Die AfD im Fokus des Verfassungsschutzes

AfD-Verbot jetzt!
Leonhard Lenz, CC0, via Wikimedia Commons

Ein verfassungswidriger Vorgang.

Völlig überraschend kam den Koalitionspartnern aus CDU/CSU und SPD der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn, Mitglied des CDU-Präsidiums, in die Quere. Obwohl ein Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gegenüber der AfD gilt, hat er am 11. April in einem Interview mit der Bild-Zeitung gefordert, mit der AfD im Parlament so umzugehen, „wie mit jeder anderen Oppositionspartei“. Es könnte ein – inzwischen wohl vergeblicher – Test gewesen sein, die „Brandmauer“ gegen die AfD aufzugeben.

Wie immer man zur AfD steht: Spahns Vorschlag war vernünftig und entspricht Recht und Gesetz. Zum einen ist die AfD die zweitgrößte Partei im Deutschen Bundestag. Sie wurde von 20,6 Prozent der Wahlberechtigten gewählt, ist also eine Volkspartei, und das lässt sich nicht wegdebattieren. Zum anderen ist sie eine zugelassene Partei, die wie jede andere Partei agieren darf, solange sie nicht verboten wird.[1]

Die AfD wird als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft

Eine neue Situation ergab sich am 2. Mai 2025, als das Bundesinnenministerium folgende Erklärung abgab: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die ‚Alternative für Deutschland‘ (AfD) seit dem heutigen Tag aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistisch ein.“[2]

In der dazu herausgegebenen Pressemitteilung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) heißt es: „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.“[3]

Dieser Vorwurf ist eine erstaunliche Fehlleistung der Mitarbeiter dieser nicht unumstrittenen Behörde, deren Ex-Präsident Thomas Haldenwang in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1. April 2024 unter anderem geschrieben hatte, die Meinungsfreiheit sei „kein Freibrief“. Er bezog sich dabei auf die 2021 von seiner Behörde eingeführte Kategorie „Delegitimierung des Staates“ und vertrat die verfassungswidrige Auffassung, dass der Verfassungsschutz nicht allein strafbaren Äußerungen wie etwa Volksverhetzung nachzugehen habe, sondern auch Meinungsäußerungen „unterhalb der strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität“.

Jetzt wird der AfD unter Berufung auf die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgeworfen, deren „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ sei verfassungswidrig, weil es bestimmte Bevölkerungsgruppen benachteilige. Dabei wird ignoriert, dass für die deutsche Staatsangehörigkeit bis zu einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahre 2000 grundsätzlich das Abstammungsprinzip (Jus sanguinis), also das „Recht des Blutes“ galt. Ferner wird nicht zwischen Volk und Bevölkerung unterschieden, was aber wesentlich ist. Denn zur Bevölkerung zählen sämtliche in Deutschland lebende Menschen, während zum Volk nur diejenigen Menschen gehören, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Eine Unterscheidung zwischen Staatsbürgern und Nichtbürgern ist demnach rechtens, und es ist legal, wenn Staatsbürgern besondere Rechte wie zum Beispiel das Wahlrecht vorbehalten sind. Das gibt es auch in den meisten anderen Ländern, und es ist völkerrechtlich nicht zu beanstanden.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis.“ Hier unterscheidet das BfV zwischen Flüchtlingen, das heißt Personen ohne Aufenthaltsstatus, und Migranten, das heißt Zugewanderten mit oder ohne Aufenthaltsstatus. Obwohl es sich dabei um vollkommen unterschiedliche Zuwanderer handelt, werden sie unzulässiger Weise als ein Personenkreis verstanden. Weder Flüchtlinge noch Migranten besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, sie haben allerdings bestimmte Rechte, insbesondere wenn sie als Asylanten anerkannt werden.

Nun gibt es unter dem vom BfV genannten Personenkreis sehr unterschiedliche Menschen, und ist es vielleicht ethisch verwerflich, aber keinesfalls strafbar, wenn jemand die zum Teil bedauernswerten Menschen ablehnt oder gegen eingereiste Straftäter polemisiert. Geradezu absurd wäre die Forderung, irregulär in Deutschland anwesende Flüchtlinge vorbehaltlos willkommen zu heißen. Aber selbstverständlich haben alle deutschen Staatsangehörigen, ob mit oder ohne Migrationsgeschichte, die gleichen Rechte. Wenn einzelne AfD-Mitglieder etwas anderes sagen, ist das falsch und entspricht auch nicht dem Parteiprogramm.[4]

Das deutsche Staatsbürgerrecht wurde in den vergangenen Jahren nach und nach aufgeweicht, sodass Parallelgesellschaften entstanden sind, deren Angehörige sämtliche staatsbürgerlichen Rechte genießen, aber zum Teil eigene Wertvorstellungen haben, zum Beispiel hinsichtlich der Stellung der Frau. Das kann zu Auseinandersetzungen in der Gesellschaft führen, und solange dabei keine strafrechtlich relevanten Handlungen geschehen, fallen ablehnende Äußerungen unter die grundgesetzlich verbürgte Meinungsfreiheit (darunter dürften auch Bezeichnungen wie „Kopftuchmädchen“, „alimentierte Messermänner“ oder „sonstige Taugenichtse“ fallen). Alles in allem ist die Hauptargumentation des BfV gelinde gesagt juristisch stümperhaft, darüber hinaus grundgesetzwidrig und offensichtlich ideologisch regierungskonform begründet.

