Rechtsstreit zwischen Mafia und Camorra

ICC-Gebäude in Den Haag. Bild: Vysotsky/CC BY-SA-4.0

Zum Konflikt um den Internationalen Strafgerichtshof.

Am 13. Juli kündigte US-Außenminister Rubio eine Kampagne gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH bzw. ICC) in Den Haag an, weil dieser eine Bedrohung für die USA sei. Die Institution soll demontiert („dismantle“) werden.

Ganz neu war das nicht. Trump hatte bereits in seiner ersten Amtszeit Sanktionen gegen den Gerichtshof verhängt, weil dieser Ermittlungen wegen US-Kriegsverbrechen in Afghanistan aufgenommen hatte. Die Biden-Administration nahm die Sanktionen dann zurück, hielt aber an einem Verbot der Zusammenarbeit von staatlichen Institution der USA mit dem Gerichtshof fest. Als es aber um Russland ging, erlaubte Biden 2023 seinen Geheimdiensten, Den Haag Material gegen Putin zu liefern. Als dann aber der Haftbefehl gegen Netanjahu kam, machte er empört wieder eine Kehrtwende.

Trump hatte seine aktuelle Vendetta bereits im August 2025 begonnen und sechs Richter sowie drei Staatsanwälte des Gerichts sanktioniert. Im Dezember kamen zwei weitere Richter auf die schwarze Liste. Motiv war der Haftbefehl gegen Netanjahu und seinen Generalstabschef wegen des Verdachts auf Völkermord. Netanjahu selbst hatte dem Gerichtshof schon früh vorgeworfen, er betreibe „reinen Antisemitismus“, wenn er zu „gefälschten Kriegsverbrechen ermittelt“ (FAZ 8.2.2021; S. 3).

Die jüngste Attacke aus Washington hat hierzulande große Empörung in Politik und Medien ausgelöst. Von Kriegserklärung gegen das „Weltstrafgericht“ (FAZ) ist die Rede. und selbst in der Bundestagsfraktion der Linkspartei glaubt man, sich als treue Anhänger von Völkerrecht und Rechtsstaatlichkeit schützend vor Den Haag stellen zu müssen. Alle tun so, als ob der IStGH tatsächlich ein Weltstrafgericht mit tadelloser Legitimität sei, gleichsam das Karlsruhe der Weltordnung. Aber so einfach liegen die Dinge nicht.

Kein Weltstrafgericht

Der IStGH ist keine UN-Institution, wie der Internationale Gerichtshof (IGH) – ebenfalls mit Sitz in Den Haag –, sondern basiert auf einem völkerrechtlichen, zwischenstaatlichen Vertrag, dem „Römischen Statut“. 125 Länder haben diesen Vertrag unterschrieben, d.h. 65 Staaten haben ihn nicht unterschrieben. Zu den 65 Nicht-Mitgliedern gehören Äthiopien, China, Indien, Indonesien, Israel, Kuba, Pakistan, Russland, Saudi Arabien, Thailand, die Türkei, die USA und Vietnam. Der IStGH ist also für zwei Drittel der Weltbevölkerung gar nicht zuständig. Unter den Unterzeichnern sind zudem mehrere Staaten, die den Vertrag nie ratifiziert haben, so Algerien, Ägypten, Namibia und der Iran. Das heißt auch sie bindet das Römische Statut nicht.

Denn wie für alle Verträge, und erst recht im internationalen System, bindet ein Vertrag nur denjenigen, der ihn unterschrieben, bzw. bei Staaten auch ratifiziert hat. Es gilt das Prinzip der sogenannten Völkerrechtsunmittelbarkeit, das heißt, ein souveräner Staat kann ohne seine Zustimmung nicht an neues Völkerrecht gebunden werden.

