
Vor dem Oberlandesgericht Dresden begann nach sieben Jahren ein zweites NSU-Verfahren. Angeklagt: Susann Eminger. Was will die Bundesanwaltschaft tatsächlich damit?
Am 6. November begann vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen Susann Eminger, die Ehefrau des NSU-Verurteilten André Eminger. Es ist das zweite NSU-Verfahren nach dem ersten von München, das von Mai 2013 bis Juli 2018 dauerte und zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb Jahren (für André Eminger) und lebenslang für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe führte. Nach über sieben Jahren nun also eine Fortsetzung, verbunden mit der Frage: Wissen die Ermittlungsorgane nun mehr? Oder warum dieser zweite NSU-Prozess? Warum gegen eine Person, da es doch lange Zeit noch neun Beschuldigte gab? Warum gegen Susann Eminger?
Die Szenerie erinnerte ein bisschen an den Münchner Prozess: Presseauftrieb, Demonstration vor dem Gerichtsgebäude, innen strenge Kontrollen der Besucher. Im Gegensatz zu München allerdings so gut wie kein normales Publikum. Das ganze Verfahren erscheint künstlich und inszeniert, noch künstlicher als es der Münchner Prozess bereits war. Dem zum Trotz hat es in diesem Mordkomplex inzwischen allerdings eine Entwicklung gegeben, die weg führt vom offiziellen Narrativ der drei Täter, die autonom neun Männer mit türkischen, kurdischen und griechischen Wurzeln sowie eine deutsche Polizeibeamtin ermordet haben sollen.
Das kommt in der Anklage des Generalbundesanwaltes jedoch nicht zum Ausdruck, im Gegenteil. Bundesanwalt Kai Lohse referiert die bekannte Version: zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge, 15 Raubüberfälle, verübt durch die drei NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Susann E., wohnhaft wie die drei in Zwickau, soll ihnen in der Illegalität geholfen und vor allem Zschäpe dadurch unterstützt haben, dass sie ihr ihre Krankenkassenkarte für Arztbesuche zur Verfügung stellte. Außerdem soll sie mit Bahncards ausgeholfen haben sowie Ende Oktober 2011 persönlich in die Abholung eines Wohnmobils, das beim Raubüberfall in Eisenach am 4. November 2011 benutzt worden sein soll, „eingebunden“ gewesen sein.
All das weiß die Bundesanwaltschaft nach eigenen Angaben aber schon lange. Neu soll jetzt sein, dass Susann E., als sie die drei unterstützte, gewusst haben soll, dass sie für Morde und Raubüberfälle verantwortlich waren. Und zwar spätestens ab 2007. Sie habe das, führt der BAW-Vertreter unbestimmt aus, entweder von Zschäpe oder von ihrem Mann erfahren. Spätestens an dieser Stelle fragt man sich, wie die Anklagebehörde das beweisen will. Ihre Anklage steht auf tönernen Füßen.
Die Tatvorwürfe lauten auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zum Bankraub, in Juristendeutsch: schwere räuberische Erpressung. Die Verlesung der Anklage dauert ganze 20 Minuten. Nicht gerade Ausweis von großer Verfolgungsenergie. Aber warum ist die Karlsruher Behörde mit nicht weniger als drei Leuten vertreten, obwohl es nur eine Angeklagte gibt? Mit drei Anklägern war immerhin der NSU-Prozess in München und seinen fünf Angeklagten die meiste Zeit besetzt. Will die BAW damit etwas demonstrieren?

Das Oberlandesgericht Dresden hatte den Prozess zunächst gar nicht führen wollen. Die Anklageschrift vom Februar 2024 überzeugte das Gericht nicht. „Nach Auffassung des Senats“, hieß es in einer Pressemitteilung des OLG im Oktober 2024, „wird sich auch in einer Hauptverhandlung – so das Ergebnis der Prüfung der umfassenden Ermittlungsergebnisse – nicht nachweisen lassen, dass die Angeklagte im Zeitpunkt ihrer Unterstützungshandlungen von den Morden des NSU wusste.“ Sie habe zwar von den Raubüberfällen gewusst, es lägen jedoch „trotz ihres seit der zweiten Jahreshälfte 2006 engen freundschaftlichen Verhältnisses zu Beate Zschäpe keine hinreichenden Indizien dafür vor, dass Susann E. auch Kenntnis von den Morden des NSU hatte“. Der Senat habe eine „Verurteilungswahrscheinlichkeit“, die Voraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens sei, „nicht bejahen“ können.