Unmittelbar nach der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ haben sich US-Außenminister Marco Rubio und US-Vizepräsident James Vance äußerst kritisch zu diesem Vorgang geäußert. „Deutschland hat seiner Spionage-Agentur gerade neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt“, schrieb Rubio auf der Online-Plattform X. „Das ist keine Demokratie – das ist verkappte Tyrannei.“[5] Er empfahl, Deutschland sollte seine „tödliche Politik“ der offenen Grenzen, die von der AfD abgelehnt wird, ändern. Vance schrieb: „Die AfD ist die populärste Partei in Deutschland und bei weitem die repräsentativste für Ostdeutschland. Jetzt versuchen die Bürokraten, sie zu zerstören. Der Westen hat die Berliner Mauer gemeinsam niedergerissen. Und sie ist wieder aufgebaut worden – nicht von den Sowjets oder den Russen, sondern vom deutschen Establishment.“[6]

Dass eine solche kritische Einschätzung der deutschen Politik wieder einmal von außen kommen muss, ist ein Armutszeugnis für die Berliner Politikerkaste und ihre dienstbaren Medien. Dem Auswärtigen Amt, noch geleitet von der unsäglichen Ministerin Annalena Baerbock, fiel dazu nicht mehr ein als zu verlautbaren: „Das ist Demokratie… Diese Entscheidung ist das Ergebnis einer gründlichen und unabhängigen Untersuchung zum Schutz unserer Verfassung und der Rechtsstaatlichkeit… Wir haben aus unserer Geschichte gelernt, dass Rechtsextremismus gestoppt werden muss.“[7] Dazu passt die Aussage von James Vance: Die Gefahr für die westlichen Demokratien komme nicht von außen, sondern von innen.[8]

Parteiverbot für die AfD?

Augenscheinlich handelt es sich bei dem Vorstoß, des Bundesamts für Verfassungsschutz, der bereits ernsthafte Folgen für die AfD nach sich zieht, um die Vorbereitung eines Verbotsverfahrens gegen die Partei, das erneut lautstark von einigen Politikern gefordert wird.[9] Anstatt sich im politischen Diskurs mit den Vorstellungen und Zielen der AfD auseinanderzusetzen, soll diese zweitstärkste Partei Deutschlands die nach statistischen Erhebungen zeitweise die CDU überholt hat, aus dem Weg geräumt werden.

Vorweg soll die Partei offenbar durch Diskriminierung, Entziehung von Grundrechten, Geldern und eventuelle Berufsverbote ausgetrocknet werden. Denn wer geht noch in eine Partei, wenn damit zu rechnen ist, dass sich daraus ersthafte Probleme mit der Staatsgewalt bis hin zur Existenzentziehung ergeben? Vorexerziert wurde das in den 1970er-Jahren am Beispiel der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), einer Nachfolgeorganisation der 1956 verbotenen Kommunistischen Partei Deutschland (KPD); sie rutschte in die Bedeutungslosigkeit ab, sodass sich weitere Maßnahmen erübrigten.

Über die AfD mag man denken, was man will, sie ist eine zugelassene Partei, die nur durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verboten werden kann. Das Verbotsverfahren unterliegt strengen Richtlinien. Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Grundlage für ein Verbot ist Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ Auch über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung (Artikel 21 Absatz 3 GG) entscheidet das Bundesverfassungsgericht auf Antrag.

Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. Allein die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen reicht nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht aus. „Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.“[10] Näheres zum Verfahren regelt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Soweit eine Partei nicht verboten worden ist, gilt das Parteienprivileg des Artikels 21 des Grundgesetzes auch für die „mit allgemein erlaubten Mitteln arbeitende parteioffizielle Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger“, wie das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 21. März 1961 festgestellt hat.[11]

Weiter führte das BVerfG aus: „Ihre Tätigkeit ist durch das Parteienprivileg auch dann geschützt, wenn ihre Partei durch eine spätere Entscheidung des BVerfG für verfassungswidrig erklärt wird… Die Anhänger und Funktionäre einer solchen Partei handeln, wenn sie die Ziele ihrer Partei propagieren und fördern, sich an Wahlen beteiligen, im Wahlkampf aktiv werden, Spenden sammeln, im Parteiapparat tätig sind oder gar als Abgeordnete sich um ihren Wahlkreis bemühen, im Rahmen einer verfassungsmäßig verbürgten Toleranz. Das Grundgesetz nimmt die Gefahr, die in der Gründung oder Tätigkeit einer solchen Partei bis zur Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit besteht, in Kauf.“

Diese Entscheidung, die in der Vergangenheit von manchen Gerichten aus ideologischen Gründen ignoriert wurde, betraf seinerzeit die KPD, aber sie hat selbstverständlich auch für jede andere Partei Geltung. Denn für die rechtliche Bewertung der Zulassung einer Partei und für deren Tätigkeit ist es unerheblich, ob sie dem rechten oder linken Spektrum angehört.[12]

 

 

Quellen und Anmerkungen

1  Dazu dezidiert das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 21.3.1961: BVerfG E 12, 296, 306

2  Vgl. https://x.com/BMI_Bund/status/1918227042392252664 (3.5.2025)

3  Siehe: www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/pressemitteilung-2025-05-02.html

4  Vgl. www.afd.de/grundsatzprogramm/

5  Zit. nach https://x.com/SecRubio/status/1918344238468649055 (3.5.2025); siehe auch: www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verfassungsschutz-rubio-100.html

6  Zit. nach https://x.com/JDVance/status/1918403354922799463 (3.5.2025)

7  Ebd.

8  Vgl. www.youtube.com/watch?v=nOGr0p7PJD0&t=1598s (2.5.2025). Dazu auch Sahra Wagenknecht, www.youtube.com/watch?v=DiVbYog9Ixc (3.5.2025)

9  Vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/reaktion-einstufung-afd-rechtsextrem-102.html

10 Vgl. www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundesverfassungsgericht/Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html

11 BVerfG E 12, 296, 306

12 Dazu Wolfgang Bittner mit weiteren Hinweisen: „Niemand soll hungern, ohne zu frieren“, Verlag zeitgeist 2024, S. 178.

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28 Kommentare

  1. Solange die Quellen (1100 Seiten) geheim bleiben ist da überhaupt nicht’s gesichert, das Ganze erinnert an die NSU Akten die zu erst für 120 Jahre gesperrt wurden!

  2. reine Nächtenliebe zur arg gebeutelten AfD läßt mich jetzt sagen:
    Katzenmord ist keine schöne Sache
    aber bei den heutigen Proteinshakepreisen
    geht für Fitnessenthusiasten
    kein Weg am Döhnerladen vorbei.

