
Die deutsche Justiz nimmt Umwege in Anspruch, um das hohe Gut der Meinungsfreiheit so gut sie kann einzudämmen.
Es ist kaum anderthalb Jahre her, da hat das Bundesinnenministerium – unter der Fuchtel von Nancy Faeser – das Compact-Magazin Jürgen Elsässers verbieten lassen. Eine einstweilige Verfügung ließ nicht lange auf sich warten: Compact konnte weitermachen. Später wurde das Verbot vom Gericht endgültig gekippt. Das Gericht ließ aber durchschimmern, dass das Vereinsrecht, über das man Compact packte, durchaus geeignet ist, um auf diese Weise vorzugehen – und damit, was das Gericht freilich wiederum nicht sagte, in das Presserecht einzugreifen, das eigentlich Ländersache und nicht die Angelegenheit einer Bundesministerin wäre.
Das Ministerium ließ genauer gesagt Compact als Verein verbieten – nicht als Medium. Eleganter konnte man die Pressefreiheit nicht eindämmen. Ein Versuch war es dem Berliner Establishment wohl wert. Presse- und Meinungsfreiheit sind hohe Rechtsgüter in diesem Lande. Unmittelbar kann man sie nicht auflösen, wenn sie einem lästig erscheinen. Es bedarf einiger Umwege, um unliebsame Gedankengänge im Keime zu ersticken. Der Missbrauch von Recht und Gesetz, die unmittelbar erstmal nichts mit freier Meinungsäußerung zu tun haben, ist zu einem Standardverfahren in dieser Republik geworden. Das Compact-Verbot war nur ein Ansatz – einer, der ein Jahr nach dem versuchten Verbot zwar mit einer Niederlage des Bundesinnenministeriums endete, der aber in der Urteilsbegründung grundsätzlich als zulässig erachtet wurde.
Auf Umwegen zum Zugriff
Dergleichen andere Vorfälle kennen wir aus den letzten Jahren mittlerweile auch. In Deutschland scheint sich eine Form von Justiz etabliert zu haben, die willfährig nach politischer Wetterlage vorgeht und dabei die hohen Hürden der Meinungs- und Pressefreiheit mit dem Trick eines gesetzlichen Umweges nimmt. Derartige Schlichen gab es freilich im Einsatz gegen kriminelle Energie schon immer. Bekanntlich wurde Alphonse Capone, das berühmte Narbengesicht aus Chicago, quasi mit dem Steuerrecht aus dem Verkehr gezogen – der Gangster hatte keine Steuern auf seine illegalen Geschäfte entrichtet. Hier fiel ihm auf die Füße, dass er stets angab, ein ehrlicher Geschäftsmann zu sein. Die Behörden nahmen ihn beim Wort, denn ehrliche Geschäftsleute führen Steuern ab. Später gingen italienische Staatsanwälte – nicht weisungsgebunden an Minister, wie das hierzulande üblich ist – auf dieselbe Weise vor: Sie folgten dem Geld, nutzten das Bankengesetz und das Steuerrecht, um die Capi dingfest machen zu können.
Gemeinhin ging es den Staaten in derart gelagerten Fällen um die Eindämmung von Gewalt und Kriminalität. Es sollte wirklichen Kriminellen an den Kragen gehen. Gewalttätern – Mördern im schlimmsten Falle. Aber doch nicht Menschen, die eine Meinung vertreten, die den Regierenden nicht zuspricht – oder Journalisten, die ihr Recht auf Pressefreiheit wahrnehmen. Die Nutzbarmachung von »sachfremden Gesetzen«, um auf diesem Feld juristisch eindämmen zu können, scheint eine deutsche Erfindung der letzten Jahre zu sein.
Nehmen wir nur den aktuellen Fall Jacques Bauds, eines der letzten Opfer einer EU-Sanktionspolitik, die wie eine Reichsacht wirkt und den Sanktionierten isoliert und auch das Umfeld des Sanktionierten zu potenziellen Straftäter macht, so es sich traut, jenem auch nur einen Kaffee zu spendieren. Jacques Baud sitzt in Brüssel, was aber nichts daran ändert, dass jede Geberlaune ihm gegenüber auch in Deutschland geahndet werden kann. Auf deutschem Territorium finden wir die Causa des Journalisten Hüseyin Dogru, der bereits im letzten Sommer von der Europäischen Union und an der deutschen Justiz vorbei sanktioniert wurde. Die Bundesregierung hat kürzlich nachjustiert, wer sich mit einem Sanktionierten einlässt, kann verurteilt werden – Grundlage dieser Rechtslage: das Außenwirtschaftsgesetz. Denn beide, Dogru wie Baud, fielen durch Meinungsäußerungen auf, die den Mächtigen lästig sein musste – dagegen kann man jedoch wenig machen. Es sei denn, man wendet einen Trick an und zieht ein sachfremdes Gesetz heran, um lästige Meinungsfreudige einzuhegen.
