Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek: »Die EU ist seit einiger Zeit auf der schiefen Bahn«

EU-Rat
EU2017EE Estonian Presidency, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Die EU greift zunehmend zu präventiven Maßnahmen gegen Einzelpersonen – ohne Gerichtsverfahren und ohne Anhörung. Wo endet legitime Gefahrenabwehr und wo beginnt politische Repression?

Roberto De Lapuente hat darüber mit dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek gesprochen.

 

De Lapuente: Worin genau besteht aus Ihrer Sicht der qualitative Unterschied zwischen diesem neuen Straf- oder Präventivmittel der EU-Sanktionen gegen Personen und den »klassischen« Einschränkungen der Meinungsfreiheit, wie wir sie bisher kannten?

Murswiek: Es gibt schon bisher sehr unterschiedliche Arten von Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Die wichtigste und am besten mit den EU-Sanktionen vergleichbare ist das strafrechtliche Verbot bestimmter Arten von Meinungsäußerungen, also die Beleidigungs-, Verleumdungs- und Volksverhetzungstatbestände. Wer dagegen verstößt und bestraft werden soll, muss angeklagt werden, kann sich in einem rechtsstaatlichen Verfahren verteidigen und kann nur von einem unabhängigen Gericht verurteilt werden. Wer von der EU auf die Sanktionsliste gesetzt wird, wird vorher nicht angehört, und die Sanktion wird nicht von einem Gericht, sondern von einem politischen Exekutivorgan, dem Rat der EU, ausgesprochen.

De Lapuente: Die EU bezeichnet die Individualsanktionen ausdrücklich als präventive Maßnahmen und nicht als Strafen. Kann diese Erklärung den Verfassungsrechtler befriedigen?

Murswiek: Im Ansatz ist es richtig, Präventivmaßnahmen von Strafen zu unterscheiden. Präventivmaßnahmen gibt es auch im deutschen Recht. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind ganz andere als bei Strafsanktionen. Deshalb ist es wichtig, dass eine Maßnahme, die als Präventivmaßnahme begründet wird, auch tatsächlich präventiven Charakter hat. Bei manchen Individualsanktionen der EU hat man den Eindruck, dass es sich um falsch deklarierte Strafsanktionen handelt und dass die falsche Etikettierung gewählt wird, um die rechtsstaatlichen Anforderungen an eine Bestrafung zu umgehen. – Im Fall Baud sind die Voraussetzungen für eine Präventivsanktion nicht gegeben.

»Man darf die Regierung kritisieren – und ihr damit die Arbeit erschweren«

De Lapuente: Woran machen Sie das fest?

Murswiek: Präventivsanktionen sind Beugemittel zur Durchsetzung einer Verhaltenspflicht. In diesem Fall geht es um die Durchsetzung der Unterlassung »russlandfreundlicher« Meinungsäußerungen. Präventiven Charakter hat eine Sanktion nur dann, wenn sie zuvor angedroht wird für den Fall, dass der Betroffene der Aufforderung zur Unterlassung eines bestimmten Verhaltens nicht nachkommt und wenn sie sofort beendet wird, sobald der Betroffene die an ihn gerichtete Aufforderung erfüllt. Dies ist bei den EU-Sanktionen nicht der Fall.

De Lapuente: Im Wesentlichen schränken diese EU-Sanktionen die Meinungsfreiheit der Betroffenen ein – aber auch jene von Dritten, die sich nun ängstigen, etwas kundzutun, was Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Gibt es überhaupt eine zulässige Form der Meinungsfreiheitsbeschränkung?

Murswiek: Ja. Beschränkungen der Meinungsfreiheit sind sowohl im Grundgesetz (Artikel 5) als auch in der EU-Grundrechtecharta (Artikel 11 mit 52) vorgesehen. Aber Einschränkungen müssen dem Schutz von Rechtsgütern (Persönlichkeitsrecht, körperliche Unversehrtheit usw.) dienen. Sie dürfen nicht wegen des Inhalts – also insbesondere wegen der politischen Richtung – einer Meinungsäußerung erfolgen und müssen in jedem Fall verhältnismäßig sein.

De Lapuente: Die Sanktionen der EU setzen sich über die nationalen Justizen hinweg: Wie lässt sich die Entmündigung der deutschen Justizhoheit als legitim begründen?

