
Vermeintlich unabhängige Nichtregierungsorganisationen überwachen in Echtzeit alles, was online geschrieben, gesagt oder veröffentlicht wird. Das Ziel: Die Verbreitung von Desinformation verhindern und opportune Wahrheiten vervielfältigen. Dabei schrecken sie auch vor Verleumdungskampagnen und der sozialen Vernichtung kritischer Stimmen nicht zurück.
Norbert Häring legt in seinem Buch den „Wahrheitskomplex“ in seinem ganzen Ausmaß offen: als ein größtenteils staatlich finanziertes, zentral gesteuertes und digital hochgerüstetes Netzwerk, das das tut, was der demokratische Staat selbst nicht darf: Zensur, Propaganda, Diffamierung und politische Einflussnahme. Dabei brauchen wir statt Stummschaltung des konkurrierenden Lagers vor allem eines: eine politische Auseinandersetzung mit offenem Visier.
Die Verordnung 2022/2065, besser bekannt als Digital Services Act (DSA), ist das zentrale Gesetz der EU zum Umgang mit sogenannter Desinformation. Es wurde 2022 verabschiedet und trat im Februar 2024 für alle Plattform-Unternehmen in Kraft. Zu den für den Wahrheitskomplex wichtigsten Regeln gehören, in Kurzfassung:
- Auf Anordnung von nationalen Regierungsstellen müssen die Plattformen illegale Inhalte löschen (Artikel 9 und 10).
- Plattformen müssen berichten, wie viele Inhalte sie mit Moderationsmaßnahmen bearbeitet haben (Artikel 15).
- Plattformen müssen ermöglichen, dass Nutzer problematische Beiträge melden können (Artikel 16).
- Hinweise von lizenzierten Vertrauenswürdigen Hinweisgebern (Trusted Flagger) und Regierungen müssen große Plattformen vorrangig und schnell bearbeiten (Artikel 22).
- Sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen müssen jährlich Risikoberichte zu ihrem Umgang mit illegalen und schädlichen Inhalten vorlegen (Artikel 33-43, insbes. Artikel 35).
- Die Einhaltung eines »freiwilligen« Verhaltenskodex gegen Desinformation gilt als Nachweis ausreichender Maßnahmen gegen die Verbreitung schädlicher Inhalte (Artikel 45).
- Wissenschaftler und NGOs müssen auf Daten der Plattformen zugreifen können (Artikel 45 in Verbindung mit Verhaltenskodex Desinformation).
Als Moderationsmaßnahmen bei problematischen Inhalten sind laut Erwägungsgrund Nr. 54 vorgesehen: Sperre des Erstellers, Löschung, Zugangsbeschränkungen zu den Inhalten und Einschränkungen der Sichtbarkeit. Mit Einschränkung der Sichtbarkeit sind verschiedene Maßnahmen gemeint. Dazu gehört bei Suchmaschinen die Herabstufung im Ergebnisranking. Bei Medienplattformen mit Empfehlungssystemen werden die eingeschränkten Inhalte nicht oder nicht prominent in die Empfehlungen aufgenommen, sodass nur wenige Nutzer sie sehen, wenn sie nicht gezielt danach suchen. Zu den Sichtbarkeitseinschränkungen gehören auch andere Formen des sogenannten »Shadow Bannings«. Zum Beispiel können Beiträge ausgebremst werden, indem die Plattform die Weiterverbreitung durch Dritte ins Leere laufen lässt.
