Das verfluchte Veto-Recht

Vereinte Nationen, Genf
John Samuel, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Dringlicher Reformbedarf für die Vereinten Nationen.

Aus Anlass der Bewerbung um einen neuerlichen nicht-ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat – Wadephul: bei existentiellen Fragen „darf unsere Stimme nicht fehlen“ – hat der Bundesaußenminister erklärt, die Vereinten Nationen müssten den Mut aufbringen, sich zu erneuern, müssten handlungsfähiger werden und glaubwürdig bleiben, um Konflikte zu lösen. Man erlebe „immer wieder, wie viel zu oft Einzelne mit ihren widerstreitenden Interessen den UN-Sicherheitsrat blockieren“.[1] „Einzelne“? Vermutlich denkt er an den berüchtigten „Machthaber im Kreml“.

Bewährungsprobe Nahostkonflikt

Aber die Unfähigkeit des UN-Sicherheitsrats, der ihm übertragenen „Hauptverantwortung zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ (UN-Charta Art. 24) gerecht zu werden, ist nie so deutlich geworden wie im Gazakrieg. Schon seit Jahrzehnten besteht der Sicherheitsrat im sog. Nahostkonflikt die Bewährungsprobe nicht, weil die USA ihr Veto-Recht missbrauchen.

Meldung v. 19. September 2025: Die USA haben ihr Veto gegen eine Resolution des UN-Sicherheitsrats eingelegt, in der ein sofortiger und dauerhafter Waffenstillstand im Gazastreifen gefordert wurde. Die Resolution wurde von den 14 anderen Mitgliedern des UN-Gremiums gebilligt. Darin sollte Israel aufgefordert werden, alle Beschränkungen für Hilfslieferungen an die 2,1 Millionen Palästinenser im Gazastreifen aufzuheben, die humanitäre Lage dort wird als „katastrophal“ bezeichnet.

Damit haben die USA nach Daten der Jewish Virtual Library das 51ste Mal seit 1970 israelische Regierungen im UN-Sicherheitsrat vor einer Maßregelung und der Forderung, internationales Recht einzuhalten, bewahrt.[2] Kurz vor 1970 hatte mit dem Sieg im Sechstagekrieg die illegale Besatzung der palästinensischen Gebiete begonnen. Allein zwischen 2001 und 2011 legten die USA 16-mal ihr Veto gegen Resolutionsentwürfe ein, die Israel zum Adressaten hatten. Inzwischen hatte sich nach der Enttäuschung über die Oslo-Vereinbarungen der palästinensische Widerstand verstärkt. 2000 hatte die zweite Intifada begonnen.

Im jüngsten Gazakrieg haben die USA durch ihr Veto wiederholt eine Waffenruhe verhindert. Schon kurz nach Beginn der verheerenden Bombardierungen, mit denen die israelischen Streitkräfte auf den Angriff der Hamas und anderer Milizen vom 7. Oktober 2023 reagierten, sah sich die brasilianische Regierung zu einem Resolutionsentwurf veranlasst, mit dem Israel aufgefordert werden sollte, nicht länger zur Rechtfertigung maßloser Zerstörung einen Evakuierungsappell an die Zivilbevölkerung zu richten. Die USA legten ein Veto gegen den Entwurf ein, Russland und Großbritannien enthielten sich. Zwölf der 15 Ratsmitglieder hatten dem Papier zuvor zugestimmt (Meldung v. 18.10.2023). Anfang Dezember 2023 wurde von den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Resolutionsentwurf im Sicherheitsrat eingebracht, mit dem ein sofortiger humanitärer Waffenstillstand im Gazastreifen gefordert wurde. 13 der 15 Mitglieder des Gremiums stimmten diesmal dafür, die USA legten ihr Veto ein. Die in der Resolution enthaltene Forderung nach einer sofortigen Waffenruhe sei „realitätsfremd“, so der stellvertretende US-Botschafter. Großbritannien enthielt sich (Meldung v. 08. 12. 2023). Im Februar 2024 verhinderten die USA wiederum eine sofortige Waffenruhe im Gazakrieg. Algerien hatte eine entsprechende Beschlussvorlage eingebracht. Angesichts der Sorge um die drohende israelische Militäroffensive gegen die Stadt Rafah, in der sich eine ungeheure Masse von Geflüchteten zusammendrängte, fand der Vorschlag eine breite Zustimmung: 13 der 15 Ratsmitglieder stimmten für den Entwurf, Großbritannien enthielt sich wiederum. Die USA legten ihr Veto ein (Meldung v. 20. 02. 2024).

