
Von CDU bis BSW: Wenn Überwachung zum politischen Konsens wird.
Die Gefahr eines digitalen Überwachungsstaates entsteht nicht erst durch eine einzelne autoritäre Entscheidung. Sie wächst bereits dort, wo immer neue, jeweils begrenzte und einzeln begründete Befugnisse akkumulieren. Staatstrojaner, automatisierte Datenanalyse, biometrische Identifizierung, Kennzeichenerfassung und operative Nachrichtendienstbefugnisse mögen jeweils mit einer konkreten Gefahr gerechtfertigt werden. In ihrer Kombination verändern sie jedoch das Verhältnis zwischen Bürger und Staat.
Drei Gesetze, eine Richtung
Innerhalb weniger Wochen wird sichtbar, wie schnell sich die deutsche Sicherheitsarchitektur verändert. Am 24. Juni 2026 beschloss der Sächsische Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD und BSW eine weitreichende Reform des Polizeirechts; wesentliche Teile traten zum 1. Juli in Kraft. Neu geregelt wurden Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), automatisierte Datenanalyse, biometrische Fernidentifizierung und weitere digitale Polizeibefugnisse [1].
In Schleswig-Holstein liegt seit März 2026 ein Regierungsentwurf zur Fortentwicklung polizeirechtlicher Maßnahmen vor. Er sieht unter anderem eine automatisierte Analyse polizeilicher Datenbestände vor und beschreibt ausdrücklich, wie dadurch bisher getrennte Datenbestände gemeinsam nach Strukturen, Handlungsmustern, Personengruppen und Zusammenhängen ausgewertet werden sollen [2].
Am 12. August 2026 beschloss schließlich das Bundeskabinett die Reform des Nachrichtendienstrechts. Die Bundesregierung begründet sie mit Spionage, Sabotage und „hybriden Angriffen“. BND und Bundesamt für Verfassungsschutz sollen neue operative und digitale Befugnisse erhalten; für die Datenauswertung soll der Einsatz künstlicher Intelligenz ausdrücklich geregelt werden [3].
Drei Gesetzgebungsvorhaben auf drei Ebenen weisen in dieselbe Richtung: Sicherheitsbehörden erhalten erweiterte Rechte für die Quellen-TKÜ und die Online-Durchsuchung, sie sollen größere Datenmengen zusammenführen, automatisiert auswerten und technisch tiefer in digitale Systeme eingreifen können. Die politische Begründung lautet zunehmend nicht mehr nur Terrorismus oder schwere Kriminalität, sondern auch Cyberangriffe, Sabotage und hybride Bedrohungen. Gerade darin liegt ein nicht auflösbarer Widerspruch: Dieselbe Politik, die Deutschland wehrhafter gegen Kriminalität und externe Angriffe machen will, schafft staatliche Anreize, Sicherheitslücken zur Überwachung auszunutzen und offenzuhalten. Genau vor diesem Zielkonflikt warnen nicht nur Bürgerrechtsorganisationen, sondern auch gewichtige Verbände der Digital- und Internetwirtschaft.
Wenn der digitale Angriff die reale Welt trifft
Wie abhängig die Gesellschaft von sicherer Informationstechnik geworden ist, zeigen inzwischen zahlreiche Cyberangriffe. Einige Beispiele: 2021 musste der Landkreis Anhalt-Bitterfeld nach einem Ransomware-Angriff den Katastrophenfall ausrufen [4]. 2023 traf ein Angriff auf den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen-IT gleichzeitig zahlreiche Kommunen [5]. In der Region des Autors drangen im November desselben Jahres unbekannte Täter über eine Schwachstelle in der Kommunikationssoftware Citrix in die IT des Klinikums Esslingen ein. Interne Verwaltungsdaten wurden gelöscht; bildgebende Systeme in Radiologie, Ultraschall und Endoskopie waren betroffen. Der Krankenhausbetrieb konnte weiterlaufen – aber nur mit erheblichen Behinderungen [6].
Für 2024 registrierte das Bundeskriminalamt registrierte 131.391 Cybercrime-Fälle mit Tatort Deutschland und 950 angezeigte schwere Ransomware-Fälle [7]. Dabei unterscheidet man grundsätzlich drei unterschiedliche Schadensarten: Systeme können ausfallen – ein Problem der Verfügbarkeit. Daten können gestohlen werden – ein Verlust der Vertraulichkeit. Noch gefährlicher kann es sein, wenn Daten unbemerkt verändert werden – ein Angriff auf ihre Integrität. Werden etwa medizinische Befunde, Messwerte oder Steuerbefehle manipuliert, funktioniert das Computersystem möglicherweise weiterhin. Nur seine Ergebnisse sind falsch. Der Angriff auf Informationstechnik kann damit unmittelbar physische Konsequenzen haben. Das spektakulärste Beispiel dafür ist Stuxnet [8].
2009 und 2010 wurde die iranische Urananreicherungsanlage in Natanz Ziel einer bis dahin beispiellosen Cyberoperation. Stuxnet griff nicht einfach Computer an. Die Schadsoftware manipulierte die Steuerung von Zentrifugen zur Urananreicherung. Die Drehzahlen wurden verändert, während den Bedienern normale Betriebszustände vorgetäuscht wurden. Analysen führen den Ausfall von etwa 1.000 IR-1-Zentrifugen darauf zurück. Keine Bombe war gefallen. Trotzdem waren Maschinen physisch zerstört worden. Damit war Software endgültig zur Waffe geworden.
Heute geht die Entwicklung weiter. Drohnenschwärme, automatische Zielerkennung, KI-basierte Datenanalyse und Cyberoperationen verbinden Informationstechnik zunehmend mit militärischen Operationen. Dieselben Techniken, die gegen einen gegnerischen Staat eingesetzt werden können, können auch zur Überwachung einzelner Menschen dienen.
Pegasus: Das Opfer muss nicht einmal klicken
Ein Trojaner ist zunächst nichts anderes als ein eingeschleustes Programm. Ist er erst einmal auf einem Smartphone oder Computer installiert, kann er – abhängig von seinen technischen Fähigkeiten – Kommunikation lesen, Dateien durchsuchen, Daten kopieren, Kamera oder Mikrofon aktivieren oder weitere Programme nachladen. Lange beruhte der typische Angriff darauf, dass das Opfer selbst einen Fehler machte: einen Link anklickte, eine Datei öffnete oder eine manipulierte App installierte. Moderne Spionagesoftware benötigt dies nicht mehr unbedingt.
