Klassenrecht im Sozialen?

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Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, postuliert Art. 3 des Grundgesetzes. Das schließt jedoch nicht aus, dass im Sozialrecht der BRD das Klassenrecht der Vorgängerregierungsformen weitgehend übernommen wurde und sogar nach der Übernahme in das Gebiet der ehemaligen DDR übertragen wurde.

Klassenrecht herrscht bei der Alterssicherung und auch in anderen sozialen Bereichen wie der Gesundheitsversorgung, der Arbeitslosen– und Pflegeversorgung. Für Beamte und ständisch organisierte Bevölkerungsgruppen gilt ein Sonderrecht, sie sind vom Mittragen von Gemeinlasten freigestellt. Anhand der Rentenversicherung soll diese Feststellung verdeutlicht werden.

Bei gesetzlich Versicherten, Rentnern besonders, nähren sich zunehmend Verdacht und Furcht, dass die Kosten des Aufrüstungswahns – wie schon zweimal zuvor – auf sie übertragen werden.

Der Aussage Norbert Blüms, „Die Rente ist sicher“, trauen immer weniger gesetzlich Versicherte, die die täglichen Angriffe von Politikern und Medien auf ihre Altersversorgung in den Medien zur Kenntnis nehmen müssen.

„Unsere Pension ist sicher“, lautet die Aussage von Beamten und Pensionären, meist mit dem Vorwurf verbunden, „Du hättet ja auch Beamter werden können“.  Nicht betroffen von Sozialabgaben, streicht der privilegierteste Teil der Bevölkerung, ohne einen Cent dafür aufbringen zu müssen, ein Vielfaches dessen ein, was dem Rentner von der Politik zugeteilt wird.

Politiker und Beamte befinden sich in einer eigenen Liga. Die Anwartschaft der Beamten beträgt pro Jahr 1,8 %, sich selbst haben Politiker 2,5 % zugebilligt. Für Rentenversicherte sind es aktuell gerade einmal 1,0 %.

40 Beamtenjahre führen somit zu den berüchtigten 72 % des letzten Einkommens als Pension, der Bundestagsabgeordnete erreicht nach 10 Jahren mindestens 1.200 Euro aktuell. Der sogenannte Standardrentner erhält nach 45 Jahren lediglich 45 % seines insgesamt über die Jahre erreichten Durchschnittslohns – also keineswegs des letzten Einkommens.

Das von den Arbeitgebern benutzte, medial verstärkte und verharmlosende Wort von den Lohn“neben“kosten verbirgt, dass Lohn und Sozialbeiträge direkte Lohnkosten sind. Also nahezu 20 % des faktischen Einkommens über das gesamte Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zugeführt werden (müssen).

Addiert man zu den Politikern und Beamten noch diejenigen hinzu, denen private Altersversorgung zugestanden wird, kommt man auf 9,5 Mio. privat Krankenversicherte, ehemalige Beschäftigte der Bundesbahn und Bundespost eingeschlossen. Ergänzend zu den Beiträgen für die Private Krankenversicherung (PKV) erhalten die rund 5 Mio. Beamten und Pensionäre noch 60 % -70 % an staatlichen Beihilfen zu ihren Krankheitskosten. Das waren im Jahr 2020 in Summe 16,5 Milliarden Euro. Die große Mehrzahl der privat Krankenversicherten dürfte kaum bei der DRV versichert sein.

Man könnte nun den so Privilegierten nicht die Gesamtzahl der gesetzlich Versicherten gegenüberstellen, wie das üblicherweise gemacht wird. Sie enthält auch die, die noch nicht aktiv sind. Es scheint allerdings aussagekräftiger, sie an den 20 Millionen Vollzeitarbeitenden zu messen.

Man wird „Mitte“ zu den Privilegierten sagen dürfen, für die das oben behauptete Klassenrecht nicht nur wirtschaftliche Macht repräsentiert, sondern alle Parteien veranlasste, Arbeitnehmerinteressen allenfalls als Lippenbekenntnisse auf ihren mit Reklame der Finanzindustrie geschmückten Parteitagen vorzutragen.

