»Das Landesarbeitsgericht Köln hat die rechtsstaatlichen Pfade eindeutig verlassen«

Ulrike Guérot
Heinrich-Böll-Stiftung from Berlin, Deutschland, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons

Gestern wurde das Urteil im Fall Ulrike Guérot verkündet – die Urteilsbegründung blieb allerdings aus. Die Politologin hat den Prozess nicht gewonnen.

Roberto De Lapuente sprach mit ihrem Rechtsanwalt Tobias Gall.

 

De Lapuente: Eigentlich hätte ich Sie an dieser Stelle gerade gefragt, was Sie von der Begründung des Landgerichts Köln halten, das die Kündigung Ulrike Guérots als rechtmäßig betrachtet hat. Problem: Sie kennen – obgleich Sie Anwalt Frau Guérots sind – die Begründung nicht, weil das Gericht diese nicht mitlieferte. Ich bin juristischer Laie, korrigieren Sie mich gerne, aber: So ein kafkaeskes Vorgehen kann doch nicht das normale Prozedere sein?

Gall: Gesetzlich vorgesehen ist das Gegenteil: wenn ein Urteil in einem gesonderten Termin verkündet wird, müssen zu diesem Termin die Urteilsgründe schriftlich vorliegen.

De Lapuente: Haben Sie das schon mal erlebt? Und haben Sie Kenntnis davon, dass das Landgericht in Köln dergleichen auch schon bei weniger prominenten Fällen so praktiziert hat?

Gall: Bei einem Landesarbeitsgericht, also in der Berufungsinstanz, habe ich das noch nicht erlebt. Die Pressereferentin des Gerichts hat aber heute erklärt, dass sei durchaus üblich beim LAG Köln, was die Sache ja eher problematischer macht. Der Rechtsbruch ist dort also übliche Praxis. Gerade in einem Fall, der in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit hat, werden die Parteien dann folgender Situation ausgesetzt: Sie erfahren im Zweifel aus der Presse, wie das Urteil ausgefallen ist, und können sich nicht einmal über die Gründe informieren, bzw. lesen nur eine Pressemitteilung, die mit den Einzelheiten des Rechtsstreits praktisch nichts zu tun hat.

»Ich muss davon ausgehen, dass systematisch höchstrichterliche Rechtsprechung aus dem Weg geräumt wurde«

De Lapuente: Wo ist denn gesetzlich aufgeführt, dass eine Urteilsbegründung vorliegen muss? Und wie kann das Gericht das umgehen?

Gall: Das Gericht kann das nicht umgehen, sondern nur – wie hier – ignorieren. § 310 Abs. 2 ZPO legt das verbindlich fest. Das Urteil »muss« bei dem späteren Verkündungstermin schriftlich abgefasst vorliegen. Besonders absurd wird es, wenn das Urteil viereinhalb Monate nach der Berufungsverhandlung immer noch nicht abgefasst ist.

De Lapuente: Wie lange rechnen Sie damit, bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt? Und welche Bedeutung hat diese für das weitere Vorgehen?

Gall: Nachdem das LAG Köln die rechtsstaatlichen Pfade nicht nur diese Formalie betreffend, sondern auch inhaltlich, aus meiner Sicht eindeutig verlassen hat, habe ich keine Grundlage mehr, mit irgendetwas zu rechnen. Wenn das Urteil in Wochen oder Monaten endlich vorliegt, werden wir genauestens prüfen, ob wir eine Nichtzulassungsbeschwerde versuchen können. Die Erfolgsaussichten sind aber sehr schlecht. Faktisch ist der Rechtsstreit schon zu Ende.

De Lapuente: Was wir wissen, wenn auch unbegründet: Das Gericht lässt keine Revision zu. Musste es auf einen Ausschluss der Revision hinauslaufen? Und welche Handlungsspielräume haben Sie jetzt noch, um Frau Guérots Angelegenheit vielleicht doch noch zu einem guten Ende für die Politologin zu führen?

Gall: Wer allein die Pressemitteilung mit kündigungsschutzrechtlichem Sachverstand aufmerksam liest, kann nur zu dem Schluss kommen, dass das LAG eine ganze Reihe von arbeitsrechtlichen Grundsätzen abgeräumt hat. Die Urteilsbegründung muss ein juristischer Offenbarungseid sein. Wenn man politisch gewillt ist, so etwas zu tun, kann man natürlich die Revision nicht zulassen. Dann nämlich müsste das Bundesarbeitsgericht einschreiten. Wenn man die Revision nicht zulässt, handelt es sich angesichts der Praxis des BAG zur Behandlung von Nichtzulassungsbeschwerden faktisch um eine Beerdigung des Rechtsstreits. Wie gesagt, mit Rechtsstaat hat das nichts mehr zu tun.

De Lapuente: Wieso sehen Sie in einer Nichtzulassungsbeschwerde so schlechte Chancen?

Gall: Ich muss davon ausgehen, dass nachgerade systematisch höchstrichterliche Rechtsprechung aus dem Weg geräumt wurde. Das wäre natürlich ein zwingender Grund für die Zulassung der Revision gewesen. Aber faktisch pickt sich das BAG unter den Nichtzulassungsbeschwerden nur die Fälle heraus, die es für strukturell interessant hält.

