
Der Rechtsstaat war in der Corona-Zeit nicht mehr gegeben. Er war außer Kraft gesetzt, das Grundgesetz versagte. Die Verfassung war teilweise nur noch bedrucktes Papier. Das Grundgesetz hat in dieser Zeit seine Schutzfunktion für die Bevölkerung in Deutschland nicht erfüllt. Das ist das Ergebnis einer wachsenden Zahl juristischer Analysen.
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass rechtsstaatliche Maßstäbe während der Pandemie „nicht immer hinreichend beachtet“ wurden und forderte eine umfassende Aufarbeitung. Wenn ein ehemaliger Verfassungsgerichtspräsident solche Worte wählt, dann ist klar: Hier geht es nicht um Detailkritik, sondern um Grundsätzliches.
Das Grundgesetz – Schutzschild oder Fassade?
Das Grundgesetz ist ein Schutzmechanismus. Es soll den Bürger vor dem Staat schützen, und nicht den Staat vor dem Bürger. Grundrechte sind Abwehrrechte. Sie sind dazu da, staatliche Macht zu begrenzen. Diese Logik wurde in der Corona-Zeit in ihr Gegenteil verkehrt. Grundrechte galten nicht mehr als unverrückbare Grenzen staatlichen Handelns, sondern als temporäre Privilegien, die je nach politischer Lage gewährt oder entzogen werden konnten. Das ist kein kleiner Unterschied, sondern ein Systembruch, ein Bruch mit jedem demokratischen Verständnis.
Der „Verfassungsblog“ sprach in diesem Zusammenhang vom möglichen „Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien“. Der Verfassungsblog ist eine renommierte Online-Plattform für Verfassungsrecht, auf der Professoren, Richter, Wissenschaftler und Juristen publizieren. Es handelt sich um einen zentralen Ort der rechtswissenschaftlichen Debatte im deutschsprachigen Raum – eine Instanz, die man nicht einfach als „abweichende Meinung“ abtun kann. In einem Beitrag mit dem Titel „Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie“, veröffentlicht im Jahr 2020, wurde eine Entwicklung beschrieben, die weit über einzelne Maßnahmen hinausgeht.
Der Verfassungsblog stellte fest, dass sich nicht nur konkrete Eingriffe häuften, sondern dass sich das Denken über Grundrechte selbst verschoben hat. Was bedeutet das im Klartext?
Bis dahin galt im deutschen Verfassungsrecht ein klarer Grundsatz: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Der Staat muss Eingriffe rechtfertigen – nicht der Bürger seine Freiheit. Dieses Verhältnis begann sich in der Corona-Zeit umzukehren. Die Freiheit wurde nicht mehr als Ausgangspunkt betrachtet, sondern als etwas, das unter Vorbehalt steht. Nicht mehr der Staat musste jeden Eingriff strikt begründen – sondern der Bürger musste implizit rechtfertigen, warum er seine Rechte überhaupt wahrnehmen will. In meinen Augen sind das Kennzeichen einer Diktatur. Der Verfassungsblog beschreibt diesen Wandel als Erosion klassischer grundrechtlicher Denkkategorien. Das ist eine juristisch äußerst gewichtige Aussage. Denn „Denkkategorien“ sind keine Nebensache.
Sie sind das Fundament, auf dem jede verfassungsrechtliche Bewertung aufbaut. Wenn sich diese Kategorien verschieben, dann verschiebt sich der gesamte Rechtsrahmen.
Konkret bedeutet das:
- Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde zunehmend ausgehebelt
- Pauschale Maßnahmen traten an die Stelle individueller Abwägungen
- Freiheitsrechte wurden nicht mehr als Grenze staatlichen Handelns verstanden, sondern als Variable innerhalb politischer Steuerung
Mit anderen Worten: Das Grundgesetz war nur noch eine Hülle – seine Schutzlogik wurde aufgeweicht.
Wenn eine etablierte juristische Plattform wie der Verfassungsblog feststellt, dass nicht nur einzelne Maßnahmen, sondern die gesamte Denkweise über Grundrechte ins Rutschen geraten ist, dann kann man nicht mehr von Einzelfehlern sprechen, dann geht es um einen strukturellen Wandel. Nicht nur das Grundgesetz wurde unter Druck gesetzt – sondern das Verständnis dessen, was es überhaupt bedeutet.
Artikel 1 GG – Die Würde des Menschen wurde angetastet
… auch wenn es im Grundgesetz heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
So steht es im Grundgesetz. Ein absoluter Satz, ohne Einschränkung, ohne Fußnote, ohne Ausnahmezustand. In der Praxis zeigte sich ein anderes Bild. Bei Demonstrationen – in denen Bürger ihre Grundrechte wahrnehmen – kam es wiederholt zu Szenen, die dieses Prinzip mehr als in Frage stellten. Menschen wurden zu Boden gerissen, teilweise auch ältere Teilnehmer, Maßnahmen wurden mit einer unverhältnismäßigen Härte durchgesetzt.
Ich erinnere mich noch an mehrere Bilder in Videoaufnahmen, die ich nicht mehr aus dem Kopf bekomme: Ein älterer Bürger steht auf der Straße, hält das Grundgesetz sichtbar in der Hand – das Symbol der freiheitlichen Ordnung Deutschlands – und wird von staatlichen Ordnungskräften niedergerungen. Für mich haben diese Bilder – die selbstverständlich in den Mainstreammedien, den Propagandaorganen der Regierung nicht gebracht wurden – symbolische Kraft: Das Grundgesetz existierte zwar auf dem Papier, aber in dem Moment, in dem man sich darauf berief, bot es keinen wirksamen Schutz mehr. Das Ende der Demokratie.
Das ist die eigentliche Zäsur. Denn ein Grundrecht entfaltet seine Bedeutung nicht auf dem Papier, sondern in der konkreten Situation. Wenn ein Bürger sich auf seine Rechte beruft, und dafür mit staatlicher Gewalt konfrontiert wird, dann stellt sich die fundamentale Frage: Gilt dieses Grundrecht überhaupt noch als Abwehrrecht gegen den Staat? In der Corona-Zeit wurde der Staat übergriffig, und das nicht nur einmal. Die Übergriffigkeit wurde zur Dauerhaltung des Staates.
Das Grundgesetz war nur noch ein theoretisches Versprechen, das nicht eingehalten wurde. Der Staat hat in der Krise nicht nur eingegriffen, er hat den Bürgern – sozusagen mit dem Gummiknüppel in der Hand – signalisiert, dass ihre Rechte nicht mehr „grundsätzlich“, sondern nur noch situativ verfügbar sind, je nachdem, ob man sich den Repressionen des Staates fügte oder nicht. Diktatur.
Das ist mit dem absoluten Anspruch des Artikels 1 nicht vereinbar, denn „unantastbar“ bedeutet nicht „solange es politisch opportun ist“.
Ebenfalls unvereinbar mit Artikel 1 GG ist, dass Menschen in „geimpft“ und „ungeimpft“ oder in „solidarisch“ – was fälschlicherweise gleichgesetzt wurde mit verantwortungsvoll – und „unsolidarisch“ – was als verantwortungslos verstanden und auch so kommuniziert wurde, kategorisiert wurden. Das war keine beiläufige, eigendynamische gesellschaftliche Entwicklung, sondern eine politisch gesteuerte, medial verstärkte und juristisch durchgewunkene, zutiefst antidemokratische Vorgehensweise. Mit dieser Einteilung gingen konkrete Konsequenzen einher: Ausschluss vom öffentlichen Leben, Zugangsbeschränkungen zu Restaurants, Kultur, Reisen (2G, 3G), berufliche Nachteile bis hin zum faktischen Ausschluss aus bestimmten Tätigkeiten (z.B. verfassungswidrige einrichtungsbezogene Impfpflicht). Das Entscheidende dabei ist nicht die Maßnahme im Detail, sondern das dahinterstehende Prinzip. Nicht mehr das Individuum mit seinen Rechten stand im Mittelpunkt, sondern seine Einordnung in eine politisch definierte Kategorie.
Der Jurist und Autor Wolfgang Bittner veröffentlichte 2021 auf der Plattform Manova seinen Beitrag „Ausgerupfte Grundrechte“. In diesem Artikel beschreibt er diese Entwicklung als eine Form der Entkernung des Grundrechtsschutzes. Seine These: Der Staat hat den Bürger zunehmend nicht mehr als Träger unveräußerlicher Rechte behandelt, sondern als Objekt politischer Steuerung. Das ist eine fundamentale Verschiebung, denn Artikel 1 GG schützt nicht Gruppen, sondern den einzelnen Menschen vor einem übergriffigen Staat – unabhängig von Verhalten, Meinung oder Status.
Der Begriff „Würde“ ist nicht an eine Bedingung geknüpft, er ist nicht abhängig von „Solidarität“ und „Konformität“. Die zentrale Frage lautet: Darf der Staat Menschen unterschiedlich behandeln – nicht aufgrund konkreter individueller Gefährdung, sondern aufgrund abstrakter, politisch definierter Kategorien? Die meisten Politiker des Altparteienkartells (CDU, CSU, FDP, SPD, Grüne) haben diese Frage bejaht, und damit den Artikel 1GG nicht mehr als absolute Grenze verstanden, sondern als abwägbares Prinzip. Schande über diese antidemokratischen Rechtsbeuger! Sie haben aus einem Abwehrrecht ein Steuerungsinstrument gemacht.
Die praktische Folge dieser Kategorisierung war nicht nur rechtlicher Natur, sondern hatte auch soziale Auswirkungen. Menschen wurden öffentlich abgewertet, moralisch eingeordnet, in eine Rolle gedrängt, die sie aus der Gemeinschaft herauslöste. Andersdenkende und Kritiker dieser Vorgehensweise wurden diffamiert, diskreditiert, etikettiert und teilweise politisch verfolgt. Gegen diese Ausgegrenzten wurde gehetzt und ein moralisch völlig unbegründeter Hass in der Bevölkerung systematisch aufgebaut, weil diese Hetze und dieser Hass halfen, die antidemokratische, elitengesteuerte Agenda durchzusetzen. Und genau diese Leute erlassen heute Gesetze gegen Hass und Hetze. Was für eine Scharade! Das Imperium der Lügen ist in Höchstform – aber nicht mehr lange, denke ich. Letztendlich wird sich so etwas wie Wahrheit durchsetzen.
Die in Artikel 1 formulierte Würde des Menschen schützt nicht nur vor physischer Gewalt, sondern auch vor staatlich begünstigter, sozialer Entwertung. Wenn der Staat – direkt oder indirekt – Rahmenbedingungen schafft, in denen Menschen systematisch ausgegrenzt werden, dann stellt sich die Frage, ob der Schutz des Artikels 1 noch wirksam ist. Wenn die Würde des Menschen nicht mehr unantastbar, sondern verhandelbar ist, hat Artikel 1 seine Wirkung verloren, und jedes demokratische Verständnis wird begraben. Und das ist in der Corona-Zeit geschehen. Diktatur.
Artikel 2 GG – Körperliche Unversehrtheit unter Druck und indirektem Zwang
Artikel 2 schützt Leben und körperliche Unversehrtheit. Ein Grundrecht, das zu den zentralen Schutzgarantien des Grundgesetzes gehört. Kein Eingriff darf ohne zwingenden Grund erfolgen. Es gab in der Corona-Zeit keinen zwingenden medizinischen Grund, nur einen politisch motivierten. Jede Maßnahme ist auf deren Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Die Verhältnismäßigkeit war nicht gegeben, der Staat war übergriffig.
Es soll keine staatliche Einflussnahme ohne klare rechtliche Grundlage erfolgen. Die rechtliche Grundlage war nicht gegeben, sondern lediglich eine fragwürdige, im Nachhinein nicht haltbare Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die das Grundgesetz aushebelte.
