BND und BfV: Auf dem Weg zu Sabotage, Terror und Stasimethoden

Bild: Inga Haar/Deutscher Bundestag

Anhörung im Bundestag: Die angebliche Reform der Geheimdienste dient der Vorbereitung auf Krieg und der Bekämpfung von Widerstand gegen den Krieg.

Um damit anzufangen: Das BfV und der BND haben die NSU-Mordserie nicht verhindert, sondern sind im Gegenteil darin verstrickt und sabotieren die Aufklärung. Dasselbe gilt für den Anschlag vom Breitscheidplatz. Warum sollten diese Geheimdienste also gestärkt werden?

Es geht bei dem Gesetzesvorhaben vor allem um das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Bundesnachrichtendienst (BND). Die Bundesregierung redet von Reform und der Schaffung von „echten Geheimdiensten“, so Bundesinnenminister Alexander D., CSU. Ziel sei die Stärkung der „wehrhaften Demokratie“. Geheimdienste von einer Art, wie wir sie, sollte man ergänzen, in diesem Land auch schon hatten. Tatsächlich geht es in diesen Zeiten der Kriege um die Kriegstüchtigmachung auch der Nachrichtendienste.

Zitat: „Staatliche Souveränität und unser Gemeinwesen sind vermehrt mit Bedrohungen aus dem In- und Ausland, etwa durch Spionage, Sabotage oder hybride Angriffe, konfrontiert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst benötigen daher zeitgemäße Befugnisse, um wirksam agieren zu können.“

Preisfrage: Wer hat’s gesagt? Antwort: Die Bundesregierung aus Union und SPD.

Zitat: „Ohne jeden Zweifel braucht es eine Reform des Nachrichtendienstrechts. Angesichts gestiegener Bedrohungslagen von innen wie von außen muss man dringend etwas tun.“

Preisfrage: Von wem kommt’s? Antwort: Von den Grünen.

Zitat: „Stärkung der nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes. Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich in einer sich grundlegend verändernden geopolitischen Weltordnung, die von wachsender Instabilität, geopolitischer Rivalität und komplexen Machtverschiebungen geprägt ist. Vor diesem Hintergrund sieht sich Deutschland auch mit zunehmenden hybriden Bedrohungen konfrontiert, darunter Cyberangriffe, Spionage und Sabotage durch staatliche und nichtstaatliche Akteure. Die Gewährleistung der nationalen Souveränität, von Resilienz und strategischer Handlungsfähigkeit erfordert daher eine eigenständige und leistungsfähige nachrichtendienstliche Aufklärung als einem zentralen Instrument strategischer Lagebeurteilung.“

Preisfrage: Wer hat das geschrieben? Antwort: Die AfD.

Union, SPD, Grüne, AfD: Wie sich die Ansichten gleichen. Was können wir daran sehen? Dass die Dienste auf jeden Fall gestärkt werden sollen, aus außenpolitischen Gründen, weil man das zum Kriegsführen braucht. Aber auch aus innenpolitischen Gründen gegen den zu erwartenden Widerstand gegen die Kriegsführung. Man sieht, dass das von den etablierten Parteien kommt – und dass die AfD dabei mitmacht. Diese Parteien haben im Bundestag eine Mehrheit von knapp 90%, oder gut 560 Plätze von 630.

Der Entwurf des „Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts“ umfasst 600 Seiten. Die erste Lesung im Bundestag am 24. September 2026 dauerte gerade mal eine Stunde, Gewissenhaftigkeit sieht anders aus. Jetzt, am 12. Oktober, folgte eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen, immerhin vier Stunden lang.

