
Fast sieben Millionen Wählerinnen und Wähler haben keine parlamentarische Vertretung in dem am 23. Februar gewählten Bundestag. Lediglich 44,9% der Abstimmenden votierten für die Parteien der danach gebildeten schwarz-roten Regierungskoalition, eine klare Mehrheit gegen sie. Und das soll die beste Demokratie aller Zeiten sein? Höchste Zeit, sich mal mit Alternativen zu befassen.
Seit der ersten Bundestagswahl (1949) gibt es im bundesdeutschen Wahlrecht eine Sperrklausel, die verhindern soll, dass das zu wählende Parlament in allzu viele Fraktionen zersplittert ist – der Weimarer Reichstag mit seinen knapp 20 Parteien dient hier als abschreckendes Beispiel. 1949 galt noch die Regel, dass nur solche Parteien an der Mandatsverteilung partizipieren, die in einem der Bundesländer mindestens 5% der Stimmen erhalten haben. Dies wurde dann 1953 auf mindestens 5% bundesweit verschärft und gilt seitdem so (einzige Ausnahme war die „Vereinigungswahl“ 1990, als die Sperrklausel getrennt für die Ex-DDR und die alte Bundesrepublik galt). Bei der Wahl am 23. Februar 2025 fielen auf diese Art und Weise fast sieben Millionen Stimmen unter den Tisch (alle FDP-Stimmen, alle BSW-Stimmen und alle für die noch kleineren Parteien) – keine vernachlässigbare Sache bei einem Wahlsystem, dass eigentlich den Anspruch hat, ein Proporz-Wahlsystem zu sein: eines, bei dem die Stärke der politischen Gruppierungen im Land sich so getreu wie möglich im Parlament widerspiegelt.
Und auch bei früheren Bundestagswahlen gab es große Verzerrungen bei der Übertragung von Stimmen in Mandate: 2013 etwa verfehlten CDU und CSU mit einem Stimmenanteil von 41,5% nur knapp die absolute Mehrheit der Bundestagssitze. Denn: Je mehr Parteien unter die Sperrklausel fallen, desto geringer ist der Stimmenanteil, der für eine Mandatsmehrheit erforderlich ist. In manchen ostdeutschen Bundesländern erscheint es inzwischen nicht mehr als utopisch, dass eine Partei (etwa die AfD) mit rund 40% der Stimmen eine Landtagsmehrheit erringt und die dortige Regierung übernimmt.
Dass bei den knapp sieben Millionen Wählern und Wählerinnen, die unter den gegebenen Bedingungen nun überhaupt keine parlamentarische Vertretung haben, die Bindung an das demokratische System insgesamt leidet – um es einmal vorsichtig zu formulieren – leuchtet wohl ein. Abhilfe könnte hier natürlich eine Rückkehr zu der bei der Bundestagswahl 1949 geltenden Regelung schaffen: Alle Parteien, die in mindestens einem Bundesland die Sperrklausel überwinden, ziehen in das Parlament ein. Für die Wahl am 23. Februar 2025 würde das bedeuten, dass sowohl FDP als auch BSW im neuen Bundestag vertreten wären (und Schwarz-Rot keine Mehrheit mehr hätte).
Alternativ hierzu könnte auch die Sperrklausel gesenkt werden: auf 4% etwa (wie in Schweden) oder gar auf 2% (wie in Dänemark). Sie könnte natürlich auch ganz eliminiert werden. Ob das Bundesverfassungsgericht Letzteres billigen würde, ist allerdings fraglich: In seinem Urteil über die Verfassungswidrigkeit der 5%-Klausel bei Europawahlen betonte es ausdrücklich, dass eine Abschaffung dieser in erster Linie deshalb gerechtfertigt sei, weil es sich bei dem EU-Parlament nicht um eine Körperschaft handele, die eine Regierungsmehrheit zu stützen habe, und deshalb eine gewisse Zersplitterung des Plenums in Kauf genommen werden könne.(1) Davon abgesehen zeigen die Erfahrungen in denjenigen Ländern, die ein reines Verhältniswahlsystem ohne Sperrklausel praktizieren (etwa Holland) in der Tat, dass eine sehr weitgehende Aufsplitterung des Parteiensystems das Ergebnis ist.
Eine Alternativstimme bei Bundestagswahlen?
Ein Vorschlag, der Frustration eines offenbar wachsenden Teils der Wahlbevölkerung über den sperrklauselbedingten Ausschluss von parlamentarischer Repräsentation entgegenzuwirken, ist die Einführung einer Alternativ- oder Eventualstimme (auch Ersatzstimme genannt). Propagiert wird er unter anderem von mehreren Kleinparteien, die allesamt derzeit weder im Bundestag noch in einem der Landtage vertreten sind: Volt, ÖDP und Piratenpartei.(2) Jeder Wähler würde demnach über eine alternative Stimme verfügen, mit der er eine Partei kennzeichnen kann, der seine Stimme zufallen soll, wenn die Partei seiner ersten Wahl bundesweit keine 5% erreicht. Zweifellos könnte ein derartiges System die Legitimität eines gewählten Bundestages stärken: Alle Anhänger einer Partei, die unter die Sperrklausel fällt, hätten dennoch Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundestages – indem sie mit ihrer Zweitpräferenz für eine derjenigen Parteien votieren könnten, die keine Probleme damit hat, über 5% zu kommen.
Der totale Ausschluss dieses Wählersegments von einer parlamentarischen Vertretung ist, wie die letzte Bundestagswahl gezeigt hat, keine kleine Sache: Fast 14% der Wählerinnen und Wähler sind derzeit im Parlament nicht vertreten; die nach der Wahl gebildete schwarz-rote Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD erhielt am 23. Februar 2025 lediglich 44,9% der (Zweit-)Stimmen, eine deutliche Mehrheit der Abstimmenden hat sie nicht gewählt. Und das ist noch nicht einmal das am krassesten verzerrte Ergebnis, das von dem derzeit geltenden bundesdeutschen Wahlrecht bislang produziert worden ist: Bei der Landtagswahl im Saarland am 27. März 2022 beispielsweise errang die SPD mit gerade mal 43,5% der Stimmen eine klare absolute Mehrheit der Mandate.
Das System der übertragbaren Einzelstimmgebung
Die Technik, dem Wähler mehr als nur eine einzige (Erstpräferenz-)Stimme zuzubilligen, stammt ursprünglich aus einem Wahlsystem, das in Deutschland kaum bekannt ist – und das, obwohl ein (kleiner) Teil der Abgeordneten des Europaparlaments seit Jahrzehnten auf eben diese Weise gewählt wird: die Parlamentarier aus Irland und Malta. Das System nennt sich „Übertragbare Einzelstimme“ („Single transferable vote“, abgekürzt STV) und wird auch bei Wahlen zu den nationalen Parlamenten dieser beiden Staaten angewendet, in beiden Fällen seit rund 100 Jahren. Entwickelt wurde es um 1860 herum – unabhängig voneinander – von dem Engländer Thomas Hare und dem Dänen Carl Andrea.(3)
Nach einer kurzlebigen Anwendung bei Wahlen zum dänischen Reichstag wurde es 1909 für die Wahlen zum Regionalparlament des australischen Gliedstaates Tasmania, 1921 für die Wahlen zum Parlament der Republik Irland, ebenfalls 1921 für die zum Parlament von Malta und 1949 für die Wahlen zum australischen Senat eingeführt (in allen diesen Fällen ist es auch heute noch in Kraft). In den USA und Kanada wurde vor allem in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ziemlich viel mit diesem System herumexperimentiert, unter anderem wurde zeitweise der Stadtrat von New York auf diese Weise bestimmt (von 1937 bis 1945; als dann bei den Wahlen von 1945 zwei Kommunisten in den Stadtrat einzogen, wurde die Verhältniswahl schleunigst wieder abgeschafft und die Mehrheitswahl re-installiert). Die Stadt Cambridge in Massachusetts/USA wählt seit 1941 ihren Gemeinderat nach diesem System.(4)
Die 14 irischen Abgeordneten des EU-Parlaments und die sechs Vertreter aus Malta werden derzeit mittels STV gewählt; der Beschluss des Europäischen Rates aus dem Jahre 2002, der allen EU-Mitgliedsstaaten die Anwendung des Verhältniswahlrechts für die Wahlen zum EU-Parlament vorschreibt, erwähnt ausdrücklich sowohl das Wahlsystem nach Listen als auch das nach dem „Single transferable vote“-Verfahren als mögliche Varianten der obligatorischen Proporzwahl.(5)
„Single transferable vote“, im Folgenden STV genannt, ist ein reines Persönlichkeitswahlsystem. Parteien können selbstverständlich kandidieren, aber alle ihre Kandidaten müssen namentlich auf dem Stimmzettel aufgeführt werden, entweder in alphabetischer Reihenfolge (wie in Irland) oder in der von der jeweiligen Partei gewünschten Reihenfolge (wie bei Senatswahlen in Australien). Desgleichen können beliebig viele parteilose Bewerberinnen und Bewerber antreten.