Die israelische NSO Group entwickelte mit Pegasus Angriffsketten, bei denen bereits die automatische Verarbeitung von Daten einen Fehler im Betriebssystem auslösen konnten. Beim 2021 bekannt gewordenen Angriff FORCEDENTRY genügte eine präparierte iMessage. Das Gerät verarbeitete die eintreffenden Daten automatisch. Der Besitzer musste die Nachricht weder öffnen noch überhaupt sehen [9]. Weitere Angriffsketten folgten: KISMET, PWNYOURHOME, BLASTPASS [10].
Pegasus wurde auch vom deutschen Bundeskriminalamt beschafft und nach Angaben aus parlamentarischen Dokumenten aktiv genutzt [11]. Über technische Einzelheiten verweigerte die Bundesregierung wiederholt Auskunft und verwies auf den Schutz polizeilicher Arbeitsweisen [12]. Seit Anfang 2026 wurde zudem die technische Zusammenarbeit deutscher und israelischer Sicherheitsbehörden im Rahmen eines Cyber- und Sicherheitspakts intensiviert; auf deutscher Seite werden ausdrücklich das BSI, die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), das BKA und die Bundespolizei genannt [13]. Welche konkreten israelischen Überwachungstechniken dabei eine Rolle spielen, ist öffentlich nicht dokumentiert.
Das Sicherheitsparadoxon des Staates
Für die Bürger ist eine unbekannte Sicherheitslücke eine Gefahr. Für einen Geheimdienst oder eine Polizeibehörde kann dieselbe Sicherheitslücke ein Werkzeug sein.
Wer einen Trojaner auf ein fremdes Smartphone bringen will, benötigt einen Zugang zum Gerät. Besonders wertvoll sind deshalb sogenannte Zero-Day-Schwachstellen – Fehler, die dem Hersteller noch unbekannt sind und für die es folglich noch kein Sicherheitsupdate gibt. Findet eine staatliche Stelle eine solche Lücke oder kauft sie auf einem dubiosen Markt, steht sie vor einer Entscheidung: Meldet sie die Lücke dem Hersteller, wird sie geschlossen und Millionen Geräte werden sicherer. Oder: Sie hält die Lücke geheim und kann sie für eigene Überwachungsmaßnahmen einsetzen. Dann bleibt sie allerdings auch für Kriminelle und ausländische Nachrichtendienste offen.
Genau vor diesem Zielkonflikt warnen Bürgerrechtsorganisationen, aber die Kritik kommt keineswegs nur aus der Bürgerrechtsbewegung. Bitkom, Deutschlands großer Digitalverband mit mehr als 2.200 Direktmitgliedern – darunter zahlreiche DAX-Unternehmen und rund 500 Start-ups – warnte 2025 ausdrücklich vor dem staatlichen Offenhalten von Schwachstellen. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder erklärte: „Unbekannte Sicherheitslücken sind eine Gefahr für die IT-Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen und Verwaltungen.“ Der Verband fordert, bekannt gewordene Schwachstellen unverzüglich an die Hersteller zu melden und schließen zu lassen [14], [15].
Ähnlich argumentiert eco – Verband der Internetwirtschaft, mit mehr als 1.000 Mitgliedsunternehmen einer der bedeutendsten europäischen Branchenverbände. eco-Vorstand Klaus Landefeld warnte Ende 2025: „Sicherheitspolitik darf nicht bedeuten, dass der Staat selbst zum Risiko für die digitale Sicherheit wird.“ Der Verband kritisiert ausdrücklich Quellen-TKÜ und Staatstrojaner, weil ihr Einsatz die Sicherheit verschlüsselter Kommunikation schwächen könne [16], [17].
Auch die Gesellschaft für Informatik (GI), die größte Fachgesellschaft für Informatik im deutschsprachigen Raum, lehnt die heimliche Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ seit Jahren ab. Ihr ehemaliger Präsident Hannes Federrath warnte, eine solche Befugniserweiterung berühre „nicht nur die Grundrechte der betroffenen Personen, sondern auch die Sicherheit informationstechnischer Systeme und somit die Fundamente der digitalen Gesellschaft“ [18]
Der Chaos Computer Club (CCC) argumentiert aus technischer Sicht ähnlich: Der Quellen-TKÜ stehe die „konkrete Gefährdung des hohen gesellschaftlichen Gutes der Integrität von Millionen von informationstechnischen Systemen“ gegenüber; Sicherheitslücken sollten „nicht ausgenutzt, sondern geschlossen werden“ [19].
Die aktuelle Entwicklung der künstlichen Intelligenz verschärft die Bedrohungslage zusätzlich. Anthropic dokumentierte 2026 mehrere Vorfälle, bei denen Claude-Modelle im Rahmen von Sicherheitsevaluationen aus Testumgebungen heraus reale Systeme fremder Organisationen erreichten und sich dort unbefugten Zugang verschafften. OpenAI berichtete im Juli 2026 über einen ähnlichen Vorfall: Forschungsmodelle fanden in einer abgeschotteten Testumgebung eine bis dahin unbekannte Schwachstelle, nutzten sie zum Ausbruch und gelangten bis in Produktionssysteme von Hugging Face. Es handelte sich nicht um einen von Kriminellen oder einem Staat gesteuerten Angriff, sondern um unbeabsichtigte Folgen von Sicherheitstests. Gerade das macht den Vorgang so beunruhigend [20], [21].
Offensichtlich kollidieren zwei staatliche Interessen miteinander: Schutz der digitalen Infrastruktur und Überwachung digitaler Kommunikation. Die Beschränkung eines Staatstrojaners auf „schwere Fälle“ löst diesen Widerspruch nicht – und darf ihn politisch nicht verdecken. Die Sicherheitslücke, die für einen einzigen legitimen staatlichen Eingriff offenbleibt, ist technisch dieselbe Sicherheitslücke, die Millionen unbeteiligter Nutzer gefährden kann.
Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung
Juristisch muss man zwei Instrumente unterscheiden. Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz Quellen-TKÜ, wird Kommunikation am Endgerät erfasst – also dort, wo sie vor der Verschlüsselung beziehungsweise nach der Entschlüsselung vorliegt. Die Online-Durchsuchung geht wesentlich weiter. Behörden greifen heimlich auf ein informationstechnisches System zu, um dort gespeicherte Inhalte auszulesen. Damit können Dateien, Chatverläufe oder andere Daten betroffen sein, die mit der aktuell überwachten Kommunikation überhaupt nichts zu tun haben.