  3. Bin überhaupt kein Freund der AfD, aber ich halte den Vorgang – auch aufgrund der teilweise abstrußen Begründungen – für eine Intrige von den Kartellparteien, ganz besonders von der ehemaligen spd-nahen Innenministerin Faeser gegen eine Konkurrenzpartei deren Programmatik sich in vielen Punkten mit der merzschen CDU/CSU decken dürfte.

    Aber ehrlich gesagt seitdem ich in einem Buch einer deutschen Autorin, die unter anderem bei der grünen-nahen Taz angestellt ist, las, dass diese schon die offizielle Fahne der Bundesrepublik Deutschland als „rechtsextremes Symbol“ kennzeichnen will, wundere ich mich über überhaupt nichts mehr im wiedervereinigten Deutschland 🙁 😉

    Die Herrschaften vom Verfassungsschutz, und diese Dame, sollten sich mal einen Kurs in der Geschichte unserer Republik seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland West einlesen, insbesondere in

    Das Deutsche Grundgesetz.

    Ist das Grundgesetz Deutschland auch schon „rechtsextrem“ nach unseren auch so parteigebundenen „Verfassungsschützern“???

    Da stehen nämlich manche Punkte drin, die der Verfassungsschutz der AfD als „gesichert rechtsextrem“ ankreiden will.

    Wie schon gesagt bin überhaupt kein Fan der AfD, aber mir wird schon mehr als mulmig, wenn Menschen 2025 als „gesichert rechtsextrem“ gelten sollen, nur weil diese Menschen sich auf unsere Verfassung (das Grundgesetz), ganz konkret den alten deutschen Volksbegriff im Grundgesetz seit bestehen der Bundesrepublik Deutschland, die Nationalhymne, und sogar die Deutschlandfahne (in den bekannten Farben „Schwarz-Rot-Gold“) beziehen.

    Da wäre ich ja dann auch ein „gesichert rechtsextremer“, wie die AfD, und einer meiner Nachbarn erst recht, wenn er die Fahne Deutschlands („Schwarz-Rot-Gold“ eben) frei im Garten stehen hat.

    Eine Fahne übrigens, die einst als Freiheitssymbol der 1848/49er Revolution galt, und die eben nun die offzielle Fahne Deutschlands ist, nicht die Regenbogenfahne, die „grüne und linke Spinner“ (Zitat: Friedrich Merz) gerne als Deutschlandfahne ansehen würden.

    Erinnert sei auch an einen alten Buchtitel des Herrn Wolfgang Bittner, der hier zu passen scheint „Deutschland – verraten und verkauft“….. 😉

    Zynische Grüße
    Bernie

  4. Ein guter Beitrag von Herrn Bittner, der zu den recht zahlreichen anderen ablehnenden Kommentaren – teils sogar aus dem journalistischen Mainstream – noch hinzukommt.

    Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang etwa auch diese Texte aus der „Berliner Zeitung“ und dem „Cicero“:
    https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/verfassungsschutz-gutachten-ueber-afd-darum-erinnert-es-an-verschwoerungstheorien-li.2321654
    https://www.cicero.de/innenpolitik/nancy-faeser-einstufung-afd-verfassungsschutz-rechtsextremistisch

    Zu beachten ist, dass allein schon der Begriff „rechtsextrem“ inzwischen so schwammig, mehrdeutig und unklar ist, dass er als seriöser und eindeutiger Begriff längst keinen Wert mehr hat. Es ist nur ein Wort, nur eine Zertifizierung.
    Wenn dieses Wort trotzdem verwendet wird, so deshalb, um Personen, die von den Regierenden oder dem Lager der Bessermenschen abgelehnt werden, negativ zu kennzeichnen.

    Auch das Argument, dass es doch ein Begriff sei, der in der politischen Wissenschaft gebraucht wird, ist schwach, denn das, was man heute „Politische Wissenschaft“ nennt, ist eben keine seriös-überparteiliche Wissenschaft wie etwa die Chemie, sondern ein durch und durch subjektives und parteiliches Etwas und Teil der Bewusstseinsindustrie der Mächtigen. Es ist eben lediglich eine Zertifizierung; man könnte auch „kariert“ oder „gestreift“ verwenden.

    Von Heino Bosselmann stammt dieses Zitat:
    „Apropos Zertifizierung: Die Deutschen haben’s von jeher gern amtlich. Nun ist ihnen von Amts wegen abgestempelt worden, die gesamte AfD wäre „rechtsextrem“. Da hat man doch was in der Hand und weiß endlich, woran man ist.
    Nur Erkenntnistheoretiker finden kurios, daß die begriffliche Zuschreibung durch ein Amt, politischen Zwecken und Zielen folgend, prompt gesellschaftlich als unhintergehbare Wahrheit gelten soll – so, als wäre jetzt ein mathematischer Beweis geführt oder von der Labormedizin eine Diagnose durchgestellt worden.
    Abgestempelt also. Damit sind die Fronten klar: Ihr und wir.“

    Ansonsten:
    Ob jemand eine Lüge glaubt, ist immer ein schöner Intelligenztest.

    Allerdings scheint es den handelnden Mächtigen noch nicht mal mehr darum zu gehen, dass ihre Zuschreibung überhaupt geglaubt wird – darüber ist der historische Prozess bereits hinaus. Wir sind schon einen Schritt weiter, denn es geht nicht um Wahrheit, sondern um Demonstration von Macht sowie um Feindmarkierung und Ausgrenzung.
    Deshalb ist der Prozess auch längst über eine Debatte hinaus – die ja ohnehin verweigert wurde.

        1. …..und die 10.000.000 + potentielen Wähler werden alle eingesperrt.
          Vielleicht die Israelis anfragen. Die kennen sich doch darin aus Menschen-
          massen zusammen zu treiben und auf kleinstem Raum „zu halten“.

  5. Daß die Berufung auf ein undemokratisch von oben gesetztes Recht, keinen Pfifferling wert ist, wenn es denn den „Recht(s)setzern“ beliebt, hat man nicht erst erfahren, als man mit diesem Büchlein, zu Protestzwecken, herumgelaufen ist. Das weiß gerade der opportunistische ehem. „Gesundheitsminister“ Jens Spahn.

