Nach dem Gerichtsurteil gegen Ulrike Guérot stellt sich die Frage: Hat die Entfernung kritischer Universitätsprofessoren System?
Heike Egner und Anke Uhlenwinkel sind zwei betroffene Professorinnen. Sie haben sich mit dem Phänomen vor die Tür gesetzter Professoren beschäftigt. Und siehe da: Es gibt eine Systematik.
Roberto De Lapuente hat mit beiden gesprochen.
De Lapuente: Sie beide analysieren Entlassungen und öffentliche Degradierungen von Universitätsprofessoren. Wie viele solcher Fälle sind Ihnen denn bekannt?
Egner: Bis vor relativ kurzer Zeit war es tatsächlich sehr ungewöhnlich, einen Professor zu entlassen. Als ich selbst Professorin geworden bin, war mir zum Beispiel gar nicht bewusst, dass es das gibt. Ich kannte schlicht keinen solchen Fall. In unserer Studie können wir das auch nachvollziehen. Vor 2010 war das sehr, sehr selten, dann ab 2011 sehen wir eine Verdichtung, d.h. jedes Jahr etwa ein Fall, einmal zwei Fälle. Im Jahr 2018 setzt dann plötzlich eine deutliche Zunahme ein, mit allein sechs Fällen in dem Jahr. 2019 dann acht. Ab dann sind es fünf bis sieben Fälle pro Jahr. In unserer letzten fokussierten Erhebung im Frühjahr 2023 sind insgesamt 47 Fälle berücksichtigt, wobei wir auf den deutschsprachigen Raum blicken, also Deutschland, Österreich und die Schweiz. Der Bericht ist leider noch nicht veröffentlicht. Wir erhalten jedoch laufend Kenntnis von weiteren Fällen. In unserer Datenbank haben wir nun mehr als 60 Fälle, wobei wir letzten noch nicht überprüft haben.
»Betroffene Professoren sind oft sehr zögerlich, mit uns zu sprechen«
De Lapuente: Das ist gewissermaßen ein Forschungsfeld, das sich erst jetzt auftut …
Egner: Insofern kann man wohl tatsächlich von einem neuen Phänomen sprechen. Ob es bereits ein »Forschungsfeld« ist, wage ich zu bezweifeln – außer unserer eigenen Studie kenne ich keine Erhebung. Ich glaube übrigens nicht, dass wir tatsächlich alle Fälle erfasst haben. Es gibt ja keine offizielle Statistik dazu. Wir sind darauf angewiesen, die Fälle selbst zu finden, durch Medienberichte etwa, oder Hinweise durch Kollegen. Oder dadurch, dass uns ein betroffener Professor selbst kontaktiert. Nachdem wir erste Ergebnisse publiziert haben, kommt das nun öfter vor. Allerdings muss man schon sagen, dass es durchaus nicht einfach ist, an die Daten zu gelangen. Betroffene Professoren sind oft sehr zögerlich, mit uns zu sprechen. Persönlich bedeutet eine Entlassung oder anderweitige Eskalation des Dienstverhältnisses eine Katastrophe, die als sehr belastend, ja durchaus traumatisierend und auch stigmatisierend erlebt wird. Das lässt manchmal vor der Teilnahme in unserer Studie zögern, da die Betroffenen eine Re-Traumatisierung oder auch Re-Stigmatisierung fürchten. Wir halten die Daten unserer Studienteilnehmer jedoch in jedem Fall anonym. Und viele empfinden es als entlastend, mit uns zu sprechen. Allein schon, wenn sie dabei hören, dass sie kein Einzelfall sind
De Lapuente: Wir reden hier von Fällen, bei denen unliebsame Hochschulprofessoren »über Umwege« aus dem Dienst bugsiert werden. Gab es dergleichen nicht immer? Wenn auch seltener, wie Sie bereits ausführten …
Uhlenwinkel: Das kommt darauf an, welchen Teil der Frage man betont. Entlassungen unliebsamer Professoren hat es auch früher gegeben: Man denke nur an den bekannten historischen Fall der Göttinger Sieben, die 1837 gegen den Bruch des Königs mit dem Staatsgrundgesetz protestierten und kurz darauf ihre Entlassungsurkunden erhielten. Um derartige staatliche Übergriffe zu vermeiden, wurden im Grundgesetz sowohl die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) als auch die Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 GG) geregelt, die Professoren schützen sollten. In Österreich, wo die Professoren seit dem Beginn der 2000er Jahre nicht mehr verbeamtet werden, greift dafür das Angestelltengesetz, das in § 27 die möglichen Entlassungsgründe regelt. Dazu gehören etwa Untreue, Unfähigkeit oder »Verletzungen der Sittlichkeit«. Ähnliches gilt auch in Deutschland. Die uns bekannten Betroffenen haben sich nichts Derartiges zuschulden kommen lassen. Dementsprechend wird der zweite Aspekt der Frage interessant, die Frage, ob es bei den Entlassungen »über Umwege« geht.
»In nahezu allen Fällen zielen die Vorwürfe auf etwas ab, das im Verhalten des Professors oder der Professorin liegen soll«
De Lapuente: Das ist eine neue Entwicklung?
Uhlenwinkel: Ja, das ist tatsächlich neu, weil es in Zeiten der Göttinger Sieben ja auch keinen entsprechenden rechtlichen Schutz gab. Ohne rechtlichen Schutz, brauche ich keine Umwege zu überlegen. Dieser Schutz wird seit einiger Zeit immer weiter durchlöchert, obwohl er formal noch gilt. Diese Konstellation führt notgedrungen zu letztendlich willkürlichen Umgangsweisen: Aktuell gibt es ja zwei prominente Fälle, in denen ein Plagiatsvorwurf ganz unterschiedlich behandelt wird. Warum sind die Plagiate einer Alexandra Föderl-Schmid an ihrer Universität beispielsweise problemlos, obwohl sie (a) tatsächlich eine Dissertation betreffen und (b) einen erheblichen Umfang aufweisen, während einige Ungenauigkeiten in einer für ein breites Publikum gedachten Schrift der Professorin Ulrike Guérot zu ihrer Entlassung führen? Das ist rational nicht mehr nachvollziehbar. Wenn Irrationalität die Grundlage für Entscheidungen ist, öffnet dies gleichzeitig eine Vielzahl von Umwegen, die jeweils situationsangemessen gewählt werden und mit den Handlungen der Betroffenen meist nichts zu tun haben.
De Lapuente: Bei all diesen Fällen sehen Sie nach Ihrer Analyse Parallelitäten und ähnliche Mechanismen am Werk. Was gleicht sich denn bei den jeweiligen Fällen?
Egner: Zunächst einmal fällt auf, dass es bei den Vorwürfen nur in den seltensten Fällen um wissenschaftliches Fehlverhalten geht oder etwas, was unter das Strafrecht fallen würde, wie man das vielleicht erwarten würde. In nahezu allen Fällen zielen die Vorwürfe auf etwas ab, das im Verhalten des Professors oder der Professorin liegen soll. Also etwa der Vorwurf der Anwendung »psychischer Gewalt« gegenüber wissenschaftlichem Nachwuchs oder eben eine »falsche« Meinung, was wir unter der Kategorie »ideologischer Unbotmäßigkeit« fassen. Zweitens sehen wir in nahezu allen Fällen, die wir betrachtet haben, dass die Universitäten bei der Behandlung der Vorwürfe eine überraschende Willkür walten lassen. Oft reichte allein der Vorwurf aus, um mit einer Entlassung sanktioniert zu werden. Das ist schon verblüffend. Man würde ja erwarten, dass in einer Institution wie einer Universität, deren Geschäft unter anderen ja auch die Suche nach Erkenntnis und Wahrheit sein sollte, ein Vorwurf zunächst intern sehr genau überprüft wird. Und dass dazu ein geordnetes und regelhaftes Verfahren durchgeführt wird, an dem selbstverständlich auch derjenige beteiligt ist, gegen den Vorwürfe erhoben wurden. Das wäre ein rechtsstaatliches Vorgehen. Alles andere wäre eine Art Tribunal.