Zum ersten Mal enthielten sich die USA lediglich Ende März 2024 und ermöglichten die Resolution 2728 v. 25. März 2024, mit der vom Sicherheitsrat eine sofortige Waffenruhe für den Fastenmonat Ramadan gefordert wurde. Der Text unterstrich zugleich die Notwendigkeit, die humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung im gesamten Gazastreifen auszuweiten. Von der Hamas wurde die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln verlangt. Im November 2024 verhinderten die USA jedoch gegen die Stimmen aller übrigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats mit ihrem Veto wieder eine Waffenruhe (Meldung v. 20. 11. 2024). Das wiederholte sich Anfang Juni 2025 (Meldung v. 05. 06. 2025). Damit nutzte die US-Regierung zum fünften Mal seit Oktober 2023 ihr Veto-Recht im Weltsicherheitsrat, um weiter morden zu lassen.

Als die USA im Februar 2023 eine Resolution, die die illegale Besiedlung der besetzten Gebiete betraf, ausnahmsweise nicht mit ihrem Veto verhinderten, wurde dies von NTV mit dem Kommentar versehen: „Damit haben die USA, die wichtigste Schutzmacht Israels, zum ersten Mal seit sechs Jahren eine israelkritische Stellungnahme des UN-Sicherheitsrates zugelassen.[3] Nicht, ohne anzufügen: „aber erst, nachdem die Vereinigten Arabischen Emirate einen schärferen Entwurf zurückgezogen hatten“. Mit der Resolution wurde speziell die kurz vorher erfolgte nachträgliche Genehmigung von Siedlungen durch die israelische Regierung verurteilt, verbunden mit einer grundsätzlichen Erklärung: „Der Sicherheitsrat bekräftigt, dass die anhaltenden israelischen Siedlungsaktivitäten die Durchführbarkeit der Zwei-Staaten-Lösung auf der Grundlage der Linien von 1967 in gefährlicher Weise gefährden“.

Zum Vergleich: Die UNO-Generalversammlung hat zwischen 2015 und 2022 einhundertvierzig israelkritische Resolutionen verabschiedet, die unter anderem den Siedlungsbau in den besetzten Gebieten oder die Annexion der Golanhöhen betreffen.[4] So oft sah sich also die Staatengemeinschaft zu Mahnungen und Aufforderungen an israelische Regierungen veranlasst. Leider sind die Resolutionen der UN-Vollversammlung, anders als die des Sicherheitsrats, nicht rechtsverbindlich und absolut verpflichtend.

Die doppelte Privilegierung der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs früh unter Kritik

Am Beispiel des Bündnisses zwischen den USA und Israel wird die Dysfunktionaliät des Vetorechts im UN-Sicherheitsrat besonders deutlich. Als die Russische Föderation nach dem Angriff auf die Ukraine ihr Veto gegen den Resolutionsentwurf einlegte, mit dem elf Mitglieder des Rats den Angriff verurteilen wollten – drei hatten sich der Stimme enthalten – forderten zwei Mitglieder des Arbeitskreises „UN-Reform“ der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. mit Entschiedenheit: „Das Vetorecht muss reformiert werden.“[5] Hier stellte sich eine Konstellation her wie im Kalten Krieg, als jeweils die Nutzung des Veto-Rechts von der Gegenseite Empörung und den Ruf nach Reformen auslöste. Der ukrainische Präsident ging so weit, dass er forderte, Russland aus dem UN-Sicherheitsrat auszuschließen. Aber das Problem ist prinzipieller Art. Die Privilegierung der fünf Staaten lähmt die Politik der UNO. Dem Auftrag der Friedenssicherung, der den Vereinten Nationen mit der UN-Charta gegeben wurde, können diese so nicht nachkommen.

