Gerechtigkeit durch Wiedergutmachung

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Eine Friedenskommission für den Ukrainekonflikt nach dem Modell der südafrikanischen Wahrheitskommission?

Mahatma Gandhi hat einst erkannt: „Es gibt keinen Weg zum Frieden, Frieden ist der Weg“. Die derzeit drängendste Frage fast zwei Jahre nach dem völkerrechtswidrigen Einmarsch Russlands in die Ukraine am 24. Februar 2022 muss lauten, wie wieder Frieden in Europa hergestellt werden kann. Auch wenn es im Rahmen von Friedensverhandlungen zunächst um die Frage nach territorialen Ansprüchen gehen wird muss irgendwann auch geklärt werden, wie am Ende des Konflikts mit den während des Krieges begangenen Menschenrechtsverletzungen beider Seiten umzugehen ist. Gibt es Alternativen zu einer strafrechtlichen Verfolgung der Tatverantwortlichen vor nationalen bzw. internationalen Gerichten? Käme die Einsetzung einer Art von Wahrheitskommission nach dem Ende des Ukrainekonflikts in Frage, und welche Vorteile hätte dies?

Es sind bereits jetzt so viele Straftaten seit Beginn des Krieges am 24. Februar 2022 begangen worden, dass feststeht, dass nicht von einer umfassenden Ahndung ausgegangen werden kann. In einer Presseerklärung vom 10. September 2023 der Vereinten Nationen ist von 103.000 mutmaßlichen Kriegsverbrechen die Rede. Eine Blankett-Amnestie erscheint unbillig und dürfte völkerrechtlich auch unzulässig sein.

Die südafrikanische Wahrheitskommission als Modell?

Als Modell könnte die südafrikanische Wahrheitskommission (TRC) dienen. Das Amnestiekomitee hatte die Befugnis, einzelnen Tätern unter bestimmten Voraussetzungen strafrechtliche und zivilrechtliche Amnestie zu gewähren. Voraussetzung dafür war unter anderem, dass die Antragsteller ihre Taten umfassend gestanden (full disclosure). Dies war das Ergebnis eines politischen Kompromisses, das den friedlichen Übergang zu der Präsidentschaft Mandelas 1994 sicherte.

Der ANC selbst hatte schon früh zur Aufklärung der Menschenrechtsverletzungen, die insbesondere in ANC-Camps durch ANC-Mitglieder außerhalb Südafrikas begangen worden waren, die Einsetzung einer Wahrheitskommission gefordert. Der erste Justizminister unter Nelson Mandela, Dullah Omar, setzte sich neben Albie Sachs, Kader Asmal und Alex Boraine umgehend für die Einsetzung einer solchen Wahrheitskommission für die Aufarbeitung aller während des Apartheidregimes begangenen Menschenrechtsverletzungen und einer Regelung für eine Individualamnestie ein.

1995 wurde – nach monatelangen Beratungen mit vielen Zivilgesellschaftsorganisationen, insbesondere den Kirchen und sämtlichen politischen Parteien sowie Durchführung von über 30 Konferenzen und Workshops – durch Parlamentsgesetz die südafrikanische Wahrheits- und Versöhnungskommission ins Leben gerufen. Erzbischof Desmond Tutu wurde zum Vorsitzenden ernannt. Der Forderung der Regierungsmitglieder der National Party nach Amnestie wurde insoweit entsprochen, als Täter Individualamnestie erlangen konnten, wenn sie ihre Taten, soweit sie politisch motiviert waren, vor dem Amnestiekomitee umfassend einräumten. Die Postambel der neuen Verfassung von 1994, überschrieben mit: National Unity and Reconciliation“ sah die Möglichkeit für Individualamnestie ausdrücklich vor. Der Forderung vieler Mitglieder von Freiheitsbewegungen nach Gerechtigkeit und Wahrheit durch Strafverfahren konnte insoweit entgegengekommen werden, als über human rights violation hearings und amnesty hearings (Opfer- und Amnestieanhörungen) sowie institutional hearings (Institutionsanhörungen) ein möglichst umfassendes Bild von der Vergangenheit nachgezeichnet werden sollte. So lautete das Motto der Wahrheitskommission: Truth – the Road to Reconciliation (Wahrheit – der Weg zur Versöhnung).