»Zunächst warf man mir vor, nicht ausreichend Drittmittel akquiriert zu haben«
De Lapuente: Klingt jetzt nicht gerade demokratisch …
Egner: Das überraschendste Ergebnis unserer Studie betraf tatsächlich genau die Frage der Rechtsstaatlichkeit der internen Verfahren an den Hochschulen. Wir fragen in einem standardisierten Fragebogen nach dem Ausmaß der Einhaltung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien, die für die unterschiedlichsten Verfahren ja gleichermaßen gelten. Es sind Prinzipien, die bis vor kurzem noch als selbstverständlich galten, aber gerade vielerorts so schnell erodieren, dass ich einige noch einmal aufzählen möchte, das klar wird, worum es geht. Das ist beispielsweise das Recht auf ein faires Verfahren, in dem alle Beteiligten gleichbehandelt werden, die Verfahrensschritte und die Kriterien der Beurteilung für alle transparent sind, in der Vertraulichkeit auf allen Seiten herrscht und die Unschuldsvermutung gilt, solange nicht das Gegenteil erwiesen ist. Weiterhin gehört dazu das Recht auf Anhörung in allen Gremien, die sich mit der Sache befassen, das Recht auf schriftliche Stellungnahme, mit ausreichender Zeit und zu einem Zeitpunkt, an dem diese überhaupt noch Einfluss auf das Verfahren haben könnte. Dass all diese Prinzipien nur in den seltensten Fällen überhaupt und wenn, dann nur in Ansätzen beachtet wurden, halten wir für einen Offenbarungseid der Rechtsstaatlichkeit von Universitäten. Teilweise erfuhren beschuldigte Professoren noch nicht einmal, was ihnen genau vorgeworfen wurde.
De Lapuente: Gibt es etwas, was sich bei allen Fällen wie ein roter Faden durchzieht?
Egner: Vielleicht am frappierendsten ist die Beobachtung wirklich aller unserer Studienteilnehmer, dass Tatsachen, Argumente und Inhalte keinerlei Rolle mehr zu spielen zu scheinen. Vielmehr lässt sich nahezu durchgängig das Muster beobachten, dass einmal Behauptetes im weiteren Verlauf wie Tatsachen behandelt wurde, ohne weitere Möglichkeit einer Hinterfragung. Oft können die Betroffen die Unrichtigkeit eines Vorwurfs sogar belegen, was die Universitätsleitung jedoch nicht davon abhielt, sie zu entlassen. Vielfach sehen wir, dass im Vorfeld einer Entlassung eine Suchbewegung erfolgte, d.h. es wurden – manchmal gleichzeitig, manchmal mit zeitlichem Abstand – unterschiedliche Vorwürfe erhoben, um dann die Entlassung mit einem dieser Vorwürfe letztlich zu begründen.
De Lapuente: Sie sind ja beide selbst betroffen. Möchten Sie kurz erläutern, was Ihnen widerfuhr? Und sehen Sie auch in Ihren persönlichen Fällen jene Muster am Werk, die sie bei den von Ihnen gesammelten Fällen erkannt haben?
Uhlenwinkel: Bei mir hat es die klassischen Suchbewegungen gegeben: Zunächst warf man mir vor, nicht ausreichend Drittmittel akquiriert zu haben. Als man merkte, dass dieser Vorwurf nicht haltbar war, behauptete man Mängel in der Lehre. Nachdem der damalige Fachschaftsvorsitzende ein flammendes Plädoyer zu meinen Gunsten geschrieben hatte, verlegte man sich auf verwaltungstechnische Fragen. Auch diese Vorwürfe ließen sich nicht halten, was ich mit Belegen zeigen konnte, aber sie werden bis heute vorgetragen und sind gerichtlich auch nach zehn Prozessjahren nicht überprüft worden, obwohl es in Teilen leicht möglich gewesen wäre.
»Durch diese Zuschreibung von Verantwortung für etwas, für das man rechtlich gar nicht verantwortlich ist, entsteht Willkür«
De Lapuente: Können Sie das genauer erklären?
Uhlenwinkel: Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. September 2023 heißt es beispielsweise, dass die Universität eine »fehlende Lehrevaluation […] kritisch erörtert« habe. Es ist richtig, dass eine Lehrevaluation fehlte. Aber die Verordnung zur Durchführung von Lehrevaluationen der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, an der ich tätig war, hat die Verantwortung in die Hand der Fachschaften gelegt: »Die Fachschaften, evtl. in Kooperation mit dem Zentrum für Qualitätsentwicklung (ZfQ) der Universität Potsdam, führen die Lehrveranstaltungs‐ und Modulevaluationen durch« (§ 3 Abs. 2 S. 1). Dieses Konstrukt unterschied sich von den Verordnungen aller anderen Fakultäten und spiegelt meines Erachtens die geringe Relevanz, die die damaligen Kollegen der Lehrevaluation zugemessen haben. Jedenfalls war der für mich geltenden Verordnung nach nicht ich für die Lehrevaluation zuständig, sondern die Fachschaft. Da gibt es tatsächlich Parallelen zum Fall Guérot, weil sie ja nun auch für etwas verantwortlich gemacht wird, was – wenn es zuträfe – die Gutachter der Universität Bonn im Berufungsverfahren eigentlich hätten feststellen müssen. Durch diese Zuschreibung von Verantwortung für etwas, für das man rechtlich gar nicht verantwortlich ist, entsteht Willkür, die jedem rechtsstaatlichen Prinzip entgegensteht.
Egner: Ich wurde 2018 von einer Universität in Österreich entlassen. Fristlos, ohne Ankündigung oder Vorwarnung wie zum Beispiel durch eine Abmahnung oder ein internes Verfahren, an dem ich beteiligt worden wäre. Selbst im Entlassungsgespräch wurde mir, trotz Nachfrage, nicht gesagt, was man mir konkret vorwirft. Hier zeigt sich das oben beschriebene Muster der fehlenden Rechtsstaatlichkeit in Reinform. Vor Gericht erfuhr ich dann, dass ich psychische Gewalt gegen Nachwuchskräfte, Mitarbeiter und Studenten ausgeübt und diese gemobbt haben soll. In dem vier Jahre dauernden Gerichtsverfahren der ersten Instanz wurde jedoch nichts vorgelegt oder vorgetragen, aus dem konkret – also mit Angaben zu Tat, Ort und Zeit – hervorgehen könnte, wie diese Mobbinghandlungen ausgesehen haben. Deutlich wurde nur, dass die von mir an die Mitarbeiter, Nachwuchskräfte und Studenten gerichteten Leistungserwartungen als Mobbing gedeutet und entsprechende Vorwürfe vom Rektor als Tatsache behandelt wurde. Zudem erfuhr ich vor Gericht, dass der Rektor bereits ein Jahr vor der eigentlichen Entlassung den Betriebsratsvorsitzenden damit beauftragt hatte, belastbares Material gegen mich in schriftlicher Form zu beschaffen. Allein dies ist zumindest pikant, um nicht zu sagen skandalös. Denn der wissenschaftliche Betriebsrat ist in Österreich verpflichtet, auch die Rechte der Professoren zu vertreten. Der dortige Betriebsratsvorsitzende hätte mich also auch gegen die Angriffe des Arbeitgebers bzw. Vorgesetzten vertreten müssen. Er kam dem Auftrag des Rektors jedoch bereitwillig nach und »ermittelte« ohne meine Kenntnis im Hintergrund gegen mich, indem er gezielt jene Personen ansprach, von denen er die Vermutung oder bereits die Information hatte, dass sie sich über mich geärgert hätten und bat diese, ihm darüber schriftlich Meldung zu machen.
