Der Kunst-„Fall“ Rudolph Bauer

SEK vor der Haustüre
Quelle: Dieses Bild wurde mittels ChatGPT entwickelt.

Ein Beispiel politischer Justiz in „unserer Demokratie“.

Das NS-Regime benötigte die Gestapo und ein Reichspropaganda-Ministerium. „Unsere Demokratie“ kann sich auf die Mainstream-Medien, die Meldestellen sowie den kriminalpolizeilichen Top-down-Mechanismus und die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft verlassen.

Das NS-Regime reglementierte die Schriftsteller durch die Zwangs-Mitgliedschaft in der Reichs-Schrifttums-Kammer. Kritische Autoren wurden ausgeschlossen oder gar nicht erst aufgenommen. Sie erhielten Publikationsverbot, und die meisten waren gezwungen zu emigrieren. „Unsere Demokratie“ kann sicher sein, dass die Mitglieder des in der Gewerkschaft ver.di organisierten Verbandes deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller den Regierungskurs widerspruchslos befolgen und Kritiker ausgrenzen. Einer Schrifttums-Kammer bedarf es nicht.

Das NS-Regime brandmarkte die nicht genehme Kunst als nicht-völkisch und organisierte die Ausstellung „Entartete Kunst“. „Unsere Demokratie“ lässt Kunstschaffende durch Polizeikommandos überfallen, klagt sie an, verfolgt sie und bestraft sie strafrichterlich. Die Galerien und Großverlage scheuen die mutige Präsentation kritischer Künstler und ihrer Werke.

Die folgende Chronologie ist exemplarisch für die Art und Weise, wie in „unserer Demokratie“ mit antitotalitären und antimilitaristischen Künstlern und ihren Werken verfahren wird. Sie werden – wie im Fall des Politikwissenschaftlers und Künstlers Rudolph Bauer und seiner antimilitaristischen und Corona-kritischen Bildmontagen – zum Opfer einer gerechtigkeitsblinden politischen Justiz in der Tradition ihres mörderischen Wirkens unter dem deutschen Nazi-Regime.

„Hängen in der Wohnung Hitler-Bilder?“

Am Morgen des 10. August 2023 erfolgte auf Beschluss des Amtsgerichts Bremen eine Durchsuchung der Wohnräume des Künstlers und Politikwissenschaftlers Rudolph Bauer und seiner Frau. Fünf bewaffnete und mit Schusswesten ausgerüstete Polizisten drohten mit dem gewaltsamen Aufbruch der Wohnungstüre, wenn ihnen der Zugang verweigert wird. Bauer und seine Frau Marianne standen unter Schock.

Der amtsrichterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung vorausgegangen war eine anonyme Anzeige bei der in Sersheim bei Stuttgart in Baden-Württemberg ansässigen und mit Mitteln aus der Staatskasse finanzierten Meldestelle gegen Hetze im Netz, namens REspect!. Es folgten sog. Ermittlungen des Bundeskriminalamtes und des Landeskriminalamts Bremen.

Bei der Wohnungsdurchsuchung wurde dem Überfallenen der Beschluss des Amtsgerichts zur Kenntnisnahme gegeben. Während Bauers Lektüre des achtseitigen Beschlusses durchsuchten die Bewaffneten sämtliche Wohnräume, öffneten Schränke und Schubfächer, inspizierten Bücher, Korrespondenzen und Manuskripte auf den Schreibtischen.

Völlig absurd die Bauer gestellte Frage: „Hängen in der Wohnung Hitler-Bilder und wo?“ Die umfangreiche wissenschaftliche Bibliothek Bauers wurde fotografiert. Einzelne Bücher wurden aus den Regalen genommen, um darin – angeblich – Beweismaterial zu finden. Auch sein Smartphone wurde konfisziert.

Gegen die Wohnungsdurchsuchung wurde anwaltliche Beschwerde eingelegt. Auf diese Beschwerde hin hat die Strafkammer 4 des Landgerichts Bremen am 5. Oktober 2023 – drei Monate nach der Wohnungsdurchsuchung – „festgestellt, dass die Durchsuchung rechtswidrig gewesen ist“.

Die Staatsanwaltschaft widerspricht der Strafkammer 4

Im damaligen Beschuss der Strafkammer 4 des Landgerichts Bremen hieß es wörtlich in beschönigender Weise: „Die Wohnungsdurchsuchung verletzt den Beschuldigten in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG. Diese Vorschrift garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. In seinen Wohnräumen hat der Einzelne das Recht, in Ruhe gelassen zu werden. In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift die Durchsuchung schwerwiegend ein.“

Der Beschluss des Landgerichts Bremen besagte ferner: „Sämtliche Bildmontagen sind Meinungsäußerungen des Beschuldigten …, die grundsätzlich in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen. Ergänzend wäre auch zu prüfen gewesen, ob die Bildmontagen dem Schutzbereich der Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG unterfallen; den Schwerpunkt sieht die Kammer vorliegend aber in der Ausübung des Rechtes auf Meinungsfreiheit.“

Monate nach der als rechtswidrig erkannten Durchsuchung seiner Wohnung und der Beschlagnahme seines Smartphones wurde Bauer letzteres im Bremer Polizeipräsidium zurückgegeben. Es wurde ihm allerdings nicht nach Hause gebracht. Er musste es sich abholen. Eine Entschuldigung? Fehlanzeige. Eine Entschädigung? Fehlanzeige.

