
Die Landesmedienanstalten durchsuchen das Internet nach mutmaßlich rechtswidrigen Inhalten. Dazu nutzen sie eine KI namens KIVI. Der Publizist Norbert Häring hat nun Auskunft darüber verlangt, welche Daten über ihn gespeichert wurden.
Was als Aufsicht über private Rundfunkanbieter begann, hat sich längst auf das Internet ausgeweitet. Mit KIVI setzen die deutschen Landesmedienanstalten dabei auf Künstliche Intelligenz, um mögliche Rechtsverstöße aufzuspüren. Norbert Häring (»Der Wahrheitskomplex«) will nun wissen, ob und welche Daten das System über ihn gesammelt hat. Im Gespräch mit Roberto De Lapuente erklärt er, warum ihn nicht nur KIVI selbst beunruhigt, sondern auch die Ausweitung der Kompetenzen der Medienanstalten – und weshalb massenhafte DSGVO-Anfragen für sie zu einem ganz praktischen Problem werden könnten.
De Lapuente: Herr Häring, Sie haben Anfang Juli bei der für Sie zuständigen Landesmedienanstalt Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten durch KIVI verlangt. Sie nehmen also an, dass die Landesmedienanstalt ein Auge auf Sie geworfen hat?
Häring: Ich habe einerseits nach Daten aus der Durchforschung des Internets durch die KI der Landesmedienanstalten namens KIVI gefragt. Damit forschen die Anstalten nach mutmaßlich rechtswidrigen Inhalten. In dieses Netz kann jeder geraten. Die Definitionen von Antisemitismus und Volksverhetzung sind ja ziemlich dehnbar und politisiert. Zum anderen habe ich nach Daten der Landesmedienanstalt Hessen aus ihrer angemaßten Aufsichtstätigkeit über mich als Blogger gefragt. Ich nehme an, in mindestens einem der beiden Bereiche gibt es einige Daten über mich. Sonst hätte man mir nicht geschrieben, dass es sehr kompliziert ist, und man zwei Monate länger braucht.
De Lapuente: Was genau ist KIVI eigentlich – und was unterscheidet dieses System von der herkömmlichen Medienbeobachtung durch Mitarbeiter einer Landesmedienanstalt?
Häring: KIVI ist ein künstlich intelligentes Programm, dass das gesamte Internet durchforscht. Ursprünglich waren die Medienanstalten dafür zuständig, die Privatsender zu beaufsichtigen. Damit es dort nicht zu viel Jugendgefährendes und anderweitig Problematisches im Programm gibt. Inzwischen sind sie für das ganze Internet zuständig, und bilden sich ein, sie sollten das Internet auf ähnliche Weise sauber halten wie die Privatsender. Dazu dient KIVI. Zum Dritten sollen sie seit der Corona-Zeit auch noch aufmüpfige Blogger und alternative Nachrichtenplattformen beaufsichtigen. Sie sollen darauf achten, dass man sich dort an journalistische Grundsätze hält, was immer das bedeuten mag.
»Es würde ein großes Fragezeichen vor die angebliche Staatsferne der Anstalten setzen«

De Lapuente: Die Medienanstalten begründen den Einsatz von KIVI mit ihren gesetzlichen Aufsichtspflichten. Kritiker sprechen von totalitärer Vollzeitüberwachung. Halten Sie das Vorgehen für rechtlich zulässig?
Häring: Ich bin kein Jurist. Aber die Vagheit, mit der die Anstalten zur Begründung auf ihren allgemeinen Auftrag zur Beobachtung des Internets verweisen, deutet für mich an, dass es mit der rechtlichen Grundlage nicht so toll bestellt ist. Für mich ist jedenfalls nicht einsichtig, dass Landesmedienanstalten mit dem Geld der Rundfunkbeitragszahler Aufgaben der Sicherheitsbehörden übernehmen. Nach meinen Recherchen sieht es außerdem so aus, als hätten Bundesministerien die Entwicklung von KIVI mindestens indirekt gefördert. Es würde ein großes Fragezeichen vor die angebliche Staatsferne der Anstalten setzen, wenn diese ein regierungsfinanziertes KI-Programm einsetzen würden, um Zuarbeiten für Regierungsbehörden zu leisten.
De Lapuente: Mit KIVI können unter anderem politische und weltanschauliche Überzeugungen sowie Foto-, Audio- und Videoaufnahmen verarbeitet werden. In welchem Umfang durchleuchtet diese KI das Netz?
Häring: Dazu gibt es meines Wissens keine aussagefähigen Berichte. Die Medienanstalt NRW, die das Programm in Auftrag gegeben hat, spricht meistens nur von rechtswidrigen Inhalten, manchmal aber auch von Hass. Unter Hass fassen viele jede Menge legale Inhalte.