De Lapuente: Wie beurteilte das Arbeitsgericht dieses Vorgehen?
Egner: Bei einer solchen Ausgangslage einer Entlassung hätte ich erwartet, dass ein Arbeitsgericht sich eindeutig und schnell dahingehend äußert, dass ein solcher Umgang mit einer Mitarbeiterin, ob Professorin oder nicht, nicht geht. Das war ein Irrtum. Das Verfahren wurde in eine absurde Länge gezogen und verlief weitgehend parteilich. Nach vier Jahren Prozess schrieb der Richter in das Urteil: »Separat betrachtet sind beide Beweisgruppen in sich schlüssig und nachvollziehbar und prinzipiell auch logisch und den Ausführungen zu folgen.« Im nächsten Satz entschied er sich, ohne weitere Begründung, der Darstellung der Universität zu folgen und wies die Klage ab. In Österreich hat ein Richter das Recht auf eine sogenannte »freie Beweiswürdigung«. Jener Richter legte dies in meinem Fall so aus, dass er eine juristische Beweiswürdigung einfach nicht vornahm. Ich halte eine solche Vorgehensweise für absurd und skandalös. Aber das mag vielleicht daran liegen, dass ich Deutsche bin und als Ausländerin vor einem österreichischen Gericht nicht alles richtig verstanden habe. Jedenfalls hat das Berufungsgericht das Urteil der ersten Instanz vollumfänglich bestätigt. Und dabei festgestellt: »Der bloße Umstand, dass nach den Beweisergebnissen allenfalls auch andere Tatsachenfeststellungen möglich gewesen wären, oder dass es einzelne Beweisergebnisse gibt, die für den Tatsachenstandpunkt des Berufungswerbers sprechen, reicht aber noch nicht aus, eine unrichtige oder bedenkliche Beweiswürdigung aufzuzeigen.« Mit anderen Worten: Der Richter der ersten Instanz hat in jedem Fall Recht; selbst, wenn er sich irrt oder einen Fehler macht, hat er Recht. Meine außerordentliche Revision am Obersten Gerichtshof in Wien wurde dann, wenig überraschend, ebenfalls abgewiesen.
Heike Egner (*1963 in Heidelberg), Geographin, freie Wissenschaftlerin und Mediatorin. Nach Vertretungsprofessuren an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, der Universität Kassel, der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie einer Gastprofessurr an der Universität Wien und einer Gastdozentur an der Universität Innsbruck, war sie von 2010 bis 2018 Universitätsprofessorin für Geographie und Regionalforschung an der Universität Klagenfurt, wo sie 2018 überraschend fristlos entlassen wurde. Sie betreibt seit 2020 gemeinsam mit Anke Uhlenwinkel das Forschungsprojekt „Entlassung oder öffentliche Degradierung von Professorinnen und Professoren im deutschsprachigen Raum“.
Anke Uhlenwinkel (*1963 in Bremen), seit 2021 Univ.-Prof. für Didaktik der Geographie und Wirtschaftskunde an der Paris-Lodron- Universität Salzburg. Ab 2008 Professur für Geographiedidaktik an der Universität Potsdam, wo sie 2013 mithilfe eines im Hochschulgesetz nicht kodifizierten Verfahrens nicht entfristet wurde. Nach freiberuflicher Tätigkeit und einer dreijährigen Senior Lecturer-Anstellung an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, in deren Verlauf sie die fristlose Entlassung von Heike Egner miterlebte, heute wieder regulär an einer Universität beschäftigt.
Kann es sein das es in der Mehrheit Professorinnen sind, die da entlassen werden. Nach dem Motto bestrafe Eine und erziehe Hunderte?
Trifft genauso Männer. Wie Michael Meyen oder Baab.
Letztlich ist beides richtig. Es kann auch Männer treffen, aber es trifft bisher noch überproportional Frauen: etwa 25% aller Professoren sind Frauen. Etwa 50% aller entlassenen Professoren sind Frauen.
Gute Mädchen kommen in den Himmel, böse überall hin; hätte nicht gedacht daß sich das Starke Geschlecht so dermaßen Angepasst hat.
Die Herren-Professoren-Untertanen
Anscheinend gibt es unter Frauen mehr konstruktiv Unangepasste (mit entsprechendem Selbstbewusstsein) als unter Männern.
Auch eine Sahra Wagenknecht scheint ein solcher Fall zu sein.
Das Gleiche in Behörden und Gerichten, Männer sind wohl in erster Linie Feiglinge und Muttersöhnchen die nur auf den eigenen Vorteil aus Sind!
“Wo der Rasenmäher regiert, blüht der Löwenzahn mit gaaanz kurzen Stielen.”
Volksweisheit.
Da wird offenbar auch an den Unis weggemäht, was oben den Kopf raussteckt. Schön auf Linie gebracht.
Wenn man Austausch, Kommunikation, Kreativität an Universitäten derart “fördert”, muss man sich über die explodierende Anzahl von Patenten und Nobelpreisen aus den entsprechenden Bildungssystemen nicht verwundern.
Oder andersherum: wenn es gilt, langfristig eine Degeneration von wissenschaftlicher Arbeit an Universitäten nachhaltig zu ….
/sarcasm
Ist nicht so schlimm. Je weniger kritische Geister es im Westen gibt und so nachhaltiger ist der Absturz. Solange es für den Westen weiter bergab geht begrüße ich jegliche Entwicklung dieser Art. Es ist viel besser als eine Degradation durch Krieg, denn der Zerfall ist viel tiefgreifender. Nach dem 2. Weltkrieg brauchte Deutschland nur wenige Jahre um wieder ein mächtiges Industrieland zu werden, bei einem tiefen Verfall wird dies mindestens 100 Jahre dauern bis hier wieder etwas passiert. Ein Beispiel dafür ist Argentinien, dass man eine der reichsten Nationen war.
Es gibt eine sehr aufschlussreiche Doku “Climate-The Movie” die gerade erst veroeffentlicht wurde. Darin kommen ausnahmslos anerkannte Naturwissenschaftler, Nobelpreistraeger, Professoren, Nasa-Ingenieure etc zu Wort. Sie legen ihre eigenen Forschungsergebnisse dar, die nicht mit den offiziellen Klimageschichten uebereinstimmen. Sie beschreiben aber auch, wie gefaehrlich es ist, wenn man gegen den Strom schwimmt.
https://youtu.be/bOAUsvVhgsU?feature=shared
Die meisten von ihnen kommen aus der Deckung, sobald ihre Existenz gesichert ist und sie entweder in Pension gegangen sind oder aber einen vollstaendigen Jobwechsel vorgenommen haben. Einer der Wissenschaftler beschreibt, wie die Universitaet, die er verlassen hatte, ihn in vorauseilendem Gehorsam bei seinem neuen Arbeitgeber denunziert hat, so nach dem Motto “Wissen Sie eigentlich, wen Sie da gerade eingestellt haben?”
Aktuell kann man eine unheilige Allianz zwischen Universitaeten, Medien und Politik beobachten, die nichts Gutes erahnen laesst. Das hatten wir schon mal und betrifft uns alle.
Rechtsstaatlichkeit heißt:
– Unschuldsvermutung
– gleiche Rechte für alle
– Anklage nur auf harte Fakten
– Verurteilung nur nach bewiesenen Tatsachen
– keine Vermutungen, Unterstellungen, Diffamierungen
usw.