Lediglich beim Raubüberfall in Eisenach akzeptierte das Gericht den Tatvorwurf der Beihilfe und erklärte das Landgericht Zwickau dafür zuständig.
Doch auf die Beschwerde des GBA hin ließ der Bundesgerichtshof beide Vorwürfe zu, also auch den der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Das Verfahren ging deshalb zurück ans OLG Dresden, wo nun beide Tatvorwürfe verhandelt werden.
Jedoch: 2025 ist nicht 2018 und schon gar nicht 2013, als der Prozess in München begann. Schon dieser Mammutprozess ließ mehr Fragen zurück als Antworten. Daneben gab es mehrere parlamentarische Untersuchungsausschüsse, die eigene Ergebnisse zeitigten. Etwa in Brandenburg, wo nicht nur einer der aktivsten Neonazis ein staatlicher V-Mann war, sondern der Verfassungsschutz auch in der linken Szene V-Leute hatte und so wusste, was man dort über die rechte Szene wusste, womit der V-Mann geschützt werden konnte. Oder in Thüringen, wo eine rot-rot-grüne Landesregierung den zweiten Untersuchungsausschuss regelrecht auflaufen ließ. Oder in Bayern, wo der zweite U-Ausschuss Hinweise erbrachte, dass die Morde in Nürnberg von Nürnbergern begangen worden sein können. Und dass bei der Verbreitung der Propaganda-DVD noch andere Leute ihre Finger im Spiel gehabt haben müssen. Alles Erkenntnisse, die an der bisherigen offizielle Version kratzen.
Dazu gehört auch der Sprengstoffanschlag von 1999 in Nürnberg (Taschenlampenbombe in Kneipe), den selbst die BAW bemerkenswerter Weise nicht zu den NSU-Taten zählt. Allerdings aus formalen Gründen, weil die Tat nicht rechtskräftig festgestellt und das Verfahren eingestellt worden sei. Das damalige Opfer, der Wirt der Kneipe in der Nähe des Hauptbahnhofs, war jetzt ebenfalls bei der Prozesseröffnung anwesend. Offensichtlich verzichtet die Bundesanwaltschaft auf ihn als Zeugen. In der Tat gibt es an diesem Anschlag mittels einer Sprengfalle, versteckt in einer Taschenlampe, Zweifel, ob er vom NSU verübt wurde. Ziemlich sicher kann man Böhnhardt und Mundlos als Bombenleger ausschließen, wie übrigens auch beim Sprengstoffanschlag in der Kölner Probsteigasse. Wenn für die Tat in Nürnberg doch der NSU verantwortlich gewesen sein soll, was der zweite NSU-Untersuchungsausschuss von Bayern nicht verifizieren konnte, stellte sich aber die Frage, wer oder was NSU eigentlich war: Bestand die Tätergruppierung mit dem Label NSU nur aus den drei bekannten Jenaern oder etwa aus mehr und anderen Tätern? So gesehen verändert dieser Anschlag ebenfalls die Perspektive auf den NSU-Komplex.

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„Intensive Auseinandersetzung mit dem Aussageverhalten von Beate Zschäpe“
Und dazu kann man auch Aussagen zählen, die Beate Zschäpe gegenüber dem zweiten bayerischen Untersuchungsausschuss machte. Im Mai 2023 gestand sie als Zeugin in bisher nicht gekannter Weise eine Mitschuld an den Morden ein, obwohl sie nicht dabei gewesen sein soll. Wörtlich sagte sie bei ihrer Befragung: „Ich bin mitschuldig an den Morden. Auch wenn ich nicht abgedrückt habe, habe ich sie geduldet, dadurch trage ich jetzt dieses Urteil.“
Zugleich erklärte sie aber, zu den Morden nichts sagen zu können. Sie machte keine konkreten Angaben über Auswahl der Opfer, Orte und Zeitpunkte der Taten oder über die zeitlichen Lücken zwischen ihnen, was sie nach ihrem demonstrativen Schuldeingeständnis ja nun tun könnte.
Als der zweite bayerische U-Ausschuss im Frühjahr 2022 begann und im Raum stand, auch Zschäpe als Zeugin zu befragen, nahm die Bundesanwaltschaft zu ihr Kontakt in der JVA Chemnitz auf. Was dabei gesprochen und möglicherweise vereinbart wurde, weiß man nicht. Nach Ende des Ausschusses stellte sie sich dann im September und Oktober 2023 an fünf Tagen umfangreichen Vernehmungen durch das Bundeskriminalamt. Die Protokolle dieser Vernehmungen sind als geheim eingestuft (Rätsel Zschäpe – Der bayerische NSU-Untersuchungsausschuss vernahm sie acht Stunden lang).