Der Wähler gibt seine Stimme nicht durch das Ankreuzen von Namen ab, sondern indem er Ziffern hinter die Namen schreibt: Mit einer „1“ kennzeichnet er den Kandidaten seiner ersten Wahl, mit einer „2“ den seiner zweiten, mit einer „3“ den seiner dritten usw. Bei manchen Varianten (zeitweise in Australien in Kraft) muss er alle Bewerber durchnummerieren, dies hat sich jedoch als unpraktikabel erwiesen. Bei den meisten heute angewendeten STV-Versionen ist er frei, so viele Kandidaten nach seiner Präferenz zu kennzeichnen, wie er es wünscht, er kann sich aber auch auf eine einzige (Erst-)Präferenz beschränken: In Irland etwa pflegen unabhängige Kandidaten mit der Aufforderung „Vote 1 for…“ für sich zu werben, ob ihre Wähler dann noch weitere Präferenzen abgeben, wird ihnen überlassen.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt dann folgendermaßen: Zuerst werden lediglich die Erstpräferenzstimmen gezählt. Erreicht ein Bewerber auf diese Art und Weise die so genannte „Quota“ (den „Wahlquotienten“), ist er gewählt. STV ist nämlich nicht nur ein reines Persönlichkeitswahlsystem, sondern auch ein reines Verhältniswahlsystem: Jede Gruppe von Wählerinnen und Wählern, die eine bestimmte Größe hat, ist proportional zu ihrem Stimmenanteil in dem zu wählenden Gremium repräsentiert. Das kann eine straff durchorganisierte Partei sein oder eine lose Vereinigung von Wählern oder nur eine Gruppe von Fans eines bestimmten Kandidaten – ja, STV funktioniert sogar völlig ohne Parteien und Fraktionen, als reine Personenwahl (und wird deshalb im angelsächsischen Kulturraum auch oft bei internen Wahlen von Organisationen in Großbritannien, Irland, den USA, Australien und Neuseeland – etwa bei Parteien, Gewerkschaften oder Studentenverbänden – angewandt).
Die Quota wird folgendermaßen bestimmt: Die Zahl der abgegebenen Stimmen wird durch die um 1 erhöhte Zahl der zu vergebenden Mandate geteilt. Die so errechnete Zahl wird ebenfalls um 1 erhöht (oder aufgerundet, wenn es keine ganze Zahl ist). Ein Beispiel: Bei 1000 Wählern und 10 zu vergebenen Mandaten beträgt sie folglich: 1000 geteilt durch 11 = 90,91, aufgerundet 91 (so genannte Droop-Quota, nach dem britischen Juristen und Mathematiker Henry Richmond Droop). Die Quota beträgt nicht ein Zehntel der abgegebenen Stimmen, weil dies nicht die mathematisch kleinste Zahl ist, die notwendig ist, um einen Kandidaten zu wählen. In dem gewählten Beispiel können lediglich zehn Bewerber 91 Stimmen erreichen (insgesamt 910), für einen elften Kandidaten bleiben dann nur noch 90 übrig.
Bei denjenigen Kandidaten (sofern vorhanden), die nach Erstpräferenzstimmen die Quota erreicht haben und deshalb bereits gewählt sind, werden nun alle überschüssigen Stimmen auf die jeweiligen Zweitpräferenzen verteilt, und zwar bei den meisten STV-Varianten proportional in Bezug auf die auf den jeweiligen Bewerber entfallene Gesamtstimmenzahl. Erreicht nun ein weiterer Bewerber aufgrund dieser zusätzlichen Stimmen die Quota, ist auch er gewählt und seine Überschussstimmen werden auf die nächsthöheren Präferenzen verteilt usw. Bleiben dann immer noch zu vergebende Mandate übrig, wird der Bewerber mit der geringsten Erststimmenzahl gestrichen und seine Stimmen werden auf die jeweilige Zweitpräferenz übertragen. Dieser Vorgang wird so oft wiederholt, bis alle Mandate vergeben sind.
STV in Irland, Australien, Island, Malta und den USA
Bei der EU-Wahl 2024 in Irland war das Land in drei Wahlkreise mit je vier oder fünf Mandaten eingeteilt, bei der Parlamentswahl im selben Jahr wurden durchschnittlich vier Abgeordnete (drei, vier oder fünf) pro Wahlkreis gewählt. Trotz dieser relativ kleinen Wahlkreise bringen Wahlen auf der Grünen Insel mit STV regelmäßig wesentlich proportionalere Ergebnisse zu Stande als Wahlen in Ländern mit Verhältniswahl nach Listen in kleinen Wahlkreisen und Verrechnung nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren (etwa in Spanien). Da die meisten der kleinen Parteien in Irland über regionale Hochburgen verfügen, schaffen sie es oft, auch in Vierer- und mitunter sogar in Dreier-Wahlkreisen Mandate zu erringen, obwohl der Wahlquotient in diesen Fällen 20 oder gar 25 Prozent beträgt. Es ist durchaus möglich, unter STV-Bedingungen einen Parlamentssitz zu erhalten, auch wenn die Quota weit verfehlt wird – durch das Partizipieren an Zweit-, Dritt- und weiteren Präferenzstimmen im Prozess der Stimmenübertragung.
In den australischen Senat entsendet jeder der sechs Bundesstaaten zwölf Parlamentarier, bei Gesamterneuerungswahlen beträgt die Droop-Quota folglich ein Dreizehntel, also 7,7%. Gesamterneuerungswahlen sind aber selten, in der Regel wird alle drei Jahre nur die Hälfte der (auf sechs Jahre gewählten) Senatoren bestimmt, die Quota beträgt dann 14,3%. Auf dem Stimmzettel sind die Kandidaten-„Listen“ der einzelnen Parteien abgedruckt, der Wähler kann sie von oben bis unten durchnummerieren (und wählt die Bewerber also in der von der jeweiligen Partei gewünschten Reihenfolge), er kann aber auch seine Präferenzen nach Gutdünken verteilen und ist keineswegs an diese „Listen“ gebunden („Listen“ deshalb in Anführungszeichen, weil sie bei der Auszählung der Stimmen überhaupt keine Rolle mehr spielen, sie dienen nur zur besseren Orientierung der Wähler bei der Stimmabgabe).
Der oder die Abstimmende kann auch einzelne Kandidaten der von ihm präferierten Partei ignorieren, wenn er sie partout nicht wählen will – und in diesem Fall bekommt der verschmähte Bewerber tatsächlich in keinem Fall die Stimme des betreffenden Wählers. Dies ist ein fundamentaler Unterschied zu der beispielsweise in Österreich praktizierten Listenwahl mit Vorzugsstimmen oder der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens wie bei Schweizer Nationalratswahlen (oder im baden-württembergischen Kommunalwahlrecht): Bei jeder Listenwahl wird die Stimme zuerst der Liste zugerechnet – und erst dann werden die einzelnen erfolgreichen Bewerber bestimmt.(6)
Das ursprüngliche Konzept von Thomas Hare sah vor, aus dem gesamten Wahlgebiet einer Nation nur einen einzigen Wahlkreis zu machen, dies ist aber aus leicht ersichtlichen Gründen ziemlich unpraktikabel und wurde bisher nur ein einziges Mal so realisiert: bei der Wahl der Verfassunggebenden Versammlung in Island 2010. Insgesamt 522 Kandidaten bewarben sich um die 25 zu vergebenden Sitze, zahlreiche Unregelmäßigkeiten begleiteten die Stimmabgabe. Der Oberste Gerichtshof annullierte deshalb zunächst die Wahl, aber die 25 Gewählten wurden dennoch durch Parlamentsbeschluss in ihr Amt eingesetzt, und die von ihnen vorgeschlagenen Verfassungsänderungen wurden in einem Referendum angenommen.(7)
STV-Anhänger sind sich weitgehend einig, dass zur Herstellung eines genügend hohen Proportionalitätsgrades Wahlkreise mit je acht bis zehn Mandaten ausreichend sind.(8) Bei den letzten Gesamterneuerungswahlen zum australischen Senat (2016) waren – wie erwähnt – pro Einzelstaat zwölf Senatoren zu wählen, bei den turnusmäßigen Wahlen alle drei Jahre sind es sechs. Tasmania wählt sein regionales Parlament in Siebener-Wahlkreisen, Malta seine nationale Volksvertretung in Fünfer-Wahlkreisen, desgleichen Nordirland sein Regionalparlament. Cambridge/Massachusetts – eine von derzeit nur zwei amerikanischen Städten, die ihre Kommunalvertretung mittels STV bestimmen – wählt seine neun Stadträte at large, in einem einzigen Wahlkreis.
Im amerikanischen Repräsentantenhaus ist derzeit eine Private Member Bill in der Beratung, die vorsieht, die Abgeordneten dieser Kammer künftig nach STV wählen zu lassen, in Wahlkreisen mit je drei bis fünf Mandaten (wie in Irland); diese Vorlage hat allerdings wohl keine Chance, kurz- oder auch mittelfristig Gesetz zu werden.(9)
Dauer der Stimmenauszählung
Einen eklatanten Nachteil weist das STV-System allerdings auf: Während die Stimmabgabe (mit der Ausnahme der erwähnten Wahl 2010 in Island) nirgends je Probleme aufwarf, gestaltet sich der Auszählungsprozess mit seinen mannigfachen Stimmentransfers als extrem komplex – und dauert dementsprechend lange. Sieben bis zehn Tage sind im Fall der Republik Irland üblich, und im Fall der australischen Senatswahlen kann es schon einmal mehrere Wochen dauern, bis das Wahlergebnis feststeht. Die Einführung eines solchen Systems in einem Land, das es gewohnt ist, schon nach wenigen Stunden ein vorläufiges Endergebnis präsentiert zu bekommen, wäre unter diesen Umständen wohl ein ziemlich schwer vermittelbares Unterfangen. Allgemein gilt die lange Zähldauer als gravierender Nachteil des STV-Verfahrens – durchaus zu Recht.(10)
Doch der technische Fortschritt lässt sich bekanntlich nicht aufhalten: Schon vor über 25 Jahren hat die US-amerikanische Firma Voting Solutions ein Computerprogramm entwickelt, dass den Auszählungs- und Stimmentransfer-Prozess von STV-Wahlen auf wenige Sekunden verkürzt: „ChoicePlus Pro“. Das Programm kann im Internet heruntergeladen werden, seit 1999 wird es bei Wahlen zum Gemeinderat von Cambridge/Massachusetts angewandt. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass die Stimmzettel maschinenlesbar sind.(11)
Single transferable vote versus „personalisierte“ Verhältniswahl
Bei STV handelt es sich um eine reine Persönlichkeitswahl, die aber aufgrund der Übertragbarkeit der einzelnen Stimmen ein proportionales Ergebnis erbringt: wenn sich lose oder auch festgefügte Gruppierungen an der Wahl beteiligen und wenn die Wähler auch entlang dieser Aufspaltung der Wählerschaft abstimmen. Und diese proportionale Widerspiegelung von vorhandenen Strömungen in der Wählerschaft funktioniert auch (und das unterscheidet STV von allen Listen-Proporz-Systemen) auf mehreren Ebenen gleichzeitig – wenn sich die Wählerinnen und Wähler danach orientieren. So könnten etwa überzeugte Feministinnen sich darauf konzentrieren, prioritär Frauen zu wählen – oder Angehörige einer nationalen Minderheit die Bewerber, die ihrer ethnischen Gruppe entstammen.