All das ist eindeutig verletzt, bei dem, was ich da so lese. Da werden Menschen vorverurteilt, abgeurteilt und dann …
Somit ist für die westeuropäischen Gesellschaften der Tatbestand der Nichtrechtsstaatlichkeit gegeben. Die Regierungen und Richter müssten konsequenterweise vor das UN-Tribunal für Menschenrechte und dort nach nachgewiesem Fehlverhalten abgeurteilt werden und dürften nie wieder ein öffentliches Amt einnehmen, egal wo und egal welches. Basta! Ende und Aus!
Wird Zeit für eine Me-too-Bewegung geschasster Uni-Mitarbeiter.
Vielleicht etablieren sich auch viel mehr nichtstaatliche Hochschulen, die auf angepasste Staatsbauchredner bewusst verzichten und stattdessen auf Qualität setzen.
Die selbst erhobenen zivilisatorischen Entwicklungen, werden abgewickelt.
Selbst der Erhalt zu einem akademischen Titel Professor in der heutigen Zeit, erscheint mir weniger mit Inhalten tun zu haben, jedoch mehr über Quantität oder eines Lobbyisten einer Uni.
Je mehr Profesoren erhältlich sind, desto geziehlter wählt man diese aus. Denn Professoren werden weltweit gehandelt, je nach Qualität oder eben Quantität.
Für den westlichen Bereich, vermute ich mehr kommerzielle Interessen als rechtstaatliche Ordnung.
Da heute „Tanz in den Mai“, also Walpurgisnacht ist, in der und nach der, wie gewöhnlich, in Berlin speziell am 1. Mai wieder dies und das und anderes Absonderliches vor sich gehen wird, habe ich Zeit, einen Kommentar zu schreiben. Denn ich genieße es, diese Phase, in der viele andere mit vielem anderen beschäftigt sind, für mich zu haben.
RdL gelingt es immer wieder, interessante Menschen, hier zwei akademische Damen (falls ich mich nicht vergendere) anzubaggern, ihm ein Interview zu geben. Zwar aus meiner Sicht „junge Hüpfer“, aber zugleich tröstlich für mich, dass auch nachfolgend auf die Welt Gekommene über einen scharfen Verstand, Vernunft und ein sittlich-ethisches Empfinden verfügen können. Weiter so.
Kritik an der Interviewführung: Den Interviewpartnern zugewandt, ok. Aber was ist mit den Leseronen? Die interessiert doch erst einmal: Werwaswiewowarum.
Wie haben die beiden sich kennengelernt und weshalb haben sie sich entschieden, zusammenzuarbeiten?
Aus den Angaben unter dem Artikel kann man die Vermutung begründen, dass sie sich zumindest in Klagenfurt kennengelernt haben. Dass ihnen ein ähnliches „Schicksal“ widerfuhr, könnte Ausgangspunkt für die Kooperation gewesen sein. Aber ist das auch so bzw. nur das?
Beide sind Geographinnen – finde ich gut, d. h. sie kennen sich in der Welt aus. Etwas, das man über eine (un-)gewisse Außenministerin nicht sagen kann.
Die Studie zu Entlassungen/Degradierungen von Universitätsprofessoren, die diese beiden in Angriff genommen haben, halte ich für der Allgemeinheit dienlich und nützlich (zumindest dem nichtverblödeten und Demokratie befürwortenden Teil der Allgemeinheit). Dienst am Volk – da bin ich Fan von.
Ich hoffe, diese Studie wird dann auch in den umfassenderen Kontext der Bildungspolitik der vergangenen Jahrzehnte, genauer gesagt, in den Kontext des Bildungssystems gestellt, dass mit der Reinterpretation und Verkehrung des § 7 GG durch die Kultusministerkonferenz begann – aus der Pflicht des Staates für angemessene Bildungsbedingungen zu sorgen, wurde die Verpflichtung der dem Staat („plötzlich“) Unterworfenen, ihre Kinder den lang gestreckten Initiationsriten (also der Folterung) auszusetzen (einfach mal die Protokolle der KMK aus den 60-, 70-, 80er-Jahren nachlesen).
In der Folge des Verkehrens schulischer Bildung zur Etablierung des Schulsystems (Stoff hinwerfen, Gedächtnisleistungen abfragen, aussondern) wurde dann die Ausweitung des Systems auf ältere und auf jüngere Gruppen angewandt, sprich auf Universitäten und auf Kindergärten (mittlerweile sind die kaum mehr zu unterscheiden).
Statt freien Studiums, Reglementierung bis zum Erbrechen oder Abbruch (Aussonderung) oder bis zur absoluten Konformität (Zugang zur Elite: Die Aussage „führend dienen“, dürfte manchen bekannt vorkommen, vom Bückling von Katar). Unter dem Vorwand angeblicher „Qualitätsverbesserung“ (Anmerkung: Eine Eigenschaft ist oder ist nicht gegeben, folglich ein hohler Ausdruck das – blau, blauer, blauest – und dann? Betrunken, volltrunken, Koma?) wurden anspruchsvolle Diplomstudiengänge in „Bachelor“ und „Master“ zerlegt, in Hilfsarbeiter und Knecht, beide bildungsmäßig deformiert, weil stets dem Kriechpfad zur Obrigkeit folgend. Und in den Kindergärten werden Kleinkinder indoktriniert, den „bösen Russen“ zu hassen (s. „Logo“ u. a. Sendungen). Nächste Stufe: Indoktrination von Schülern, Heimatschutz, Kriegstüchtigkeit von Schulen, Hass und Hetze im Curriculum verankert. Das wiederum wird dann wieder auf Kindergärten und Universitäten ausgeweitet.
Das konforme Untertan, den Phantasmagorien einer macht- und geldgeilen, skrupellosen Riege willig folgend – das ist das Ziel der herrschenden Politik, dieser Private-Public-Partnership, dieser von Milliardären übernommenen Staaten, die einen Krieg gegen alle Zivilbevölkerungen führen.
Entschuldigung, ich bin gerade etwas über den von mir angedachten Kommentar hinausgegangen. Aber es ist doch wahr, diese hier vor sich gehende Moppelkotze!
Auf jeden Fall bitte ich die Autorinnen dieser Studie mit ihrer Arbeit möglichst lange und möglichst intensiv fortzufahren, denn das ist wissenschaftliche Arbeit, wie sie sein sollte, der Erkenntnis und der Wahrheit verpflichtet und damit der Allgemeinheit dienend.
Lieber Ohein,
Sie sind zweifellos sehr guter Kenner des universitären (Un-)Systems und seiner jahrzehntelangen Degeneration. Sie sind logikaffig, eher aus der mathematisch-naturwissenschaftlichen bzw. -technischen Richtung (ich würde annehmen, TU), das zeigt Ihre Argumentation, von der ich keinem, wirklich keinem Punkt irgendeinen Abstrich machen oder etwas relativieren möchte — sofern es um den formal-logischen, naturwissenschaftlichen oder technischen Bereich geht.
Ihre Teilaussage:
“Statt freien Studiums, Reglementierung bis zum Erbrechen…”
gilt jedenfalls nur da. Für manche, viele oder fast alle sozial- oder geisteswissenschaftlichen Bereiche ist entweder jeder, offenbar mehr als nur denkbare Unsinn gerade gut genug, man toleriert zwar u.U. die Exposition von “Old-School-“Positionen, versucht aber im gleichen Atemzug, diese mit widersinnigem Unsinn inhaltlich zu vergiften, oder man versucht von vornherein den zweiten Teil:
“oder bis zur absoluten Konformität”
durch strikte Konditionierung auf absoluten Unsinn zu erzwingen. An den meisten Stellen genügt billiges Wiederkäuen konformer Phrasen ohne Verständnis auch grundlegender Inhalte zur erfolgreichen Examination.