»Der Vorsitzende Richter schien zunächst Bedenken gegen die Wirksamkeit der Kündigung zu haben«

De Lapuente: Welche Argumentationslinien des Gerichts erwarten Sie in der schriftlichen Begründung? Zunächst schien das Gericht ja wohlwollend auf der Seite der Arbeitnehmerin zu stehen …

Gall: Der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Staschik gab sich in der Berufungsverhandlung äußerst zurückhaltend, was seine vorläufigen Einschätzungen zum Ausgang des Rechtsstreites betraf. Er hat dann aber eine sehr hohe Abfindung vorgeschlagen, was man gar nicht anders verstehen kann, als dass er Bedenken gegen die Wirksamkeit der Kündigung hatte. Dann hat er jedoch offenbar aus rein politischen Gründen ein Konstrukt erdacht, wonach Bewerber um eine wissenschaftliche Stelle nicht für sich »werben« dürfen, sondern scharfe Selbstkritik zu üben haben. Tun sie dies nicht, können sie auch Jahre später noch rausgeworfen werden. Wobei Ulrike Guérot sich durchaus selbstkritisch präsentiert hat. Und die Universität hat das Europa-Buch genauestens daraufhin überprüft, ob es für sie als habilitationsgleiche Leistung ausreicht. Nachdem sie das – gutachterlich begleitet – bejahten, haben sie sie eingestellt.

De Lapuente: Prominente Personen der Öffentlichkeit hatten in den letzten Monaten mit Vorwürfen zu tun, wonach sie in deren Doktorarbeiten im großen Umfang falsch zitiert hätten – alles ohne berufliche Folgen, ohne Karriereknick. Die Vorwürfe an Frau Guérot waren viel geringer und betrafen keine wissenschaftliche Arbeit, sondern ein Sachbuch. Welche Folgen hat dieses Urteil Ihrer Einschätzung nach für den akademischen Bereich und die Freiheit von Wissenschaft und Lehre?

Gall: Ich kann natürlich der redlichen Forschung nur wünschen, dass solche krassen politisch motivierten Fehlurteile sich nicht auf die wissenschaftsinterne Qualitätssicherung auswirken bzw. nicht weiter deren politischer Missbrauch betrieben wird. Ich bin aber pessimistisch und nehme an, dass der Verfall der universitären Wissenschaft und Lehre noch eine Weile fortgesetzt wird.

De Lapuente: Wie geht Ihre Mandantin mit der Situation nach diesem erneuten Rückschlag um?

Gall: Ulrike Guérots intellektuelle Resilienz und ihr Stehvermögen ist überragend. Ihre Entfernung aus dem Wissenschaftsbetrieb und noch mehr der zweijährige Prozess hat ihr sehr viel zugemutet, sie aber in ihrem Wirken noch stärker gemacht. Die Leute, die hinter dieser Kampagne stehen, haben sicher mehr Schaden erlitten als Ulrike Guérot. Ich empfehle denen gerne immer häufiger: warm anziehen – winter is coming.

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Redaktion

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Die Redaktion unseres Magazins: Florian Rötzer und Roberto De Lapuente.
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52 Kommentare

    1. Faschismus ist kein Gegensatz zum Finanzkapitalismus sondern ein Teil und eine Spielart davon. Ich würde sogar soweit gehen und den Neoliberalismus als den Zwillingsbruder des Faschismus bezeichnen. In der Tendenz ist dir jedoch recht zu geben. Der Finanzkapitalismus setzt nun immer offener und unverfrorener auf faschistische Strukturen.
      Eigentlich kennt man das noch aus der jüngsten Vergangenheit siehe https://www.nachdenkseiten.de/?p=132027 und man weiß wohin das führt.

      Und damit keine Bewegung entstehen kann, die den Weg ins IV Reich verhindern könnte wird jeder, der sich dagegen äußert und öffentlich präsent ist demonstrativ abserviert.

  1. sind das die Werte die in der Ukraine verteidigt werden?
    es erinnert stark an das dunkle Kapitel der 50-er Jahre und später an den Niedergang der Länder des warschauer Paktes

  2. Es bröckelt überall, auch der Rechtsstaat. Frau Guerots Fall hat natürlich Signalwirkung: schau her, so kann es gehen, wenn du nicht unseren Sermon nachbetest – oder wenigstens die Schnauze hältst. Wissenschaftsfreiheit? Wo?

  3. @R. Rauls

    innerhalb von nicht mal 4 Wochen, schon dreimal qed !
    Und Du wunderst dich, dass niemand mehr das Maul aufmachen will und gegen diese offensichtlichen Methoden einer lupenreinen Diktatur öffentlich Widerrede organisieren will?
    Wie ich, als von Dir geschmähter „Bedenkenträger“ schon mehrfach sagte: Die Menschen werden eingeschüchtert, ihrer Existenz beraubt und landen schlimmstenfalls sogar im Knast.

  4. Es ist nunmal ein politischer Fall, und das Gericht arbeitet wie erwartet.

    Der vorgeschobene Streitgegenstand „Plagiarismus“ ist irrelevant, irgendeine Begründung wird noch zusammengeklöppelt und nachgeliefert werden.

  5. “ Dann hat er jedoch offenbar aus rein politischen Gründen ein Konstrukt erdacht, wonach Bewerber um eine wissenschaftliche Stelle nicht für sich »werben« dürfen, sondern scharfe Selbstkritik zu üben haben. Tun sie dies nicht, können sie auch Jahre später noch rausgeworfen werden. “

    Ich verstehe nur Bahnhof bei diesem Satz ….. o))))

    Zählen Juristen nun zu den Krativen und damit Künstlern ?