Die verfassungsrechtliche Leitlinie wurde gebrochen. Die Einführung indirekter Impfpflichten – über 2G-Regelungen, Zugangsbeschränkungen, berufliche Konsequenzen und massiven gesellschaftlichen Druck – hat ein Klima geschaffen, in dem die freie Entscheidung vieler Menschen faktisch zur Fiktion wurde. Formal gab es keine allgemeine Impfpflicht – darauf berufen sich die feigen damaligen Entscheider, die aktuell ihren Kopf aus der Schlinge ziehen wollen – faktisch entstand aber ein erheblicher Anpassungsdruck, der den Begriff Impferpressung nahelegt.
Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Eingriffe in Grundrechte rechtlich relevant sind. Und das war in der Corona-Zeit gegeben. Dessen sind sich die damaligen Entscheider bewusst, und wollen sich aus diesem Grund auch lediglich einer Enquete-Kommission stellen, die keine juristischen Konsequenzen nach sich zieht, und nicht einer Untersuchungskommission, welche die Grundlage für eine juristische Verfolgung sein kann.
Der Staat kann sich nicht hinter formaler Freiwilligkeit verstecken, wenn die tatsächlichen Umstände faktisch Zwang erzeugen. Diese Problematik wurde auch in kritischen Beiträgen der NachDenkSeiten aufgegriffen – etwa im Artikel „Corona-Maßnahmen: Zu viele Richter verstehen sich schon fast als Teil der Regierung“ (erschienen 2020). Dort wird die zentrale Kritik formuliert: Der Staat hat einen Rahmen geschaffen, in dem Grundrechte nicht offen eingeschränkt, sondern indirekt unter Druck gesetzt wurden – und damit die eigentliche verfassungsrechtliche Prüfung umgangen.
Besonders deutlich wird dieses Problem bei der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Beschäftigte im Gesundheitswesen – Pflegekräfte, medizinisches Personal – standen vor einer folgenschweren Entscheidung: Impfen lassen – oder den Beruf nicht mehr ausüben. Formal war auch hier alles „freiwillig“. Niemand wurde physisch gezwungen. Aber wer seine Existenz sichern wollte, hatte faktisch keine Wahl. Diese Maßnahme berührt den Kern von Artikel 2 GG, denn die Entscheidung über einen medizinischen Eingriff ist eine höchstpersönliche. Sie gehört zum Schutzbereich der körperlichen Unversehrtheit. Wenn diese Entscheidung unter massiven äußeren Druck gestellt wird – etwa durch den drohenden Verlust der beruflichen Existenz –, ist das in meinen Augen nicht mehr Freiwilligkeit, sondern Zwang: eine Impferpressung! Einige meiner Bekannten haben ihren Beruf im Gesundheitswesen aufgegeben, andere haben sich gegen ihren Willen impfen lassen und kämpfen zum Teil mit den massiven Nebenwirkungen.
Medizinische Eingriffe sind selbstverständlich niemals risikofrei. Bei den Corona-Impfstoffen traten jedoch massive Nebenwirkungen in großer Zahl auf, wie bei keinem Impfstoff zuvor. Für die verfassungsrechtliche Bewertung ist jedoch nicht nur entscheidend, wie groß ein Risiko ist, sondern generell, dass ein Risiko besteht. Artikel 2 schützt vor Eingriffen in die körperliche Integrität – unabhängig davon, ob diese Eingriffe politisch gewollt oder medizinisch empfohlen sind. Im Klartext: Wenn ich mich nicht impfen lassen will, kann mich keiner dazu zwingen, und hat mich auch niemand dazu zu erpressen, Frau Merkel, Herr Spahn, Herr Lauterbach und Konsorten! Wenn der Staat Maßnahmen etabliert, die faktisch dazu führen, dass Menschen sich einem medizinischen Eingriff unterziehen müssen, dann trägt er dafür die Verantwortung: Er muss sicherstellen, dass diese Eingriffe nicht nur medizinisch vertretbar, sondern auch verfassungsrechtlich sauber legitimiert sind.
Bringen Sie Ihr Gewissen ins Reine, Herr Söder, Frau Merkel, Herr Spahn, Herr Lauterbach und andere Entscheider der Corona-Zeit – oder haben Sie keines? – und stellen Sie sich einem Untersuchungsausschuss.
Artikel 8 GG – Versammlungsfreiheit unter Vorbehalt
Die Versammlungsfreiheit ist kein Luxusrecht, sondern Kernbestandteil jeder funktionierenden Demokratie. Wer sich nicht versammeln darf, dem wird eine Möglichkeit genommen, seine Meinung wirksam zu zeigen und zu artikulieren, und wer seine Meinung nicht artikulieren kann, lebt nicht mehr in einer offenen, demokratischen Gesellschaft. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wurde in der Corona-Zeit über weite Strecken massiv eingeschränkt.
Demonstrationen wurden verboten, aufgelöst, oder mit Auflagen versehen, die ihre Durchführung faktisch unmöglich machten. Gesundheitsschutz ist zweifellos ein legitimes Ziel. Aber die Notwendigkeit hierfür war in der Corona-Zeit definitiv nicht gegeben. Die staatlichen Maßnahmen waren unverhältnismäßig, und das wissentlich und willentlich, wie die RKI-Protokolle beweisen. Der Staat muss differenzieren und muss im Einzelfall prüfen. Er darf nicht pauschal Grundrechte unterdrücken. Doch das ist in dieser diktatorischen Zeit vielfach geschehen.
Der Verfassungsblog hat die Entwicklung während der Pandemie nicht nur punktuell, sondern grundsätzlich kritisiert. In Beiträgen wie „Freiheitsrechte ade?“ (April 2020) und „Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie“ (2020) wurde deutlich gemacht, dass sich das Verständnis von Grundrechten insgesamt verschoben hat.
Diese Kritik zielte nicht nur auf einzelne Maßnahmen, sondern auf die grundsätzliche Bereitschaft, Freiheitsrechte – und damit auch die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG – zugunsten staatlicher Steuerungsinteressen zurückzustellen. In weiteren Beiträgen wurde zudem betont, dass gerade die Versammlungsfreiheit nicht pauschal eingeschränkt werden darf, sondern eine konkrete Einzelfallprüfung erforderlich ist.
Gleiches Recht – beziehungsweise Unrecht – galt aber nicht für alle. Während Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen häufig mit strengen Auflagen belegt oder untersagt wurden – Abstandsregeln, Maskenpflicht, Teilnehmerbegrenzungen – zeigte sich bei anderen Versammlungen ein deutlich anderes Bild. Ein prominentes Beispiel sind die Black-Lives-Matter-Demonstrationen im Jahr 2020, ausgelöst durch den Tod von George Floyd in den USA. Hier versammelten sich auch in deutschen Städten – darunter München und Berlin – tausende Menschen. Meine daran teilnehmende Tochter erzählte mir, dass weder Abstandsregeln, Maskenzwang und so weiter eingehalten wurden, und die Ordnungskräfte auch nicht darauf pochten. Bei den großen Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen, an denen auch ich mich mehrmals beteiligte, schauten die Polizisten sehr wohl auf die Einhaltung der Regeln.
Unabhängig davon, wie man diese Demonstrationen politisch bewertet, stellt sich hier die verfassungsrechtliche Frage: Gilt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für alle gleich – oder wird es abhängig vom Inhalt der Versammlung unterschiedlich behandelt? Wenn identische Regeln unterschiedlich angewendet werden, dann ist das kein Verwaltungsdetail, sondern ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Wenn der Staat bei bestimmten Demonstrationen streng durchgreift, und bei anderen großzügig wegschaut, gilt dieses Grundrecht des Artikels 8 nicht mehr neutral, sondern vom politischen Kontext abhängend. Grundrechte sind keine Belohnung für erwünschtes Verhalten, sie gelten auch – und gerade – für unbequeme Meinungen. Ansonsten: Rechtsstaat Ade, Frau Faeser und Konsorten! Der Willkür des Staates waren während der Coronadiktatur keine Grenzen gesetzt.
Demonstrationen sind das Korrektiv einer Demokratie. Sie sind das Mittel, mit dem Bürger sichtbar widersprechen können. Wenn dieses Mittel eingeschränkt wird – pauschal, langfristig und teilweise selektiv –, dann verliert die Demokratie einen großen Teil ihrer Substanz. Wer nicht mehr demonstrieren darf, kann auch nicht mehr wirksam widersprechen.
Artikel 12 GG – Die Zerstörung wirtschaftlicher Existenzen
Besonders deutlich wird der zuvor beschriebene Eingriff in Artikel 2 GG – die körperliche Unversehrtheit – dort, wo er mit existenziellen Konsequenzen verknüpft wurde. In dem Moment, in dem die Entscheidung über den eigenen Körper zur Voraussetzung für die berufliche Existenz wird, verlässt der Eingriff den rein gesundheitlichen Bereich und greift unmittelbar in ein weiteres Grundrecht ein: die Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG. Was zunächst wie zwei getrennte Problembereiche wirkt, gehört untrennbar zusammen. Ein medizinischer Eingriff wird nicht direkt erzwungen, aber indirekt zur Bedingung gemacht, um den eigenen Beruf weiter ausüben zu dürfen.
Im Gesundheitswesen zeigte sich das besonders deutlich. Pflegekräfte, medizinisches Personal, Beschäftigte in Arztpraxen und dergleichen mussten sich entscheiden, ob sie sich impfen lassen, oder ihren Beruf verlieren. Die Erwerbsfähigkeit wird an die körperliche (Un-) Versehrtheit gekoppelt.
Artikel 12 GG wurde in der Corona-Zeit nicht nur im Zusammenhang mit Impfentscheidungen massiv verletzt, sondern in seiner vollen Breite. Während der Pandemie wurden ganze Branchen lahm bzw. stillgelegt wie Gastronomie, Kulturbetriebe oder der Einzelhandel. Millionen Existenzen wurden per Verordnung eingeschränkt oder zerstört, nicht im Einzelfall, nicht differenziert, sondern flächendeckend. War das verhältnismäßig? War es notwendig, geeignet und angemessen, ganze Wirtschaftszweige pauschal stillzulegen?
Kritische Stimmen – unter anderem auf den NachDenkSeiten – haben diesen Punkt früh thematisiert. In bereits erwähnten Beiträgen wie „Corona-Maßnahmen: Zu viele Richter verstehen sich schon fast als Teil der Regierung“ (2020) wird unter anderem die Frage aufgeworfen, ob die Kontrolle staatlicher Eingriffe ausreichend stattgefunden hat.
In meinem 2022 erschienenen Buch „1 x 1 = 3 – oder jedes andere gewünschte Ergebnis“ habe ich die rechtliche Problematik in Coronazeiten umfänglich angeprangert.
Wer schützt eigentlich die Berufsfreiheit, wenn staatliche Maßnahmen die Existenzen von Millionen Menschen betreffen? Die Kritik richtet sich dabei nicht nur gegen einzelne Entscheidungen, sondern gegen ein wiederkehrendes Muster.
Maßnahmen wurden verlängert, obwohl ihre Wirksamkeit nicht eindeutig belegt war – und obwohl sie laut den RKI-Protokollen intern durchaus kontrovers diskutiert wurden.
Notwendige Differenzierungen – etwa nach regionaler Lage, tatsächlichem Infektionsgeschehen oder konkretem Risiko – blieben häufig aus. Ein Grundrecht, das eigentlich im Einzelfall sorgfältig hätte abgewogen werden müssen, wurde stattdessen pauschal eingeschränkt.
Aus meiner Sicht hätten derartige Eingriffe in die Berufsfreiheit grundsätzlich gar nicht beschlossen werden dürfen, da bereits in einem sehr frühen Stadium erkennbar gewesen ist, dass das Coronavirus keine besondere Gefährdung darstellte und in der Coronaplandemie primär einer politischen und nicht einer gesundheitlichen Agenda gefolgt wurde.