Nicht alles, was juristisch zulässig ist, ist deshalb auch politisch oder ethisch vertretbar. Aber selbst das Bundesverfassungsgericht hat für solche Eingriffe hohe Hürden formuliert: Geschützt werden müssen hinreichend gewichtige Rechtsgüter; eine Gefährdung muss hinreichend konkret absehbar sein. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung genießt besonderen Schutz [22]. Aus bürgerrechtlicher Sicht ist gerade die Online-Durchsuchung ein besonders tiefer Eingriff. Ein Smartphone enthält heute möglicherweise Liebesbriefe, intime Fotos, Gesundheitsdaten, politische Kommunikation, Bankinformationen und jahrelange persönliche Korrespondenz. Zugleich können solche Trojaner auch Endgeräte sabotieren, Dateien hinzufügen oder fälschen und schließlich die Kontrolle über Mikrofon und Kamera übernehmen. Der staatliche Zugriff auf ein Smartphone unterscheidet sich deshalb qualitativ von der klassischen Telefonüberwachung.
Das BKA-Gesetz: Karlsruhe zieht Grenzen
Mit der Ende 2008 beschlossenen und zum 1. Januar 2009 wirksam gewordenen BKAG-Novelle erhielt das Bundeskriminalamt umfassende präventiv-polizeiliche Befugnisse mit der Begründung internationalen Terrorismus abzuwehren. Dazu gehörten Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung, längerfristige Observation und weitreichende Möglichkeiten der Datenverwendung und -übermittlung [22]. 2016 entschied das Bundesverfassungsgericht über das Gesetz. Die Instrumente wurden nicht grundsätzlich verworfen. Zahlreiche Regelungen genügten aber den Anforderungen des Verfassungsgerichts nicht [22]. Karlsruhe beanstandete unter anderem unzureichende Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und von Berufsgeheimnisträgern sowie Defizite bei Transparenz, Kontrolle, Löschung und Datenübermittlung [22]. Besonders wichtig war eine Formulierung des Gerichts: Für bestimmte präventive Maßnahmen kann es ausreichen, dass eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter „hinreichend konkret absehbar“ ist. Das hatte Folgen weit über das BKA-Gesetz hinaus.
Vom BKA-Gesetz zu den Landespolizeigesetzen
In den folgenden Jahren änderten zahlreiche Bundesländer ihre Polizeigesetze. Bayern wurde zum Vorreiter. Der Begriff der „drohenden Gefahr“ wurde zu einer neuen Eingriffsschwelle. Polizeiliches Handeln musste damit bei bestimmten schweren Gefahren nicht mehr zwingend auf die klassische „konkrete Gefahr“ warten. Auch Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein und andere Länder erweiterten ihre Gesetze.
Die Entwicklung folgte einem Muster: Neue technische Möglichkeiten entstanden. Der Gesetzgeber schuf Befugnisse zu ihrer Nutzung. Anschließend musste das Bundesverfassungsgericht bestimmen, wo die verfassungsrechtlichen Grenzen liegen. Besonders anschaulich wurde dies in Mecklenburg-Vorpommern.
2022 entschied das Bundesverfassungsgericht über das Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns [23]. Eine der Regelungen ermöglichte es, eine Wohnung heimlich zu betreten, um technisch die Voraussetzungen für eine Quellen-TKÜ oder Online-Durchsuchung zu schaffen [23]. Karlsruhe erklärte ein solches Vorgehen nicht grundsätzlich für unzulässig. Es verlangte aber hohe Hürden: eine hinreichend konkretisierte Gefahr, ein Rechtsgut von sehr hohem Gewicht und eine richterliche Anordnung [23]. Auch andere Regelungen des Landesgesetzes wurden beanstandet, unter anderem zum Einsatz verdeckter Ermittler und Vertrauenspersonen, zur Telekommunikationsüberwachung, Rasterfahndung und polizeilichen Beobachtung. Das erwähnte Muster wiederholte sich. Doch inzwischen tritt ein neuer Akteur hinzu: künstliche Intelligenz.
Palantir: Wenn Daten eine zweite Bedeutung bekommen
Palantir ist kein gewöhnliches Suchprogramm. Die Plattform Gotham dient der Zusammenführung und Analyse heterogener Datenbestände; im Polizeibereich können dadurch Beziehungen zwischen Personen, Orten, Objekten und Ereignissen sichtbar gemacht werden, die in einzelnen Datenbeständen nicht erkennbar wären. Gerade dieses zusätzliche Erkenntnispotenzial begründet nach dem Bundesverfassungsgericht ein eigenständiges Eingriffsgewicht automatisierter Datenanalyse [24].
Das Wesentliche ist nicht, dass bereits vorhandene Informationen schneller gefunden werden, sondern dass durch ihre Kombination neues Wissen entsteht. Aus Meldedaten, Telefonnummern, Fahrzeugen, Kontakten, Orten, Ermittlungsakten und anderen Informationen können Netzwerke rekonstruiert werden, die in keinem einzelnen Datenbestand enthalten sind. Klassische Ermittlungslogik beginnt idealtypisch mit einem Verdacht und sucht anschließend nach Belegen. Automatisierte Datenanalyse kann diese Richtung teilweise umkehren: Erst die maschinelle Verknüpfung großer Datenbestände macht Personen, Beziehungen oder Verhaltensmuster auffällig. Ein Mensch kann dadurch in den Fokus geraten, weil Telefonnummer, Fahrzeug, Aufenthaltsort oder Kontaktbeziehungen statistisch mit anderen Informationen zusammenfallen. Bürgerrechtlich stellt sich damit eine neue Frage: Unter welchen Voraussetzungen darf aus einer algorithmisch erzeugten Auffälligkeit ein staatlicher Verdacht werden?
Hessen führte mit „hessenDATA“ eine auf Palantir basierende Analyseplattform ein. Hamburg schuf ebenfalls weitreichende Möglichkeiten automatisierter Datenanalyse [24]. 2023 griff das Bundesverfassungsgericht erneut ein. Die entsprechenden Regelungen in Hessen und Hamburg waren in ihrer damaligen Form verfassungswidrig. Das Gericht betonte, dass die automatisierte Zusammenführung und Analyse großer Datenbestände ein erhebliches zusätzliches Eingriffsgewicht entwickeln kann [24]. Das ist für die Diskussion über KI zentral. Es geht nicht mehr nur darum, welche Daten der Staat besitzt. Es geht darum, welches neue Wissen Maschinen aus diesen Daten erzeugen können.
