Argentinien: Richter bestätigen den Schweigepakt über Eichmann

Gaby Weber mit Mitgliedern von ODIA, dem Observatorio de Derecho Informática Argentina, die das Verfahren als Präzedenzfall betrachten. Bild: G.W.

Jetzt hat das Berufungsgericht in Buenos Aires die Einstellung des Strafverfahrens gegen das Außenministerium wegen Aktendiebstahls abgesegnet. Der Minister wird nicht aussagen müssen, wo er seine Geheimdokumente versteckt, die Behörde wird nicht, wie von mir beantragt, durchsucht werden – obwohl selbst der Oberste Gerichtshof des Landes die Offenlegung der Eichmann-Akten gefordert hat. Aber: in diesen Zeiten geht es nicht mehr um Recht und Gesetz, sondern nur noch um Macht; und mit Israel und dem Mossad will sich niemand anlegen. Der Schweigepakt hält.

Seit Jahren klage ich auch in Argentinien um die Offenlegung der Akten über den verurteilten Nazi-Verbrecher Adolf Eichmann, den der Mossad im Mai 1960 aus Buenos Aires entführt haben will, heldenhaft natürlich. Diese Story steht so in den Geschichtsbüchern. Nach meiner Recherche stimmt diese Geschichte hinten und vorne nicht, weshalb ich bereits 2008 den Bundesnachrichtendienst auf Herausgabe seiner Eichmann-Akten verklagt und damals zumindest 80 % seiner Akten bekommen habe.

Seit 2016 habe ich auch in Argentinien – zu jenem Zeitpunkt noch von den Peronisten regiert – die Gerichte angerufen. Zunächst verlor ich, aber seit der Verabschiedung des neuen Informationszugangsgesetzes No. 27.275 gewinne ich, zumindest vor den Verwaltungsgerichten. Sogar der Oberste Gerichtshof urteilte, dass die immer noch geheimen Telegramme des Außenministeriums zu veröffentlichen seien. Die Behörde hatte sich geweigert und von einem „nicht wieder gutzumachenden Schaden“ gesprochen. Nach dem positiven höchstrichterlichen Urteil behauptete sie aber, dass die Dokumente „gestohlen“ worden seien; daraufhin habe ich Strafanzeige wegen Diebstahls erstattet.

Erst wollte mich der neue Richter nicht als Nebenklägerin anerkennen, Einspruch, gewonnen. Dann wollte er meine Beweisanträge nicht annehmen, Einspruch, gewonnen. Dann hat mein Anwalt Marcus Filardi sehr interessante Zeuginnen vorladen lassen, darunter die frühere Leiterin des Archivs, die ausgesagt hat (was jeder weiß), dass die hohen Geheimhaltungsstufen nicht im öffentlichen Archiv aufbewahrt werden, sondern auf der Minister-Ebene. Aber weiter wollte der Richter nicht gehen und lehnte unseren Antrag ab, den Außenminister zu befragen oder das Ministerium zu durchsuchen; er stellte das Verfahren ein, da angeblich alle Wege zu diesen „verlorenen“ Dokumenten ausgeschöpft seien. Wieder Einspruch.

Vor sechs Wochen wurde öffentlich verhandelt, und von den drei Berufungsrichtern meinte einer (Gustavo Hornos), dass er meine Suche der historischen Wahrheit sehr respektiere. So etwas war mir noch nie passiert, normalerweise werde ich als „Störenfried“ o.ä. beschimpft. Erschienen waren die Leute von ODIA, dem Observatorio de Derecho Informática Argentina, die das Verfahren als Präzedenzfall betrachten. „Wenn die damit durchkommen, dann stirbt der Aktenzugang für Alle“, meinte Sebastián Marchano von ODIA.

Nun liegt das schriftliche Urteil vor. Von den drei Richtern haben zwei die Einstellung bestätigt, mehr sei eben nicht zu machen, begründete Richter Mariano Borinsky. Ihm wird ein enges Verhältnis zur DAIA (dem politischen Arm der jüdischen Gemeinde, den Viele für den Arm des Mossad in Argentinien halten) nachgesagt, erst im Februar dieses Jahres hielt er im Strafgericht eine Lobesrede über das israelische Prozessrecht. Allerdings meinte er in seiner schriftlichen Begründung, dass die jetzige Einstellung des Strafverfahrens nur „provisorisch“ sei und bei Vorlage neuer Erkenntnisse es wieder aufgenommen werden könnte. Gemeint ist damit vermutlich, dass – wenn andere Staaten den Schweigepakt über die Ereignisse vom Mai 1960 brechen (vielleicht Russland, Frankreich??), dann würde man auch nach diesen Papieren wieder im Außenamt suchen können. Argentinien will nicht der Erste sein, der auspackt.