Existenzen – über Jahre aufgebaut – wurden in wenigen Monaten zerstört. In der Gastronomie wurde das besonders sichtbar. Viele Betriebe konnten die wiederholten Lockdowns nicht überstehen. Rücklagen wurden aufgebraucht, Kredite aufgenommen, Hoffnungen aufrechterhalten – und am Ende stand dennoch das Aus. Ich selbst kenne zahlreiche Fälle von Menschen aus der Gastronomie, die in dieser Zeit ihre wirtschaftliche Grundlage verloren haben. Das sind keine abstrakten Zahlen, das sind Lebenswerke, das sind Millionen von Einzelschicksalen.
Dass die Entscheider seinerzeit heute noch ruhig schlafen können, entsetzt mich. Ich könnte es bei einem derartigen Fehlverhalten nicht mehr. Da geht bei mir stückweise der Glauben an die Menschheit verloren.
Artikel 12 GG schützt nicht nur die Freiheit, einen Beruf zu wählen. Er schützt auch die Möglichkeit, ihn tatsächlich auszuüben. Wenn diese Möglichkeit über Monate oder Jahre entzogen wird, dann ist das kein „Eingriff“ mehr im klassischen Sinne, sondern eine willkürliche Zerstörung von Existenzen. Nicht die Arbeit der betroffenen Bevölkerung hätte man suspendieren sollen, sondern die Träger dieser unverantwortlichen, unverhältnismäßigen, verfassungswidrigen und menschenverachtenden Entscheidungen.
Die Eingriffe in Artikel 12 GG waren kein Nebeneffekt. Sie waren ein zentraler Bestandteil der Plandemiepolitik. Die Freiheit, einen Beruf auszuüben, stand unter dem Vorbehalt und der Willkür staatlicher Maßnahmen.
Artikel 20 GG – Der Aufstieg des Verordnungsstaates
Ein zentraler Punkt in diesem Zusammenhang ist die nicht verfassungskonforme Verschiebung von Macht. Das Parlament – das Herz der Demokratie – trat in den Hintergrund und die Exekutive – Regierung und Verwaltung – übernahm das Ruder. Regiert wurde per Verordnung. Was als kurzfristige Reaktion auf eine Krise begann, entwickelte sich über Monate zu einem strukturellen Muster: Entscheidungen von erheblicher Tragweite wurden nicht mehr primär im parlamentarischen Verfahren getroffen, sondern im Wege exekutiver Regelungen umgesetzt.
Der Beitrag „Verfassungswidrige Rechtspraxis“ auf Manova (erschienen 2021) beschreibt diese Entwicklung als problematische Ausweitung exekutiver Macht auf Grundlage von Artikel 80 GG.
Artikel 20 GG legt die Grundstruktur des Staates fest – Demokratie, Gewaltenteilung, Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz. Wenn aber wesentliche Entscheidungen nicht mehr im Parlament getroffen werden, sondern durch Verordnungen der Regierung, dann gerät genau dieses Gefüge verfassungsrechtlich ins Wanken.
Deutlich wurde diese Entwicklung im Rahmen der sogenannten Ministerpräsidentenkonferenzen. Dort trafen sich die Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, um über Maßnahmen zu entscheiden, die anschließend bundesweit oder landesweit umgesetzt wurden. Formal handelte es sich dabei um ein politisches Abstimmungsgremium, und nicht um ein verfassungsrechtlich normiertes Entscheidungsorgan. Diese Konferenzen trafen faktisch Entscheidungen von erheblicher Tragweite – für Millionen Bürger, für ganze Wirtschaftszweige, für grundlegende Freiheitsrechte. Die eigentliche gesetzgeberische Legitimation erfolgte häufig erst nachgelagert oder in Form von Verordnungen oder gar nicht.
Ein Gremium ohne direkte gesetzgeberische Funktion entwickelte also eine faktische Steuerungswirkung für staatliches Handeln. Der Willkür war Tür und Tor geöffnet. Wo bleibt bei einem solchen Verfahren die demokratische Kontrolle? Wo bleibt die öffentliche parlamentarische Debatte? Wo bleibt die transparente Abwägung, die gerade bei Grundrechtseingriffen zwingend erforderlich ist? Klar, die damaligen Entscheider argumentieren heute, dass die Entscheidungen schnell getroffen werden mussten. Das wäre eventuell einsehbar gewesen, wenn es eine unmittelbare Gefahr gegeben hätte. Hat es aber nicht, und die meisten Entscheidungsträger wussten das.
Hans-Jürgen Papier betonte im Rahmen einer Veranstaltung (18. September 2023), dass rechtsstaatliche Maßstäbe in der Pandemie „nicht immer hinreichend beachtet“ wurden. Diese zurückhaltende Formulierung hatte jedoch eine schwerwiegende Bedeutung, denn der Rechtsstaat lebt nicht nur von Ergebnissen, sondern vor allem von Verfahren mit Merkmalen wie klare Zuständigkeiten, transparente Entscheidungsprozesse, parlamentarische Kontrolle und gerichtliche Überprüfbarkeit. Wenn solche Elemente geschwächt werden, verschiebt sich das Machtgefüge. Diese wissentliche und willentliche Verschiebung war während der angeblichen Pandemie zu beobachten. Es regierte ein diktatorischer Unrechtsstaat mit zunehmender Dominanz der Exekutive.
Zu dieser Verschiebung tritt ein weiterer Aspekt, der für das Vertrauen in den Rechtsstaat von zentraler Bedeutung ist: die Rolle der Judikative. Die Gewaltenteilung – die in Deutschland aufgrund der Unterstellung der Staatsanwaltschaft unter das Justizministerium ohnehin nicht richtig vollzogen ist – lebt davon, dass die Gerichte – deren Richter ernannt oder vom Parlament gewählt werden – staatliches Handeln unabhängig überprüfen. Sie sollen das Korrektiv sein. Sie sind die letzte Instanz, wenn Grundrechte unter Druck geraten. Kritisch wird es, wenn der Eindruck entsteht, dass diese Kontrolle nicht mit der gebotenen Distanz erfolgt. In diesem Zusammenhang sorgte ein Vorgang für besondere Aufmerksamkeit.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und ehemalige CDU-Abgeordnete (!), Stephan Harbarth, traf sich im Juni 2021 – also zu einem Zeitpunkt, als bereits mehrere Verfahren zu Corona-Maßnahmen beim Gericht anhängig waren – zu einem Abendessen mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU!). Zu diesem Zeitpunkt standen zentrale verfassungsrechtliche Fragen im Raum, unter anderem zur sogenannten Bundesnotbremse, über die das Gericht kurze Zeit danach entscheiden sollte.
Auch wenn ich keine unzulässige Einflussnahme ausdrücklich unterstelle, wirft der Zeitpunkt zumindest Fragen auf. Wenn ein Gericht über Maßnahmen entscheiden muss, die von eben jener Regierung verantwortet werden, mit der gleichzeitig informelle Treffen stattfinden, dann sind diese Fragen nicht ganz unberechtigt, oder?
Ein funktionierender Rechtsstaat lebt von Kontrolle, und die Justiz ist dazu da, staatliches Handeln zu überprüfen. Hier setzt meine Kritik an, die auch – unter anderem – auf den NachDenkSeiten formuliert wurde: Viele Gerichte haben Maßnahmen bestätigt, statt sie kritisch zu hinterfragen. Die erwartete starke, sichtbare, konsequente Korrektur staatlicher Eingriffe blieb weitgehend aus. Wenn alle Gewalten – Exekutive, Legislative und Teile der Judikative – in die gleiche Richtung laufen, dann fehlt das Korrektiv. Das war während der Coronaplandemie der Fall.
Die abnorme Entwicklung rund um Artikel 20 GG in der Corona-Zeit zeigt kein isoliertes Problem. Sie zeigt ein Muster: Die Verschiebung von Entscheidungsprozessen, die Konzentration von Macht und die Schwächung parlamentarischer Kontrolle. Ein Rechtsstaat wird nicht erst dann beschädigt, wenn Gesetze offen gebrochen werden, er wird bereits dann geschwächt, wenn seine Verfahren ausgehöhlt werden.
Deshalb möchte ich Ihnen werte Leserinnen und Leser, Artikel 20 Absatz 4 GG nochmals näherbringen, der daran erinnert, dass Bürger das Recht – und meines Erachtens fast schon die Pflicht – haben, sich gegen Bestrebungen zu wehren, die geeignet sind, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen.
Artikel 19 GG – Wenn Grundrechte ihren Kern verlieren
Artikel 19 Absatz 2 GG ist eine stille, aber in diesem Zusammenhang wichtige Norm:
„In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“
Das bedeutet: Man darf Grundrechte einschränken, aber nicht entleeren – was jedoch in der Corona-Zeit in großem Umfang passierte. Wenn Versammlungen dauerhaft eingeschränkt werden (Artikel 8 GG), wenn Berufsausübung flächendeckend unmöglich wird (Artikel 12 GG), wenn gesellschaftliche Teilhabe an Bedingungen geknüpft wird, die mittelbar in die körperliche Selbstbestimmung eingreifen (Artikel 2 GG), dann stellt sich doch die Frage:
Was bleibt vom Grundrecht noch übrig?
Ein Recht, das nur unter Vorbehalt gilt, ist kein Recht mehr – sondern ein Instrument. Artikel 19 schützt nicht ein einzelnes Grundrecht, sondern die Substanz aller Grundrechte. Wenn diese Substanz verloren geht, verlieren auch die einzelnen Freiheitsrechte ihre Schutzwirkung.
Fazit
Die Corona-Zeit war ein Stresstest für den Rechtsstaat, den er nicht bestanden hat. Dieser Test hat Schwächen offengelegt, die man nicht ignorieren darf. Viele derjenigen, die heute gerne die Worte „Unsere Demokratie“ benutzen, haben in der Coronazeit eben diese mit Füßen getreten. Grundrechte wurden massiv eingeschränkt – und das pauschal, langandauernd, in großen Strecken unbegründet, menschenfeindlich und begleitet von einer Verschiebung staatlicher Machtstrukturen hin zu einer Diktatur. Das Grundgesetz hat in dieser Zeit nicht als wirksamer Schutz gegen staatliche Eingriffe funktioniert. Wer im Grundgesetz Schutz suchte, stand allein im Regen.
Ein Staat, der seine Grundrechte in der Krise relativiert, schafft einen Präzedenzfall. Und Präzedenzfälle verschwinden nicht. Sie bleiben.
Eine seriöse Aufarbeitung der Corona-Geschehnisse im Rahmen eines Untersuchungsausschusses – und nicht mit dem Papiertiger Enquete-Kommission –, eventuell gefolgt von juristischen Konsequenzen ist für das historische Bewusstsein der Gesellschaft ein Muss, damit so etwas nie, nie wieder… aber wen interessiert das schon? Wenn ich mir beispielsweise die erneut erstarkte „Kriegstüchtigkeit“ so ansehe …
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Tja, hätte Deutschland gem. Art. 146 GG eine VERFASSUNG nach meinen Vorgaben würde da folgender Verfassungsartikel drinstehen:
„Die Grundrechte gemäß den Verfassungsartikeln x bis y sind nicht einschränkbar, nicht aussetzbar und nicht verhandelbar.“
Carpe diem.
Es nutzt wenig ‚Verfassung‘ in Großbuchstaben zu schreiben, denn den Zweck erfüllt das Grundgesetz als Regelwerk für die staatliche Verfasstheit auch. Und einen weiteren Artikel da hinein zu schreiben tut es ebensowenig, denn den würden die Herren am Drücker gleichfalls ignorieren oder ihnen genehm interpretieren. Und wie praktisch ist doch ein selbst definierter und herbeigeführter Ausnahmezustand.
Überhaupt wurden alle diese Regelwerke in den allermeisten Staaten ignoriert. Liegt wohl mit daran, daß das kein demokratisch gesetztes Recht ist. Sprich, die Staatsvölker haben sich ihre Regeln, nach denen sie zusammenleben wollen, nicht selbst gegeben. Die von oben gestzten Institutionen sorgen auch ziemlich eindrücklich für die Perpetuierung der Ohnmacht. Damit ist dann auch der angebliche Rechtsstaat abgehakt. Den gab es auch schon vorher nicht, wie die angeblich demokratische Verfasstheit, nur Fassade.