Bei der personalisierten Verhältniswahl bundesdeutscher Prägung hingegen ist der „Personalisierungs-“Faktor weitgehend ein kosmetischer. In Bezug auf die Wahlkreismandate macht jede Partei dem Wähler nur einen einzigen Personalvorschlag, dem er zustimmen oder den er ablehnen kann; in Bezug auf die Listenmandate stimmt er en bloc über ein Kandidatentableau ab, das er nur als Ganzes wählen kann (oder eben nicht), er hat keinerlei Auswahlmöglichkeiten zwischen mehreren Kandidatinnen und Kandidaten ein und derselben Partei. Dies ließe sich zwar durch die Einführung von Vorzugsstimmen und/oder der Möglichkeit, zu kumulieren und zu panaschieren, korrigieren, aber diese Systeme sind manipulationsanfällig (wenn nur ein einziger Abstimmender die Reihenfolge der Kandidaten ändert, aber alle anderen Wähler derselben Liste diese unverändert in die Urne werfen, entscheidet er allein über die Reihenfolge der gewählten Bewerber!). Weder bei den Direktmandaten noch bei den Landeslisten gibt es beim geltenden Bundestagswahlrecht eine echte Persönlichkeitswahl.
Single transferable vote in Deutschland?
Eine Anwendung von STV bei Wahlen zum Deutschen Bundestag könnte folgendermaßen aussehen: Das Wahlgebiet wird in 70 bevölkerungsmäßig gleich große Wahlkreise eingeteilt, in denen jeweils neun Abgeordnete zu wählen sind. Die Kandidaten werden auf dem Stimmzettel nach Parteien gruppiert aufgeführt; die einzelnen Bewerber jeder Partei werden dabei alphabetisch aufgelistet. Einzelbewerber sind am Ende der Liste genannt. Die Wähler kennzeichnen die von ihnen präferierten Kandidaten, indem sie kleine Kreise rechts neben den Namen ausfüllen: in der Spalte „1“ für ihre Erstpräferenz, in der Spalte „2“ für ihre Zweitpräferenz, in der Spalte „3“ für ihre Drittpräferenz usw.
Die Stimmzettel werden maschinell eingelesen und durch das Computerprogramm „ChoicePlus Pro“ ausgewertet. Sobald der Rechenprozess beendet ist, wird das vorläufige Endergebnis (inklusive aller Zählrunden und Stimmentransfers) bekanntgegeben. Anschließend erfolgt eine zweite Auszählung von Hand (offen für Wahlbeobachter aus den kandierenden Parteien), um etwaige Fehler aufzudecken.
Dem Wähler stünde es frei, nur einen einzelnen Kandidaten zu wählen (d.h. mit einer Erstpräferenzstimme zu versehen) oder mehrere Bewerber in der Reihenfolge seiner Präferenz zu kennzeichnen (maximal neun). Ein treuer Anhänger einer Partei könnte sich auf die Durchnummerierung aller Kandidaten von dieser beschränken, ebensogut wäre es aber möglich, sich seine eigene, individuelle Kandidatenliste zusammenzustellen.
Der Wahlquotient bei Neuner-Wahlkreisen beträgt 10,0% plus eine Stimme. Dies ist jedoch keine Sperrklausel. Wie bereits erwähnt ist es sehr wohl möglich, unter STV-Bedingungen ein (Rest-)Mandat zu erringen, obwohl der Wahlquotient nicht erreicht worden ist. Der tatsächliche Stimmenanteil, der nötig ist, um einen Sitz zu ergattern, dürfte bei Neuner-Wahlkreisen je nach dem Grad der politischen Zersplitterung zwischen sechs und zehn Prozent liegen. Mit einem Stimmenanteil von zehn Prozent plus einer Stimme wäre ein Mandat sicher. Es ist anzunehmen, dass es für kleine Parteien wohl erheblich einfacher ist, in einem oder in mehreren von insgesamt 70 Wahlkreisen zehn Prozent zu erreichen (oder diesem Wert zumindest nahezukommen) als fünf Prozent bundesweit zu erzielen.
Das BSW wäre, hätte diese Regelung bei der Wahl im Februar 2025 gegolten, mit Sicherheit in dem derzeit amtierenden Bundestag vertreten, höchstwahrscheinlich auch die FDP, möglicherweise auch einer oder mehrere Vertreter der Freien Wähler in Bayern.(12) Für die Anerkennung der Legitimität des bundesdeutschen Parlamentarismus durch die Wähler all dieser Parteien – die ja derzeit einer demokratischen Repräsentation beraubt sind – würde sich dies sicherlich positiv auswirken. Auch ist es (da ein verändertes Wahlrecht vermutlich auch ein verändertes Wahlverhalten mit sich bringen würde) nicht ausgeschlossen, dass hier und da auch ein parteiloser Einzelbewerber Erfolg haben könnte – in allen Ländern, die STV bei nationalen oder regionalen Wahlen praktizieren, gehören unabhängige Parlamentsabgeordnete seit jeher zur jeweiligen politischen Kultur.(13)
Des weiteren könnten sich kleine Parteien zu Wahlbündnissen zusammenschließen und ihre Anhänger dazu aufrufen, ihre Zweit-, Dritt- und weiteren Präferenzstimmen der jeweils verbündeten Partei zu geben. Und in etlichen Fällen wäre wohl die Chance für die FDP, eines der Restmandate pro Wahlkreis zu erobern, davon abhängig, ob CDU-Wähler den liberalen Kandidaten mittels weiterer Präferenzstimmen unterstützen würden oder nicht. Fiktives Beispiel: Hat die CDU in einem Neuner-Wahlkreis 34% der Erststimmen errungen und haben ihre Wähler diszipliniert alle Kandidaten durchnummeriert, hat sie drei Bewerber durchgebracht, auf einen vierten entfallen dann nur noch 4%. Hat dann ein FDP-Bewerber im selben Wahlkreis 7% der Stimmen erzielt und haben drei Viertel der CDU-Wähler nach der Durchnummerierung aller CDU-Kandidaten den FDP-Kandidaten mit ihrer nächsthöheren Präferenz bedacht, werden nach der Eliminierung des letzten CDU-Bewerbers im Zählprozess drei Viertel dieser 4% auf den FDP-Bewerber übertragen – und er ist mit insgesamt 10% (7% plus 3%) gewählt, weil er die Quota erreicht hat…
Selbstverständlich würde der Vorschlag, ein derartiges System bei Bundestagswahlen einzuführen, auf den erbitterten Widerstand von beinharten Apparatschiks in allen Parteien treffen – weil es die unter heutigen Bedingungen nahezu absolute Macht der Parteiorganisationen über die Vergabe von „sicheren“ Wahlkreisen und „sicheren“ Listenplätzen eliminieren würde. Aber würde bei einer Einführung von STV dann nicht tatsächlich der innere Zusammenhalt von Bundestagsfraktionen – zugegebenermaßen ein notwendiges Element berechenbaren parlamentarischen Agierens – dadurch geschwächt werden, dass in den einzelnen Wahlkreisen regelmäßig mehrere Kandidaten ein und derselben Partei gegeneinander um Mandate konkurrieren? Die Erfahrungen mit der parlamentarischen Praxis in Irland, Australien und Malta sprechen klar dagegen. In allen drei Fällen haben wir es mit stabilen Demokratien zu tun, obwohl das Single transferable vote-System seit vielen Jahrzehnten bei nationalen Wahlen angewandt wird – stabileren Demokratien als in manchen Pionier-Staaten des repräsentativen Parlamentarismus. Die Frage, ob der erstaunliche Umstand, dass diese drei Staaten der nun schon seit Jahren in vielen westlichen politischen Systemen diagnostizierbaren rechtspopulistischen Welle weitgehend trotzen, etwas mit dem dort praktizierten Wahlsystem zu tun haben könnte, gehört wohl eher in den Bereich der politischen Spekulation, ist aber nichtsdestotrotz höchst interessant…(14)
Und die Gefahr einer Zersplitterung des Parteiensystems? STV in Wahlkreisen mit je neun Abgeordneten und einer Quota von 10,0% würde ihr entgegen wirken, weil es die großen Parteien bevorzugt – aber nur leicht. Eine absolute Mehrheit der Mandate wäre vermutlich erst bei einem Erststimmenanteil von circa 48 oder 49 Prozent für die stärkste Partei erreichbar – beim derzeit geltenden bundesdeutschen Wahlrecht ist dies hingegen (wie oben gezeigt) schon mit einem wesentlich geringeren Stimmenanteil möglich. Obwohl die Wahlkreise in Irland kleiner sind als hier vorgeschlagen, reichte beispielsweise bei der Parlamentswahl vom Frühjahr 1982 ein Erststimmenanteil von immerhin 47,3% für die führende Partei nicht aus, eine absolute Mehrheit der Mandate zu erzielen.