Der Auslandsnachrichtendienst BND, der bisher lediglich Informationen sammeln und weitergeben darf, soll dann in fremden Staaten auch operativ und exekutiv tätig sein dürfen. Etwa in Form von Computersabotage oder Cyber-Angriffen, also sogenannten hybriden Maßnahmen, wie man sie Russland derzeit vermehrt unterstellt. Es sollen aber auch Eingriffe in die Produktion von Waffen oder Drohnen und generell gegen die Rüstungsindustrie einer fremden Macht möglich sein. Außerdem Entführungen im Ausland. Aktionen, die zum Teil mit militärischen Operationen vergleichbar sind. Im Gesetzentwurf ist zum Beispiel die Rede von einem Einwirken mit „kinetischen Mitteln“.

All das soll dem BND erlaubt werden. Es ist ein gefährliches Spiel, weil es die Gefahr diplomatischer Verwicklungen und staatlicher Konfrontationen birgt, weil derartige hybride Aktionen als Terroranschläge gegen den fremden Staat gewertet werden und Kriegsgründe liefern können.

Die Bundesregierung will die Befugnisse für den BND aber auch auf den Inlandsgeheimdienst BfV ausweiten. Wenn etwa ein Bombenanschlag in Deutschland vorbereitet werde, solle der Verfassungsschutz eingreifen und den Sprengstoff entschärfen oder austauschen können. Auch das ist Kriegslogik. Für die Gefahrenabwehr im Inland ist die Polizei zuständig. Ihr wurde das Gewaltmonopol übertragen und sie ist schon entsprechend ausgerüstet.

Im geplanten neuen BfV-Gesetz sind weitere Maßnahmen aufgeführt, wie das heimliche Betreten von Wohnungen und Geschäftsräumen zum Installieren von Spähsoftware, Staatstrojaner, Zugriff auf fremde IT-Systeme oder Umleitungen und Verfälschungen von Informationen. Aber auch in bestimmten Fällen die Anwerbung von 16-Jährigen als Spitzel, sogenannte V-Personen. Das sind Stasimethoden.

Sieht man davon ab, dass das BfV solche Methoden zum Teil schon lange, also auch gesetzwidrig, pflegt. Genannt werden diese verdeckten Maßnahmen im Gesetzentwurf übrigens „Schutzmaßnahmen“. Das ist die Fortsetzung der Desinformations- und Propagandasprache wie unter Corona und den angeblichen Schutzmaßnahmen gegen das Virus.

Kritik an einer derartigen Ausrichtung des BfV kommt von Grünen, Linken und AfD.

Die Grünen erklären ganz im Stile opportunistischer sozialdemokratischer Schwankungsbreite, es sei grundsätzlich richtig, die Befugnisse der Nachrichtendienste zu stärken und sie technisch und personell besser auszustatten. Und auch das BfV brauche moderne und schlagkräftige Befugnisse, aber der Gesetzentwurf schieße über das Ziel hinaus. Das BfV neben der Polizei zusätzlich mit Gefahrenabwehr im Geheimen zu betrauen, sorge nur für Chaos.

Die Linkspartei nimmt ebenfalls eine „sozialdemokratische“ Sowohl-als-auch-Position ein: Sie positioniert sich nicht prinzipiell gegen Geheimdienste und ihre politische und geopolitische Neubestimmung, eine Reform sei grundsätzlich zu begrüßen, sie müsse aber der Überprüfung in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten. Der vorliegende Gesetzentwurf sei jedoch verfassungswidrig, weil er die „faktische Abschaffung des Trennungsgebotes zwischen Geheimdiensten, Militär  und Polizei“ bedeute.

Die AfD will zwar die Befugnisse des BND erweitern, nicht aber die des BfV. Die reichen der Ordnungspartei offensichtlich zur Zeit. Sie will dazu das BND-Gesetz und BfV-Gesetz trennen, wandererseits aber eine programmatische Zusammenarbeit von BND und MAD, dem Nachrichtendienst der Bundeswehr. Auch die AfD denkt in Kriegskategorien.