Auf die Aussagen, die Zschäpe bei diesen Vernehmungen machte (Was weiß Beate Zschäpe?), soll sich aber die neue Anklage gegen Susann E. stützen. Konkret äußert sich die Bundesanwaltschaft nicht dazu. Sie drückte es am Tag der Prozesseröffnung in einem Statement vor der Presse so aus: Zur Beweiserhebung werde auch eine „intensive Auseinandersetzung mit dem Aussageverhalten von Beate Zschäpe“ zählen; ihre Aussagen seien „selbstverständlich von Gewicht“; die Beweisführung sei allerdings schwierig, es gehe um Indizien. Dann fügte Bundesanwalt Lohse etwas kryptisch an: es werde am Ende darauf ankommen, zu einem „gerechten Ergebnis“ zu kommen. Das lässt Spielraum.
Hat Zschäpe folglich ihre ehemalige enge Freundin belastet? Nur: wenn sie selber nichts über die Morde sagen kann, warum soll dann Susann E. etwas darüber gewusst haben? Und warum der Prozess, wenn die Anklage doch auf tönernen Füßen steht? Hat der jetzt begonnene Eminger-Prozess also einen anderen Hintergrund? Geht es etwa um Beate Zschäpe? Ist der Eminger-Prozess in Wahrheit ein Zschäpe-Prozess?
Bekannt ist, dass Zschäpe, die seit 14 Jahren inhaftiert ist, in ein Aussteigerprogramm möchte. Dazu muss sie sich nicht nur wohl verhalten, sondern auch etwas anbieten. Oder ist da vielleicht sogar noch mehr? Denn auch für mögliche Kontakte des Trios Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe oder Teilen von ihm mit staatlichen Stellen gibt es mehr als einen Hinweis. Soll also der Prozess der Rahmen sein, in dem sich Zschäpe den Sicherheitsorganen andient – um dann im Gegenzug etwas zu bekommen?
Kritische Nachfragen, kursierende Akten, unkontrollierte Einblicke in die Ermittlungen wird es in diesem Prozess nicht geben
Der erste Prozesstag war nach 30 Minuten vorbei. Es gab nach der Anklageverlesung keine Zeugenvernehmung, aus „terminlichen Gründen“, so die Vorsitzende Richterin Simone Herberger. Die erfolgte dann am 7. November an Tag 2, der bereits eine andere Szenerie bot. Wenig Presse, so gut wie keine normalen Besucher.
Das Gericht steht vor folgender Aufgabe: Es muss zunächst klären, ob die Angeklagte Susann E. Zschäpe tatsächlich in der Illegalität unterstützt hat, zum Beispiel durch ihre Krankenkassenkarte. Dann muss es weiter klären, ob Susann E. von den Morden und Rauben des Trios gewusst hat. Und drittens müsste es klären, ob Zschäpe selber Genaues von den Morden wusste. Streng genommen müsste es viertens sogar klären, ob das Trio beziehungsweise Duo tatsächlich für die Taten verantwortlich ist.
Mehrere Beamte des BKA wurden nach ihren Ermittlungen im Jahr 2012 und den Erkenntnissen daraus befragt. Sie boten ein wenig überzeugendes Bild und konnten sich unter anderem an vieles nicht mehr konkret erinnern. Im Zusammenhang mit Arztbesuchen hatten sich manche Arzthelferinnen an Beate Zschäpe, die als Susann Eminger und mit deren Krankenkassenkarte kam, erinnern können, andere wiederum nicht. Heraus kam aber auch, dass das BKA bei den Ermittlungen die ärztliche Schweigepflicht schlicht ignoriert hatte. Ein Arzt, der zunächst Angaben zu Zschäpe/Eminger gemacht hatte, zog sich später auf seine Schweigepflicht zurück. Seine Angaben dürften damit wertlos sein. Auf die Frage eines Verteidigers von Eminger, ob das BKA damals offiziell nur wegen Zschäpe oder auch wegen Susann E. ermittelte, sagte der BKA-Zeuge wörtlich: „Ich würde vermuten, ich habe erwähnt, dass die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren auch gegen Susann Eminger führt.“
Der Inhalt dieser Zeugenbefragungen war derart dünn, dass sie zum Teil nur zehn Minuten dauerte. 20 Minuten für die Anklage durch den Generalbundesanwalt, zehn Minuten für die Befragung eines Ersten Kriminalhauptkommissars des BKA – keine sehr überzeugende Performance. Ist der Prozess gegen Susann Eminger ein So-tun-als-ob-Prozess?