Kleine Parteien hätten vermutlich eine deutlich größere Chance, in den Bundestag zu kommen als unter dem geltenden Wahlrecht mit seiner 5%-Sperrklausel – wenn auch nur mit einer Abgeordnetenzahl, die kleiner wäre als bei einer streng proportionalen bundesweiten Mandatsverrechnung ohne jegliche Sperrklausel. Aber sie wären wenigstens im Parlament vertreten und hätten damit eine Plattform zur Verbreitung ihrer politischen Vorstellungen. Sie wären auch nicht gezwungen, einen flächendeckenden Wahlkampf zu betreiben und könnten sich auf ihre lokalen Hochburgen konzentrieren. Die Partei Volt etwa erreichte bei der Europawahl 2024 bundesweit lediglich 2,6% der Stimmen, aber 6,0% in Hamburg – ein Stimmenanteil, der bei einer Bundestagswahl in einem Neuner-Wahlkreis unter Umständen ausreichen könnte, ein Mandat zu erringen (erst recht, wenn der betreffende Kandidat von Zweit-, Dritt- oder weiteren Präferenzen von Wählern anderer Parteien profitieren würde).
Und über die Wahlkreisgröße lässt sich der Grad der politischen Zersplitterung sogar in begrenztem Umfang steuern: Droht das Parlament aufgrund einer Vielzahl der Fraktionen arbeitsunfähig zu werden, ließe sich durch eine Vergrößerung der Zahl der Wahlkreise und eine gleichzeitige Verkleinerung der Zahl der Mandate pro Wahlkreis die Chance für kleine Parteien, Mandate zu erringen, beeinflussen. In einem Vierer-Wahlkreis beträgt die Quota schließlich 20,0%, in einem Fünfer-Wahlkreis 16,7%. Um zu verhindern, dass eine Regierungsmehrheit dies skrupellos für Manipulationen nutzt, müsste dann allerdings die Wahlkreiseinteilung unbedingt einer unabhängigen Kommission übertragen werden.
Das Single transferable vote-System ermöglicht den Wählerinnen und Wählern eine überaus differenzierte Form der Stimmangabe – und der jeweilige Zählprozess wird in allen Staaten, die dieses System praktizieren, en detail veröffentlicht: Jeder Abstimmende kann ersehen, wo seine Stimme letztendlich gelandet ist.(15) Und gerade durch die bei STV obligatorischen zahlreichen Zählrunden lassen sich vermutlich Zählfehler viel leichter aufdecken als beim gegenwärtig in Deutschland praktizierten System – mit der Sauberkeit des Wahlprozesses ist es hierzulande (siehe etwa Berlin 2021 und die zahlreichen Zählfehler und Ungereimtheiten in Bezug auf das BSW-Wahlergebnis 2025) bekanntlich nicht mehr so weit her. Ein demokratisches Wahlsystem muss aber über jeden Zweifel erhaben sein – denn Wahlen in einer wirklich funktionierenden Demokratie sind schließlich so etwas wie quasi-sakrale Handlungen, ein kleines bisschen sind sie (oder sollten es zumindest sein) das, was Gottesdienste für Religionen sind…
Fußnoten
1) Die ausführliche Urteilsbegründung findet sich in der Pressemitteilung Nr. 70/2011 des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2011
2) „Welche Ziele hat Volt?“ auf https://voltdeutschland.org, „Gerechtigkeit beim Wählen: Keine verlorenen Stimmen mehr!“ auf www.oedp.de, „Nächste Wahlpanne in Berlin: Freiheit der Wahl eingeschränkt!“ auf www.piratenpartei.de
3) „Evolution of STV PR“ auf https://prfound.org. Eine sehr gute Darstellung des STV-Systems findet sich auf www.wahlrecht.de
4) Doug Cowan: „Who invented the Single Transferable Vote?“ (6. März 2024) auf https://electoral-reform.org.uk. In den USA wird das STV-Verfahren „Proportional ranked choice voting“ genannt (https://fairvote.org) und verfügt über eine zwar kleine, aber in den letzten Jahren wieder wachsende Zahl von Anhängern. Das Standardwerk über die historischen Erfahrungen mit dem Single transferable vote-System im angelsächsischen Kulturraum ist Enid Lakemans „How Democracies Vote: Study of Majority and Proportional Systems“ (Faber & Faber, London 1970)
5) „European Parliament: Electoral Procedures“ auf www.agora-parl.org
6) „Proportional Representation Voting Systems“ auf https://fairvote.org
7) Björn Stefánsson: „Constitutional Assembly: Election and Voting“ (Dezember 2015) auf www.researchgate.net, „Icelandic Constitutional Assembly 2011“ auf https://participedia.net
8) Dylan Difford: What is the ideal number of MPs per constituency in proportional representation?“ (26. November 2011) auf https://electoral-reform.org.uk und die Beiträge in „What’s ideal number of seats per district under STV???“ auf www.reddit.com
9) „Fair Representation Act“ auf www.congress.gov
10) Etwa Luke Sproule: „Why do votes take so long to count in Northern Ireland?“ (26. Mai 2019) auf www.bbc.com
11) „What is ChoicePlus?“ auf www.votingsolutions.com
12) In drei Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt) übersprang das BSW die 10%-Marke. In einer Reihe von großstädtischen Wahlkreisen lag die FDP in einer Größenordnung, die den Gewinn eines Restmandats bei einer STV-Wahl in Neuner-Wahlkreisen als recht wahrscheinlich erscheinen lassen, dasselbe gilt für die Freien Wähler in Bayern
13) Der irische Politiker Tony Gregory (1947-2009) beispielsweise ist heute in seinem Heimatland fast schon eine Legende. 1982 wurde er zum ersten Mal als Unabhängiger ins Parlament gewählt und gehörte ihm ohne Unterbrechung 27 Jahre lang bis zu seinem Tod an. Als aufgrund extrem knapper Mehrheitsverhältnisse Anfang der 1980er Jahre die damalige liberal-konservative Minderheitsregierung der Partei Fianna Fail unbedingt auf seine Stimme angewiesen war, zwang er sie zu massiven Investitionen in den Wohnungsmarkt, insbesondere zum Bau von Sozialwohnungen in der Dubliner Innenstadt. Einer Partei trat er als Abgeordneter nie bei: „Independent TD Tony Gregory dies at the age of 61“, in Irish Times vom 2. Januar 2009
14) Bei der Wahl zum Parlament der Republik Irland 2024 bekam die rechtspopulistische Irish Freedom Party 0,7% der Stimmen, mehrere weitere rechte Splitterparteien schafften es nicht über 0,5%. Die fremdenfeindliche australische One Nation-Partei erhielt bei den Wahlen 2025 lediglich 6,4% (bei früheren Wahlen hatte sie schon einmal über 8% gehabt), die ähnlich gepolte maltesische People’s Party kam bei den letzten nationalen Parlamentswahlen 2022 gerade mal auf 0,5%
15) Unter dem Eintrag „European Parliament Election Results 2024“ auf www.gov.ie sind beispielsweise für jeden der drei irischen Euro-Wahlkreise bei der Wahl zum EU-Parlament letztes Jahr alle Zählrunden und alle Stimmentransfers pro Runde aufgeführt. Dieselbe Auflistung aller Kandidaten für die Wahl der sechs maltesischen EU-Abgeordneten 2024 und ihres jeweiligen Präferenzstimmenergebnisses pro Zählrunde findet sich unter dem Stichwort „MEP Election“ auf https://electoral.gov.mt (das ganze Land bildete einen einzigen Wahlkreis)
Nicht nur das:
Die in der Brd existierenden Berufsgruppen sind nicht anteilig im Reichstag vertreten.
Im besseren Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik, war das stets gegeben:
https://sascha313.wordpress.com/2021/09/21/ehrliche-wahlen-in-der-ddr-gegen-betrugerische-wahlen-in-der-brd/
Siehe Bildausschnitt dort:
Herkunft der Räte im Parlament der DDR nach Berufsgruppen ‚Arbeiter, Bauern, Wissenschaftler/Lehrer/Ärzte/Journalisten/Künstler, Übrige‘ anteilig so wie es im realen Leben der DDR verteilt war.
Im Unrechtsstaat Brd so nicht zu haben! Zu keiner Zeit.
ich erinner mich an die wahl so 1980. meine mutter krank, ich noch zu jung. da kamen 2 herren vorbei, mitm schuhkarton. meine mudder durfte geheim wählen, warf den stimmzettel in den karton. ende der geschichte aus der tätärä.
das war halt der Preis das man sich um nichts kümmern mußte.. o))
„Post von den Behörden“ haben die meisten da ihr ganzes Leben nicht bekommen …
DDR war Ergebnis W2k genau so wie BRD .. und heute wird das erst richtig deutlich sichtbar..
@ steffen:
kurze, selbst erlebte Geschichte aus dem glorreichen Westen. Wahl. Vor mir warten 5 (in Worten 5) Wähler vor mir, alle schon ausgestattet mit den Wahlunterlagen, auf eine freiwerdende – ja, was eigentlich? – Kabine?. Ich nehme meinen Zettel und beginne ihn vor allen anderen auszufüllen, sprich, ich mach sichtbar!!! mein Kreuz.
Na, da hättste mal den bundesdeutschen Typen hinterm Schreibtisch sehen sollen. Wie von der Tarantel gestochen brüllte er, das geht nicht, das ist ungültig. Es darf keiner sehen was sie wählen. Mein Kommentar: leck mich………zerknüllen dieses Papiers und wiedersehen. So läuft das in der BRD. Wo kommen wir denn hin, wenn jemand sieht, was ich wähle.
Demokratie, wie ich sie liebe.
vor 1 paar jahren wollte ich ungültig wählen und die zerrissenenen unterlagen einwerfen. das wurde mir verwehrt. also beschwerde. jetzt hab ich ne unterschrift von minischaub als trophäe. sind alle unfähig oder unwillig das gesetz zu lesen, befolgen oder durchzudrücken ; oben wie unten.
