
Das BSW hat jetzt seine Klage auf Neuauszählung der Bundestagswahl vom Februar 2025 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Entscheidung darüber wird ein Lackmus-Test für das bundesdeutsche politische System.
Zweifellos leben wir in stürmischen Zeiten. Die nächsten Monate werden nicht nur darüber entscheiden, ob der seit nunmehr vier Jahren tobende Ukraine-Krieg endlich beendet wird (oder sich im Gegenteil sogar ausweitet, bis hin zu einem offenen militärischen Konflikt zwischen der NATO und Russland), ob die Krise im Nahen Osten in einen förmlichen Krieg USA contra Iran mündet, ob der ökonomische, soziale und kulturelle Niedergang Europas sich fortsetzt und ob es den Staaten des „Globalen Südens“ gelingen wird, die ultra-imperialistischen Ambitionen der derzeitigen US-Regierung im Zaum zu halten. Sie werden auch darüber entscheiden, wie viel Demokratie in Europa und insbesondere in Deutschland noch übrig ist. Und der Knackpunkt in letzterer Hinsicht wird die Antwort der Karlsruher Verfassungsrichter auf das Begehren des BSW sein, das Ergebnis der letzten Bundestagswahl einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen.
Denn Wahlen in einer Demokratie sind im Grunde genommen ein bisschen das, was Gottesdienste für Religionen sind. Sie müssen absolut fair und sauber sein – und viele Jahrzehnte lang zweifelte in der Bundesrepublik Deutschland auch kaum jemand daran, dass sie dies auch waren. Das hat sich allerdings in letzter Zeit sehr geändert: Mehrmals ergaben Überprüfungen von Landtagswahlen Unsauberkeiten bei der Stimmauszählung, in Berlin musste sogar die Abgeordnetenhaus-Wahl von 2021 komplett wiederholt werden – Leidtragender der Zählfehler war auffällig oft die AfD.(1) Und das Ganze kulminierte dann in dem hauchdünnen Verfehlen der 5-Prozent-Marke durch das Bündnis Sahra Wagenknecht am Tag der Bundestags-Neuwahl im Februar 2025: Erst spät in der Nacht verkündete die Bundeswahlleiterin, der Partei würden rund 14 000 Stimmen für den Einzug in das Parlament fehlen (fälschlicherweise, denn diese Zahl wurde dann später um etwa 4300 Stimmen nach unten korrigiert).(2)
Fragwürdige Platzierung des BSW auf dem Stimmzettel
Dass es bei dieser Wahl nicht überall korrekt zuging, kristallisierte sich recht schnell heraus. Und fragwürdig war eigentlich schon die Platzierung des BSW auf dem Stimmzettel: direkt unter dem „Bündnis Deutschland“, einer Allianz aus mehreren rechtspopulistisch gepolten Splittergruppen (unter ihnen die Bremer „Bürger in Wut“).(3) Ein potenzieller BSW- oder „Bündnis Deutschland“-Wähler musste also schon sehr genau aufpassen, welches Kästchen er hier ankreuzte, um zu verhindern, dass er aus Versehen das seiner Meinung nach falsche Bündnis wählte. Und prompt gab es in dieser Hinsicht Auffälligkeiten in verschiedenen Stimmbezirken in mindestens zwei Bundesländern: Nordrhein-Westfalen und Brandenburg: In manchen Wahllokalen erhielt das BSW 0 Stimmen, das Bündnis Deutschland hingegen zwei- oder dreistellige Stimmen-Ergebnisse (und das, obwohl Letzteres bundesweit nur 0,2% der Zweitstimmen erreichte). Punktuelle Nachzählungen ergaben schließlich, dass bei der Stimmenauswertung durch die Wahlhelfer beide Parteien nicht selten schlicht miteinander verwechselt wurden – die Zahl der dem BSW bundesweit fehlenden Stimmen wurde schließlich auf circa 9500 korrigiert.(4) Wie viele Wählerinnen und Wähler beide „Bündnisse“ bereits bei der Stimmabgabe miteinander verwechselt haben, lässt sich allerdings im Nachhinein nicht mehr eruieren, hier darf also munter spekuliert werden.