Außenwirtschaftsgesetz vs. Dogru und Baud, Steuerrecht vs. Ballweg
Auf diese Idee muss man wirklich erstmal kommen. Der Großteil der EU-Sanktionen gegen Russland betrifft in der Tat wirtschaftliche Kreise und Player. Daher regelt auch jenes Außenwirtschaftsgesetz nun den Umgang mit Sanktionierten – die Handvoll derer, die wegen einer Meinung aus dem Verkehr gezogen wurden, weil sie Ansichten vertraten, die gegen ein Regierungsnarrativ verstießen, sind deshalb gleich darin mitbehandelt worden. Daher fehlt auch nie die Begründung, dass die Sanktionierten quasi unmittelbar aus Moskau unterstützt wurden – nur so greift das Außenwirtschaftsgesetz.
Dieser Tage hat Thomas Moser ein Buch veröffentlicht, dass sich mit einem verwandten Umstand beschäftigt: mit dem Prozess von Michael Ballweg – auch mit dem vorherigen Umgang mit dem Gründer von Querdenken. Er beschreibt, wie Ballweg mittels Steuergesetzgebung dingfest gemacht wurde. Warum eignet sich das Steuerrecht besonders als Instrument staatlicher Machtausübung – das fragte ich Moser neulich im Interview. Seine Antwort: »Jeder Mensch muss seine Einnahmen und Ausgaben gegenüber der staatlichen Behörde Finanzamt erklären. Das hat damit bereits die erste Trumpfkarte in der Hand. […] Dabei gibt es viele Möglichkeiten. Wenn die Behörde die Angaben in einer Steuererklärung bezweifelt, besteht für den Steuerpflichtigen die Gefahr des Vorwurfs einer Steuerhinterziehung. Ballweg wurde in seinem Urteil »verwarnt«, weil für seine Firma zwei Gegenstände in Höhe von 11,42 Euro und 8,11 Euro nicht als Ausgaben anerkannt wurden: eine Schuhmatte im Büro und ein Duftverstäuber in der Bürotoilette. Man hätte sie auch als Betriebsausgaben anerkennen können. Es gibt also auslegefähige Grauzonen.«
Die Steuergesetzgebung ist also ein besonders nützliches Instrument, um staatliche Macht auszuspielen. Da ihr jeder auf Gedeih und Verderb unterworfen ist, das Finanzamt ein Recht auf Einsicht hat, kann man es als Kontrollinstrument für meinungsfreudige Bürger einsetzen – zumal es eine Form von deutscher Wissenschaft ist, bei der kaum jemand vollumfänglich durchblickt, weswegen sich Freiräume zur Kulanz und freier Auslegung der Behörde ergeben. Hier kann man den ins Visier des Staatsschutzes geratenen Zeitgenossen knacken. Wie oben erwähnt, verfolgen Behörden Kriminelle seit langem über die Nachvollziehbarkeit von Finanzströmen – und eben auch über das Steuerrecht, siehe Capone. Aber man wandte das gegen Kriminelle an. Michael Ballweg ist jedoch kein Krimineller. Sondern ein Bürger, der die Dreistigkeit besaß, den Staat die Stirn in Form einer unterschiedlichen Meinung zu bieten.
Kreative Herrschaftsjustiz
Der deutsche Rechtsstaat wird also missbraucht – so ja auch der Titel von Thomas Mosers Buch. Er hat Wege gefunden, wie er über Gesetzgebung, die die Meinungs- und Pressefreiheit gar nicht im Blick haben – auch nicht haben können, denn es sind Grundrechte, die nicht einfach so beschnitten werden dürfen –, um weiteren lästigen Meinungsäußerung zuvorzukommen. Er trickst sich gewissermaßen an den Grundrechten vorbei – hängt denen, deren er habhaft werden will, einfach eine andere gesetzliche Zuständigkeit an und findet auf diese Weise sein Ziel: die Unterbindung freier Meinungsbeiträge.