Meine Erfahrung mit so ziemlich allen Behörden, Ämtern, Gerichten usw. usf. in der BRD ist, das dort niemand wirklich in die Gesetze und Vorschriften guckt und nachliest sondern nach Hörensagen, Scheißhausparolen und „haben wir schon immer so gemacht“ gearbeitet wird. Wenn ein Mitarbeiter es nicht weiss wird ein Kollege oder der Vorgesetzte gefragt. Aber einfach ins Buch guckt keiner. Was dann zu gegenteiligen Bescheiden von verschiedenen Sachbearbeitern führt. Gerade wieder erlebt mit Prozesskostenhilfe. Von dem einen genehmigt und festgelegt, von dem nächsten völlig anders festgelegt obwohl sich an der monetären Situation der Antragstellerin sich nichts geändert hatte. Nachvollziehbar ist das nicht. Na kann Sir ja einbdrittrs Gericjtsverfahren zur Prüfung der PKH anstrengen. Mit erneuter PKH Beantragung natürlich?
Wenn man den Amtleuten dann die relevanten Paragraphen unter die Nase hält reagieren diese auch oft beleidigt. Wozu schreibt man es denn dann überhaupt noch auf?
das ist aber sehr lange her, denn ab 80er war bevorzugt Schicht der Intelligenz da zu finden ..
Die Worte des letzten DDR Justizministers zu dieser Schicht sagten wohl alles dazu .. o)
Einzig ehrliche da waren die Schiedskommissionen , das wäre der Weg in die Zukunft gewesen, man ging aber leider andere Wege .. o(
Nachwuchs gerade Bereich Justiz kam leider zu spät von den Unis …
Europas Demokratien sind tot, weil Demokratie unabhängige Information erfordert.
Deutschland ist eine politische Autokratie, eine volksfeindliche, russophobe Black Rock Außenstelle.
Ein genocidfördender Moloch.
Ein riesiges Puff, eine Mediakratie, mit korruppt-dummen Menschen, die zum guten Teil genetisch von den alten braunen Pfostenscheißern abstammen.
Gute Besserung!
Das Problem in D ist doch die vorhandene Parteiendiktatur mit den Listenaufstellungen, Fraktionszwängen, Proporzverträgen, Lobbyverquickungen, Berufspolitikern und natürlich fehlender Kontrollfunktion bzw. Kontrollgremien für die Parlamente und Regierungsmitglieder. Die Parteien beeinflussen doch erheblich durch das von ihnen eingesetzte Personal die eigentlich per Gewaltenteilung vorgeschriebene Trennung von Legislative, Judikative und Exekutive. So erheblich, dass diese mittlerweile nur noch Makulatur ist.
Dadurch laufen doch alle oben genannten Vorschläge ins Leere, da die Parteien wieder Mittel und Wege finden werden, es in ihrem Sinne zu nutzen.
Ich würde gerne wählen gehen, sehe aber in diesem “System D” keine Alternative.
Guter Artikel, gefällt ….
Legislative nutzt zunehmend immer deutlicher Judikative/Exekutive um die eigene Machtbasis immer weiter auszubauen, was einer gelebten Demokratie zu wider läuft.
Und das geht eben richtig gut mit diesen Wahlmodell .. o)))
Nein nicht die Legislative. Die Parteien. Die Gesetzgebende ist nur das Werkzeug dazu.
Durchs Ankreuzen und sonst nichts, ist der politische Analphabetismus in der Fassadendemokratie ziemlich gut dargestellt.
Auch die 44,9% haben keine Interessenvertretung im Bundestag, da die Rückkopplung an den Souverän fehlt. Demnach werden ohnehin nur Freifahrtscheine an das vorselektierte Repräsentationspersonal ausgestellt. Was du heute tust versprechen kannst du morgen wieder brechen. Dieses auch an Erich Ludendorff orientierte „Demokratieverständnis“ spricht Bände:
Die Idee der »repräsentativen Demokratie« diente von Anfang an der Demokratieabwehr und wurde als Mittel verstanden, um das Volk von der Politik fernzuhalten und eine Oligarchie mit der Unterstützung der Masse der Bevölkerung über Wahlen an der Macht zu halten.
(…)
Eine solche Konzeption von Demokratie, die diese als eine Art Wahl-Autokratie versteht, mit der Elitegruppierungen ihre Herrschaft scheindemokratisch zu legitimieren suchen, findet natürlich positive Resonanz in einem breiten Spektrum antidemokratischer Gesinnungen. Zur Illustration nur eine Anekdote aus einem 1919 geführten Gespräch zwischen Erich Ludendorff – einem zutiefst totalitären Charakter und Erzfaschisten – und Max Weber, der in einer Rede am 04.01 desselben Jahres kurz vor der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg unter stürmischen Beifall bekundete: »Liebknecht gehört ins Irrenhaus und Rosa Luxemburg in den Zoologischen Garten«:
Da zerhauen, Korrektur:
»Ludendorff fragte Max Weber: Was verstehen Sie dann unter Demokratie? Weber: In der Demokratie wählt das Volk seinen Führer, dem es vertraut. Dann sagt der Gewählte: ›Nun haltet den Mund und pariert.‹ Volk und Parteien dürfen ihm nicht mehr hineinreden. Ludendorff: Solche ›Demokratie‹ kann mir gefallen!«
Merkwürdigerweise oder auch nicht merkwürdigerweise, fallen bei diesen Zahlenspielen meist noch Jene aus der Statistik, die beim Kreuzchenverteilen nicht mehr mitspielen mögen. Mglw. liegt's daran, daß das operieren mit diesen Zahlen die Schmierenkomödie noch offenkundiger werden ließe.
setzen wir doch die wahl mit ner volksabstimmung gleich; da rechnet sich jeder enthalter als gegner des vorgelegten.
Eine Enthaltung ist eine Enthaltung. Keine Zustimmung und keine Ablehnung. Eine Enthaltung per se als Ablehnung zu werten, ist eine weitere willkürliche Entmündigung des Souveräns.
Bei bestimmten Beschlußlagen ein Quorum einzupflegen, kann sinnvoll sein. Auch dies ist Angelegenheit des Souveräns.
Mir ging es bei der Darlegung darum, realiter bei dieser Posse aufzuzeigen, wie dünn allein die Zustimmung für diese oder eine beliebige andere angebliche „Regierungsmannschaft“ ist.
Hier zur Verdeutlichung was tatsächlich als Regierung zu bezeichnen ist, also Blackstone, BlackRock und sowas.:
TRUMP, was stimmt nicht mit dir? Vom TV-Clown zum Agent Provocateur | Grenzgänger Reaktion
Grenzgänger Studios
Pro-Israel-Delegation 01:06:15
https://www.youtube.com/watch?v=-iBUS9IeYGE&t=3975s
#Bei bestimmten Beschlußlagen ein Quorum einzupflegen, kann sinnvoll sein.
bei welchen beschlußlagen?, wieso nicht bei wahlen?
„Wenn sie dich dazu bringen können, die falschen Fragen zu stellen, müssen sie keine Angst vor den Antworten haben.“
Fein, dann reden wir mal über Wahlen, denn das geht bereits an der zugrundeliegenden Problematik vorbei:
Demokratie als Vergesellschaftung von Herrschaft durch souveräne Selbstgesetzgebung des Volkes
– Alle Machtstrukturen haben ihre Existenzberechtigung nachzuweisen und sich der Öffentlichkeit gegenüber zu rechtfertigen, sonst sind sie illegitim und somit zu beseitigen.
– Jeder Bürger soll einen angemessenen Anteil an allen Entscheidungen haben, die das eigene gesellschaftliche Leben betreffen.
– Zentrale Bereiche einer Gesellschaft, insbesondere die Wirtschaft, dürfen nicht von einer demokratischen Legitimation und Kontrolle ausgeklammert werden.
Jetzt gibt es da verbreitete Mißverständnisse zur Demokratie. Demokratie wird nicht durch periodische freie Wahlen bestimmt. Das ist das was man uns in Jahrzehnten eingeredet hat, um die Idee der Elitendemokratie durchzusetzen. „Ihr habt doch die freien Wahlen.“
Der Aspekt freier Wahlen ist wichtig, aber er ist nicht der zentrale Aspekt von Demokratie.
Und Demokratie bedeutet auch nicht, daß die Mehrheit die Minderheit, sozusagen, einfach dominiert. Das ist auch ein Mißverständnis.
Müssen wir uns ganz kurz ansehen:
»Die Gewährleistung einer Prozedur der ,Wahl‘ kann noch keine hinreichende Legitimation von Macht und Herrschaft darstellen!«
Deswegen finden ja auch in allen möglichen Ländern sogenannte demokratische Wahlen statt, wo sie genau wissen, das hat mit Demokratie gar nichts zu tun.
„Alle können wählen, bis zur Langeweile, bis zur Verblödung.“
Benito Mussolini, 04. Oktober 1922 in Mailand
Das stört nun überhaupt nicht. Die Wahl ist nicht der Punkt.
Ich zitiere ihnen hier nun einen renommierten Forscher, der über Demokratie in der Antike arbeitet:
„ … die ursprüngliche Bedeutung von Demokratie ist die kollektive Fähigkeit der Bevölkerung, im öffentlichen Raum das Wohl der Gemeinschaft fördern zu können.“
„ … woher stammt eigentlich die Idee, dass Demokratie in erster Linie durch Wahlen und Abstimmungsregeln bestimmt ist?“
(Joshua Ober (2008), The original meaning of „democracy“: Capacity to do things, not majority rule. Constellations, 15, 1-7.)
(…)
Und der Witz von Demokratie ist jetzt, die Unterschiedlichkeit der Interessen, für ein politisches Handeln miteinander in Einklang zu bringen.
Wenn man handelt, muß man sich ja immer letztlich entscheiden, A oder B. Beim Handeln ist Ende des Palavers. „Wir müssen Handeln, wir müssen was machen.“
Aber bevor wir handeln, müssen wir alle Einzelinteressen überhaupt erst mal zur Geltung kommen lassen und müssen sie im öffentlichen Debattenraum debattieren.