  6. Das Tribunal von Köln – ein Schauprozess im akademischen Gewand

    Man könnte fast lachen, wenn es nicht so bitter wäre. Da sitzt eine prominente Intellektuelle auf der Anklagebank der Republik – und das Landesarbeitsgericht Köln liefert brav die passende Kulisse. Urteilsbegründung? Ach was, wozu Transparenz, wenn das gewünschte Ergebnis längst feststeht. Rechtsstaatliche Regeln sind offenbar nur für kleine Leute gedacht, nicht für die großen politischen Fälle.

    Die Medien? Sie sabbern vor Begeisterung. ZEIT, DLF, LTO – alle werfen sich auf das Urteil wie Hyänen auf ein Aas. Da wird von „Plagiat“ geraunt, von „Fehlverhalten“ fabuliert, als ginge es nicht um eine Person, die seit Jahren die heilige Corona- und Ukraine-Liturgie stört, sondern um irgendeine kleinkarierte Täuschungskünstlerin. Die Schlagzeilen klingen, als hätten die Richter höchstselbst die Demokratie gerettet.

    Doch der eigentliche Skandal ist nicht das, was in den Schlagzeilen steht, sondern das, was verschwiegen wird: Ein Gericht, das nicht einmal die einfachste Hausaufgabe erfüllt – die schriftliche Begründung des eigenen Urteils. Monate vergehen, nichts liegt vor. Aber wen kümmert’s, wenn die Schlagzeile sitzt? „Kritikerin erledigt.“ Das genügt.

    Und die Politik reibt sich die Hände. Ein Lehrstück in Postdemokratie: Wer kritisch fragt, wer den Mut hat, die offiziellen Narrative zu zerpflücken, wird aus der akademischen Welt entfernt – juristisch abgesegnet, medial bejubelt. Es ist eine Machtdemonstration. Die Botschaft an alle Intellektuellen im Land ist klar: Schweigt, oder ihr landet wie Guérot.

    Wir leben längst nicht mehr in einer lebendigen Demokratie, sondern in einem System, das Kritik nur noch als Dekoration duldet. Sobald jemand unbequem wird, greift der Staatsapparat durch – Universitäten, Gerichte, Medien, alle im Gleichschritt. Der Mantel des Rechtsstaats hängt noch im Schrank, aber darunter ist längst die Uniform der Gesinnungsjustiz angezogen.

    Was das Urteil gegen Guérot zeigt, ist kein Sieg der Rechtsstaatlichkeit, sondern das Gegenteil: ein Schauprozess, der mit formalen Fehlern durchgewunken wird, weil das politische Signal wichtiger ist als die Wahrheit. Willkommen im Jahr 2025, willkommen in der Postdemokratie.

  7. Macht sich ernsthaft noch jemand Illusionen, dass Deutschland tatsächlich ein Rechtsstaat sei?
    Das sind ja nicht nur Einzelfälle. Man schaue sich nur um, von rechtsstaatlichen Prinzipien wie unter anderem der Unschuldsvermutung hat man sich auf Allen Ebenen längst verabschiedet und Dinge wie Beweislastumkehr sind bei Politikern und in Medien völlig Salonfähig geworden und werden als selbstverständlich angenommen ohne, dass bei jemanden Fragezeichen aufgehen.

    1. „Macht sich ernsthaft noch jemand Illusionen, dass Deutschland tatsächlich ein Rechtsstaat sei?“

      Eine fundierte Expertise aus Moskau in sensiblen Fragen von Rechtsstaatlichkeit ist bei uns ganz besonders herzlich willkommen.

      >Der bekannte Nawalny-Verteidiger Wadim Kobsew ist den Angaben zufolge zu fünfeinhalb Jahren Straflager verurteilt worden, der Anwalt Alexej Lipzer erhielt eine Haftstrafe von fünf Jahren und Igor Sergunin wurde zu dreieinhalb Jahren verurteilt. Die Männer waren bereits im Oktober 2023 festgenommen worden.<

        1. Natürlich gibt es eine klare Begründung. Wir sind ja nicht in Deutschland.

          Die Anwälte, die Alexei Nawalny verteidigten, erhielten Haftstrafen wegen aktiver Beteiligung an einer extremistischen Vereinigung. In den Akten hieß es, dass die Anwälte „unter Ausnutzung ihres Status bei der Erbringung von Rechtsbeistand für den Zugang zur Strafvollzugsanstalt einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen der Führerung und Mitgliedern der extremistischen Vereinigung sicherstellten“. Auf diese Weise leitete Nawalny auch aus der Strafkolonie heraus weiterhin die extremistische Vereinigung und beging Straftaten.