    Ebenso augenscheinlich sind diese ohnehin dürftig ausformulierten Texte, durch die ebenso demokratisch unlegitimierte Expertokratie, beliebig auslegbar.

    Die oligarch organisierten Parteien, mit ihren Kaderschmieden und mannigfaltig korrupten Einflüßen, sind selbst ein Garant, der eine Veränderung zu einer Demokratie, die den Namen verdiente, verunmöglicht.

    Die etwas heimlichere Verhinderungs-Variante davon, ist dann noch so etwas wie ein Geheimdienst. Das war auch mit einem Hans-Georg Maaßen nicht anders, der das sog. BfV, seinen künftigen Agenten, mit der Bewerbung krimineller Handlungen, schmackhaft zu machen suchte.

    Das Problem an der Angelegenheit ist ja nicht allein, daß man das nicht alles wissen kann, sondern, daß es kaum jemanden interessiert. Letztendlich sind nicht allein die sog. Mainstreammedien an der Herstellung des Desinteresses beteiligt.

    1. Es ist ja nicht so, daß die Wahrheit nicht gesagt würde. Im Gegenteil.
      Sie interessiert aber nicht. Und daß sie nicht interessiert, interessiert auch nicht. Sie ist ein Sandkorn im Tsunamie.
      Wo also anfangen?

  6. Das dieser „Bericht“ ausgerechnet von einer Behörde, die wie keine andere Behörde für die Verstrickung von Staat und Nationalsozialismus steht. Einer Behörde die sich vor kurzem noch so Sachen wie 12 von 16 NPD Landeshäuptlingen waren Angebliche Spitzel dieses besagten Verfassungsschutzes, die Wohl eher dem Sponsoring der NPD durch diese Behörde diente. Ein Inlandsgeheimdienst der, wie seine Gründer, immer nur die Verfassung des 3 Reichs geschützt hat.
    Der die Mordbande NSU Aufgebaut hat, wobei der letzte Mord des NSU ziemlich sicher von einem Beamten dieses Rechtsradikalen Dienstes, mit dem Spitznamen „klein Adolf“ begangenen wurde. Darauf deutet auch die Begründung zur Einstellung des Verfahrens hin. Der Mörder konnte kein Mörder sein weil er ja Beamter des NS Verfassungsschutzes ist. Dagegen zählen natürlich Zeugenaussagen, Ermittlungsergebnisse und Indizien absolut nichts. Im besten Deutschland aller Zeiten.

    1. …….. dann schafft es diese Behörde auch noch, dass einer der beiden NSU Täter
      sich mir einer Pumpgun tötet und die Waffe dann noch umdreht um sie nachzuladen.
      Na gut, Störtebecker, der Pirat, soll nach dem Verlust seines Kopfes auch noch an seinen
      Kameraden vorbei gelaufen sein. Nur einen hat er nich mehr geschafft.

  7. -Wer heutzutage das Steuermodell und den Spitzensteuersatz aus Helmut Kohls Zeiten befürwortet, gilt als Kommunist.
    -Wer heutzutage das Staatsbürgerschaftsrecht von vor dem Jahr 2000 befürwortet, gilt als rechtsextrem.
    (Die Liste ließe sich noch beliebig fortsetzen)

    Also, liebe Bürgis, passt gut auf, dass ihr keine 180°-Wende eurer Regierung verpasst, sonst befindet ihr euch ganz schnell außerhalb des demokratisch legitimierten Spektrums. (Besondere Vorsicht gilt bei als 180° getarnten 360°-Wenden und als 360° getarnten 180°-Wenden, da hat unser resig… äh, designiertes UN-Prinzesschen wertvolle Vorarbeit geleistet).

    Mit der schwammigen „Delegitimierung des Staates“ lässt sich jegliche Abweichung von der Regierungslinie unter Strafe stellen und zusammen mit dem versuchten Parteienverbot präsentiert man einer möglichen (und immer wahrscheinlicher werdenden) zukünftigen AfD-Regierung genau die autoritär-faschistoiden Werkzeuge auf dem Silbertablett, vor denen uns unsere Regierung angeblich schützen will.

    Das erinnert mich an eine Szene aus einem Kriegsfilm, 1944 Rückzugsgefechte der Wehrmacht an der Ostfront, wo in einer Feuerpause im Unterschlupf ein Landser zu seinem Kollegen sagt: „Wenn sie mit uns das tun, was wir ihnen angetan haben, dann gnade uns Gott!“

  8. Ob man diese bewusste Attributierung als Vorstufe zu einem Verbotsverfahren sehen kann?

    Nun, die weniger klugen und dafür umso emotionaleren politischen Gegner der AfD werden das wohl tatsächlich so sehen und hoffen.
    Über diese Leute lohnt das Nachdenken hier aber nicht.
    Nur so viel: https://www.nius.de/kommentar/news/afd-verbot-gesichert-rechtsextrem-verfassungsschutz-methode-correctiv-vorverurteilung-massenhysterie-totalitarismus/c0d3ec94-f317-4c9d-b100-048357ab8903

    Die klügeren, besser informierten und auch mit dem Hirn denkenden Gegner der AfD dürften wissen, dass man auf diese Weise einem Parteiverbot nicht viel näher kommt, und dass selbst ein gelingendes Verbot so erhebliche Kollateralschäden zur Folge hätte, dass man davon die Finger lassen sollte.

    Weshalb?
    Die auffällige Geheimniskrämerei um das bewusste Gutachten bestätigt den Verdacht, dass es sich – ähnlich wie beim Correctiv-Skandal – um nicht sonderlich überzeugende und dramatische Dinge handeln kann.

    Würde man das Recht biegen und es trotzdem beschließen, so ließe sich die gewünschte schöne Fassade absolut nicht mehr halten.

    Weit wahrscheinlicher ist die Deutung, dass es allein darum geht, das öffentliche Bekenntnis zur AfD und das Engagement in ihr weiter zu erschweren; Sympathisanten und Mitarbeiter sollen abgeschreckt werden. Eine Normalisierung der verhassten neuen Partei und ihrer Agenda soll unbedingt vermieden werden.
    Darum geht es!

