Die Urteilsbegründung im Fall Guérot wird von der Frankfurter Allgemeinen als wegweisendes Urteil vorgestellt. Was ist dran an dieser juristischen Einschätzung?
Roberto De Lapuente sprach mit Tobias Gall, dem Anwalt von Ulrike Guérot.
De Lapuente: Herr Gall, als Anwalt von Ulrike Guérot waren Sie sicherlich überrascht über den FAZ-Artikel vom 28. August von Jochen Zenthöfer zur Causa Guérot – hat der Verfasser denn die Urteilsbegründung des Bonner Arbeitsgerichtes richtig erfasst?
Gall: Einerseits hat er für sein Steckenpferd – die Plagiatsjagd – erkannt, dass das Urteil ihm scheinbar viel Material bietet, um sogenannte Plagiate noch wirkungsvoller in der Öffentlichkeit zu sanktionieren bzw. zu bestrafen. Deshalb formuliert er auch, dass dieses Urteil Maßstäbe setzen würde. Andererseits erkennt er nicht, welche äußerst zweifelhaften Maßstäbe das Urteil wirklich setzt: Richter können politische Aburteilungen auch gegen das Recht begründen, indem Sie mit nebulösen Phrasen verschleiern, dass sie juristisch immer wieder falsch abbiegen. Zurück bleibt ein rechtlicher Irrgarten, dem vielleicht Juristen entrinnen können – ein Laie wie Zenthöfer kann darin jedoch nur verloren gehen, ohne zu erkennen, dass das Urteil natürlich falsch bzw. rechtlich nicht vertretbar ist.
De Lapuente: Sie klingen jetzt, als hätte sich Zenthöfer völlig verrannt. Der wird doch irgendwo einen Punkt haben, oder nicht?
Gall: Naja, aber er hat sich nun mal eben verrannt! Dazu ist er aber durch das Urteil, besser gesagt: eigentlich durch den Richter verleitet worden. Mehr als Zenthöfer hat sich aber die Urteilsbegründung verrannt. Wir müssen dabei weniger Ihren Journalisten-Kollegen rügen, als meinen juristischen Kollegen, den Richter. Der Journalist Zenthöfer hätte natürlich schon etwas kritischer mit den Urteilsgründen umgehen können – er hätte zum Beispiel erkennen können, wie die Wissenschaftsfreiheit in Ketten gelegt würde, wenn das Urteil in seiner Begründung zutreffend wäre. Und er hätte erkennen müssen, dass weit und breit keine Plagiate zu sehen sind, sondern nur kleinere Ungenauigkeiten beim Zitieren – das ist etwas Skandalös ist aber nur das Urteil, das alle rechtlichen Hürden einer Kündigung von Prof. Guérot mit teilweise abwegigen Argumenten aus dem Weg räumen muss, um zu einem politisch gewünschten Ergebnis kommen zu können.
»Das Urteil versucht den Kündigungsschutz mit Tricks zu umgehen«
De Lapuente: Wie legt denn das Urteil die Wissenschaftsfreiheit in Ketten?
Gall: Gerade in den Gesellschaftswissenschaften bauen neue Einschätzungen auf Standards auf, die x-fach in unterschiedlicher Weise formuliert wurden. Zitierungenauigkeiten können einem da durchrutschen, zumal das Verlagswesen immer weniger lektoriert. Auch bedeutende Wissenschaftler geraten aber dann immer mehr in Gefahr, Opfer von Plagiatsverdächtigungen zu werden, die nur zu ihrer politischen Beschädigung zusammengetragen werden. Wissenschaftsfreiheit dient der Entfessellung des Denkens und nicht der Errichtung eines formalen Pflichtengebäudes, das im Fall der Fälle kampagnenartig gegen einen in Stellung gebracht werden kann. Wie zum Beispiel ein mit wissenschaftlicher Methodik erstelltes Essay, das eine neue Richtung aufzeigt und später zu einer politischen Kündigung genutzt werden soll.
De Lapuente: Nachdem ich – Laie, der ich bin – den Artikel gelesen hatte, glaubte ich, dass die FAZ hier ein wegweisendes Grundsatzurteil vorgestellt hat. Ist dem also nicht so?
Gall: Ganz sicher nicht. Es ist ein hochproblematisches und für Juristen auch gänzlich überraschendes Urteil, was der Wissenschaftsfreiheit einen Bärendienst leisten würde und den Kündigungsschutz mit argumentativen Tricks zu umgehen anbietet.