Mehrere Eilanträge des BSW, eine Neuauszählung bundesweit anzuordnen, lehnte das Bundesverfassungsgericht jedoch ab, mit dem Hinweis auf das traditionelle Prozedere, das vorsieht, dass sich zuerst der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages mit derartigen Einsprüchen zu beschäftigen habe. Letzteres eigentlich ein Unding: Abgeordnete von Parteien, die befürchten müssen, bei einem nachträglichen Einzug der politischen Konkurrenz in das Parlament Mandate zu verlieren, entscheiden über eine Überprüfung der Wahl. Nicht verwunderlich also, dass sich besagter Ausschuss jede Menge Zeit ließ: erst, um sich zu konstituieren, dann, um zu entscheiden. Und – große Überraschung! – um im Dezember 2025 (!), satte zehn Monate nach der Wahl, das Begehren des BSW schließlich abzulehnen. „Honi soit qui mal y pense“, pflegen die Franzosen zu so etwas zu sagen…
Regierung ohne Mehrheit?
Denn sollte das Bündnis Sahra Wagenknecht (das sich inzwischen in „Bündnis für soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft“ umbenannt hat) doch noch nachträglich in den Bundestag einziehen, hätte die schwarz-rote Koalition keine Mehrheit mehr – gewählt wurden die sie tragenden Parteien schließlich nur von gerade mal 44.8% der Wählerinnen und Wähler. Eigentlich wären dann auch alle bisherigen Beschlüsse des Bundestages in dieser Legislaturperiode rechtswidrig – und genau deshalb ist es wohl extrem unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht der BSW-Klage vollumfänglich stattgeben wird. Eine derartige Bombe platzen zu lassen, übersteigt wahrscheinlich den Mut der Verfassungsrichter – sie würde die Grundfesten des deutschen Staates erschüttern. Zu vermuten ist deshalb, dass auch das Gericht zunächst einmal auf Zeit spielen wird – und dann nur an ein paar wenigen einzelnen Orten eine Neuauszählung anordnen wird. Nicht zuletzt die Ignoranz der etablierten Medien in Bezug auf dieses Thema wird mithelfen, es allmählich in Vergessenheit geraten zu lassen – nicht umsonst wird Wagenknecht, früher ein gern gesehener Gast in öffentlich-rechtlichen und Privat-TV-Talkshows, seit längerer Zeit kaum noch eingeladen. Böse Zungen behaupten ja schon seit längerem, das BSW habe lediglich dazu gedient, den Höhenflug der AfD bei den ostdeutschen Landtagswahlen im Jahr 2025 zu stoppen – und sei jetzt im Grunde genommen überflüssig geworden…
Der gesamte Vorgang beleuchtet schlaglichtartig den Zustand der Demokratie in „diesem unseren Lande“: Zäh und verbissen blockiert die politische Elite alle Versuche, eine zweifelhafte Wahl erfolgreich anzufechten. Wesentlich ältere und reifere Demokratien als die deutsche kennen da seit langem einen Mechanismus, mittels dessen fragwürdige Stimmergebnisse korrigiert werden können: die automatische Neuauszählung, zumindest bei einem extrem knappen Ausgang der Wahl.