    Dass mehr nicht möglich ist, darauf deutet auch Scholz´ besorgte Mahnung hin, dass bei einem Verbotsverfahren wirklich alles wasserdicht sein müsse.

    Hinzu käme der große außenpolitische Schaden, den ein erfolgtes Verbot nach sich zöge, wenn das selbsternannte demokratische Musterland die von einem Viertel der Wähler favorisierte Opposition verbietet … !

    Auch der innenpolitische Schaden wäre erheblich:
    Alle anderen regierungskritischen Gruppen wären in Habachtstellung.
    Das Vertrauen in die Regierenden sänke auf ein neues Allzeittzief.
    Da überdies zu vermuten ist, dass die bisherigen AfD-Wähler dann keineswegs in den „Schoß“ der sich demokratisch nennenden Parteien zurückkehren würden, sondern gar nicht mehr zur Wahl gingen, sänke die Wahlbeteiligung vermutlich unter 50%. Das kann „unseren“ Demokraten auch nicht lieb sein …

  9. Der nächste der jetzt gesichert rechtsexstrem gekennzeichnet wird, müßte eigentlich
    uns Doofbrint sein. Der will ja jetzt tatsächlich die Grenzen schließen und die unkontrollierte
    Einreise von Migranten beenden. Menschen ohne Papiere sollen tatsächlich zurück geschickt
    werden. Das ist ja so was von rechtsextrem……..ob das der Spiegel und die Tagessau schon
    mitbekommen hat?

  10. Stimme weitgehend zu und möchte noch ergänzen: Jeder Nationalstaat sieht kraft Definition unterschiedliche Rechte für In- und Ausländer vor (z.B. Aufenthalt, Arbeiten, Wählen) und eine Bevorzugung (höhere Bewertung) der einheimischen Sprache und Kultur (z.B. durch christliche Feiertage). Die Vorherrschaft einheimischer, ‚indigener‘ Kulturen und Volksgruppen zu verteidigen, als ‚echte Bayern‘, ‚wahre‘ Finnen usw., gegen eine große Zahl einwandernder Menschen aus fremden Kulturen, ist also weder fremdenfeindlich noch rechtsradikal. Dazu kommt, dass das deutsche Staatsbürgerrecht traditionell an Abstammung orientiert war und nicht dem Aufenthalt wie in den USA, was weiter dem mehrheitlichen Rechtsempfinden hierzulande entspricht, auch wenn ich als Linker das ganz anders sehe. Dennoch, die AfD ist allenfalls in Teilen rechtsextrem und schon gar nicht verfassungsfeindlich (s. https://einfachkompliziert.de/afd-demokratie/

  11. Passend dazu die Aussagen von Hans-Georg Maaßen:

    Während meiner Zeit als Präsident des Bundesverfassungsschutzes hatte ich 2013 mit der Zustimmung des damaligen Innenministers Hans-Peter Friedrich (CSU) die Beobachtung der Partei „Die Linke“ eingestellt. Diese Entscheidung wurde von der politischen Linken in Politik und Medien gelobt. Für einen Moment gehörte ich aus deren Sicht zu den politisch Guten. Allerdings lag der Grund der Einstellung der Beobachtung nicht darin, dass „Die Linke“ nicht mehr extremistisch war. Sie war damals extremistisch und ist es auch heute noch. Der Grund für die Einstellung der Beobachtung lag darin, dass nach meiner Vorstellung der Verfassungsschutz endlich ein normaler europäischer Geheimdienst werden sollte, der wie alle anderen westlichen Dienste sich darauf konzentrieren sollte, Terrorismus, Spionage, Subversion und Cyberangriffe aufzuklären und zu verhindern. Er sollte nicht mehr zur Beobachtung der politischen Konkurrenz missbraucht werden.

    Ich dachte, dass mit dem Ausstieg aus der Beobachtung der Partei „Die Linke“ das Kapitel der Parteienbeobachtung durch den Verfassungsschutz in Deutschland beendet worden ist, bis ich ab 2016 aus dem politisch-medialen Raum zunächst zurückhaltend und dann immer nachdrücklicher dazu aufgefordert worden war, die AfD zu beobachten. Besonders hervorgetan hatte sich die Ramelow-Regierung in Thüringen. Ich sah mich infolge eines zunehmenden medialen Drucks dazu gezwungen, öffentlich klarzustellen, dass „der Verfassungsschutz nicht die Hilfstruppe der etablierten Parteien ist“, um eine unliebsame politische Konkurrenz aus dem Weg zu räumen.

    Nach meinem Ausscheiden als Verfassungsschutzpräsident im Jahr 2018 musste ich feststellen, dass der deutsche Sonderweg einer Parteienbeobachtung durch den Geheimdienst fortgesetzt wurde, und zwar ausschließlich gegen die AfD und nicht gegen linke Parteien. Es war eigentlich klar, dass im Falle eines Wiedereinstiegs in die Parteienbeobachtung als Erstes die Beobachtung der Partei „Die Linke“ hätte wieder aufgenommen werden müssen, da deren Beobachtung nur wegen des Ausstiegs aus der Parteienbeobachtung eingestellt worden war. Auch hätte es wegen der Nähe zu linksextremistischen Organisationen und wegen verfassungsfeindlicher Äußerungen von Parteimitgliedern nahegelegen, auch eine Beobachtung der Grünen und ihrer Jugendorganisationen zu prüfen. Beides war aber offensichtlich aus politischen Gründen nicht gewollt.

    https://www.nius.de/kommentar/news/deutschlands-sonderweg-verfassungsschutz-maassen-faeser/d5e3008a-1ff1-4fde-b5c2-32c6953fd9f6

    1. Glaubwürden Hans-Georg Maaßen und NIUS (Springer Ausgründung/Frank Gotthardt), wenn das mal keine Traumhochzeit ist. Also nehmen wir mal Maaßen, als Bsp. für einen willfährigen Funktionär:

      Hans-Georg Maaßen und die „linksradikalen Kräfte in der SPD“. Wenn der Wahnsinn einen Lauf hat.
      07. November 2018

      Der ehemalige Chef des deutschen Inlandsgeheimdienstes (mit dem Fake-Namen „Verfassungsschutz“), Hans-Georg Maaßen, hat vor Kameraden befreundeter Geheimdienste am 18. Oktober 2018 in Warschau eine Rede gehalten.

