Feinde der Freiheit?

Günther bei Lanz
Quelle: Dieses Bild wurde mittels ChatGPT entwickelt.

Wie neue Medien mit einer Wendung des Bundesverfassungsgerichts unter Druck gesetzt werden.

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat in einem Interview mit der taz vom 23. Januar alternative Medien, so sie denn angeblich rechtspopulistisches oder rechtsextremes Gedankengut verbreiten würden, als „Feinde der Freiheit“ bezeichnet. Prien knüpft damit an Daniel Günthers verfassungsfeindliche Formulierung von alternativen Medien wie Nius als „Feinde(n) von Demokratie“ an, geäußert in der Sendung vom Markus Lanz vom 7. Januar.

Hier der Auszug aus dem Interview mit Karin Prien:

taz: CDU-Ministerpräsident Daniel Günther, Ihr alter Chef, sagt, die sozialen Medien seien zum Teil demokratiegefährdend. Sehen Sie das auch so?

Prien: Daniel Günther hat sich zum Thema Kinder und Jugendschutz in den sozialen Medien geäußert und sich für Regulierung und ein Verbot unter 16 ausgesprochen. Diese Debatte müssen wir dringend führen. Das ist das eine. Das andere sind die sogenannten alternativen Medien, die rechtspopulistische und rechtsextreme Positionen immer stärker in den Diskurs bringen. Ein Teil dieser Medien will zur Delegitimierung und Zersetzung unseres freiheitlichen, demokratischen Systems beitragen, das ist offenkundig.

taz: Was sollte man dagegen tun?

Prien: Das meiste muss man aushalten. Anders als behauptet wird, findet Zensur eben gerade nicht statt. Auch die Feinde der Freiheit sind weitgehend durch die Meinungs- und Pressefreiheit, die das Grundgesetz garantiert, geschützt.

Bemerkenswert ist Priens Ausdruck „Feinde der Freiheit“ deshalb, da diese Formulierung auch in dem Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2009 verwendet wird. „Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung vielmehr grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit“ (1 BvR 2150/08, Rn. 67), heißt es dort.

Prien und die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts

Diese Wendung aus dem Wunsiedel-Beschluss ist juristisches Grundwissen, und wir müssen davon ausgehen, dass sie Karin Prien geläufig ist. Prien hat Rechts- und Politikwissenschaft studiert, sich als Volljuristin qualifiziert, als Rechtsanwältin praktiziert und betreibt seit Jahren auf hohen und höchsten Ebenen professionell Politik.

Das bedeutet: Karin Prien setzt ausgerechnet eine Formulierung des Bundesverfassungsgerichts dazu ein, um ‚gute‘ und ’schlechte‘ Meinungen voneinander abzugrenzen. Denn es ist etwas völlig anderes, ob das höchste deutsche Gericht mit der Formulierung von den „Feinden der Freiheit“ den grundsätzlich enorm weiten Schutzbereich von Artikel 5 deutlich macht, oder ob eine Politikerin in ihrem Amt diese Formulierung als politischen Kampfbegriff gebraucht und damit faktisch den Meinungskorridor verengt. Ein Anlass des Interviews war ja Günthers skandalöser Aufritt bei Markus Lanz, in der das Medium Nius als „Feinde von Demokratie“ bezeichnet wurde.

Und etwas noch Irritierenderes kommt in der Referenz von Prien auf den Wunsiedel-Beschluss zum Ausdruck: Das Medium, um das es in der Lanz-Sendung mit Günther ging, war ja, von Günther selbst eingeführt, ausdrücklich das Medium Nius. Günther und Lanz nutzten Nius im Fortgang der Sendung als allgemeine Referenz auf die Kategorie „alternative Medien“ (wie eben Nius), die angeblich in irgendeiner Form die Demokratie gefährdeten und sich als deren „Gegner“ oder „Feinde“ – so Günther wörtlich – zeigten. Prien vergleicht also mit dem Aufgreifen der verfassungsjuristisch eingeführten Formulierung von den „Feinden der Freiheit“ alternative Medien wie Nius mit dem Aufmarschieren von Neo-Nazis beim (längst nicht mehr stattfindenden) Rudolf-Hess-Gedenkmarsch. Das Bundesverfassungsgericht hat im Wunsiedel-Beschluss das Verbot dieses Marsches im Ergebnis für verfassungsgemäß erklärt.

Fanal für den freiheitlichen Rechtsstaat

An dieser impliziten Gleichsetzung erkennt man, in welch schockierenden Ausmaß die Maßstäbe in Teilen der politischen Klasse verrutscht sind. ‚Medien wie Nius‘ sind offenkundig adressiert, wenn es Prien darum geht, Medien zu brandmarken, die angeblich „rechtspopulistische und rechtsextreme Positionen immer stärker in den Diskurs bringen“. Vermittelt über die Formulierung von den „Feinde(n) der Freiheit“ werden Nius und weitere alternative Medien damit in die Nähe einer Teilnahme von Neo-Nazis am Rudolf-Hess-Gedenkmarsch gerückt.