          Wie die Zeitung „Kommersant“ schrieb, wurde in den Anklagedokumenten angegeben, dass Lipzer, Sergunin und Kobzew „als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung“ abwechselnd zu Treffen mit Nawalny gingen, ihn mit Informationen über die Aktivitäten der Mitglieder der Vereinigung in Russland und im Ausland versorgten und Anweisungen Nawalniys übermittelten. Das Moskauer Stadtgericht erkannte den von Nawalny geleiteten s.g. Fond im August 2021 als extremistische Organisation an. Nawalny verstieß gegen Gesetze, indem er aktiv und öffentlich zu einem gewaltsamen Machtwechsel aufrief und zum illegalen Erwerb von Waffen aufforderte, um Migranten zu vernichten, die er als „Kakerlaken“ bezeichnete. Darüber hinaus gibt es gegen ihn zahlreiche Verfahren wegen Diebstahls und krimineller Machenschaften. Unter anderem organisierten Mitglieder der Gruppe Terroranschläge, darunter die Ermordung des Journalisten Vladlen Tatarsky mit einer Bombe. Die Attentäterin wurde verhaftet und gestand nicht nur ihre eigene Beteiligung, sondern zeigte auch auf Nawalny selbst als Auftragsgeber. Seine sogenannten Anwälte waren aktive Mitglieder seiner Gruppe, was sie auch nicht leugnen. Einer von Ihnen zeigte sich geständig und packte vor Gericht alles aus.

          1. Dies ist nur eine Erfindung Ihrer Fantasie: „Die Attentäterin wurde verhaftet und gestand nicht nur ihre eigene Beteiligung, sondern zeigte auch auf Nawalny selbst als Auftragsgeber.“

      1. Anwalt Christian Ströbele wurde wegen Unterstützung einer terroristische Vereinigung verurteilt und vom Stammheimprozess ausgeschlossen. Anwalt Horst Mahler wurde als Mitglied der RAF verurteilt.
        Ströbele hielt das Urteil bis zuletzt für Unrecht, Mahler nicht. Er distanzierte sich vom linksextremistischen Terror – und wurde Nazi.

        Worin bestand noch mal das Russlandproblem?

        1. da fehlen noch zwei….  
          Klaus Croissant, 2 Jahre Haft und Kurt Groenewold, 2 Jahre Haft auf Bewaehrung…..

          aber ich glaube intze war zu der Zeit noch nicht auf der Welt, geschweige denn geplant!
          Und Geschichte war in der Schule nicht so sein Ding!

      2. Sind sie russischer oder deutscher Wahlbürger? Russland hält sich aus unseren inneren Angelegenheiten raus und das sollten wir mit anderen Ländern auch tun – Kritik darf schon sein aber das sollte die Außenpolitik nicht maßgeblich beeinflussen.

        Ich lebe hier(DE!) und mache mir Sorgen um unser Land und dessen Zukunft und bin auch nicht nur deshalb zufrieden, dass mein Lebensstandard im Vergleich zu Nigeria sehr sehr hoch ist und ich daher auch eine 48 Stunden Woche bis 70 Jahre bei halbem Lohn gerne aushalten sollte, weil es mir damit immer noch viel besser als einem durchschnittlichen Nigerianer ginge.

        Wir können sehr gut mit Königreichen und Diktaturen in verschiedensten Teilen der Welt „zusammenarbeiten“ solange die uns billig Rohstoffe liefern, die Liste ist lang. Länder, die sich nicht kontrollieren lassen werden unterwandert oder offen angegriffen, diese Liste ist auch lang. Seit vielen Jahrzehnten. Wenn Moral unser Maßstab wäre, dann wären diese beiden Listen komplett anders aufgeteilt.

    2. 😂 in einem echten Rechtsstaat erledigt man sowas unbürokratisch am Fenstersims.
      Vielen Dank für deine Expertise in dieser Angelegenheit.

      1. Verschone mich mit deinen Verschwörungstheorien.

        Innerhalb von wenigen Tagen kurz vor der Wahl waren mehrere AFD Direktkandidaten unerwartet und zum Teil unter ungeklärten Umständen gestorben. Was soll man denn bitte davon halten? Nur bin ich halt einfach nicht dumm genug dafür mir daraus eine Verschwörungstheorie zu konstruieren und gehe einfach mal von natürlichen Tod und Zufall aus.

  8. Und es finden sich immer genügend Erfüllungsgehilfen, nicht nur bei den Juristen. Diese deutsche Tradition lebt also weiter.
    Glorreiche Zeiten!

  9. Bestrafe EINEN und erziehe ALLE

    Dieses Urteil reiht sich ein in weitere Urteile wie jüngst das in München, wo eine sog „Linksradikale“ ohne den Nachweis ihrer eigenen Mitwirkung an einer Schlägerei mit Faschisten in Ungarn zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt worden ist. Die von der CSU geführte Staatsanwaltschaft forderte sogar 9 Jahre wegen Mordversuch, dem das Gericht aber dann doch nicht gefolgt ist. Vor Gericht bekommst du keine Gerechtigkeit zugesprochen, sondern es wird lediglich ein Urteil der Klassenjustiz gefällt.

  10. Den rechtsstaatlichen Pfad haben wir lange verlassen – sofern wir diesen überhaupt betraten.

    Nicht erst mit Rechtsbeugung bzw. Rechtsbruch seit Corona, wo diverse Prozesse vA gegen Ärzte durch eine ganz besondere Anwendung und Auslegung geltenden Rechts als politisch motiviert erscheinen.
    Auch – und gerade – das BVerfG ist mit seiner einseitigen und politisch opportunen Auslegung der Abwägung der GG garantierten Freiheit davon leider nicht ausgenommen. Personell wird es personell so bestückt, wie es die Politik gerade benötigt.

    Weisungsgebundene Staatsanwälte – oder derer von Habeck, Strack-Zimmermann und Konsorten ganz besonders motivierten und (durch morgendliche polizeiliche Hausdurchsuchungen) abschreckend wirkenden, taten und tun ihr übriges zum Geschehen dazu.

