Reichsacht 2.0: Wer hilft, macht sich strafbar

Stahlkugel am Fuß
Quelle: Dieses Bild wurde mittels ChatGPT entwickelt.

Mit der Umsetzung der neuen EU-Vorgaben verschärft Deutschland das EU-Sanktionsrecht. Was bislang als Ordnungswidrigkeit galt, wird strafbewehrt – es drohen hohe Freiheits- und Geldstrafen und eine weitreichende Ausdehnung der Pflichten auf das gesamte Umfeld sanktionierter Personen.

Mit dem am 15. Januar 2026 beschlossenen Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union hat Deutschland sein Sanktionsrecht grundlegend verschärft – und an die Vorgaben Brüssels angepasst. Besonders betroffen sind davon Wirtschaftsunternehmen. Aber auch für sanktionierte Einzelpersonen hat das Gesetz Bedeutung, denn deren wirtschaftliche, berufliche und persönliche Handlungsräume werden nun erheblich enger gezogen.

Außerdem bezieht die Bundesregierung – die die Umsetzung forcierte – damit endlich Stellung. Bis heute war es üblich, dass die Regierung EU-Sanktionen als eine Art Naturkatastrophe wertete, wenn sie mit Kritik an etwaige Sanktionierungen konfrontiert wurde. Dabei sei an diverse Ausflüchte in der Bundespressekonferenz erinnert, speziell wenn Florian Warweg nachfragte: Die Pressesprecher schoben vornehmlich Brüssel die Verantwortung zu und sahen sich damit außerstande, etwas Konkretes zu den Fällen sanktionierter Einzelpersonen zu sagen. Das ändert sich nun – Verstößen gegen Sanktionen ist nun unbedingt nachzugehen. Etwaige Verstöße werden außerdem nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt, sondern werden als strafbewehrt eingeordnet.

Straftat statt Ordnungswidrigkeit

Hintergrund des Gesetzes ist die EU-Richtlinie 2024/1226, mit der europaweit einheitliche Mindeststandards für die Ahndung von Sanktionsverstößen geschaffen werden sollten. Zuvor variierte die Behandlung solcher Verstöße stark: In manchen Mitgliedstaaten drohten lediglich geringe Bußgelder, in anderen Freiheitsstrafen. Deutschland lag irgendwo zwischen lax und hartnäckig – viele Verstöße wurden lediglich als Ordnungswidrigkeiten behandelt.

Das neue Gesetz ändert dies grundlegend. Verstöße gegen EU-Sanktionen können nun in nahezu allen relevanten Konstellationen als Straftaten bewertet werden. Das betrifft nicht nur klassische Handels- oder Exportverbote, sondern auch Finanzdienstleistungen, Investitionen, Beratungsleistungen und sogar unterlassene Meldungen eingefrorener Vermögenswerte. Für Unternehmen drohen Geldbußen von bis zu 40 Millionen Euro, für Einzelpersonen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren in besonders schweren Fällen.

Besonders einschneidend ist das neue Recht für Personen, die selbst auf EU-Sanktionslisten stehen. Für sie endet die Sanktionswirkung nicht mehr bei eingefrorenen Konten oder Reisebeschränkungen. Vielmehr wird ihr gesamtes Umfeld rechtlich in die Pflicht genommen.

Ein zentrales Element ist die Ausweitung der Meldepflichten. Wer beruflich – etwa als Journalist, Berater, Verleger, Bankmitarbeiter oder Geschäftspartner – Kenntnis über Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen einer sanktionierten Person erlangt, muss diese Informationen den Behörden melden. Unterlassene oder verspätete Meldungen können strafbar sein. Zwar gibt es Ausnahmen für bestimmte rechtsberatende Berufe, doch der Kreis der potenziell Meldepflichtigen ist groß.