Man braucht keine Phantasie, um sich auszumalen, zu was für Handlungen ein Staat fähig sein wird, zu was für Gräueln er zu ermuntern vermag, wenn er Medien, deren politische Kommentierungen man nicht teilen muss, die aber in einer freiheitlichen Ordnung in jeder Hinsicht ihre Berechtigung haben, auf diese eklatante Weise dämonisiert.

Die Formulierungen „Feinde von Demokratie“ (Günther) und „Feinde der Freiheit“ (Prien) sind ein Fanal für den freiheitlichen Rechtsstaat. Es kann jedes Medium ‚wie Nius‘ treffen: Das Overton-Magazin, Tichys Einblick, Die Achse des Gutes, Apollo News. Letzteren wurde bereits angedroht, aus ihrem Stadtviertel in Treptow-Köpenick vertrieben zu werden (https://apollo-news.net/auf-die-tasten-treten-linkspartei-ruft-dazu-auf-apollo-news-aus-seinen-redaktionsraeumen-zu-vertreiben/). Von einem Kreisverband der Linkspartei. Unter Mitwirkung der staatsfinanzierten Amadeu Antonio Stiftung. Mit späteren Sympathiebekundungen des Berliner Bezirksbürgermeisters Oliver Igel.

Verehrter Herr Günther, verehrte Frau Prien, halten Sie JETZT ein und kehren Sie um – zu der freiheitlich-demokratischen Ordnung, deren Schutz Ihnen erklärtermaßen ein so großes Anliegen ist.

 

Das neue Buch von Christian J. Zeller: Zerstörung der Meinungsfreiheit. Eine politische Zeitdiagnose. Münster: Solibro Verlag 1. Auflage 2025 [klarschiff Bd. 20] ISBN 978-3-96079-126-3, Broschur, 456 Seiten, 26 Euro (D).

Christian J. Zeller

Christian J. Zeller ist promovierter Soziologe und politischer Publizist. Die freie und offene Debatte, auch zu kontroversen Themen, ist aus seiner Sicht der Sauerstoff für eine funktionierende liberale Demokratie. Lagerdenken und Kontaktschuld hingegen zerstören die freiheitliche Ordnung. Er ist Mitglied im Komitee von Bündnis Redefreiheit.
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6 Kommentare

  1. Quod licet Iovi, non licet bovi

    Die Regelbasierte Ordnung erklärt was Hass und Hetze ist, ist aber gleichzeitig Inhaber einer politischen Immunität.

  2. Eigentlich müsste die Familiengeschichte der Frau Prien für sie Anlass genug sein, Meinungsvielfalt, Humanität und umfassende politische Bildung zu fördern. Ihr uneingeschränktes Engagement für Israel entlarvt sie als gegenteilig operierend.

  3. Welche „Freiheit“ meint die Dame Prien eigentlich?

    Die „Freiheit“ einer Minderheit (der sie übrigens selber angehört), die arbeitende Bevölkerung bis aufs Blut auszupressen?
    Für ihre eigene lebenslange Garantie auf gesichertes Einkommen, Luxuspensionen und -krankenversicherungen?
    Für explodierende Kapitaleinkommen, die hauptsächlich ihrer Klasse zugute kommt?
    Für die „Freiheit“, Milliarden zu erben, ohne einen Euro Erbschaftssteuer zu zahlen?

    Für die „Freiheit“, Hass und Hetze gegen beliebig zu definierende Teile der Bevölkerung zu streuen, um diese Auspresserei ungestört weiterzuführen zu können?

    Die „Freiheit“, im Namen ihrer „Freiheit“ beliebig viele Angehörige von Fremdvölkern zu massakrieren, wenn sie ihrer „Freiheit“ im Wege stehen?

    Ach ja, zum Thema der schwarz-blau-braunen Jammerer von Nius und ihren Kumpanen:
    Wenn es nach Reichelt und Konsorten geht, sind alle oben genannten Fragen klar mit „Ja“ zu beantworten.
    Das übliche konservative Gejammere, wenn die ihre eigene Medizin verabreicht bekommen.

  4. Die Rechtsextremistin Prien sorgt sich also um die Demokratie. Warum rechtsextrem? Sie unterstützt/befürwortet nachweislich Völkermord, Rassismus, Kolonialismus und Apartheid. Sie gilt also als gesichert rechtsextrem.

  5. der satz, den prien direkt auf die nächste frage von sich gab, ist für mich der eigentliche aufreger!
    „Wir müssen in der Abwägung der Grundrechte extrem sensibel vorgehen und uns jeden Einzelfall ansehen.“

    d.h. grundrechte gelten für die dame nur im einzelfall?
    kann bitte mal jemand der frau prien das prinzip der unveräußerlichkeit von grundrechten erklären!

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