Der Kunst-„Fall“ Rudolph Bauer

SEK vor der Haustüre
Quelle: Dieses Bild wurde mittels ChatGPT entwickelt.

Ein Beispiel politischer Justiz in „unserer Demokratie“.

Das NS-Regime benötigte die Gestapo und ein Reichspropaganda-Ministerium. „Unsere Demokratie“ kann sich auf die Mainstream-Medien, die Meldestellen sowie den kriminalpolizeilichen Top-down-Mechanismus und die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft verlassen.

Das NS-Regime reglementierte die Schriftsteller durch die Zwangs-Mitgliedschaft in der Reichs-Schrifttums-Kammer. Kritische Autoren wurden ausgeschlossen oder gar nicht erst aufgenommen. Sie erhielten Publikationsverbot, und die meisten waren gezwungen zu emigrieren. „Unsere Demokratie“ kann sicher sein, dass die Mitglieder des in der Gewerkschaft ver.di organisierten Verbandes deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller den Regierungskurs widerspruchslos befolgen und Kritiker ausgrenzen. Einer Schrifttums-Kammer bedarf es nicht.

Das NS-Regime brandmarkte die nicht genehme Kunst als nicht-völkisch und organisierte die Ausstellung „Entartete Kunst“. „Unsere Demokratie“ lässt Kunstschaffende durch Polizeikommandos überfallen, klagt sie an, verfolgt sie und bestraft sie strafrichterlich. Die Galerien und Großverlage scheuen die mutige Präsentation kritischer Künstler und ihrer Werke.

Die folgende Chronologie ist exemplarisch für die Art und Weise, wie in „unserer Demokratie“ mit antitotalitären und antimilitaristischen Künstlern und ihren Werken verfahren wird. Sie werden – wie im Fall des Politikwissenschaftlers und Künstlers Rudolph Bauer und seiner antimilitaristischen und Corona-kritischen Bildmontagen – zum Opfer einer gerechtigkeitsblinden politischen Justiz in der Tradition ihres mörderischen Wirkens unter dem deutschen Nazi-Regime.

„Hängen in der Wohnung Hitler-Bilder?“

Am Morgen des 10. August 2023 erfolgte auf Beschluss des Amtsgerichts Bremen eine Durchsuchung der Wohnräume des Künstlers und Politikwissenschaftlers Rudolph Bauer und seiner Frau. Fünf bewaffnete und mit Schusswesten ausgerüstete Polizisten drohten mit dem gewaltsamen Aufbruch der Wohnungstüre, wenn ihnen der Zugang verweigert wird. Bauer und seine Frau Marianne standen unter Schock.

Der amtsrichterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung vorausgegangen war eine anonyme Anzeige bei der in Sersheim bei Stuttgart in Baden-Württemberg ansässigen und mit Mitteln aus der Staatskasse finanzierten Meldestelle gegen Hetze im Netz, namens REspect!. Es folgten sog. Ermittlungen des Bundeskriminalamtes und des Landeskriminalamts Bremen.

Bei der Wohnungsdurchsuchung wurde dem Überfallenen der Beschluss des Amtsgerichts zur Kenntnisnahme gegeben. Während Bauers Lektüre des achtseitigen Beschlusses durchsuchten die Bewaffneten sämtliche Wohnräume, öffneten Schränke und Schubfächer, inspizierten Bücher, Korrespondenzen und Manuskripte auf den Schreibtischen.

Völlig absurd die Bauer gestellte Frage: „Hängen in der Wohnung Hitler-Bilder und wo?“ Die umfangreiche wissenschaftliche Bibliothek Bauers wurde fotografiert. Einzelne Bücher wurden aus den Regalen genommen, um darin – angeblich – Beweismaterial zu finden. Auch sein Smartphone wurde konfisziert.

Gegen die Wohnungsdurchsuchung wurde anwaltliche Beschwerde eingelegt. Auf diese Beschwerde hin hat die Strafkammer 4 des Landgerichts Bremen am 5. Oktober 2023 – drei Monate nach der Wohnungsdurchsuchung – „festgestellt, dass die Durchsuchung rechtswidrig gewesen ist“.

