EGMR: Rechtsprechung und NS-Nazi-Kontinuität

Fotomontage zum Urteil gegen den Staatssekretär Globke, der am 23.7.1963 vom Obersten Gericht der DDR zur lebenslangen Zuchthaus verurteilt wurde. Bild: Bundesarchiv, Bild 183-B0723-0054-001 / CC-BY-SA 3.0

CDU darf Akten über den Nazi-Juristen Globke privatisieren (1. Teil)

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat vor kurzem eine ganze Reihe von Beschwerden abgewiesen, die von der Journalistin Gaby Weber eingereicht worden waren. Es geht um die Informationsfreiheit, konkret um fünf Fälle: Um die bei der CDU versteckten Globke-Akten, um Unterlagen des Verfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes über ihre Zusammenarbeit mit den südamerikanischen Diktaturen, um die Mauscheleien der Friedrich-Ebert-Stiftung und um die Akten von Altkanzler Kohl, versteckt im Keller seiner Witwe. Allesamt ohne Begründung abgelehnt. Heute: die Globke-Akten, die CDU und die Sozialdemokraten, stets zu Diensten.

Der Gerichthof in Straßburg soll über die Einhaltung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte wachen, als allerletzte Instanz.

Es geht um Grundrechte wie das Recht auf Leben, Informationsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit. Doch allein der Weg bis nach Straßburg ist beschwerlich, um nicht zu sagen: abschreckend für die Bürger. Ein Antragsteller muss zunächst den gesamten Rechtsweg in seinem Heimatland durchlaufen, mehrere Instanzen. Das kann Jahrzehnte dauern und viel Geld kosten. Es lohnt sich nur, wenn es um Grundlegendes geht, und dazu sollte die Aufarbeitung des Nationalsozialismus und seine Kontinuität im jungen Bonner Staat gehören.

Für diese Kontinuität steht eine Person: der Nazi-Jurist Hans Globke. Doch die Akten über ihn liegen nicht im Bundesarchiv, wo sie laut Gesetz hingehören, sondern bei der privaten Konrad-Adenauer-Stiftung. Und die kann damit machen, was sie will. Nun hat der oberste Europäische Gerichtshof entschieden, dass er gegen diesen Rechtsbruch nichts einzuwenden hat. Ohne Begründung lehnte er den Fall ab. Schulterschluss des Straßburger Richters mit seinen deutschen Kollegen? Posthum mit dem Kollegen Globke? Oder ein Liebesdienst für die Christdemokraten?

Globke war Autor des wichtigsten Kommentars zu den Nürnberger Rassegesetzen, des juristischen Rahmens für die Judenverfolgung. Als Ministerialrat im Reichsinnenministerium Hitlers hatte er dafür gesorgt, dass diese Gesetze im In- und im (besetzten) Ausland gegen jüdischen Besitz angewandt wurden. Auf seine Initiative wurden ihre Pässe mit einem „J“-Stempel versehen, um ihre Flucht zu verhindern. Besonders die Schweizer waren dafür dankbar, weil sie zwar jüdisches Vermögen nahmen, aber nicht die dazugehörigen Menschen.

Nach dem Krieg wurde er Staatssekretär, rechte Hand von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) und Herrscher über den BND. Er war sein Leben lang Beamter, und die Akten über sein Wirken gehören – daran besteht kein Zweifel – gemäß § 2, Abs. 1 des Bundesarchivgesetzes (BArchG) ins Bundesarchiv, wo sie von allen Bürgern, Journalisten und Historikern einzusehen sind. Doch was im Gesetz steht, ist in der Bundesrepublik, die sich „Rechtsstaat“ nennt, nicht Realität. Politiker brechen straflos die Gesetze und die Richter, sogar die internationalen, nicken es ab. Dieser Beweis ist mit dem 13 Jahre langen Rechtsweg gelungen.

Hier die Fakten: Früher war es übliche Praxis, dass Kanzler, Minister und Staatssekretäre ihre Akten als Privateigentum betrachteten und bei Amtsende mit nach Hause nahmen, siehe dazu meinen Film über die „parallelen Verwaltungen“.

