Das veränderte Grundgesetz in der Alt-BRD

Grundgesetz im Müll
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Von Besatzungsstatut bis zum Einigungsvertrag. Ein kurzer Überblick zur bundesdeutschen Verfassungsgeschichte.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist ein Dokument seiner Zeit. Es ist weder eine Gottesgabe vom Berg Sinai noch eine steinerne Gesetzesstele. Vielmehr widerspiegelt es das außen- und innenpolitische Kräfteverhältnis nach der totalen Niederlage des Deutschen Reichs im Zweiten Weltkrieg, der darauffolgenden militärischen Besatzung des Landes mit dem damit verbundenen Verlust der nationalen Souveränität, das Kräfteverhältnis zwischen den Hauptsiegermächten USA, UdSSR sowie dem Vereinigten Königreich und insbesondere unter den drei westlichen Besatzungsmächten und deren Interessen nahestehenden innenpolitischen Akteuren.

Parlamentarischer Rat

So wurde das Grundgesetz auf Geheiß der westlichen Besatzungsmächte erstellt: Auf der Londoner Außenminister-Konferenz (23. Februar bis 2. Juni 1948), von der die Sowjetunion ausgeschlossen worden war, hatten sich die sechs westlichen Siegermächte (USA, England, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg) darauf geeinigt, die drei westlichen Besatzungszonen quasi-staatlich zusammenzuschließen, ein Besatzungsstatut zu erlassen und eine Währungsreform durchzuführen. Daraufhin forderten am 1. Juli 1948 die Militärgouverneure der westlichen Besatzungsmächte mit der Übergabe der „Frankfurter Dokumente“ die gewählten Ministerpräsidenten ihrer Länder auf, eine Versammlung einzuberufen. Diese sollte eine demokratische Verfassung mit Grundrechtsgarantie und bundesstaatlichem Aufbau erarbeiten.

Das Grundgesetz wurde auch nicht von einer gewählten verfassungsgebenden Versammlung wie etwa die Reichsverfassung vom März 1849 und die Weimarer Verfassung von 1919 erstellt und gebilligt:

Zunächst wurde auf dem Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee (10. bis 23. August 1948) ein Entwurf des Grundgesetzes hauptsächlich von den aus den elf Länder der Westzonen entsandten Verwaltungsbeamten (für Baden Paul Zürcher, für Bayern Josef Schwalber, für Bremen Theodor Spitta, für Hamburg Wilhelm Drexelius, für Hessen Hermann Brill, für Niedersachsen Justus Danckwerts, für Nordrhein-Westfalen Theodor Kordt, für Rheinland-Pfalz Adolf Süsterhenn, für Schleswig-Holstein Fritz Baade, für Württemberg-Baden Josef Beyerle, für Württemberg-Hohenzollern Carlo Schmid) erarbeitet.

Sodann wurden die Bestimmungen des Grundgesetzes von einem über die gewählten Landesparlamente indirekt, entsprechend der Stärke der Landtagsfraktionen zusammengesetzten „Parlamentarischen Rat“ (1. September 1948 bis 8. Mai 1949) ausformuliert. Dieser bestand aus 65 stimmberechtigten Mitgliedern der politischen Parteien: 27 der CDU/CSU, 27 der SPD, 5 der FDP/DVP, 2 der DP, 2 des Zentrum und 2 der KPD).

Grundgesetz: Ständig ergänzt und verändert

Auch die Verabschiedung und Annahme des Grundgesetzes erfolgte nicht durch eine Volksabstimmung. Sondern indirekt am 18./19. Mai 1949 angenommen mit folgendem Abstimmungsergebnis: Von 65 Mitgliedern stimmten 53 für seine Annahme und 12 für seine Ablehnung (CSU: 6, DP: 2, Zentrum: 2, KPD: 2). Die Gegenstimmen erfolgten aus unterschiedlichen Gründen; hauptsächlich wegen zu geringer föderaler Rechte im Grundgesetz (so die CSU) und der mit der Verabschiedung des Grundgesetzes verbundenen Gründung eines separaten westdeutschen Staates und der damit verbundenen Teilung Deutschlands (so die KPD).

Das am 8. Mai 1949 durch den Parlamentarischen Rat angenommene Grundgesetz bedurfte noch der Zustimmung der Militärgouverneure. Diese erfolgte am 12. Mai 1949; damit erlangte das Grundgesetz Gültigkeit erlangte und konnte in Kraft treten.