Wir brauchen Prozeduren mit denen man die unendliche Vielfalt von individuellen Interessen durch das Verfahren einer öffentlichen Debatte in Einklang bringen kann. Dadurch wird letztlich auch ein Minderheitenschutz gewährleistet, da sich die Minderheit in die Debatte einbringt, mit ihren Argumenten.
Und erst wenn es überhaupt nicht möglich ist zu einem Konsens zu kommen, was ja auch in vielen Fällen der Fall ist, dann erst greift die Wahl.
Die Wahl ist die Ultima Ratio (letztes geeignetes Mittel, letztmöglicher Weg), aber nicht der Kern der Demokratie.
Also braucht man Prozeduren zur Kompatibilisierung. Das heißt Verträglichmachung. Wir brauchen Verfahren zur Kompatibilisierung von Partikularinteressen. Wie macht man das? Über den öffentlichen Debattenraum. Der öffentliche Debattenraum ist das Herzstück von Demokratie. Jetzt sind wir beim Kern der Sache. Das ist auch der Punkt weil der Dialog so wichtig sein wird.
,Volk‘ in der Demokratiekonzeption der Aufklärung
rein verfassungsrechtlich bestimmt
– insbesondere also Ablehnung der kulturrassistischen Fiktion eines ethnisch und kulturell homogenen ,Volkskörpers‘, der vor einer Kulturvermischung geschützt werden müsse
– großes Spektrum von Partikularinteressen: Pluralität und Heterogenität
–>müssen für ein politisches Handeln in Einklang gebracht werden
– Prozeduren zur ,Kompatibilisierung‘ von Partikularinteressen nötig
– Austausch unterschiedlicher Partikularinteressen im öffentlichen Debattenraum
–> Öffentlicher Debattenraum ist Herzstück der Demokratie
Demokratie und öffentlicher Debattenraum ist eins sozusagen. Ohne öffentlichen Debattenraum kann all das was Demokratie ausmacht eben nicht mehr erfolgen.
Was wollen wir?
Prozedurale gesellschaftliche „Sicherungsbalken“ gegen Exzesse von Macht
Demokratie als Vergesellschaftung von Herrschaft durch souveräne Selbstgesetzgebung des Volkes
Die Voraussetzung der Möglichkeit von Demokratie ist ein intakter öffentlicher Debattenraum, in den sich alle frei und gleichberechtigt einbringen können, d.h.
– alle relevanten Informationen müssen unverzerrt zur Verfügung stehen
– muss Pluralität gesellschaftlicher Interessen widerspiegeln
– darf nicht durch ökonomische und politische Interessengruppen dominiert oder eingeschränkt werden
Problem:
Massenmedien dienen nicht zur Verbreitung von ,Wahrheit‘ sondern sind eingebunden in einen ökonomischen und politischen Machtkontext.
(Demokratie erneuern! – Rainer Mausfeld – DAI Heidelberg 2020, ca. min. 25, ca. min. 30)
https://www.youtube.com/watch?v=VXhK8uN6WyA
Zum zuletzt genannten Problem:
»Man täusche sich nicht: Die Gründungselite schränkte die Bedeutung und Praxis der Demokratie auf grundlegende Weise ein, die unsere Regierung und Gesellschaft bis heute prägt. […] Indem sie die Demokratie in ein Konzept umwandelte, das eher die ungehemmte Anhäufung von Reichtum als die Gleichheit des Reichtums förderte, zähmte die Gründungselite (und nachfolgende Genarationen von Eliten), was sie nicht besigen konnte.«
(…)
Für diese Zähmung war die von Hamilton 1777 engeführte Bezeichnung »repräsentative Demokratie« von besonderer Bedeutung.
(…)
Madison stellte fest, dass auch die Reichen nur über eine Stimme bei der Wahl verfügen, zugleich durch ihre »glückliche Situation« in der lage seien, die Meinungen anderer zu beeinflussen. »Durch diesen unmerklichen Kanal werden die Rechte des Eigentums in die öffentliche Vertretung übertragen.«
(Rainer Mausfeld, Hybris und Nemesis – Wie uns die Entzivilisierung von Macht in den Abgrund führt – Einsichten aus 5000 Jahren)
man so viel text. haste das irgendwo rauskopiert in der kurzen zeit?
aber ich konnte keine antwort auf meine frage erkennen: bei welchen beschlußlagen soll ein quorum sinnvoll sein? der vergleich mit wahlen war nur ne ergänzende anschlußfrage.
Doch das war die Antwort, sie passt dir nur nicht.
Lesen kann durchaus hilfreich sein. Dann erkennst du, daß das einerseits ein Buchauszug und andererseits der Auszug eines Transkripts zum Video eines Vortrags ist. Beides geht an die Substanz der zugrundeliegenden Problematik, dessen, daß wir gerne Jahre und Jahrzehnte über den Austausch vorselektierter Lobbyisten salbadern können, was bisher nichts geändert hat und weiterhin nichts ändern wird, außer hin zum Schlechteren.
Aber worauf du eigentlich hinaus willst, eure Neu-„Wahlen“ bekommt ihr schon noch.
wer soll eur sein?
und ich finde keinen bezug zu meiner frage nach einem quorum.
wenn du das nicht konkretisieren kannst ist deine information unnütz.
Der Militärisch-Industrieelle Komplex kennt keine Parteien die nicht bestochen werden können. Der Wähler kann ankreuzen was er will, es kommt immer die gleiche Politik heraus. Das Problem ist nicht das Wahlverfahren. Das Problem ist die Repräsentanz des Wählerwillens.
Und deshalb stimmt bitte alle hier ab:
https://krieg-oder-frieden.de/
Über 110.000 Menschen haben dies schon getan, aber es müssen noch deutlich mehr werden um unseren Willen deutlich zu machen.
eine abstimmung ohne konsequenzen ist ein bettelbrief. mach den leuten doch keine falsche hoffnung.
Es ist die Feststellung unseres Willens.
Nicht mehr und nicht weniger.
Ich halte es allein schon für enorm wichtig, dass jeder weiß, dass diese Rüstung zum Krieg von der ganz großen Mehrheit nicht getragen wird.
zumindest handelst du in guter abbsicht.
Ist zwar gut fürs Gewissen und hinterher kann man ehrlich sagen man war dagegen. Aber Verhindern wird es nichts.
Nicht, daß es sich grundsätzlich nicht lohnen würde, sich über das Wahlsystem Gedanken zu machen …
aber wenn es inzwischen schon bei der Auszählung nicht mit rechten Dingen zugeht, sind doch alle Überlegungen Makkulatur. Ganz zu schweigen von Ankündigungen eines ehemaligen EU-Kommissars, wenn wir nicht richtig wählten, ginge es wie in Rumänien. Und von der Tatsache, daß es hier schon zugeht, wie in einer Bananenrepublik (Auslandsstimmen).
Daß die offenkundigen Auszählungsfehler (ob absichtlich oder unabsichtlich erfolgt) das BSW betreffend nicht umgehend systematisch untersucht wurden, ist ein Offenbarungseid. Dies gilt auch für die, ach so demokratische, Bevölkerung. Außer vielleicht einigen BSW-Wählern, hat sich niemand darüber aufgeregt. Dabei ist es doch ganz einfach, es könnte auch jederzeit die eigene Stimme sein, die einfach verschwindet. Abgesehen davon, daß ich überzeugt bin, daß es anders gelaufen wäre, wenn die FDP auf ähnlich dubiose Weise rausgeflogen wäre, denke ich, daß ein Volk, das sich um die Aushebelung eines derart basalen Grundrechtes nicht schert, nicht einmal die Mühe eines Gedankens an eine Wahlrechtsreform wert ist. Das Volk bettelt um die Diktatur, die es bekommen wird.
Demokratie ist einfach nur noch eine hohle Phrase, bei Regierenden wie Regierten.
In Prinzip zwar richtig, aber Wahlvolksbeschimpfung führt zu was dann? Weg mit Demokratie, also Diktatur irgendeiner Form? Anarchie? Außerdem ist die Passivität der Wähler auch anerzogen durch das bisherige System. Den fehlenden eigenen Einfluss merkt man ja als Wähler. Tja und nu?
Man lese Karl Jaspers
„Wahlen sind Akklamation zur Parteienoligarchie“
„Direkte Demokratie“
„die Parteien,die keineswegs Staat sein sollten,machen sich,dem Volksleben entzogen,selbst zum Staat. “ usw.
Solange es in DE und/oder EU möglich ist nichtgenehme Kandidaten wegzusperren, oder anderswie ihre Kandidatur zu verhindern bzw. zu behindern, solange ist jede Diskussion ueber andere Wahlmodalitäten m.M.n. ueberfluessig. Die Bevölkerung muss sich ihre Möglichkeiten der Einflussnahme (zurueck)erobern. Eine Figur wie Blackrock F… Fritz hat nicht die geringste moralische Eignung sich auch nur zur Wahl zu stellen. Gilt uebrigens auch fuer viele andere. Ein Blick zurueck zur Pariser Kommune kann hier sehr hilfreich sein!
Eben mit STV hätte man den Merz ausmerzen können. Was sollte man als Sauerländer auch machen, wenn man grundsätzlich zur CDU neigt, aber eben diesen Kandidaten nicht mag? Mit STV kann man andere Kandidaten derselben Partei nach vorne bringen und andere ausschließen.
Andere Beispiele wären SPD-Wähler in Hannover, die dem Kriegshetzer Pistorius nicht mögen. Oder oder oder. Wenn einem Wähler dieser angebotene Kandidat nicht gefällt kann man ja nur noch zur Nichtwahl oder zur Protestwahl greifen. Und dann wundert man sich wenn Rechtspopulisten hochkommen, weil keine andere Opposition möglich ist außer extremer Opposition. Innerhalb der Parteien herrscht die Parteielite und der Wähler soll das schlucken, was ihm vorgelegt wird.