      Nun ist sie auch der Öffentlichkeit bekanntgemacht worden. Man ist parteiübergreifend empört – bis auf die AfD, die ihn ins Herz geschlossen hat. Nicht aus Dummheit, sondern aus Dankbarkeit und innerer Verbundenheit. Von Wolf Wetzel.

      Die anderen werfen Hans-Georg Maaßen Selbstgefälligkeit und vor allem Illoyalität vor.

      Die Rede von Hans-Georg Maaßen ist dennoch ein Glücksfall. Denn ihr Wortlaut erspart unnötige Spekulationen über sein Selbstverständnis. Ein Weltbild, das denen bekannt gewesen sein dürfte, die ihn 2012 zum Chef des Inlandsgeheimdienstes gemacht haben.

      Unter anderem hat er wissen lassen:

      „Gegenüber den zuständigen Parlamentsausschüssen stellte ich in der folgenden Woche klar, dass ein Kampf gegen Rechtsextremismus es nicht rechtfertigt, rechtsextremistische Straftaten zu erfinden. Die Medien sowie grüne und linke Politiker, die sich durch mich bei ihrer Falschberichterstattung ertappt fühlten, forderten daraufhin meine Entlassung. Aus meiner Sicht war dies für linksradikale Kräfte in der SPD, die von vorneherein dagegen waren, eine Koalition mit der CDU/CSU einzugehen, der willkommene Anlass, um einen Bruch dieser Regierungskoalition zu provozieren. Da ich in Deutschland als Kritiker einer idealistischen, naiven und linken Ausländer- und Sicherheitspolitik bekannt bin, war dies für meine politischen Gegner und für einige Medien auch ein Anlass, um mich aus meinem Amt zu drängen.“

      Wer in aller Ruhe, ohne Affekt und Angst, für völlig abgedreht gehalten zu werden, in einer handzahmen und staatsdevoten SPD „linksradikale Kräfte“ ausmacht, der erklärt auf sehr manifeste Art und Weise, warum dieser Geheimdienst jahrzehntelang einen neofaschistischen Untergrund für völlig ausgeschlossen gehalten hatte, zu einer Zeit, als es den NSU bereits gab und derselbe Geheimdienst mit zahlreichen Spitzeln (V-Leuten) an seinem Aufbau beteiligt war.
      (…)
      Too big to fail

      Albrecht Müller fragt in diesem Kontext zurecht:

      „Es ist schon seltsam: In der öffentlichen Debatte um die Person Maaßen und die verschiedenen Vorgänge von der Einschätzung der Vorgänge in Chemnitz bis zur Rede in Warschau wird nicht einmal andeutungsweise verlangt, dass wenigstens geprüft wird, ob in einem solchen Fall disziplinarische Maßnahmen fällig sind statt der für Maaßen bequemen Entlassung in den einstweiligen Ruhestand, verbunden mit hohen Bezügen. Nichts davon, keine Debatte in der Öffentlichkeit, keine Erwägung dieser Art beim Bundesinnenminister und der Bundesregierung.

      Warum nicht? Hat Maaßen, bedingt durch sein Amt als Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Informationen und Dossiers, mit denen er im Ernstfall die entscheidenden Personen erpressen kann?“
      (…)
      Die Fakten für die Verantwortlichkeit der politischen Führungen in den jeweiligen Bundesländern liegen also längst auf dem Tisch. Wenn aber ein Herr Maaßen dies bestätigen würde oder andere „leaken“ ließe, dann würde das mehr auslösen, als den Rücktritt einiger Politiker.

      Der Preis für sein Schweigen ist – mit Blick auf den möglichen „Schaden“ – also recht bescheiden.

      Damit ist hoffentlich auch beantwortet, warum gegen Hans-Georg Maaßen keine disziplinarischen Maßnahmen ergriffen werden.

      „Bei uns dürfen Sie die Sau rauslassen“ (Der Spiegel vom 11.12.2015) – Werbung für strafbare Handlungen im Amt

      Mit folgendem Versprechen warb der Inlandsgeheimdienst unter Führung von Hans-Georg Maaßen 2015 um neue Geheimdienstmitarbeiter/innen:

      „Wir sind ein attraktiver Arbeitgeber und ich kann sagen, in manchen Bereichen unseres Hauses kann man all das machen, was man schon immer machen wollte, aber man ist straflos, zum Beispiel Telekommunikationsüberwachung.“ (Zitat aus einem Gespräch mit dem Sender MDR Info, 2015)

      Keiner der politisch Verantwortlichen hat diesen Aufruf zu Straftaten im Amt zurückgewiesen oder den Urheber zur Rede gestellt. Völlig unbehindert hat der scheidende Verfassungsschutz-Präsident Maaßen dieses Versprechen eingelöst – nicht nur für sich. Bei uns dürfen Sie die Sau rauslassen – unter diesem Motto lebt sich‘s gut, auch im einstweiligen Ruhestand.

      https://www.nachdenkseiten.de/?p=46927

      Oder noch so ein Artikel, den heise, ob seiner Garstigkeit, wegzensieren mußte:

      Maaßen zum Breitscheidplatz-Anschlag: Alle haben Schuld, nur der Verfassungsschutz nicht
      13. Oktober 2020 Thomas Moser

      Die Vernehmung des früheren BfV-Präsidenten im Untersuchungsausschuss des Bundestags zeigt immerhin, dass die Causa Amri ganz oben angesiedelt war

      Die Frage sei nicht mehr, ob der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Parlament und Öffentlichkeit belogen habe, sondern: Warum. Das sagte die Abgeordnete der Linksfraktion im Bundestag, Martina Renner, im Rahmen der Fraktionsstatements vor Beginn der Sitzung des Untersuchungsausschusses gegenüber der Presse.