    Dazu das im GG verankerte Friedensgebot, das in D ebenfalls keine Geltung findet – wie „am laufen halten“ des Ukraine Kriegs, Hetze und Lügen gegen und durch kriegsauslösende Provokationen gegen Russland – sowie die Beihilfe beim Genozid in Gaza – regelmäßiger Bruch des Völkerrechts zum Standartprogramm deutscher Außenpolitik ist. Über Brüssel werden Sanktionen gegen Deutsche Journalisten verhängt (Kontensperrung etc.) , obwohl diese lediglich von ihrem per GG garantieren Recht auf freie Meinungsäußerungen gebrauch machen. So könnte man jetzt noch viele weitere Beispiele auflisten.

    Sehr aufschlussreich in diesem Kontext ist der Fall des ehem. Familienrichters Dettmer, zu dem Bastian Barucker mit einem äußerst spannenden Interview aufwartet.
    Dettmer wurde, vom BGH bestätigt, wegen Rechtsbeugung zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Revision der Staatsanwaltschaft, die länger als zwei Jahre – und damit keine Aussetzung zur Bewährung – gefordert hatte, wurde abgelehnt.
    Interessanterweise wurde die geurteilte Rechtsbeugung nie in Abwägung der Sache selbst sondern „lediglich“ aus formellen Gründen und „einseitigen Gutachtern“ im Urteil argumentiert. Durch die RKI Protokolle weiß man nun, dass die Gutachten nicht zu beanstanden waren etc.
    Der allem voranstehende – und im GG verfasste – Schutz der Kinder und damit zusammen hängende Maßnahmenabwägung wurde weder in diesem Fall, noch irgendwann während Corona, berücksichtigt.

    1. Ergänzung zum Dettmer Urteil: Diese formell vorgeschobenen Gründe – eine fehlende Aktennotiz sowie eine angeblich fehlende Fallzuständigkeit – erfüllen seiner Meinung nach selber den Tatbestand der Rechtsbeugung und sind gerade im genannten Kontext – des über allem stehende Schutzes der Kinder – absolut unverhältnismäßig.

      Im Fall Guérot ein Plagiat in einem Sachbuch; bei Familienrichter Dettmer wie geschildert.
      Ein Staat, in dem solche und viele weitere politische Schauprozesse ohne weiteres möglich sind, kann per Definition kein Rechtsstaat sein – genau so wenig eine meinungs- und freiheitseinschränkende, sowie bei Andersdenkenden repressive Demokratie alles Andere, aber eben keine Demokratie ist.

  11. War schon gestern mit der unverhüllten Drohung, den Plagiatsfall künftig tiefer zu behandeln, ein Aufhönger bei NDS. Heute erwartungsgemäss bei Overton. Es fehlt also noch Manova. An die Arbeit rechts-libertäre BSW-Schwurbler!

  12. Ein funktionierender Rechtsstaat lebt davon, dass Verfahren transparent, überprüfbar und korrekt geführt werden. Wenn Gerichte und Behörden diesen Anspruch verlassen, wird das Fundament untergraben, auf dem staatliche Ordnung ruht. Der Fall des Landesarbeitsgerichts Köln ist kein isoliertes Beispiel, sondern Symptom einer viel tieferliegenden Entwicklung: Fehler werden nicht als Ausnahme behandelt, sondern als Normalität in das System integriert.

    Die eigentliche Gefahr liegt darin, dass solche Fehler nicht einfach korrigiert werden. Stattdessen werden sie verteidigt, geleugnet und sogar zur Grundlage weiterer Entscheidungen gemacht. Selbst wenn längst geklärt ist, dass bestimmte Informationen falsch oder nicht mehr verwertbar sind, wird an ihnen festgehalten. Es ist ein Beharren auf Irrtümern, das nicht durch Unwissen, sondern durch Machtlogik erklärt werden kann.

    Die Bürgerinnen und Bürger sehen sich dadurch mit einer besonderen Absurdität konfrontiert: Man erhält Aufforderungen und Bescheide, die auf jahrzehntealten oder längst getilgten Akten beruhen, die weder rechtlich noch sachlich eine Grundlage bilden. Wer versucht, diesen Widerspruch aufzudecken, stößt nicht auf Einsicht, sondern auf eine Verwaltung, die um jeden Preis ihre Position aufrechterhält.

    Das betrifft nicht nur Gerichte oder Staatsanwaltschaften, sondern nahezu jede Behörde mit Eingriffsbefugnissen. Fahrerlaubnisbehörden, Ordnungsämter, Ausländerbehörden – überall zeigt sich dasselbe Muster: Akten werden unvollständig geführt, Zusammenhänge falsch dargestellt, Verweise auf alte Verfahren gezogen, die längst keinen Bestand mehr haben dürften. Der einzelne Fehler wäre verzeihlich, die Struktur, die ihn stützt, ist es nicht.

    Denn entscheidend ist, dass Fehler nicht nur passieren, sondern systematisch verteidigt werden. Der Mechanismus ist immer derselbe: Zuerst wird ein inhaltlich schwaches Fundament geschaffen, dann wird es durch formale Autorität verstärkt. Je offensichtlicher der Fehler, desto energischer das Beharren darauf. Statt Korrektur gibt es Verdichtung. Statt Aufarbeitung gibt es Blockade.