Und was da von den Herren angestoßen wurde, ist noch nicht vorbei. Sie sind noch nicht fertig. Ich schätze der Spruch ging so, „viele Menschen können sich eher ein Ende der Welt vorstellen, als ein Ende des Kapitalismus.“ Nun. gehört wohl zusammen.
„Es nutzt wenig ‚Verfassung‘ in Großbuchstaben zu schreiben, denn den Zweck erfüllt das Grundgesetz als Regelwerk für die staatliche Verfasstheit auch. “
Zweck? Es geht nicht um einen Zweck!
Eine Verfassung gibt sich eine verfasste Gemeinschaft selbst. EIn Gesetz – ob Grund- oder sonstwas – wird erlassen und damit übergestülpt.
Eine Gemeinschaft ohne Verfassung ist ein Objekt der Fremdherrschaft.
Der Sinn dieses Kommentars erschließt sich mir nicht. Es geht darum wie das für die Gemeinschaft gültige Regelwerk, Verfassungen, Gesetze, usw., zustande kommt. Demokratisch, durch die Gemeinschaft oder diktatorisch, durch eine selbsterwählte, sich selbst stets begünstigende Machtelite, weiter begünstigt durch eine vorsorglich apathisierte Bevölkerung, die weit jenseits sinnstiftender Erkenntnis ihr Dasein fristet.
Wie bereits angemerkt, die Verfassungen anderer Staaten wurden ebenfalls einfach beiseite gewischt. Also wer bitte schön hat hier die Verfügungsgewalt in den angeblich rechtsstaatlichen Demokratien?
Glauben Sie wirklich, daß hätte die Bundesrepublik Deutschland eine Verfassung anstelle ihres Grundgesetzes irgend etwas anders angelaufen wäre? Das macht die Staatsgewalten, die angeblich getrennt sind, nicht weniger verfilzt. Es hätte genauso wenig Richter gegeben, die nach der Verfassung geurteilt hätten.
So eine Verfassung (oder Grundgesetz) ist in der wirklichen Welt eine Sammlung frommer Wünsche. Die gelebte Praxis hat man ja gesehen: Genau dann, wenn es den bundesdeutschen Rechtsstaat und die freiheitlich demokratische Grundordnung gebraucht hätte mit Gewaltenteilung und gegenseitiger Überwachung und Einhebung der Staatsgewa, war das alles nicht vorhande. Und heute haben wir „unsere Demokratie“. Von den Maßnahmen die aus der Europäischen Union kommen gar nicht zu reden. Die Bürgerrechte werden überall entfernt, weil sie beim schönen regieren stören. Das ist deren Zweck, deswegen werden die entfernt. Da hilft auch nicht auf den Buchdeckel „VERFASSUNG“ zu schreiben. Papier ist geduldig.
> Überhaupt wurden alle diese Regelwerke in den allermeisten Staaten ignoriert. Liegt wohl mit daran, daß das kein demokratisch gesetztes Recht ist. Sprich, die Staatsvölker haben sich ihre Regeln, nach denen sie zusammenleben wollen, nicht selbst gegeben.
Wo wurde ignoriert und wo nicht? Das war spannend zu sehen, dass es auch in Deutschland in Anfängen Leute in Führungspositionen gab, die kurz noch darauf hinweisen konnten, dass es bspw. das WHO-Papier gab, das über die relative Wirkungslosigkeit von Masken für Vireninfektionen befand.
Oft schon ein Tag später hatte sie sich jemand zur Brust genommen, heißt, sie darauf hingewiesen, dass sie ganz schnell abserviert sind und als Corona-Leugner verschrien. Da waren sie auf Linie.
Karrieren beruhen heute von Beginn an auf Soft-Skills und da steht ganz vorne, dass man nicht aus der Reihe tanzt, das Gruppengefühl nicht stört und das Gruppengefühl ist immer an den Interessen des Großen Geldes ausgerichtet. Wobei auch Skurriles gern gesehen ist, wenn es sich auf Werbeplakaten nett präsentieren kann, wie derzeit die Kriegstüchtigkeit.
https://www.google.com/search?q=Bundeswehr+zu+Kriegst%C3%BCchtigkeit&udm=2
Die westliche Welt ist tiefgründig neoliberal verseucht und ich denke nicht, dass es ohne Komplett-Crash eine Chance auf Dekontaminierung geben wird.
Das Thema ist zu wichtig, um sich in einem aufgeblähten Artikel voller KI-Manierismen daran abzuarbeiten.
Das GG oder was auch immer als Grundlage gilt, ist bis heute ausser Kraft gesetzt.
Alle Ereignisse die bis heute geschehen, gehen nicht konform mit irgendeinem RECHT, das vom ‚Westen‘ erschaffen wurde. Denn die Kriegsminister wollen alles tun, das diese weiterhin existieren.
Seit der ‚konstruierten Pandemie‘ hatten fast alle Staaten das gleiche getan, warum frage ich?
Es könnte sein, das im Vorfeld der Pandemie, eine entsprechende Ausarbeitung stattgefunden hatte.
Der gesundheitliche Komplex, ist ja nicht in der Lage, Milliarden an Masken, Vaccine und sonstiges Material gleich im „korrupten Markt“ zur Verfügung stehen.
International betrachtet, war die Kommunikation zwischen Politik, Medien auch noch verdächtig gleich.
Das Problem aller großen Demokratien belegt, das der Demo mehrheitlich manipulierbar ist.
Damit hat die „Politik“, sich selbst bestätigt und führen ihre illegalen Aktivitäten weiterhin fort.
„Das GG oder was auch immer als Grundlage gilt, ist bis heute ausser Kraft gesetzt.“
Das GG hat nicht mal mehr einen räumlichen Geltungsbereich, nachdem Art. 23 GG in der Originalfassung vom 23. Mai 1949 im Zuge der „Wiedervereinigung“ aufgehoben wurde. Mehr Infos hierzu unter folgendem Link:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl290i0885.pdf%27%5D#/text/bgbl290035.pdf?_ts=1778687606007
Kapitel II, Art. 4 “Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes” Abs. 2
“Artikel 23 wird aufgehoben”
“ Formal gab es keine allgemeine Impfpflicht – darauf berufen sich die feigen damaligen Entscheider, die aktuell ihren Kopf aus der Schlinge ziehen wollen – faktisch entstand aber ein erheblicher Anpassungsdruck, der den Begriff Impferpressung nahelegt.“
Es gab aber sehr wohl einen Gesetzentwurf zu einer solchen, allgemeinen Impfpflicht, der bei der Abstimmung im Bundestag nur knapp scheiterte. Und ich wette, all die, die sich jetzt feige wegducken, und sagen, es hätte ja keine Pflicht gegeben, haben im Bundestag dafür gestimmt…
Wie ich die Corona-Diktatur sehe.
Nachdem Biotech 30 Jahre lang keine Zulassung für einen mRNA-Impfstoff durchsetzen konnte, kam der Firma die Covid-19 Pandemie wie gerufen, denn weil es 2020 keinen zugelassenen Impfstoff dagegen gab, bekam Biontech wenigstens eine bedingte Zulassung.
Während es bisher mehrere Jahre dauerte, bevor Impfstoffe zugelassen wurden, bekamen die mNRA-Impfstoffe nach nur wenigen Monaten eine Zulassung, wenn auch nur eine bedingte.
Aber anstatt den Biontech-Impfstoff auf eigene Gefahr zuzulassen, machte die EU-Kommission massiven Druck auf die Bürger sich impfen zu lassen und ohne Begründung wurden nur Impfstoffe zugelassen, die von der EU genehmigt waren.
Auf jeden der sich weigerte als Versuchskaninchen für den Impfstoff benutzt zu werden, wurde massiver Druck ausgeübt, außerdem weigert sich die EU bis heute die Maßnahmen aufzuarbeiten, weshalb Biontech bei keinem der durch den Impfstoff Geschädigten für Schadensersatz aufkommen muss.
Fairerweise muss man allerdings sagen, dass das Grundgesetz und explizit die Grundrechte nicht allein deswegen verloren gingen bzw. stark eingeschränkt wurden (und teilweise noch werden), weil die Exekutive so machtgeil ist, sondern weil die Mehrzahl der Menschen im Land offenkundig das Grundprinzip (Einhegung der Macht / Abwehrrecht) nicht verstanden haben und -so meine Erfahrung in der Corona Zeit- auch gar nicht verstehen wollen. Es ist ihnen schlichtweg egal.
Einer der bei mir hängengebliebenen Erwiderungen auf den Hinweis ihrer Bedeutung war in etwa so: „Deine Grundrechte sind mir scheiß egal, meine Oma ist mir wichtiger.“
Im Ergebnis hat man dann Oma und Opa elendig und alleine in den Pflegeheimen und Krankenhäusern verrecken lassen… eben weil deren Grundrechte und die der Angehörigen nicht mehr galten. Die aufnötigenden Impfkampagnen in den Heimen waren dadurch praktisch auch direkt mit gebucht.
„..sondern weil die Mehrzahl der Menschen im Land offenkundig nicht verstanden haben und [..] auch gar nicht verstehen wollen. Es ist ihnen schlichtweg egal…“
Jeder ‚Rufer in der Wüste‘ müsste zwischenzeitlich erkannt haben, dass das Keimen einer (Selbst)Erkenntnis nur auf (noch) fruchtbarem Boden gelingt.
Aber kognitiv Blinden Farben oder Tauben Töne zu vermitteln, ist ausgeschlossen.
Wenn jemand schuldig oder in Bringschuld ist, dann (Thematik völlig irrelevant) prinzipiell der/die/das andere/n.
Darum kann, nein muss man konstatieren:
wenn es gestern evtl. noch nicht zu spät gewesen wäre – heute ist der ‚point of no return‘ in jedweder Hinsicht überschritten.
Hallo Herr Froschauer.
Die Aushebelung von Gesetzten und Grundrechten beginnt doch nicht erst mit Corona. Wer sich über diese Zeit echauffiert zeigt, dass es hier um ein klassenpolitisches Symptom handelt, bei dem der in Wohlstandsverwahrlosung und Narzissmus verhaftete Mittelstand ist, der hier die Welle macht.
Alleine Hartz4 war und ist ein Schlag ins Gesicht der Gesetzte und Regeln einer Gesellschaft, die so vehement versucht anderen ein Vorbild zu sein.
Aber wehe, in diesem Klassen(Kasten)system wähnen sich die falschen um ihre Rechte betrogen.
Dann kann es dem brüskierten „stützen der Gesellschaft“ nicht schnell genug gehen, von allen bedauert und bemitleidet zu werden zu wollen und ihre Rechte einzufordern.
Die letzten 25 Jahre waren und sind ein gesellschaftlicher und politischer Offenbarungseid!
Da haben Sie natürlich völlig Recht! Das war alles, was ich sagen wollte. Ich brauche noch ein paar Zeichen.
ich sage seit Jahrzehnten:
nach 45 wurde ‚Rechtsstaat und Demokratie‘ auf einer Müllhalde fassadig errichtet….