Im Rahmen der Anhörungen vor der Wahrheitskommission wurde stark differenziert zwischen den Opferanhörungen (human rights violation hearings) und den Amnestieanhörungen (amnesty hearings). An den Opferanhörungen nahmen keine Tatverantwortlichen teil. Zu den Amnestieanhörungen waren neben den Antragstellern auch Opfer geladen, soweit sie noch lebten, um anhand ihrer Schilderungen die Richtigkeit der Aussagen der Antragsteller zu überprüfen. Wenn sich also die Opfer vor dem Amnestieausschuss ihren Tätern gegenübersahen, glich dies zuweilen einem Gerichtsverfahren. Die Opfer mussten sich den Fragen der Rechtsanwälte der Antragsteller stellen und hatten (lediglich) die Rolle von Zeugen. Alex Boraine weist darauf hin, dass es trotz Berufung auf Befehlsnotstand durch die Antragsteller im Rahmen der Amnestieverfahren überwiegend zu einer Verantwortungsübernahme (accountability) gekommen sei. Darin sieht er die Stärkung rechtsstaatlicher Errungenschaften, die sonst durch ein Gerichtsverfahren erfolge.

Eine umfassende Amnestie für schwere Menschenrechtsverletzungen mag dem Leser auf den ersten Blick ungerecht vorkommen. Zu wenig bekannt ist, dass Forschungen zu Opferinteressen weltweit ergeben haben, dass es für Opfer vielfach wichtiger ist, die Wahrheit über das Geschehene zu erfahren und auch, dass der Täter Verantwortung für seine Tat übernimmt, als eine Bestrafung oder selbst Wiedergutmachung. Der ehemalige südafrikanische Verfassungsrichter und ehemals Verfolgte des Apartheidregimes, Albie Sachs, hält die Errichtung und Anwendung der neuen Verfassung in Südafrika neben der Einführung des allgemeinen Wahlrechts für die wahre Entschädigung der Opfer.

Viele Mythen, die das Apartheidregime bis 1990 veröffentlicht hatte, konnten über die Medien richtiggestellt, viele bisher geheime Operationen der Sicherheitskräfte konnten aufgedeckt werden. Viele Vorfälle hätten nicht aufgeklärt werden können, wenn die Täter nicht selbst in ihren Amnestieanträgen und vor allem in den Amnestieanhörungen die Einzelheiten der von ihnen begangenen Verbrechen preisgegeben hätten. Über 7.000 Amnestieanträge wurden gestellt. An die 75 % der Antragsteller, die die Voraussetzungen erfüllten, erhielten Amnestie. Daneben konnten 21.297 Opfer schriftlich und über 2.000 auch mündlich öffentlich ihre Leidensgeschichte erzählen. 46.496 Verbrechen kamen zur Sprache, denen 28.750 Menschen zum Opfer gefallen waren.

Während der Opferanhörung standen die Opfer mit ihrer Geschichte, ihren Gefühlen und Bedürfnissen ganz im Vordergrund des Geschehens. Auch erschienen sie nie allein vor der Kommission, sondern ihnen wurde vor, während und nach der Anhörung ein Mitarbeiter der Kommission an die Seite gestellt (sog. briefer). Die Anhörungen hatten etwas sehr Würdevolles an sich. Zu Beginn eines Anhörungstages wurde gemeinsam mit allen Zuschauern im Stehen die südafrikanische Nationalhymne, Nkosi Sikelel´iAfrika, gesungen, die Kommissionsmitglieder begrüßten die Opfer und die Anwesenden sehr herzlich und stellten ihre Fragen an die Opfer in sehr mitfühlender Art und Weise. Eine ältere Dame, deren Enkelsohn willkürlich ermordet worden war, weil er zur falschen Zeit am falschen Ort war, erklärte vor dem Human Rights Violation Committee in Cradock (Eastern Cape) im Frühjahr 1997, dass sie allein durch die Tatsache, dass sie heute hier angehört werde und aussagen dürfe, ihre Würde als Mensch zurückerhalte.

Neben den Täter – und den Opferanhörungen erfolgten auch Anhörungen von Repräsentanten aus Presse, Wirtschaft, Militär, Kirchen, Gesundheitswesen, Gefängniswesen, politischen Parteien etc. vor der Wahrheitskommission. Darin wurde die umfassende Verantwortlichkeit dieser Institutionen für die allgemeine Stimmung, in welcher die individuellen Menschenrechtsverletzungen geschehen konnten, adressiert. Viele von denen, die in diesem Rahmen vor der Kommission ausgesagt haben, hatten die Größe, sich für die Rolle, die sie gespielt hatten, zu entschuldigen.