Schon 1945 bei der mehrwöchigen Gründungskonferenz der Vereinten Nationen in San Francisco wurde die doppelte Privilegierung (ständiger Sitz plus Veto-Recht) der fünf Siegermächte des Zweiten Weltkriegs im Kreis der übrigen Staaten als Ärgernis empfunden und kritisiert.[6] Eingeladen waren damals 45 Staaten, die nicht mit den Achsenmächten und ihren Satelliten kollaboriert hatten. Aber „vor die Wahl gestellt, die herausgehobene Position der ständigen Mitglieder zu akzeptieren oder aber das Projekt einer Weltorganisation für den Frieden aufgeben zu müssen, entschieden sich die Gründungsstaaten für das aus ihrer Sicht kleinere Übel.“[7]

Ansätze zur Reform des UN-Sicherheitsrats und der UNO generell

Da der Prozess der Entkolonialisierung vor allem in den 1960er Jahren und auch der Zerfall der Sowjetunion zu einer Vermehrung der UNO-Mitgliedsstaaten um das Zig-fache führte, darunter bevölkerungsreiche Staaten wie Indien, was eine völlig neue geopolitische Situation gegenüber 1945 schuf, wurde im Lauf der Jahrzehnte der Wunsch nach einer Reform des Sicherheitsrats laut und zunehmend stärker. Der Fokus lag dabei zunächst auf einer erweiterten Repräsentanz durch Erweiterung der Mitglieder. So wurde die Zahl der nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrats 1965 auf Empfehlung der Generalversammlung von sechs auf zehn erweitert.

Aber eine bloße Erhöhung der Zahl war ungenügend, wenn auch Artikel 23 der UNO-Charta „eine angemessene geografische Verteilung der Sitze“ im Sicherheitsrat vorschreibt. Der globale Süden, wie er sich heute darstellt, konnte mit dieser Formel nicht differenziert berücksichtigt werden. Und ein Staat wie die Republik Indien, von der die Bevölkerung eines Subkontinents vertreten wird, konnte sich damit nicht zufrieden geben. 1992 gab eine Initiative Indiens auf der 47. Generalversammlung den Anstoß zu zahllosen Reformvorschlägen, die im Lauf der 1990er Jahre eingereicht und schließlich einer Arbeitsgruppe überantwortet wurden – ohne Ergebnis. 2005 wurden auf der 59. Generalversammlung von drei Staatengruppen Reformvorschläge eingereicht. Der Entwurf einer Gruppe, angeführt von Deutschland, Indien, Brasilien und Japan, sah sechs neue ständige Mitglieder und vier neue nichtständige Mitglieder des Sicherheitsrats vor. Unter den sechs neuen ständigen Mitgliedern sollten je zwei afrikanische und asiatische Staaten und je einer aus Lateinamerika und Westeuropa sein. Die vier neuen nichtständigen Mitglieder sollten Afrika, Asien, Osteuropa und Lateinamerika vertreten. So wollte man dem Problem der unzureichenden Repräsentanz begegnen.

Die inzwischen geltende Regelung sieht folgendermaßen aus: Die zehn nichtständigen Sitze werden unter drei Regionalgruppen und Osteuropa aufgeteilt. Der afrikanische Block hat Anspruch auf drei Sitze. Die Gruppe der asiatischen und pazifischen Staaten hat Anspruch auf zwei Sitze. Das Gleiche gilt für die Gruppe der lateinamerikanischen und karibischen Staaten und die Gruppe der westeuropäischen und sonstigen westlichen Staaten. Osteuropa kann einen Vertreter bestimmen. Jedes Jahr werden fünf nichtständige Mitglieder für die Dauer von zwei Jahren durch die Generalversammlung neu gewählt.

Die zwei Grundprobleme, das der Legitimität und das der Effizienz der Verfahren und Beschlüsse des UN-Sicherheitsrats, bleiben damit ungelöst. Und dies betrifft im Kern das Veto-Recht. Ein Reformvorschlag von fünf kleinen Staaten sah die Pflicht zur Begründung eines Vetos für die ständigen Mitglieder des Rats vor. Die Absicht ist wie bei anderen Reforminitiativen, die Verantwortlichkeit und Transparenz der Entscheidungen zu erhöhen. Aber wenn man zum Beispiel die Gesichtspunkte Revue passieren lässt, mit denen die US-Botschafter im Sicherheitsrat oft ihr Veto „begründeten“, dann kommen Zweifel auf, ob mit einer Begründungspflicht viel zu gewinnen wäre.