Das Resultat ist regelmäßig eine Fülle an “intellektuellem Mastvieh” für den Grobgebrauch und eine willige Auslese als vorgebliche, aber doch nur ultrakonforme Elite. Dies gilt inzwischen auch an einigen Stellen des naturwissenschaftlichen Bereichs — Doktoranden (und teilweise Professoren) an Max-Planck-Instituten ausdrücklich eingeschlossen (Beispiele erbringbar).
Unser vorgeblich auf Chancengleichheit ausgerichtetes Bildungssystem ist mindestens in Teilen längst zu einer — Sie werden den provokanten Ausdruck zu interpretieren wissen — Gleichschaltungsmaschinerie par excellence und zu einem Kultur-Shredder degeneriert.
Die Mechanismen dieses Systems zu erkennen, zu benennen und offen darzustellen, ist eine höchst ehrenwerte, tatsächlich wissenschaftliche Arbeit, dies gegen offensichtliche Widerstände zu erbringen, eine erhebliche Leistung.
Man muss ernsthaft Interviews machen um hinter der Entfernung kritischer Universitätsprofessoren System zu finden? Was passiert wenn man da niocht vorbeugt, kann man derzeit in den USA beobachten. Dort fliegen woke Deppen Professoren raus, und dann steht man da, wenn jüdische Studenten Demos und Besetzungen gegen die Politik Israels organisieren! Und das fehlt der stramm rechten Ampel Regierung in Berlin gerade noch, dass die Deutschen anfangen darauf zu bestehen, dass zb Israel Kritik zunächst mal nicht das Geringste mit Anti-Semitismus zu tun hat.
Wenn man das einreissen lässt, dann kommt als nächstes irgend so ein Fanatiker auf die Idee und behauptet, dass der Krieg in der Ukraien eigentlich ja schon 2008 von den USA gestartet worden sei… Oder was die Zahlen über den Anstieg der Gewaltkriminalität in DE für Ursachen hat… und.. und..und…
Nein, nein Frau Guerot musste für das Gute in Deutschland geopfert werden.
Gar nicht erst einreissen lassen, dieses schädliche selber-Denken
Ein kluges Interview, eine interessante Studie – Ermittlung eines recht neuen Phänomens, eine tatsächliche Sammlung der Fakten!
Eine Entleerung des demokratischen und sozialen Rechtsstaats, wie es in der alten (Bonner) Bundesrepublik undenkbar war! Eine Zerstörung individueller Berufskarrieren durch Verwaltungsvorgänge, wie sie Kafka beschrieben hat: willkürlich, irrational, der Öffentlichkeit völlig egal.
Im Unterschied dazu waren die Berufsverbote der alten (Bonner) Bundesrepublik und ihrer Vorgänger besonders in der Nazi-Zeit ganz klar politisch motiviert. (Bei mir in der Familie gibt es zwei solcher Verbote: eins 1936, das andere 1968. …)
Der heutige Verfall der Universitäten ist möglich durch den Verfall des Bürgertums (gucke nur den Schatten- und Schwarzgeldbanker Merz als Chef der – einstmals bürgerlich gewesenen – CDU).
Die Autonomie der Hochschulen, auf der die Wissenschaftsfreiheit beruht, ist längst abgeschafft. – Diese Autonomie war Generationen konservativer Bildungsbürger fast heilig: die Freiheit von Staatseingriffen, die Freiheit von Kirche und von Wirtschaft, die selbstverwaltete “Gelehrtenrepublik”. Heute sind die ehemaligen Bildungsbürger tatsächlich die Knechte des Kapitals und die Kleinaktionäre des Opportunismus geworden, wie es von linker Seite oft vorhergesagt wurde.
Tatsächlich erst heute ist die berühmte Hochschuldenkschrift des SDS (1961) – die Grundlage der Studentenbewegung von 1968 und ihres Marsches durch die Universitäten – ungültig geworden, weil in der Berliner Republik ihre Grundlage entfallen ist: Die Autonomie der Hochschulen und darauf basierend die Wissenschaftsfreiheit (Grundgesetz Art. 5) – ist den Universitäten selber egal geworden.
Einhergehend mit dem Niedergang des Westens, mit der Umwandlung des Spätkapitalismus in eine bloße Versorgungsanstalt leistungsloser Aktionäre, der sogar die Regeln des Rechtsstaats egal werden, soweit sie nicht die Besitzrechte der obersten Zehntausend (West-Oligarchen) und ihrer Konzerne betreffen. Die glauben ja, wenn sie die Universitäten und andere Infrastruktur des Westens zerstören, weil sie die Kosten einsparen und die Staatsknete zu sich selber umleiten wollen, dann könnten sie die wissenschaftlichen Leistungen und “das Personal” woanders kaufen (vor allem in China), wenn sie sie doch benötigen. Bisher hat das ja auch zu ihrer Zufriedenheit geklappt.
.
P. S. Die Hochschuldenkschrift des SDS (1961) steht noch nicht mal mehr online. (Nur noch Auszüge, aber nicht das Original.) Die letzten Jahre hatte ich sie immer online gefunden.
@ Estragon
Treffend kommentiert. Bravo!
Nette Formulierung: ” … Knechte des Kapitals und die Kleinaktionäre des Opportunismus …”
Sie haben außerdem einen ganz wichtigen Punkt angesprochen:
“Der heutige Verfall der Universitäten [und auch der politischen Verhältnisse] ist möglich durch den Verfall des Bürgertums … ”
So ist es! Die 1949 entworfene politische Ordnung der Bundesrepublik setzt nun einmal die Existenz und auch die Handlungskraft eines selbstbewussten Bürgertums voraus, und zwar eines Bürgertums, das diesen Namen noch verdient und eben nicht nur den bourgeoisen Typ umfasst, sondern auch den selbstbewussten Citoyen und den geistig unabhängigen Bildungsbürger. Vorausgesetzt wird auch, dass beträchtliche Teile dieses Bürgertums nicht auf die eine oder andere Weise beim Staat oder großen Konzernen angestellt sind, sondern wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen. Nur diese wirtschaftliche Selbständigkeit ermöglicht schließlich jenes kritische Selbstvertrauen gegenüber Regierung und Staat, das eine funktionierende demokratische Gesellschaft braucht.
In Deutschland sind die Verfassung und die tradierte politische Kultur auf diese Verhältnisse zugeschnitten und funktionieren nicht mehr richtig, wenn die bewussten bürgerlichen Verhältnisse fehlen. Da das Bürgertum der 1950er und selbst der 1980er Jahre längst nur noch matt erinnerte Geschichte ist und mittlerweile Oligarchen, global agierende Investorenvereinigungen (wie z.B. “Blackrock”), Stiftungen von Milliardären, internationale Konzerne, myzelhaft ausgreifende Parteien sowie die von ihnen ausgehaltenen Aktivisten diverser Initiativen und sog. “Nichtregierungsorganisationen“ das Sagen haben – nun deshalb funktioniert es nicht mehr.
