. Trotzdem kann man natürlich auch ohne Mangel eine Energiekrise veranstalten. (Die „Pandemie“ ohne Krankheit hat ja auch zwei Jahre lang funktioniert.)

      1. Die Frage, ob ein physischer Mangel besteht oder nicht, ist nur theoretisch interessant.

        Wichtiger ist, ob man feste Abnahmeverträge unter welchen Bedingungen mit den Lieferanten hat. Hat man keine Verträge, kauft man zum aktuellen teuren Preis auf dem Weltmarkt. Und auch mit Verträgen, dürfte der Preis irgendwie an die Rohstoffbörse gekoppelt sein – dann ist es fast egal, woher die Ware kommt.

    2. Einfach mal selbst die SuFu bedienen. Das meiste Öl soll aus Europa und USA kommen. Dazu hätte es auch schon längst einen Artikel geben sollen und nicht nur auf Overton. Woher das Öl kommt? Wie viel Öl haben sie noch? Wofür wird es benützt? Gut, dann müssten sie auch zugeben, dass immer noch viel aus Russland kommt.

      Das Problem ist aber eventuell die Preiselastizität. Wenn z.B. nicht alle Länder die von der IEA vorgegebenen 90 Tage Reserven haben, geht den Ländern, die viel Öl aus dem Golf kaufen, das Öl recht schnell aus. Wir wissen auch nicht wie viel Öl wirklich fehlt. Wir sehen aber überall werden Ölraffinerien bombardiert. Die Ukrainer bombardieren auch wieder Infrastruktur in Russland, die uns helfen könnte, aber das ist ja in Ordnung, wenn es nach Baerbock geht.

      Jedenfalls, wenn sich der Bieterwettbewerb erhöht, erhöhen sich auch die Preise. Ach ja, und in Deutschland können Staat und Ölkonzerne besonders gut die Bürgis abzocken.

      Gegen all diesen Wahnsinn gäbe es einfache Mittel:

      1. Langfristige Verträge mit Russland
      2. Erneuerbare Energien langfristig planen und auch Russland darauf vorbereiten, dass ein Ausstieg kommt, dafür aber andere Rohstoffe gebraucht werden.

      Dass das nicht passiert, liegt zuerst an den mächtigen Energie-Konzernen und den USA, dann an den Politikern und Parteien, die alle Klientelpolitik betreiben und sich von den Lobbys der Konzerne korrumpieren lassen. Verliert eine Lobby, steckt sie mehr Geld in die Politik, gewinnt, gerade auch wegen unzufriedenen Wählern, nächste Wahl wieder. So gibt es einen Jojo-Effekt und unzählige Milliarden werden einfach verschwendet.

      Ich bin schon gespannt auf die kommende „Inflation“, die natürlich überhaupt nichts mit dem Preisschock wegen dem Krieg zu tun hat und vor allem damit, dass die, die es können (Kapitalisten), die Preise erhöhen, um sich an der arbeitenden Bevölkerung schadlos zu halten und den ganz Armen im globalen Süden.

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