Seit den frühen Jahren der BRD wurden gesetzlichen Versicherungen Allgemeinlasten auferlegt. Das geschah in lange verborgener Eintracht von CDU und den früh nach rechts abgedrehten Sozialdemokraten und Gewerkschaften.

Die 1957 von Konrad Adenauer erfolgte Umstellung auf das Umlagesystem nahm gerade die Gruppen aus, die jede Versicherung für ihr Funktionieren benötigt. Die mehr einzahlen können, als sie entnehmen. In seiner Regierungserklärung sprach er Klartext. Er wolle gesetzliche und private Systeme ausbauen um den „totalen“ (!) Versorgungsstaat zu vermeiden. Dass er den für das dankbare Beamtentum eingeführt hatte, verschwieg er.

Auch dass Juristen, Ärzte, Apotheker, andere Ständische und Selbständige frei waren, dürfte der Herrschaftssicherung mehr geschuldet gewesen sein als seinen Kolping folgenden Anhängern.

Je nach Einschätzung wird man die „Mitte“ der den staatstragenden Arbeitnehmerinteressen allenfalls drittrangig vertretenden Parteien, als fixe Größe um die 40 % zuordnen müssen.

Österreichs Alterssicherungssystem, das alle Erwerbstätigen einschließt

Deutlich anders das anpassungsfähigere Österreich.

1952 wurde formuliert, was als Mackenroth-Theorem in Fachkreisen bekannt und in Deutschland immer mehr vergessen wurde und heute völlig ignoriert wird: „Der Sozialaufwand aller muss immer aus dem laufenden Volkseinkommen gedeckt werden.“

Dem kam Österreich in Stufen dann 2004 nahe, als ein Alterssicherungssystem eingeführt wurde, das alle Erwerbstätigen einschloss. Das Leistungsniveau hat eine garantierte Höhe. Dabei wurde der Beitragssatz mit 22,8 % fixiert (seit 1989). Reichen die Beiträge nicht aus, springt der Staat automatisch ein.

Es gibt so keinen besonders privilegierten Stand und versicherungsfremde Lasten, die zur Leistungsminderung gesetzlich Versicherter in Deutschland wesentlich beitrugen und verstärkt beitragen, waren ausgeschlossen, weil sinnlos.

Österreich bietet so heute Renten, die 60 – 70% über den Deutschen liegen. Da alle einbezahlen, sind niedrigere Arbeitskosten für die Industrie nicht nur Nebeneffekt, sondern Anreiz dort zu investieren. Das bringt auch einen weiteren Vorteil: Kaufkraft, von der mittelständischer, lokaler Handel, Handwerk und Gastronomie profitierten.

Informiert und gefragt, würde die deutsche Bevölkerung dieses System zweifellos wollen.

Deutsches Rentensystem wird für versicherungsfremde Lasten missbraucht

Renten- und die übrigen gesetzlichen Kassen wurden in der BRD von Beginn an missbraucht durch von der Politik auferlegte Lasten. Die hätten korrekterweise von den Bundeshaushalten übernommen werden müssen:

Kriegsfolgelasten

DDR-Übernahmekosten,

Riester/Hartz bedingte Kürzungen,

Asylantenkrankenversicherung,

Flüchtlingskrankenversicherung,

Aussiedlerrenten,

Coronakosten,

Mütterrenten.

Allein die DRV errechnet aktuell einen Betrag von 40 Milliarden Euro, die ihr durch die Bundesregierung vorenthalten werden.

Leistungsreduzierungen

Gravierende Einschnitte erfolgten durch die Politik parteiübergreifend. Den Banken und den Versicherungen eng verbunden wurden Kranken-„Zusatzversicherungen“ eingeführt. Aktuell sind das 31 Millionen Verträge. Dazu gehört auch das vom Bundesverfassungsgericht (BVG) erfolgte Rentenurteil, das eine steuerliche Bevorteilung gesetzlich Versicherter gegenüber denjenigen sah, die keine eigenen Beiträge leisten müssen und mehrfach höhere Pensionen als Arbeitnehmer-Renten erhalten. Die Richter forderten die Besteuerung von Renten. Die Politik, der Bundestag, ließ sich nicht lange bitten.