Das von den BSW-Bundesvorsitzenden Amira Mohamed Ali und Fabio De Masi im Mai 2026 veröffentlichte Grundsatzpapier wendet sich gegen eine Verlagerung von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung aus dem Strafprozessrecht in das präventive Gefahrenabwehrrecht, akzeptiert beide Instrumente im Strafverfahren unter strengen Voraussetzungen aber ausdrücklich als rechtsstaatlich gebundene Ermittlungsinstrumente [25]. Automatisierte Datenanalyse wird ebenfalls nicht grundsätzlich verworfen; kritisiert werden insbesondere anlasslose, flächendeckende und intransparente Anwendungen sowie kommerzielle Systeme aus den USA wie Palantir. Damit richtet sich die BSW-Kritik nicht gegen die technische Grundidee jeder Datenanalyse, sondern gegen Reichweite, Rechtsgrundlage und konkrete Ausgestaltung.
Doch das grundsätzliche Problem bleibt: Eine europäische Überwachungsplattform wird nicht dadurch grundrechtsfreundlich, dass sie in Europa programmiert wurde.
Vom Kennzeichen zum Bewegungsprofil
Wie aus einem eng begründeten Überwachungsinstrument etwas qualitativ anderes entstehen kann, zeigt die automatische Kennzeichenerfassung. Die ursprüngliche Anwendung erscheint harmlos: Eine Kamera liest ein Autokennzeichen und vergleicht es beispielsweise mit einer Liste gestohlener Fahrzeuge. Werden Kennzeichen aber dauerhaft gespeichert und Kameras miteinander vernetzt, verändert sich die Funktion. Aus: „Ist dieses Fahrzeug gestohlen?“ wird: „Wo befand sich dieses Fahrzeug gestern, vorgestern und letzte Woche?“. Aus vielen solcher Abfragen können Bewegungsprofile entstehen.
In den USA betreibt Flock Safety ein weitreichendes Netzwerk automatischer Kennzeichenkameras. 2025 wurde anhand von Unterlagen bekannt, dass eine texanische Polizeibehörde das nationale Kameranetz im Zusammenhang mit Ermittlungen nach einem Schwangerschaftsabbruch nutzte [26]. Nicht die Technik hatte sich verändert, sondern der Verwendungszweck. Genau darin liegt eines der Grundprobleme staatlicher Datensammlungen.
Enge Begründung – weite Nutzung
Neue Überwachungsinstrumente werden fast immer mit außergewöhnlichen Gefahren begründet. Die Rasterfahndung wurde im Zusammenhang mit dem RAF-Terrorismus bekannt. Weitreichende Polizeigesetze wurden mit islamistischem Terrorismus gerechtfertigt. Staatstrojaner sollen schwerste Kriminalität bekämpfen. Ist die technische und gesetzliche Infrastruktur aber erst vorhanden, wächst der Kreis möglicher Anwendungen. Diese Entwicklung muss nicht das Ergebnis eines geheimen Plans sein. Sie kann ganz banal aus institutioneller Logik entstehen. Wenn eine Behörde über ein wirksames Instrument verfügt, entsteht politischer Druck, es auch bei weiteren Problemen einzusetzen. Begriffe, die solche Eingriffe begrenzen sollen, sind keineswegs immer so eindeutig, wie sie zunächst erscheinen. Ein Beispiel ist der Begriff „Extremismus“.
Wer ist Extremist?
„Extremismus“ ist kein Straftatbestand des Strafgesetzbuchs. Der Begriff wird von Sicherheitsbehörden verwendet und zugleich in Wissenschaft und Politik unterschiedlich definiert. Wer als extremistisch gilt, hängt damit auch von politischen und gesellschaftlichen Bewertungen ab. Das ist problematisch, wenn weitreichende Überwachungsbefugnisse an solche Kategorien gekoppelt werden.
Ein Beispiel liefert die SDAJ, die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend. Sie wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz dem Linksextremismus zugerechnet [27]. Zugleich unterstützt sie die bundesweiten Schulstreiks gegen Wehrpflicht und bezeichnet sich als aktiven Teil dieser Bewegung [28]. Soll die Beteiligung einer als „extremistisch“ eingestuften Organisation ausreichen, um Teilnehmer eines solchen Protests in das Umfeld KI-gestützter Polizeianalyse zu bringen? Diese Frage wird besonders brisant, wenn politische Programme selbst Überwachungsmaßnahmen gegen „extremistische Strukturen“ fordern, wie es das BSW in seinem Landtagswahlprogramm für Baden-Württemberg formulierte [29].
In ihrem Grundsatzpapier haben die BSW-Vorsitzenden De Masi und Mohamed Ali versucht, den Begriff als „extremistische Gewalt“ zu präzisieren [25]. Wie abhängig solche Bewertungen vom politischen Klima sind, zeigt ein Blick zurück. 1983 beteiligte sich Heinrich Böll an der Blockade der Pershing-II-Stellung in Mutlangen. Der damalige Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann erklärte am 13. Juli 1983 vor dem Grenzschutzkommando Mitte: „Gewaltloser Widerstand ist Gewalt.“ Die Formulierung wurde bereits am folgenden Tag in der Frankfurter Rundschau dokumentiert und noch im selben Jahr von Jürgen Habermas in seiner Auseinandersetzung mit dem zivilen Ungehorsam aufgegriffen [30].
Heute gilt Böll als einer der bedeutendsten deutschen Schriftsteller der Nachkriegszeit und Nobelpreisträger. Seine Teilnahme am zivilen Ungehorsam ist Teil der demokratischen Erinnerungskultur. Das Beispiel sollte misstrauisch machen gegenüber einer Vorstellung, staatliche Institutionen könnten zeitlos und objektiv bestimmen, welche politische Opposition legitimer Protest und welche „Extremismus“ sei, und welche Aktionsform gewalttätig oder gewaltfrei sei.
Mittlerweile richtet sich die unkritische Übernahme des Extremismusvorwurfs gegen das BSW selbst. Der Titel der RND-Kolumne von Markus Decker vom 13. August 2026 lautet bereits: „Von links nach rechts: Warum Wagenknecht jetzt vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollte“.
Warum setzen wirtschaftsnahe Parteien diese Instrumente trotzdem durch?