Im Gegenteil: Trotz des Beschlusses des Landgerichts, dass die Durchsuchung der Wohnung und die Beschlagnahme des Smartphones „rechtswidrig gewesen ist“, erließ die Staatsanwaltschaft am 14. März 2024 eine verquast formulierte Verfügung. Sie lautete, „dass dieses Verfahren hiesigen Erachtens einer Einstellung gemäß §§ 153, 153a StGB auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass d. Angeschuldigte strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist, nicht zugänglich ist“. Zu Deutsch: Die Staatsanwaltschaft widersprach in dreistester Weise der Argumentation der Strafkammer 4 des Landgerichts. Kunstfreiheit gilt nicht.

Stressbedingt schwer erkrankt

Noch am Tag der Verfügung formulierte die Staatsanwaltschaft Bremen eine erneute Anklage und beantragte, „das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Bremen –  Strafrichter(in) – zu eröffnen“. Die „Strafrichterin“ beim Amtsgericht befolgte den Antrag und übersandte dem Künstler am 22. März 2024 die Anklageschrift. Inzwischen waren sechs Monate seit der skandalös-entwürdigenden, vom Landgericht als „rechtswidrig“ erkannten Wohnungsdurchsuchung vergangen.

Es dauerte mehr als ein weiteres halbes Jahr, bis Bauer am 15. Oktober 2024 vom Beschluss des Amtsgerichts Bremen überrascht wurde, weil die Anklage der Staatsanwaltschaft Bremen von 14. März 2024 zur Hauptverhandlung zugelassen wurde. Zitat: „Die Hauptverhandlung soll vor dem Strafrichter hier stattfinden.“   Am 24. Oktober 2024 wurde der „Termin zur Hauptverhandlung vor der Strafrichterin … auf … 24. März 2025 (bestimmt)“. – Inzwischen waren mehr als anderthalb Jahre seit der unrechtmäßigen Durchsuchung der Wohnung vergangen.

Weil Rudolph Bauer Ende 2024/Anfang 2025 schwer erkrankt war, konnte er den Termin am 24. März 2025 nicht wahrnehmen, Er litt an einer Lungenentzündung und musste im Krankenhaus behandelt werden, wobei zusätzlich Herzproblemen diagnostiziert und zwei kardiologische Operationen vorgenommen wurden – eine Folge der stressbedingten Belastungen, denen der Bild-Künstler seit der Wohnungsdurchsuchung und durch den erneuten Verhandlungstermin ausgesetzt war.

Als neuer Verhandlungstermin wurde der 25. August 2025 festgelegt. (Seit der Wohnungsdurchsuchung waren inzwischen zwei Jahre vergangen.) Bei der Verhandlung am 25. August 2025 wurde Bauer zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen je 100 Euro – Summa (ohne Gerichts- und Anwaltskosten): 12.000 Euro – verurteilt. Die Rechtswidrigkeit der vorausgegangenen Wohnungsdurchsuchung spielte bei der Urteilsfindung keine Rolle. In der Urteilsbegründung wurden weder die Argumente des Verteidigers noch Bauers ausführlichen Erläuterungen zu den fadenscheinigen Tatvorwürfen berücksichtigt. Sie wurden nicht einmal erwähnt.

Gegen das am 25. August 2025 ergangene und am 1. Oktober 2025 schriftlich zugestellte Unrechts-Urteil wurde anwaltliche Berufung eingelegt. Der Termin für die Hauptverhandlung vor der Strafkammer des Landgerichts Bremen wurde dann entsprechend auf den 18. Juni 2026 festgelegt.

„Es ist meine Erwartung diesen Gerichtssaal als freier und unbescholtener Bürger verlassen zu können“

Bei der unter diesem Datum vorgenommenen Verhandlung forderte Bauer unter Berufung auf Art. 5 Abs. 3 GG (Kunst- und Wissenschaftsfreiheit) einen Freispruch. Er argumentierte:

„Ich bin 87 Jahre alt. Von 1972 an war ich in der Freien Hansestadt Bremen an der damals neu gegründeten Universität tätig. Die Denomination meiner Stelle lautete: Professor für Wohlfahrtspolitik und Soziale Dienstleistungen. Zuvor war ich an der Universität Gießen Vertretungsprofessor für den Verbändeforscher Prof. Dr. Heinz Josef Varain. Als Wissenschaftler war ich 1979/80 für 12 Monate nach Beijing in die VR China eingeladen worden, und 1989/90 an die US-amerikanische Johns Hopkins Universität in Baltimore. Seit 2002 bin ich emeritiert. Nach wie vor arbeite ich als wissenschaftlicher Publizist, Schriftsteller und Künstler.“

„Es ist meine Erwartung“, erklärte Bauer, „diesen Gerichtssaal als freier und unbescholtener Bürger verlassen zu können. Ich werde in den kommenden, mir noch gegönnten Lebensjahren, wenn ich die Kraft dazu habe, weiterhin aufrechten Hauptes und ohne mich zu verleugnen, gegen Kriege und für die Demokratie streiten – für eine Demokratie als prozesshafte und dynamisch-zukunftsbezogene Vergesellschaftungsweise; nicht für eine so genannte ‚Unsere Demokratie‘, die sich für freie Geister als Käfig und starres Korsett eines Bunten Totalitarismus erweist.“

