Der digitale Generalverdacht gefährdet die Rechtsstaatlichkeit

Justitia wirft Waage weg.
Quelle: Dieses Bild wurde mittels ChatGPT entwickelt.

Von der Politik vorangetriebene Gesetzesverschärfungen zur Herstellung von Deepfakes rütteln an den Grundfesten unserer Rechtsordnung. Unter dem Vorwand des Opferschutzes droht eine Kriminalisierung des Privaten, die Tür und Tor für staatliche Willkür öffnet.

Die aktuelle Debatte um den Fall Collien Fernandes gegen Christian Ulmen hat eine politische Dynamik entfacht, die Juristen aufhorchen lässt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Teile der Länderjustiz fordern eine massive Verschärfung des Strafrechts: Künftig soll bereits die bloße Herstellung von sexualisierten Deepfakes unter Strafe gestellt werden – unabhängig davon, ob diese jemals veröffentlicht werden. Was vordergründig wie moderner Opferschutz klingt, entpuppt sich bei genauerer Analyse als frontaler Angriff auf fundamentale Grundrechte.

Wenn Anatomie zum Deepfake-Delikt wird

Die juristische Sprengkraft des bisher nur regierungsnahen Redaktionen vorliegenden Entwurfs offenbart sich in einer beispiellosen Ausweitung der Strafbarkeit. Laut dem der taz vorliegenden Papier soll künftig jede unbefugte Bildaufnahme sanktioniert werden, die mittels eines beliebigen Computerprogramms so verändert wurde, dass der bloße Anschein einer intimen Darstellung erweckt wird. Damit rückt nicht mehr nur die Künstliche Intelligenz, sondern jede Form der digitalen Bildbearbeitung ins Visier der Justiz. Besonders alarmierend: Der geplante Paragraf 184k soll sogar die Abbildung bekleideter Genitalien, Gesäße oder Brüste unter Strafe stellen, sofern dies in einer „sexuell bestimmten Weise“ geschieht.

Diese vage Formulierung führt zu einer vollkommenen Rechtsunsicherheit, da die Strafbarkeit somit an das rein subjektive Empfinden über eine „sexuelle Bestimmtheit“ geknüpft wird. Wenn bereits ein bekleideter Körperteil allein durch die Brille einer behördlichen Interpretation zur Straftat deklariert werden kann, wird die Grenze zwischen Alltagskultur, Mode und Kriminalität willkürlich. Diese im Entwurf angedeutete Körperfeindlichkeit kriminalisiert de facto die menschliche Anatomie im digitalen Raum: Nicht mehr eine objektive Rechtsgutsverletzung ist maßgeblich, sondern die bloße Existenz menschlicher Formen unterliegt einem Generalverdacht.

Der Abschied vom Tatprinzip

Kern des deutschen Strafrechts ist das Tatprinzip. Bestraft wird in der Regel ein Handeln, das ein Rechtsgut verletzt (z. B. die Ehre oder die Intimsphäre durch Verbreitung). Die Kriminalisierung der reinen Herstellung im privaten Raum greift jedoch tief in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ein. Der Staat schwingt sich hier zum Gedanken- und Festplattenkontrolleur auf. Wenn das bloße Erstellen eines Bildes auf dem eigenen Rechner ohne jede Außenwirkung zur Straftat wird, verlassen wir den Boden des freiheitlichen Rechtsstaats und bewegen uns Richtung Gesinnungsstrafrecht.

Das „Ähnlichkeits-Dilemma“: Willkür per Unterstellung

Besonders alarmierend ist die Unschärfe der Identifikation. In einer Welt generativer KI sind Ähnlichkeiten zu real existierenden Personen oft zufällig oder das Ergebnis diffuser Algorithmen. Sollte das Gesetz kommen, droht eine fatale Beweislastumkehr: Prominente oder Privatpersonen könnten behaupten, in einem KI-Bild dargestellt worden zu sein, nur weil eine vage physiognomische Ähnlichkeit besteht.

Damit würde das Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG) ausgehöhlt. Ein Bürger muss im Vorfeld wissen, was strafbar ist. Wenn jedoch die bloße subjektive Wahrnehmung einer „Ähnlichkeit“ durch ein vermeintliches Opfer ausreicht, um ein Strafverfahren einzuleiten, wird das Recht unberechenbar. Dies ebnet den Weg für eine Willkürherrschaft, in der Denunziation und subjektives Empfinden über objektive Tatbestände triumphieren.