Der Widerspruch ist politisch erklärungsbedürftig. Gerade Bitkom und eco vertreten Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf sicheren Netzen, vertrauenswürdiger Verschlüsselung und resilienter IT beruht. Dennoch treiben CDU/CSU und SPD seit Jahren Quellen-TKÜ, automatisierte Datenanalyse und andere digitale Eingriffsbefugnisse voran. 2017 schufen Union und SPD im Bund die strafprozessualen Rechtsgrundlagen für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung; die damalige Koalition verteidigte sie als Instrumente für schwere beziehungsweise besonders schwere Straftaten [31].
Mit Beginn des Kriegs in der Ukraine ist eine zusätzliche Begründung hinzugetreten: Innere Sicherheit wird immer stärker mit äußerer Sicherheit, „Zeitenwende“ und hybrider Kriegsführung verbunden. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) fasste die neue Leitidee am 29. Oktober 2023 in die Formel: „Wir müssen kriegstüchtig werden – wir müssen wehrhaft sein und die Bundeswehr und die Gesellschaft dafür aufstellen“ [32]. Wie diese Logik in die Innenpolitik hineinreicht, formulierte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) bei der Einbringung der NPOG-Novelle im November 2025: „Hybride Bedrohungen, eine bedenklich steigende Gewaltbereitschaft und zugleich rasante digitale und technologische Entwicklungen fordern unsere Polizei.“ Daraus leitete sie unmittelbar die Aufgabe ab, die Polizei „mit modernster Technik auf einer guten rechtlichen Grundlage“ auszustatten [33]. In einem späteren Beitrag schrieb Behrens, Deutschland müsse „innere und äußere Sicherheit noch stärker zusammendenken“; hybride Angriffe verwischten „die Grenzen zwischen Frieden und Krieg“ [34].
Auch bei der CDU ist diese Verbindung greifbar. Baden-Württembergs damaliger Innenminister Thomas Strobl erklärte 2025, der zivile Bereich müsse sich darauf einstellen, die Bundeswehr zu unterstützen; nötig sei eine „bundeswehrtaugliche Infrastruktur“. Im selben Interview verteidigte er die Änderung des Polizeigesetzes und den Einsatz von Palantir: Sicherheitsbehörden bräuchten „modernste Technik“, und die Polizei brauche im digitalen Raum „mehr Rechte“ [35]. Auf Bundesebene erklärte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), „Zeitenwende“ bedeute nicht nur militärische Verteidigung, sondern auch „Aufrüsten bei der Inneren Sicherheit“; Deutschland sei Ziel hybrider Bedrohungen aus Sabotage, Spionage und Desinformation [36].
Damit ist nicht bewiesen, dass jede Quellen-TKÜ oder jede Online-Durchsuchung eingeführt wird, um Deutschland „kriegstüchtig“ zu machen. Belegt ist aber eine politische Verschiebung: Terrorismus und schwere Kriminalität bleiben die klassische Begründung; hinzu tritt eine Sicherheitsarchitektur, in der Cyberangriffe, Sabotage, Spionage, Desinformation und militärische Bedrohungen unter dem Begriff der „hybriden Bedrohung“ zusammengeführt werden. Die traditionelle Trennung von innerer und äußerer Sicherheit verliert an politischer Selbstverständlichkeit.
Das BSW: Kritik an Palantir, Zustimmung zu den Instrumenten
Für das BSW trägt die Erklärung durch „Kriegstüchtigkeit“ nicht. Die Partei hat sich auf Bundesebene ausdrücklich gegen dieses Leitbild positioniert [37]. Es ist darum erklärungsbedürftig, warum sich das BSW mit seiner Überwachungspolitik gegen die expliziten Warnungen der Wirtschafts- und Berufsverbände stellt, obwohl es doch erst kürzlich „Wirtschaftliche Vernunft“ seinem Namen hinzugefügt hat. Bürgerrechtlich interessanter als die parteipolitische Selbstdarstellung ist der strukturelle Widerspruch: Das BSW warnt vor einem Überwachungsstaat und kritisiert Palantir, akzeptiert aber zentrale technische Instrumente – Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchung in schweren Fällen und automatisierte Datenanalyse – grundsätzlich.
Zunächst ist festzuhalten: Die Kritik des BSW an Palantir ist keine grundsätzliche Absage an automatisierte Polizeianalyse. Im baden-württembergischen Wahlprogramm wird die US-Herkunft ausdrücklich zum Problem erklärt und eine „sichere europäische Alternative“ gefordert. Auch Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung werden für besonders schwerwiegende Einzelfälle akzeptiert [29]. Ein Papier der Bundespartei warnt zwar vor der Verlagerung dieser Instrumente aus dem Strafprozessrecht in das präventive Polizeirecht, stellt ihre Verwendung im Strafverfahren unter strengen Voraussetzungen aber gerade nicht grundsätzlich infrage [25].
Wie weit die praktische Kompromissbereitschaft reicht, zeigt Sachsen. Dort verfügten CDU und SPD über keine eigene Mehrheit. Nach Verhandlungen mit dem BSW beschloss der Landtag am 24. Juni 2026 die Polizeirechtsnovelle mit Stimmen von CDU, SPD und BSW. Das Gesetz schafft beziehungsweise erweitert unter anderem Befugnisse zur Quellen-TKÜ im Gefahrenabwehrrecht, zur automatisierten Datenanalyse, zur biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung und zur automatisierten Kennzeichenerfassung. Eine vom Innenminister ursprünglich gewünschte Online-Durchsuchung kam dagegen nicht in das Gesetz [1], [38].
Die CDU begründete die Novelle damit, die Polizei müsse „mit den technischen Entwicklungen Schritt halten“; deshalb schaffe man die Voraussetzungen für Quellen-TKÜ und moderne Datenanalyse [39]. Die SPD wiederum hebt als von ihr durchgesetzte Begrenzungen insbesondere engere Regeln für biometrische Identifizierung und automatisierte Datenanalyse sowie den Verzicht auf Palantir hervor [40]. Das BSW reklamiert eigene Änderungen, darunter vor allem die Begrenzung des Taser-Einsatzes auf Spezialeinheiten; der Sächsische Landtag bestätigt, dass diese Abschwächung auf einen Änderungsantrag der BSW-Fraktion zurückging [41].