Die Staatsanwaltschaft widerspricht der Strafkammer 4

Im damaligen Beschuss der Strafkammer 4 des Landgerichts Bremen hieß es wörtlich in beschönigender Weise: „Die Wohnungsdurchsuchung verletzt den Beschuldigten in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG. Diese Vorschrift garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. In seinen Wohnräumen hat der Einzelne das Recht, in Ruhe gelassen zu werden. In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift die Durchsuchung schwerwiegend ein.“

Der Beschluss des Landgerichts Bremen besagte ferner: „Sämtliche Bildmontagen sind Meinungsäußerungen des Beschuldigten …, die grundsätzlich in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen. Ergänzend wäre auch zu prüfen gewesen, ob die Bildmontagen dem Schutzbereich der Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG unterfallen; den Schwerpunkt sieht die Kammer vorliegend aber in der Ausübung des Rechtes auf Meinungsfreiheit.“

Monate nach der als rechtswidrig erkannten Durchsuchung seiner Wohnung und der Beschlagnahme seines Smartphones wurde Bauer letzteres im Bremer Polizeipräsidium zurückgegeben. Es wurde ihm allerdings nicht nach Hause gebracht. Er musste es sich abholen. Eine Entschuldigung? Fehlanzeige. Eine Entschädigung? Fehlanzeige.

Im Gegenteil: Trotz des Beschlusses des Landgerichts, dass die Durchsuchung der Wohnung und die Beschlagnahme des Smartphones „rechtswidrig gewesen ist“, erließ die Staatsanwaltschaft am 14. März 2024 eine verquast formulierte Verfügung. Sie lautete, „dass dieses Verfahren hiesigen Erachtens einer Einstellung gemäß §§ 153, 153a StGB auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass d. Angeschuldigte strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist, nicht zugänglich ist“. Zu Deutsch: Die Staatsanwaltschaft widersprach in dreistester Weise der Argumentation der Strafkammer 4 des Landgerichts. Kunstfreiheit gilt nicht.

Stressbedingt schwer erkrankt

Noch am Tag der Verfügung formulierte die Staatsanwaltschaft Bremen eine erneute Anklage und beantragte, „das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Bremen –  Strafrichter(in) – zu eröffnen“. Die „Strafrichterin“ beim Amtsgericht befolgte den Antrag und übersandte dem Künstler am 22. März 2024 die Anklageschrift. Inzwischen waren sechs Monate seit der skandalös-entwürdigenden, vom Landgericht als „rechtswidrig“ erkannten Wohnungsdurchsuchung vergangen.

Es dauerte mehr als ein weiteres halbes Jahr, bis Bauer am 15. Oktober 2024 vom Beschluss des Amtsgerichts Bremen überrascht wurde, weil die Anklage der Staatsanwaltschaft Bremen von 14. März 2024 zur Hauptverhandlung zugelassen wurde. Zitat: „Die Hauptverhandlung soll vor dem Strafrichter hier stattfinden.“   Am 24. Oktober 2024 wurde der „Termin zur Hauptverhandlung vor der Strafrichterin … auf … 24. März 2025 (bestimmt)“. – Inzwischen waren mehr als anderthalb Jahre seit der unrechtmäßigen Durchsuchung der Wohnung vergangen.

Weil Rudolph Bauer Ende 2024/Anfang 2025 schwer erkrankt war, konnte er den Termin am 24. März 2025 nicht wahrnehmen, Er litt an einer Lungenentzündung und musste im Krankenhaus behandelt werden, wobei zusätzlich Herzproblemen diagnostiziert und zwei kardiologische Operationen vorgenommen wurden – eine Folge der stressbedingten Belastungen, denen der Bild-Künstler seit der Wohnungsdurchsuchung und durch den erneuten Verhandlungstermin ausgesetzt war.

Als neuer Verhandlungstermin wurde der 25. August 2025 festgelegt. (Seit der Wohnungsdurchsuchung waren inzwischen zwei Jahre vergangen.) Bei der Verhandlung am 25. August 2025 wurde Bauer zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen je 100 Euro – Summa (ohne Gerichts- und Anwaltskosten): 12.000 Euro – verurteilt. Die Rechtswidrigkeit der vorausgegangenen Wohnungsdurchsuchung spielte bei der Urteilsfindung keine Rolle. In der Urteilsbegründung wurden weder die Argumente des Verteidigers noch Bauers ausführlichen Erläuterungen zu den fadenscheinigen Tatvorwürfen berücksichtigt. Sie wurden nicht einmal erwähnt.