Wie erfolgsversprechend ist ein Sondertribunal für den Ukrainekonflikt?

Seit dem 24. Februar 2022 beschäftigt die Welt der kriegerische Konflikt in der Ukraine. Es kann nicht früh genug danach gefragt werden, wie juristisch auf den Einmarsch der russischen Armee in das souveräne Staatsgebiet der Ukraine und insbesondere auf die dort begangenen Menschenrechtsverletzungen (beider Seiten) zu reagieren ist. Schon am 2. März 2022 hat der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim A. A. Khan, nach geltendem Verfahrensrecht ein förmliches Ermittlungsverfahren „zur Situation“ bezogen auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine eröffnet.

Problematisch daran ist allerdings, dass weder die Ukraine noch Russland Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes sind. Die Zuständigkeit ergibt sich hier aus einer (zweiten) Unterwerfungserklärung der Ukraine aus dem Jahr 2015 und der Überweisung der Situation der Ukraine durch mittlerweile insgesamt 41 Vertragsstaaten des IStGH-Statuts, darunter Deutschland.

Vielfach wird die Errichtung eines Ad-hoc Tribunals gefordert, um insbesondere die durch russische Soldaten begangenen Menschenrechtsverletzungen zu ahnden. Die Errichtung von Sondertribunalen erfordert am Ende einen Sieger und einen Besiegten. Der norwegische Kriminologe Nils Christie wies schon 2001 darauf hin, dass es stets die Banditen der anderen Seite seien, die vor Gericht gestellt werden und äußerte Zweifel daran, dass Sondertribunale zur Schaffung sozialen Friedens beitragen könnten. Eine Aufarbeitung der begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen muss „farbenblind“ erfolgen und die Verbrechen ukrainischer Staatsangehöriger ebenso wie russischer Staatsangehöriger umfassen.

Die Ukraine hat im Frühjahr 2022 damit begonnen, Strafverfahren gegen russische Staatsangehörige für auf ukrainischem Territorium begangene Straftaten anzustrengen. Besonders problematisch sind die hohen Strafen für russische Soldaten, die gestehen, mit den Behörden kooperieren und sich z.T. selbst gestellt und Reue zum Ausdruck gebracht haben. Dies dürfte nicht dazu führen, dass in späteren Verfahren weiterhin mit den Ermittlungsbehörden kooperiert wird oder gar Geständnisse abgelegt werden. Das ist bedauerlich, da bei Vorliegen von Geständnissen, insbesondere bei Selbstanzeigen der Ermittlungsaufwand deutlich geringer ist, was bei der Flut an anstehenden Verfahren zunehmend von Bedeutung sein dürfte. Das erste Urteil erging am 22. Mai 2022 gegen Vadim Shishimarin wegen der Tötung eines Zivilisten und lautete auf lebenslange Freiheitsstrafe, was von der nächsten Instanz auf 15 Jahre Freiheitsstrafe reduziert wurde.

Diese Gerichtsverfahren werfen die Frage auf, wie unabhängig die Justiz eines Landes sein kann, das während laufender kriegerischer Auseinandersetzungen Gerichtsverfahren nur gegen eine Seite durchführt. Schon Stefanie Bock hat im Mai 2022 darauf hingewiesen, dass die Ukraine die Unabhängigkeit ihrer Justiz dadurch beweisen könne, dass sie „mit gleicher Konsequenz gegen die Kriegsverbrecher aus den eigenen Reihen vorgeht“. (An der Unabhängigkeit der Justiz hatte es vor dem 24. Februar 2022 auf EU-Ebene starke Zweifel gegeben.) Bis heute ist kein Verfahren gegen einen Soldaten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit bekannt geworden. Stattdessen ist die Generalstaatsanwältin Iryna Venediktova, die auch Ermittlungen gegen ukrainische Staatsangehörige angestrengt hatte, im Juli 2022 entlassen und durch einen Getreuen des Präsidenten ersetzt worden.

In Russland werden wiederum hohe Haftstrafen gegen ukrainische Soldaten verhängt. So verurteilten nach Informationen der Tagesschau russische Gerichte in den letzten Monaten ukrainische Soldaten zu 26 Jahren Haft wegen versuchten Mordes und grausame Behandlung von Zivilisten. In beiden Staaten gibt es nach internationalen Maßstäben momentan keine unabhängige Justiz.