Die „Fresh Scrutinity“-Regel
In mindestens zwei westlichen Demokratien wird das Ergebnis einer Parlamentswahl grundsätzlich automatisch einer Neuauszählung unterworfen: in Australien und in Neuseeland. In jedem einzelnen Wahlbezirk werden die Stimmzettel noch einmal überprüft – und bei Bedarf die Ergebnisse korrigiert. „Fresh Scrutinity“ („Neue Prüfung“) nennen das die Australier – und etwaige Zählfehler sind schon dadurch extrem selten, weil das auf dem Fünften Kontinent traditionell praktizierte Präferenzwahlsystem mit seinen mannigfachen Auszählungsrunden diese sozusagen stukturell minimiert. Neuseeland hingegen wählt seit einer Wahlreform in den frühen 1990er Jahren de facto mittels einer Version des bundesdeutschen Wahlrechts: einer Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, mit einer wählt er einen lokalen Wahlkreisabgeordneten und mit der anderen eine (landesweite) Parteiliste. Ausschließlich die Listenstimmen entscheiden über die proportionale Verteilung der Parlamentsmandate, Direktmandate werden von diesen abgezogen, so wie früher hierzulande kann es also „Überhangmandate“ geben. Größter Unterschied zu Deutschland: Eine Partei muss entweder 5% der Listenstimmen erreichen oder ein Direktmandat, um an der Mandatsverteilung zu partizipieren. Die automatische Neuauszählung des Wahlergebnisses gilt sowohl für die Ergebnisse in den einzelnen Wahlkreisen als auch für die Listenwahl.(5)
In Kanada gibt es keine flächendeckende automatische Neuauszählung, aber sehr wohl eine bei einem knappen extrem Wahlergebnis. In allen Bezirken, in denen der Abstand zwischen dem erstplatzierten Kandidaten und dem Zweitplatzierten geringer ist als 0,1%, muss grundsätzlich nachgezählt werden. Bei Wahlen zu den Provinzparlamenten gibt es keine einheitliche Regelung; die einzelnen Provinzen haben hierzu unterschiedliche Bestimmungen erlassen. Meist wird eine automatische Neuauszählung durchgeführt, wenn der Abstand zwischen den miteinander konkurrierenden Kandidaten/Parteien weniger als 0,2% oder weniger als eine vorab festgelegte Stimmenzahl beträgt. Nur in der frankophonen Provinz Québec und in New Brunswick gibt es keine derartigen Regelungen.(6)
Auch in den USA gelten auf Einzelstaatsebene unterschiedliche Wahlgesetze. In immerhin 16 der 50 Bundesstaaten gibt es, wie in Kanada, eine automatische Neuauszählung bei knappen Ergebnissen. Angeordnet wird sie in der Regel entweder bei einem Abstand von 0,2% oder weniger zwischen den führenden Kandidaten/Parteien oder bei 0,5% Abstand oder weniger. In einigen Bundesstaaten muss sie sogar bei einem Abstand von 1% oder weniger durchgeführt werden.(7) Allerdings sind Präsidentschafts-, Kongress- und lokale Wahlen in den USA traditionell oft unsauber: Jahrzehntelang fälschte die lokale Organisation der Demokratischen Partei in New York („Tammany Hall“ genannt, nach ihrem Versammlungsort) im 19. und im 20. Jahrhundert die Gemeinderatswahlen, um ihre Macht zu zementieren; die Republikaner wiederum verschafften im Jahr 2000 ihrem Präsidentschaftskandidaten George W. Bush in Florida die Wahlmännerstimmen des Bundesstaates (und damit den Gesamtsieg), mehrere Nachzählungen der abgegebenen Stimmen erbrachten jedes Mal (!) ein anderes Ergebnis… (8)
0,019% der Stimmen entscheiden über die politische Macht
Nach australischem, neuseeländischem, kanadischem und US-amerikanischem Muster wäre also in Deuschland eine automatische Neuauszählung des Ergebnisses der letzten Bundestagswahl zwingend erforderlich gewesen: Nur 0,019% betrug für das BSW schließlich der Abstand zur Fünf-Prozent-Klausel. Dass die führenden Politiker von CDU, CSU, SPD, Die Grünen und Die Linke es unter diesen Umständen nicht für notwendig erachten (im Unterschied zu denen der angeblichen „Nazi-Partei“ AfD!), eine Ergebnisüberprüfung anzuordnen, ist ein Skandal. Und lässt erkennen, wofür diese „Leistungsträger der Gesellschaft“ die Wahlbevölkerung im Grunde genommen halten: für tumbes Stimmvieh, das nur dazu da ist, der politischen Macht (mitsamt den zugehörigen Privilegien) alle vier Jahre den Schein einer demokratischen Legitimität zu verleihen. Diese aber bröckelt nun schon seit geraumer Zeit. Und – leider, leider – sieht es derzeit absolut nicht danach aus, als sei die etablierte bundesdeutsche Politiker-Kaste gewillt, dies auch nur zur Kenntnis zu nehmen.