Gegen das am 25. August 2025 ergangene und am 1. Oktober 2025 schriftlich zugestellte Unrechts-Urteil wurde anwaltliche Berufung eingelegt. Der Termin für die Hauptverhandlung vor der Strafkammer des Landgerichts Bremen wurde dann entsprechend auf den 18. Juni 2026 festgelegt.

„Es ist meine Erwartung diesen Gerichtssaal als freier und unbescholtener Bürger verlassen zu können“

Bei der unter diesem Datum vorgenommenen Verhandlung forderte Bauer unter Berufung auf Art. 5 Abs. 3 GG (Kunst- und Wissenschaftsfreiheit) einen Freispruch. Er argumentierte:

„Ich bin 87 Jahre alt. Von 1972 an war ich in der Freien Hansestadt Bremen an der damals neu gegründeten Universität tätig. Die Denomination meiner Stelle lautete: Professor für Wohlfahrtspolitik und Soziale Dienstleistungen. Zuvor war ich an der Universität Gießen Vertretungsprofessor für den Verbändeforscher Prof. Dr. Heinz Josef Varain. Als Wissenschaftler war ich 1979/80 für 12 Monate nach Beijing in die VR China eingeladen worden, und 1989/90 an die US-amerikanische Johns Hopkins Universität in Baltimore. Seit 2002 bin ich emeritiert. Nach wie vor arbeite ich als wissenschaftlicher Publizist, Schriftsteller und Künstler.“

„Es ist meine Erwartung“, erklärte Bauer, „diesen Gerichtssaal als freier und unbescholtener Bürger verlassen zu können. Ich werde in den kommenden, mir noch gegönnten Lebensjahren, wenn ich die Kraft dazu habe, weiterhin aufrechten Hauptes und ohne mich zu verleugnen, gegen Kriege und für die Demokratie streiten – für eine Demokratie als prozesshafte und dynamisch-zukunftsbezogene Vergesellschaftungsweise; nicht für eine so genannte ‚Unsere Demokratie‘, die sich für freie Geister als Käfig und starres Korsett eines Bunten Totalitarismus erweist.“

O-Ton Bauer: „Ich fasse zusammen: Zu Beginn die anonyme Denunziation durch jemanden, der oder die, wie der Pawlov’sche Hund, auf Signale reagiert.“ [Signale bei den Bildmontagen waren ein KZ-Bild mit dem Titel #impfenmachtfrei und drei weitere Bildmontagen, auf denen das Hakenkreuz als Schandzeichen die Gefahr der Wiederholung der NS-Kriegshetze in die Gegenwart versetzte.] „Dann die sture Mechanik eines obrigkeitlichen Apparats, der sich verselbständigt hat und nicht reflektiert, nicht abwägt. Das Ergebnis: Ein völlig überflüssiger, einschüchternder Überfall durch Bewaffnete. Trotz Feststellung der Rechtswidrigkeit keine Entschuldigung, keine Entschädigung, kein Ende der Verfolgung. Stattdessen die Fortsetzung der Anschuldigungen, der Kriminalisierung, und kein Ende des krank machenden Anklage-Verfahrens, das sich über Jahre hinzieht.“

Der Mahner Rudolf Bauer wurde zu einem Nazi umgedeutet

Rudolph Bauer bezeichnete die Strafe des Amtsgerichts als „eine Verurteilung, die den Gärtner zum Bock macht. Statt meine Bildmontagen als Ausdruck einer demokratischen, anti-totalitären und anti-militaristischen Grundhaltung zu würdigen, wurde der Sinn meiner künstlerischen Aussagen ins völlige Gegenteil verkehrt. Ich wurde vom Ankläger gesellschaftlicher Missstände zum Angeklagten eines kafkaesken Beschuldigungs- und Bestrafungsapparats.“

„Ich, der ich warne vor der verkappten Wiederkehr von Elementen nationalsozialistischen Terrors und vor militaristischem Größenwahn, wie es seinerzeit unter Hitler der Fall war. Ich werde – um mich mundtot und bildblind zu machen sowie in völliger Verkennung der wahren Verhältnisse und meiner wahren Motive – zu einem Rechtsextremisten, zu einem Nazi umgedeutet, pervertiert, zu einem, der den Holocaust verharmlost und Volksverhetzung im Schilde führt, zu einem Hakenkreuzschmierer, zu einem Demokratiegegner und Hitler-Jünger. Wie ist das möglich? Hohes Gericht, machen Sie dieser Mehrfach-Schande ein Ende!“

Rudolph Bauers Forderung, seine Bildmontagen als Ausdruck künstlerischer Freiheit im Kampf gegen das Corona-Regime und gegen die aktuelle Kriegsertüchtigungshetze zu werten, wurde vom Landgericht Bremen nicht aufgegriffen. Statt eines Freispruchs wurde der Künstler und Wissenschaftler erneut verurteilt. Vorsorglich wurde gegen den mündlichen Urteilsspruch bereits Revision eingelegt. Overton Magazin berichtet über das Bremer Landgerichts-Urteil nach Vorliegen der schriftlichen Fassung, die derzeit noch nicht vorliegt.