Vielleicht ist es auch zu viel verlangt, während laufender kriegerischer Auseinandersetzung gegen die eigenen Landsleute Ermittlungsverfahren einzuleiten. Aber wem eine echte Aufarbeitung des Geschehenen am Herzen liegt, der muss sich spätestens nach dem Ende des Konflikts für eine umfassende juristische Aufarbeitung einsetzen, die keine Nationalitäten bevorzugt oder benachteiligt.

Friedensförderung durch eine Friedenskommission?

Dem kann zunächst am ehesten eine Wahrheitskommission gerecht werden, die in diesem Falle Friedenskommission heißen sollte, weil der Begriff der Wahrheitskommission vor allem für innerstaatliche Konflikte gebraucht worden ist und es sich hier um einen Konflikt zwischen zwei unabhängigen Staaten handelt. Auch könnte eine solche Friedenskommission viel eher einen Beitrag leisten zur Förderung von Frieden und Versöhnung.

Bei der Auswahl der Mitglieder sollte auf ein Gleichgewicht zwischen ukrainischen und russischen Staatsangehörigen geachtet werden. Internationale Experten sollten in den Teams, die für die Anhörungen zuständig sind, die Anhörungen leiten. So könnte eine unparteiliche Anhörungsleitung gewährleistet werden können. Auch sollte ein Amnestieausschuss von einem internationalen Experten geleitet werden. Russische und ukrainische Staatsangehörige sollten paritätisch in allen Ausschüssen vertreten sein. Genf in der Schweiz (Stadt des Friedens) oder Montpellier in Frankreich (wo 1622 der Friedensvertrag von Montpellier geschlossen wurde zwischen Ludwig XIII und dem Duc de Rohan, Hugenottenführer) wären eine gute Wahl.

Entscheidend für den Erfolg einer Friedenskommission wäre die Kompetenz, individuelle Amnestie gewähren zu können. Es müssten unbedingt bestimmte Voraussetzungen für die Gewährung von Amnestien vorher festgelegt werden. Menschen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind und sich weigern, im Rahmen eines besonderen Verfahrens vor einer solchen Kommission Verantwortung zu übernehmen, sollten sich dann später vor einem nationalen Gericht, vor internationalen Ad-hoc– oder Hybrid– Tribunalen oder dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag für ihre Taten verantworten müssen. Diese Friedenskommission wäre einer juristischen Aufarbeitung quasi nur vorangestellt. Die Wahrheitskommission hat gezeigt, dass Amnestieanträge nur gestellt werden, wenn eine spätere Strafverfolgung ernsthaft zu befürchten steht.

Opfer sollten unabhängig von den Amnestieanhörungen, begleitet und betreut durch Psychologen, öffentlich und in Würde ihre Geschichte erzählen können. Zeitnah zu der Anhörung sollten Opfer eine Entschädigung von einem eigens dafür einzurichtenden Opferfonds (peoples´ fund) erhalten. Zur Finanzierung sollten maßgeblich diejenigen, die vom Verkauf von Kriegsgeräten profitiert haben, herangezogen werden.

Auch sollte mitbedacht werden, dass Menschen, denen Amnestie gewährt wird, eine Entschädigung an die Opfer zu leisten haben, um das Unrecht wiedergutzumachen. Dies kann durch eine Geldleistung, ausgerichtet an ihren Vermögensverhältnissen, aber auch durch symbolische Leistungen erfolgen. Diese Entschädigungsleistung sollte neben weitere Entschädigungszahlungen treten, die von einem o.g. Opferfonds (people´s fund) zeitnah zur Anhörung gewährt werden. Damit kann der Eindruck vermieden werden, dass jemand, der Menschenrechte verletzt hat, mit einer Amnestie „billig“ davonkommt, während Opfer „leer“ ausgehen.

Wichtig für eine Aufarbeitung des Geschehenen ist die öffentliche, mediale Begleitung der Anhörungen, wie dies in Südafrika geschehen ist, wo alle Opfer- und Amnestieanhörungen (mit sehr wenigen Ausnahmen) öffentlich waren und Highlights davon in den Abendnachrichten ausgestrahlt wurden sowie in täglichen Radioberichten zu hören waren.

Ausblick

Desmond Tutu, der Präsident der südafrikanischen Wahrheitskommission, hat festgestellt, das zentrale Anliegen des Umgangs auch mit Systemunrecht sei „nicht Vergeltung oder Bestrafung, sondern ganz im Sinne von Ubuntu die Heilung von Brüchen, der Ausgleich von Ungleichgewichten und die Wiederherstellung zerbrochener Beziehungen“.