AfD und BfV hatten schon immer ein besonderes Verhältnis der Gegenseitigkeit. Man erinnere sich noch an den einstigen BfV-Präsidenten Hans-Georg Maaßen und seine intensiven, um nicht zu sagen konspirativen Kontakte mit dem AfD-Führungspersonal von Gauland und Co. Die waren mehr als nur etwa ordinäre V-Personen, eher handelnde Agenten des Verfassungsschutzes im Bundestag und den Landtagen.

Der ehemalige BfV-Präsident war nun von der AfD als Sachverständiger für die Anhörung vorgeschlagen worden. Dass Maaßen, der sechs Jahre dem Inlandsgeheimdienst vorstand und unter anderem dessen Manipulationen beispielsweise im NSU-Skandal, aber auch im Fall des Anschlags vom Breitscheidplatz zu verantworten hat, sich nun für Grundrechte und gegen „verfassungswidrige Überwachungen“, wie die Wohnraumüberwachung, stark machte – ist das etwa ein Beispiel für die Veränderungspotentiale von Personen, oder lediglich für den multiplen Irrsinn dieser Zeit? Der ex-Geheimdienstchef forderte auch eine größere Differenz zwischen Bundesregierung und Verfassungsschutz und sagte dabei wörtlich: „Jeder Landrat hat eine größere Unabhängigkeit als der Chef des Verfassungsschutzes.“ Das mag seiner Selbstabsolution geschuldet sein.

Die Stärkung der Dienste soll durch eine Stärkung ihrer Kontrolle ausgeglichen werden. So heißt es. Dafür soll der sogenannte Unabhängige Kontrollrat da sein, der bereits jetzt schwer durchschaubar ist. Er steht der Nachrichtendienst-Exekutive nahe, weil er deren unmittelbare Eingriffe kontrollieren soll und untersteht politisch-administrativ dem Bundesinnenministerium. Der „UK-Rat“, wie es im Bundestagsdeutsch heißt, war bisher schon für den BND zuständig, soll nun noch eigenständiger werden und für alle Nachrichtendienste gelten. Damit wird das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags, also der Legislative, das die Geheimdienste kontrollieren soll, weiter entmachtet und in die Belanglosigkeit geführt. „Ein Akt des Wahnsinns“, so der Grüne MdB und frühere PKGr-Vorsitzende Konstantin von Notz. Das Handeln der BRD verschiebt sich weiter zur Exekutive.

Das neue allumfassende Nachrichtendienstrecht berührt alle möglichen Berufe, die auf unveräußerlichen Vertrauensbeziehungen beruhen: Rechtsanwälte, Ärzte, Psychotherapeuten, Steuerberater – und zum Beispiel auch Hebammen. Die Hebammen befürchten, dass auch sie zu bestimmten Offenbarungen und Mitwirkungen bei der sogenannten „Gefahrenabwehr“ verpflichtet werden sollen. Die Schweigepflicht gilt schon jetzt nicht grenzenlos. Sie verstehen sich als einen Gesundheitsvertrauensberuf, der besondere Schutzregelungen braucht, was im Gesetz garantiert werden soll. Sprich: absoluter Schutz statt nur relativer Schutz.

Bereits unter Corona wurde das Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient, Ärztin und Patientin, fundamental angegriffen, das soll jetzt seine Fortsetzung finden.

Auch Hebammen sollen kriegstüchtig gemacht werden. Das System dringt in intime persönliche Bereiche ein. Das ist DDR. Das Land wird totalisiert.

Thomas Moser

Thomas Moser ist freier Journalist und Autor, der unter anderem für das Online-Magazin Overton und ARD-Anstalten arbeitet. Er tritt für eine Erneuerung und Demokratisierung der Öffentlich-Rechtlichen Medien ein. Der Politologe beschäftigte sich mit dem NSU-Komplex und veröffentlichte hierzu mehrere Bücher (u.a. „Ende der Aufklärung. Die offene Wunde NSU“). Er berichtete über die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum Anschlag vom Berliner Breitscheidplatz und schrieb dazu das Buch „Der Amri-Komplex“.

Bild von Angela Margarethe Lehner.
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