Das BArchG sollte 1988 diesen illegalen Zustand beenden. Doch die Politiker griffen weiterhin ihre Papiere fröhlich ab, auch Globke. Nach seinem Tod übergaben seine Erben diese Akten der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung. Dort wollte ich sie 2010 einsehen, bekam aber nur wenige Unterlagen mit dem Hinweis, dass sich in dem Rest Verschlusssachen befänden. Ich forderte das Bundesarchiv auf, diese Akten für mich bereitzustellen. Das Bundesarchiv gab mir Recht, es bedauere ebenfalls diese Privatisierung von amtlichen Unterlagen, ihm seien aber die Hände gebunden. Ich beschloss, die Gerichte anzurufen.

Die Linken, Liberalen und Grünen stellten sich auf die Seite der Adenauer-Stiftung, der Aktenverstecker

In Kürze: Einreichung der Klage 2011 gegen das Bundesarchiv wegen Untätigkeit. Verwaltungsgericht. Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht. Sie landete in Karlsruhe. Die Verfassungsrichter sahen Handlungsbedarf und forderten alle Partei-Stiftungen zu einer Stellungnahme auf und alle, auch die Linken, Liberalen und Grünen, stellten sich auf die Seite der Adenauer-Stiftung, der Aktenverstecker. Ihre Erklärungen ähnelten sich bis auf die Kommata.

Die Ebertstiftung (FES), die in ihrem eigenen Archiv auch amtliche Unterlagen besitzt, hat sogar die Kanzlei, die traditionell das Kanzleramt vertritt – Redeker, Sellner und Dahs – mit einem eigenen Gutachten beauftragt. Ich wollte von der Stiftung – die fast zu 100 % aus dem Staatssäckel finanziert wird – die Höhe des Anwaltshonorars erfahren –, aber sie meinte, sie sei als privater Verein von der Auskunftspflicht befreit. Ich verklagte die FES und stützte mich auf das Pressegesetz, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und auf Artikel 10 der EMRK. Ich verlor in allen Instanzen, die Sache endete in Straßburg, Application No. 47236/20.

In der Globke-Sache lehnte 2017 das Bundesverfassungsgericht mit einem „begründeten Nichtannahmebeschluss“ meine Klage ab. Darin stellte es immerhin fest, dass die Akten nach wie vor Eigentum der Bundesrepublik seien, ich hätte aber das Kanzleramt verklagen müssen. Also: zurück auf Start, Klage gegen das Kanzleramt. Berliner Verwaltungsgericht. Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht. Ablehnung. November 2019 erneute Verfassungsbeschwerde. Am Sachverhalt hatte sich nichts geändert, die Akten befanden sich immer noch in den Händen einer privaten Institution, die der CDU nahesteht und ein starkes Eigeninteresse hat, den Mythos Adenauers und Globkes weiter zu polieren. Doch das BVG erinnerte sich nicht mehr an die eigene Klarstellung von vor zwei Jahren und nahm nun meine Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Ohne Begründung.

Europäische Juristen spielen bei der Vertuschung der Untaten von hohen Nazi-Beamten mit

Im August 2022 legte ich Rechtsmittel vor dem EGMR ein. Ich bezog mich auf Artikel 10, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Informations- und Pressefreiheit, sowie auf Artikel 13, das Recht auf eine wirksame Beschwerde. Manche mögen mich für naiv halten, aber ich hatte mir kaum vorstellen können, dass europäische Juristen bei der Vertuschung der Untaten von hohen Nazi-Beamten mitspielen würden. Hatte die Wehrmacht nicht auch Frankreich überfallen, Polen und viele andere Nationen? Und eine geschichtliche Aufarbeitung ist ohne das Offenlegen aller Papiere nicht möglich, das ist die Grundlage für Gerechtigkeit.