Die Fallbeispiele Baud und Dogru

Für sanktionierte Personen bedeutet dies eine de facto soziale und wirtschaftliche Isolation, eine vor aller Welt kenntlichgemachte Fixierung der neuen Reichsacht: Selbst legale Unterstützungsleistungen werden für Dritte rechtlich riskant. Die Gesetzgebung legt es darauf an, dass das Umfeld des Sanktionierten aus Gründen vorauseilender Vorsicht nicht mehr zur Hilfe eilt und sich abwendet. Die Vereinsamung des Sanktionierten wird als Konsequenz eines solchen Vorgehens in Kauf genommen.

Der frühere Schweizer Nachrichtendienstoffizier und Militäranalyst Jacques Baud steht exemplarisch für die Betroffenen dieser neuen Form der Ächtung. Baud wurde wegen seiner öffentlichen Positionierungen und Analysen zum Ukrainekrieg auf eine EU-Sanktionsliste gesetzt. Ihm wird vorgeworfen, russische Narrative zu verbreiten und damit die öffentliche Ordnung und Sicherheit in der Europäischen Union zu gefährden – Beweise wurden keine vorgelegt. Ähnlich gelagert ist der Fall des deutschen Journalisten Hüseyin Dogru, der ebenfalls von EU-Sanktionen betroffen ist. Ihm werden propagandistische Tätigkeiten im Sinne russischer Staatsinteressen vorgeworfen – dabei war Russland gar nicht der Schwerpunkt von Dogrus journalistischer Arbeit. Dogru lebt in Berlin, seine Lebensverhältnisse sind bereits jetzt prekär. Wie soll sich das noch entwickeln?

Mit dem neuen deutschen Sanktionsstrafrecht ergeben sich weitreichende Folgen: Honorare für Vorträge, Bucherlöse, journalistische Vergütungen oder Beratungsleistungen könnten als »Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen« gelten. Veranstalter oder Plattformbetreiber, die Zahlungen leisten oder Verträge fortführen, setzen sich potenziell strafrechtlichen Risiken aus. Selbst indirekte Zahlungsflüsse – etwa über Drittstaaten oder zwischengeschaltete Gesellschaften – stehen unter verschärfter Beobachtung und können als Sanktionsumgehung verfolgt werden. All das galt zwar vorher schon als nicht zulässig – oder war nicht ganz sicher in der juristischen Beurteilung –, ist nun aber verbrieft worden.

Medienhäuser, die Beiträge veröffentlichen, Honorare zahlen oder Kooperationen eingehen, müssen künftig sehr genau prüfen, ob sie sich strafbar machen könnten. Selbst technische Dienstleistungen – etwa Hosting, Schnitt, PR-Unterstützung oder IT-Beratung – können unter das weit gefasste Dienstleistungsverbot fallen. Das Gesetz kennt keine »journalistische Ausnahme« im engeren Sinne; maßgeblich ist allein, ob eine sanktionierte Person wirtschaftlich profitiert.

Nur die Sanktionierten bleiben im rechtslosen Raum

Neu ist auch die ausdrückliche Strafbarkeit der Vermögensverschleierung durch Dritte. Wer Gelder oder Ressourcen einer sanktionierten Person verdeckt weiterleitet, falsche Angaben macht oder Strohkonstruktionen nutzt, riskiert empfindliche Strafen. Besonders schwere Fälle können mit mehrjährigen Freiheitsstrafen geahndet werden. Der Gesetzgeber hat somit die Sanktionierung noch stärker als vorher zu einem Instrument der Isolation modifiziert. Es soll Abschreckungswirkung zeitigen und den Sanktionierten in die Einsamkeit befördern. Strafrechtliche Risiken werden auf diesen Weise auf Dritte vorverlagert und damit auf das gesamte Umfeld der Betroffenen ausgeweitet.

Unklar bleibt zunächst mal, wie deutsche Gerichte mit der Unterstützung sanktionierter Personen umgehen werden. Wie verhältnismäßig es tatsächlich ist, wenn Personen nicht wegen klassischer Wirtschafts- oder Gewaltverbrechen, sondern wegen politischer oder publizistischer Tätigkeit sanktioniert wurden, wird vielleicht demnächst auch in einem Gerichtssaal in Deutschland entschieden werden.