De Lapuente: Können Sie kurz darlegen, wie das Urteil den Kündigungsschutz aushebelt?
Gall: Es versucht nur den Kündigungsschutz von Frau Guérot auszuhebeln. Kündigungsschutz bedeutet im Kern, dass ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis nur dann kündigen darf, wenn in der Zukunft mit Vertragsstörungen gerechnet werden muss, die nur noch mit einer Kündigung vermieden werden können. Vertragsstörungen sind vor allem Verletzungen von Vertragspflichten. Da es um die Zukunft geht, reden wir immer über Prognosen des Arbeitgebers, wie das Arbeitsverhältnis wohl zukünftig verlaufen werde. Prognosen können mit Pflichtverletzungen in der Vergangenheit untermauert werde. Das Arbeitsgericht (und auch die Universität Bonn) haben aber natürlich erkannt, dass keinerlei Vertragspflichtverletzungen vorgekommen waren, seit Frau Guérot bei der Universität lehrte. So musste man sich also auf die Suche nach früheren Pflichtverletzungen begeben. Ein Kollege von Herrn Zenthöfer – also ein anderer Plagiatsjäger – hatte ja kurz nach dem politischen Auffälligwerden von Prof. Guérot ein paar Zitier-Ungenauigkeiten in ihrem Buch »Warum Europa eine Republik werden muss. Eine politische Utopie« entdeckt. Die hat sich die Universität Bonn zu eigen gemacht und darin »wissenschaftliche Fehlleistungen« gesehen, die ihr als Kündigungsgrund geeignet erschienen. Das Arbeitsgericht konnte dabei natürlich nicht mitgehen (weil das ja alles schon so lange her war). Deshalb hat es sich ein Konstrukt ausgedacht, das nur auf den ersten Blick Eindruck machen kann: Das Buch sei ein wissenschaftliches Werk und von der Wissenschaftsfreiheit geschützt. Daraus ergäben sich aber hohe Pflichten, wie insbesondere genauestens nach wissenschaftlichen Maßstäben zu zitieren. Zehn Zitatfehler (im gesamten Buch) seien eine derart schwere Verletzung dieser Pflichten, dass meine Mandantin im Bewerbungsverfahren ungefragt vor ihrem Buch hätte warnen müssen. Sie habe deshalb ihre Anstellung durch eine arglistige Täuschung erreicht, die auch nach drei Jahren immer noch so stark wirke, um als Kündigungsgrund zu gelten.
»Das Urteil scheint mir eher für das Feuilleton geschrieben«
De Lapuente: Diese Argumentation klänge jetzt erstmal schlüssig …
Gall: Schon reingefallen! Zum einen begründet ein Grundrecht natürlich keine rechtlichen Pflichten gegenüber der Allgemeinheit. Es fehlt also schon an einer Pflichtverletzung, die Prof. Guérot verpflichtet gewesen sein könnte, der Universität mitzuteilen. Vor allem aber: ist man bei einer Bewerbung wirklich verpflichtet, beruflich begangene Fehler oder Ungenauigkeiten ungefragt mitzuteilen? Das Bundesarbeitsgericht sagt dazu natürlich Nein. Eine Offenbarungspflicht besteht nur, wenn der Arbeitnehmer selbst erkennt, dass er die elementarsten Voraussetzungen des Arbeitsplatzes nicht erfüllt. Ansonsten ist es die Aufgabe des künftigen Arbeitgebers, Eignung und Qualifikation durch Fragen zu prüfen. Hier war es aber nochmal anders: Frau Guérot stellte sich einem universitären Berufungsverfahren und legte eine ganze Reihe ihrer Werke zur Begutachtung ihrer Qualifikation vor. Dabei wurde auch ihr Europa-Buch von externen Professoren wissenschaftlich begutachtet und eine sachverständige Beurteilung darüber vorgenommen, ob sie die qualifikatorischen Voraussetzungen für eine Professur an der Universität erfüllt. Anschließend wurde meine Mandantin mittels einer sogenannten Einser-Liste berufen, was bedeutet, die Universität wollte unter den Mitbewerbern wegen ihrer Qualifikation ausschließlich sie auf die Professur berufen.