O-Ton Bauer: „Ich fasse zusammen: Zu Beginn die anonyme Denunziation durch jemanden, der oder die, wie der Pawlov’sche Hund, auf Signale reagiert.“ [Signale bei den Bildmontagen waren ein KZ-Bild mit dem Titel #impfenmachtfrei und drei weitere Bildmontagen, auf denen das Hakenkreuz als Schandzeichen die Gefahr der Wiederholung der NS-Kriegshetze in die Gegenwart versetzte.] „Dann die sture Mechanik eines obrigkeitlichen Apparats, der sich verselbständigt hat und nicht reflektiert, nicht abwägt. Das Ergebnis: Ein völlig überflüssiger, einschüchternder Überfall durch Bewaffnete. Trotz Feststellung der Rechtswidrigkeit keine Entschuldigung, keine Entschädigung, kein Ende der Verfolgung. Stattdessen die Fortsetzung der Anschuldigungen, der Kriminalisierung, und kein Ende des krank machenden Anklage-Verfahrens, das sich über Jahre hinzieht.“

Der Mahner Rudolf Bauer wurde zu einem Nazi umgedeutet

Rudolph Bauer bezeichnete die Strafe des Amtsgerichts als „eine Verurteilung, die den Gärtner zum Bock macht. Statt meine Bildmontagen als Ausdruck einer demokratischen, anti-totalitären und anti-militaristischen Grundhaltung zu würdigen, wurde der Sinn meiner künstlerischen Aussagen ins völlige Gegenteil verkehrt. Ich wurde vom Ankläger gesellschaftlicher Missstände zum Angeklagten eines kafkaesken Beschuldigungs- und Bestrafungsapparats.“

„Ich, der ich warne vor der verkappten Wiederkehr von Elementen nationalsozialistischen Terrors und vor militaristischem Größenwahn, wie es seinerzeit unter Hitler der Fall war. Ich werde – um mich mundtot und bildblind zu machen sowie in völliger Verkennung der wahren Verhältnisse und meiner wahren Motive – zu einem Rechtsextremisten, zu einem Nazi umgedeutet, pervertiert, zu einem, der den Holocaust verharmlost und Volksverhetzung im Schilde führt, zu einem Hakenkreuzschmierer, zu einem Demokratiegegner und Hitler-Jünger. Wie ist das möglich? Hohes Gericht, machen Sie dieser Mehrfach-Schande ein Ende!“

Rudolph Bauers Forderung, seine Bildmontagen als Ausdruck künstlerischer Freiheit im Kampf gegen das Corona-Regime und gegen die aktuelle Kriegsertüchtigungshetze zu werten, wurde vom Landgericht Bremen nicht aufgegriffen. Statt eines Freispruchs wurde der Künstler und Wissenschaftler erneut verurteilt. Vorsorglich wurde gegen den mündlichen Urteilsspruch bereits Revision eingelegt. Overton Magazin berichtet über das Bremer Landgerichts-Urteil nach Vorliegen der schriftlichen Fassung, die derzeit noch nicht vorliegt.

Paulo H. Bruder

Paulo H. Bruder ist deutscher Wissenschaftsjournalist und Reporter.
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37 Kommentare

  1. Die billigen und unseriösen NS-Gleichsetzungen am Anfang des Artikels angesichts eines, wenn auch nicht normalen, rechtsstaatlichen Vorganges lassen bereits schlimmstes vermuten.

    Auch vermied der Autor sorgsam den Inhalt und Gegenstand der Auseinandersetzung zu erwähnen oder zu schildern. Selbst die mehrinstanzlichen Verurteilungen findet man im Artikel nicht.

    Hier wird offensichtlich der Leser für dumm verkauft und es sollen billigste Emotionen mit einem irrational aufgezogenen Artikel unterhalb jeglicher journalistischer Minimalstandards geweckt werden.

    Eine kurze Nachrecherche bei Chatgpt ergab dann u.a. folgendes Ergebnis:

    „Konkret ging es nach den veröffentlichten Berichten um mehrere von Bauer erstellte und auf Instagram verbreitete Bildmontagen.“

    ich beschränke mich im folgendem auf den 2. Anklagepunkt nach Chatgpt:

    „§ 130 Abs. 3 StGB (Volksverhetzung):
    Besonders hervorgehoben wurde eine Bildmontage, in der ein historisches Foto von Auschwitz-Häftlingen verwendet und das Wort „Arbeit“ im Schriftzug „Arbeit macht frei“ durch eine mit „Covid-19 Impfstoff“ beschriftete Spritze ersetzt worden sein soll. Die Anklage sah darin eine Verharmlosung bzw. Relativierung nationalsozialistischer Verbrechen.“

    Unabhängig vom juristischen Gehalt steht eine solche Collage für einen hohen Grad an ethisch-moralischer Verwahrlosung und eine völlige hysterische Irrationalität des Schöpfers.

    Für einen vernünftigen Menschen verbietet sich da jegliche Form der Empathie ider Solidarität.

    1. Erstens:
      Aha, schon wieder einer -so steht zu mutmaßen an, der glaubt sich als veritabler ‚Staatsbüttel‘ outen zu müssen.
      Zweitens:
      Darf’s wahr sein, die deutsche Justiz kennt sich also – nach Einschätzung von K********. – bestens mit ethisch-moralischer Verwahrlosung aus.
      Drittens:
      Konstatiere, meine Wenigkeit kann also unmöglich auch nur einen Funken an Verstand und Vernunft besitzen, wo sie doch für den ihrr bis dato unbekannten ‚Delinquenten‘ reichlich Empathie bzgl. Solidiarität aufzubringen vermag.
      Nachtrag:
      Dank an das OT-Kommentar-Moderatorium, dass es diesen Kommentar voller ‚Beleidigungen und persönlicher Angriffe‘ dann doch durchgehen ließ.