Dieses neue deutsche Sanktionsstrafrecht stellt einen Paradigmenwechsel dar. Für sanktionierte Personen wie Jacques Baud oder Hüseyin Dogru bedeutet dies eine deutliche Verschärfung ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Lage. Für ihr Umfeld steigt das Risiko erheblich – und mit ihm die Bereitschaft, schützenden Abstand zu halten.

Der deutsche Büttel, strammstehend vor dem Berliner Vorortparlament in Brüssel, bekennt sich nun zu den EU-Sanktionen – das tat Berlin freilich immer, allerdings wurde die Regierung stets seltsam zurückhaltend, wenn es um die Sanktionierung von Einzelpersonen ging. Mit dem sogenannten Gesetz zu Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive EU-Maßnahmen, hat die deutsche Administration nun ein klares Bekenntnis zur Ächtung auch von Einzelpersonen abgeliefert. Unterstützer von Sanktionierten werden selbst sanktioniert – aber die Sanktionierten haben bis heute keine Möglichkeit, rechtlich gegen die Brüsseler Auflagen vorzugehen. Wie nennt man eine solche Rechtsauffassung eigentlich, die Unterstützung gesetzlich verbietet, aber keinen rechtlichen Rahmen erarbeitet, der es Betroffenen möglich macht, ihrer Sanktion – die laut EU keine Bestrafung, sondern Prävention sein soll – rechtsstaatlich zu begegnen? Willkür?

Roberto De Lapuente

Roberto J. De Lapuente, Jahrgang 1978, ist gelernter Industriemechaniker und betrieb acht Jahre lang den Blog »ad sinistram«. Von 2017 bis 2024 war er Mitherausgeber des Blogs »neulandrebellen«. Er war Kolumnist beim »Neuen Deutschland« und schrieb regelmäßig für »Makroskop«. Seit 2022 ist er Redakteur bei »Overton Magazin«. De Lapuente hat eine erwachsene Tochter und wohnt in Frankfurt am Main.
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19 Kommentare

    1. @ Kanonier
      Muss denn immer gleich alles „braun“ sein, diese Verbrecher sind Nicht nur braun, sie sind auch grün ,rot, schwarz,gelb und z.T. auch blau.Blau nur deshalb z.T. weil sie sich noch nicht in die etablierten,gelenkten Machtstrukturen integriert haben was sicher noch kommt. Die sind alle Feinde jeglicher Demokratie außer der Ihren. Solange es Parteien gibt wird es keine Demokratie geben , die müssen alle auf dem Müllhaufen der Geschichte entsorgt werden.

  1. Schon als es damals losging mit der EU haben viele Leute davor gewarnt, dass die EU nur zu mehr Machtkonzentration mehr Schulden und weniger Demokratie führen wird.

    Heute sehen wir, dass unsere schlimmsten Erwartungen mal wieder übertroffen wurden, Politikern und Politikerinnen kann und darf man halt nicht vertrauen..

    Mfg Makrovir

  2. Wann greift eigentlich das Verfassungsrecht auf Widerstand? „…..wenn andere Abhilfe nicht möglich ist..“
    Das ist doch jetzt bereits der Fall. Die Betroffenen haben doch gar nicht die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten. Das ist die reinste staatliche Willkür die jeden treffen kann der die Erzählungen des Machtapparates kritisiert. Mit dem EU Sanktionsregime und nun mit der nationalen Gesetzgebung rechtlich verbindlich auf die BRD und deren Bürger angewandt, wird ein entscheidender Pfeiler unserer verfassungsmäßigen Ordnung, nämlich das Recht auf freie Meinungsäußerung, schlussendlich außer Kraft gesetzt. Es wird Zeit, diesem Wirken mit einem breiten gewaltfreien Widerstand zu begegnen. Was würde geschehen und welche Mittel hätte die Staatsmacht (Exekutive+Judikative) wenn tausende Unterstützer medienwirksam an den Haustüren der Betroffenen Lebensmittelpakete und Geldspenden abliefern würden? Wir dürfen uns diesen sukzessiven Abbau entscheidender demokratischer Rechte nicht länger gefallen lassen.