Aber der Einzelrichter in Straßburg Carlo Ranzoni sah das anders. Der Schweizer Jurist hatte als Gerichtsschreiber in St. Gallen gearbeitet, und dann an das Fürstliche Landgericht in Vaduz gewechselt. Liechtenstein nominierte ihn für den EGMR, der ihn 2015 ernannte. Besondere akademische Qualifikationen finden sich in seinem Lebenslauf nicht – aber der Hinweis: dass er Mitglied der Schweizer CVP ist, der Christlich Demokratischen Volkspartei, im Geiste also Parteigenosse von Globke. War dieser Herr befangen? Diese Frage stellte sich in Straßburg niemand. Seine Amtszeit beim EGMR läuft im August dieses Jahres aus.

Wollte Herr Ranzoni noch schnell den lästigen „Weber-Berg“ abarbeiten, die fünf Beschwerden gegen Germany, bevor er in den Ruhestand geht und sich anderen Tätigkeiten widmet. Vielleicht bei der finanzstarken Adenauer-Stiftung? Dieser Verdacht drängt sich auf, Ranzoni hat das richtige Parteibuch und erklärte nicht nur die Globke-Beschwerde (Application No. 42215/22) für unzulässig, sondern praktischerweise auch meine Eingabe gegen die Ebert-Stiftung, beide ohne Begründung.

Die Partei-Stiftungen (finanziert vom Staat) sind damit von der Auskunftspflicht entbunden. Berufung sei nicht möglich, heißt es in seinem Beschluss, wenn man so etwas „Beschluss“ nennen kann. Inhaltlich kein Wort über Globke, seine Rassengesetze und die illegale Privatisierung amtlicher Unterlagen, lediglich ein Hinweis auf einen angeblichen Präzedenzfall des EGMR – Centre for Democracy and the Rule of Law v. Ukraine, Application No. 75865/11.

Im Jahr 2011 hatte die ukrainische NGO eine Beschwerde beim EGMR eingereicht, weil ihr Antrag beim Verfassungsgericht in Kiew auf Einsicht in Gutachten bezüglich der Möglichkeiten von Abgeordneten, Koalitionen zu bilden, abgelehnt worden war. Der Fall hatte nicht das Geringste mit meinem zu tun. Der Menschenrechtsgerichtshof hatte damals die Beschwerde mit der Begründung verworfen, dass die klagende NGO ihren Rechtsanspruch auf Einsicht in diese juristischen Stellungnahmen von Sachverständigen nicht nachweisen konnte. Der Fall Globke liegt völlig anders. Erstens gibt es ein öffentliches Interesse zum Thema Nationalsozialismus. Zweitens haben meine Anwälte meine Recherchen und Bücher, Filme und Artikel zu Nazis, Judenverfolgung und -enteignung und die Skandale des BND und Globke dargelegt. Kein Rechtsanspruch auf Information über Nazi-Verbrecher? Ist das die neue Rechtsprechung des Obersten Europäischen Wächters zur Einhaltung der Menschenrechte?

Alle Gesellschaften, auch nicht-kapitalistische, brauchen eine Justiz für die geregelte Beilegung von Konflikten; Verwaltungs- und Verfassungsrichter sollen die Verletzung von Grundrechten durch die Exekutive verhindern. Das funktioniert nur, wenn die Gesellschaft sie als Respektspersonen akzeptiert, wenn sie Autorität besitzen, gerade in einem Land, in dem die Freisslers und Globkes Karriere gemacht haben.

Aber wie kann man Respekt haben vor systematischen Rechtsverweigerern? Die deutschen Verfassungsrichter und der EGMR-Richter hielten es nicht einmal für nötig, ihre Ablehnung mit nur einer einzigen Zeile zu begründen. Sie haben das BArchG und das Strafgesetzbuch ja gelesen und kennen die Rechtslage. Aber da gibt es halt das Parteibuch und das privilegierte Beamtendasein, das schon Herr Globke genossen hat. Dafür tut man viel.