Die heute Mächtigen füllen den frei werdenden Raum gemäß ihren eigenen Gruppeninteressen, wozu eben auch die Universitäten gehören. Eine Reform der politischen Verhältnisse würde ihren Freiraum beschneiden – also dürfte es so bleiben, wie es ist.
mir wäre es auch so ergangen, hätte ich etwas mehr als eine honorarprofessur erhalten. hätte ich also einen RUF bekommen. irgendwann würde ich irgendwo erzählen, dass das gegenwärtige deutsche verhalten in der politik und wirtschaft eine schande ist. damit wäre ich vor die gewehre des hochschulmobs gekommen. dann hätten sich die zwei studentinnen, (oh gott – schon, dass ich studentin und nicht dümmlich kalfaktionierend „studierende“ schreibe/sage) in ihrer extremen bidungsferne gemeldet und würden behaupten, dass ich sie gemobbt hätte (sie gaben sich in meinem fall nicht einmal mühe, die gestellten aufgaben zu erfüllen) woraufhin ich gefeuert worden wäre. . es blieb mir erspart, da ich keine festeinstellung besaß. so läuft es heute. im besten aller zeiten (BDaZ) das beschriebene hat also ein muster.
“Wehret den Anfängen”
Dieser alte Spruch gilt auch hier, denn die erst schleichernde, dann immer stärkere Zunahme der Fälle zeigt, dass eine Entwicklung – wenn sie denn erst einmal eingerissen ist – nur noch schwer zu stoppen ist.
Den Anfängen wurde nicht oder zuwenig gewehrt und jetzt ist es anscheinend schon zu spät.
Dass den Anfängen nicht gewehrt wurde, kann einerseits mit einem tiefverwurzelten und irgendwie “typisch deutschen” Vertrauen in das korrekte Handeln von Institutionen zusammenhängen, dürfte aber auch darauf hinweisen, wie sehr sich bestimmte Machtverhältnisse im Hintergrund bereits vorher verschoben hatten.
Die Erfahrung zeigt, dass es sehr schwer ist, im Zuge einer solchen Verlotterung der Sitten wieder zum früheren Qualitätsmaßstab zurückzukehren.
@ Estragon hat sehr gut ausgedrückt, wie meilenweit die heutigen Verhältnisse vom politischen Niveau der Bonner Republik entfernt sind.
Man kann hinzufügen, dass das eben u.a. auch das Resultat eines jahrzehntelangen Regierens ohne wirksame Opposion ist. Die Kontrolle der Macht funktioniert nicht mehr.
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Im Grunde betrifft die Problematik der eher willkürlich sanktionierten Professoren ja eine ganze Reihe politischer Themenfelder seit etwa 2010, also seit nunmehr knapp 15 Jahren.
Wir erleben immer wieder eine zunächst nur als seltene Ausnahme erscheinende Änderung der Gepflogenheiten oder einer gewohnten Gesetzesauslegung, die sich dann aber gar nicht als Ausnahme erweist, sondern als Türöffner für weitere ähnliche Fälle dient.
Das betrifft eben nicht nur die Maßregelung von politisch unkorrekten Professoren und sonstigen Wissenschaftlern, die etwa im Hinblick auf Corona, “Gender”, Migration, den Ukrainekrieg oder das Klima abweichende Positionen beziehen, sondern auch Journalisten, einen Verfassungsschutzpräsidenten oder Parteien mit abweichender Ausrichtung.
Es betrifft ebenso die Verabschiedung von neuartigen Gesetzen, die im Parlament noch vor gar nicht so langer Zeit nie und nimmer eine Mehrheit gefunden hätten.
Auch das sprachliche Bild von den hinter sich abgebrochenen Brücken ist zutreffend, denn eine ganze Reihe von mächtigen Leuten kann ja gar nicht mehr zurück, ohne vollständig das Gesicht zu verlieren. Also gehen sie ihren Weg weiter. Gehen noch weiter in problematisches Gelände, ohne eine echte Vorstellung davon zu haben, was sie beschädigen und welche neuartigen Strukturen sie ermöglichen … Eine gewisse Unbekümmertheit in solchen Dingen war eben zu allen Zeiten schon das Merkmal eher abenteuerlicher Geister oder schlichter Gemüter.
Das Unvermögen, zu früheren Standards zurückzukehren, wird beispielsweise bei der scheiternden Aufarbeitung der Corona-Politik oder dem fortwährenden Rechtsbruch im Zusammenhang mit der illegalen Masseneinwanderung deutlich.
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Mit der zunehmenden Häufigkeit von verstörenden Fehlinterpretationen, willkürlichen Anmaßungen oder offenen Rechtsbrüchen vermindert sich nun allerdings ganz allgemein der Respekt vor der Rechtsordnung, was dann auch ganz alltägliche und völlig unpolitische Bereiche wie z.B. das Verhalten im Straßenverkehr ausstrahlt.
“Mit der zunehmenden Häufigkeit von verstörenden Fehlinterpretationen, willkürlichen Anmaßungen oder offenen Rechtsbrüchen vermindert sich nun allerdings ganz allgemein der Respekt vor der Rechtsordnung, … .”
Eine Phrase, die auch ohne Weiteres auf die romantisierte “Bonner Republik” Anwendung finden darf, und da muß ich nur einmal auf die Berufsverbote, kundig gewordene Schmiergeldzahlungen,den Stay behind Terror und ganz früh, unter Konrad Adenauer, auf die Verhinderung einer demokratischen Republik und die Renazifizierung verweisen.
@ Gracchus Babeuf
Sie behandeln mit Ihrem Einwurf ein Nebenthema und zielen gar nicht auf den Aussagekern meines letzten Absatzes.
Gewiss hatte auch die Bonner Republik ihre Schattenseiten, ihre Skandale und Probleme, die allerdings verglichen mit der heutigen Situation moderat wirken. Von moderat spreche ich deshalb, weil damals eine funktionierende Gewaltenteilung und nicht zu übergehende Opposition bei politischen Skandalen eingreifen konnte – und dies meistens auch tat.
Es ging mir aber um etwas anderes, nämlich um das abnehmende Vertrauen in das Funktionieren der Rechtsordnung und den nachlassenden Respekt vor den Entscheidungsträgern und politisch Verantwortlichen angesichts von einreißenden Fehlleistungen.
Sie mögen die Zeit anders erlebt haben, doch in meiner Wahrnehmung war das Vertrauen der ganz großen Bevölkerungsmehrheit in das Funktionieren der westdeutschen Rechts- und Verfassungsordnung in der Zeit zwischen 1950 und 1990/2000 ungleich größer als heute. Gewisse Entgleisungen wie z.B. die bewussten Angriffe gegen Professoren wären vor 40 Jahren schlichtweg nicht möglich gewesen. Da hätte es schon gänzlich anderer anderer Anschuldigungen und eindeutiger Beweise bedurft!
sie haben völlig recht – eine demokratie kann nur funktionieren, wenn sie in irgendeiner form durch die opposition ausgewogenheit erhält. in der so genannte parlamentarischen D ohne kontrollmechanismen oder eingriffsmöglichkeiten durch den „souverän“ kommt der opposition die entscheidende rolle zu. versagt sie komplett, wie in diesem land, entsteht nichts weiter als eine diktatur! und die haben wir hier. fett ausgeprägt!
Wer weiterlesen will zum hochschulpolitischen Hintergrund – die hochqualifizierten Mägde und Knechte wehren sich, immerhin!
https://apolut.net/im-gespraech-heike-egner/
“Im Gespräch mit der Professorin Dr. Heike Egner geht Michael Meyen dem auf den Grund. Anhand ihrer eigenen Erfahrung und der von ihr gemeinsam mit Anke Uhlenwinkel entwickelten Studie „Entlassung und Degradierung von Professorinnen“ sieht man, welche Folgen eine verfehlte Hochschulpolitik, nicht erst seit der Bologna-Reform, haben kann. Es folgt ein Gespräch unter Professoren, das aufdeckt, auf welches Bildungsniveau sich Deutschland in Zukunft hinbewegt.”