Gerade hier liegt der politische Widerspruch des BSW. Es nimmt für sich in Anspruch, einzelne Grenzen entschärft und Palantir verhindert zu haben. Zugleich hat es aber einer gesetzlichen Infrastruktur zugestimmt, die zentrale Überwachungsinstrumente selbst ermöglicht. Die entscheidende Differenz lautet damit nicht „Überwachung oder keine Überwachung“, sondern häufig: US-Software oder europäische Software, weitere oder engere Voraussetzungen, Palantir oder eine andere Analyseplattform. Das BSW selbst beschreibt diese Haltung als pragmatische Rechtsstaatspolitik. In Sachsen wurde die Zusammenarbeit mit den Regierungsfraktionen als Weg dargestellt, die „operative Leistungsfähigkeit der Polizei“ zu stärken und zugleich rechtsstaatliche Leitplanken zu wahren [25]. Kritischer lässt sich derselbe Vorgang als Suche nach parlamentarischer Anschluss- und Koalitionsfähigkeit lesen. Für diese Interpretation liefert der sächsische Fall dafür ein starkes Indiz: Das BSW wurde zum Mehrheitsbeschaffer einer CDU/SPD-Minderheitsregierung bei einem Gesetz, das tief in die von der Partei selbst beschworenen Bürgerrechte eingreift.
Die AfD: nicht Gegnerin, sondern Befürworterin zentraler Instrumente
Die AfD ist keineswegs eine grundsätzliche Gegnerin von Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchung oder automatisierter Datenanalyse. Der sächsische AfD-Innenpolitiker Sebastian Wippel erklärte bereits 2019 zur Quellen-TKÜ, sie sei im Einzelfall „zwingend notwendig“, und fragte: „Warum darf ich die verschlüsselte Telefonie nicht abhören?“ Auch die Online-Durchsuchung hielt er bei Gefahren für höchste Rechtsgüter unter Richtervorbehalt für vertretbar [42].
Allerdings existiert innerhalb der AfD auch eine bürgerrechtliche Gegenlinie. Sven Tritschler erklärte 2017 im nordrhein-westfälischen Landtag, die vom Bund beschlossene Ausweitung der Online-Durchsuchung sei angesichts der strengen Grenzen des Bundesverfassungsgerichts „ausnehmend bedenklich“. Zugleich bezeichnete er die Kritik an einer zu weiten Quellen-TKÜ ausdrücklich als gerechtfertigt [43]. Die AfD lehnt die Instrumente damit nicht grundsätzlich ab, verlangt aber in Teilen hohe Eingriffsschwellen.
Bei der automatisierten Datenanalyse war die Bundestagsfraktion ausgesprochen offensiv. 2023 forderte sie einen Gesetzentwurf, der „die Einführung der Bundes-VeRA unter Nutzung der Palantir-Software ermöglicht“, und verlangte, BKA, Bundespolizei und Zollkriminalamt Palantir „unverzüglich“ zur Verfügung zu stellen [44]. Der Antrag machte die AfD damit zu einer besonders offensiven parlamentarischen Befürworterin des Palantir-Einsatzes auf Bundesebene.
Auch in Baden-Württemberg begrüßte AfD-Abgeordneter Daniel Lindenschmid 2025 automatisierte Datenanalyse grundsätzlich: Gefährder könnten früher erkannt, kriminelle Netzwerke sichtbar gemacht und schwere Straftaten verhindert werden. Seine Grenze formulierte er so: „Wir, die AfD, werden genau darauf achten, dass Palantir nicht zum Überwachungsinstrument gegen den Bürger, sondern zum Werkzeug gegen Kriminelle und Extremisten wird“ [45]. Der Streit mit der AfD betrifft damit weniger die Existenz solcher Instrumente als ihre Reichweite und die Frage, gegen wen sie eingesetzt werden.
Und wenn Mehrheiten mit der AfD entstehen?
Diese Frage gewinnt zusätzliches Gewicht, weil die BSW-Bundesspitze vor den Landtagswahlen 2026 in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern die klassische „Brandmauer“ ausdrücklich zurückweist. In einem Schreiben an die AfD-Spitze formulierte sie als Wahlziel überparteiliche Ministerpräsidenten, die „mit wechselnden Mehrheiten regieren unter Einbindung der AfD“ [46]. Der BSW-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern schließt zwar eine Koalition mit der AfD und die Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten aus, will Sachanträge aber nach ihrem Inhalt und nicht nach ihrer Herkunft beurteilen [47].
Aus der Bürgerrechtsperspektive entsteht daraus ein beunruhigendes Szenario. Das BSW akzeptiert Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung im Strafverfahren unter strengen Voraussetzungen und trägt in Sachsen zusätzlich Quellen-TKÜ im Gefahrenabwehrrecht, automatisierte Datenanalyse, biometrische Fernidentifizierung und Kennzeichenerfassung mit. Die AfD wiederum fordert Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung für schwere Gefahren selbst und war auf Bundesebene eine besonders offensive Befürworterin von Palantir [64]–[67]. Wenn die BSW-Bundesspitze zugleich Modelle mit „wechselnden Mehrheiten … unter Einbindung der AfD“ vorschlägt [46], können sich unterschiedliche politische Motive in denselben technischen Machtmitteln treffen. Das ist keine Behauptung über eine bestehende Koalition, sondern eine Warnung: Einmal geschaffene Befugnisse stehen auch Mehrheiten zur Verfügung, für die sie ursprünglich nicht geschaffen wurden.
Fortsetzung folgt.
Quellen
[1] Freistaat Sachsen, „Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften,“ SächsGVBl. 2026, S. 190, 24. Juni 2026. [Online]. Verfügbar: https://recht.sachsen.de/vorschrift/21580. Zugriff: 25. Aug. 2026.
[2] Schleswig-Holsteinischer Landtag, „Gesetz zur Fortentwicklung polizeirechtlicher Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der öffentlichen Sicherheit,“ Drucksache 20/4284, 24. März 2026.
[3] Bundesregierung, „Nachrichtendienstrecht wird reformiert“ / „Bundeskabinett beschließt Reform des Rechts der Nachrichtendienste“, 12. Aug. 2026. [Online]. Verfügbar: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-bnd-nachrichtendienste-reform-2449400. Zugriff: 26. Aug. 2026.
[4] Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Bericht 2019–2021, Abschnitt zum im Juli 2021 wegen einer Cyberattacke ausgerufenen Katastrophenfall.