Grundlegender sind die Reformvorstellungen von Richard Falk und Hans v. Sponeck, zwei ehemaligen UN-Diplomaten,[8] die Verantwortung und Entscheidungsmacht zugunsten der UN-Generalversammlung neu gewichten wollen. Wenn die Five Permanents nicht in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen und Prinzipien der UN-Charta, definiert in Artikel 24, entscheiden oder gar mit ihrer Entscheidung die Charta verletzen, sollen der Vorsitzende des Sicherheitsrats oder die Generalversammlung unter spezieller Vollmacht oder beide autorisiert sein, den Beschluss für nicht rechtmäßig (out of order) und nichtig zu erklären. Bei der speziellen Vollmacht beziehen sich die Autoren auf die Uniting-for-Peace-Resolution von 1950.[9]

Diese Resolution wurde während des Koreakriegs von den USA eingebracht. Um damals die Lähmung des UN-Sicherheitsrats durch das Veto der Sowjetunion zu umgehen, sollte die Generalversammlung ermächtigt werden, die Frage unverzüglich zu behandeln und Empfehlungen zu geben,[10] und zwar „in allen Fällen, in denen eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorzuliegen scheint und in denen der Sicherheitsrat mangels Einstimmigkeit der ständigen Mitglieder seine Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit nicht wahrnimmt.“  Man fragt sich, warum von dieser Uniting-for-Peace-Resolution später nie mehr Gebrauch gemacht wurde. Falk und v. Sponeck wollen jedenfalls in Zukunft der Generalversammlung generell mehr Autorität und Verantwortung geben, damit sie in allen Bereichen von globalem öffentlichen Interesse intervenieren kann.[11] Zur Begründung verweisen sie auf die „Mega-Krise“, bedingt durch Klimawandel, Massenvernichtungswaffen, Pandemien, Armut, Terrorismus und Migration. Das Prozedere müsste genauer ausformuliert werden, sonst erschiene die Übertragung der Verantwortung auf die Vollversammlung vielen wohl nicht praktikabel. Die moderne Kommunikationstechnik würde allerdings auch bei einer großen Zahl von Beteiligten eine rasche Beschlussfassung ermöglichen.

Die tiefe Krise der UNO, ihre seit langem von fast allen Seiten beklagte Schwäche, lässt hoffen, dass die radikale Reform, die es erfordert, die doppelte Privilegierung der fünf „Permanents“ aufzuheben, eine Chance bekommt. Der unverkennbare Hegemonieverlust der USA könnte das außerdem erleichtern.

Was wäre, wenn?

Nimmt man den Nahostkonflikt als Testfall für den von Falk und v. Sponeck skizzierten Verfahrensgang, dann würde damit verhindert, dass Israel ungestraft die UN-Charta und das Humanitäre Völkerrecht verletzen kann. Unverzichtbar ist aber auch die Abschaffung des Veto-Rechts. Man stelle sich vor, der erweiterte Sicherheitsrat, nach Proporz gemäß der multipolaren Weltordnung zusammengesetzt, müsste über einen Resolutionsentwurf abstimmen, mit der der sofortige Rückzug der israelischen Streitkräfte aus dem Libanon gefordert wird. Der Beschluss fiele vermutlich sehr eindeutig aus. Die Missbilligung oder Verurteilung von Rechtsbrüchen durch den Sicherheitsrat sollte darüber hinaus sanktionsbewehrt sein. Die eigenmächtige Verhängung von Sanktionen durch Staaten oder Staatenbünde gegen andere Staaten – eine Anmaßung des Westens – darf von der Weltgemeinschaft nicht weiter geduldet werden.

Abschließend ein Gedankenspiel im historischen Rückblick: Wäre es vor 2014 gelungen, den ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats das Veto-Recht zu entziehen, hätte sich der Krieg Russlands gegen die Ukraine eventuell verhindern lassen. Die Russische Föderation hätte nach dem Putsch in Kiew die Einstellung der Bombardierungen auf Städte und Siedlungen im Donbass fordern können. Einen Präzedenzfall dafür hätte die Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats zum Kosovo geboten, die erklärtermaßen der Lösung einer ernsten humanitären Lage dienen sollte. Vielleicht hätte sich auch ein Referendum auf der Krim erwirken lassen, mit dem die Bevölkerung unter UNO-Aufsicht über den künftigen Status der Krim hätte abstimmen können. Und die Frage Annexion oder Sezession hätte sich erledigt.

 

Fußnoten

[1]https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/wadephul-vereinte-nationen-100.html

[2]Siehe Middle East Eye v. 20.11.2024, https://www.middleeasteye.net/news/49-times-us-has-used-veto-power-against-un-resolutions-israel

[3]https://www.n-tv.de/politik/USA-lassen-nach-Jahren-wieder-Israel-Kritik-im-Sicherheitsrat-zu-article23931897.html

[4]Laut UN Watch 140, DW v. 22.03.2024

[5]Mitteilung der DGVN v. 03.05.2022, https://dgvn.de/meldung/debatte-das-vetorecht-im-un-sicherheitsrat-muss-reformiert-werden

[6]Frankreich konnte sich dank der Resistance zu den Siegermächten zählen, China vor allem dank der Kommunisten. Die Vertretung wurde aber der Republik China von Chiang Kaishek zuerkannt.