Richter Hornos veröffentlichte seine abweichende Meinung, er hält die Einstellung für „verfrüht“ und „fehlerhaft begründet“. Das beklagte Ministerium habe nicht dargelegt, warum meine Beweisanträge – Vernehmung des Ministers und Durchsuchung der Behörde – kein Ergebnis bringen würden; es seien nur die allgemeinen Einstellungsgründe der Vorinstanz übernommen worden. Außerdem liege die Aufklärung der historischen Ereignisse im öffentlichen Interesse“, so Richter Hornos. Immerhin…

Das Urteil ist, ausnahmsweise, von etlichen Medien veröffentlicht und kritisiert worden.

Gaby Weber mit Anwalt Marcus Filardi während des Gerichtstermins. Bild: B.W.

Im Moment findet in Argentinien eine regelrechte Verfolgung aller Journalisten statt, sie dürfen das Regierungsgebäude nicht mehr betreten, werden permanent beleidigt, auch die Kollegen der konservativen Zeitungen. Die Milei-Regierung strudelt von einem Korruptionsskandal in den anderen und schiebt die Schuld den Medien in die Schuhe. Presse- und Informationsfreiheit ist ihr ein Fremdwort. Und mein Verfahren war der erste Fall, der aufgrund des neuen Informationsfreiheitsgesetz vor Gericht gebracht wurde.

Jetzt werde ich Rechtsmittel gegen die Einstellung vor dem Obersten Gerichtshof einlegen, denn schließlich wird nicht nur das Informationsfreiheitsgesetz mit den Füßen getreten und die Öffentlichkeit weiter belogen. Auch das Urteil der Corte Suprema wird missachtet. Aber das wird sich lange hinziehen.

Präsident Javier Milei ist ein bekennender Unterstützer von Netanjahu, und Israel will auf jeden Fall seine Desinformationskampagne in Sachen Eichmann aufrechterhalten, die Archive des Mossad sind unter Verschluss.

Um Eichmann und die Fake News wird es auch am 4. Juni 2026 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen. Dort wird ab 9.15 Uhr meine Klage gegen den BND verhandelt. Es geht um den noch geheimen Rest seiner Eichmann-Akten. Die gesetzliche maximale Geheimhaltungsfrist von 60 Jahren ist inzwischen abgelaufen, trotzdem will der BND den Geheimschutz nicht aufgeben, der F-Senat des Bundesverwaltungsgerichts unterstützt ihn in der Annahme, dass eine Offenlegung die „Sicherheit der Bundesrepublik gefährde“. Der BND will die 60-Jahre-Frist nicht mehr respektieren, sondern bezieht sich auf die Verschluss-Sachen-Anweisung des Bundesinnenministeriums, also auf eine interne Verwaltungsvorschrift irgendwelcher Bürokraten im Hinterzimmer. Das ist meines Erachtens verfassungswidrig, denn ein Grundrecht kann nur mit einem Gesetz beschränkt werden, nicht mit irgendeiner Verwaltungsvorschrift. Aber wir leben in schlechten Zeiten für die Presse und für die Demokratie, und die Richter spielen mit.

 

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Gaby Weber

Gaby Weber
Weber studierte Romanistik und Publizistik an der Freien Universität Berlin und promovierte 1982 am Lateinamerika-Institut. Seit 1978 ist die Mitgründerin der taz als Journalistin und seit 1986 als freie Korrespondentin tätig, zuerst aus Montevideo und ab 2002 aus Buenos Aires. Außerdem hat sie mehrere Reportagen und umfangreiche Recherchen zur Geschichte nachrichtendienstlicher Aktivitäten veröffentlicht. 2012 erschien ihr Buch „Eichmann wurde noch gebraucht“.
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2 Kommentare

  1. Israel geht gegen die Palästinenser, gegen die Hamas und gegen die Hisbollah verbrecherisch vor, die Palästinenser haben allen Grund sich vor den Israelis zu fürchten, sonst aber machen die Israelis niemandem Angst

    An der Entführung Eichmanns war 1960 haben damals nur wenige Deutsche – ausser den Regierenden – Anteil genommen und heute ist Eichmann wahrscheinlich nur ganz wenigen Deutschen ein Begriff.

    Wieso ist es über 60 Jahre nach der Entführung von Eichmann, für sie so wichtig herauszufinden, ob die Entführung wirklich so »heldenhaft« war, oder sich bloß der Mossad damit zu Unrecht schmücken wollte?

    1. Wieso ist es über 60 Jahre nach der Entführung von Eichmann, für sie so wichtig herauszufinden, ob die Entführung wirklich so »heldenhaft« war, oder sich bloß der Mossad damit zu Unrecht schmücken wollte?

      Das hat sie schon rausgefunden und auch veröffentlicht, du könntest es einfach lesen. Spoiler: Die Obrigkeit mauert nicht maximal , weil die Angelegenheit total uninteressant ist.

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