    2. @ Klaus-Die um 18 Uhr43 : Ohne die beanstandeten / verfolgten Werke zu sehen, ist eine seriöse Bewertung un-
      möglich, auch eine juristische.

      Nähme man Ihre Argumentation ernst, müsste selbst John Heartfield mit (juris-tischer) Verfolgung rechnen.

    3. Lächerliche Verharmlosung des Corona-Regimes mit seit der Hitlerzeit in Deutschland nicht mehr dagewesenen Zwangsmaßnahmen.

      Ist dir wirklich nicht bekannt, daß die Spritze mehr Menschen getötet hat, und immer noch tötet und krank macht, als die vermeintlich tödliche Corona-Seuche?
      Apropos: Bis heute verweigern Behörden Informationen darüber, wieviele Menschen nun wirklich AN Covid19 verstorben sind! Dafür gibt es Gründe, die dir wohl nicht passen?

      https://www.manova.news/artikel/corona-tote-als-staatsgeheimnis

      und inwiefern das Warnen vor dem unübersehbaren Beginn neuer faschistischer Herrschaftsstrukturen und -Zwänge eine „Verharmlosung“ genau der als nicht zu wiederholenden Vorgänge aus der dunkelsten deutschen Zeit darstellen, erschließt sich einem wohl nur, wenn man drei Kästen Bier intus hat oder einen regelmäßigen Gehaltsscheck von der Staatsanwaltschaft inklusive Weisungsgebundenheit an die Zwangsjustiz nach §§146/147GVG sein eigen nennt.

      1. Es waren in D 160.000. Wir lagen Dank der völlig gerechtfertigten Anti-Coronamaßnahmen auf ca. Platz 5 der ca. 70 Industriestaaten bei der Zahl der Coronatoten pro Mio Einwohner. Hättest Du die Statistik der Johns-Hopkins-Universität verfolgt, wüßtest du es auch. Aber Zahlen scheinen nicht dein Ding zu sein…

    4. **Lach**
      Als wenn sich deutsche Staatsdiener um die Relativierung der Nazi-Verbrechen Sorgen machen würden.
      Denen stinkt, mit ihren Amtsvorgängern gleichgesetzt zu werden.

    5. Was darf Satire?
      Alles, wenn es nach Kurt Tucholsky geht.
      Ich habe den Eindruck, das Sie nicht wirklich begriffen haben,
      das wir in einer Zeit der Demontage demokratischer Grundwerte leben.

    6. Mein Gott, so sieht er aus der geborene Mitläufer namens Klau-Die!
      Unterirdischer geht es nicht mehr.
      Jeder vernünftige Mensch kann dieses faschistische „Rechtssystem“ nur verurteilen!

    7. Was Sie über den Artikel schreiben ist richtig. Das eigentliche Mativ zu bestrafen wird nicht ein mal genannt. Mich haben diese Vergleiche zwischen den Herausforderungen die Corona Pandemie zu bewältigen und dabei ein demokratisches Land zu bleiben mit der Nazi Diktatur auch stets gestört, ein Vergleich der wegen völlig verschiedener Ausgangspunkte stets hinkte. Allerdings finde ich das Vorgehen der deutschen Staatsmacht schon recht hart gegenüber einem alten Mann, der sicher kein Nazi ist. Die „Kunstwerke“ in sozialen Medien zu löschen hätte völlig ausgereicht. Und da gebe ich den anderen Recht, dies ist ein schlimmes Indiz für einen übergriffigen Staat. Ganz ohne Vegleich.

    8. Anstatt eine KI zu benutzen, würde der Blick ins Gesetz erhellend gewesen sein:

      Es gilt Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG im absolut gefassten Wortlaut zu zitieren und die beiden Straftatbestände hinsichtlich ihrer strafbefreienden Absätze:

      § 86 StGB

      4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

      § 86a StGB

      (3) § 86 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.

      § 130 StGB

      (8) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 6 und 7, sowie in den Fällen der Absätze 3 bis 5 gilt § 86 Absatz 4 entsprechend.

      Von Grundgesetzes wegen ist Recht von Haus aus relativ einfach, man muss nur selbst lesen und verstehen können wollen.

    1. Die laufen doch schon!

      Kritische Journalisten und Blogger werden zensiert, „entmonetarisiert“ oder gleich sanktioniert, ihre Schriften unzugänglich gemacht oder etwa in Bibliotheken einfach nicht mehr gelistet, wenn Gerichte das Versehen der Titel mit Warnhinweisen untersagen. Und sogar mit dem eigenen Staatsfunk geht man rabiat um, wenn er in seltenen Einzelfällen die Formation verläßt. So bei dem Bericht des MDR zu Bakterien-DNA-verseuchter „Covid-Schutzimpfstoffe“. Der wurde produziert, gesendet – und dann, wohl auf Weisung von oben, aus den Mediatheken entfernt. Angeblich, um ihn sachlich zu überprüfen,. Nun, die Überprüfung ergab keine journalistischen oder sachlichen Mängel. Aber der Beitrag wurde bis heute nicht re-publiziert.

      Weil nicht sein kann, was nicht sein darf.

    2. Bücherverbrennung? Ist doch schon in vollem Gange. US-Konzerne kaufen hier in Europa ganze Antiquariate auf, scannen die Bücher für ihre KI und vernichten sie dann. Und was macht unsere Regierung? Sie schaut stümperhaft zu, wie Kulturgüter Contaierweise das Land verlassen.