De Lapuente: Wie wurde denn das Urteil des Bonner Arbeitsgerichtes unter Juristen in Deutschland aufgenommen?
Gall: In erster Linie überrascht und irritiert. Die Gründe – der Kündigung und des Urteils – waren ja nicht bekannt. Frau Guérot hatte als kritischer Geist öffentlich gewirkt und war daraufhin Opfer einer Plagiatskampagne geworden, die offenbar auf tönernen Füßen stand. Deshalb konnte man doch keine Professorin – ja sogar eine Politologin – kündigen! Und dann auch noch wegen Zitatfehlern in einem populären Buch, das offenkundig ein politisches Essay war? Das konnte nicht mit rechten Dingen zugehen.
De Lapuente: Sie beklagten ja die Arbeit des Richters. Der Mann ist ja auch Jurist: Wie kann er dann zu einem Urteil finden, dass für Juristen so wenig nachvollziehbar ist? Sie werden nicht spekulieren wollen, deshalb stelle ich das mal in den Raum: Hat das was mit der städtischen Nähe im engen Bonn zu tun? Schließlich kennt man sich dort, die Universität ist auch nicht weit vom Arbeitsgericht entfernt …
Gall: Ich will auch nicht spekulieren, aber das was sie da in den Raum stellen, scheint mir ein weißer Elefant zu sein. Der Richter hat sich viel Mühe gegeben, mit seinem 54-seitigen Urteil, in dem er seitenlange Ausführungen zur Wissenschaftlichkeit im Allgemeinen und dem bedeutenden Rang der Wissenschaft im Besonderen macht. Das Urteil scheint mir eher für das Feuilleton und die geneigte Öffentlichkeit geschrieben als für die Parteien des Rechtsstreits. Im kleinen Bonn wird er viel Anerkennung gewinnen – könnte ich mir vorstellen, wenn ich spekulieren wollte. Nur in der juristischen Fakultät sollte sich der Richter nicht zu viel Respekt erwarten. Das Urteil ist einfach völlig daneben.
»Das Ziel lautet: Fortsetzung Ihrer Arbeit«
De Lapuente: Ist das ein Fehlurteil und damit ein Einzelfall? Oder ist Justitia zuweilen weniger blind als es gut für die Gesellschaft wäre?
Gall: Das ist sicher nur ein unbedeutender Einzelfall eines Fehlurteils. Es ist aber dennoch beunruhigend, wenn die politische Atmosphäre derart aufgeladen ist, dass ein Richter sich offenbar irgendjemandem gegenüber verpflichtet sieht, ein bei nüchterner Betrachtung des Falles einfach unvertretbares Fehlurteil auf argumentativen Abwegen so umfangreich zu begründen, dass der unbefangene Leser gewissermaßen den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht.
De Lapuente: Sie gehen gegen das Bonner Urteil vor. Ist es denn realistisch vorstellbar, dass Frau Guérot nochmal an die Uni Bonn gehen kann? Selbst wenn Sie im Recht liegen sollte, ist doch das Tischtuch zerschnitten, wie man so sagt …
Gall: Nun ja, das ist natürlich immer das klimatische Grundproblem im Nachgang zu einer kündigungsschutzrechtlich unwirksamen Kündigung. Da rührt auch die Praxis her, dass viele Prozesse vor der Arbeitsgerichtsbarkeit mit sogenannten Abfindungsvergleichen enden. Hier ist die Grundkonstellation aber vielleicht schon eine andere: die politische Kündigung ging eher von der Universitätsleitung aus, was nicht die wissenschaftliche Spitze der Universität darstellt. Das geistige und wissenschaftliche Gewicht von Prof. Guérot ist nie wirklich umstritten gewesen, ihre Bedeutung hat vielleicht in letzter Zeit noch zugenommen. Da sollte es eine Universität doch wohl verkraften, wenn sie zurückkehrt – auch wenn natürlich an einer politikwissenschaftlichen Fakultät die politischen Schwingungen eine größere Amplitude aufweisen. Sie selbst hat ihren Lebensmittelpunkt nach Bonn verlegt, eine Professur in Wien dafür aufgegeben und sich mit Freude der neuen, attraktiven und verantwortungsvollen Tätigkeit zugewandt. Das Ziel lautet deshalb sicher: Rückkehr und Fortsetzung ihrer Arbeit.
