Masken: Gift im Gesicht – Update

„Was wir da über Mund und Nase ziehen, ist eigentlich Sondermüll“, sagt Prof. Michael Braungart, der wissenschaftliche Leiter des Hamburger Umweltinstituts. Bild: Unsplash

An dieser Stelle habe ich im Februar über Schadstoffe und lungengängige Mikroplastikpartikel in den seit Januar in vielen öffentlichen Bereichen vorgeschriebenen FFP2- und OP-Masken berichtet (Maskenpflicht: Gift im Gesicht). Anfang April hat das „Recherchezentrum Correctiv“ in einem „Faktencheck“ befunden, es gebe „keine Belege für Schadstoffe oder Inhaltsstoffe in gesundheitsgefährdenden Mengen in zugelassenen Masken“. Ebenfalls im April hat dann Prof. Michael Braungart an einem Beispiel diese Belege vorgestellt.

Also noch einmal dieses Thema. Und dieses Mal gleich mit der Ansage: Nein, ich bin kein Corona-Leugner und nicht gegen das Maskentragen. Ich hätte nur gerne schadstofffreie Masken und unterstelle mal, dass die meisten von uns das wollen.

„FFP2- und OP-Masken, die nach EU-Norm zugelassen sind, dürfen keine Gesundheitsgefahr darstellen“, schreibt Correctiv. Und weil nicht sein kann, was nicht sein darf, ist es dann auch nicht so? Um das zu belegen hat die Kollegin von Correctiv keine Mühe gescheut. Sie hat eine große Abfrage durchgeführt und minutiös aufgelistet, wie FFP2- und OP-Masken zertifiziert werden. Das allein hätte allerdings schon stutzig machen können – oder sogar müssen.

Gift im Gesicht?

Nachgefragt hat Correctiv beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM und dort die Antwort erhalten, dass OP-Masken „kein behördliches Zulassungsverfahren durchlaufen, sondern ein sogenanntes Konformitätsbewertungsverfahren“, bei dem der Hersteller nachweisen muss, dass sein Produkt der Norm entspricht. Dabei kann er Prüfunternehmen wie Dekra oder TÜV hinzuziehen. Und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zitiert Correctiv entsprechend: „Wenn ein Inhaltsstoff im Verdacht stünde, die Gesundheit zu beeinträchtigen, so müsse dies der Hersteller ‚im Rahmen der obligatorischen Risikobewertung‘ berücksichtigen.“ Außerdem schreibt die Behörde, sie habe bisher keine Informationen darüber, „dass aufgrund von Stoffen in Schutzmasken nachweislich Risiken für die Tragenden ausgehen und kann diese deshalb weder bestätigen noch ausschließen“.

Auch zu dem an dieser Stelle im Februar beschriebenen Problem der lungengängigen Mikroplastikfasern hat Correctiv die BAuA befragt. Und die Antwort: „Bislang seien ‚keine Probleme durch lungengängige, biobeständige Fasern bekannt geworden.‘ Der Prüf-Norm zufolge dürften sich auch gar keine Fasern des Filtermediums lösen und von diesen ‚keinerlei Gefährdungen ausgehen‘.“ Ende der Durchsage. Was nicht bekannt ist, gibt es nicht.

Soweit eine sehr ordentliche Abfrage mit dem eigentlichen Ergebnis, dass es keine unabhängige Prüfung der Masken gibt, sondern die Behörden sich auf die Angaben der Hersteller verlassen.

Schon im Dezember vergangenen Jahres gab es aber zahlreiche Berichte über Masken, die nicht einmal die vorgeschriebene Filterleistung erbrachten. Report Mainz berichtete am 1. Dezember 2020 über mangelhafte Masken in Kliniken und Apotheken. Die Redaktion hatte Masken aus chinesischer Produktion testen lassen und festgestellt, dass sie statt der vorgeschriebenen maximal sechs Prozent über vierzig Prozent der Viren durchlassen. Einer von vielen Berichten dieser Art. Nicht bezogen auf Schadstoffe, aber ein Hinweis darauf, dass mit den uns verordneten Masken nicht alles so ganz in Ordnung sein könnte.

Auch die DGUV hat Correctiv gefragt, die „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“, und die Antwort erhalten, „dass es wenig zielführend sei, Stoffe zu nennen, die – mit möglicherweise sehr empfindlichen Analysemethoden – ‚nachgewiesen‘ worden seien. Entscheidend sei, in welchen Mengen sie vorhanden sind und ob sie überhaupt aus dem textilen Gewebe freigesetzt werden könnten“.

Immerhin zitiert Correctiv dann auch den TÜV Rheinland: „Wenn eine Maske unangenehm riecht, Finger weg. Das muss zwar nicht heißen, dass das Produkt gefährlich ist. Aber es kann ein Indiz dafür sein, dass Chemikalien enthalten sind, die in dieser Menge nicht verwendet werden dürfen.“ Wenn nichts ausgast, kann auch nichts riechen. Also was jetzt?