Leistungsreduzierungen in allen gesetzlichen Versicherungen nahmen immer weiter zu:

Abschaffung von Ausbildungszeiten bei der Rentenberechnung,

Rentenbesteuerung,

Erhöhung von Eigenanteilen,

Erhöhungen des Renteneintrittsalters,

Medikamenten – und Behandlungsverweigerungen,

Zuzahlungen.

Verschiebebahnhöfe mit anderen gesetzlichen Versicherungen verdecken seit langem die wahre Größe der Verschlechterungen. So ist die durchschnittliche Rente bei 1.250 Euro, die maximal fast nicht erreichbare Rente bei netto um die 3.000 Euro. Nettorentenerhöhungen bewegen sich langjährig bei einem Prozent und das wurde durch Preissteigerungen noch weiter entwertet.

Wobei die Durchschnitte zwar etwas sagen, mehr jedoch verbergen: Der frühere Besserverdiener hat nach Jahrzehnten Höchstbeiträgen teilweise 30 % oder weniger des letzten Nettoeinkommens. Der sogenannte Standardrentner erhält 48 %, allerdings nicht des letzten Nettos, sondern des in der Rentenformel festgelegten Wertes seiner früheren Einkünfte über sein gesamtes Arbeitsleben hinweg.

Der Beamte erhält rund 72 % vom letzten Einkommen, Zuschläge kommen hinzu.

Konkrete Fälle sind von außen nicht exakt nachvollziehbar, deshalb hier nur auf die Endstufen der Grundtabellen bezogene Pension:

A6, mittlerer Dienst                      2.450 Euro,

A13, gehobener Dienst                4.680 Euro,

W3, Professor                               6.120 Euro.

Dass angesichts der Besserstellung, die der Art. 3 GG mit juristischem Bedacht ermöglicht, die öffentlichen, täglichen Diskussionen der Politiker, Professoren und „Experten“ in den Medien um Pfründe geführt werden, ist deutlich verständlich und sichtbar.

Klassenkampf nimmt an Fahrt zu

Dass die eingangs getroffene Feststellung vom Klassenrecht zutreffend ist, allerdings auch.

Und dass sich die Lebenssituation gesetzlich Versicherter angesichts von Massenentlassungen, Deindustrialisierung, Tribut/Zölle an Angloamerika, Aufrüstung und Kriege, Aufstieg Chinas und anderer Länder, Erhöhung der Rohstoffpreise und andere Krisen dramatisch verschlechtern wird, müsste eigentlich jedem bewusst sein, der mit wachen Augen durchs Leben geht.

12 Stundentag, Rente mit 70 angesichts fehlender Arbeitsplätze, Beschäftigung allenfalls auf der untersten Stufe, faktische Rentenkürzungen werden in den täglichen Talk-Shows und den Medien diskutiert. Arbeitnehmer sind dabei ausgeschlossen.

Dass die jüngere Generation von ihren Lehrern, um Fragen zu deren Status zu vermeiden, im Dunkeln gelassen wird, dürfte nachvollziehbar sein.

Allerdings sich gegen ihre Alten hetzen zu lassen, nicht zu erkennen, dass der Klassenkampf Fahrt aufnimmt und jede Verschlechterung sie einst selbst treffen wird, das sollten sie ihrem Handy oder der KI schon entnehmen können.