Wir weisen an dieser Stelle auf diese Seite hin, die klarmacht, dass es sich um kein Plagiat im Falle von Frau Guérot handelte: https://plagiatsvorwurf-guerot.info/
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Unter den Talaren
der Muff von 2020.
Die Geschichte reimt sich auf merkwürdige Weise.
Unter den Roben – manch Kompass verschoben.
Seit dem Einschluss 2020 – viel Hirnschmalz noch ranzig.
https://www.lyrikecke.de/reimlexikon
Kann doch gar nicht sein, daß unsere gesalbte unabhängige blinde Justiz politische Urteile gegen unbequeme Untertanen fällt!
Aber etwas weniger sarkastisch, ist der letzte Punkt immer das Problem mit Kündigungsprozessen. Sollte die Kündigung für ungültig befunden werden,dann hat Frau Guerot immer noch die dann rachsüchtige Univerwaltung gegen sich. Die wird ihr doch nicht neutral Mittel zuweisen für ihre Lehrarbeit sondern alles behindern, was Frau Guerot plant. Weiter wird man nach irgend einer anderen Verfehlung oder anderen Ausrede für eine Kündigung suchen um Guerot doch noch loszuwerden.
Ich möchte mal ein Beispiel sehen, was da so von dem Plagiatsjäger aufgedeckt worden ist.
Ich finde es erschreckend, wie hierzulande über jedem ein Damoklesschwert schwebt, das jederzeit herunterfallen kann, nur weil er in einem Buch 10 Zitate nicht korrekt wiedergegeben hatte. Wieviele Zitate waren es insgesamt in dem Buch? 100, 200…?
Und es sind komischerweise immer unliebsame Zeitgenossen, die es trifft, so, als warteten Plagiatsjäger nur auf ihre Beute. Das ist Auftragsarbeit und hat mit Wahrheit, Gerechtigkeit und Wissenschaft gar nichts zu tun.
Muss ich demnächst als Mathematik Doktorand die Aussagen eine Pythagoras zitieren? Oder beim Fallgesetz Newton zitieren? Bei der Formel E=mc^2 Einstein? Und bei Pythagoras, welche Quelle? Irgendwo hat Richtigkeit der Aussage und Exaktheit des Zitierens eine Grenze. Aber wahrscheinlich bin ich dazu nur zu blöd.
Man verlangt eigentlich recht wenig von Ihnen, nämlich nur eine dem Zeitgeist entsprechende Haltung.
Das Buch war ja noch nicht mal ein wissenschaftliches Werk, sondern wurde als “politisches Essay” geschrieben. “Warum Europa eine Republik werden muss!: Eine politische Utopie” – Eine Utopie ist kein wissenschaftliches Werk. Das verrät schon der Blick auf den Titel. Und in dieser Utopie gibt es ein paar Zitierungenauigkeiten? Jemine.
“Irgendwo hat Richtigkeit der Aussage und Exaktheit des Zitierens eine Grenze.” Genau. Und die Grenze ist genau dort, wo explizit und mit Ansage gar keine Wissenschaft beabsichtigt ist.
Eben. Guerots eigentlichen wissenschaftlichen Paperssind wohl zu wasserdicht. Deswegen haben sie den Essay rausgekramt in dem sie eine Utopie entwirft. Was schon vom Start weg eine politische Meinungsäußerung ist und keine Wissenschaft.
Zu den Erfolgsaussichten im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Köln äußere ich mich in einem Interview mit Martin Nieswandt, Europa 2049:
https://youtu.be/91PHvuAsXdE?si=NI0zXE2M49fOlwjH
“Die Urteilsbegründung im Fall Guérot wird von der Frankfurter Allgemeinen als wegweisendes Urteil vorgestellt.”
Na klar, das herrschende Recht ist das Recht der Herrschenden, welches die Macht der Herrschenden sichert. Und die liberal-konservative FAZ ist seit Bestehen der BRD das Sprachrohr der Herrschenden. Auch wenn die Herrschenden zwischenzeitlich links-liberale Tendenzen zuließen, die sogar das Auswechseln des Verfassungsschutz-Präsidenten erzwangen, dessen konservatives Weltbild der liberalen Migrationspolitik im Wege stand. Weshalb man sich nicht wundern sollte, dass sich die gleiche Tendenz auch in den Gesellschafts-“Wissenschaften” breit machte.