Fußnoten
1) Etwa bei der Landtagswahl 2017 in Nordrhein-Westfalen: „AfD bekommt nachträglich mehr Stimmen“, n-tv, 24. Mai 2017
2) „Mehr Stimmen für das BSW – aber nicht genug“, www.tagesschau.de (14. März 2025)
3) „Bundestagswahl 2025: Reihenfolge der Parteien auf Stimmzetteln steht fest“, Pressemitteilung der Bundeswahlleiterin vom 8. Februar 2025
4) „BSW und Bündnis Deutschland verwechselt – Neuauszählung in einem Wahlbezirk“, Westfälische Nachrichten, 5. März 2025; „Endgültiges Ergebnis in Brandenburg sieht BSW vor Linke“, www.rbb24.de
5) Australian Electoral Commission: „House of Representatives Count“, 25. August 2021; New Zealand Parliament, „Electoral Act“, 1998
6) „Election recount“, auf: https://en.wikipedia.org
7) Siehe Fußnote 6
8) Aimee Lamoureux, „The Rise And Fall Of Boss Tweed’s Tammany Hall“, auf: https://allthatsinteresting.com (3. September 2019); Ron Elving, „The Florida Recount Of 2000: A Nightmare That Goes On Haunting“, NPR, 12. November 2018





„Ab wann darf man es „Fake-Demokratie“ nennen?“
Antwort: Schon immer!
Ich unterstütze das BSW bei seinem Bestreben, die Neuauszählung zu erzwingen´, habe aber das ungute Gefühl, daß das Gericht die Sache mindestens verschleppen, wenn nicht sogar ablehnen wird. Zuviel steht auf dem Spiel, denn der Betrug war vom Folgetag der „Wahl“ an bereits offensichtlich, und dennoch hat niemand reagiert. Beginnend mit der Wahlbeauftragten, die nach dem Auswerten der Daten bereits eine Neuauszählung hätte veranlassen müssen, stattdessen aber ein „amtliches Endergebnis“ verkündete, in dem schon über 3000 Stimmen zugunsten des BSW korrigiert werden mußten. Mehr als für alle anderen Parteien zusammen. Weiter über den Bundestag, der sogar die Einrichtung des zuständigen Ausschusses lange verweigerte, und so weiter. Die müßten sich ja jetzt auch alle Rechtsbeugung vorwerfen lassen. Das Verfassungsgericht inklusive, die auch schon früher hätten entscheiden können, ohne auf den Wahlprüfungsausschuß des Bundestages zu verweisen.
Und ja, die aktuelle „Regierung“ hat keine Mehrheit. Da aber in solchen Fällen einfach „Tatsachenentscheidungen“ geltend gemacht werden, wird keiner der seitdem gefaßten Beschlüsse ungültig werden. Und daß die Politik anders wäre, wen man noch die Oliven in die „Koalition“ einbezöge, um die erforderliche Mehrheit wieder herzustellen, glaubt ja wohl auch keiner ernsthaft. Wer die größte Verschuldung in der Geschichte der BRD mit einem abgewählten Bundestag beschließt, der macht für jeden Beschluß die Beine breit. Die „Linke“ inklusive.