      „Wenn Antiquariate zu Datenminen werden“
      „KI frisst Bücher: Gekauft, gescannt, geschreddert?“

      https://www.swr.de/kultur/literatur/kaufen-ki-firmen-massenhaft-antiquariatsbuecher-auf-100.html

      1. du lieber Himmel, vielen Dank für den Link, kannte ich nicht
        hatte auch schon vor, Bücher im
        Antiquariat abzugeben, das werde ich mir jetzt überlegen….

  2. Mir war Herr Rudolph Bauer bisher völlig unbekannt; er interessiert mich auch nicht.
    Eine erste kleine Recherche bestätigte die vom Autor des obigen Artikels gegebene Einschätzung, dass der bereits 1939 Bauer eher dem linken politischen Spektrum zuzuordnen ist, sodass der Vorwurf der Staatsanwaltschaft schlichtweg haltlos erscheint.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Rudolph_Bauer

    Man mag Bauers Satire im Zusammenhang mit der Corona-Impfkampagne geschmacklos finden, aber – und das ist doch der wichtige Punkt – es ist eben gerade keine Satire, die die NS-Zeit verteidigt.

    Beinahe als noch schlimmer ist indessen die entwürdige Prozedur der Wohnungsdurchsuchung bei einem bislang völlig unbescholtenen Rentnerehepaar anzusehen. Polizisten in voller Montur bei einem 84-jährigen Mann!!!
    Diese bewusste Unverhältnismäßigkeit gibt zu denken.
    Wie schon in anderen Fällen – etwa bei Prof. Norbert Bolz – kann man das als bewusstes Mittel der Einschüchterung verstehen. Da bekannt ist, dass die Staatsanwaltschaften gegenüber den zuständigen Justizministern abhängig sind, müsste untersucht werden, ob das Handeln hier letztlich durch politische Einflussnahme begünstigt wurde. Bemerkenswert auch das Übergehen bzw. der Versuch der Rückgängigmachung eines Urteils des zuständigen Landgerichts.

    Allerdings ist meines Wissens die Staatsanwaltschaft auch bei diesem dubiosen „Zentrum für politische Schönheit“ eingeschritten, weil diese definitiv nicht künstlerische politische Lobbyorganisation 2025 ebenfalls NS-Symbolik verwendet hat (in einem verleumderischen Anti-AfD-Plakat).

    Was für Zeiten …

    1. „Mir war Herr Rudolph Bauer bisher völlig unbekannt; er interessiert mich auch nicht.
      Eine erste kleine Recherche bestätigte die vom Autor des obigen Artikels gegebene Einschätzung, dass der bereits 1939 Bauer eher dem linken politischen Spektrum zuzuordnen ist, sodass der Vorwurf der Staatsanwaltschaft schlichtweg haltlos erscheint.“

      Das interessiert doch kein teutonisches Gericht! Wo längst wieder Nazi-„Recht“ umgesetzt wird, wie bei den Maskenurteilen gegen Ärzte, die sich auf ein (gar nicht zutreffendes) Präzedenzurteil des Reichsgerichtshofes von 1940 berufen, das in seiner Begründung klar Bezug zur neuen „nationalsozialistischen Ordnung“ nahm.

      https://report24.news/unglaublich-beeinflusst-ein-urteil-aus-1940-die-aktuellen-verfahren-gegen-die-mut-aerzte/

      Von Ärzten, die Atteste gegen das (unnütze) Tragen von Masken ausstellen, wird verlangt, daß sie die beteffenden Patienten „körperlich untersuchen müssen“, ehe sie die Bescheinigung ausstellen. Sogar psychologische Gutachten hätten sie im Zweifelsfall zu veranlassen!

      Bei der in der Coronazeit eingeführten telefonischen Krankschreibung gab es welche Form der Untersuchung vor Ausstellen der Atteste?

      Eben!

      Und natürlich dürfen Symbole aus der Nazizeit immer noch benutzt und Vergleiche mit dieser Zeit angestellt werden. So lange es „die Richtigen“ tun, und nicht etwa ein linker Satiriker, der die Gefahr einer neuen Radikalisierung der Gesellschaft thematisieren möchte. Der Spiegel darf natürlich ein Hakenkreuz unter einer Deutschlandfahne als Titelbild bringen, ohne dafür gerügt zu werden. Montiert allerdings ein C.J. Hopkins ein schwach durchscheinendes Hakenkreuz unter einer Chirurgenmaske für einen Buchtitel, „verherrlicht er den Nationalsozialismus“. Klar! Das steht mittlerweile auch letztinstanzlich fest und das Verfassungsgericht nimmt eine Beschwerde gegen diese absurde Rechtsbeugung gar nicht erst zur Entscheidung an.

      https://multipolar-magazin.de/artikel/prozess-gegen-cj-hopkins
      https://norberthaering.de/propaganda-zensur/bverfg-c-j-hopkins/

      Treffend formuliert: „The new Normal Reich“

      1. @Heinz

        Ihr Beispiel mit dem Spiegel-Titelbild passt hier sehr gut.
        Ja, es ist dieses Messen mit zweierlein Maß, was so schlimm ist. Und dass es überhaupt möglich ist, bei dem Messen mit zweierlei Maß erfolgreich durchzukommen, das hat wahrscheinlich damit zu tun, dass die verfassungsrechtlichen Kontrollmechanismen nicht mehr so recht greifen.