Ohne gerichtliche Anordnung, ohne wirksame Widerspruchsmöglichkeit für die Betroffenen

Im Oktober 2024 erhielt die vom Staat finanzierte »Meldestelle REspect!« als erste deutsche Organisation eine staatliche Lizenz als »Vertrauenswürdiger Hinweisgeber« (Trusted Flagger) nach dem DSA. Das führte dazu, dass selbst in Teilen der Mainstream-Presse eine Diskussion über verdeckte staatliche Meinungsunterdrückung aufkeimte. Auslöser war eine Pressemitteilung der Bundesnetzagentur. Darin wurde Behördenchef Klaus Müller mit der Aussage zitiert:
»Mit der Zulassung des ersten Trusted Flaggers setzen wir die europäischen Regelungen in Deutschland konsequent um. Plattformen sind verpflichtet, auf Meldungen von Trusted Flaggern sofort zu reagieren. Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden. Das hilft, das Internet sicherer zu machen.«
Die Bundesnetzagentur, die ansonsten für Stromnetze, die Post und Ähnliches zuständig ist, wurde von der Bundesregierung mit der Aufgabe betraut, als Koordinator für Digitale Dienste in Deutschland darüber zu wachen, dass Online-Dienste die Regeln des DSA einhalten. Auch für die Anerkennung von Vertrauenswürdigen Hinweisgebern ist sie seit Inkrafttreten des deutschen Digitale-Dienste-Gesetzes im Mai 2024 zuständig. Dieses Gesetz regelt die Anwendung des DSA in Deutschland.
»Schnell und ohne bürokratische Hürden entfernt« heißt im Klartext: ohne gerichtliche Anordnung, ohne wirksame Widerspruchsmöglichkeit für die Betroffenen. Sie können sich zwar nachträglich beschweren und auch vor Gericht ziehen oder eine Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen. Doch bis Sie ihr Recht auf freie Rede eventuell zurückbekommen, haben Sie in aller Regel keine Chance mehr, mit dem inzwischen veralteten Inhalt ein nennenswertes Publikum zu erreichen. Wenn die Reichweite Ihrer Inhalte aufgrund des Verdikts eines Hinweisgebers oder Faktencheckers heimlich gedrosselt wird, steht Ihnen nicht einmal diese Möglichkeit zur Verfügung.
Dass eine amtlich beauftragte Stelle den Plattformen befehlen darf, was als »Hass und Hetze« zu löschen oder auszubremsen ist, roch selbst manchen in den Mainstream-Medien allzu sehr nach verdeckter staatlicher Zensur. Von vielen Seiten schlug der Bundesnetzagentur die Kritik entgegen, sie und die Trusted Flagger gingen weit über das vom DSA geforderte Vorgehen hinaus. Dieses Gesetz richte sich lediglich gegen illegale Inhalte.
Narrativkontrolle
Müller und seine Behörde versuchten sich mit nachträglichen Uminterpretationen herauszureden. Müller verwies darauf, dass die letzte Entscheidung über eine Löschung oder Drosselung eines Inhalts bei den Plattformen liege. Nicht allzu überzeugend, nachdem er vorher noch von deren Verpflichtung gesprochen hatte, prioritär und sofort auf die Meldungen zu reagieren. Müllers Zitat in der Pressemitteilung wurde nachträglich geändert, mit folgendem Korrekturhinweis: »Uns hat zur ursprünglichen Version dieser Pressemitteilung berechtigte Kritik erreicht. Es waren illegale Inhalte, illegaler Hass und illegale Fake News gemeint.« Man habe den Text entsprechend »präzisiert«, um Missverständnisse auszuräumen.
Wenn es nur um illegale, mithin strafbare Inhalte gehen soll, stellt sich die Frage, warum der Staat mit Steuergeld private, politisch nicht neutrale Organisationen finanzieren und lizenzieren sollte, damit diese die Strafverfolgungsbehörden und die Plattformen auf diese illegalen Inhalte aufmerksam machen. Strafverfolgung ist eine Kernaufgabe des Staats. Viel angemessener erschiene es, mit dem Geld die Strafverfolgungsbehörden in die Lage zu versetzen, diese Aufgabe angemessen zu erfüllen. Es ist in vielen Fällen sehr schwer festzustellen, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit liegen und die Strafbarkeit von Äußerungen anfängt. Oft sind sogar Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte unterschiedlicher Instanzen unterschiedlicher Meinung. Wie das private und oft politisch einseitig ausgerichtete Organisationen zuverlässig und mit der geforderten Neutralität entscheiden sollen, ist schwer erfindlich. Außerdem gäbe es keine Rechtfertigung, bei illegalen Inhalten zu Maßnahmen der Reichweitendrosselung zu greifen. Diese müssten gelöscht werden.