    1. Sie würden sicher auch nicht davor zurückscheuen, die Justiz zu sanktionieren wenn sie siich den Weisungen widersetzt. Es gibt sowieso keine Gewaltenteilng mehr, Dank dieser EU.

      1. Siehe den Familienrichter aus Weimar. Er hat faktenbasiert (Gutachten) gegen die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen geurteilt, und hat dadurch in der Folge seine Altersversorgung verloren…

    2. Wann greift eigentlich das Verfassungsrecht auf Widerstand?

      Nachträglich, wenn du die alten Eliten losgeworden bist 😉
      Meines Erachtens ist es ein Recht, welches die juristische Kontinuität im Falle eines Umsturzes sicherstellt, zu mehr kann man es nicht gebrauchen.

    1. Warum sollte Russland „uns“ befreien? Ein „Volk“, das seit Jahrhunderten seinen paranoiden Hass auf alles Russische zelebriert? Bei dem Russophobie zur nationalen Tradition gehört?
      Nach der bedingungslosen Kapitulation am 8. Mai 1945 sagte der Marschall Shukow: „Wir haben sie vom Faschismus befreit. Das werden sie uns nie verzeihen!“
      Gestern, am 27.1. jährte sich die Aufhebung der Blockade Leningrads( 1944) und die Befreiung von Auschwitz( 1945). Während bei Auschwitz die Befreier verschwiegen oder den Amis (Spiegel) bzw. „den Alliierten“ zugeschrieben werden. Das Verbrechen an den Bewohnern Leningrads (über 1 Mill. tote Zivilisten), wird gar nicht erwähnt. Es als Kriegsverbrechen und Völkermord zu bezeichnen, wird bis heute abgelehnt. Der Finne Stubb ist sogar stolz auf die Mitwirkung seiner Armee an diesem Verbrechen und empfiehlt, es auch heute zu wiederholen.
      Wer seine verbrecherischen „polit-medialen“ Eliten los werden will, der muss das schon selber tun. Russland ist nicht mehr bereit, Westeuropa vor dem selbst gewählten kulturellen Suizid zu retten und auch nur einen Tropfen russischen Blutes zu opfern!

  3. Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

    Wieder einmal wurde gestern an einen Jahrestag erinnert, der an einer der schlimmsten Auswüchse deutscher Politik erinnert, wozu ein Staat unter einer „demokratisch“ ins Amt gebrachte Regierung fähig war. Schon wieder wird der Faschismus vorbereitet und wartet nur noch auf eine Partei, die „Antiterrorgesetze“ rigoros anwendet, wie 1933, wo die Hitlerschergen in Polizeistationen längst auf Listen von Kommunisten und Gewerkschaftlern zugreifen konnten, um sie einen Tag später in Arbeits- bzw. Konzentrationslagern einzusperren. Dobrindt und seine AfD-Light, die CSU, machen wieder Hatz auf alles Linke. Ohne nur den geringsten Beweis der Urheberschaft des Berliner Anschlags auf das Stromnetz zu haben schiebt er das sofort den Linken zu und bekommt auch noch Beifall von der AfD, seinem künftigen Wunschpartner in der nächsten Regierung. Nicht umsonst drängt die AfD auf ein Verbot der „Antifa“, die sie selbst schon bei korrupten Grünen und Sozialdemokraten verortet.

    Wehret den Anfängen! Wieder mal will es dann später niemand gewollt und gewußt haben. Kampf dem Faschismus!

  4. Die wirtschaftliche Existenzvernichtung, die schon mit dem „Debanking“ und dem medialen Verächtlichmachen und Ins-Abseits-Stellen schon länger praktiziert wurde, wird nun mit der physische Existenzvernichtung durch Aushungern erweitert.

    Die Bedrücker lassen immer mehr von ihren Masken fallen.

    Faschismus muss nicht immer mit Existenzvernichtung und Gewalt verbunden sein – aber schlussendlich läuft es doch immer darauf hinaus.

    Und die (marxistischen) „Linken“ hier werden auch immer weiter nur die vermeintlichen, politisch wirkungslosen angeblichen „Rechten“ bekämpfen und jeden Widerstand gegen die konkreten Entwicklungen spalten.