        Wir erleben eine beunruhigende Verselbständigung der Exekutive, die die Unabhängigkeit der Legislative mindert und die von der Legislative wegen der problematischen „Brandmauer“-Strategie nicht mehr ausreichend kontrolliert wird. Dieser Umstand wird noch dadurch verschärft, dass nicht nur die Staatsanwaltshaften, sondern auch allerlei Bundesbehörden (z.B. Rudolf-Koch-Institut, Verfassungsschutz, Deutscher Wetterdienst) weisungsgebundene und abhängige Organe sind. Hinzu kommt noch die Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Medien durch die regierenden Parteien, sodass diese Medien ihrerseits im Hinblick auf die Kontrolle der Mächtigen komplett versagen.

        1. Machen wir uns nichts vor, die „Legislative“ ist schon seit langem außer Funktion. Gesetze werden nicht vom Bundestag erarbeitet und beschlossen, sondern in Zirkeln ersonnen, die außerhalb jeglicher demokratischen Kontrolle liegen, und von der Regierung (also der Exekutive) formell beschlossen. Der Bundestag „debattiert“ nur noch zum Schein und die Abstimmungen erfolgen unter „Fraktionszwang“ mit feststehenden Mehrheiten.
          Und mittels der Weisungsgebundenheit wenigstens der Staatsanwaltschaften (laut §§146/147 GVG), sowie einer in den meisten Fällen schon fast sklavischen Gefolgschaft auch der formell noch „unabhängigen“ Gerichte, kontrolliert die Exekutive (Justizministerien) auch noch die Justiz nahezu vollständig.

          Das prägende Element der Coronazeit war eine 100%ige Herrschaft der Exekutive. Eine durch nichts und niemanden legitimierte „Ministerpräsidentenkonferenz“ verfügte, was zu passieren hatte, die Staatsorgane von der Bundesverwaltung bis zur Polizei exekutierte die Befehle und eine (den Justizministerien verpflichtend unterstellte) weisungsgebundene Justiz bestrafte jegliche Abweichler und schützt bis heute die Täter vor einer möglichen Strafverfolgung.

          Die vielbeschworene Gewaltenteilung ist endgültig aufgehoben.

          1. @ Heinz

            Ja, wir sehen die Sache ähnlich. Übrigens ist mir im obigen Kommentar ein Fehler unterlaufen, denn ich wollte nicht nur die Legislative ansprechen, sondern auch die Judikative. Letzteres passt ja besonders zum eigentlichen Artikel von OM.

            Mein Satz sollte eigentlich so lauten:

            „Wir erleben eine beunruhigende Verselbständigung der Exekutive, die die Unabhängigkeit der Judikative mindert und die von der Legislative wegen der problematischen „Brandmauer“-Strategie nicht mehr ausreichend kontrolliert wird. “

            Im Grunde ist es eine schleichende Revision der Verfassungsrealität, die sich indessen so langsam vollzieht (über Jahrzehnte), dass sie von vielen nicht bemerkt wirkt und die überdies weder von den öffentlich-rechtlichen Medien noch vom Parlament skandalisiert wird. Und die einzige Partei, die es skandalisiert, wird als „böse“ ausgegrenzt.

            Es ist ja auch bezeichnend, dass eine sich als „links“ und „kritisch“ darstellende Leserin, ich meine @Klau-die, anscheinend außerstande ist, diesen Wandel zu erkennen.

            Irgendwann werden Historiker diese Umformung unserer politischen Ordnung in den Seminaren und Doktorarbeiten zum Thema haben.

  3. Ja doch, die Einschläge kommen näher, immer näher! Da sollten unsere Lalelu-Lämmchen nicht dem Trugschluss verfallen, dass sie das alles nicht tangieren wird. Mit solcherlei blutunterlaufenen Augen und blubberndem Geifer zwischen den Lefzen – wie vom Autoren von der causa berichtet – ist. für die ausführende ja was eigentlich, Staatsgewalt auf FDGO-Basis kann es ja wohl kaum sein – es nicht mehr möglich, zwischen all den ‚Guten‘ und den ‚Bösen‘ bald nicht mehr zu trennen.. Und dann heißt es, wo gehobelt wird fallen Späne! Hatten wir doch schon, gell?

  4. Ein absolut durchgeknallter Querdenker, der an der Volksverhetzung vorbeischrammt. Völlig richtig, dass sich der Staat an dieser Stelle nach zwei versuchten Staatsstreichen nicht mehr alles gefallen lässt.

    Indes, da muss mehr sein. Wenn REspect! im Spiel ist, handelt es sich um antiislamischen Rassismus. Festgestellt vom dortigen operativen Leiter Ahmed Gaafar, welcher hier studiert hat:

    Studium der Islamwissenschaften an der renommierten Al-Azhar-Universität (Kairo) – einer zentralen sunnitischen Institution.

    Kritik laut Grok:
    „Vorwürfe von Kontakten zu Hamas-Sympathisanten oder islamistischen Milieus (z. B. über frühere Tätigkeiten oder Partner).
    Frühere Arbeit bei der Fachstelle „PREvention“ (religiöser Extremismus) wird teilweise als zu „weich“ gegenüber Islamismus gesehen.
    Einige Artikel bezeichnen ihn als „Islamgelehrten“ und „Deutschlands obersten Zensor“, der durch seine Herkunft (geb. in Kairo) und Ausbildung befangen sei.“

    Dieser also darf aussortieren, was als Islamophobie zu werten ist. Aber REspect! ist noch harmlos gegen CLAIM. Dort, wo sich die Muslimbrüder tummeln, wie neulich herauskam. Staatlich gefördert natürlich.