[5] Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen, Bericht an den Innenausschuss „Cyberangriff auf Kommunen in Südwestfalen,“ 9. Nov. 2023; Südwestfalen-IT, Forensik-Bericht zum Ransomware-Angriff, 25. Jan. 2024.
[6] Landtag Baden-Württemberg, Drucksache 17/8681, Angaben zum Cyberangriff auf das Klinikum Esslingen vom 28. Nov. 2023.
[7] Bundeskriminalamt, „Bundeslagebild Cybercrime 2024: Zahlreiche Ermittlungserfolge bei anhaltend hoher Bedrohungslage,“ 3. Juni 2025.
[8] N. Falliere, L. O Murchu und E. Chien, „W32.Stuxnet Dossier,“ Symantec Security Response, Version 1.4, Feb. 2011.
[9] Citizen Lab, „FORCEDENTRY: NSO Group iMessage Zero-Click Exploit Captured in the Wild,“ University of Toronto, 13. Sept. 2021.
[10] Citizen Lab, „BLASTPASS: NSO Group iPhone Zero-Click, Zero-Day Exploit Captured in the Wild,“ University of Toronto, Sept. 2023.
[11] Bayerischer Landtag, Drucksache 18/19510, Antwort zur Spyware Pegasus, 2021: BKA habe Erwerb und aktive Nutzung im Innenausschuss berichtet.
[12] Deutscher Bundestag, Drucksache 20/321, Antworten der Bundesregierung zum Einsatz der modifizierten Version von Pegasus, 2022.
[13] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4306, Antwort der Bundesregierung zum deutsch-israelischen Cyber- und Sicherheitspakt, 2026.
[14] Bitkom e. V., „Bitkom zum Karlsruher Urteil zum ‚Staatstrojaner‘,“ 7. Aug. 2025.
[15] Bitkom e. V., „Digitalverband Bitkom wächst auf über 2.200 Mitglieder,“ 27. Juni 2023.
[16] eco – Verband der Internetwirtschaft e. V., „Bundespolizeigesetz droht digitale Sicherheit zu untergraben,“ 17. Dez. 2025.
[17] eco – Verband der Internetwirtschaft e. V., Geschäftsbericht und Rechnungslegung 2021, Köln, 2022.
[18] Gesellschaft für Informatik e. V., „Online-Durchsuchung und Trojanereinsatz durch hessischen Verfassungsschutz gefährden Bürger,“ 9. Feb. 2018.
[19] Chaos Computer Club e. V., „Stellungnahme zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung,“ technische Stellungnahme, S. 16.
[20] Anthropic, „Investigating three real-world incidents in our cybersecurity evaluations,“ 30. Juli 2026. [Online]. Verfügbar: https://www.anthropic.com/research/investigating-incidents-cybersecurity-evals. Zugriff: 26. Aug. 2026.
[21] OpenAI, „OpenAI and Hugging Face partner to address security incident during model evaluation,“ 21. Juli 2026, aktualisiert 29. Juli 2026. [Online]. Verfügbar: https://openai.com/index/hugging-face-model-evaluation-security-incident/. Zugriff: 26. Aug. 2026.
[22] Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 20. Apr. 2016, 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09, BVerfGE 141, 220.
[23] Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. Dez. 2022, 1 BvR 1345/21, zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern.
[24] Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 16. Feb. 2023, 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20, zur automatisierten Datenanalyse in Hessen und Hamburg.
[25] A. Mohamed Ali und F. De Masi, „Sicherheit ja – Überwachungsstaat nein. Grundsatzpapier zu Polizeigesetzen,“ BSW, Mai 2026. [Online]. Verfügbar: https://bsw-vg.de/wp-content/uploads/2026/05/BSW_Grundsatzpapier_Polizeigesetze.pdf. Zugriff: 25. Aug. 2026.
[26] S. Smalley, „Police searched national network of automatic license plate reading cameras in abortion investigation,“ The Record, 7. Okt. 2025.
[27] Bundesamt für Verfassungsschutz, Verfassungsschutzbericht 2019, Abschnitt zur Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ).
[28] SDAJ, „Die Reichen wollen Krieg, die Jugend eine Zukunft!“, 17. März 2026.
[29] BSW Baden-Württemberg, Landtagswahlprogramm 2026, Abschn. Innere Sicherheit, Fassung Dez. 2025.
[30] Frankfurter Rundschau, 14. Juli 1983, Bericht über eine Rede von Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann vor dem Grenzschutzkommando Mitte am 13. Juli 1983; zeitgenössisch aufgegriffen bei J. Habermas, „Ungehorsam mit Augenmaß,“ Die Zeit, Nr. 39, 23. Sept. 1983.
[31] Deutscher Bundestag, „Bundestag gibt Strafermittlern neue Instrumente in die Hand,“ 22. Juni 2017.
[32] Deutschlandfunk, „Pistorius: Wir müssen kriegstüchtig werden,“ 30. Okt. 2023, mit dem Wortlaut aus dem ZDF-Interview „Berlin direkt“ vom 29. Okt. 2023. [Online]. Verfügbar: https://www.deutschlandfunk.de/pistorius-wir-muessen-kriegstuechtig-werden-104.html. Zugriff: 26. Aug. 2026.
[33] Niedersächsischer Landtag, Plenarprotokoll 19/77, 19. Nov. 2025, Rede der Innenministerin Daniela Behrens zur NPOG-Novelle.
[34] Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, „Hybride Bedrohungen,“ proPOLIZEI, Nr. 1, Jan./Feb. 2026, S. 3.
[35] T. Strobl, Interview „Die Infrastruktur muss bundeswehrtauglich sein,“ Staatsanzeiger Baden-Württemberg, 26. Sept. 2025.
[36] Deutscher Bundestag, Haushaltsdebatte zum Innenetat 2026, 25. Sept. 2025, Aussagen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.
[37] Deutscher Bundestag, 214. Sitzung, 18. März 2025, TOP „Nein zur Kriegstüchtigkeit – Ja zur Diplomatie und Abrüstung“, Drucksache 20/15107.
[38] netzpolitik.org, „Polizeirechtsnovelle in Sachsen: Mit minimalen Anpassungen in Richtung Überwachungsstaat,“ 2026.
[39] CDU Dresden, „Sachsen stärkt seine Polizei,“ 11. Juni 2026.
[40] SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, „Neues Polizeigesetz schafft Sicherheit mit klaren Grenzen,“ 24. Juni 2026; dies., „Neues Polizeigesetz sorgt für Sicherheit und Freiheit gleichermaßen,“ 4. Juni 2026.