Das Grundgesetz besaß außer der Präambel, die wie Artikel 146 GG die Vorläufigkeit des „Verfassungs“-Dokuments betont, insgesamt 146 Artikel. Es beinhaltete keine Bestimmungen über eigene westdeutsche Streitkräfte, zentralisierte Polizei- und Ordnungskräfte, über eine eigenständige Außenpolitik sowie eine Außenwirtschaft. Und vorrangig zum Grundgesetz stand das Besatzungsstatut (21. September 1949), das die Souveränität des westdeutschen Staates vor allem bezüglich Entmilitari-sierung, Dekartellisierung, Ruhrstatut, Außenwirtschafts- und Devisenpolitik einschränkte.

Das Grundgesetz wurde darüber hinaus ständig ergänzt und grundlegend verändert.[1] Von 1949 bis 2022 gab es insgesamt 67 Grundgesetzänderungen bzw. -aufhebungen. Grundlegende Änderungen erfolgten vor der meist „Wiedervereinigung“ genannten deutsch-deutschen Staats-vereinigung mit dem Ausführungsgesetz zu Art. 131 vom 11. Mai 1951 und dem Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 zu Art. 21, der Aufstellung der Bundeswehr von 1956 (Artikel 87a), der Notstandsgesetzgebung von 1968 (Artikel 79, 1+2) und der Finanzreform von 1969.

Souveränitätsakt

Auch die „Wiedervereinigung“ Deutschlands erfolgte nicht mittels eines Souveränitätsaktes des gesamten deutschen Volkes sei es in Form von Volksabstimmung(en) in der BRD und der DDR oder der Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung. Vielmehr bediente man sich eines juristischen Tricks: Das gesamte DDR-Gebiet wurde in fünf neue Bundesländer aufgelöst, die als Bundesländer nach Art. 23 GG der BRD beigetreten sind und die damit auch das Grundgesetz der BRD übernommen haben. Gleichzeitig wurde die Präambel verändert und der Passus, die Einheit Deutschlands erfolge „in freier Selbstbestimmung“, gestrichen und Art. 23 GG selbst aufgehoben.

Aus der in der Präambel des Grundgesetzes im letzten Satz genannten Aufforderung an das gesamte deutsche Volk, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden, wurde ohne Volksbefragung der Anschluss der noch in der DDR gebildeten fünf neuen Bundesländer. Gleichzeitig wurde der Artikel 23 des Grundgesetzes aufgehoben.

Mit der Wirksamkeit des Einigungsvertrages am 3. Oktober 1990 als Bundesrecht erlischt die Existenz des einen Vertragspartners, nämlich der DDR. Als sie noch als Vertragspartner bestand wurde der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ am 12. September 1990 unterzeichnet. Und als der Vertrag am 15. März 1991 in Kraft trat, gab es die DDR und damit diesen Vertragspartner ebenfalls nicht mehr. Dieses so aparte wie kuriose Verfahren gilt als Souveränitätsakt der deutschen Einheit und als Friedensvertrag mit Deutschland zur Beendigung des Zweiten Weltkrieges.

 

Fußnote

[1]  Zu den diversen GG-Änderungen seit 1949 vgl. die Zusammenstellung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags https://www.bundestag.de/resource/blob/494342/c988a114889d64da27975b0f72d71e97/aenderungen-des-grundgesetzes-seit-1949-data.pdf

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25 Kommentare

  1. Mit anderen Worten: die Wiedervereinigung ist (völker-)rechtlich wesentlich fragwürdiger als der Beitritt von Krim, Donezk, Lugansk und Cherson zu Russland, denn dort gab es wenigstens Volksabstimmungen.

    1. Es gab auch im Deutschen Reich eine Volksabstimmung für den Anschluß Österreichs. Natürlich waren die Deutschen dafür (ich will jetzt die Situation in Russland/Ukraine nicht mit den Anschluß Österreichs durch die Nazis vergleichen) Eine Volksabstimmung in der DDR des Jahres 1990 wäre für einen Beitritt ausgegangen – es ging nicht ob sondern nur um wann, die Diskussion in der Volkskammer am 23.August 1990 spiegelt das wider
      https://www.mdr.de/geschichte/ddr/deutsche-einheit/wiedervereinigung/chronologie-dritter-oktober-volkskammer-beitritt-bundesrepublik-100.html