Ich bin bestürtzt und mir fehlen die Worte. Die Generation von Guérot bis Van Rossum, die auch für mich Vorbild und intellektuelle Heimat ist (bin Jahrgang 1969), soll wohl offensichtlich systematisch ausgegrenzt und desavouiert werden, ihre kritischen Stimmen und Haltungen zu politischen Fragen sollen – um mal eine Modewortschöpfung dieser unsäglichen Regierungsunverantwortlichen zu verwenden – gleich im Ansatz “delegitimiert” werden. Dabei kann ich keinerlei einleuchtendes rationales Argument erkennen, was das irgendwie rechtfertigen könnte. Bei bestem Willen nicht. Ist es schlicht Angst? Oder soll das Ganze Angst verbreiten? Sind denn andere Ansichten als die der h.M. bedrohlich? Seit wann das und warum und für wen oder was?
Weitere Beispiele von (unter ebenfalls höchst fragwürdigen Umständen) gekündigten Universitätsprofessoren finden sich hier: https://antimobbing.eu/information/index.html
Eines der Entlassungsbeispiele enthält unter anderem (anonymisierte) Schriftsätze der Gerichtsakte, um die Willkür österreichischer Universitäten und Gerichte aufzuzeigen (unter einer Entlassung wird in Österreich die fristlose Kündigung verstanden): https://antimobbing.eu/details/index.html
Dass einiges nicht nur an den Hochschulen, sondern auch an den Gerichten nicht mehr im Lot ist, zeigte nicht nur aktuell der Gerichtsprozess zu Frau Prof. Dr. Ulrike Guérot in Bonn; es gibt auch weitere bedenkliche Entwicklungen wie die neue Geringschätzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes mündlicher Gerichtsverhandlungen (Art. 6 EMRK): https://www.change.org/oeffentlichkeit
Auch die Aushöhlung des Kündigungsschutzes über Umwege greift immer mehr um sich; so werden Gesetze nun entgegen der bisherigen Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit und zum Verhalten von Arbeitnehmern neu interpretiert und willkürlich missbraucht, ggf. für gerichtliche Zwangsauflösungen des Arbeitsverhältnisses trotz unwirksamer Kündigung (z.B. keine einschlägige Abmahnung): https://www.openpetition.de/petition/online/stoppt-union-busting-und-jobverlust-rettet-die-meinungsfreiheit-am-arbeitsplatz
Noch mehr zu den arbeitsrechtlichen Fragwürdigkeiten und Konsequenzen des Bonner Gerichtsprozesses von Ulrike Guérot: https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-25-april-2024
Danke für dieses Interview und ergänzende Kommentare ! Hinweise zu: “Vor 2010 war das sehr, sehr selten”. Es folgen Links zu 4 Fällen aus den 70er Jahren, an die ich mich erinnere, die u.a. mit Bezug auf “Antisemitismus”-Vorwurf (gegen Sigrist) nichts an Aktualität verloren haben:
1. Prof. Jens_Scheer (1935 – 1994) Kernphysiker und Kernkraftgegner
https://www.nadir.org/nadir/initiativ/maus-bremen/Arbeitsschwerpunkte/arch61.html
Gestützt auf den Brandtschen Radikalenerlaß, beantragte Jens` Dienstherr, der Bremer Senat bei dem dafür zuständigen Disziplinargericht, 1975 seine Entfernung aus dem Dienst und zwar wegen Unterstützung der KPD. Zugleich wurde er vom Dienst suspendiert, auf halbes Gehalt gesetzt, Forschung und Lehre wurden ihm verboten. Nur der Solidarität einiger KollegInnen ist es zu verdanken, daß er in dieser Zeit und zwar unter ihrem Namen, sich weiter an Forschung und Lehre beteiligen konnte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Jens_Scheer
Als Mitglied des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) engagierte er sich in der 68er-Bewegung. 1965 wurde er zunächst Mitglied der SPD, trat aber ein Jahr später aus Enttäuschung über die Große Koalition wieder aus. Ab 1971 beteiligte er sich am Aufbau der neugegründeten Universität Bremen. Über die „Rote Zelle Physik“ und den „Kommunistischen Studentenverband“ KSV kam er zur KPD (AO). Aus seinem „tiefverwurzelten Glauben an die Harmlosigkeit der Radioaktivität – unterhalb gewisser Grenzen“ als Wissenschaftler entwickelte er sich im Laufe von rund zwanzig Jahren zum Atomkraftgegner. 1987 übernahm er die presserechtliche Verantwortung für das bayerische Anti-Atom-Magazin Radi Aktiv.[1] Auf Grund seiner politischen Aktivitäten und wegen des Radikalenerlasses musste Scheer ab den 1970er Jahren gegen Berufs- und Hausverbote an der Universität Bremen kämpfen. Er gehörte zusammen mit Inge Schmitz-Feuerhake zu den führenden Köpfen in der damaligen Anti-Atom-Bewegung. Nach der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl 1986 war Scheer als Experte für Diskussionsrunden und Veranstaltungen gefragt.
2. Prof. Christian Sigrist (1935–2015) Soziologe
https://www.uni-muenster.de/Soziologie/personen/sigrist.shtml (2 Downloads)
2.1. Gedenkrede (Auszug)
Klaus Kraemer, “Freiheit in der Wissenschaft”, Schriftliche Fassung der Rede anlässlich der Gedenkveranstaltung für Professor Christian Sigrist (1935 – 2015), „Die Brücke“, Internationales Zentrum der Universität Münster, 15.6.2015 (Klaus Kraemer, Universitätsprofessor am Institut für Soziologie der Universität Graz)
“Immer schon hatte ich allerlei Geschichten über staatliche Bespitzelung gehört, die Christian Sigrist und seine Frau Ute am eigenen Leib erlebten mussten. In den späten 1980er und frühen 1990er Jahren dachte ich mir: Du weißt nicht, was wirklich geschehen ist. Und in was er sich hinein steigerte. Diese Grundskepsis wich mit der Zeit. Von meinen anfänglichen Bedenken, was tatsächlich geschehen ist, an staatlicher Bespitzelung, ist im Laufe der Jahre wenig bis nichts übriggeblieben.” (…)
Die westdeutsche Soziologie und die Gesinnungsprüfung
Anfang des Jahres verstarb Ulrich Beck. In einer Würdigung hat kürzlich Peter A. Berger (2015) in der „Soziologie“, der Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, einen Einblick gewährt, wie weit die Gesinnungsüberprüfung von Soziologen an staatlichen Universitäten in Westdeutschland reichte. Berger legt offen, dass die Leitung der Universität Bamberg 1981 dem neuen Lehrstuhlinhaber für Soziologie, es war kein geringerer als Ulrich Beck, zunächst verweigerte, den vorgesehenen Kandidaten für eine Assistentenstelle einzustellen. Dieser Kandidat war Berger selbst. Berger – seit vielen Jahren renommierter Inhaber eines Lehrstuhls für Allgemeine Soziologie und Makrosoziologie an der Universität Rostock – berichtet in der „Soziologie“, dass die Bamberger Universitätsleitung Beck damals mitgeteilt habe, es würde ein Bericht des Verfassungsschutzes über den Kandidaten vorliegen. In diesem seien detailliert die mutmaßlichen „linksradialen Aktivitäten“ des Kandidaten aufgelistet. Der Verfassungsschutz habe die Bamberger Soziologieseminare besucht und die Wortmeldungen des Kandidaten im Einzelnen protokolliert. Die Sache ging gut aus. Die Anschuldigungen erwiesen sich als haltlos und der Kandidat konnte eingestellt werden. Aus heutiger Sicht irritieren solche Berichte. Sie rücken einiges gerade, auch so manche Illusionen über die alte Bundesrepublik. In einem anderen Licht erscheint dann auch so manche Begebenheit, von der Christian Sigrist berichtete.