  5. habe vor 2 Tagen versucht mit einem recht prominenten Freund aus alten Tsgen ( Bekannter Popmusiker, Berlin) darüber zu diskutieren. Ich wurde als Schwurbler der Die Narrative eine kriegerischen Psychopaten verbreitet beschimpft. Ich solle doch am besten ein paar tausend Kilometer nach Ostrn ziehen.

    erst war ich nur sauer, jetzt muss ich zugeben, das es wahrscheinlich die beste Idee ist, due diese hohle Nuss jemals hatte.

    wahrscheinlich ist dieses Ereigniss dem Von Dr Nehls beschriebenen Effekt bei Hyppocampusschäden nach mehrfacher Gen Spritzung geschuldet. Das Ändern einmal gefassten Überzeugungen wird wie bei Alzheimerpatienten unmöglich.

  6. Um die EU loszuwerden, muss man eigentlich nur die AfD wählen, das sind m.W. die einzigen, die sich trauen, sich mit dem Moloch anzulegen, insbesondere die Höcke-Fraktion, die am meisten gehasst wird. Einen Tod werden wir sterben müssen, ja gefällt mir auch nicht, weil man nie weiß, was man stattdessen bekommt…

    Es ist die Strafe dafür, dass wir es nicht geschafft haben, dieses schei** Parteiensystem rechtzeitig einzuhegen. Seit Jahren rede ich mir den Mund fusselig, aber die meisten Deutschen hassen ihresgleichen dermaßen intensiv, dass sie lieber korrupte Politikernulpen unser Schicksal entscheiden lassen. „Eat your own dog food“, sagen die Angelsachsen in so einem Fall…

  7. Müssten nicht eigentlich alle Abgeordneten, die diesem rechtswidrigen Gesetz zugestimmt haben, ins Gefängnis wandern?

    Wegen Rechtsbeugung im Amt, oder so?

    Einem an jedem Recht vorbei in den Hunger sanktionierten zu essen zu geben, wird mit Gefängnis bestraft… Wo sind wir hingekommen?

    Und die Medien schweigen dazu! Deren Hauptthemen waren dieser Tage das Wetter…in den USA und der „Skandal im EU-Parlament“, der darin bestand, dass einige „Grüne“ zusammen mit rechten Parteien für eine Überprüfung des Mercosur-Abkommens gestimmt haben…

  8. ZITAT: “ Die wirtschaftlichen, beruflichen und persönlichen Handlungsspielräume
    [ von außergesetzlich sanktionierten EU] Personen werden [ nach dem nun be -schlossenen Gesetz in D] erheblich enger gezogen. ZITATENDE

    Herrrrrrrr Lapuente, Gratulation zu dieser
    Formulierung. Sie könnte direkt vom Großen Bruder stammen.

  9. > Außerdem bezieht die Bundesregierung – die die Umsetzung forcierte – damit endlich Stellung. Bis heute war es üblich, dass die Regierung EU-Sanktionen als eine Art Naturkatastrophe wertete, wenn sie mit Kritik an etwaige Sanktionierungen konfrontiert wurde. Dabei sei an diverse Ausflüchte in der Bundespressekonferenz erinnert, speziell wenn Florian Warweg nachfragte

    Ja das ist wirklich armselig wie da immer rumgerudert wird. Hat denke ich auch was damit zu tun das sich heute jeder Politiker einen Pressesprecher genehmigt. Würde ich verbieten. Ich möchte von gewählten, oder weniger gewählten, keine gesalbten Worte sondern die Wahrheit hören oder auch deren Lügen von mir aus aber ungeschminkt.

    > Außerdem bezieht die Bundesregierung – die die Umsetzung forcierte

    Man versteckt sich immer hinter der EU aber der Treiber ist oft Deutschland.

    Und ja, anstatt dieses Menschenrechts unwürdige System zu entschärfen, legt man noch nach. Mal unabhängig von der rechtlichen Geschichte, ist das auch ein Verlust von Ethik, einer anscheinend abgehobenen selbsternannten Elite, die vom Bürger bezahlt wird.

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