    Damit verschiebt sich das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Statt eine ordnende Instanz zu sein, die Recht und Gerechtigkeit absichert, entwickelt sich die Verwaltung zur Machtstruktur, die ihre eigenen Irrtümer zum Maßstab erhebt. Wer in diesem Räderwerk landet, muss nicht nur den ursprünglichen Fehler tragen, sondern auch den institutionellen Widerstand gegen dessen Anerkennung.

    Dieses Verhalten untergräbt nicht nur Vertrauen, es entwertet die Idee des Rechtsstaats. Eine Ordnung, die Fehler nicht zulässt, sondern sie verteidigt, verliert ihre Glaubwürdigkeit. Sie zwingt die Betroffenen, gegen Akteninhalte anzukämpfen, die nicht mehr rekonstruierbar sind und nie hätten verwendet werden dürfen. Die Verwaltung wird so zum Gegner statt zum Garant von Rechtssicherheit.

    Die Folgen sind gravierend: Rechtswege verlieren an Sinn, weil ihre Grundlage verzerrt ist. Verfahren ziehen sich in die Länge, nicht um Sachverhalte zu klären, sondern um bestehende Fehler zu kaschieren. Bürgerinnen und Bürger erleben, dass sie nicht mit Argumenten, sondern mit formaler Autorität konfrontiert sind. In der Konsequenz entsteht ein Klima der Ohnmacht, in dem staatliche Strukturen als unantastbar erscheinen, selbst wenn sie offenkundig falsch liegen.

    Die entscheidende Frage lautet: Wozu dient eine staatliche Ordnung, wenn sie nicht mehr die Wahrheit und Gerechtigkeit ins Zentrum stellt, sondern die eigene Unfehlbarkeit behauptet? Eine Verwaltung, die Fehler als Teil ihrer Machtkultur begreift, arbeitet nicht im Dienst der Gesellschaft, sondern gegen sie. Der Bürger wird zum Objekt, das verwaltet wird, nicht zum Subjekt, das Rechte hat.

    Ein Rechtsstaat darf nicht zulassen, dass sich dieses Muster etabliert. Die Glaubwürdigkeit von Justiz und Verwaltung hängt nicht davon ab, niemals Fehler zu machen, sondern davon, wie mit ihnen umgegangen wird. Einsicht, Korrektur und Transparenz sind die Prüfsteine. Wo sie fehlen, ist die Rechtsstaatlichkeit nicht mehr lebendig, sondern nur noch eine Hülse, die ihre eigene Legitimation verteidigt.

    Ein weiterer Aspekt, der das Problem verschärft, ist die monopolartige Stellung der Anwaltschaft in Deutschland. Auf der einen Seite existiert das staatsanwaltschaftlich-richterliche Monopol: Staatsanwälte und Richter agieren im Kern als geschlossene Berufsgruppe, die sich gegenseitig legitimiert und kontrolliert – oder eben nicht kontrolliert. Wer einmal Teil dieser Sphäre ist, bewegt sich in einem System, das kaum externe Korrekturen zulässt. Fehler werden intern verwaltet, nicht öffentlich aufgearbeitet.

    Daneben steht das zweite Monopol: die Fachanwälte und Rechtsanwälte, die ihrerseits exklusiven Zugang zu den rechtlichen Verfahren besitzen. Auch hier entstehen Strukturen, die weniger auf Korrektur und Transparenz ausgelegt sind als auf Absicherung der eigenen Rolle. Der Bürger ist in beiden Fällen in der schwächsten Position – abhängig von Monopolisten, die ihre Machtstellung aus dem Ausschluss anderer ziehen. In Kombination mit einer Verwaltung, die ihre Fehler systematisch verteidigt, ergibt das ein geschlossenes System, das Rechtsstaatlichkeit nicht garantiert, sondern oft blockiert.

    1. Es gibt beim deutschen Staat allgemein, nicht nur in der Justiz, keinerlei Fehlerkultur. Das ist im Obrigkeitsstaat nicht vorgesehen.
      Deswegen sammelt sich in Amtsstuben auch der charakterliche Bodensatz der Bevölkerung an.

  13. Gewissenlosigkeit ist Voraussetzung, als Staatsjurist arbeiten zu können. Ein schlechter Charakter fördert dann die Karriere ungemein.

  14. Selbstverständlich muss bei einem Prozess mit so großer öffentlicher Aufmerksamkeit eine Begründung geliefert werden. Wenn nicht, ist das eine Missachtung elementarer Pflichten der Justiz.
    Los ging das mit der Verurteilung von Lina E, der Linksextremistin. Auch da gab es erst keine Begründung. Jetzt, sagt die KI, gäbe es eine, die aber ist nicht öffentlich abrufbar. Also de facto gibt es keine.
    Wenn nun diese Lina, wie stets kolportiert, mit einem Hammer auf jemanden losgegangen ist, dann kommen dadurch die fünfeinhalb Jahre zusammen, die sie bekommen hat. Das aber reichte nicht, es kommt noch die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hinzu. Das ist der Gummiparagraph, mit dem man zu zehn Jahren verurteilt werden kann, ohne eine einzige Straftat begangen zu haben. Linas Mitangeklagte Johanna B. und Lennart A. wurden ausschließlich aufgrund dieser Mitgliedschaft verurteilt.
    Verdacht ist, dass hier der Eindruck von linken Gewalttätern vermittelt werden soll, der dann am Ende zu einem Verbot der Antifa führen soll.
    Overton verteidigt keine Linken. Aber da beginnt es und es trifft dann Personen der kritischen Mitte. Wo ich Frau Guerot verorten würde.