Aufwachen bitte! Unsere immer penetranter militärisch orientierten Vorstände des militärisch-industriellen Komplexes (NATO/EU) haben sich gerade wieder einen gewaltigen Schluck aus der Steuerpulle genehmigt, ohne dies gegenüber der Bevölkerung auch nur ansatzweise zu reflektieren. Darüber wird von den Qualitäts-, Leit- und Regierungsmedien nur in einer Art berichtet, die stark an Verlesungen irgendwelcher nichtsnutziger Amtsblätter des Mittelalter erinnert, in denen die Leibeigenen etwa verpflichtet wurden, ihren Lehnsherren pro Jahr mindestens einen kleinen Fußsoldaten zu schenken. Dann wird einem auch noch erklärt, dass die exorbitanten Diätenerhöhungen des Bundestagspersonals auf dem metaphysischen Gravitationsgesetz beruht, dass Sxhxxxxx aufgrund ihres geringen spezifischen Gewichtes immer oben zu schwimmen kommt, wobei das Material aufgrund mikrobiologischer Prozesse und unter spontanen Ausgasungen in Wallung geraten kann, ähnlich einem Sauerbraten, der in traulich verdienter Heimatatmosphäre vor sich hin siedet.
Norbert schreibt: „Fast sieben Millionen Wählerinnen und Wähler haben keine parlamentarische Vertretung in dem am 23. Februar gewählten Bundestag. Lediglich 44,9% der Abstimmenden…“
Das liest sich, als gäbe es zwei Sorten von Deutschen – die, die zur Wahl gingen und die, die sagten: „Eff it!“
Es gibt auch welche, die ausgeschlossen wurden lieber Autor, weil die Unterlagen nicht kamen bzw nicht mehr in Frist zurückgesendet werden konnten.
„Erfahrungen in denjenigen Ländern, die ein reines Verhältniswahlsystem ohne Sperrklausel praktizieren (etwa Holland) in der Tat, dass eine sehr weitgehende Aufsplitterung des Parteiensystems das Ergebnis ist.“
Mir ist allerdings nicht bekannt das Holland deswegen Probleme hat. Grundsätzlich scheint die Politik dort näher am Volk als hier.
Aufsplitterung wird allgemein als etwas schlechtes postuliert, allerdings ohne das irgendjemand eine Begründung liefert. Aufsplitterung bedeutet man muss Koalitionen bilden und Kompromisse schließen. Das ist alles. Das durchregieren entfällt, samt den dauernden Änderungen am Grundgesetz.
Bei 7 Mio Ausgeschlossenen ist die 5% Hürde als schlicht undemokratisch zu bezeichnen und mit ein Grund für den Politikverdruß.
Ein weiteres großes Problem am derzeitigen Wahlsystem ist die Liste. Damit kommen sogar Leute in den Bundestag die quasi abgewählt worden.
Mein Vorschlag deshalb, nur noch Direktmandate. Wer im Wahlkreis gewonnen hat hat einen Platz. Damit haben auch Parteilose und Kleinparteien eine gute Chance. Wählen von denen macht wieder Sinn. Politiker müssen sich wieder anstrengen gute Politik zu machen und sich nicht auf ihrem Listenplatz ausruhen! Vollpfeifen bleiben draußen. Das System wird einfacher und transparenter, es gibt nur noch 1 Stimme. Die Verwirrungen bei 1./2. Stimme entfällt. Die Anzahl der Abgeordneten ist damit fest. Kein Riesen Bundestag mehr.
„Mein Vorschlag deshalb, nur noch Direktmandate. Wer im Wahlkreis gewonnen hat hat einen Platz. Damit haben auch Parteilose und Kleinparteien eine gute Chance.“
Welcher Parteilose und welche Kleinpartei hat denn je ein Direktmandat geholt?
Wikipedia.
Vorletzte BTW hat zb die Linke nur den Einzug über die Direktmandate geschafft.
Btw wenn keine Liste mehr da ist, braucht man mehr Wahlkreise, sprich die werden kleiner und die Chance für kleine steigt.
Die Linke war auch schon vorher im Parlament und hat sich im Abschmelzungsprozeß über die Direktmandate gerettet.
Und warum sollte man unbedingt die Abgeordnetenzahl beibehalten = Wahlkreise erhöhen?
Letztendlich würden maximal kleine Vereinigungen eine Chance haben, ein Mandat zu gewinnen, die regionale Besonderheiten vertreten.
„Die Linke war auch schon vorher im Parlament und hat sich im Abschmelzungsprozeß über die Direktmandate gerettet.“
Hast du vielleicht nicht mitbkommen, bei der vorletzten Wahl hatten die keine 5% und sind über die 3 Direktmandatae regel dann rein.
Da gings nicht Abschmelzungsprozeß .
„Und warum sollte man unbedingt die Abgeordnetenzahl beibehalten“
War nur ein Nebenhema, verhindert aber überquellende Bundestage, wie aktuell.
„Wahlkreise erhöhen?“
Klingt nach nem Widerspruch ging aber um die Listenplätze die ja wegfallen.
First-past-the-post ist Mist. Kann man in allen Ländern die das benutzen bewundern. Aber wozu den Artikel über Single-Transferable-Vote lesen und verstehen?
Wählen war gestern! Heute wird Politik gekauft wie alles andere auch!
Wie soll schon im Ansatz eine Interessenvertretung des Volkes zustande kommen, wenn laut GG der Gewählte nur seinem Gewissen verpflichtet ist, noch dazu, keine Gewissensprüfung und -kontrolle stattfindet?
Sohn zum Vater: „Pappa; ich ziehe eine Karriere im organisierten Verbrechen in Betracht“
Vater zum Sohn: „Regierung oder Pharma mein Sohn?“
papa, wenn ich groß bin will ich politiker werder.
schön. was denn für einer?
ein korrupter.
Sinnvoll wäre ein „negative voting system“: Es werden alle angekreuzt, die man auf keinen Fall im Bundestag sehen möchte. Als gewählt gilt, wer keine einzige ablehnende Stimme erhalten hat.
@Otto0815
Gutes Vater-Sohn-Gespräch!
@Ohein
Genau das wäre mein Wunsch!
Ich möchte eigentlich nur noch abwählen!
Der Grundansatz des gut gemeinten Beitrags ist falsch wenn´s eingangs heißt: „Fast sieben Millionen Wählerinnen und Wähler haben keine parlamentarische Vertretung in dem am 23. Februar gewählten Bundestag. Lediglich 44,9% der Abstimmenden votierten für die Parteien der danach gebildeten schwarz-roten Regierungskoalition, eine klare Mehrheit gegen sie.“
Wie landauf-landab üblich, geht auch der Autor geht nicht von Groß N., dem Souverän der BT-Wahlberechtigten, aus. Sondern von klein n, den Wählenden. Und nennt anstatt knapp zehn Millionen ohne „parlamentarische Vertretung“ entsprechend nur „fast sieben Millionen“.
Genauer: Im Verhältnis zu den laut Bundeswahlleiterin 60,5 Millionen Wahlberechtigten, von denen am 23. Februar 2025 82,5 Prozent wählten, erreichte die Union 23,4 Prozent und die SPD 13,47 Prozent Stimmanteile. Das sind 36,87 Prozent für die drei Politmitteparteien CSU, CDU, SPD. (https://transition-news.org/bundestagwahl-2025-wer-was-wie-und-warum-wahlte)
Das bedeutet: dieses aparte Dreigestirn oder Polittrio hat im Bundestag als parlamentarischer Institution eine knappe „Kanzlermehrheit“. Verkörpert jedoch mit etwa 37 % keine Mehrheit der Wahlberechtigten als Souverän.
Der gleiche Politikwissenschaftler, der die Lage so zusammenfaßte, hatte bereits Anfang der 2010er Jahre das Modell des Legitimationskoeffizienten als Berechnungsgrundlage entwickelt, nannte das Politphänomen parlamentarische „Mehrheit ohne Volk“ und verallgemeinerte aktuell:
„Die gesellschaftliche Krise Mitte der 2020er Jahre ist inzwischen so weit fortgeschritten, daß keine wie auch immer ausgeprägte parteipolitische Konfiguration in diesem System aktuell eine politisch-parlamentarisch Mehrheit bilden und damit auch den Willen des Souverän ausdrücken kann.“ (R. Albrecht, https://soziologieheutedigital.wordpress.com Juni 2025)
Ein viel besseres, sehr transparentes Auszählungsverfahren wäre, wenn man gar nicht mit Prozenten herumechnen (und tricksen) würde, sondern ganz einfach und sauber für eine bestimmte Stimmenanzahl jeweils ein Mandat vergibt.
Bei aktuell 60,5 Millionen Wahlberechtigten und ein Parlament in der gewollten Größenordnung von max. 630 Sitzen, wäre z.B. eine gute, ehrliche Zählweise, wenn es pro jeweils volle 100.000 Stimmen ein Mandat gibt. Das wären bei 100% Wahlbeteiligung dann 605 Mandate im Bundestag.
Ungültige Stimmen und der Nichtwähleranteil werden wie gehabt auch hier bei der Auszählung nicht berücksichtigt, allerdings: diese Mandatezuteilung nur anhand der erhaltenen Stimmen führt dazu, dass das Parlament auch nur entsprechend der Wahlbeteiligung gefüllt wird !
Denn es ist ja durchaus auch ein Makel unseres Wahlrechts, dass die Wahlbeteiligung überhaupt keinen Effekt auf die Anzahl der Abgeordneten hat. Das wäre hiermit sehr konstruktiv abgeschafft.