    Erdogan bestimmt, was wie erfahren dürfen. Und die Deutschen haben wieder mal ein Dienserchen gemacht.

  5. @ Artur_C: ….“ Nach zwei versuchten Staatsstreichen“ ? Wo ? Wann ? Hier und heute ? Gallopiert dem Manne
    die Fantasie davon ?

    1. Wenn Artur irgendwo auch nur im Ernferntesten das Thema Israel/Palästina tangiert sieht, knallen ihm eben die Sicherungen raus.

  6. Der Fall Rudolph Bauer ist für mich ein Alarmsignal. Ein 87-jähriger Wissenschaftler und Künstler erlebt eine später als rechtswidrig eingestufte Hausdurchsuchung, wird über Jahre strafrechtlich verfolgt und schließlich verurteilt. Unabhängig davon, wie man seine Kunst bewertet, wirft dieser Umgang für mich erhebliche Fragen zum Zustand der Meinungs- und Kunstfreiheit auf.

    Ich habe den Eindruck, dass die politischen Verantwortlichen die Grenzen des Sagbaren immer weiter verengen. Wer den Regierungskurs scharf kritisiert oder provoziert, muss heute aus meiner Sicht deutlich häufiger mit strafrechtlichen Ermittlungen oder anderen Konsequenzen rechnen als früher. Das halte ich für eine bedenkliche Entwicklung.

    Eine Demokratie muss gerade unbequeme, provokante und regierungskritische Stimmen aushalten. Wenn Bürger den Eindruck gewinnen, ihre Meinung nur noch mit Angst vor beruflichen, gesellschaftlichen oder strafrechtlichen Folgen äußern zu können, schwindet das Vertrauen in den Rechtsstaat. Grundrechte dürfen nicht vom politischen Zeitgeist abhängen, sondern müssen für alle gleichermaßen gelten.

    Der Fall Rudolph Bauer sollte Anlass sein, den Stellenwert von Meinungs- und Kunstfreiheit kritisch zu hinterfragen. Eine freie Gesellschaft zeigt ihre Stärke nicht dadurch, dass sie Zustimmung belohnt, sondern dadurch, dass sie auch scharfe Kritik und kontroverse Kunst aushält.

    1. @Frank

      Die von Ihnen beschriebene Entwicklung in Richtung auf Verengung des Spielraums für ungestraft Sagbares hat viel von einer anderen problematischen Entwicklung profitiert:
      Lange, sehr lange wurden in Deutschland Einschränkungen bei den Grenzen des Sagbaren und eine Absagekultur (sog. „cancel culture“) überhaupt NUR DANN problematisiert, wenn sie das eigene Lager betrafen.

      Solange diese Einschränkungen aber politisch Andersdenkende und die politische Konkurrenz betrafen, hat es über Jahrzehnte in Deutschland keine Kritik an der Verengung des Meinungsspielraums gegeben. Ja, im schlimmsten Fall beteiligte man sich sogar selbst daran, Andersdenkende zum Schweigen zu bringen. Man hat es ja gerade in Erfurt erlebt.

      Dies betrifft in besonderem Maße das linke politische Spektrum, das erst in jüngerer Zeit und erst nach „Corona“ in Teilen etwas aufzuwachen begonnen hat, weil es nun auf einmal selbst hier und da zum Opfer derartiger Maßnahmen geworden ist und wird.

      Nun rächen sich die Fehler der Vergangenheit, denn ohne diese Fehler stünden wir heute besser da. Nun sind Dinge eingerissen, die nur noch sehr schwer zu korrigieren sind und die sich womöglich auch noch einmal gegen jene richten werden, die sich bisher für unangreifbar hielten.
      Es gibt ja auch den Spruch, dass die Revolution ihre Kinder frisst …

  7. Hätten wir eine Verfassung gem. Art. 146 GG würde da nach meinen Vorgaben folgender Verfassungsartikel drinstehen:

    „Grundrechte gemäß den Verfassungsartikeln x bis y sind nicht verhandelbar, nicht einschränkbar und nicht aussetzbar.“

    Im Übrigen sind meiner Meinung nach die Staatsanwaltschaften die Inquisitionsinstanz der Exekutiven. Auch ist eine Gewaltenteilung weder auf Bundes- noch auf Landesebene gegeben. Auf Bundesebene werden z. B. die Richter an das BVerfG gem. Art. 93 Abs.(2) und alle anderen Bundesgerichte gem. Art. 95 Abs. (2) gewählt.

    Weiterhin ist das GG seit Inkrafttreten am 23. Mai 1949 bereits über 50 Mal geändert worden. Auch dies gehört wie folgt in einer Verfassung geregelt:
    „Änderungen, Hinzufügungen oder Aufhebung von Verfassungsartikeln bedürfen der mehrheitlichen Zustimmung von mindestens fünfzig Prozent aller wahlberechtigten Bundesbürger.“

    Zu guter Letzt: ALLE im Bundestag (und in den Landtagen) vertretenen Parteien sind verfassungsfeindlich. Wäre dem nämlich nicht so, hätten wir gem. Art. 146 GG längst eine vom deutschen Volk beschlossene Verfassung.

    Carpe diem.

