Hintergrund

BGH: Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung kann ohne Verfassungsänderung im Kriegsfall ausgesetzt werden

Ein Ukrainer darf nach dem BGH in die Ukaine abgeschoben werden, obwohl es dort kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung gibt. Deutsche Wehrpflichtige könnten, so das BGH, „in außerordentlicher Lage … gehindert sein, den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern“.

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»Achtung Überbreite« steht auf dem Trecker. Wenn es nach dem neuen EU-Agrarkommissar geht, wäre das auch das Motto für die EU-Landwirtschaft. Sie soll »wettbewebsfähig und widerstandsfähig« sein. | Foto: Florian Schwinn

Zukunft Landwirtschaft in Europa

Dies ist die dritte Kolumne, die mit dem raumgreifenden Begriff Zukunft überschrieben ist. Zuerst ging es im letzten Blog des vergangenen Jahres und dem zugehörigen Podcast ganz grundsätzlich darum, ob wir Menschen nicht nur einzeln, sondern auch als Kollektiv lernfähig sind, und damit zukunftsfähig.

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