Murswiek: Die EU hat nach ihrer Verfassung – also nach dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) – auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) die Kompetenz für »restriktive Maßnahmen«, aber keine Kompetenz für das Strafrecht. Auch das ist wohl ein Grund für die Bezeichnung der Individualsanktionen als Präventivmaßnahmen.

De Lapuente: Könnte sich die EU aber nicht darauf herausreden, dass die Meinungsäußerung –beispielsweise von Jacques Baud – den Interessen Russlands nützt und der EU schadet?

Murswiek: Das ist keine Rechtfertigung für Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Es gehört zum demokratischen Kern der Meinungsfreiheit, dass man die Regierung kritisieren – und damit auch ihre Arbeit erschweren – darf.

»Als Desinformation wird häufig bezeichnet, was der politische Gegner behauptet«

De Lapuente: Das heißt, dass mit der Begründung, sogenannte Desinformation zu bekämpfen, ein solches Vorgehen nicht begründet werden kann? Welche Mittel stellt das Grundgesetz einer legitimen Gefahrenabwehr zur Verfügung?

Murswiek: Bekämpfung von Desinformation ist in Mode gekommen. Im Osten wie im Westen wird die Desinformationsbekämpfung als Vorwand für die Bekämpfung unliebsamer Meinungen genommen. Auf beiden Seiten wird als Desinformation häufig einfach das bezeichnet, was der politische Gegner behauptet, während die eigenen Lügen und Irreführungen natürlich nicht als Desinformation angesehen werden. Desinformation in einem juristisch präzisen Sinne können nur bewusste und gewollte Falschbehauptungen sein. Es ist legitim, wenn Staaten sich gegen so etwas wehren. Desinformation durch einzelne Akteure bekämpft man am besten, indem man ihr die Wahrheit entgegenstellt. Organisierte Desinformationskampagnen, insbesondere aus dem Ausland, können aber auch mit hoheitlichem Einschreiten, beispielsweise durch Sanktionen, bekämpft werden. Individualsanktionen dürfen meines Erachtens aber nur gegen Menschen verhängt werden, die sich nachweislich in den Dienst einer solchen Kampagne gestellt haben, also für ihre Mitwirkung bezahlt werden oder sich bewusst in eine solche Kampagne organisatorisch einordnen.

De Lapuente: Halten Sie es für realistisch, dass die Sanktionsbereitschaft der EU, so sie nicht eingedämmt wird durch die Staaten, so eskaliert, dass es am Ende selbst Politiker treffen könnte?

Murswiek: Trump hat zum Ukraine-Krieg vieles gesagt, was die EU veranlassen könnte, ihn ebenso wie Baud als »Sprachrohr für prorussische Propaganda« zu bezeichnen. Sie wird es aber nicht wagen, ihn auf die Sanktionsliste zu setzen. Aber auch die Listung prominenter europäischer Politiker auf der Sanktionsliste wäre für die EU riskant. Würde beispielsweise Sahra Wagenknecht auf die Liste gesetzt, käme es wahrscheinlich zu einer lagerübergreifenden Solidarisierungswelle eines Ausmaßes, wie die EU das noch nie gesehen hat. Die EU wird es vermeiden wollen, derart offensichtlich den Boden der Demokratie zu verlassen.

»Individuelle Freiheit und Demokratie gedeihen in den Nationalstaaten besser«

De Lapuente: Welche Rechtsmittel und Erfolgsaussichten haben Betroffene realistischerweise vor den EU-Gerichten, wenn sie sich gegen solche Sanktionen wehren?

Murswiek: Jeder Sanktionsbetroffene hat die Möglichkeit, eine Überprüfung seiner Listung durch den Rat herbeizuführen. Bleibt diese erfolglos, kann er beim Gericht der EU Klage erheben. Gegebenenfalls ist danach noch Berufung beim Europäischen Gerichtshof möglich. Bis jetzt haben die EU-Gerichte Individualsanktionen nur sehr zurückhaltend kontrolliert und dem Rat einen weiten Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Erfüllung der Sanktionskriterien eingeräumt. Es gibt aber, soweit ich weiß, noch kein Urteil, das eine Sanktionierung allein aufgrund von Meinungsäußerungen und zudem eine in der EU lebende Person betrifft. Die meisten bisher gelisteten Personen sind ja in Russland lebende russische Staatsangehörige, die von den Ein- und Durchreiseverboten und der Einfrierung ihres Vermögens sehr viel weniger betroffen sind als Personen, die ihren Lebensmittelpunkt und ihr Vermögen in der EU haben. Deshalb besteht jedenfalls die Chance, dass die EU-Gerichte im Fall Baud und vergleichbaren Fällen ihre Kontrollfunktion strikter als bisher handhaben und die Sanktionen wegen Unvereinbarkeit mit der Meinungsfreiheit und wegen Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien aufheben.