(Mörder laufen lassen, den USA huldigen, Frauen Alten, Kranken, Behinderten und Kindern keine Menschenrechte zu gestatten etcpp )
die realen kleinen ‚Demokratie’Pflänzchen wurden in den 70ern bis Mitte 80er gepflanzt, um sie dann ab Kohl/Genscher nach und nach auszureißen …
auch im Westen galt ja Bohleys Spruch: wir wollten Demokratie und bekamen reGIERung…
die endgültige BruchZeitenwende war dann -wieder- unter SchröderFischer:
nach unten treten und nach oben schleimen, Ausverkauf des Volkseigentums zugunsten einiger Reichtumsgierigen mit fester Hilfe der Politokraten (Politiker und Institutionen)
wie sagte Frau Wagenknecht ca 2011 : wenn diese (rechte) Politik von Kohl gemacht worden wäre, hätte es gigantische Aufstände gegeben! aber so konnten alle diese Schweinereien durchgesetzt werden und dann freute sich der Gierschlund und einige Begünstigte aus Politik und Institutionen.
und damit wurde (ha, ha Rechts-staat) auch -wieder- eine Folge- und Verantwortungslosigkeit etabliert… und die Klassengesellschaft brutal durchgesetzt: Oma Erna wird die Butter aufm Brot nicht gegönnt, während ‚Wirtschaft'(hüstel)sheinis, Politiker und Vorsitzende von Institutionen ganze Butterfabriken platt machen…
220 Mio plus Scheuerroller: shit Happens
mehrere Milliarden MaskenGelder etc: was soll’s
350-450 Milliardenverschiebungen von links nach rechts ( hier die Masse dort die kl. illustre Minderheit) seitens der Bänkster: wir haben s ja
cum ex, cum cum ex, wirecard, Steuerbetrug, CDU Käufe u.u.
der schwäbische Hausmann kann s ja heftig krachen lassen, die schwäbische Hausfrau und ihre Kinder müssen halt Gürtel enger schnallen…
Uwe Froschhauer ist – wie die meisten Autoren und Kommentatoren bei Overton – ein unbelehrbarer Demokratie Idealist. „Unbelehrbar“, weil er um so verbissener an seinem Ideal festhält, je mehr sich das an der Realität blamiert.
Das Grundgesetz hat einen guten Ruf, der auch dann nicht zu beschädigen ist, wenn die Grundrechte – übrigens rechtskonform – außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden.
Richtig ist, dass die in den ersten Paragraphen festgelegten Grundrechte als sog. „Schutzrechte“ oder „Abwehrrechte“ gelten. Sie schützen den Bürger (wie der Rechtsstaat überhaupt) vor staatlicher Willkür. Das klingt toll, nur fragt sich niemand, warum es diese Rechte, warum es den Rechtsstaat überhaupt gibt. Es nimmt auch niemand Anstoß daran, dass diese Rechte gewährt werden.
Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat sind schon eine eigenartige Sache. Denn im Unterschied zum zivilen oder den Strafrecht, kommt hier als Täter nur der Staat in Frage. Das Abfeiern dieser Rechte findet dann auch entsprechend statt: als Vergleich mit anderen Staaten oder früheren Zeiten macht sich der Bürger das Fehlen der Einschränkungen als gute Meinung über den eigenen Staat zu eigen. „Mein“ Staat erlaubt die freie Äußerung einer Meinung – jedenfalls in den gesetzlichen Grenzen. Unterstellt ist dabei, dass es der Staat ist, der darüber befindet, was erlaubt ist, und was nicht. Das hat seine Konjunkturen. „Mehr Demokratie wagen“ ist eben auch der Aussage, dass es erstens der Staat ist, der darüber befindet, und dass es „Demokratie“ offensichtlich in unterschiedlichen Freiheitsgraden gibt. Die USA gelten auch als Demokratie, als es noch kein Wahlrecht für schwarze Bürger oder Frauen gab.
Ganz besonders lustig war es, als Vance der versammelten europäischen Politprominenz ihre Heuchelei vorhielt, und die mangelnde Meinungsfreiheit in Europa kritisierte. Versteinerte Gesichter bei denen, die bei jeder Gelegenheit betonen, dass Freiheit das höchste Gut ist. Auch das könnte einem ja auffallen, dass es immer diejenigen sind, die per Amtsgewalt dem Bürger vorschreiben, was er zu tun oder zu lassen hat, die soviel von der Freiheit halten, die sie gestalten.
„ein unbelehrbarer Demokratie Idealist. „Unbelehrbar“, weil er um so verbissener an seinem Ideal festhält, je mehr sich das an der Realität blamiert.“ – sagt aufgepasst. Da passe ich mal auf und frage mich: So unbelehrbar kann man doch gar nicht sein, bei dem alltäglichen Toben der Realität. Ich denke, man muss den Satz etwas anders formulieren, so etwa: ein staatstreuer Demokratie-Aktivist, der um so verbissener andere, zum Beispiel die Leser hier, normativ auf die Ideale der Demokratie festlegen will, je mehr sich…. Ein knochenharter Influencer also!
Der Autor sieht, dass sich die Gründe, gegen den demokratisch regierten Laden zu sein, immer mehr auftürmen – und will diesen retten vor den Betroffenen. Vor allem möchte er mit seinem ‚Idealismus‘ die Frage vernebeln, welche Zwecke und Ziesetzungen diese feine Staatsform verfolgt. Am Ende würde sonst noch einer begreifen, dass die Große ‚Freiheit‘ von Demokratie und Marktwirtschaft nicht anderes als eine Zwangsjacke ist – für die jedenfalls, die kein sattes Vermögen geerbt haben…
Ich kenne (leider) haufenweise Menschen, die Idealisten sind. Die demokratische Erziehung funktioniert sehr gut. Demokratie ist ein Wert, braucht also keine Begründung.
Und egal wie man sich bemüht, welche „Schweinereien“ man alles aufdeckt, die Leute lassen nicht von ihrer guten Meinung über Demokratie. Hier im Forum gibt es auch ein paar, die dann von die „wirkliche“, „eigentliche“ Demokratie gegen die reale Demokratie, die „ja bloß eine repräsentative“ sei, in Anschlag bringen. Von dem Verfahren Herrschaft auszuüben halten diese Menschen viel, auch wenn sie praktisch dauernd mitbekommen, wie sehr ihnen die Herrschaft schaden. Es hängt davon, welchen Reim man sich auf den Schaden macht. Manche AfD Wähler z.B. wählen eine Partei, die sie schlechter stellen wird, weil sie sich von der Schlechterstellung der Ausländer irgendwie erhoffen, dass „ihr“ Staat dann auch für sie da sein wird. Ja, das wird er, aber wie?! Auch der faschistische Staat kümmert sich um sein Volk. Das ist – wie in der Demokratie – Basis seiner Macht, und wird entsprechend bewirtschaftet.
Froschhauer hat keinen Begriff vom Rechtsstaat. Da, wo der Staat per Gewaltenteilung sicherstellen will, dass seine Funktionäre die Staatsräson exekutieren, er die also deswegen institutionalisiert, sieht Froschhauer den Schutz des Bürgers vorm Staat.
Nun stellt Froschhauer fest, dass der Staat „auch anders kann“ – und das sogar – ganz rechtstaatlich – mit entsprechenden Gesetzen vorbereitet hat. Hält das aber für eine Abweichung, einen Verrat am Grundgesetz.
Ein geschulter Geist würde hier erkennen, dass der Staat mit seiner Gewaltenteilung seine Notlage bewältigt. Alle Teile der Gewaltenteilung arbeiten wie gewünscht und stellen das Funktionieren des Staates sicher, indem sie die Politik flankieren. Das ist der Witz an der Gewaltenteilung: die soll sicherstellen, dass die Funktionäre des Staates sich an die Gesetze halten. Und wenn die sich ändern, dann eben an die neuen Gesetze.
Das Grundgesetz hat nicht versagt, aber das Politkartell.
Mißtrauisch war ich vom ersten Tag an. Lustig war es als in Russland bereits im Juli 2020 der Virusvector Impfstoff Sputnik V rauskam. Der war gestrickt wie das Zeug von Astrazeneca, nur mit humanen Schnupfenviren als Vektor. Bei Astra waren es Affen Adeno Viren. Möge sich jeder seine Gedanken dazu machen.
Da wäre ja in einer der „schwersten Gesundheitskrisen seit 1918“ im Normalfall sofort eine Delegation nach Moskau geflogen um Erkundigungen einzuholen und evtl das Zeug zu bestellen! Aber Nein, Sputnik V war natürlich Schrott und viel zu schnell zugelassen……hahaha. Die Hirnvenenthrombosen von Astra Zeneca lassen grüßen!
Ich kannte eine Person, die völlig in Panik war und damals nach Moskau geflogen ist, um sich Sputnik V spritzen zu lassen.
Ins Café und auf die Skipiste durfte die Person trotzdem nicht, denn sie galt als „umgeimpft.“ Sie hat sich dann noch mehrere Dosen BioNTech (BillGatesNTech) spritzen lassen.
Neulich hörte ich mal wieder den Satz: „Die Impfung war ja so ein Segen.“ Manchen Leuten kann man einfach nicht mehr helfen.
Es gibt in der Mathematik den Unvollständigkeitssatz von Gödel, der nachweist dass es in hinreichend starken Systemen, wie der Arithmetik, Aussagen geben muss, die man formal weder beweisen noch widerlegen kann.
Mit dem GG verhält es sich ähnlich in dem Sinne, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit dahingehend garantiert ist, dass sich Gleichgesinnte selbstverständlich treffen und z.B. demonstrieren dürfen.
Das GG hat an dieser Stelle nicht berücksichtigt, dass eine Versammlung auch deshalb nicht möglich sein kann, nicht weil der Staat etwas dagegen hat, sondern weil eine Menschenmenge auf engem Raum ein gefundenes Fressen für Viren ist.
Und mit Viren kann man nicht diskutieren. Mit tödlichen Viren schon gar nicht.
Die ganze Debatte um die Corona-Einschränkungen krankt ein wenig daran, dass es im Sinne einer Virenabwehr keine wirkliche Entscheidungsfreiheit gab und gibt. Entweder man will das Virus eindämmen und neutralisieren, z.B. durch Impfung, dann müssen alle mitmachen, oder man lässt es bleiben, wenn es hinreichend Viele gibt, die sich verweigern, aus welchen Gründen auch immer. Nur die Hälfte impfen reicht halt nicht für eine Immunisierung in einer Pandemie.
Wir hatten die Chance, die Moderne, also Impfungen, zu unserem Vorteil zu nutzen, in früheren Epochen waren die Menschen solchen Pandemien mehr oder weniger schutzlos ausgesetzt. Angesteckte Menschen wurden isoliert und man hat sie einfach sterben lassen. Demonstrationen hat es über die Jahrhunderte durchaus gegeben – gegen die Kranken.
Zu Anfang von Corona wusste man nicht, wie tödlich das Virus sein würde, es fehlte an so ziemlich allem, wie man mit einer Pandemie umgehen sollte. Es wurden viele Fehler gemacht, bis hin zu tatsächlichen kriminellen Handlungen, wie die Maskendeals usw. Es gab einige Absurditäten, wie die komplizierten Ausgangsregeln. Die Exekutive, also Bürgermeister usw. konnten sich nicht wegducken, sondern mussten mit solidem Halbwissen folgenschwere Entscheidungen treffen. Manches ging aus zeitlicher Perspektive betrachtet daneben.
Aus den Fehlern muss man lernen um beim nächsten mal besser vorbereitet zu sein.
Die Folgen sind aufzuarbeiten, wer z.B. wirtschaftlich unfair behandelt wurde, sollte Solidarität erfahren. Long-Covid ist immer noch nicht im Bewusstsein der Politik angekommen. usw.usw.
Daraus aber ein Systemversagen abzuleiten, alles fremdgesteuert durch raffgierige Pharmakonzerne zu deuten, gar eine Verfassungskrise zu interpretieren, ist bei weitem überzogen und reflektiert vor allem Besserwisserei von Leuten, die damals keine Verantwortung tragen mussten.
Du hängst in der Erzählung fest.
Natürlich hatte man Pandemiepläne, die man dann aber einfach nicht befolgt hat. Schweden war eines der Länder, die sich an einen vorhandenen Plan gehalten haben und -oh Wunder- sehr gut damit gefahren sind.
Ich gebe dir Recht, dass man vielleicht 1-2 Monate nicht wissen konnte wie groß die Gefahr war, danach wusste man es. John Ioannidis hatte recht früh Auswertungen / Zahlen, die erkennen ließen, dass wir uns im Rahmen einer normalen Grippewelle bewegten.