Nun, der unangenehme Geruch und allergische Reaktionen, das waren auch die Indizien, die Prof. Michael Braungart und seine Studierenden an der Leuphana in Lüneburg darauf brachten, die Masken mal genauer zu betrachten. Besorgte Bürgerinnen und Bürger hatten sich mit den im Handel erworbenen Masken an das von Michael Braungart geleitete Hamburger Umweltinstitut gewandt und um Beurteilung gebeten. Das Ergebnis der Untersuchungen war, dass die Masken einen ganzen Cocktail von Schadstoffen enthalten und diese Schadstoffe sehr wohl auch ausgasen, also eingeatmet werden.

Das ist das, worüber ich im Februar berichtete. Die Untersuchung einzelner Masken ist natürlich keine groß angelegte Studie nach wissenschaftlich korrekter Methodik. Aber ist sie deshalb auch kein Beleg? Nicht einmal ein Anstoß, der eine solche wissenschaftliche Studie bei den Behörden zur Folge haben sollte?

Eine der getesteten Masken. Diese hier gekauft mit einem Gutschein des Bundesgesundheitsministeriums bei zwei Euro Zuzahlung in der Hamburger Bahnhofsapotheke. Bild: Florian Schwinn

Problem Grenzwert

Ende April hat Michael Braungart als Gastredner bei der Online-Konferenz „Chemie 2021“ des Handelsblatts die Laboruntersuchung einer handelsüblichen und heute noch in Apotheken erhältlichen FFP2-Maske vorgestellt. Als Beispiel für „schlechte Chemie“.

Das Ausgasungsprotokoll zeigt in vielen Peaks wie die in diesem Fall gemessenen fünfzig Schadstoffe aus der Maske in die Atemluft abgegeben werden. Keiner der Stoffe überschreitet einen Grenzwert, für viele gibt es nicht mal einen. Aber was bedeutet das? Kann man sich bei der Bewertung eines Chemiecocktails in unserer Atemluft auf die Einhaltung von Grenzwerten zurückziehen? Ist es ausreichend, dass zur Wirkung solcher Chemiecocktails keine Untersuchungen vorliegen? Reicht uns das bei der Bewertung der Masken, die wir jetzt seit Monaten auf die Nase verordnet bekamen? Die eigentlich als Arbeitsschutzmasken entwickelt wurden, für den kurzzeitigen einmaligen Gebrauch bei Staubentwicklung.

Hier das Ausgasungsprotokoll der abgebildeten FFP2-Maske. Jeder Peak ein Schadstoff. Bild: HUI (Hamburger Umwelt Institut)

Ein Kollege aus dem Bereich der analytischen Chemie hat Braungart inzwischen darauf hingewiesen, dass man auch die Grenzwerte im Fall der Masken anders berechnen müsste. Die gelten nämlich bei Ausgasungen von Schadstoffen immer für einen Kubikmeter Luft. In unserem Rachenraum sammeln sich die Schadstoffe aber in einigen Kubikzentimetern, weshalb die Menge in der tatsächlichen Atemluft auch bei deutlicher Unterschreitung der Grenzwerte erheblich sein kann. „So gerechnet kommt man bei Formaldehyd und bei einigen flüchtigen organischen Kohlenwasserstoffen der von uns untersuchten Maske auf Werte, die weit über den Grenzwerten für Gebäude liegen“, sagt Braungart.

Und dann gibt es in dem Messprotokoll eine ganze Reihe von Chemikalien, „die bisher gar nicht diskutiert werden“. Als Beispiel nennt er Teflon-Verbindungen, die die Feuchtigkeit an den Masken abperlen lassen sollen, oder auch Flammschutzmittel, von denen man sich nicht einmal recht vorstellen kann, was sie in den Masken zu suchen haben. Sollen Raucher geschützt werden? „Man kommt wirklich aus dem Staunen nicht heraus, wie viele unterschiedliche Chemikalien aus den Masken gasen“, sagt Braungart: „Selbst, wenn es keine Gesundheitsgefährdung ist, was da in diesen Masken verbaut ist, so ist es doch ‚chemische Belästigung‘. Und auch vor der sollte ich geschützt sein. Im Bundesimmissionsschutzgesetz steht, dass vermeidbare Emissionen zu unterbleiben haben.“

Und hier die Auflistung der Inhaltsstoffe der abgebildeten FFP2-Maske. „Man kommt aus dem Staunen nicht heraus, wie viele unterschiedliche Chemikalien aus den Masken gasen“, sagt Michael Braungart. Bild: HUI (Hamburger Umwelt Institut)

Correctiv hat seinen Beitrag nach einer Mailkorrespondenz mit Michael Braungart ergänzt um dessen Hinweis auf mögliche Synergieeffekte der Schadstoffe und auf das Fehlen einer Studie zu diesem Thema. Der Beitrag endet jetzt mit dem Satz: „Ob solche Stoff-Wechselwirkungen also tatsächlich auftreten, wird durch die Untersuchung nicht belegt.“

Nicht belegt?