De Lapuente: Abschließend gefragt: Steht aus Ihrer Sicht zu befürchten, dass die Europäische Union nach und nach immer mehr zu einem illiberalen Bündnis wird, welches danach trachtet, die europäische Nationalstaatlichkeit aufzulösen?

Murswiek: Ja. Die EU ist seit einiger Zeit auf der schiefen Bahn. Autoritäre Tendenzen zeigen sich insbesondere bei der Internetregulierung, insbesondere durch den Digital Services Act (DSA). Und die Auflösung der Nationalstaaten wird seit langem durch ständige Kompetenzausweitungen der Brüsseler Zentrale vorangetrieben. Beide Tendenzen hängen zusammen. Denn individuelle Freiheit und Demokratie gedeihen im übersichtlichen Rahmen der Nationalstaaten besser als in einem bürgerfernen und intransparenten Bürokratiemonster.

 

Dietrich Murswiek ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie deutsches und internationales Umweltrecht. Lesenswert ist auch sein aktueller Artikel bei Welt zum Thema der EU-Sanktionen.

Redaktion

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Die Redaktion unseres Magazins: Florian Rötzer und Roberto De Lapuente.
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9 Kommentare

    1. Ich finde zutreffender:
      „Die präventive Gefahrenabwehr endet dort, wo bei Maßnahmen der Rechtsweg verlassen wird.“
      Also auch, wenn es gegen Parteien, Verlage usw. geht.

  1. Wie soll denn ein Betroffener einen Prozess vor EU-Gerichten führen, wenn kein Anwalt mit ihm Geschäfte machen darf, keine Bank seine Honorar-Überweisungen ausführt und er auch nicht zur Übergabe von Bargeld (oder zum Prozess) in die EU einreisen darf?

    Dieses „rechtliche Gehör“ hätte sich Kafka nicht besser ausdenken können.

    1. Ja, da hätten Interviewer und Interviewter konkreter werden können, wie die praktische Gegenwehr in solch einer kafkaesken Situation aussehen kann. Dass die „Sanktionen“ ungesetztlich sein dürften, wird ja ausser Frage stehen.