Vor wenigen Tagen hat die Bundesinnenministerin den neuen Verfassungsschutzbericht vorgestellt und gewarnt, dass unsere Demokratie in Gefahr sei. Ich gebe ihr Recht. Sie ist in Gefahr, ebenso die Idee eines freien und rechtstaatlichen Europas. Aber sitzen die Feinde der Demokratie nicht in Straßburg, Karlsruhe und Berlin?

 

Fortsetzung folgt mit den EGMR-Urteilen 2 und 3: Kollaboration von BfV und BND mit Diktaturen

 

Wer die noch anhängigen Verfahren unterstützen möchte: Paypal: gaby.weber@gmx.net

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15 Kommentare

  1. So ist das also, wenn man denn doch mal zu fragen wagt. Die Gesetze klingen alle sehr vernünftig, transparent und ‚bürgernah‘. Nur die Inanspruchnahme sollte man tunlichst vermeiden. Die ist offenbar nicht vorgesehen.

  2. Wenn man dargelegt hätte, dass Herr Globke ein Stasiverbrecher gewesen wäre, wären die Akten sicher zur Verfügung gestellt worden. Dann allerdings hätte kaum die CDU diese Akten, sondern die Linke oder welche linke Organisation auch immer.

  3. Was die Wenigsten wissen: Adenauer war Mitgründer der VVN, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes. Wozu er berechtigt war, denn diese hatten ihn eingesperrt. Die VVN war dann die stärkste Kraft gegen die Renazifizierung und war als solche permanenten Angriffen ausgesetzt. Ohne dieses Gründungsmitglied hätte sie wohl nicht überlebt.
    Adenauer hat immer Milde für diejenigen an den Tag gelegt, die im Dritten Reich mitgemacht hatten. Die Milde endete erst bei denen, die nach Kriegsende nivcht umdenken konnten. Aber dieser Globke musste es nun wirklich nicht sein. Der war ein maximaler Affront gegen die Alliierten, was sie ihn auch wissen ließen.
    Hat Globke in dieser Eigenschaft den alten Seilschaften wieder auf die Beine geholfen? Eben das stünde vermutlich in den Papieren, die Gaby da anfordert. Und auch: wurde Adenauer unter Druck gesetzt? Aber sind das nicht olle Kamellen, die für die Heutigen nur von historidschem Interesse sind?
    Nicht dieser Meinung war Jürgen Elsässer, solang er noch bei konkret war. Es gäbe da „Kontinuitäten innerhalb der deutschen Eliten“ und zwar hauptsächlich innerhalb der Geheimdienste. Da saß der Globke genau richtig, denn deren Wiederaufbau war seine Aufgabe.
    Kleiner Tipp: man kann vom konkret-Verlag eine Archiv-CD kommen lassen und nachsehen, was Elsässer vor 20 Jahren geschrieben hat. Keiner hat an dieser Stelle tiefer gebohrt als er. Was vielleicht auch seinen Wechsel nach rechts erklärt. Es wäre andernfalls gefährlich für ihn geworden.

    1. Wozu er berechtigt war, denn diese hatten ihn eingesperrt.

      Für alle Interessierten – hier noch ein paar sachdienliche Hinweise von Werner Rügemer zum Fall Adenauer. Ein paar Moneyquotes vorne weg:

      Adenauer und die VVN:

      Nach 1945 trat [Adenauer] sofort in die Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes Bund der Antifaschisten (VVN) ein, bevor er sie als Bundeskanzler gnadenlos verfolgen ließ und selbst zum Verfolger wurde. Er war ein begehrter Aussteller von „Persilscheinen“ für Arisierungsaktivisten wie Deutsche-Bank-Chef Hermann Josef Abs. (…) 1947 war Adenauer als „Verfolgter des NS-Regimes“ in die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes VVN eingetreten. 1950 trat er aus. Seitdem bekämpfte er die VVN gnadenlos.