Eine Demokratie wird aus dieser BRD nicht mehr. Wir haben ein Parlament, das es ablehnt, Gesetze zu machen, und sich diese stattdessen von der Bundesregierung und der EU vorgeben läßt. Also wozu dann noch diese „Schwatzbude“? Das Volk hat auch nichts zu bestimmen, denn Volksabstimmungen sind nicht vorgesehen, und die Justiz handelt auch weitgehend auf Anweisungen der Regierung(en). Wenige Ausnahmen wie die Richterschaft (und nur die!!!!) im Ballweg-Prozeß müssen schon als seltene Glücksfälle angesehen werden.
Die essentielle und in Sonntagsreden mantraartig beschworene „Gewaltenteilung“ existiert nicht!
Die Exekutive macht die Gesetze (oder sogar Lobbygruppen, die der Exekutive ihre „Wünsche“ mitteilen)
Die Exekutive setzt sie um
Die Exekutive bestimmt über das Weisungsrecht über Staatsanwaltschaften, wer im Zweifelsfall Ärger mit der Justiz bekommt – und wer nicht.
Legislative
Exekutive
Judikative
Alles Schall und Rauch. Es bestimmt allein die Exekutive. Und deren Mitglieder sind von NIEMANDEM gewählt. Die berühmte „repräsentative Demokratie“ ist also noch nicht mal rudimentär möglich.
So sehr ich es mir auch wünsche, dass bestätigt wird, dass die Auszählung falsch und die Stimmabgabe schon mit der Platzierung auf eine Falte im Stimmzettel bewusst beeinflusst war, so wird ein auch immer geartetes Ergebnis nichts daran ändern, dass die „repräsentative“ Demokratie in der BRD keine Demokratie (mehr) ist. Dies beweist auch und gerade das BSW, indem es sich verpflichtet fühlt, in Koalitionen mitzuwirken, die genau das Gegenteil davon praktizieren, was die ehrenwerten Vertreter von BSW proklamieren. Der Staatsfunk wird ausdrücklich unterstützt und ihm seine horrrenden Gelder zugestanden, die zu Gehältern führen, wo z.B. Ärzte und Ingeneiuere vor Neid erblassen müssten, wenn sie nicht ihren Beruf als Berufung verstehen würden. Wie die großen Parteien zu Gaza und den Banderas stehen, ist bekannt und wird mindestens in Thüringen aktiv durch BSW unterstützt. Würde BSW hinschmeißen, hätte Voigt ein Problem. Und daher wird auch ein noch so zugunsten von BSW ausgehendes Urteil nichts an der derzeitigen Ausführung der bundesdeutschen Demokratie ändern. Es gibt schlicht keine wirkliche Opposition, maximal so ein bischen durch die AFD, aber nur in Bezug auf Russland, und das vermutlich auch nur bis zu einer Regierungsbeteiligung. Nein, es ist sinnlos, die Demokratie ist am Ende, und diesen ganzen Verwaltungsaufwand, u.a. mit weisungsgebundenen Anwälten, werden wir uns auch nicht mehr leisten können. Wir sind eh schon auf dem besten Weg zur Diktatur, vdL, Kallas und Merz entscheiden, ob und wie wir leben dürfen. Aber der Michel braucht auch noch so ein bischen Unterhaltung.
Deutschland war seit 1945 nie eine Demokratie, sondern ein besetztes Land.
Seit dem vollständigen Inkrafttreten des 2+4-Vertrags hat sich Deutschland immer mehr zu einer Bananenrepublik entwickelt und die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass Deutschland auf dem Weg in die Vergangenheit ist.
Man hofft, als Lakai der USA die erste Geige in Europa zu spielen und dem Kontinent seinen Stempel aufdrücken zu können.
Wirklich linke Parteien, wie das BSW, sollen und dürfen daher nie in eine Machtposition kommen.
Real ist, bereits in naher Zukunft werden CDU und CSU mit der AfD eine Koalition eingehen und dann kann sich hier mindestens die Hälfte der Bevölkerung warm anziehen.