  15. Ich bin fassungslos über die Äußerungen von Frau Guerot. Sie ist in Interviews immer noch der Auffassung, das sie juristisch in der jetzigen Situation etwas zu ihren Gunsten erwirken kann.
    Frau Gureot bestätigt perfekt das Postulat“ das Sein bestimmt das Bewußtsein“
    Immer wenn akademische, intellektuelle Denker nicht ein Objekt vor sich haben die es zu analysieren gilt, sondern in Personalunion Objekt und Analytiker sind, versagt jede Urteilsfähigkeit.
    Das erinnert mich an Horrorfilme, in denen die Protagonisten erst schleichend langsam begreifen, das sie die Gejagten sind.
    Bis sie dann endlich zur Gegenwehr greifen, haben sie schon so viel Zeit und Spielraum verloren das es aussichtslos erscheint.

    Frau Guerot hat in unserem System sehr gut und geachtet gelebt, solange sich das System im „Friedensmodus“ befand.
    Die Aufkündigung dieses“Friedens“ durch die Eliten, übrigens vor allem gegen ihre willfähigen Mitglieder der Funktionseliten, die in der Tendenz der Digitalisierung immer häufiger überflüssig werden, hat aber den Krieg mit dem Start der Coronaoperation in die heiße Phase übergehen lassen.
    Der drohende Kollaps an den fiktiven, nicht mit Werten hinterlegten Finanzmärkten, den REPO und Derivate Märkten, ganz global die Welt der Schattenbanken, läßt sie in tollwütiger Art und Weise alles hinrichten, nur um DEN Crash noch ein paar Monate oder Jahre heraus zu zögern.

    Denker vom Kaliber der Frau Guerot sollten eigentlich begriffen haben, daß das Endspiel begonnen hat. Ein bischen rumklagen wird da nicht helfen. Man muß jeden Kollegen, jeden Freund und alle die man für grundsätzlich fähig hält klare Gedanken zu fassen und folgerichtig und logisch zu denken vor die klare Entscheidung stellen: Für eine andere Politik, eine gerechte Gesellschaft mit kompromisslosem Stellen der Eigentumsfrage, auch unter der Bedrohung der eigenen Gesundheit, Einkommen und Freiheit( incl. Todesdrohung).
    Versklaven und töten wollen sie uns sowieso. was haben wir zu verlieren?

    Aber in Deutschland ist solidarisches Verhalten fast ausgestorben. Der Deutsche denkt wie Thomas Ebermann vor vielen Jahren( bevor er wegen Coronaparanoia aus Angst vor dem Tod den geistigen Selbstmord vorgezogen hat)schrieb:
    Lotto statt Revolution.

    Hermann L. Gremliza hat uns vor vielen Jahren aufgeschrieben, das nach der stabilen 2/3 Gesellschaft die immer scheindemokratische Selbstlegitimation ermöglichte, die Zeit kommt , wo wegen der Gier der Eliten auch die 50/50 Gesellschaft nicht mehr finanziell möglich ist. Wenn dann bei Wahlen die Illusion nicht mehr für Mehrheiten reicht( wie man bei den ganzen Wahlbetrügereien in Deutschland und anderen Ländern wie Rumänien und Moldawien jetzt sieht). ist der Übergang zum Totalitarismus das einzige Resultat. Dann zeigt das System sein hässliches Gesicht, und räumt als erstes das Denken ab, dann den Protest, dann das Einkommen , dann die Gesundheit und zuletzt musst du für den nächsten Atemzug mit maximaler Unterwerfung bezahlen.

    Es lohnt auch der Gedanke, das der Siegeszug des autoritären Islam so leicht ist, weil wir an besserem Leben nichts mehr anzubieten haben!
    Ich empfehle im Abstand der Jahre zur Veröffentichung noch mal den Roman “ Unterwerfung“ von Michel Houellebecq .

    Was haben Frau Guerot und Wladimir Putin gemeinsam?
    Beide wollen den Kampf nicht ernsthaft führen. Sie hoffen, das der Gegner implodiert. Beide verschwenden wertvolle Zeit und meine Geduld.
    Persönlich wünsche ich ihr viel Glück bei Ihrem Lebensweg und die Kraft sich gedanklich zu erneuern.

    1. Madame Guérot glaubt immer noch an den Rechtsstaat, den es nie gegeben hat.
      Das ist auch nicht weiter verwunderlich, weil sie ja schließlich auch aus der konservativen Ecke kommt.
      Außerdem, stellt sie ja auch nicht die Systemfrage, sonst würde sich auch alles Weitere nämlich erübrigen.

  16. „Der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Staschik gab sich in der Berufungsverhandlung äußerst zurückhaltend, was seine vorläufigen Einschätzungen zum Ausgang des Rechtsstreites betraf. Er hat dann aber eine sehr hohe Abfindung vorgeschlagen, was man gar nicht anders verstehen kann, als dass er Bedenken gegen die Wirksamkeit der Kündigung hatte.“

    Entschuldigung, aber mir kommt das reichlich naiv vor, um nicht zu sagen realitätsentrückt, einen solchen Vergleich in dieser Situation mit dieser Begründung abzulehnen.