Die RKI Protokolle können dir auch recht detailiert den Rest der Geschichte hier in Deutschland nahebringen. Man hat entgegen der eigenen Erkenntnis gehandelt. Daraus folgt ganz direkt: Es gab keine Abwägung von Rechten, sie wurden einfach genommen.
Und ganz grundlegend gilt: Grundrechtskonform wäre es gewesen, wenn der Staat den Menschen Möglichkeiten gegeben hätte sich selbst zu schützen und den Rest hätte er mit dem mildest möglichen Mittel zu einem gewünschten Verhalten hinführen können, ansonsten gilt Eigenverantwortung.
Werter hdwinkel „man“ wußte alles:
Event 201: Corona-Krise als Planspiel (2019)
Das Konzept von »Clade X« hatte sich derweil in den Kreisen der Reichen und Einflussreichen herumgesprochen. Als das Team vom Johns Hopkins Center for Health Security im Anschluss eine noch größere, noch komplexere Nachfolgeübung konzipierte, kam die Oberliga der Sponsoren mit an Bord: die Bill und Melinda Gates Foundation und das World Economic Forum (WEF).
Das WEF, bekannt für seine alljährlichen Konferenzen im Schweizer Nobelort Davos, ist nach eigenen Worten ein Zusammenschluss der 1000 größten Konzerne der Welt, »um eine bessere Zukunft zu formen«. Dazu möchte man Konzern- und Staatschefs fortwährend miteinander ins Gespräch bringen, wobei man angeblich »keine ideologischen und kommerziellen Interessen« verfolge.
Den Kern der Organisation bilden die »strategischen Partner«, etwa 100 Konzerne, die besonders einflussreich sind und die Ausrichtung, Ziele und Programme des WEF gemeinsam steuern. Dazu gehören beispielsweise die Allianz, BlackRock, BP, die Deutsche Bank, Facebook, die Gates Foundation, Goldman Sachs, Google, der Pharmakonzern Johnson&Johnson, Mastercard, Paypal, der Ölkonzern Saudi Aramco, Siemens oder auch der Medienkonzern Thomson Reuters, Besitzer der gleichnamigen Nachrichtenagentur. Man könnte das WEF als eine Art modernes »Politbüro des Kapitalismus« bezeichnen, wo große Linien für das weitere internationale Vorgehen überlegt und dann gemeinsam umgesetzt werden. Der rote Faden sind die Bemühungen zur globalen Verzahnung von Regierungs- und Konzerninteressen, freundlich bezeichnet als »öffentlich-private Zusammenarbeit« (»Public-Private Cooperation«).
WEF und Gates Foundation finanzierten nun also die nächste große Pandemie-Übung.
(…)
Die Übung »Event 201« fand am 18. Oktober 2019 statt, zwei Monate vor dem Auftauchen des Coronavirus, und simulierte irritierenderweise auch tatsächlich den Ausbruch einer globalen Coronavirus-Pandemie:
»Event 201 simuliert den Ausbruch eines neuartigen zoonotischen Coronavirus, das von Fledermäusen erst auf Schweine und dann auf Menschen übertragen wird und schließlich von Mensch zu Mensch übertragbar wird und zu einer schweren Pandemie führt. Der Erreger und die von ihm verursachte Krankheit sind weitgehend an SARS angelehnt, doch ist das Virus durch Menschen mit schwachen Symptomen leichter übertragbar. (…) Im ersten Jahr steht kein Impfstoff zu Verfügung. (…) Das Szenario endet nach 18 Monaten mit 65 Millionen Toten. Die Pandemie beginnt sich zu verlangsamen, da die Zahl der anfälligen Personen abnimmt. Die Pandemie wird mit einer gewissen Geschwindigkeit weitergehen, bis es einen wirksamen Impfstoff gibt oder bis 80%-90% der Weltbevölkerung sich angesteckt haben. Von diesem Zeitpunkt an handelt es sich wahrscheinlich um eine verbreitete Kinderkrankheit.«
Anders als bei den vorhergehenden Übungen gab es diesmal also keinen terroristischen Hintergrund. Zumindest wurde ein solcher im Manöver ausgeblendet und es war keine Rede mehr von einer ausgeklügelten Biowaffe wie noch bei Clade X im Jahr zuvor. Der Auslöser der Pandemie sollte diesmal sozusagen einfach »eine Laune der Natur« sein.
(…)
Zu den insgesamt 15 Mitspielern des Manövers zählten:
– Adrian Thomas, Vizepräsident von Johnson&Johnson, dem nach Börsenwert und Gesamtumsatz größten Pharmakonzern der Welt,
– Jane Holton, Ex-Gesundheits- und Finanzministerin Australiens sowie lange in leitender Funktion bei der WHO tätig, außerdem Vorsitzende der von der Gates Foundation initiierten, schon erwähnten Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI), einer »Partnerschaft« von Pharmaindustrie, Regierungen und WHO zur Impfstoffentwicklung, die in der Corona-Krise eine Schlüsselrolle spielt,
– Matthew Harrington, Präsident von Edelman, der größten PR-Agentur der Welt, und »Spezialist für Unternehmenspositionierung und Reputationsmanagement mit Erfahrung in Krisenkommunikation« sowie persönlicher Berater von Microsoft,
– Hasti Taghi, Vizepräsidentin von NBC Universal, dem drittgrößten Medienkonzern der Welt,
– Avril Haines, unter Obama Vizedirektorin der CIA und Vize-Sicherheitsberaterin, seither in leitender Funktion bei einer Washingtoner Lobbyfirma, die interessierte IT-Unternehmen mit dem Pentagon und den Geheimdiensten in Kontakt bringt.
Zu diesen globalen Managern gesellten sich der Vorsitzende eines Konzerns für Medizinprodukte, der Chef-Krisenmanger der Lufthansa, die Risikomanagerin der weltgrößten Hotelkette Marriott, der Präsident des UPS Foundation und ein Vertreter der Zantralbank Singapurs. Drei weiter Teilnehmer könnte man als »Pandemie-Profis« bezeichnen:
– Stephen Redd, bei der US-Seuchenschutzbehörde CDC Leiter der Abteilung für Notfallplanung, nach 9/11 an den Anthrax-Untersuchungen beteiligt und 2009 Chef-Krisenmangaer beim Schweinegrippen-Fake, wo er »dazu beitrug, 81 Millionen Menschen in den USA zu impfen«,
– George Gao, Direktor der chinesischen Seuchenschutzbehörde CCDC, Virologe und Vogelgrippe-Forscher, der Anfang Januar 2020 den amerikanischen CDC-Chef Robert Redfield über die Gefährlichkeit des Coronavirus informierte und, ebenfalls im Januar, zwei der ersten maßgeblichen wissenschaftlichen Artikel zum Coronavirus in westlichen Fachzeitschriften mitverfasste,
– Michael Ryan (nicht persönlich anwesend, aber mit einer Videobotschaft zugeschaltet), seit 2019 WHO-Direktor für Gesundheitsnotfälle (Director Health Emergencies Programme) und 2020 Chefkrisenmanager der WHO für Covid-19.
Bei Event 201 versammelten sich also Menschen mit hoher fachlicher Kompetenz, von denen einige in der Corona-Krise wenige Monate später eine wichtige Rolle spielen sollten. Das Wesentliche an der Übung wie an der darauffolgenden realen Situation war eine spezifische Verschmelzung der Themen Angst, Massensterben, Ausnahmezustand, staatliche Überforderung, Freiheitsbeschränkungen, Impfstoffe, Pharmaregulierung und Medienstrategie.
(Paul Schreyer, Chronik einer angekündigten Krise, Wie ein Virus die Welt verändern konnte)
@hdwinkel
Den Föderalismus zu liquidieren und eine Kommandozentrale bestehend aus der Kanzlerin und den Länderchefs zu bilden ist ausgeschlossen. Das kann nicht zurechtgelabert werden alà : hach, man wusste ja nicht was kommt und bla….
Sehr wohl wussten die das. Warum sonst haben sie die Masken immer gleich runtergerissen, wenn sie dachten die Kamera sei aus? Und warum mußte zur „Impfung“ erpresst werden, wenn das Zeug so toll und die „Pandemie“ so furchtbar war?
Ihr Schlusssatz ist auch bezeichnend: „was man so alles beim nächsten mal besser machen könnte“…..
Da gäbe es so einiges. Drosten hat ja schon Vorschläge unterbreitet. Zb noch früher Gegenmeinungen kaltzustellen!
„Zu Anfang von Corona wusste man nicht, wie tödlich das Virus sein würde, es fehlte an so ziemlich allem, wie man mit einer Pandemie umgehen sollte.“
Aktuell laufen endlich Senatsanhörungen in den USA, in A. Fauccis Tagebuch steht die Sterberate von Covid mit 0.2 – 0.3% vermerkt (in etwa so hoch wie bei einer Influenca), in der Öffentlichkeit hat er weit höhere Werte verlautbaren lassen. – Auch war Covid nun wirklich nicht die erste „Pandemie“ es gab Sars-Cov-1 und MERS, beide auch nicht viel gefährlicher, und um es auch einfach mal zu sagen, die Ausnahmemöglichkeiten, im Rahmen des Infektionsschutzes, beziehen sich auf Situationen, in denen es dazu kommt, dass so viele Menschen sterben, dass die Funktionsfähigkeit des Staates, ohne Eingriffe, nicht mehr gewährleistet werden kann. – Desweiteren gab es seit Jahrzehnten entsprechende Pandemie(abwehr)pläne, aber in keinem stand irgendetwas von Lockdowns, Masken oder auch nur vom „Abstand halten“. – Weil dieser ganze Politikerschwachsinn auf die Ausbreitung irgendwelcher Krankheiten überhaupt keine Auswirkungen hatte.
Also, informieren Sie sich.
Die Entscheider wussten ganz genau um die nicht existente Gefahr, und was sie zu sagen und zu veranlassen hatten, um nicht negativ aufzufallen.
Was ich hier lese, ist eine Anleitung zum Aussterben der Menschheit. Selbstverständlich hat der Staat das Recht, Maßnahmen zu verhängen im Fall einer Pandemie. China, obwohl Ausbruchsort, hat es geschafft mit diesen Maßnahmen die Zahl der Opfer extrem niedrig zu halten. Wir hingegen haben 170.000 Tote und 1,2 Millionen Long-Covid Patienten. Wegen diesen Arschlöchern, die ihr Ego füttern.
Der „Great Reset“ war ja das Zentralargument, von Knalltüten wie Ken Jebsen vorgetragen. Und, was ist jetzt? Überhaupt nichts. Der Kapitalismus ist derselbe als wie zuvor. Alarmismus für die Dummen. Die es leider gab.
Nun hat ja Israel als erster Staat mit den Impfungen begonnen. Müssen sie machen, weil es sonst heißt, die jüdische Weltverschwörung wolle uns alle vergiften. Man hat in Israel immer einen Zusatzaufwand wegen den Nazis. Impfpflicht gab es nicht, aber die Beteiligung war sehr groß. Und? Grok:
„(Herzmuskel- bzw. Herzbeutelentzündung): Israel meldete früh einen Zusammenhang. Das Risiko ist insgesamt niedrig, aber erhöht – besonders bei jungen Männern (ca. 16–24/30 Jahre) nach der zweiten Dosis.
Geschätzte Raten lagen je nach Altersgruppe und Dosis etwa bei 1:3.000 bis 1:15.000 (bzw. einige Fälle pro 100.000). Die meisten Fälle waren mild und heilten gut aus; das Risiko nach einer COVID-19-Infektion selbst ist deutlich höher. Ähnliche Muster zeigten sich nach Boostern (etwas niedriger).“
Sehr erträgliche Nebenwirkungen, wenn nicht dauernd irgendwelche Jebsens den Leuten Angst machen. Natürlich, wenn ich erzählt bekomme, das sei gefährlich, dann werde ich tatsächlich krank.