      Zuvor am 17.Juni 1990 hatte es es einen Ad-Hoc-Antrag der DSU (DDR-Äquivalent zur CSU) gegeben genau an dem Tag 17.Juni 1990 “einfach so” der BRD beitzutreten – obwohl noch 250.000 Sowjets in der DDR standen (der NATO-Raum wäre mit einem Beitritt erweitert worden, der Abzug der Sowjets war noch nicht geregelt. Also wurde die Einheit zum 17.Juni 1990 letztlich abgeblasen. aber die Stimmung war natürlich nach wie vor da)

  2. Das Grundgesetz der BRD gehört in die Mülltonne und die etablierten Parteien gleich mit.Auch die Verfassung ist ein Witz gehört alles überholt schon wegen der unkontrollierten Zuwanderung.

    1. In welchem Artikel des GG ist denn von unkontrollierter Zuwanderung die Rede?

      Das Problem ist m.E. nicht das GG, sondern die Auslegung nach Gusto und zum Schaden des deutschen Volkes. Daran ist aber nicht das GG schuld, sondern pflichtvergessene Politiker.

  3. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Artikel 146

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke “in freier Entscheidung” beschlossen worden ist.

    In der Erwartung auf eine freie Entscheidung seit Dreißig Jahren, versteh ich den Artikel nicht?

    1. Die Betonung liegt auf „Einheit und Freiheit“…und als zu melkende Kuh der Angelsachsen sollte das Wort „Freiheit“ für Deutschland bisher nicht zutreffen…Wie sagte ein Herr Schäuble:Seit dem 8.Mai 1945 ist Deutschland zu keinem Zeitpunkt souverän und frei gewesen….

    2. Sehen sie da irgendwo was, das darauf hindeutet innnerhalb welchen Zeitraums nach dem Erlass dieses Artikels, mit der Arbeit an einer Verfassung beginnen soll, oder gar muss?

      Worüber jammern sie dann?

      Die Ursache aller Probleme, die normale Menschen in diesem Land haben, ist nicht eine fehlende Verfassung, sondern der Umstand, dass es viel zu viele von ihrer Sorte gibt, die einfach die Realität nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Machen sie mal einen auf Bildung, schauen sie bei Nietzsche nach, der ganz bestrimmt kein Linker war.
      “Vom neuen Götzen”, in der Kröner Ausgabe Seite 51.

      Man hilft ja gerne weiter…

  4. Offiziell hat hat die Volkskammer der DDR am 23.August 1990 2:47 den Antrag auf Beitritt der DDR zur BRD nach Art 23 zum 3.10.1990 gestellt.

    Die Länder der DDR wurden zwar im Verlaufe des Jahres 1990 wiederhergestellt, jedoch wurde ihre Wiederherstellung erst zum 3.10.1990 wirksam. Was wegfiel war die Zentrale Struktur DDR, was aus Alt-BRD-Sicht bis heute unschlagbare Vorteile hat, so wird alles in klein-klein geregelt und das Beitrittsgebiet verfügt weder über eine gemeinsame (offizielle) Identiät, noch eine gemeinsame Interessens-Vertretung (wirtschaftlich, kulturell, politisch, medial). Geschweige denn das es die Ostdeutschen selbst sind die an irgendwas relevanten beteiligt sind.

    1. Ist ja schon zweifelhaft ob die Volkskammer überhaupt den Antrag stellen konnte. Wenn überhaupt treten ja die Länder dem Bund bei. Die Bundesländer auf dem Gebiet der DDR gab es ja wie Sie schreiben ja auch noch gar nicht. Alles sehr windig. Wo wäre man auch hingekommen sauber eine gesamtdeutsche Verfassung auszuarbeiten. Womöglich mit Beteiligung des Runden Tisches. Igittigitt.

    1. @ Emma
      Ostdeutscher Bundeskanzler gesucht?
      Mitteldeutsch sozialisierte Kanzlerette: (Pfaffentochter) Merkel.
      Mitteldeutscher Bundespräsident: (Pfaffe) Gauck.
      Der Marionette ist es anscheinend gleich ob sie aus Ost, der Mitte oder West kommt.