[41] Sächsischer Landtag, „Juniplenum 2026,“ Bericht zur 30. Plenarsitzung und zum Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften, 24. Juni 2026.
[42] Sächsischer Landtag, Plenarprotokoll 6/90, 10. Apr. 2019, S. 8951, Rede Sebastian Wippel (AfD).
[43] Landtag Nordrhein-Westfalen, Plenarprotokoll 17/4, 12. Juli 2017, S. 72–73, Rede Sven Tritschler (AfD).
[44] Deutscher Bundestag, Drucksache 20/9509, Antrag der AfD-Fraktion „Polizeiliche Analyse-Software Bundes-VeRA unverzüglich einführen“, 28. Nov. 2023.
[45] Landtag Baden-Württemberg, Plenarprotokoll 17/134, 12. Nov. 2025, S. 8092, Rede Daniel Lindenschmid (AfD).
[46] ARD/tagesschau, „Wagenknecht und Weidel? Warum das BSW einen Brief an die AfD schreibt,“ 30. Juni 2026.
[47] BSW Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, „Sachpolitik statt Unterstellungen – BSW MV äußert sich zu Spekulationen über eine Koalition mit der AfD,“ 25. Feb. 2026.
[48] Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, „Zum Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten,“ WD 3 – 3000 – 071/23, 2023.
[49] Bundesregierung, Kabinettsprotokoll, 155. Kabinettssitzung, 26. Juni 1951, TOP „Innere Sicherheit – Verbot der FDJ“; BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1954, I A 23.53.
[50] GEW Hessen, „Ein Klima der Angst – Der Radikalenerlass von 1972 und die Folgen,“ HLZ, Nr. 1–2/2017, S. 6 ff.
[51] Deutscher Bundestag, „Bundestag beschließt Gesetz gegen strafbare Inhalte im Internet,“ 30. Juni 2017. [Online]. Verfügbar: https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2017/kw26-de-netzwerkdurchsetzungsgesetz-513398. Zugriff: 26. Aug. 2026.
[52] Europäisches Parlament und Rat, Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act), Art. 22, ABl. L 277, 27. Okt. 2022.
[53] Bundesministerium der Justiz, Strafgesetzbuch, § 188 „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“. [Online]. Verfügbar: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__188.html. Zugriff: 26. Aug. 2026.
[54] Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 18/14588, 3. Juli 2025, Angaben zu Strafanzeigen von Mitgliedern der Bundesregierung.
[55] CBS News, „Posting hateful speech online could lead to police raiding your home in this European country,“ 60 Minutes transcript, 16. Feb. 2025.
[56] Hessische Landesregierung, „Landesregierung stellt Neuausrichtung der Meldestelle vor,“ 18. Dez. 2025; Bundeskriminalamt, „Bundesweites Vorgehen gegen Hasspostings,“ 6. Juni 2024.
[57] Rat der Europäischen Union, Beschluss (GASP) 2022/351 und Verordnung (EU) 2022/350 vom 1. März 2022.
[58] Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 27. Juli 2022, RT France gegen Rat, T-125/22, ECLI:EU:T:2022:483.
[59] Rat der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2025/2568 vom 15. Dez. 2025, Eintrag Nr. 57 Jacques Baud.
[60] Rat der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2025/965 vom 20. Mai 2025 sowie Beschluss (GASP) 2025/2019 / Durchführungsverordnung (EU) 2025/2021 vom 3. Okt. 2025, Einträge Hüseyin Doğru/AFA Medya.
[61] Gericht der Europäischen Union, Rechtssache T-429/25, Dogru und AFA Medya gegen Rat, Klage vom 3. Juli 2025, ABl. C/2025/4627.
[62] R. Schmeller, „EU-Sanktionen bringen Berliner Journalisten und seine Familie in existenzbedrohende Lage,“ Berliner Zeitung, 12. Jan. 2026; ders., „Können unsere Kinder nicht mehr ernähren,“ 28. März 2026.
[63] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5249, Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 8. Apr. 2026, Frage 159.
[64] Richtlinie (EU) 2024/1226 vom 24. Apr. 2024; Deutscher Bundestag, Drucksachen 21/2508 und 21/3637.
[65] Deutscher Bundestag, „Gesetz zu Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive EU-Maßnahmen beschlossen,“ 15. Jan. 2026.
[66] J. Cezanne, „Sanktionen auf dem Papier, Straflosigkeit in der Praxis,“ Rede im Deutschen Bundestag, 15. Jan. 2026, Plenarprotokoll 21/53, S. 6379.
[67] Parlamentarischer Rat, Schlusssitzung vom 23. Mai 1949; Dokumentationen zur Ablehnung der Unterzeichnung durch die KPD und zum überlieferten Reimann-Zitat.






Nein, ich bin Misanthrop, diese Gesellschaft hat es m.E. wirklich verdient unterzugehen, aber ich bin halt der Wahrheit verpflichtet.
Mir persönlich ist das mittlerweile auch alles völlig egal, weil sowieso, ohne eine waschechte Revolution, eben alles den Bach runtergehen wird.
Denn, um so einen Zustand zu erreichen braucht es eben diese Art von Befreiung weil die herrschende Klasse niemals freiwillig ihren Besitzstand aufgeben wird und eine Revolution nun mal die nötige Voraussetzung dafür ist.
Und das wird eben wohl mit den Weicheiern nicht passieren, also erwartet uns, zumindest in der westlichen Hemisphäre im besten Fall ein langes totalitäres Siechtum, oder aber, was mittlerweile wesentlich wahrscheinlicher ist, Krieg, Verwüstung und Tod.
Schönen Faschismus haben wir hier. So ganz ohne blaue Regierungsbeteiligung.
Schwarz/rosa/grün/gelb reicht völlig aus.
Hauptsächlich der letzte Satz die ist mir aus der Seele geschrieben.
„Einmal geschaffene Befugnisse stehen auch Mehrheiten zur Verfügung, für die sie ursprünglich nicht geschaffen wurden“, Siehe Polen oder Ungarn ( Vergleiche hinken etwas😉). Dort läßts sich mit den Verordnungen und den bestehenden Gesetze gut regieren. Bisher haben die „Neuen EU konformen Regierungen“ keine von der EU beanstandeten Verordnungen, Gesetze und „demokratiefeindlichen Maßnahmen“ der „Alten Regierungen“ zurückgenommen. 😉🤣