  2. Es ist natürlich völlig unmöglich, diese „Sanktionen“ auszusprechen, ohne das ein Rechtsweg beschritten werden kann!
    Das ist kafkaesk und erinnert an den Roman „Der Prozess“.
    M.E. liegt das Problem aber tiefer. Wir können in vielen Bereichen der Politik ein mangelndes Demokratieverständnis konstatieren, dahingehend das der Staat sich anmaßt, zu definieren, was Demokratie ist. Angriffe auf einen politischen Kurs oder auch auf das Handeln einzelner, bestimmter Politiker werden als demokratiefeindlich, resp. als Angriffe auf die Demokratie als solche umdefiniert. Die Politiker beanspruchen die Deutungshoheit eines Richtig oder Falsch in Bezug auf Meinung und Ansicht.
    Von dieser Warte aus ist der nächste Schritt die Meinungsfreiheit betreffend absolut logisch. Man nimmt sich heraus, Meinungen als gefährlich und staatszersetzend zu definieren, als demokratiegefährdend und daher justiziabel zu machen.
    Man nimmt sich heraus, Journalisten nicht als Journalisten zu bezeichnen, sondern als subversive Elemente, die von Staats wegen bekämpft werden müssen.
    Das ist selbstverständlich ein Ausdruck des mangelnden Demokratieverständnisses und paternatalistischem Staatsverständnisses, höflich ausgedrückt!
    Der Journalismus hat ausdrücklich die Funktion, als Regulativ gegen staatliche Übergriffigkeit wirksam zu sein und die Meinungsfreiheit zu bewahren.
    Wenn Politiker sich anmaßen zu definieren, was Journalismus ist, bzw. zu sein hat, haben sie dieses Prinzip nicht verstanden. Eine von oben oktroyierte Verengung des Meinungskorridors zeigt eindeutig, das diese „Demokratieschützer“ das zu zerstören suchen, was sie zu bewahren vorgeben.
    Weiterhin nehmen sie sich heraus, das, was als „Rechtsstaatlichkeit“ definiert ist, in ihre eigene Deutungshoheit zu nehmen.
    In mittlerweile mehreren Urteilen hat das BVG klar definiert, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, nämlich beinahe alles, eben auch faktisch falsche Ansichten!
    Die Politik als Legislative ignoriert das nicht nur, sondern vereinahmt Funktionen der Judikative, was ihnen in keinster Weise zusteht.
    Das zeigt deutlich, das die Oligarchie allein an ihrem Machterhalt interessiert ist und sich von einem Demokratieverständnis im Sinne des GG immer weiter entfernt.
    Das dies so möglich ist und im Mainstream nicht thematisiert wird, weist auf einen generellen Webfehler in der Verfasstheit unseres Staatswesens hin, so das die Frage aufkommt, ob hier jemals echte Demokratie vorhanden war, ja sogar, ob Demokratie überhaupt existent oder auch nur eine andere Form der Herrschaftssicherung ist!
    Diese Frage zu stellen halte ich für berechtigt!
    Die Sanktionen hingegen, sind aus dem bisher Gesagten heraus absolut logisch und verständlich, aber selbstverständlich unsäglich, inhuman und bar jeder Rechtsstaatlichkeit.
    Das ganze hier Dargestellte offenbart für mich darüber hinaus eine tiefe Verachtung und auch Angst der Oligarchie für und vor der Bevölkerung!
    Das Ganze befindet sich auf der schiefen Ebene, die Büchse der Pandora ist geöffnet!

    1. „Das dies so möglich ist und im Mainstream nicht thematisiert wird, weist auf einen generellen Webfehler in der Verfasstheit unseres Staatswesens hin, so das Frage aufkommt, ob hier jemals echte Demokratie vorhanden war, ja sogar, ob Demokratie überhaupt existent oder auch nur eine andere Form der Herrschaftssicherung ist!
      Diese Frage zu stellen halte ich für berechtigt!“

      sehr guter Hinweis! Dies ist eine immer deutlichere Tendenz, sichtbar für jede/n, welche/r auch hinschaut. Sehr tief in dieses Thema dringt m.M.n. G. Agamben.

  3. Die EU-Sanktionen sind von der Kommission initiert wurden aber vom EU Rat genehmigt.

    „Der Europäische Rat (ER, informell auch EUCO, vom englischen European Council) ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU).“ WP

    Da muss man sich dann fragen wieso wurde die jeweilige Verfassung oder GG nicht beachtet. Mindestens für diese Vertreter gelten die ja direkt.

  4. „Wenn die Jagd dem Andersdenkenden gilt, statt dem Irrtum,
    ist nicht die Wahrheit das Ziel – sondern die Herrschaft über das Denken.“

    Carl-Friedrich von Weizsäcker (1912 – 2007)

  5. Der letzte Satz hat was:

    „Denn individuelle Freiheit und Demokratie gedeihen im übersichtlichen Rahmen der Nationalstaaten besser als in einem bürgerfernen und intransparenten Bürokratiemonster.“

    korrekterweise muss man sagen, dass es gerade die großen Nationalstaaten sind, die dieses Monster EU vorangetrieben haben und beherrschen.

    je größer eine Organisation, umso leichter kann man sie mit Geld und Einfluss steuern und untergraben, das ist ein Grundprinzip. je größer eine Einheit, umso weniger demokratische Elemente können wirksam sein. an der EU ist nichts zu reformieren oder zu verbessern. jeder der Demokratie versteht und will muss für kleinere Einheiten streiten die sich natürlich von unten ausgehend in größeren verbünden organisieren können. alles andere ist alter Wein in neuen schläuchen – und Marxisten sind da genauso falsch unterwegs wie globalisten und sonstige – isten. Ideologie, technokratische Organisation durch Funktionäre und zu große Einheiten sind die Feinde des Menschen, der sich in freier Entscheidung einer gemeinsamen wohlfahrt dienlichen Gemeinschaft eingliedern möchte.

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