      Adenauers Entlassung als Bürgermeister von Köln:

      Adenauers Narrativ begann mit der Behauptung: „Die Nazis haben mich 1933 als Oberbürgermeister von Köln entlassen.“ Es war anders. Adenauer und seine Partei, das katholische Zentrum, waren abgewählt worden. Der neue Kölner Oberbürgermeister von der NSDAP leitete zwar ein Dienststrafverfahren gegen Adenauer ein und wollte ihn entlassen. Aber Adenauer wurde nicht entlassen. Im Gegenteil: Er erhielt durch die Vermittlung von Reichsminister Hermann Göring, des zweiten Mannes im NS-Staat, eine Pension auf Lebenszeit.

      Adenauer, der Judenretter:

      Adenauer pflegte nach 1945 das Narrativ: „In der Nazizeit haben Juden mir geholfen.“ Es waren aber nicht „Juden“. Es war ein Jude, und mit ihm hatte es eine besondere Bewandtnis. Dannie Heineman war Chef der europäischen Filiale des US-Konzerns General Electric. Die Filiale SOFINA hatte ihre Europa-Zentrale in Brüssel, expandierte in NS-Deutschland wie auch in Mussolinis Italien. Adenauer hielt ständigen Kontakt zu Heineman und besuchte ihn in Belgien. Der Unternehmer spendete Adenauer immer wieder Beträge zwischen 10.000 und 1.000 Reichsmark – oder auch mal 500 Schweizer Franken für Adenauers mehrwöchigen Urlaub 1939 im Luxushotel im Schweizer Bergort Chandolin. Da griff die scharfe Devisenkontrolle der Nazis nicht ein. So konnte Adenauer seinen schon während der Weimarer Republik geliebten Schweizer Urlaubsort weiter ungestört aufsuchen.

      Und das abschließende Schmankerl: Adenauer im KZ

      Adenauer hat nach 1945 das weitere Narrativ verbreitet, er sei von den Nazis in ein KZ gesperrt worden. Obwohl Adenauer jeglichen Widerstand abgelehnt hatte, wurde er 1944 nach dem Attentat der konservativen Militärs auf Hitler verhaftet. Er wurde in das Lager auf dem Gelände der städtischen Kölner Messe eingeliefert. Das war aber kein KZ. Es war nur ein Durchgangslager und es unterstand nicht der SS. Und es gab, wie immer bei den Nazis, eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, auch bei den Gefangenen. Russische Kriegsgefangene mussten eine Wanne säubern, damit Adenauer ein Bad nehmen konnte. Ein Mithäftling bügelte ihm die Hose. Tochter und Ehefrau und der befreundete Schweizer Konsul Franz-Rudolph von Weiss brachten ihm Socken und Hemden und besseres Essen und konnten sich stundenlang mit ihm unterhalten. Im Unterschied zu Mitgefangenen der SPD, der KPD und des Zentrums wurde der Luxus-Gefangene nicht zum Arbeitseinsatz herangezogen.

      Ja – es waren eben schon damals irgendwie alle Opfer. Oder wollten es zumindest gewesen sein.

      1. Vor ein paar Jahren stellte die Linke im Bundestag die Anfrage, wie viele einstige NSDAP Mitglieder in der Bundesrepublik ein Ministeramt inne hatten. Es waren etliche, hab die Zahl nicht mehr im Kopf. Aber man ließ die Fraktion nicht mit einer nackten Zahl allein und womöglich zu falschen Schlüssen kommen. Es wurde erklärt, dass man aus einer Mitgliedschaft in der Nazipartei nicht schließen dürfe, dass wer Nazi war. Schließlich ist auch Oskar Schindler Mitglied gewesen.
        Wer vermag sich schon einer so weisen Argumentation zu verschließen?

        Dein Text zeigt auch sehr schön, dass es keine Erscheinung der Neuzeit ist, dass sich alle im entschlossenen Antifaschismus gegenseitig übertreffen, wenn es nicht mehr gefährlich ist.