Der neue Trend ist Schwurbeln für das Kalifat. Was sogar lukrativ sein kann:
https://www.belltower.news/querfront-von-den-coronaprotesten-zur-israelfeindschaft-157401/
Zitat: „Wir hingegen haben 170.000 Tote und 1,2 Millionen Long-Covid Patienten.“
Mal angenommen, die Zahlen würden stimmen:
Wie alt waren die Toten? Durchschnittsalter über der Lebenserwartung?
Nur 1,2 Millionen Impfschäden für eine völlig nutzlose Impfung?
Na toll …
Die 1,2 Millionen mit Long Covid waren aus allen Altersklassen. Diese Zahl kennt fast niemand. Statt dass n´man sie den Schwurblern unter die Nase hält.
https://www.mecfs.de/gesellschaftliche-kosten-von-long-covid-und-me-cfs/
Werter Artur_C, der Dieb ruft haltet den Dieb. Nehmen wir mal BR Deutschland und vlt. mal Japan:
Sterbeüberschuss in Deutschland seit drei Jahren auf Rekordhöhe
2024: Zum dritten Mal in Folge starben in einem Jahr über 300.000 Menschen mehr als geboren wurden / Forscher verweisen auf demografische Entwicklung / Studien: Geburtenrückgang und hohe Sterberate könnten mit Corona-Impfungen zusammenhängen
1. Juli 2025
https://multipolar-magazin.de/meldungen/0284
Japan Daten zeigen 600.000 Todesfälle 3 bis 4 Monaten nach Impfung
15. Juli 2025 von Dr. Peter F. Mayer
Schockierende Enthüllungen aus Japan über mRNA-Impfstoffe: 21 Millionen Impfdaten belegen alarmierende Zahlen von Todesfällen, wobei die Spitzenwerte 3 bis 4 Monate nach der Impfung auftreten.
https://tkp.at/2025/07/15/japan-daten-zeigen-600-000-todesfaelle-3-bis-4-monaten-nach-impfung/
Was wäre dieses System ohne die Typen die den Gashahn aufdrehen? Viel Vergnügen noch beim Anleiten zum Aussterben.
„Wir hingegen haben 170.000 Tote und 1,2 Millionen Long-Covid Patienten“
Lächerlich.
Nur 170000 Tote plus 1,2 Millionen potentielle Patienten?!
Das schafft Zahal ja schon in einer flotten Völkerschutzsaison.
Ne,ne mein Lieber, solche Verharmlosungen lass ich nicht durchgehen.
Wir haben 1,7 Mio Sars-Comic19 Tote und 12 Mio Long-Covid Patienten.
Mindestens.
Viel bla bla, nur um hier einen Link unterzubringen?!?
Ein paar etwas vertrauenswürdigere Quellen als die AA-Stiftung, vielleicht auch mit Belegen für die genannten Zahlen, wäre sicherlich hilfreich.
Die Parteien-Oligarchie betrachtet das Grundgesetz als eine Sammlung unverbindlicher Vorschläge. Sie gibt nichts darauf. Es geht ihr nur um Macht, alles andere ist egal. Und je mehr sie an Unterstützung in der Bevölkerung verliert, desto mehr zeigt sie, wie schnurz-pups-wurscht allen ihren Protagonisten Verfassung, Grundrechte oder Menschenrechte sind. Währenddessen lügen diese Antagonisten des Volkes, dass sich die Balken biegen, und heucheln Unseredemokratie. Immer mehr Leute bemerken jedoch, dass damit etwas nicht stimmen kann – und entsprechend wurden die Handlungen der Parteienoligarchie erst immer autoritärer – inzwischen sind sie längst totalitär. So klammert man sich an die Macht.
Hier wird einem liberalen Ideal nachgetrauert, dem die realen materiellen Grundlagen fehlen. Als Grundlage dient lediglich die liberale Ideologie.
Mein Fazit aus der Corona-Zeit ist, dass das GG mit seinen individuellen Rechten (gegen den Staat) für Notfälle, Katastrophen usw. völlig ungeeignet ist. Man stelle sich vor eine Seuche bringt es wirklich auf eine Sterbe-Rate von 10 oder 20%. Da ist es die Pflicht eines jeden Staates die individuellen Freiheiten außer Kraft zu setzen, denn das höchste Gut ist das Leben und nicht die individuelle Freiheit, für die hier unentwegt Propaganda gemacht wird.
Das GG ist ein Gesetz für Schönwetter-Zeiten, die dürften nun aber zu Ende gehen, jetzt wo der neoliberale Kapitalismus aus der Krise nicht mehr herauskommt und die kapitalistischen Machtzentren beginnen sich gegenseitig zu zerfleischen – beginnend beim Boss werden die Vasallen auch zunehmend bissiger.
„Man stelle sich vor eine Seuche bringt es wirklich auf eine Sterbe-Rate von 10 oder 20%. Da ist es die Pflicht eines jeden Staates die individuellen Freiheiten außer Kraft zu setzen, denn das höchste Gut ist das Leben und nicht die individuelle Freiheit, für die hier unentwegt Propaganda gemacht wird.
Das GG ist ein Gesetz für Schönwetter-Zeiten,…..“
Kann man machen, wenn man entsprechend fantasiebegabt ist…., und mit etwas Grundkenntnis in Biologie wüsste man auch, dass ein Virus, mit einer solch verheerenden Wirkung auf seinen Wirt, nicht weit käme….., und falls es sich doch etwas weiter ausbreitete, aus welchem Grund auch immer, würde auch jeder „wirksamen“ Maßnahmen zustimmen. – Vorübergehend – und die Betonung hier liegt auf „wirksamen“! – Nicht Staubschutzmasken und sicher auch kein Lockdown.
Im Kapitalismus gelten Gesetze nur solange, wie sie der Akkumulation des Kapitals zugunsten der herrschenden Klasse dienen.
Wer immer noch meint, das sich der Bürger an sogenannte Rechtsmittel halten kann, wurde eines Besseren belehrt.
Gesetzte und Bestimmungen jedweder Art dienen ausschließlich der Elite um ihre Macht auch rechtlich zu vervollkommnen.
Die UN/WHO, EE wurden explizit dazu gegründet, die Macht der Herrschenden zu erweitern und deren Gewinne zu expandieren.
Wachstum und Profit um jeden Preis.
Seit dem KPD-Verbot (mindestens) ist dieses System keine Demokratie.
Und eine legitime Verfassung gibt es nicht.
Wie soll man Artikel 20.4 eigentlich anwenden? So ganz praktisch, meine ich. Muß man einen Antrag stellen und auf Bewilligung warten, oder wie soll das funktionieren? Es wird doch kein vorstellbares Regime der Welt Maßnahmen gegen sich tolerieren, die sich außerhalb seines selbst definierten Rechtskreises befinden. Und an der Stelle, an der ein Staat seine eigenen Grundrechte nicht mehr respektiert, kann man sich eh nicht mehr darauf berufen (können schon, bringt aber nix). Als praktisches Instrument völlig untauglich und bestenfalls geeignet, sein Handeln postum legitimiert zu bekommen. Was aber auch reichlich wertlos ist, denn der Sieger schreibt die Geschichte. Dann war ein solcher Widerstand entweder eh legitim, weil „das Gute“ gesiegt hat und der Zweck jedes Mittel heiligt (siehe Stauffenberg), oder eben „die Bösen“ weiterhin an der Macht sind und das subversive Subjekt daher einfach als Verbrecher brandmarken (siehe ebenfalls Stauffenberg, der auch nach heute in so einem Fall geltendem Recht hingerichtet würde).
Na gar nicht. Das sollte die Notstandsgesetzgebung etwas netter wirken lassen, aber wie du richtig vermerkst gibt es dafür natürlich keinen Anwendungsrahmen, der realistisch wäre.
Man kann es sich etwa so vorstellen:
Wenn Aktivisten auf BMW-Gelände stürmen um BMW zu enteignen dann hat Familie Qandt das Recht einen privaten Sicherheitsdienst gegen die Eindrilinge einzusetzen.
Falls der Staat da wohlmöglich nicht genug Einsatzmittel für hat.
Zu Froschauers Idealvorstellungen die nicht nur an der Realität sondern auch am Wortlaut und der Intention des Grundgesetzes vorbeigehen schreib ich später oder ein anderes Mal noch was.
„Wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, existiert der Staat praktisch nicht mehr und das GG hätte längst seine Anwendbarkeit verloren. Art. 20 Abs. 4 ist in erster Linie symbolischer Natur, als dass es praktische Anwendung finden könnte.
Art 19 (2) GG: „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“
Zitat: „Das bedeutet: Man darf Grundrechte einschränken, aber nicht entleeren…“
Nein, Herr Froschauer, das bedeutet es MITNICHTEN!
Denn gerade die Grundrechte nach Art 1-20 sind (zumindest zum Teil) ELEMENTARE Rechte. Das heißt, sie sind NICHT weiter einschränkbar, OHNE ihren Wesensgehalt anzutasten oder gar zu aufzuheben.
Beispiel Art 2 (2) GG – Das Recht auf körperliche Unversehrtheit:
Körperliche Unversehrtheit ist NICHT einschränkbar:
Denn entweder bin ich körperlich unversehrt oder ich bin es nicht, also versehrt (z.B. nach einer Pflichtimpfung).
Es gibt kein „eingeschränkt unversehrt“ oder nur „ein bißchen versehrt“ (insbesondere angesichts des Potentials eines u.U. gar tödlichen Impfschadens durch eine experimentelle, hochtoxische gentherapeutische Injektion), genauso wenig wie es kein „eingeschränkt schwanger“ oder nur „ein bißchen schwanger“ gibt!
Im deutschen Recht gibt es keine absolute Unantastbarkeit einzelner Gesetzte. Auch körperliche Unversehrtheit ist einschränkbar. Fälle die öfter vorkommen sind Notwehr oder bestimmte polizeiliche Maßnahmen. Ausnahmen sind nur die Würde des Menschen und die Ewigkeitsklausel. Die Würde des Menschen ist nicht klar definiert, ist also kontextspezifische Auslegungssache, auch wenn dem Grenzen gesetzt sind. Absolute Grenzen gibt es erst bei Folter, Sklaverei und ähnlichen Vergehen.
Sie haben mich offensichtlich nicht richtig verstanden:
Natürlich kann (und soll) sich niemand, der eine andere Person aus niederen Beweggründen angegriffen hat, auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit berufen, wenn ihm im Rahmen von Notwehr körperlicher Schaden zugefügt wird. Das ist einfach das Risiko dabei.
Aber hier geht es gar nicht um zivilrechtliche Fragen, sondern um das Schutzrecht des Einzelnen gegenüber einem übergriffigen Staat (auch oder besonders in Krisenzeiten). Es ist also nichts verhandelbar oder einschränkbar, wenn es um politisch (oder/und ideologisch ) motivierte Restriktionen geht, die vom Staat (besser: von der Regierung) angestrebt werden.
Das war der Grundgedanke bei der Formulierung des Grundgesetztes als bittere Erfahrung aus dem totalitären Dritten Reich.
Zivilrechtliche Fragen habe ich gar nicht angesprochen. Und es bleibt dabei: Einzig Würde des Menschen und die Ewigkeitsklausel sind nicht einschränkbar, wobei immer der Kontext betrachtet werden muss, um zu Bewertung ob eine Verletzung der Würde vorliegt, sofern nicht eindeutige Überschreitungen wie Folter oder Sklaverei oder Ähnliches überschritten sind.
Zitat: „Zivilrechtliche Fragen habe ich gar nicht angesprochen“.
Stimmt, es geht hier am Beispiel Notwehr (z.B. im Verlauf eines Kapitalverbrechens) um das Strafrecht.
Und da ist eben die körperliche Unversehrtheit des Angreifers nicht einklagbar. Das wäre ja auch absurd.
Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass für solche Fälle das Grundgesetz gar nicht gemacht ist.