Dieses Kapitel der Geschichte der Soziologie in Deutschland ist bis heute nicht aufgearbeitet. Unerforscht sind die Folgen des sogenannten Radikalenerlasses von 1972. Unerforscht sind die Folgen auf die Berufsfreiheit von Soziologinnen und Soziologen an staatlichen Universitäten in Westdeutschland. Unerforscht sind die Langzeitfolgen auch für das Fach. Man muss das einmal mit der heutigen Zeit vergleichen. Damals wurde an den Hochschulen die Gesinnung überprüft. Heutzutage, in Zeiten von New Public Management, wird nicht mehr die „Gesinnung“ überprüft, sondern der „Impact-Faktor“ und die „Effizienz“. Die Gesinnungsprüfung ist durch die „Leistungsprüfung“ ersetzt.
2.2 Nachruf (Auszug)
Nachruf
Christian Sigrist, geboren 25.3.1935 in St. Blasien, gehört zu jenen kritischen Intellektuellen und Unruhegeistern im Nachkriegsdeutschland, die sich Zeit ihres Lebens der Kritik der Herrschaft von Menschen über Menschen sowie der tätigen Intervention im Dienste der Wahrheit auch als Wissenschaftler unbedingt verpflichtet fühlten.
Die Rektorin der Westfälischen Wilhelms-Universität Prof. Dr. Ursula Nelles
Der Dekan des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften Prof. Dr. Martin Bonsen
Die Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Soziologie Prof. Dr. Stefanie Ernst
https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Sigrist
Christian Sigrist wurde 1965 mit seiner Dissertation über Segmentäre Gesellschaften promoviert. Von 1971 bis zur Emeritierung am Ende des Wintersemesters 1999/2000[2] lehrte Sigrist als Professor für Soziologie an der Universität Münster.
Während seiner wissenschaftlichen Karriere unternahm er Feldforschungen in Afghanistan und Guinea-Bissau und veröffentlichte zahlreiche Artikel und Reportagen zu Problemen der Dritten Welt. Schwerpunkt seiner Arbeiten zur Gesellschaftstheorie waren nach eigener Aussage die „Kritik von Herrschaftsverhältnissen und ihrer Rechtfertigung durch liberale Ideologen (Dahrendorf) und Systemtheoretiker (Luhmann)“. Außerdem forschte er zu Übergangsgesellschaften, Befreiungsbewegungen, Agrar-, Rechts- und Entwicklungssoziologie.
Seit 1978 war Christian Sigrist als agrarsoziologischer Berater des kap-verdischen Ministers für ländliche Entwicklung tätig. Ferner war er 1986 Sachverständiger beim Afghanistan-Hearing des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages. Zudem wirkte er als Organisator eines israelisch-palästinensisch-deutschen Symposiums über „Perspektiven der Koexistenz“.
(…)
Sigrist verteidigte Ulrike Meinhof nach deren Zustimmung zum Anschlag des Schwarzen September 1972 in München gegen Vorwürfe des Antisemitismus. Er engagierte sich in Solidaritätskomitees und veröffentlichte einen Aufsatz über die Sympathie der Dritten Welt mit den Militanten in der Ersten Welt in der Zeitschrift Kursbuch unter dem Titel Folter in der BRD.
Sigrist äußerte nach dem 11. September 2001 in der anarchistischen Monatszeitung Contraste Kritik an der amerikanischen Politik:
„Das ist keine Rechtfertigung, das ist auch keine Gleichgültigkeit gegenüber dem Leid der Menschen, aber die Brutalität, welche der amerikanische Imperialismus weltweit verübt, schlägt auf ihn zurück.“
Zudem forderte er in demselben Interview die US-amerikanische Regierung auf, weniger jüdische und mehr arabische Politiker in der Nahost-Politik einzusetzen, um Vertrauen aufzubauen. Contraste distanzierte sich eine Ausgabe später von den Aussagen Sigrists, da diese „offene antisemitische Aussagen“ beinhalteten.[3]
3. Prof. Gerhard_Schneider_(Romanist und Kommunist)
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Schneider_(Romanist)
Gerhard Schneider (* 25. November 1938 in Duisburg) ist ein emeritierter Professor für Romanistik an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.
Gerhard Schneider wurde 1969 zum Doktor der Philosophie promoviert. Von 1971 bis 1973 war er Wissenschaftlicher Assistent am Romanistischen Seminar der Freien Universität Berlin. Seit 1973 hatte er eine Professur am Institut für Romanische Sprachen und Literaturen an der Universität Frankfurt am Main inne.
Ab 1974 wurden Disziplinarverfahren gegen Schneider eingeleitet, weil er in einer Presseerklärung den Tod des Arbeiters Günter Routhier bei einem Arbeitsgerichtsprozess in Duisburg als „Polizeimord“ bezeichnet hatte[1]. 1976 kandidierte Gerhard Schneider bei der Bundestagswahl 1976 für die maoistische Kommunistische Partei Deutschlands.
4. Prof. Helmut Lethen Germanist und Kommunist
Helmut Lethens Bewerbungen für einen Lehrstuhl an den Univ. Marburg und Mainz wurden aus politischen Gründen abgelehnt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Helmut_Lethen
Helmut Lethen ging nach dem Abitur 1959 als Freiwilliger zur Bundeswehr und wurde zum Leutnant der Reserve befördert.[1] Er studierte an den Universitäten Bonn, Amsterdam und der FU Berlin. Lethen war studentischer Aktivist und gehörte zu den Studenten, die 1968 in West-Berlin die Eröffnung des Deutschen Germanistentags störten.[1] Er war bis 1975 Mitglied der maoistischen KPD-AO.[1]
Lethen wurde 1970 über das Thema Neue Sachlichkeit 1924–1932. Studien zur Literatur des Weißen Sozialismus promoviert. 1971 bis 1976 war er an der FU Berlin Assistent und von 1977 bis 1995 Professor in Utrecht; außerdem hatte er diverse Gastprofessuren inne. 1995 kam der Ruf nach Rostock, wo er 1996 den Lehrstuhl für Neueste Deutsche Literatur erhielt. Er wurde 2004 emeritiert. Von Oktober 2007 bis Februar 2016 war er Direktor des Internationalen Forschungszentrums Kulturwissenschaften in Wien. Seit 2016 hat er eine Professur an der Kunstuniversität Linz inne.
Einem breiteren Publikum bekannt wurde Helmut Lethen durch seine Buchveröffentlichungen Verhaltenslehren der Kälte. Lebensversuche zwischen den Kriegen (1994) und Der Sound der Väter (über Gottfried Benn, 2006). 2014 erhielt er den Preis der Leipziger Buchmesse in der Sparte Sachbuch/Essayistik für Der Schatten des Fotografen. Bilder und ihre Wirklichkeit.
Mitte Oktober 2020 veröffentlichte er mit Denn für dieses Leben ist der Mensch nicht schlau genug seine Autobiografie.[2]
Offenbar treffen die schlimmsten Befürchtungen zur Meinungsfreiheit in der Wissenschaft bereits zu: “Dem NDR liegen Unterlagen vor, wonach das Bundesministerium für Bildung prüfen wollte, ob kritischen Hochschullehrenden ihre Fördermittel gestrichen werden können.”, https://daserste.ndr.de/panorama/Als-Reaktion-auf-Kritik-Bildungsministerium-wollte-Foerdermittel-streichen-,watzinger102.html
Aktuelle Kommentierung durch den Wissenschaftsjournalisten Dr. Jan-Martin Wiarda: https://www.jmwiarda.de/2024/06/12/schweigen-ist-jetzt-keine-option/