Ich halte es für naiv hier auf das Recht zu setzen. Die Anpassung an den herrschenden Zeitgeist ist unabdingbar will man Karriere machen. Nur ist so kaum wissenschaftliche Forschung möglich, aber darauf kommt es dem Zeitgeist entsprechend ja auch nicht an, sondern allein auf die “richtige” Haltung. Was ein starkes Indiz für eine Gesellschaft im Niedergang ist.
Recht?
Heißt es nicht RechtSStaat??? Also, da es eine unabhängige Justiz nur vorgegauckelt gibt kann man nicht von Recht sprechen, allenfalls vom Recht der Herrschenden.
So eng würde ich das nicht sehen. Die Herrschenden üben ja keinen direkten Druck auf die Richter aus, sondern sie sind verantwortlich für die Gesetze an die sich die Richter zu halten haben. Nur fließt dann in den Richtersprüchen der herrschende Zeitgeist mit ein.
Auch wenn dazu wahrscheinlich schon alles tausendfach gesagt wurde dann bin ich halt der tausend und erste. Ich finde diesen Vorgang ebenso absolut ungeheuerlich, und ich frage mich ebenso wie ein Mitforumaner wie man, im Falle eines Erfolges im Berufungsverfahren, Frau Guérot für eventuelle Komplikationen (Behinderung, Sabotage und Mobbing?) an der Uni schützen oder Entschädigen kann? Es ist und bleibt eine Sauerei so oder so.
Besser ist es also, sich immer ganz neuen Unsinn auszudenken, wie beispielsweise in der Bundespressekonferenz…. da gibt es Probleme mit Zitaten eher insoweit, dass es die zitierten Aussagen gar nicht gegeben hat, statt dass sie nicht kenntlich gemacht wurden…
Sozusagen umgekehrt falsch. Einem Urheber wird dabei die zweifelhafte Ehre zuteil, für Aussagen verantwortlich zu sein, die nie gemacht wurden.
Das allerdings scheint weniger Angelegenheit der Gerichte zu sein.
Wie genau ist Totalitarismus nochmal definiert?
Der Mainstream jubelt unisono.
WDR: “Ulrike Guérot muss die Bonner Universität verlassen, nicht wegen umstrittener Äußerungen, sondern wegen Plagiaten.” selbstverständlich…. schreibt dann aber ein Stück weiter “Studierende kritisieren Guérots Äußerungen zu Corona und Ukraine”.
Immerhin ist Berufung möglich.
Eine Schmierenkomödie offensichtlich. Schämen sollten die Schmierfinken sich,
die da jubeln. Und den entsprechenden Studenten sei gesagt:
Ihr seid der manifeste Beweis für den Verfall in unserer Zeit:
So jung und schon so verblendet und alt im Kopf.
Andere kommen mit intransparenten Schiebereien von 30 Milliarden Euro
per SMS easy durch. Nun gut. Hat wahrscheinlich mit diesem ganzen
regelbasierten Dingszeug zu tun, alles. Hauptsache, man glaubt an irgendetwas,
auch wenn es der letzte Shit ist.
Gutes Interview, von beiden. Danke.
Nun begann das Kesseltreiben gegen Guerot ja nicht wegen ihren Äußerungen zu Corona. Das hätte man toleriert. Aber bei der Ukraine hörte der Spaß auf.
Wie wirkt das politisch? Eins der zentralen Themen der AfD war schon immer, dass man seine Meinung nicht mehr frei äußern kann. Dieses Thema kehrt immer wieder und vor zehn Jahren war das nur eine Minderheit, jetzt ist es die Mehrheit in Ost und West:
“Laut einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach und Media Tenor zur Meinungsfreiheit, die im Dezember 2023 stattfand, haben lediglich 40 Prozent der deutschen Bevölkerung derzeit das Gefühl, unbeschadet frei reden zu dürfen. Es ist der schlechteste Wert seit Beginn der Befragungen im Jahr 1953. ”
https://www.nationalgeographic.de/geschichte-und-kultur/2024/04/meinungsfreiheit-grundgesetz-in-deutschland-man-darf-so-einiges-sagen
Wie wirkt nun diese Entlassung von Frau Guerot, einem politischen Schwergewicht, in dieser Konstellation? Natürlich als Wahlwerbung für die AfD. Besser könnte es für sie nicht laufen.