Was Zschäpe im Sommer 2023 bei den fünf Vernehmungen in der JVA Chemnitz ausgesagt hatte, sollte zunächst nicht zur Sprache kommen, weil sie noch eigens als Zeugin geladen ist. Das soll Anfang Dezember und Ende Januar 2026 geschehen.
Noch ein Unterschied zum Prozess von München ist, dass es keine Nebenkläger gibt, die das Verfahren in München beeinflusst hatten. Die Tat „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ ist zu gering, um eine Nebenklage zuzulassen. Einzig bei der Tat „Beihilfe zum Bankraub“ wäre das möglich gewesen. Warum sich keiner der geschädigten Bankangestellten zur Nebenklage bereitfand, weiß man nicht. Kritische Nachfragen, kursierende Akten, unkontrollierte Einblicke in die Ermittlungen – das wird es in diesem Prozess nicht geben. Das hat die Bundesanwaltschaft erfolgreich verhindert.
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Solange der vermutlich größte Förderer des NSU nämlich der Verfassungsschutz, am besten in Form seines damaligen Repräsentanten Maaßen, nicht auf der Anklagebank sitzt, so lange gibt es keine Aufklärung.
Diese in gewisser Form „kriminelle Vereinigung“ muss gründlich untersucht werden.
Eher fließt der Rhein stromaufwärts, als das geschieht!
Jetzt muss ich tatsächlich auch noch den Maaßen in Schutz nehmen. Dieser aber kam erst 2012 ins Amt, nachdem sein Vorgänger Heinz Fromm zurückgetreten war. Fromm war BfV-Präsident ab 2000, also der ganzen NSU-Zeit. Nach seinem Rücktritt wurde er nie mehr vernommen. Was ja verdächtig ist, denn er war schließlich der Verantwortliche für die Aktenvernichtungen.
Den Maaßen entschuldigt das aber nicht. In seiner Amtszeit häufen sich die Auffälligkeiten. Durchaus zu einem Verdachtsbild.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, das mit dieser Farce eine weitere Lüge produziert wird, um die Wahrheit um die „Dönermorde“ und andere Straftaten , die den dreien des „NSU“ angelastet wird, mit einem Berg an Lügen zuzudecken!
Solange es Staaten gibt, wird es auch Korruption geben.
Und das wird natürlich immer schlimmer, wenn der Mehrwert nicht mehr erbracht werden kann, sagte schon ein sympathischer bärtiger Mann vor etwa 150 Jahren.
Weil, Staaten immer immer im Interesse des Kapitals handeln.
Kaiser Wilhelm I ?
Ja genau der… lol…▬|██████| ▬
Nicht wenige Artikel über den Fall beginnen mit André Eminger, dem Ehemann der Angeklagten. Wie sehr dieser doch jetzt die Szene verlassen habe und treusorgender Ehemann sei. Das kann durchaus sein, dass das der Hauptzweck des Verfahrens ist, eine Vorstufe zur Beiseitelegung des Falls. Es ist ja alles bestens.
Zschäpe hat nun ihre Mitschuld an den Morden eingestanden. Ja und, da muss doch etwas kommen, was sie wusste. Es kommt nichts. Womit sie uns wohl mitteilen will, dass sie zu dieser Aussage gezwungen wurde.
Denn diese Morde sind der ganz große Schwachpunkt der staatlichen Erzählung. Daniela Klette wurde aufgrund von DNA-Analysen des Mordes überführt. Ein Mensch, der einen Schuss abgibt, verstreut dabei seine DNA, auch wenn er wie Klette Handschuhe trägt. Irgendwas fällt vom Gesicht oder den Haaren ab, was die Polizei dann findet. Dasselbe beim ermordeten Walter Lübcke. Auf seinem Hemd war DNA des Täters, obwohl dieser ihn nicht berührt hatte.
Aber eben dieses Kunststück soll der NSU gleich zehnmal geschafft haben. Zehn Schüsse abgegeben, ohne einen Fingerabdruck oder DNA hinterlassen zu haben. Gewisse Zweifel lasten schwer.
Das kann natürlich auch sein, dass diese Susann das klaffende Loch etwas zudecken soll. Wird aber schwer werden.
Diese Kreise sind schon ein wenig „abgedreht“ im Kontext Gesellschaftlicher Normen. Aber zb einen Polizisten zu töten, einfach so weil man Ihre Waffe brauch oder anderes, weckt bei mir Zweifel an den offiziellen Darstellungen ..