Wir haben es hier mit einer Technik der Umgehung zu tun, die dem Bürger als rechtsstaatliche Normalität verkauft wird. Zwar wahrt der Rechtsstaat die Form, schädigt aber seinen eigenen Inhalt. Er zensiert demnach nicht, was er ohnehin nicht dürfte, sondern er »wendet geltendes Recht an« – und zwar das geltende Recht, das gerade passt, um in einem Abwasch auch gleich die Redefreiheit als Teil der Meinungsfreiheit einzuschränken. Entscheidend ist nur, was dieses »geltende Recht« anrichten kann: Einschüchterung, Kontrolle, Ausschluss. Was nicht offen angegriffen werden darf, wird eben administrativ zermürbt. Der Rechtsstaat ist dabei nur die Kulisse, hinter der Politik exekutiert wird. Wer das für bedauerliche Einzelfälle hält, ist intellektuell betrachtet selbst einer.
Denn diese Umgehungspraxis hat Strategie. Ist Ausdruck einer kreativen Herrschaftsjustiz, die nicht verlässlich ist, sondern fluide und pragmatisch bei der Erlangung des – wohl politisch verordneten – Zieles. Darin liegt der höhere Zweck dieser Vorgehensweise: Kritiker juristisch mundtot machen und damit andere Kritiker, die man nicht juristisch verfolgt, zu domestizieren und zu erziehen. Sie sollen sich zweimal überlegen, ob sie eine unbequeme Meinung öffentlich vertreten wollen oder nicht. Wir haben es in der Tat mit einer rechtsstaatlichen Bankrotterklärung zu tun, mit einer Justiz, die mehr von einem Jeffrey Epstein hat, als von jener blinden Justitia, die allüberall vor Gerichtsgebäuden aufgestellt zu finden ist. Teile der deutschen Justiz vergewaltigen den Rechtsstaat und erklären beiläufig, dass das die Normalität ist. Nur weil etwas als Recht deklariert wird, heißt es nicht, dass es nicht auch als Unrecht durchgehen könnte.
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Oh là là! Eine Schuhmatte und Duft fürs Klo versucht abzusetzen. Das letzte Mal, als ich mit einem Finanzbeamten telefonierte, hörte ich förmlich sein überlegenes Grinsen.
Nicht nur Italien, auch Schweden und Portugal haben eine unabhängige Staatsanwaltschaft, sind nicht weisungsgebunden, wenn ich das richtig gelesen habe.
Dagegen sind Österreich und Deutschland geradezu Musterbeispiele für die Abhängigkeit der Staatsanwälte.
https://e-justice.europa.eu/topics/find-legal-professional/types-legal-professions/pt_de
Wir haben hier auch Linksunten und Radio Dreyeckland als umliebsame Vertreter, die mit Verfahren überzogen wurden Nichts stimmte, alles illegal von Amtsmissbrauch getroffen, der aber nicht geahndet wird. Steuerrecht musste man nicht einmsl bemühen. Bei Linken kommt der direkte Repressionshammer, nur das Vereinsrecht wurde auch bemüht, für einen, den es nie gab.
https://overton-magazin.de/top-story/justiz-willkuer-im-laendle-durchsuchungen-gegen-indymedia-linksunten-waren-rechtswidrig/
Ich stelle mir gerade vor, ob eine zukünftige Exekutive, die dem aktuellen System nicht so wirklich wohlwollend ist, das Nutzen „sachfremder Gesetze“ nicht selber als „Delegitimierung des Staates“ einstufen wird. Wind dreht sich, für gewöhnlich sogar ziemlich schnell und dann fallen die alle in ihre selbst gegrabenen Gruben. Mit johlendem Applaus!
Staatsrecht vor Rechtsstaat.
Jeder Jurastudent lernt im ersten Semester, was es mit den primären Staatsaufgaben SOL (Sicherheit/ Ordnung/ Leistung) auf sich hat.
Der Staat MUSS funktionieren, unter allen Umständen, alles andere ist nachrangig.
Und wer hier bereits anfängt kritisch zu hinterfragen, wird niemals ein „guter“ Jurist werden – es sei denn er strebt eine hohe Position in der Wirtschaft oder Politik an.