    1. Ja, werter Voltaire, das sehe ich ganz ähnlich!
      Das GG sieht die begrenzte Geltungsdauer ausdrücklich vor.
      Steht da drin!
      „….bis sich das deutsche Volk in Frieden und Freiheit wieder vereinigt,“
      Ich sehe die Legitimität der regierenden Parteien ebenfalls nicht.
      Seitdem habe ich mich immer irgendwie betrogen gefühlt…

      1. Art. 146 GG in der Originalfassung vom 23. Mai 1949

        „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

        Im Übrigen hat das GG nicht mal mehr einen räumlichen Geltungsbereich, nachdem Art. 23 GG in der Originalfassung im Zuge der „Wiedervereinigung“ aufgehoben wurde, s.
        https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl290i0885.pdf%27%5D#/text/bgbl290035.pdf?_ts=1778687606007

        in Kapitel II, Art. 4 “Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes” in Abs. 2

        “Artikel 23 wird aufgehoben”

        Carpe diem.

  8. Ich bin dankbar für diesen Artikel über die Causa Bauer.
    Herrn Bauer kannte ich bislang nicht, ich werde mich mit seinem Werk befassen, damit ich ein besseres Bild habe.
    Die ganze Sache ist ungeheuerlich!
    Ich frage mich ernsthaft, was an diesem Staat denn nun verteidigt werden soll?
    Rechtsstaatlichkeit? Die geht doch immer mehr den Bach runter!
    Demokratie? Repräsentative Demokratie? „Unsere Demokratie“? Parteienoligarchie?
    Den Sozialstaat, oder dessen rudimentäre Reste? Den scheinbar bald gar nicht mehr geben soll, wenn es nach den Wünschen des Kapitals und der Oligarchen geht?
    Menschenrechte, die es für die einen gibt und für die anderen nicht?
    Den nicht vorhandenen Reichtum von Kindern und Rentnern sichern?
    Für mich bemisst sich der ethische Wert einer Gesellschaft zum einen, wie sie mit Alten, Kranken und Schwachen umgeht, zum anderen ob echter Pluralismus mit wirklicher Redefreiheit herrscht.
    Daran gemessen, rutschen wir immer weiter ab!

  9. juristen vor: was passiert eigenlich, wenn eine richterliche anordnung (hier: hausdurchsuchung) von einem höheren gericht für rechtswidrig erachtet wird: was passiert dem anordnenden richter? was passiert den ausführenden beamten?
    zu lezteren… es gibt bekanntlich im beamtenrecht das recht und sogar die pflicht zu remonstrieren, sofern ein befehl eines vorgesetzten als rechtswidrig erachtet wird – diese hausdurchsuchung bei einem alten ehepaar dürfte von jedem der polizisten als rechtswidrig wahrgenommen worden sein, warum machen die da mit?

    1. > Was passiert … nach rechtswidriger Durchsuchung.

      Gar nichts.
      Das sagt meine Lebenserfahrung, ich bin aber kein Jurist.
      Im Gegensatz etwa zu den vielgescholtenen USA gibts da auch kein Verwertungsverbot für die rechtswidrig erlangten Beweismittel.

  10. Vielen Dank für den Bericht! Das Vergehen des Herrn Prof. Bauer war, dass er die unverhältnismäßigen, wissenschaftsfeindlichen und damit grundgesetzwidrigen Maßnahmen der Politik in Zusammenhang mit Sars-CoV 2 und Comirnaty kritisierte.
    Wie Herr RA Haintz darlegte gab es in diesem Sachzusammenhang keine rechtsstaatlichen, sondern nur politische Strafverfahren zu tausenden.
    Herr Moser hat die Verfahrensweisen im Fall Ballweg ausreichend beschrieben, Dort wurden Steuer- und Strafrechtstatbestände durch die politisch gesteuerte Staatsanwaltschaft Stuttgart konstruiert, während die Ermittlungen zum Terroranschlag auf die Demo-Spedition eingestellt wurden.
    Hier ist die illegale Beweismittelbeschaffung durch die als rechtswidrig verurteilte Hausdurchsuchung entscheidend. Unabhängigen Richtern würde dieser kriminelle Akt ausreichen, um jeden normalen Strafprozess einzustellen. Hier steht aber, wie bei Ballweg schon vorher fest, dass eine Verurteilung erfolgen muss.
    Gerade wegen der politischen Steuerung der deutschen Staatsanwaltschaften dürfen die eben keine europäischen Haftbefehle ausstellen. In Deutschland gab es nie einen Rechtsstaat, weil es nie eine unabhängige Justiz gab. Ob andere Qualitätsmerkmale der Rechtsstaatlichkeit gegeben sind, mag jeder für sich bewerten:
    1. Vor dem Gesetz ist jeder gleich.
    2. Jedem steht der Rechtsweg zu Erlangung seines Rechtes offen.
    Wer mehr über die Hintergründe wissen will, kann das Gespräch Kosubek/Haintz ansehen:
    https://www.youtube.com/watch?v=iSl999fM0wQ

  11. Natürlich muß eine exponierte Person, die die Anti-Coronamaßnahmen als antidemokratisch, falsch und sonstwie verwerflich darstellt, abgeurteilt werden, und zwar heftig.
    Allerdings nicht auf solch stumpfsinnig-infantile Art, wie hier dargestellt.

    Wer sich für die entsetzliche und dumme Art, wie das Lumpenproletariat mit Epidemien oder gar Pandemien, wie im Fall von Corona geschehen, (und den Kampf der Verantwortlichen aus dem Staatsapparat dagegen), umgeht, interessiert, lese dieses hier:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Moskauer_Pestrevolte

    Sehr interessant, daß die damals gerade noch entschuldbare Komplettdummheut sich heute immer noch brüstet, das high-end der Evolution und der Gerechtigkeit, gar Demokratie zu sein. Mehr als 200 Jahre nach Jenner und hundert Jahre nach Einstein…

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