D.h. bei der Bundestagswahl am 23. Februar waren
Wahlberechtigte: 60.510.631
Wählende: 49.928.653
Ungültige: 279.141
Gültige Stimmen: 49.649.512
Würde man pro jeweils erhaltene volle 100.00 Wählerstimmen ein Mandat vergeben sähe der Bundestag so aus:
Partei Stimmen Mandate
*********************************************
CDU 11.196.374 111
CSU 2.964.028 29
AfD 10.328.780 103
SPD 8.149.124 81
GRÜNE 5.762.380 57
Linke 4.356.532 43
BSW 2.472.947 24
FDP 2.148.757 21
FREIE W. 769.279 7
Tierschtz. 482.201 4
Volt 355.262 3
D.PARTEI 242.741 2
SSW 76.138 (Ausnahmeregel) 1
*********************************************
Summe der Mandate: 486
Das heißt, der neue Bundestag hätte „nur“ 486 von max. 605 Mandaten besetzt, was dann auch recht korrekt der tatsächlichen Wahlbeteiligung entspricht und meines Erachtens für die Legitimität des Parlaments besser ist, als wie jetzt immer 100% zu besetzen. Und es hat zusätzlich den doch angenehmen und gewünschten Effekt eines kleinen, effektiven Parlaments.
Es wird keine 5% Hürde angewendet, nur Stimmanteile unter jeweils vollen 100.000 werden nicht berücksichtigt.
D.h. es werden nicht wie im aktuellen Wahlrecht rund 7 Millionen gültige Wähler brüskiert, weil ihre Stimmen entgegen ihrem Votum verwendet werden.
Ich finde, unser Wahlrecht muss unbedingt auf dieses Auszählungsverfahren reformiert werden.
(Hinweis: die Tabelle sieht womöglich hier nicht gut aus, aber bei einem Font mit fester Schriftbreite, wie z.B. Courier, wird sie optisch absolut okay und lesbar)
Das ist die mit Abstand beste Äußerung zu diesem Thema. Dieser Vorschlag ist richtig gut.
Die Parteien werden das natürlich strikt ablehnen, weniger Mandate wird denen nicht passen.
Eine solche Wahlrechtsreform müsste das Volk vehement einfordern.
Verfassungsänderungen und Wahlhesetzänderungen sollten sowieso nur mit Volksabstimmung gemacht werden. Wer sonst sollte darüber bestimmen als der angebliche Souverän? Wie Sie ganz richtig schreiben werden die etablierten Parteien das verhindern wollen, weil sie sich im bestehnden System bequem eingerichtet haben.
Solange ein Demokratie genanntes System auf Konkurrenz und konkurrierenden Interessen (=Parteien/Listen) aufbaut, die um die Tröge der Macht buhlen, ist die Art des Kreuzchen machens völlig irrelevant.
Wer über Wahlen reden will, der solle sich erst mal über Demokratische Prozesse Gedanken machen. Prozesse, die konstruktiv verlaufen und auf Kooperation aufbauen. Demokratische Verfahren welche die zu lösenden relevanten Aufgaben ins Zentrum stellen. Wild und unreflektiert irgendwelche technischen Systeme des Kreuzchen machen einführen zu wollen ändert gar nichts.
Wenn man denn unbedingt klein anfangen will, dann nehme man doch zuerst die staatlich legalisierte Korruption mittels Spenden und Drehtürkarrieren in den Blick. Vor allem argumentiere man politisch statt technokratisch.
Der Ausländer arbeitet in Deutschland und zahlt Steuern.
Manche Ausländer müssen für den Aufenthalt bestimmte Arbeiten übernehmen UM NICHT den Aufenhaltstitel weggenommen zu bekommen
Steuern muss man zahlen aber waehl darf man nicht in der BRD.
DAS SIND GRUNDRECHTE.
Aber wählen in Deutschland darf er nicht….
Steuer ist Diebstahl!!!
@Für eine Partei der Ausländer:
Das Konzept des Eigentums ist NICHT Naturgegeben. Mal abgesehen davon steht sogar im Grundgesetz das Eigentum verpflichtet… (indirekt zu einem Sozialstaat)
Und Wählen? So wie manipuliert und getrickst wird, um unliebsame Parteien kleinzuhalten, bin davon überzeugt dass das Konzept der Wahlen in dieser Form auf den Müllhaufen der Geschichte gehört. Eine Mischform aus Demarchie und direkter Demokratie wäre denke ich wesentlich sinnvoller…
Dann sollen sie doch Inländer werden. Warum sollten Gäste des Clubs mitbestimmen, was der Club tut? Sie können doch Clubmitglieder werden und die Einbürgerung beantragen.
„Dass bei den knapp sieben Millionen Wählern und Wählerinnen, die unter den gegebenen Bedingungen nun überhaupt keine parlamentarische Vertretung haben,“
Und nicht nur das. Es sind ja viel mehr. Wie viele Leute gehen schon deshalb nicht mehr wählen weil sie keinerlei Hoffnung auf parlamentarische Vertretung haben können. Viele Kleinstparteien können ihr Wählerklientel nur so bei der Stange halten, dass sie denen vermitteln, dass die Wahlkampfkostenerstattung (ab 1% der Stimmen?) für den Erhalt der Partei entscheidend wichtig sei.
Im Konzert mit dern orchestrierten Medien haben wir eine Altparteiendiktatur verwirklicht. Morsch, bewegungslos, verlogen, fremdgesteuert, infiltriert, ademokratisch.
Der Autor hat den Sinn des bürgerlichen Parlamentarismus nicht verstanden. Warum sollten die arbeitenden Menschen ein System, das geschaffen wurde, um sie von der Macht fernzuhalten, auch noch verbessern?
@klaudie: „Solange ein Demokratie genanntes System auf Konkurrenz und konkurrierenden Interessen (=Parteien/Listen) aufbaut, die um die Tröge der Macht buhlen, ist die Art des Kreuzchen machens völlig irrelevant.“
Sehe ich auch so.
Vor allem bedarf das vorherrschende Parteisystem der Spaltung/Ausgrenzung zur eigenen Machtsicherung.
Da stellt sich die Frage, ob diesem Parteisystem, strukturell gesehen, so was wie ein faschistoides Element inne wohnt?
Die Reflexionen der Philosoiphin Simone Weil scheinen dem Autor unbekannt:
„Anmerkungen zur generellen Abschaffung politischer Parteien“,
ebenso „Gegen Wahlen“ von David van Reybrouck?
Die repräsentative Demokratie verweigert sich Partizipation. Die Repräsentation setzt auf Ausgrenzung der Repräsentierten. Insofern verkörpert die repräsentative Demokratie ein autoritäres Prinzip. Die im Grundgesetz festgeschriebenen Freiheit des Mandates reduziert die Repräsentation auf einen lediglich formale. Jegliche Inhaltliche Bindung wird durch das GG verboten und damit verfassungswidrig, der Repräsentierte zum einflusslosen Untertan.
Der Faschismus verzichtet auf eine formale demokratische Legitimation. Er schränkt damit den an sich schon geringen Spielraum in der repräsentativen Demokratie weiter ein.
Allerdings kann der Faschismus auf die in der repräsentativen Demokratie formierten Untertanen mit ihrem Desinteresse, gepaart mit Verweigerung an Partizipation zurückgreifen.
Wer nur noch übers Kreuzchen machen nachdenkt, hat Partizipation aufgegeben, von Emanzipation ganz zu schweigen.
Zum Problem mit der Repräsentation ein Video des Demokratie-Enthusiasten Ardalan Ibrahim. :
„Demokratische Reförmchen VS. Einführung von Demokratie“
https://youtu.be/hZfMQXBdm8Q?feature=shared
Ich ziehe es vor, mich mit Geschriebenem auseinanderzusetzen. Ich halte Video-beiträge für nicht geeignet. Sie sind nicht nur Zeitfressend, auch ist das schnell dem Mund entflohene Wort nie so rational, nie so reflektiert wie ein sorgfältig entstandener, gründlich durchdachter Text.
@Klaudie; Ute
Ihre Unterscheidung beider Hauptmängel gegenwärtiger bürgerl.-parl. Defizite ist m.E. grundlegend. Wer lediglich wie Lafontaine/Wagenknecht, die Initiatoren der Wagenknechttruppe, meint, nur die Repräsentationlücke bedienen zu sollen und bewußt das gesamte Partizipations- od. aktive Teilhabefeld vernachlässigen zu können, ist, um Brecht zu variieren, entweder´n Dummkopf oder´n Schwindler. Insofern ist dem nun beschleunigten Abgang des BSW in die politmediale Bedeutungslosigkeit keine Träne nachzuweinen. Gruß, Jazzer
Das ist – leider – sehr richtig.
Es geht doch grundsätzlich um unser nicht mehr repräsentatives, nicht mehr demokratisches Wahlrecht und nicht nur um das Scheitern des BSW. Diesen Fehler machen z.B. auch die Nachdenkseiten, die auch immer wieder mal dieses Thema aufgreifen, aber immer nur anhand der Frage, ob das BSW doch noch reinkommt. Dort wird nicht in Frage gestellt, dass die „errechneten“ Mehrheitsverhältnisse im Bundestag überhaupt nicht mehr durch das Wählervotum legitimiert sind.
Das Jammern nur um das BSW ist natürlich viel zu kurzsichtig und bringt gar nichts.
Wer wie die Linke auf unreflektierte Teilhabe am Parlamentarismus setzt, der ist aktiver Teil der autoritären kapitalistischen Herrschafft und Unterdrückung! Was die Linke auch tagtäglich auf allen ihren Ebenen selbst nachweist.
Alleine ihre Haltung zu militaristischer Werbung im öffentlichen Raum ist mehr als beschämend. Jenseits wohlfeiler Sonntagsreden ist sie nie mehr als eine Steigbügelhalterin des deutschen Militarismus.
„Wer lediglich wie Lafontaine/Wagenknecht, die Initiatoren der Wagenknechttruppe, meint, nur die Repräsentationlücke bedienen zu sollen “
Immerhin versuchen sie es. Das zeichnet das BSW immerhin gegenüber der Linken aus, die nur sonntags davon reden….