Ja, klar: Ein einzelner Maskentest sagt noch nichts über andere, nichts über alle Masken. Dazu bräuchte es eine umfassende Studie. Zu der es dann sicher bald auch Untersuchungen geben würde, die die Gesundheitsgefährdung bezweifeln. Mit den Corona-Masken ist so viel Geld verdient worden, dass die Hersteller so etwas locker finanzieren können. Dieses Spiel kennen wir zum Beispiel von den Pestiziden. Und bei Widerspruch ist es dann auch erst einmal, trotz Belegen, „nicht belegt“.

„Nicht belegt“ ist ein Lieblingsbegriff der „Faktenchecker“, nicht nur bei Correctiv. Wenn eine Gefahr nicht belegt ist, heißt das aber nicht, dass sie nicht da ist.

Aus dem Beitrag von Correctiv lässt sich übrigens auch etwas ganz anderes lesen: dass hier nämlich ein versteckter Kampf gegen die Corona-Leugner geführt wird und im Sinne der Gemeinschaft einer Maskenpanik vorgebeugt werden soll. Wenn das so gedacht wäre, dann wäre das ziemlich sinnfrei, denn das Hamburger Umweltinstitut hat schon ganz am Anfang der Pandemie dazu aufgefordert, Masken zu tragen. Die Vermutung kann ich übrigens auch nicht belegen. Sie ergibt sich aber aus einigen unfairen Formulierungen. So wird das Hamburger Umweltinstitut stets als „Verein“ bezeichnet. Eine Überschrift lautet zum Beispiel: „Verein stellt unbelegte Behauptungen über Schadstoffe in Masken auf“. Der TÜV dagegen wird als honorige Organisation behandelt, obwohl er doch den Verein sogar im Namen führt. Und die Prüforganisation Dekra ist auch ein Verein.

Apropos Dekra: Nachdem im Februar aufflog, dass viele Hersteller fehlerhafte Masken lieferten und Millionen der vom Staat beschafften Masken wieder aus dem Verkehr gezogen werden mussten, wurde die Dekra vom Land Baden-Württemberg beauftragt, die Masken zu überprüfen. Nicht auf Schadstoffe, sondern auf Funktionsfähigkeit. Ergebnis: die Masken von 13 der 27 überprüften Hersteller sind durchgefallen. Und heute berichtete, dass im Testzentrum des Lübecker Medizintechnik-Herstellers Dräger Dreiviertel aller geprüften Masken die EU-Norm nicht erfüllten.

Und weiter?

Wer macht nun und wer bezahlt die umfassende wissenschaftliche Studie zu den Schadstoffen in den Masken und zu den lungengängigen Mikroplastikpartikeln, die es laut Correctiv angeblich auch nicht geben soll? Wer klärt, wie gefährlich die einzelnen Schadstoffe sind, und vor allem, wie gefährlich der Schadstoff-Cocktail ist?

Warum eigentlich sollten wir bei der allgemeinen Nachrichtenlage zu defekten und unwirksamen Masken glauben, dass sich irgendjemand bei den Herstellern dafür interessiert, ob uns die darin verbauten Stoffe schaden könnten? Schadstoffe, die in solchen Masken einfach nichts zu suchen haben, in welcher Konzentration auch immer. Warum sollten wir darauf vertrauen, dass unsere Behörden sich für langfristige Wirkungen von Schadstoff-Cocktails interessieren, wo sie doch bei der Zulassung zum Beispiel von immer neuen Pestiziden genau darauf noch nie geachtet haben?

Was hilft dem Kläger-Ehepaar in den USA nach über vierzig Jahren behördlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Pflanzenvernichtungsmittel Glyphosat nun die gerichtliche Bestätigung, dass ihre Krebserkrankung wohl dadurch verursacht wurde. Gesundheit lässt sich auch mit zwei Milliarden Dollar Schadensersatz von Bayer/Monsanto nicht kaufen. Ich weiß, der Vergleich hinkt, wie alle Vergleiche. Und er ist die ganz große Keule. Will ja auch nur sagen: Bis zum Gerichtsurteil gab es auch hier „keinen Beleg“ für die krebserzeugende Wirkung des Schadstoffs, nur den begründeten Verdacht.

 

Correctiv: https://correctiv.org/faktencheck/2021/04/08/keine-belege-fuer-gesundheitsgefahren-durch-inhaltsstoffe-in-zugelassenen-ffp2-oder-op-masken/

Hamburger Umweltinsitut zur Maskenuntersuchung: http://www.hamburger-umweltinst.org/

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