Sind die so doof oder ist es Absicht? Ich tendiere zur Absicht.
auf der anderen Seite, Lebenslauf gefälscht und Minister geworden…
https://www.youtube.com/shorts/1Rv94QiGs70
Absolvent bei Schwab – YoungGlobal Leader ist anscheinend unantastbar…
was ist bloß mit Deutschland los
Es ist zur Bananenrepublik verkommen unter den Grünen, sowohl politisch als auch wirtschaftlich.
War schon früher so. Man erinnetr sich an Schäubles hunderttausend im Koffet an die er als Schatzmeister der CDU sich nicht erinnern konnte. Und noch weiter zurück war die BRD schon immer ein korrupter Saftladen eigentlich.
Und von grünen Bananen bekommt man arge Blähungen und Krämpfe, gell?
Das Spannende an diesem Urteil ist, wenn man voraussetzt, das Gericht wolle Guerot von der Uni entfernen, weil sie Positionen vertritt, die die herrschende Politik nicht haben möchte*, dass Guerots Essay “Warum Europa eine Republik werden muss” offenbar nichts Revolutionäres enthält, wie an Renzensionen oder auch an einem zusammenfassenden Vortrag von Guerot selbst zu sehen ist:
https://www.fes.de/politik-fuer-europa/detailseite-demokratisches-europa/warum-europa-eine-republik-werden-muss-eine-politische-utopie
https://www.perlentaucher.de/buch/ulrike-guerot/warum-europa-eine-republik-werden-muss.html
https://www.youtube.com/watch?v=U979-GxJNCw
Zwar kann ich mit Guerots ökonomiefernen bürgerlich-idealistischen Vorstellungen über identitätsstiftende parlamentarische Demokratie und Gewaltenteilung für die gesamte EU nicht auf der Grundlage von ethnisch definierten Nationen, sondern auf der Basis von “Eine-Person-Eine-Stimme” und gleichen Sozialleistungen in der gesamten EU wenig anfangen (obwohl die Stoßrichtung sympathisch ist), wobei Guerot ihn ihren Vortrag selbst zu ahnen scheint, wie problematisch ihre Ignoranz gegenüber der Ökonomie ist, aber dass diese Vorstellungen Guerots den Richter getriggert haben sollen, Guerot “aus dem Verkehr zu ziehen”, erscheint mir unwahrscheinlich. Entweder geht es schlicht um Plagiate (die Verharmlosung von Zitatfehlern, die hier im Forum betrieben wird, weil Guerots Essay kein wissenschaftliches Werk sei, ist übrigens ein äußerst schwaches Argument, denn Guerot schreibt als Wissenschaftlerin, die auch in einem Essay die wissenschaftlichen Standards einzuhalten hat) oder es geht um andere Positionen von Guerot.
Geht es dem Gericht nicht um Plagiate bleibt nur die Vermutung von Artur_C, dass es um Guerots Positionen zum Russland-Ukraine-Krieg geht, denn zu diesem Thema ist das herrschende Narrativ so extrem festgezurrt wie in keinem anderen Bereich und soll entsprechend täglich durchgedrückt werden. Möglicherweise aber spielen auch Guerots Positionen zu den Anti-Corona-Maßnahmen noch eine Rolle, wie ich im Gegensatz zu Artur_C meine.
* Die Vermutung, der Richter habe im Sinne der herrschenden Politik entschieden, könnte durchaus aber auch ein Kurzschluss sein. Die subjektive Beharrung auf positivem Recht und Unabhängigkeit des Richters ist bei Richtern weiter verbreitet, als manche glauben. Ob sie allerdings ihr Berufsethos tatsächlich so unabhängig walten lassen können, wie sie selbst meinen, ist zweifelhaft. Die Unterstellung aber, dass Richter pauschal im Sinne oder gar im Auftrag der herrschenden Politik oder der herrschenden Klasse entscheiden, ist eine drastisch-populistische Unterstellung. Dass sie es möglicherweise dennoch häufig tun, läge dann an Selbsttäuschung der Richter (durchaus ein Unterschied zu willentlicher Exekution herrschender Politik).
Was genau ist an Guerots Positionen “ökonomiefern”? Verstehe nicht genau, was Du meinst.
LG
Herr Gall verkennt, dass Jochen Zenthöfer seinerseits Jurist ist und eben kein bloßer Journalist/juristischer Laie.