      Nach dem Anschlag vom 19. Dezember 2016 hatte Hans-Georg Maaßen mehrfach erklärt, Anis Amri, in offizieller Lesart der Attentäter, sei ein „reiner Polizeifall“ gewesen, der Verfassungsschutz sei höchstens am Rande mit ihm befasst gewesen. Diese Darstellung pflegen BfV-Verantwortliche im Grundsatz bis heute. Im Ausschuss dagegen herrscht weitgehende Einigkeit, dass die These vom reinen Polizeifall „komplett widerlegt“ (Fritz Felgentreu, SPD) sei.

      Damit war die Front gezogen, entlang der Maaßen vernommen werden sollte. Das Grundproblem ist allerdings: Der Ausschuss kann inzwischen zwar darlegen, wie der Anschlagskomplex Breitscheidplatz und seine Hintergründe nicht waren. Aber wie es sich tatsächlich abgespielt hat, das bleibt im Dunklen. Und zwar nicht zuletzt auch dadurch, dass den Abgeordneten verweigert wird, Führungsbeamte von V-Leuten in der Szene zu vernehmen.

      Das lässt den Geheimen Spielraum. Und Maaßen nutzte ihn in geradezu schamloser Weise. Dazu gehörten zunächst sogar Aussagen aus seiner politischen Agenda. Er verknüpfte islamistisch motivierten Terrorismus mit der Flüchtlingsbewegung und erklärte vor allem muslimische Männer zu einem Sicherheitsrisiko.

      https://web.archive.org/web/20201101075047/https://www.heise.de/tp/features/Maassen-zum-Breitscheidplatz-Anschlag-Alle-haben-Schuld-nur-der-Verfassungsschutz-nicht-4927150.html

      Maaßen ist ja auch bei Boris Reitschuster (dem von Thomas Röper die Verbindung zur Integrity Initiative nachgesagt wird) ein gern gesehener Gast. Wo er dann so einen Quark von sich gibt, Rot-Rot-Grün „will aus Deutschland ökosozialistisches Disneyland machen.“ Daß die ganzen Spitzel bei all diesem hin und her nicht schwindelig werden.

  12. Apropo Verfassungsschutz – fast hätte ich es vergessen zu erwähnen er geht ja jetzt härter gegen „Extremisten“ vor – so seine Absicht, aber die CDU/CSU, als neuer Arbeitgeber dieser Behörde, hat da gleich abgeblockt als es um die AfD ging – Polizisten, Beamte sowie sonstige Staatsdiener mit AfD-Parteibuch dürfen natürlich im Staatsdienst bleiben meldete die Berliner Zeitung die letzten Tage 😉

    Aha?

    Nachtigall ick hör dir trapsen….dank neuem Innenminister haben wir eben wieder „alte bundesrepublikanische Zustände“ in unserer Berliner Republik……;-)

    Bevor mich jetzt jemand angreifen will, ich teile die Auffassung nicht, dass die AfD eine „rechtsextreme/-radikale“ Partei ist, ich halte die für weitaus schlimmer – Markttaliban sowie Elon-Musk-Fans eben….., aber das ist ein anderes Thema, dass ich hier nicht vertiefen will.

    Was die „bundesrepublikanischen Zustände“ angeht, da dient mir der Umgang des neuen Innenministers mit der angeblich rechtsextremen AfD als „Oldie“ nur darauf hinzuweisen wie es einst in der alten Bonner Republik gehandthabt wurde – mit echten Neo-Nazis, Rechtsextremisten/-radikalen……Stichwort: „Radikalenerlass“…..“Berufsverbote“ die meinst Linksextreme/-radikale und „Friedenshetzer“ traffen, während die echten, und die Neo-Nazis, fleißig weiter arbeiten durften…..

    Sarkastische Grüße
    Bernie

  13. Diese Einstufung als gesichert rechtsextrem des sog.“Verfassungsschutzes“ sagt wenig über die AFD aber viel über die Oligarchieparteien der BRD aus.
    Die Kakokratie(Herrschaft der Schlechten) versucht mit allen Mitteln ,die AFD zu kriminalisieren und zu diffamieren.
    Aber das wird diesen Kakokraten schlecht bekommen,denn immermehr Menschen durchschauen das üble Spiel.

  14. Leicht OT: seit Jahren weise ich darauf hin, dass sämtliche Vorgänger des NSU von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes gegründet, finanziert und geleitet wurden. Thüringer Heimatschutz, Blood and Honour, die Marschnerzelle. Durchweg bestehend aus Nazis in Personalunion mit Schwerverbrechern. Was dem BfV eine Engführung erlaubte, denn es konnte die Betreffenden mit ihren Straftaten erpressen. Und wen interessiert das? Aus langjähriger Erfahrung weiß ich, kein Schwein. Über so etwas spricht man nicht.
    Jetzt aber eine geballte Ladung. Von Sahra Wagenknecht? Heidi Reichinnek? Weder noch. Totalversagen auf der Linken.
    Die Dame war Beatrix von Storch:
    https://x.com/i/status/1919251596086476961

    Wenn nun darüber endlich mal die Debatte entbrennt, dann hat dieser ganze Schlammassel sogar einen Sinn.

    Andererseits sollte man das nicht überbewerten. Dass man jetzt AfD wählen soll, damit der Saustall endlich einmal aufgeräumt wird, wäre dann doch übertrieben.

    1. @Artur_C

      Danke für den Link. Was v. Storch da aus dem Buch „Heimatschutz“ von Aust /Laabs zitiert, das ist wirklich krass. Das toppt noch das, was ich bisher für möglich gehalten habe.

      Stefan Aust ist ja spätestens seit seinem gut recherchierten Klassiker „Der Baader-Meinhof-Komplex“ ein absolut ernst zu nehmender echter Journalist. Was er da zu den V-Leuten in neonazistischen Gruppen herausgefunden hat, ist wirklich heftig. Dabei ist das Buch sogar schon elf Jahre alt. Habe es irgendwie übersehen.