Und auch demokratietheoretisch gilt seit Rousseau, dass die Legitimität eines Obersten Gerichts sich aus dem contrat social, dem Gesellschaftsvertrag ableitet. Man stelle sich nur einmal vor, die BRICS-Staaten würden ein Gericht etablieren, um völkerrechtswidrige Sekundärsanktionen strafrechtlich zu verfolgen, und deshalb einen Haftbefehl gegen Merz, Macron und von der Leyen erlassen. So schön manchem diese Vorstellung erscheinen mag, sie ist absolut (völker)rechtswidrig. Insofern hat auch unser Caligula im Weißen Haus zunächst einmal einen Punkt, was nicht dadurch falsch wird, dass er in Völkerrechtsfragen für sich selbst lieber die alte Sponti-Parole „legal, illegal, sch*ßegal!“ in Anspruch nimmt.

Deutlich werden die Zuständigkeitsgrenzen des IStGH auch im Kontrast zum Internationalen Gerichtshof (IGH). Der IGH ist eine UN-Einrichtung, in der Streitigkeiten zwischen Staaten verhandelt werden können. Er kann aber nur dann verbindlich Urteile fällen, wenn die an einem Streitfall beteiligten Länder ausdrücklich erklärt haben, sich dem zu unterwerfen. Anders als der IStGH folgt der IGH damit der Logik des Gesellschaftsvertrags. Mit Stand 2024 hatten 74 Länder eine solche Unterwerfungserklärung abgegeben. Keine solche Erklärung liegt vor unter anderem von Argentinien, Brasilien, Chile, China, Frankreich, Israel, Kuba, Russland, der Türkei, der Ukraine, den USA, Vietnam. Wie man sieht, gibt es nicht einmal beim IGH eine Akzeptanz einer universellen, Obersten Gerichtsbarkeit.

Allerdings kann der IGH Gutachten abgeben, die jedoch nicht bindend sind. Ein spektakuläres Beispiel ist das Gutachten zur Unabhängigkeit des Kosovo von Serbien, in dem der IGH argumentiert, die einseitige Unabhängigkeitserklärung stünde nicht in Widerspruch zum Völkerrecht. Moskau berief sich bei der Trennung der Krim von der Ukraine 2014 u.a. auch darauf.

Der Fall Putin

Im März 2023 erließ der IStGH einen Haftbefehl gegen Putin und die russische Menschenrechtsbeauftragte, mit der Beschuldigung tausendfacher Kindesentführungen. Sachlicher Hintergrund war die Evakuierung von ukrainischen Kindern vor allem aus Heimen und Waisenhäusern aus der Frontlinie. Unabhängig von der sachlichen Substanz der Anklage, die nach Vorstellungen des IStGH in einem Verfahren zu prüfen und ein Urteil zu gießen gewesen wäre, ist der Gerichtshof in diesem Fall nicht anklageberechtigt. Denn im März 2023 waren beide Kriegsparteien nicht Teil des Römische Statuts.

Russland hatte zwar einmal unterschrieben, zog aber 2016 offiziell seine Unterschrift wieder zurück. Die Ukraine hatte schon 2000 unterzeichnet, aber erst im August 2024 ratifiziert, also über ein Jahr nach dem Haftbefehl gegen Putin. Damit entfällt auch als Rechtfertigungsgrund, dass die mutmaßlichen Kindesentführungen auf dem Territorium eines Mitgliedslandes des Römischen Statuts stattfanden. Denn es gilt auch hier das grundlegende Rechtsprinzip des Rückwirkungsverbots, das in Artikel 24 des Statuts auch ausdrücklich anerkannt wird.

Ausgesprochen pikant ist, dass Kiew bei der Ratifizierung sich eine Ausnahmeregelung genehmigt hat, wonach eigene Kriegsverbrechen sieben Jahre lang – also bis 2031 – nicht vom IStGH verfolgt werden können.