De Lapuente: Wir wissen, dass KI grundsätzlich voreingenommen ist, ganz so, wie es der zeitgenössischen Kultur entspricht, aus der sie sich gewissermaßen nährt. KIVI meint KI vigilare, also eine Künstliche Intelligenz, die wachsam ist – oder woke. Ist KIVI nun gewissermaßen das Instrument der deutschen Staatswokeness?
Häring: Ich vermute, dass KIVI nicht mit Texten der zeitgenössischen Kultur trainiert wurde, sondern spezifischer mit Texten aus der Strafverfolgung bei Äußerungsdelikten. Ich zweifle nicht daran, dass der Schwerpunkt auf der Entdeckung rechtswidriger Inhalte liegt. Wenn allerdings die Fälle, mit denen die KI trainiert wurde, mit ideologisch einseitiger Strafverfolgung infiziert sind, wird das auch bei dem Programm der Fall sein. Es wird zum Beispiel kaum Volksverhetzung feststellen, wenn Antifas Nazivergleiche anstellen, durchaus aber, wenn das Konservative tun.
»Mir wurde von der zuständigen Anstalt mitgeteilt, dass man zwei Monate länger brauche, meine Anfrage zu beantworten«
De Lapuente: KIVI wird inzwischen von sämtlichen Landesmedienanstalten eingesetzt und kann technisch um weitere Quellen, Sprachen und Aufsichtskategorien erweitert werden. Das erinnert fatal an Palantirs Programm Gotham. Entwickelt wurde KIVI allerdings von der Berliner Condat AG – und zwar auf Staatskosten. Welche Rolle spielt Condat heute beim Betrieb des Systems und beim Umgang mit den dabei anfallenden personenbezogenen Daten – und halten Sie diese Aufgabenverteilung für problematisch?
Häring: Mir wurde von der zuständigen Anstalt mitgeteilt, dass man zwei Monate länger brauche, meine Anfrage zu beantworten, weil die Beantwortung sehr aufwendig sei. Einerseits weil alle Landesmedienanstalten das Programm nutzen und weil Namen von anderen Personen in den Dokumenten geschwärzt werden müssten. Aus der Antwort auf meine Datenanfrage habe ich auch erfahren, dass Condat als Dienstleister für die Anstalten tätig ist und die Datenzusammenstellung zur Beantwortung der Anfragen übernimmt. Das ist sicher nicht billig. Wenn sich die Anstalten und Condat an das Datenschutzrecht halten, sollte es aber unter Datenschutzaspekten nicht allzu problematisch sein.
De Lapuente: Jeder Betroffene kann grundsätzlich nach Artikel 15 DSGVO Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verlangen – Sie haben es ja vorgemacht. Was würde geschehen, wenn sehr viele Bürger dieses Recht gegenüber den Landesmedienanstalten wahrnähmen – und könnte daraus auch eine wirksame Form des politischen Protests gegen KIVI werden?
Häring: Die Mittel der Landesmedienanstalten sind auf zwei Prozent des Rundfunkbeitragsaufkommens festgesetzt. Wenn sie viel Geld und Arbeitsstunden für die Beantwortung solcher Anfragen aufwenden müssen, können sie diese nicht verwenden, um kritische Blogger und Nachrichtenmedien zu drangsalieren. Oder sie müssten zu Lasten von ARD und ZDF einen größeren Kuchen vom Rundfunkbeitrag bekommen. Das macht die Zuarbeit für die Sicherheitsbehörden mit KIVI sicherlich weniger attraktiv. Ich bin eigentlich kein Freund davon, den Aufwand von Datenschutzanfragen als Waffe gegen Organisationen einzusetzen, die man nicht mag. Aber wenn Medienbehörden sich anmaßen, die Bürger auszuforschen als wären sie Sicherheitsbehörden, und dabei so wenig transparent sind, finde ich es sehr angemessen, sie zur Transparenz zu zwingen.
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Wundert mich nicht.
Propaganda verbreiten, wie die Pfaffen auftreten und anders Denkende denunzieren. So habe ich diese Zunft schon seit Jahren beschrieben.
Nicht nur HateAID sondern auch noch die Landesmedienanstalten – skandalös. Und auch wieder auf Steuerzahlerkosten. Da wäre ja mal ein bischen mehr Milei wagen schön und die gesamte Anstalt mal der Frage auszusetzen, in wie weit so etwas überhaupt noch gebraucht wird.
Milei?? Meinten Sie vielleicht seinen Busenfreund Mileikowski? Vom Regen in die Traufe – Danke für Obst- und Südfrüchte.