      1. Ja, Madame von Storch und Wolfgang und Arthur, Hand in Hand:

        16. November 2022
        Beatrix von Storch und die TFP

        Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch und ihr Ehemann Sven von Storch sind sehr viel stärker mit dem katholisch-aristokratischen TFP-Netzwerk verbunden, als dies bislang von den Medien berichtet wurde. Dieser Artikel ist das Ergebnis einer langen Recherche. Wer denkt, dass sich Beatrix von Storch im Kampf gegen ihren faschistischen Kontrahenten in der AfD, Björn Höcke, so einfach aus der Partei drängen ließe wie vor ihr Lucke, Petry oder Meuthen, sollte sich ein Bild vom Netzwerk der Storchs machen. Sie sind zentrale Figuren eines internationalen aristokratischen Netzwerkes. Ich hatte bereits 2013 in meinem Buch zur AfD die Zivile Koalition gesondert im Untertitel aufgelistet. Seither haben die Storchs ihr Netzwerk weiter ausgebaut.

        https://andreaskemper.org/2022/11/16/beatrix-von-storch-und-die-tfp/

        Und in Hand:

        11. November 2024
        Mit der Antisemitismus-Resolution schafft sich der Staat eine Schatten­verfassung

        Die vom Bundestag verabschiedete Antisemitismus-Resolution ist nicht geeignet, um jüdisches Leben zu schützen. Sie ist vor allem dazu geeignet, um den deutschen Staat autoritärer und repressiver zu machen.
        Von Andreas Engelmann

        Mit den Stimmen von AfD, CDU, CSU, SPD, Grünen hat der Bundestag am 07. November 2024 den Antrag »Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken« beschlossen. Gegenstimmen gab es lediglich von den Angeordneten des BSW. Sonderlob erhielt der Antrag von Beatrix von Storch (AfD). Storch sah in diesem Entwurf alle Thesen ihrer Partei bestätigt und verwirklicht. Insbesondere die Grünen hätten nun die Vorzüge von Nationalismus und geschlossenen Grenzen erkannt, wie sie in Israel so vorbildlich zu finden seien. Die Linkspartei, die beantragt hatte, den Resolutionstext durch einen alternativen Vorschlag zu ersetzen, der in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von einer Gruppe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern veröffentlicht worden war, enthielt sich der Stimme, nachdem ihr Vorschlag abgelehnt worden war.

        Der interfraktionelle Antrag von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP beschreibt, dass die »Entwicklung seit dem 7. Oktober« zu einem Ansteigen von Antisemitismus nicht nur im »rechtsextremen und islamistischen« Milieu geführt habe, sondern auch zur Stärkung eines »israelbezogenen und links-antiimperialistischen« Antisemitismus. »Judenhass und israelbezogener Antisemitismus« befänden sich »auf einem seit Jahrzehnten nicht dagewesenen Niveau«. Um dem entgegenzutreten, fordert der Antrag eine strikte Regulierung bei der Vergabe von staatlichen Mitteln in der Kunst- und Wissenschaftsförderung, repressive Maßnahmen im Ausländer-, Asyl- und Strafrecht und die Festschreibung eines israelbezogenen Antisemitismusbegriffs sowie des »Existenzrechts« Israels.

        https://www.jacobin.de/artikel/antisemitismus-resolution-bundestag-verfassung-ampel-union-afd

  15. zum glück gibts keine zeitreisen. wenn es so wäre…man stelle sich vor das illustre grüppchen der „verharmloser25“ würde all denen vor 1933 eine besuch abstatten, die im letzten jahr vor 33 noch vehement gewarnt hatten, deswegen sogar gestorben oder nach 1933 erst dafür…usw. sind und ihnen salbungsvoll auf gut demokratisch belehren, daß man ja nun doch nicht so einfach eine partei DIE DEMOGRAAHDISCH GEWÄLD wurde als rechtsextrem bezeichnen solle es seien ja nun wohl beim besten willen zuforderst nur „DIE URSACHE“ und nicht „DIE SYMBDOHME“ zu bekämpfen zu seien.

    da fragt man sich, was meinen die damit? die symptome nach 33, nach 38, nach 42 oder doch erst nach 45?
    aber hier ist die antwort: warten wir erstmal 2025 ab…oder am besten 2033

    1. Lieber Ernst Blutig, ist Ihnen, als Fan von Zeitreisen, eigentlich bewußt, dass auch die NSDAP – vor 1933 – verboten war?

      Kein Witz.

      Parteiverbote sind daher auch sinnlos – wir wissen ja was nach 1922 – 1923 mit der NSDAP wurde, als die eben erwähnten Verbote nichts brachten.

      Lösung? Ich auch nix weis, wollte nur mal drauf hinweisen, dass Parteiverbote wohl nichts bringen – wie das historische Beispiel der NSDAP – DER Nazi-Partei von 1933 – 1945 – eben nichts bringen.

      Sollten diejenigen mal bedenken die die AfD verbieten wollen – leider gibt es in .de historische Beispiele, dass Parteiverbote das glatte Gegenteil bringen – siehe NSDAP/KPD – von dem was einst beabsichtigt war.

      Auch das KPD-Verbot hat ja nichts genützt – es gibt ja immer noch eine DKP, wenn auch klein, in Deutschland, die sich damals sofort nach dem Verbot der KPD neu gegründet hat.

      Lösung??? Wie gesagt bin selber gerade etwas ratlos, aber klar ist Parteiverbote haben früher schon nix gebracht, oder das glatte Gegenteil davon – siehe obiger Hinweis auf Hitlers NSDAP, die eben auch schon verboten war in Deutschland…..und später an der Macht war….

      Zynische Grüße
      Bernie

      PS: Sollten Sie es nicht glauben hier stehts:

      https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalsozialistische_Deutsche_Arbeiterpartei

      ….sollte ja auch aus dem Geschichtsunterricht bekannt sein, die NSDAP-Verbote haben nix genützt 🙁

  16. und als ihnen eine geisterhafte Schrift an der Wand ihres Palastes erschien.

    „Mene mene tekel u-pharsin“

    Die AfD wurde angezählt
    Die AfD wurde gewogen und für zu leicht befunden
    Die AfD wird beendet und deren Reich und ihre Wähler unter den Altparteien aufgeteilt

    Gott selbst hat es durch seine Propheten so verfügt.

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