[7]Sven B. Gareis & Joh. Varwick: Die Vereinten Nationen. 5. Aufl., Opladen u. Toronto: Verlag B. Budrich 2014, S.26.

[8]Richard Falk war von 2008 bis 2014 UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtssituation in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten. Hans v. Sponeck war von 1998 bis zu seinem Rücktritt 2000 UN-Koordinator für humanitäre Fragen im Irak.

[9]Richard Falk & Hans v. Sponeck: Liberating the United Nations. Realism with Hope. Stanford Univ. Press 2024. „Whenever P5 members do not vote in accordance with the Purposes and Principles as defined in the UN Charter (Article 24) and act in violation of Charter law, we wish to propose that either the President of the Security Council or the General Assembly under special authority (A/RES/377/1950) or both be authorized to declare such voting out of order and void” (S.301).

[10]Gareis & Varwick (2014), S.29.

[11]Falk & v. Sponeck (2024), S.303.

Georg Auernheimer

Georg Auernheimer, Dr. phil., geb. 1939, lehrte an den Universitäten Marburg und Köln Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt Interkulturelle Pädagogik. Ab 2005 ist er als politischer Publizist mit mehreren Buchveröffentlichungen in Erscheinung getreten.
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4 Kommentare

  1. Bei der Kritik am Vetorecht wird aus meiner Sicht der eigentliche Zweck des Sicherheitsrats verfehlt.

    Das Vetorecht ist nicht dazu da, moralische Gerechtigkeit zwischen allen Staaten herzustellen. Es ist auch nicht primär dazu da, schwächere Staaten vor stärkeren Staaten zu schützen. Der Sicherheitsrat ist kein Weltparlament und kein moralisches Weltgericht, sondern ein institutionalisierter Großmachttisch. Er bildet nicht ab, wie die Welt idealerweise sein sollte, sondern wie Macht tatsächlich verteilt ist.

    Der entscheidende Punkt wird oft übersehen: Das Veto blockiert nicht nur den Gegner. Wer ein Veto einlegt, blockiert auch sich selbst — jedenfalls solange er die Ordnung akzeptiert. Er sagt nicht: „Ich setze meinen Willen jetzt unmittelbar durch“, sondern: „Ich verhindere diesen Beschluss innerhalb des Verfahrens.“ Das ist ein erheblicher Unterschied.

    Das Vetorecht verwandelt offene Machtkonflikte in institutionalisierte Blockaden. Genau darin liegt sein Sinn. Die Großmacht muss nicht den ganzen Tisch umwerfen, nicht aus der Ordnung austreten, nicht sofort militärisch eskalieren und nicht die Autorität der UNO vollständig zerstören. Sie kann innerhalb der Ordnung Nein sagen.

    Natürlich ist das unbefriedigend, wenn dadurch dringend gewünschte Beschlüsse verhindert werden. Aber die Alternative ist nicht automatisch eine gerechtere Weltordnung. Die Alternative kann auch sein, dass Großmächte bei vitalen Interessen gar keine gemeinsame Ordnung mehr akzeptieren und ihre Konflikte außerhalb jeder institutionellen Einhegung austragen.

    Das Vetorecht ist daher kein Missverständnis und kein nachträglicher Schönheitsfehler der UNO. Es ist der zentrale Preis dafür, dass die mächtigsten Staaten überhaupt am selben Tisch bleiben. Es zwingt sie nicht zur Einigung, aber es zwingt sie dazu, ihre Blockade in einem Verfahren sichtbar zu machen.

    Wer das Vetorecht abschaffen will, muss erklären, warum gerade die mächtigsten Staaten dann noch bereit sein sollten, sich in sicherheitspolitischen Kernfragen an diese Ordnung zu binden. Der schlimmste Fehler wäre, diese Ordnung abzuschaffen, weil man sie mit einem Weltparlament verwechselt.

    Das Vetorecht erfüllt genau den Zweck, den es erfüllen soll: Es verhindert nicht jede Ungerechtigkeit, aber es verhindert, dass die UNO selbst zum Instrument einer direkten Eskalation gegen Großmächte wird. Ein blockierter Sicherheitsrat ist schlecht. Eine Ordnung, aus der die Großmächte ausbrechen, weil ihre Kerninteressen überstimmt werden können, wäre gefährlicher.