Aber es geht im DSA nicht wirklich nur um illegale Inhalte. Es geht vorrangig um Narrativkontrolle, für die die NGOs bestens geeignet sind und für die heimliches Shadow Banning ein Mittel der Wahl ist.




Viel Spaß in der Zukunft, wenn derartige Gesetze umgesetzt sind. Letztlich wird es darauf hinauslaufen, dass eine KI entscheidet, was illegal, Hass oder Hetze, oder gar unerwünscht ist. Und bei der anfangenden Debanking-Strategie werden unliebsame Meinungen vollkommen aus der Öffentlichkeit verschwinden oder nur noch so verklausuliert erscheinen dürfen, dass die Leser erst die Information über Entschlüsselungsmechanismen verstehen könnten. Schöne neue 1984-Welt. Und unsere Medien werden sich als den Hort der Meinungsfreiheit weiter feiern. Wie schön! Doch die Realität ist nun Mal kein Wunschkonzert. Das Ergebnis wird eine angepasste Gesellschaft sein, die zu keiner eigenen Meinung mehr fähig ist, und damit wird diese Gesellschaft genauso sterben, wie ein Baum, dem man die Nährstoffe entzieht, indem man seinen Wurzeln den Entfaltungsraum raubt. Der stirbt von innen und wird beim nächsten Sturm einfach umgeworfen.
Spätestens mit dem MAASLOSEN NETZDG ist diese Art von Deutschland für mich als demokratischer, freiheitlicher Staat gestorben.
Für die sogenannte „Alternative für Deutschland“ kann es nicht besser laufen. Überhaupt ein übles Narrenstück: Aus Sorge, die AfD könnte im Falle einer „Machtergreifung“ die gute Demokratie zerstören, zerstören die „guten“ Parteien die Demokratie. Finde den Fehler….
Herrn Häring vielen Dank für seinen Einsatz als kritische Stimme (wie lange noch?) – auch in Sachen Bargeld.
Mit der 3000 Euro-Regelung wird das Bargeld dann sukzessive abgeschafft. Das ist nur der Anfang, wie der DSA nur der Anfang ist. Warum erinnert mit das nur so fatal an NSA?
@Norbert Häring
„Als Moderationsmaßnahmen bei problematischen Inhalten sind laut Erwägungsgrund Nr. 54 vorgesehen: Sperre des Erstellers, Löschung, Zugangsbeschränkungen zu den Inhalten und Einschränkungen der Sichtbarkeit.“
Alles auch hier bereits in vorauseilendem Gehorsam umgesetzt! Nicht wahr, Herr Häring?
Einschränkung durch Überprüfung ist das eine. Viele alternative Portale haben gar keine Kommentarfunktion mehr. Und wer weiß, wie lange dies noch bei Overton der Fall ist. Dann schweigt selbst die Alternative. Und dann ziehen die Herrschenden ihre schöne neue Welt durch. Wer will auf Dauer nur irgendwas lesen …
Und genau deshalb ist dieser mein letzter Kommentar und darüber hinaus mein letzter Seitenaufruf von Overton gewesen…
> illegale Fake News
Es gibt Inhalte die gegen Gesetze verstoßen die könnte man als illegale Inhalte bezeichnen.
Aber illegale Fake News gibts schlicht nicht. Meinungsfreiheit schliest explizit falsche Meinungen mit ein.
Eine Bundesoberbehörde die sich scheinbar noch nichtmal mit dem auskennt was sie macht.
Aber wenn man sich erstmal auf den Propagandapfad begeben hat, werden auch sämtliche Begründungen dazu nur noch wirr.