Der Wahlbetrug ist da nur Q.E.D. (quod erat demonstrandum)
0,019%
Wie groß ist eigentlich der zu erwartende Fehler bei fast 50 Millionen angegebenen Stimmen?
Der Wikipediartikel ist auch schön geschrieben und erwähnt den Einspruch erst ganz am Ende. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht steht bisher nicht drin.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahl_2025
Unsere Demokratie ist die beste!
Das BSW hat schon einige „Hochrechnungen“ angestellt, basierend auf Informationen über bislang nicht korrigierte Zählfehler. Dazu kommen statistische Auffälligkeiten, wie das punktuell übermäßig gute Abschneiden des „Bündnis Deutschland“ in hunderten Wahlkreisen bei gleichzeitig wenig bis gar keinen Stimmen für das BSW. Und auch wenn man nicht ausschließen kann, daß hier auch tatsächliche Abstimmfehler aufgrund von Verwechslungen der namensähnlichen Listen vorgekommen sein könnten, die also auch bei einer Nachzählung bestand hätten, ist allein die Tatsache, daß dem BSW noch vor der Verkündung des „Amtlichen Endergebnisses“ über 3000 Stimmen gutgeschrieben wurden, ohne daß wirklich nachgezählt worden war ein klares Indiz dafür, daß die „fehlenden“ gut 9.000 Stimmen tatsächlich im Pot waren. Ich glaube, im BSW rechnet man mit mindestens 30.000 Stimmen mehr bei einer korrekten Nachzählung.
Wie schon erwähnt, wird uns auch das BSW nicht vom Kapitalismus befreien
Und, eine „Demokratie“ hat es eh nirgendwo bisher gegeben.
Rien a ajouter!
In der Schweiz gibt es Demokratie. Auch dort ist sie durch die Gleichschaltung der Massenmedien in Gefahr.
„[…]Wer bestimmt, was gesagt werden darf? – Küppersbusch TV[…]“
Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=9GmkFUPRreo
Die Luxusschelte der neoliberalen Mainstream-Medien, sowie mit denen verbundene Politiker/-innen gegenüber der Linkspartei, und Frau Heidi Reichinnek, auf die Herr Friedrich Küppersbusch wie gewohnt kritisch-satirisch reagiert, erinnert mich an wen?
Für wie dämlich halten uns die Neoliberalen in Deutschland wenn diese jetzt die selbe Masche bei Frau Heidi Reichinnek ausprobieren wie bei einer anderen – jetzt prominenten BSW-Ex-Vorsitzenden sowie Ex-Linken-Promi – und denken wir haben die alte Sache „mit dem Hummeressen“ vergessen?! 🙂
Merke:
Die Linke soll gefälligst von vorneherein in Sack und Asche in den Bundestag gehen wenn diese sich von für „sozial Schwache“ sowie „die Unterschichten“ einsetzt *Ironie*
Amüsierter Gruß
Bernie
@Bernie
„Für wie dämlich halten uns die Neoliberalen in Deutschland…“
Keine Ahnung, wen du mit ‚uns‘ meinst…
In deinem Fall (und auch dem des Träumers) jedenfalls für dumm genug, das ihr euch keine Sorgen machen müsst; wer sollte euch auch als Gefahr betrachten? Klugscheissende Schleimer, welche ihre Texte der aktuellen Wetterlage anpassen, fürchtet niemand…
Spätestens ab dem 17. August 1956.
Da stellt der Autor den BSW Wählern aber ein schlechtes Zeugnis aus, wenn er sie für blöd genug hält, Deutschland statt Sahra Wagenknecht zu wählen, zumal Sahra doch viel schöner ist als Deutschland. Nur dass sie sich sofort als absolute Opportunistin geoutet hat. Da wurde mir klar, dass sie nicht Schneewittchen, sondern die böse Königin ist, und ich habe eine Alternative gewählt.