Paulo H. Bruder

Paulo H. Bruder ist deutscher Wissenschaftsjournalist und Reporter.
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4 Kommentare

  1. Die billigen und unseriösen NS-Gleichsetzungen am Anfang des Artikels angesichts eines, wenn auch nicht normalen, rechtsstaatlichen Vorganges lassen bereits schlimmstes vermuten.

    Auch vermied der Autor sorgsam den Inhalt und Gegenstand der Auseinandersetzung zu erwähnen oder zu schildern. Selbst die mehrinstanzlichen Verurteilungen findet man im Artikel nicht.

    Hier wird offensichtlich der Leser für dumm verkauft und es sollen billigste Emotionen mit einem irrational aufgezogenen Artikel unterhalb jeglicher journalistischer Minimalstandards geweckt werden.

    Eine kurze Nachrecherche bei Chatgpt ergab dann u.a. folgendes Ergebnis:

    „Konkret ging es nach den veröffentlichten Berichten um mehrere von Bauer erstellte und auf Instagram verbreitete Bildmontagen.“

    ich beschränke mich im folgendem auf den 2. Anklagepunkt nach Chatgpt:

    „§ 130 Abs. 3 StGB (Volksverhetzung):
    Besonders hervorgehoben wurde eine Bildmontage, in der ein historisches Foto von Auschwitz-Häftlingen verwendet und das Wort „Arbeit“ im Schriftzug „Arbeit macht frei“ durch eine mit „Covid-19 Impfstoff“ beschriftete Spritze ersetzt worden sein soll. Die Anklage sah darin eine Verharmlosung bzw. Relativierung nationalsozialistischer Verbrechen.“

    Unabhängig vom juristischen Gehalt steht eine solche Collage für einen hohen Grad an ethisch-moralischer Verwahrlosung und eine völlige hysterische Irrationalität des Schöpfers.

    Für einen vernünftigen Menschen verbietet sich da jegliche Form der Empathie ider Solidarität.

  2. Mir war Herr Rudolph Bauer bisher völlig unbekannt; er interessiert mich auch nicht.
    Eine erste kleine Recherche bestätigte die vom Autor des obigen Artikels gegebene Einschätzung, dass der bereits 1939 Bauer eher dem linken politischen Spektrum zuzuordnen ist, sodass der Vorwurf der Staatsanwaltschaft schlichtweg haltlos erscheint.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Rudolph_Bauer

    Man mag Bauers Satire im Zusammenhang mit der Corona-Impfkampagne geschmacklos finden, aber – und das ist doch der wichtige Punkt – es ist eben gerade keine Satire, die die NS-Zeit verteidigt.

    Beinahe als noch schlimmer ist indessen die entwürdige Prozedur der Wohnungsdurchsuchung bei einem bislang völlig unbescholtenen Rentnerehepaar anzusehen. Polizisten in voller Montur bei einem 84-jährigen Mann!!!
    Diese bewusste Unverhältnismäßigkeit gibt zu denken.
    Wie schon in anderen Fällen – etwa bei Prof. Norbert Bolz – kann man das als bewusstes Mittel der Einschüchterung verstehen. Da bekannt ist, dass die Staatsanwaltschaften gegenüber den zuständigen Justizministern abhängig sind, müsste untersucht werden, ob das Handeln hier letztlich durch politische Einflussnahme begünstigt wurde. Bemerkenswert auch das Übergehen bzw. der Versuch der Rückgängigmachung eines Urteils des zuständigen Landgerichts.

    Allerdings ist meines Wissens die Staatsanwaltschaft auch bei diesem dubiosen „Zentrum für politische Schönheit“ eingeschritten, weil diese definitiv nicht künstlerische politische Lobbyorganisation 2025 ebenfalls NS-Symbolik verwendet hat (in einem verleumderischen Anti-AfD-Plakat).

    Was für Zeiten …

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