    Ich als Laie würde den Vorschlag gar nicht anders verstehen als den deutlichen Wink, voraussichtlich kein Recht zu bekommen, und Ansage des Gerichts kein Urteil fällen zu wollen. Aber was weiss ich schon.

    Wenn der Vergleich keine weiteren Vereinbarungen beinhaltete die hier nicht erwähnt sind, hätte man das als Sieg für sich werten und kommunizieren können:

    „Endete mit einem Vergleich und einer Abfindung für die Klägerin“.

    Jeder Laie liest das als „hatte in der Sache recht und gewonnen“ und Journalisten hätten es schwer das anders darzustellen.

  17. Fefe hat in seinem Blog regelmäßig gehöhnt, wenn es in Russland Suicide von halbwegs prominenten Menschen gab.
    Jetzt verschwand er plötzlich und unerwartet aus der Öffentlichkeit. Es ist doch wohl klar, dass der KGB oder was weiß ich wie der jetzt heißt, da am Rad gedreht hat! Und versuche garnicht erst, das abzutreten. Irgend so eine UK-Behörde hat einen Leitfaden rausgegeben, woran man jede russische Verwicklung glasklar erkennt: die streiten es ab.
    Na also!

  18. Liebe Overton-Redaktion,

    herzlichen Dank für Ihren Artikel zu Deutschlands unerklärlichen Justiz-Jagdgründen.

    Ulrike Guerot verliert das Berufungsverfahren gegen ihre Kündigung seitens der Uni Bonn vor dem Landesarbeitsgericht Köln. Revision wurde nicht zugelassen.

    „Die 61-jährige Guérot, Autorin des Bestsellers „Wer schweigt, stimmt zu“, hatte während der Corona-Pandemie mit scharfer Kritik gegen die staatlichen Schutzmaßnahmen auf sich aufmerksam gemacht. Umstritten ist sie auch aufgrund ihrer Äußerungen zum Ukraine-Krieg. Seit Beginn des russischen Angriffs fordert sie sofortige Friedensverhandlungen. Kritiker werfen ihr vor, das Verhältnis von Angreifer und Angegriffenem dabei teilweise umzukehren.
    dpa“ (siehe https://www.stern.de/gesellschaft/regional/nordrhein-westfalen/plagiatsvorwuerfe–politologin-ulrike-gu%C3%A9rot-verliert-erneut-vor-gericht-36092548.html#).

    Das steht zwar nicht im Urteil, aber schon in der Zeitschrift STERN und dürfte wohl auch die „eigentliche“ #Urteilsbegründung sein (siehe hierzu mein Invterview mit Martin Nieswandt, Europa 2049, https://youtu.be/91PHvuAsXdE , und meine eigenen Erfahrungen mit der Arbeitsgerichtsbarkeit des ArbG Bonn / LAG Köln):

    🎯 „Der Katzenkiller“

    Mitte der 90er Jahre war ich Personalchef eines in Euskrichen ansässigen international führenden Unternehmens für Heimtiernahrung. In einer extrem kalten Winternacht mit hohen Minusgraden begab sich eine kleine gepflegte Katze mit Halsband in die Umkleidekabinen der Mitarbeiter im Produktionswerk und wurde dort von ihnen gefüttert.

    Die Katze konnte jedoch dort nicht bleiben (Herstellung von Nahrungsmitteln) und so bat man einen Mitarbeiter aus der Forschungs- und Entwicklungsabteilung, sich um die Katze zu kümmern (Tierheim).

    Der Mitarbeiter kam mit Metzgerhandschuhen und schlug die kleine Katze gegen den heftigsten Protest seiner Kollegen und vor betriebsfremden Zeugen solange auf den Boden bis sie tot war. Straftat laut § 17 TierSchG; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

    Der Betriebsrat hat meiner ausgesprochenen ordentlichen und außerordentlichen Kündigung nicht fristgemäß widersprochen (= gesetzliche Zustimmungsfiktion).

    🎯 Das #ArbG #Bonn (Gerichtstag Euskirchen) und in der Berufung das #LAG #Köln haben der Kündigungsschutzklage stattgegeben, Begründung: Eine Abmahnung hätte ausgereicht.

    Dass hier ein Kunde „Katze“ umgebracht worden ist und die Existenz des gesamten Betriebs durch diese Handlung gefährdet worden ist (Medien, RTL, evt. damals Schreinemakers (?) // „Hersteller von Heimtiernahrung bringt Kazten um“), interessierte die Gerichte nicht.

    PS: Der Arbeitgeber Uni Bonn hat Ulrike Guerot noch nicht einmal abgemahnt.

    Beste Grüße
    Peter Schindler
    Rechtsanwalt

  19. Wieder einmal ein Meisterwerk der korrupten deutschen Unterschichtenjustiz im Antidemokratischen Unrechtstaat Deutschland. Wer diesen Staat für einen Demokratischen Rechtsstaat halten sind nur Anhänger des Faschismus, nichts weiter.

  20. Ein Gerichtsverfahren ist kontrovers. Manchmal gewinnt der Arbeitnehmer, manchmal der Arbeitgeber.
    U. Guérot war zuvor bei einer von Soros finanzierten Organisation angestellt. Ich bin sicher, dass U. Guérot einen Arbeitgeber mit der moralischen Überlegenheit finden wird, die sie verdient.

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