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11 Kommentare

  1. Interessant ist, dass das BVG die Besteuerung der priviligierten Beamtenpensionen nicht einfordert. Wo ist da der Gleichheitsgrundsatz. 48% vom mittleren Einkommen werden besteuert und 72% vom höchsten Einkommen nicht. Ich gebe zu, die Beamten sind hochgradig benachteiligt. Ich schlage daher vor, dass die Beschäftigtenrente zu 80% bei Senkung auf 20% des mittleren Einkommens besteuert wird und vor allem eine 40% ige Besteuerung der Zusatzeinkünfte (Flaschenpfand, familiäre Unterstützungen, Suppenküchen…) erfolgt. Dann löst sich das Altersproblem wegen sinkwnder Lebenserwartung von selber. Und die Rentenbeiträge könnten umgehend in die notwendige Aufrüstung fließen. Die Erhöhung der Rüstungsausgaben auf 400 Mrd. Euro pro Jahr ist dringend anzuraten, sondt überrennt uns der Russ‘ noch morgen. (Sarkasmus Ende)

    1. Tja,… Wer mir das vollen Ernstes sagen würde, den täte ich als vollkommen behämmert titulieren müssen. Aber so etwas von….

      Eigentlich hatte es seit spätestens der „Corona-Krise“ auch den aller dümmsten sichtbar sein, dass es eine gewaltige Verarsche am Gange ist die eine finale Umverteilung von unten nach oben in den Gang gesetzt hat… Vollkommen absurde Bedrohungsszenarien wurden geschaffen um entgültig Fakten zu schaffen. Die ultimativen ******* von Tech-Millliardäre sind gerade dabei uns entgültig zu versklaven… Die sind es die die US-Regierung eingesetzt haben und alles und jeden nach ihren perfekten Vorstellungen einer transhumanistischen Technokratie umzugestalten.

  2. Irgendwie scheint die Vorstellung, dass man den vorhandenen gesellschaftlichen Reichtum zur Versorgung der Bedürftigen nehmen könnte, für die meisten Menschen außerhalb ihrer geistigen Reichweite zu liegen.

    Da kann die Regierung ein gigantisches „Sondervermögen“ auf den Weg bringen, wenn es um das Soziale geht, dann gilt: das muss die Klasse der Lohnarbeiter per Umverteilung selber hinbekommen.

    Das Kapital und Staat das für geboten halten, ist ja klar. Dass sich linke Kritiker aber an der Diskussion beteiligen, ist mehr als erbärmlich.

    1. Die Realität sieht in Wirklichkeit noch schlimmer aus als im Artikel dargestellt…
      Insgesamt ist der Artikel aber als positiv zu bewerten, da in einem Artikel nicht alles untergebracht werden kann.

      1. Ich kann dem Artikel nichts abgewinnen. M.E. fehlen die zentralen Argumente.

        Ich würde mit der Frage beginnen, wofür Lohnarbeiter überhaupt eine Rente brauchen. Da wäre das Argument, dass sie in dieser Gesellschaft qa Preisschild von allem prinzipiell ausgeschlossen sind, also an Geld kommen müssen, und das erhalten sie nur als Lohn. Also nicht im Alter.
        Dann würde ich mich der Frage widmen, warum die nicht einfach das Geld fürs Alter sparen. Dann könnte man klären, warum die Versicherung eine Pflichtversicherung ist und zudem an der Quelle abgezogen wird, die Lohnarbeiter das Geld also gar nicht erst in die Hand bekommen.
        Jetzt hätte man also eine Ökonomie, die für diejenigen, die den Reichtum schaffen nicht ausreichend Mittel übrig hat, als dass die im Alter davon leben können. Per Umverteilung innerhalb der Lohnarbeiterklasse wird der Lohn so gestreckt, dass er halbwegs für alle reicht.
        Da wäre dann ein Zwischenfazit zu ziehen: der Sozialstatt verhindert keine Armut, er überwindet sie auch nicht, er unterstellt sie als dauerhaft gegeben.

        Als Abrundung könnte man sich der Frage widmen, warum Selbstständige nicht die gesetzliche Rente einzahlen müssen (aber können), warum Beamte ausgenommen sind usw..

        Dann hätte man die Logik des Sozialstaats am Beispiel Rente abgehandelt.