        1. „Es wurde erklärt, dass man aus einer Mitgliedschaft in der Nazipartei nicht schließen dürfe, dass wer Nazi war.“
          … aber gibt es da nicht Parallelen zu dem, was letztens der Herr K. von der AfD sagte, und der dafür in der Versenkung verschwand?

          1. Ich weiß garnicht so genau, was der alles sagte. Aber es war wohl so, dass er sagte, dass man ungeprüft nicht behaupten dürfe, dass ein SS-Mann ein Verbrecher war? Ich glaube, damit hatte er den Stand der bundesdeutschen Rechtssprechung zum Thema wiedergegeben und eigentlich hast du Recht – das ist schon die gleiche Argumentation nur, dass er wenigstens nicht den Schindler postum besudelte.
            Ob es einen geheimen Zusatz zum deutschen Parteingesetz gibt, wo geregelt ist, dass alles was die GUTEN tun, gut ist und wenn die BÖSEN das gleiche machen…….

        1. Doch, genau das erfährt man anderswo. wie du siehst und liest. Dir fehlt nur schlicht das Interesse, weil es deinem 08/15-Weltbild wiederspricht. Danke an @Altlandrebell an dieser Stelle.

      2. @Altlandrebell:
        Muß jetzt mal ein ganz großes Kompliment loswerden ! Sie sind in vielen Fällen besser als die Artikelautoren und ich liebe Ihren Schreibstil. Ohne Sie wäre Overton lange nicht so lesenswert !
        Und NEIN, das ist keine Schleimerei sondern es muß einfach mal gesagt werden was wahr ist – auch wenn´s positiv ist :))

  4. Das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft.

    Gewinne privatisieren Verluste sozialisieren.

    „Ich wollte von der Stiftung – die fast zu 100 % aus dem Staatssäckel finanziert wird – die Höhe des Anwaltshonorars erfahren –, aber sie meinte, sie sei als privater Verein von der Auskunftspflicht befreit“

    Wer jetzt noch nicht weiss wie’s läuft denn kann ich nicht mehr Helfen.
    Die Unterscheidung zwischen Privat und Staat ist nur für die eine der zwei Klassen (grobe Unterteilung) die sich aus den Grundgesetz ergeben von Relevanz für die andere ist sie beliebig bzw nicht existent.

    Zum EGMR jeder weiss doch das die Nazis auch irgendwie Menschenrechtskämpfer waren gegen den gottlosen und unmenschlichen Bolschewismus.
    Von daher alles nicht überraschend.
    Würde auch niemanden raten auf den EGMR zu „hoffen“.
    Die Unterlassung von Begründungen durch das BVerfG ist ein klein wenig überraschend.
    Normalerweise wird doch noch etwas Dreck auf Papier gebracht.
    Ruhig mal ein paar umstrittene Urteile des Gerichts zu Gemüte führen und sich dann etwas wundern.

    Für was der europäische Gerichtshof und das BVerfG sich jeweils zuständig sehen wird ganz spontan und privat ausgekungelt.
    Wie Doktorspiele im Kindergarten.
    Wer denkt es gäbe da Gesetzgebungen Richtlinien
    schriftliche Vereinbarungen oder sonst etwas für den Ottonormalverbraucher nachvollziehbares
    denkt zu viel.

    Ansonsten möchte ich alle wähler nochmal zur gelungenen Wahl von von der Leyen beglückwünschen.
    Bis zum nächstenmal.

  5. Man kann Gaby Weber dafür danken, dass sie die Bedingtheit der wertewestlichen Gesetzgebung so klar offengelegt hat. Alt- und Neufaschisten werden von den „Hinter Gardinen“-Faschisten gedeckt, wie eh und je. Das wäre jetzt die Gelegenheit für „Demos gegen rechts“ und für „aufrechte“ „WissenschaftlerInnen“, die sonst hyperventilieren, wenn es gegen „Putler“ und das pöse Russland geht…Seltsam still.

  6. „Kein Rechtsanspruch auf Information über Nazi-Verbrecher?“

    Natürlich nicht! Das könnte ja die ukrainischen Freunde beunruhigen…

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