    1. … „Das Vetorecht erfüllt genau den Zweck, den es erfüllen soll: Es verhindert nicht jede Ungerechtigkeit, aber es verhindert, dass die UNO selbst zum Instrument einer direkten Eskalation gegen Großmächte wird. Ein blockierter Sicherheitsrat ist schlecht. Eine Ordnung, aus der die Großmächte ausbrechen, weil ihre Kerninteressen überstimmt werden können, wäre gefährlicher.“

      Sehr richtig!!!

      Das Vetorecht der Großmächte ist wichtig und sinnvoll.
      Ohne dieses würde eine Großmacht den Sicherheitsrat jeweils für ihre Machtinteressen gegenüber den anderen instrumentalisieren.
      Damit wäre nichts gewonnen.

      Deutschland sollte froh sein, dass es als Feindstaat des 2. WK überhaupt gelegentlich einen Sitz im Sicherheitsrat bekommt.

      Man könnte allerdings daran denken, die ständigen Sitze im Sicherheitsrat so zu besetzen, dass die heutigen realen Machtverhältnisse wiedergespiegel werden (zB mehr Briccs-Staaten). Mir ist zB unklar, was Frankreich da zu suchen hat. Es ist im engeren Sinne noch nicht mal eine echte Siegermacht des 2. WK (Nazi-Kollaboration der Vichy-Regierung).

      Wichtig:
      Der Sitz der UNO sollteunbedingt in einen neutralen Staat (Indien oder Brasilien) verlegt werden, damit US-Geheimdientse nicht im UN-Gebäude Deligierte anderer Länder ausspionieren un d erpressen können (so geschehen zB beim Krieg der USA 2003 gegen den Irak).

  2. “ Man stelle sich vor, der erweiterte Sicherheitsrat, nach Proporz gemäß der multipolaren Weltordnung zusammengesetzt, müsste über einen Resolutionsentwurf abstimmen, mit der der sofortige Rückzug der israelischen Streitkräfte aus dem Libanon gefordert wird. Der Beschluss fiele vermutlich sehr eindeutig aus.“

    Sowas ist möglich auf Overton? Wenn ich mal klarstellen darf: diesen Beschluss gab es tatsächlich. Resolution 1701 von 2006. Israel musste sich aus Liubanon zurückziehen und die Hisbollah musste sich entwaffnen. Israel HAT sich zurückgezogen, die Hisbollah HAT keine Patrone abgegeben. Ein Einmarsch erfolgte erst, nachdem ganz Nordisrael evakuiert werden musste, wegen Raketenbeschuss aus dem Libanon. DAFÜR ist Israel jetzt nicht verurteilt worden. Stellen Sie sich vor, Herr Auernheimer.
    Vor dem Krieg ist Israel pausenlos verurteilt worden, das stimmt. Aber man hat sich das jetzt genauer angesehen und die Serie ist irgendwie abgerissen. Unter anderem wegen Bildern wie diesen:
    https://x.com/MichalSabra/status/2053889296352878864

    Diese armen Hungeropfer! Worauf unsere Presse mit Begeisterung hereingefallen ist. Aber auch im Globalen Süden hat man jetzt keine Lust mehr, sich von Terroristen verarschen zu lassen.
    Klar, diese Siedler! Die müssen weg, damit die Hamas ihre Raketen von dort abschießen kann. Die dann nicht mehr abgefangen werden können vor den politischen und wirtschaftlichen Zentren Israels. Immer diese netten Aufforderungen zum Selbstmord.
    Überhaupt, was wird hier verlangt? Israel soll eine Terrortruppe in unmittelbarer Nähe dulden, die jederzeit wieder Anschläge wie am 7.10. begehen wird. Wo wird das sonst noch gefordert? In Tschetschenien? In Aleppo, Mossul, ond Raqqa? Natürlich nicht. Überall da wurde gekämpft, bis der letzte Terrorist eliminiert war. Aber Israel hat dieses Recht nicht.
    Irgendwie klar doch? Oder?

  3. Ohne das Vetorecht bleibt bockigen Atommächten immer noch ein Ausweg: Austreten und gar nicht mehr mit der UN reden. Siehe was mit dem Völkerbund geschah. Ich bin auch froh, dass es in der EU noch ein Vetorecht gibt so dass Flinten-Uschi ihr Programm nicht ohne Widerstand durchdrücken kann. Vermutlich wäre die Hemmschwelle, aus diesem Kartell auszutreten, etwas höher.

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