    2. Emma: Ja, was wir brauchen sind mehr Zombies, die ihr halbes Leben widerstandslos in einem KZ Staat wie der DDR verbracht haben. Die nehmen wir dann als Führung des ganzen Deutschlands, und die werden uns ins Reich der Freiheit führen… Prototyp wäre da ein widerlicher Schleimer wie Gauck, der jegliches Aufbegehren gegen die von Gott gegebene Obrigkeit mit Gewalt unterdrücken würde, oder, der wandelnde Hosenanzug, dessen Inkompetenz und Mittelmässigkeit das Land an den Angrund geführt hat, in den sie die Clowns die die Unverschämtheit besitzen sich “Grün” zu nennen, das Landgerade stossen.

      Da ihnen anscheinend nicht bekannt ist, dass Merkel Ossie ist, gehe ich davon aus, dass sie auch von dort kommen?

  5. In der BRD gibt es drei Möglichkeiten des illegalen Umgangs mit dem Grundgesetz, nämlich grundgesetzwidrige Grundgesetzänderungen, Verfassungswidriges Verfassungsrecht und systematische kontinuierliche Missachtung von Artikeln.
    Nach Art 146 GG verliert das Grundgesetz “seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.” Nach Art 79 kann das Grundgesetz aber mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden. Jedoch gilt: “(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.” Einen eindeutigen auch formaljuristischen Verstoß gegen diesen Artikel stellt m. E Art 23 GG dar, der zur Durchführung der europäischen Einigung eingeführt wurde. “Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen.”
    “Verfassungswidriges Verfassungsrecht bezeichnet in der Rechtswissenschaft Regeln und Normen, die Bestandteil des geschriebenen oder ungeschriebenen Verfassungsrechts geworden sind, aber gleichwohl gegen die Verfassung verstoßen und damit unwirksam oder wegen Verfassungswidrigkeit aufhebbar sind.” (Wikipedia) Darauf im Detail einzugehen, wäre zu umfangreich.
    Ständig missachtet werden z. B. Art 20 GG, nachdem die Staatsgewalt vom Volk durch Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird, und Art. 26 GG “(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.” Volksabstimmungen sind zwar nicht gestrichen, werden aber trotzdem nicht durchgeführt. Und ein mit Waffen und Söldnern geführter Stellvertreterkrieg wird nicht als Krieg bezeichnet.

    1. Es gibt in verfassten Staaten Verfassungen. In ALLEN Staaten, die eine Verfassung haben, lohnt es sich die Verfassungsentwicklung und die begleitenden politischen Umstände genauer anzusehen. Idealismus und Moral sind dabei nicht hilfreich. Genauso wenig wie in internationalen Fragen.

      1. Genau damit haben sie recht!

        Das Problem sind niemals die Verfassung oder ein Grundgesetz. Das Poblem ist immer der Abschaum, den der Urnenpöbel in stellvertretenden Demokratien an die Steuertöpfe heranlässt, um sich dort selbst zu bedienen.

        Musterbeispiel gefällig? https://www.youtube.com/watch?v=0FNjR6TLv4A
        Man sollte sich klar machen WER da für den Rest seines Lebens ein 5-stelliges Einkommen erhelte wird!

  6. Dann ist es allerhöchste Zeit, das die lieben Bundesbürger sich eine Verfassung geben!
    Das wäre immerhin ein Thema ohne ideologischen Kämpfe.
    Oder wollt ihr weiter in der gelebten Simulation dahin vegetieren?

    1. Na, dann machen sie doch mal !

      Wenn man so die grossen hier Reden liest, dann versteht man warum es alles genau so ist, wie es einzig sein kann.
      Und warum sich NICHTS ändern wird…

    2. Du reichsbürgernder Staatsdelegitimierer,Du!

      In der realexistierenden Bundesrepublik wird jeder Versuch des angeblichen Bürgers und Souveräns seine Rechte auszuüben unterbunden werden. Sollten sich Deutsche zusammenfinden eine Verfassung auf den Weg zu bringen, werden diese ins Gefängnis oder die Psychiatrie geworfen werden. Bankkonten gekündigt. Zu Nazis erklärt. Was halt gerade passt.

        1. Dann bringen sie mal eine verfassungsgebende Versammlung auf den Weg. Oder bestehen auf anderen verfassungsgeäße Rechten und klagen diese ein. Ich werde sie dann hoffentlich mal besuchen können im Gefängnis als verurteilter demokratiegefährdender Staatsdelegitimierer. Oder was auch immer man sich aus drn Fingern saugen wird. Das ist die BRD heute: die Parteien stellen sich als die einzigen Demokraten hin. Außer dem Schmuddelkind narürlich. Das ist Nazi.

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