Der Haftbefehl gegen Putin ist also eine Kompetenzüberschreitung, die mit grundlegenden Völkerrechtsprinzipien unvereinbar ist. Er wird nicht dadurch legal, dass sich der Gerichtshof in Trumpscher Manier selbst für zuständig erklärt. Der IStGH hat sich hier zum Büttel der westlichen Ukrainepolitik gemacht, auch wenn das in der deutschen Diskursblase kaum jemanden auffällt.

Die Fall Netanjahu

Neben dem Haftbefehl gegen Netanjahu ist der IStGh auch gegen den Hamas-Anführer Mohammed Deif vorgegangen. Das war rechtlich völlig korrekt, denn die Palästinensiche Autonomiebehörde hat das Römische Statut ratifiziert, auch wenn die Sache inzwischen gegenstandslos ist, da Deif von Israel liquidiert wurde.

Komplizierter ist die Zuständigkeitsfrage beim Haftbefehl gegen Netanjahu. Denn Israel gehört, anders als die palästinensischen Gebiete, nicht zum Römischen Statut. Doch für Verbrechen, die auf dem Territorium eines IStGH-Mitglieds stattfinden, ist das Gericht zuständig, auch wenn Netanjahu behauptet, es gäbe keinen palästinensischen Staat. Abgesehen davon, dass von 193 UN-Mitgliedern inzwischen 157 den palästinensischen Staat anerkennen, darunter selbst die westliche Sicherheitsratsmitglieder Frankreich und Großbritannien, gibt es seit Jahrzehnten unzählige UN-Beschlüsse auf der Grundlage des Zweistaatenkonzepts. Insofern sind die Formalia für die Anklage des IStGH i diesem Fal gegeben.

Übrigens trifft auch auf die Ermittlungen gegen die USA zu Kriegsverbrechen in Afghanistan die gleiche Grundkonstellation zu wie im israelisch-palästinensischen Konflikt: Afghanistan ist Mitglied des Gerichtshofs, die USA nicht. Die Ermittlungen sind inzwischen sang- und klanglos in der Versenkung verschwunden. Ein Indiz dafür, dass es mit der Unabhängigkeit des Gerichts von politischem Druck nicht weit her ist. Es wäre daher interessant zu sehen, was passiert, wenn die Taliban einen Haftbefehl ggf. gegen Bush, Obama oder Biden und Trump fordern würden. Schließlich wurde der Krieg unter dem Kommando all dieser Präsidenten geführt.

Die Autorität des Gerichts wurde im Fall Netanjahu auch von anderer Seite in Frage gestellt. So erklärt Emmanuel Macron, er würde „weiterhin mit Premierminister Netanjahu zusammenarbeiten, so lange dieser Ministerpräsident ist, weil das unumgänglich ist“. Und Friedrich Merz hatte schon im Wahlkampf 2025 angekündigt, Netanjahu könne nach Deutschland kommen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Dabei berufen sich die Anhänger dieser Position gern auf das Prinzip der Komplementarität, wie es auch das Römische Statut vorsieht. Das bedeutet, dass das Gericht nur dann eingreift, wenn Kriegsverbrechen im betreffenden Land selbst verfolgt werden. Und wenn man dann noch glaubt, Israel sei ein Rechtsstaat, wird ein eingreifen des IStGH überflüssig. Das hätte zudem den Vorteil, unterschiedliche Standards zwischen Netanjahu und Putin zu rechtfertigen.

Das Dumme ist nur, auch Israel verfolgt Kriegsverbrechen seiner Truppen nicht oder nur zum Schein. So berichtet die FAZ am 22. August (S. 6), dass mehrere einschlägige Verfahren eingestellt wurden, darunter eines, bei dem es um fünf Tote der kanadischen Hilfsorganisation World Central Kitchen ging, und einem anderen Fall, bei dem Mitarbeiter von Médecins sans Frontières getötet worden waren.