  3. Klassenrecht herrscht bei der Alterssicherung und auch in anderen sozialen Bereichen wie der Gesundheitsversorgung, der Arbeitslosen– und Pflegeversorgung

    Es ist überhaupt nur die Klasse der Lohnarbeiter, die auf Lohnersatzleistungen angewiesen ist, weil sie Lohnabhängige sind. Krank werden zwar auch Kapitalisten, ihr Auskommen haben sie im Alter aber durch Kapitalerträge. Wie weiland Berti Vogts schon empfahl: man lässt am Besten das Geld für sich arbeiten.
    Das ist natürlich geschummelt, denn Geld arbeitet nicht, es kauft Arbeitskraft, die dann angewendet den Wert schafft, von dem der Geld-Eigentümer lebt.
    In einer Klassengesellschaft ist es insofern nur folgerichtig, wenn die Menschen vor dem Gesetz zwar gleich sind, das Recht aber Bezug auf die Klassen nimmt und den Lohnabhängigen lauter Zwangsversicherungen „spendiert“.

  4. Wie jetzt die „Wagenknechte“ herausgefunden haben spricht sich jetzt auch die Linkspartei für „eine moderate Erhöhung des Renteneintrittsalters“ aus und verrät damit ihre Wahlversprechen

    https://www.youtube.com/shorts/7dQybPEEubo

    Der Artikel zeigt am Beispiel von Österreich sehr schön, das auskömmliche Renten auch im Kapitalismus möglich sind. Aber ALLE Parteien wollen das nicht.

    Eine Abschaffung des Berufsbeamtentums ist auch im derzeitigen System möglich. Aber dieses Staat braucht das Berufsbeamtentum um eine staatstragende, regierungshörige Klasse zu bilden, zur Herrschaftssicherung

    Deshalb schafft das Berufsbeamtentum ab!

    1. Festzustellen ist, dass die Kaufkraft auch der Rentner trotz kleiner Rentenerhöhungen gesunken ist. Man kann dieses Spiel nicht unbegrenzt fortführen, weil dann nicht nur die schlechte Laune wegen der niedrigen Rente steigt, sondern auch ein Wirtschaftsfaktor den Bach runter geht. Auch Rentner müssen sparen, Reisen werden unerschwinglich, Gasstätten- und Kulturbesuche weniger und beim Einkauf wird immer mehr auf Angebote geachtet. Das ist zwar bei den Leuten in Lohn und Brot teilweise auch so, aber die kommen in der Regel noch besser mit ihrem Einkommen klar, wenn auch ohne Zuversicht in Richtung Zukunft. Mit der CDU-Bemerkung, dass wir den Gürtel alle enger schnallen müssen (warum eigentlich? wegen Borniertheit und Kriegsgeilheit?) ist es nicht getan. In Italien sind die Strände leer, und man schiebt das auf die Italiener. Das ist wieder einmal nur die halbe Wahrheit. In Deutschland fehlt Kaufkraft, es wird am Urlaub gespart, was widerum auf die Urlaubsländer abfärbt. Wenn nur dafür gesorgt wird, dass der Rüstungs-und Windrad-Dax steigt, wird das Problem nicht gelöst. Und auch mit Horrorvorstellungrn der Rente mit 70 ist kein Blumentopf zu gewinnen, ein Teil der Gesellschaft steigt aus dem Leben aus, und andere machen nur noch das Nötigste. Mal sehen, wann die hyperintelligenten Thinktank-Schreibtischtäter das schnallen. Es ist ja bekannt, dass sehr viele Entscheidungen unter regelmäßigem Drogenkonsum entstehen.

  5. Beamte arbeiten in Behörden mit vielen. Mitarbeitern. Die Angestellten dort bekommen gute Betriebsrenten. Mercedes Mitarbeiter eine Betriebsrente und fette Abfindungen wenn sie vorzeitig gehen. Entscheidend ist also die Größe der Beschäftigungsstelle und nicht das Rentensystem alleine.

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