Es geht, wie ich schon erklärte, bei den Grundrechten um den Schutz des Einzelnen gegenüber einem übergriffigen Staat.
Und dieser Schutz geht verloren, wenn der Staat sich erdreistet, mit irgendwelchen „Notverordnungen“ (z. B. aufgrund einer menschengemachten „Pandemie“ oder eines (mittels totaler Diplomatie-Verweigerung und Einmischung in einen BILATERALEN militärischen Konflikt) provozierten „Spannungsfalls“ oder gar „Verteidigungsfalls“) diese Grundrechte „einschränken“ zu können.
Denn dann sind diese lediglich „Schönwetter“ – Grundrechte nicht das Papier wert, auf das sie gedruckt sind.
Die helfen dann nicht der Bevölkerung, sondern dienen mit ihrer „Einschränkung“ nur der Aufrechterhaltung einer totalitären Staatsmacht, die alles andere als freiheitlich- demokratisch ist.
This is what we get: https://tkp.at/2026/07/27/waelder-brennen-sanktionen-gegen-russland-lassen-spanien-ohne-seine-besten-loeschhubschrauber/
Im Kapitalismus gelten Gesetze nur solange, wie sie der Akkumulation des Kapitals zugunsten der herrschenden Klasse dienen.
Wer immer noch meint, das sich der Bürger an sogenannte Rechtsmittel halten kann, wurde eines Besseren belehrt.
Gesetzte und Bestimmungen jedweder Art dienen ausschließlich der Elite um ihre Macht auch rechtlich zu vervollkommnen.
Die UN/WHO, EE wurden explizit dazu gegründet, die Macht der Herrschenden zu erweitern und deren Gewinne zu expandieren.
Wachstum und Profit um jeden Preis.
Ach was!
Ein „seriöser“ parlamentarischer Untersuchungsausschuß?
Das halte ich per se schon für unmöglich!
Da soll sich die Oligarchie selbst untersuchen?
Wo doch alle damit drin hingen?
Hier wird überhaupt nichts aufgearbeitet werden, jedenfalls von Staats wegen!
Der Zug ist abgefahren und in den Zeiten jetzt interessiert das keinen mehr; die Menschen haben sich in der überwiegenden Mehrheit dem Staat nicht nur willfährig untergeordnet; wie viel Denunziantentum stattfand war erschreckend!
Und gewählt werden die doch auch immer wieder!
Gesetze und Verträge sind zum Teil das Papier nicht wert auf dem sie stehen, machen die Amis jeden Tag vor!
Wir verstoßen mit unser bellizistischen Politik, dem Geschwafel über die eigene Bombe noch gegen ganz andere Artikel des GG!
Kohl hat doch vorgemacht, das man auf das GG große Haufen machen kann. Die Crux ist, das Verfassungsbruch hier nicht strafbewehrt ist. Die Verfassung kann man ruhig brechen, solange man richtig parkt!
Das muss man sich mal überlegen, das GG als Quelle des gesamten übrigen Rechts kann sich selbst nicht schützen, keine übergeordnete, dem GG verpflichtete Stelle existiert, die bei Verfassungsbruch ermitteln, anklagen und die Handschellen klicken lassen kann!
Über die Rolle der MSM und des ÖRR will ich jetzt mal gar nichts sagen, die viel gerühmte sogenannte „vierte Gewalt“ hat voll versagt, tut dies noch und scheint das GG auch nicht zu kennen!
Corona hat gezeigt was möglich ist mit unserem politisch traurigen Helotenvolk, da wird jetzt weiter gemacht, der „Souverän“ gestattet es schließlich!
Langsam aber ganz sicher entsteht eine Welt, bei der ich sicher bin, das ich nicht in ihr leben möchte!
Noch geht es, ich kann mein möglichst analoges Leben weiterleben und bin auf den Staat nicht angewiesen!
Aber wenn es so weiter geht….
Daß Deutschland kein Rechtsstaat ist, ist doch schon alleine dadurch bewiesen, daß die aktuelle sowie ihre Vorgängerregierung nicht hinter Gitter sitzen. Beteiligung an einem Völkermord oder an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen ist in Deutschland eine Straftat. Auch Relativierung oder Leugnen von Kriegsverbrechen etc, sind in Deutschland eine Straftat. Und das sind nur ein paar Beispiele von etlichen nachweisbaren Straftaten, die unsere werten Regierungsmitglieder begangen haben. Obwohl eindeutige Beweise für die Schuld vorliegen und diese Straftaten teils sogar vor einem Millionenpublikum live und in Farbe übertragen wurden, wird kein Verfahren angestrengt, kein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ähnliches- obwohl die Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet ist.
Auch daß die Polizei regelmaßig seit Jahrzehnten Zivilisten straflos zusammenschlägt und/oder terrorisiert, ist ein eindeutiger Beweis für die Abwesenheit des Rechtsstaats. Wer behauptet, daß die BRD ein Rechtsstaat ist oder mal war, ist entweder unglaublich dumm oder er lügt.
Es gibt keine Form politischer Souveränität, die nicht homini sacri produziert.
Der zeitlich begrenzte Ausnahmezustand also die Aufhebung des Rechts/GG/Verfassung whatever, tritt immer häufiger auf und wird an gewissen Orten für immer bestehen bleiben….
Seit Jahrzehnten beschäftigt sich Giorgio Agamben mit den Notstandsgesetzen und war einer der wenigen Intellektuellen, welche sich kritisch zu Wort gemeldet haben…Homo sacer erschien 1998, 2002 in deutscher Übersetzung.
Die Frage ist war Corona eher wie eine Grippe oder eher wie Ebola. Bei einer Grippe muss man die Corona Aktionen als unverhältnismäßig einstufen. Bei Ebola wird man immer wieder die Grundrechte einschränken, und das ist auch sinnvoll. Deshalb gabs ja die Übertreibungen, damit jeder dachte das ist wie Ebola, was halt nicht stimmte.
Begünstigung, Beihilfe und Anstiftung kann auch zu eingeschränkten Grundrechten führen:
Impfexperimente und Ausnahmezustand: Ebola-Manöver der WHO
20. Mai 2026
Zunächst hat die WHO ohne vorheriges Votum ihres Ausschusses eine internationale Gesundheitsnotlage ausgerufen. Gleichzeitig prüft die Organisation den Einsatz experimenteller Impfstoffe ohne reguläre Zulassung.
(…)
Kongo als Labor für Impfexperimente
Während täglich mehr „Verdachtsfälle“ und „mutmaßliche Todesfälle“ in der Demokratischen Republik Kongo gemeldet werden, macht die WHO Politik. Sie rief am Mittwoch den PHEIC (Public Health Emergency of International Concern) aus – die nächste internationale Gesundheitsnotlage. Und diesmal sogar ohne vorheriges Votum.
(…)
Nun soll der Einsatz experimenteller Injektionen unter Notfallbedingungen geprüft werden. Das ist durchaus bemerkenswert: Die Welt wurde auch bei Covid mit Präparaten unter Notfallzulassung geimpft. Damals sagte die Politik jedoch, dass dies alles regulär und bestens getestet sei. Wenn man nun offen von einer experimentellen Behandlung spricht, kann man sich denken, wie wenige Daten tatsächlich vorhanden sein dürften. Langfristige Daten zu Nebenwirkungen und Spätfolgen fehlen bei solchen Eilverfahren sowieso zwangsläufig. Wenn die WHO damit durchkommt, dürften viele Kongolesen de facto zu Teilnehmern großangelegter Feldstudien werden. Moderna hat den „Impfstoff“ bereits fertig – welch ein Zufall. TKP hat berichtet.
Tedros erklärte am Mittwoch, dass es keine Gefahr für eine „Pandemie“ gebe. Das globale Risiko sei gering, das nationale aber hoch. Ähnlich argumentierte man auch bei Hanta. So könnte sich die umstrittene WHO-Reform auswirken: Kritiker wiesen stets darauf hin, dass die WHO-Führung dann schneller und einfacher gesundheitliche Krisen ausrufen kann. Wie eben nun bei Hanta und Ebola geschehen. Irgendwo ist dann immer Ausnahmezustand – eine Spielwiese für Impfstoffhersteller, bei der Menschen unter Quarantäne gestellt und ihrer Freiheiten beraubt werden.
https://tkp.at/2026/05/20/impfexperimente-und-ausnahmezustand-ebola-manoever-der-who/
Ja, wo laufen sie denn? Sollen sie denn in unterschiedliche, womöglich entgegengesetzt Richtungen laufen?
Nun ist so, dass die Gewaltenteilung nur dann ein Korrektiv ist, wenn sie einen Korrekturbedarf erkennt. Ansonsten laufen sie selbstverständlich in die gleiche Richtung, sie sind staatstragend unterwegs und im Gleichklang, weil sie sich einig über die Aufgaben des Staates sind.
Gewaltenteilung ist kein Gütesiegel, sondern eine Organisationform des Staates, bei ein und dieselbe die Staatsräson auf verschiedene Institutionen verteilt wird, um sicherzustellen, dass eben jene Staatsräson exekutiert wird.
Froschauer möchte ein Korrektiv, weil er die Corona Maßnahmen kritisch sieht. Der Staat in all seinen Abteilungen aber offensichtlich nicht. Es ist nicht die Exekutive, die sich Rechte herausnimmt, die ihr nicht zustehen. Das kann man ja prüfen (lassen), und wird dann schon feststellen, ob die im Grundgesetz festgelegten Kompetenzen überschritten wurden.
Froschauer hält offenbar viel vom Grundgesetz. Wie wird er wohl erst enttäuscht werden, wenn die Politik den Spannungsfall ausruft?
Sicher witzig einen Job zu machen, bei dem man ständig das Offensichtliche abstreiten muss. Der Rest ist nur noch Füllstoff für Idiotenregeln.
Wer hier viel mehr als ein paar hundert Wörter schreibt, mit dem Risiko des Nirwana-Füllens, der hat wohl eine Sonderstellung inne.
„Froschauer hält offenbar viel vom Grundgesetz“
Offenbar ja, im Gegensatz zu seinen Erfindern und offiziellen Lobrednern.
„Wie wird er wohl erst enttäuscht werden, wenn die Politik den Spannungsfall ausruft?“
Wohl leider genauso wie vorher, falls er bis dann immer noch glauben sollte, ideelles Recht bricht praktische Gewalt.
Was ist schlimmer,
nicht ideelle „Kommunisten“ und verbal praktische Gewalttäter, die den staatlich ausgerufenen „Spannungsfall“ und seine herbei fabulierten Anlässe während der „Pandemie“ propagierten, und allen Widerspruch verbal nieder kartätsch(t)en,
oder ein „Coronaleugner“ und ideeller Grundgesetzfreund, wie Uwe Froschauer?
Du hältst offenbar auch viel vom Grundgesetz. Warum eigentlich?
Da konstituiert sich der Staat, legt sein „weiß warum“ fest, definiert die Institutionen und deren Aufgeben und Kompetenzen.
Und ihr jubelt darüber, dass dieser Staat euch glatt ein paar Freiheiten gewährt. Dass es immer ein Herrschaftsverhältnis ist und bleibt, habt ihr ja anlässlich Corona praktisch mitbekommen, aber leider keinen vernünftigen Schluss daraus gezogen. Dabei hätte ein Blick auf die Gesetzeslage gereicht um mitzubekommen, dass der Staat für solche Fälle vorgesorgt hat, und die Rechtslage(!) der Situation entsprechend ohne große Schwierigkeiten anpasst. Das haltet ihr für ein Verbrechen!
Nimm doch mal zur Kenntnis, dass du (wie ich) das Menschenmaterial des Staates sind, über das er gemäß seiner jeweiligen Bedürfnisse ziemlich frei verfügen kann. So war es schon immer, so ist es gewollt, so ist es in den Gesetzen festgelegt.
Du trauerst einer Freiheit nach – die es immer nur temporär gibt.