Ein Angriff auf Kunst und Wissenschaft

Zudem ist die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) bedroht. KI-Modelle arbeiten mit Wahrscheinlichkeiten. Werden Forscher oder Künstler kriminalisiert, weil ihre Experimente zufällig Ergebnisse liefern, die einer Person ähnlich sehen? Der resultierende „Chilling Effect“ – der Einschüchterungseffekt, bei dem Bürger aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen oder Überwachung bereits im Vorfeld auf die Ausübung ihrer Grundrechte verzichten – würde jede kreative Auseinandersetzung mit neuen Technologien im Keim ersticken. Dieser Effekt wirkt zudem als massives Innovationshemmnis: Wenn rechtliche Unsicherheit und die Angst vor Kriminalisierung zum ständigen Begleiter werden, wandern Talente und Investitionen in liberalere Rechtsräume ab, was die wirtschaftliche Entwicklung des Digitalstandorts Deutschland nachhaltig beschädigt.

Schutz durch Recht, nicht durch dessen Abschaffung

Natürlich ist digitale Gewalt ein reales Problem. Doch der Schutz der Persönlichkeit darf nicht durch die Demontage der Rechtsstaatlichkeit erkauft werden. Ein Gesetz, das die Grenze zwischen Privatheit und Öffentlichkeit auflöst und auf bloßen Unterstellungen basiert, beschädigt das Vertrauen in die Justiz zutiefst. Sollten diese Pläne Gesetz werden, wäre dies nicht der Sieg der Gerechtigkeit, sondern der Anfang vom Ende der Rechtssicherheit in Deutschland.

Dieser Artikel erschien erstmals bei freiheitvor.de.

 

Quellenverzeichnis

Deutschlandfunk: Täter digitaler Gewalt sollen sich nicht mehr sicher fühlen

Taz: Gesetzentwurf-zu-digitaler-Gewalt

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG):
Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1: Allgemeines Persönlichkeitsrecht vs. Allgemeine Handlungsfreiheit
Art. 5 Abs. 1 & 3: Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit
Art. 103 Abs. 2: Bestimmtheitsgrundsatz („Keine Strafe ohne Gesetz“)

Ulrich Weinert

Ulrich Weinert ist Regisseur, Autor und Journalist. Er hat Theaterwissenschaften, Politikwissenschaften und Geschichte an der Freien Universität Berlin studiert und wurde am Erich Pommer Institut ausgebildet. Seine Filme wurden im Fernsehen und auf internationalen Festivals gezeigt.
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14 Kommentare

  1. Rechtssicherheit, Rechtsstaat, erscheinen nicht erst jetzt, seit Etablierung eines neuen Totalitarismus hohl, denn realiter wurden sie nie in ihrer einzigen legitimen Konsequenz, der einer demokratischen Volkssouveränität angewandt.

    Allerdings erreichen seit ein paar Jahren die Anmaßungen der Eigentümer und ihrer Funktionäre tatsächlich ungeahnte Dimensionen, die tatsächlich den Verbleib der Gattung auf diesem Globus in Frage stellen.

  2. Zur inhaltliche Komplettierung und Abrundung sei auf diesen heutigen Beitrag verwiesen:
    /NDS/Männer sind Schweine? Warum tun wir uns solche Debatten überhaupt an?
    Dem gibt es nichts hinzuzufügen.

  3. Zur inhaltliche Komplettierung und Abrundung sei auf diesen heutigen Beitrag verwiesen:
    /NDS/Männer sind Schweine? Warum tun wir uns solche Debatten überhaupt an?
    Dem gibt es nichts hinzuzufügen.

  4. Hä, ich dachte, der deutsche Rechtsstaat sei ohnehin längst begraben. Seit dem großen C gibt es nur noch anpassungen zur Verhinderung unwilliger Richter.
    „Natürlich ist digitale Gewalt ein reales Problem“, in der Tat, und zwar dadurch, das man solche Begriffe kritiklos übernimmt. Schon „psychische Gewalt“ kam mir immer komisch vor. Seit „sexualisierte Gewalt“ ohne physischen Anteil wissen wir, das auch diese Begriffe beliebig und im nachhinein gefüllt werden. Das Ding heißt „Fälschung“. Wer die verfälschte Sprache akzeptiert, kann nur verlieren.
    Die „digitale Gewalt“ wird natürlich auch auf Text ausgedehnt werden, und auf Audio. Dann wird der Hinweis auf die Zufälligkeit eventueller Ähnlichkeiten mit real existierenden Personen wie der übliche Webseiten-Desclaimer unwirksam.
    Auch gibt es zwei Richtungen, nämlich Bild ähnlich Person, aber auch Person ähnlich Bild, wenn jemand nämlich sein Aussehen entsprechend einer lange existierenden Aufnahme ändert bzw. jemand ähnliches erwachsen wird.
    Mit „Fälschung“ wäre das alles nicht möglich. Viel Spaß mit „Digitale Gewalt“.

  5. So lange die Leute Smartphones benutzen, Googeln, oder ihr Leben weiterhin bei Facebook, Instagram oder Tik Tok, zu Markte tragen, wird sich nichts ändern.