Der IStGH in der Sackgasse

Der IStGH steckt in einer tiefen Krise. Schon lange vor der akuten Zuspitzung stand er in der Kritik, weil die überwiegende Zahl der Urteile sich auf Straftaten in Afrika bezogen. Deshalb haben inzwischen Burkina Faso, Mali und Niger ihren Austritt erklärt. Auch Venezuela hat seinen Austritt angekündigt, was aber wohl auf Anweisung Washingtons geschah. Auch die Amtsenthebung von Chefankläger Khan wegen angeblich sexueller Belästigung, hat zu einem dramatischen Imageverlust geführt. Da die Akten des Verfahrens geheim sind und Khan die Tat bestreitet, ist es nicht verwunderlich, wenn der Verdacht aufkommt, Khan sei geopfert worden, um Washington gnädig zu stimmen.

Statt global Gerechtigkeit zu erreichen, ist der IStGH zum Gegenstand machtpolitischer Konfrontation geworden. Einige Mitgliedsstaaten plädieren jetzt immerhin für einen „konstruktiven Dialog mit den Staaten, die nicht Mitglied sind“, so der französische Justizminister Darmanin, auch wenn es ihm dabei wohl eher um einen Deal mit Washington geht. Aber auch einige andere Mitgliedsstaaten scheinen mit dem Anspruch auf weltweite Rechtsprechung zunehmend kalte Füße zu bekommen. So forderte Japan bei der Vertragsstaatenkonferenz über Immunität zu reden. Das bedeutet, dass man bei führenden Politikern eines Landes vor Strafverfolgung absehen könnte. Die Schweiz, fürchtend um ihren Rolle als UN-Sitz, hat bereits angeboten, im Falle von Friedensverhandlungen zur Ukraine in Genf, den Haftbefehl gegen Putin zu suspendieren.

So wünschenswert es ist, dass im internationalen System die Stärke des Rechts statt dem Recht des Stärkeren gilt, so hat sich die Strategie des Römischen Statuts als Sackgasse erwiesen. Ein anderer Ansatz ist notwendig, der den Realitäten eine multipolaren Welt gerecht wird. Das wird ein schwieriger und langer Weg, aber mit einer eurozentristischen Abkürzung erreicht man nur das Gegenteil.

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2 Kommentare

  1. Lieber Herr Wahl,
    ich habe den Eindruck, dass Sie sich mit der Überschrift „Rechtsstreit zwischen Mafia und Camorra“ für Ihren aufschlussreichen keinen großen Gefallen getan haben. Übersieht man nämlich die zweite kleinere Überschrift, aus der hervorgeht, dass sich der Artikel mit dem Internationalen Strafgerichtshof beschäftigt, könnte man glauben, dass sich ihr Artikel mit der Rivalität zwischen der Camorra in Neapel und der Casa Nostra in Sizilien beschäftigt. Der Artikel wäre dann höchstens für Leser interessant, die sich für Italien oder allgemein für Mafia-Themen begeistern können. Dennoch danke für den guten Beitrag.

  2. Der Internationale Strafgerichtshof ist ein Werkzeug des kollektiven Westens gegen die ungehorsamen „Untermenschen“ außerhalb des „Westens“. Es werden nur diejenigen Menschen angeklagt, die sich „dem Westen“ nicht bedingungslos unterwerfen. So wurde zwar der gestern verstorbene bosnisch- serbische General Mladic verurteil. Aber die vom „Westen“ unterstützten Kroaten und Bosniaken um Isetbegowitsch und Tudjman hatten und haben nichts zu befürchten. Deren Verbrechen waren ja vom „Westen“ erwünscht und gebilligt….
    Ironie des Schicksals: Mladic wurde von Serbien unter dem Versprechen der EU- Mitgliedschaft an Den Haag ausgeliefert. Mladic ist tot und die EU- Mitgliedschaft entpuppt sich als Möhre vor der Nase des „serbischen Esels“, den Brüssel nach belieben nutzt, um Belgrad zu erpressen….

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