  6. „Der Staat schwingt sich hier zum Gedanken- und Festplattenkontrolleur auf.“ Allerdings. Und er leitet daraus wohl das Recht ab, meine Festplatte zu kontrollieren. Die Sache ist ernst. Was Jens Berger auf den Nachdenkseiten nicht ganz versteht. Die Tragweite des Geschehens verstehen wieder mal nur – leider – die rechten Blätter wie Nius. Womit natürlich die AfD wieder hinzu gewinnt. War das etwa das Ziel? So ausgeschlossen ist das nicht.
    Der Hammer wäre ja die Klarnamenpflicht gewesen. Die aber ist jetzt offenbar begraben, wohl wegen der zahlreichen Proteste dagegen. Wenigstens das.
    Nun kam das Ganze letzten Freitag ans Tageslicht und es wurde am Sonntag eine Demo abgehalten, die natürlich genehmigt werden musste. Hat geklappt, übers Wochenende. Nius sieht hier einen Staatsstreich, was keineswegs übertrieben erscheint. Der Tiefe Staat organisiert solche Vorkommnisse, um die Gesetze in eine Richtung zu verändern, die niemand wollen kann.
    Überhaupt nochmal ein Schritt in die neue Prüderie. Sexualität ist inzwischen nur noch negativ konnotiert. Mit virtueller Vergewaltigung, Epstein und schweinischen Männern. Und die neue Linke macht da mit? Allein schon das würde ihre Entsorgung rechtfertigen.

    1. Was letzteres angeht, kann ich „Unter Freunden“ auf Kontrafunk empfehlen. Kerstin oder Katrin Steinbach über normale- und nicht-normale Zeiten, vor 4 oder 5 Sendungen.

  7. Die Staatsdiener können jetzt auf Staatskosten Fachleute für soziale Medien einstellen. Beispiel: Julia Klöckner sucht Tiktok-Experten für bis zu 8000 Euro monatlich in Beamtenanstellung. Neue Jobs, wo Steuergelder verbraten werden.

  8. Anscheinend wird gar nicht mehr verstanden, welche grundlegenden Rechte uns hier durch die Hintertür genommen werden sollen und dass das von langer Hand vorbereitet wurde. HateAid hat das Gesetz geschreiben und das wird jetzt im schlimmstrn Fall noch dilettantischer und Bürger-feindlicher umgesetzt als befürchtet. Dass ausgerechnet diejenigen, die unsere Verfassung und Bürgerrechte zerstören wollen mit so vielen Millionen unseres Steurgeldes gemästet werden und dann auch noch den Ton angeben, lässt auf nichts gutes schließen.

    1. Jo, aber seit nach 45 lässt die Situation auf nichts Gutes schliessen, wenn man die Geschichte aufmerksam betrachtet oder auch noch miterlebt hat. Es gab eine kurze Demokratie-Simulation solang die Mauer noch stand, Radikalenerlass und alle möglichen Repressalien gegen Menschen, die verschiedenes nicht so ganz okay fanden, vorsichtig ausgedrückt, RAF hat den Polizeistaat sichtbarer gemacht, aber nicht ihre Hoffnung erfüllt, dass die Menschen sich erheben. Und so ging es weiter die ganze Zeit, die hehren Grundsätze des ersten Grundgesetzes wurden Stück für Stück durch die Mühlen der Bürokratie und der wachsenden Politikerkaste geschleift. Das Einzige was ich daraus lerne, falls ich lang genug lebe: Wenn einer behauptet er hätte von nix gewusst, dann glaub ich ihm kein Wort.

      Ich frag mich ja wirklich, muss es erst so offensichtlich werden, dass man die eigene Fresse eingeschlagen kriegt, wenn man Glück hat, bis irgendwer kapiert, aber halt ma? So geht das doch nicht?

      Mittlerweile betrachte ich das tumbe Volk als grössere Gefahr wie irgendwelche durchgeknallten Herrscher. Vielleicht lag Mao doch nicht so ganz falsch, was einen Neuanfang betrifft. Aber kein Weg für mich als Pazifist.

      Lieber Gruss

  9. „Rütteln an den Grundfesten unserer Rechtsordnung“
    „droht eine Kriminalisierung des Privaten, die Tür und Tor für staatliche Willkür öffnet.“
    Wow, bahnbrechende Erkenntnisse, die vorher noch niemandem aufgefallen sind. „Unsere Rechtsordnung“, was bitteschön soll das sein ? Die so unglaublich unabhängig agierende Justiz, die nur dem Wohl der Bevölkerung verpflichtete Exekutive und Legislative, oder was ?
    Welchem Zweck dient ein solcher Artikel ? Das Ego des Autors zu unterfüttern, „ich habe mich positioniert“ ?
    Meine Güte, was für ein unglaublich nichtssagender Text.

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