Das gilt auch, vielleicht sogar um so mehr, nach kriegerischen Auseinandersetzungen, wenn das Ziel sein soll, ein langfristiges, friedliches Miteinander zu ermöglichen.

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21 Kommentare

  1. Es ging nie um die Menschen. Es geht um die US Hegenomie und um Black Rock, dem mächtigsten Fond der zionistischen Finanzfamilien. Wem gehören denn die ganzen US Waffenkonzerne, die Milliarden an dem Leid der Menschen verdienen, Black Rock und Vanguard? Wem gehört der Großteil der Ukraine, Black Rock und Vanguard. Und wer bezahlt den Krieg und danach den noch viel teureren Wiederaufbau, wir die Arbeitshamster. Wir die noch immer jene wählen die diese Schweinerei ermöglichen.

  2. Im Gegensatz zu Südafrika, wo es Einsicht der Täter gab so eine Wahrheitskommission zu gründen, hat doch in der Ukraine niemand die Absicht eine Kommission zu gründen. Schönes idealistisches Gedankenspiel, aber nicht mehr. Selenski und die Oligarchen um ihn herum haben zu viel zu verlieren bei Beleuchtung ihres Treibens. Die östlichen Oblaste werden wohl auch nicht mehr in die Ukraine zurück wollen, weil sie Kiew aus eigener Erfahrung nicht mehr trauen können. Schön wäre eine Aussöhnung, aber ich glaube da nicht daran, daß das gewollt werden wird. In der Restukraine wird man sich noch mehr den ukrainischen Nationalismus propagieren, und in den neuen russischen Oblasten wird man sich für die erfolgreiche Entnazifizierung feiern. Da sehe ich eher eine Demarkationslinie als eine Brücke in der Zukunft. Außerdem war das Ende der Apartheid von so ziemlich der gajzen Welt gewollt. Südafrika war der Ausgestossene der Weltgemeinschaft. Die USA, Sowjetuniin, Europa, China, Indien waren alle für das Ende und hatten Südafrika sanktioniert. Nicht so miz der Ukraine. Für die USA und EU ist die Ukraine der Hort von Frieden, Freiheit, Demokratie, Menschenrechte. Wozu sollte man in diesem Musterland eine Wahrheitskommission einrichten? Russland, Indien, China hätten da wohl ein Interesse um den USA eins auszuwischen. Und bitte nicht zu genau hinsehen, was der Kreml so in der Ukraine veranstaltet hat. Tja da steht zu viel gegen den idealistischen Traum einer Aussöhnung in der Ukraine.

  3. Russland möchte der Hegemon der ehemaligen Sowjetrepubliken sein.
    Der Zar wird sich nicht auf Menschenrechtsprozesse einlassen. Er möchte als Sieger in die Geschichtsbücher eingehen und Prozesse/Aufarbeitung gegen den Sieger stehen nicht auf der Agenda.

    Wäre ja noch schöner seine Nachbarstaaten zu erobern und zu annektieren um sich dann von einem Gericht oder einer Kommission gängeln zu lassen. Dafür sind die Hundertausend und mehr Russen nicht in den Fleischwolf gestopft worden.

    Oder rechnet die Autorin bereits mit einer anderen Führung in Moskau? Wo die herkommen soll bleibt allerdings ihr Geheimnis.

    1. Nanu? Katerstimmung? Wo bleiben Deine Siegesfanfaren? “Strategische Frontbegradigung der ukrainischen Streitkräfte erfolgreich beendet, jetzt geht es direkt auf Moskau!”

      1. Ich bin nicht so ein kriegsgeiler Möchtegerngeneral wie du. Hundertausende sind gestorben für deinen Zaren.
        Wie bei Adolf laufen die Lemminge dem Gröfaz zu Anfang hinterher. Und wie bei Adolf wird die wirtschaftliche Kapazität am Ende entscheidend sein, egal welche Anfangserfolge der Diktator heute feiern kann.
        Geschichte wiederholt sich.

        1. 1. ist Putin kein Zar
          2. entscheidet Putin nichts allein, also von wem fabulierst Du hier? Und wer hat seit 2014 ~ 15.000 russisch-stämmige Menschen ermordet?
          3. Wen unterstützt Du in der Ukraine Nazis & Faschisten …
          Bei Dir ist auffällig das Du Dich ausschließlich über Ö-R-Medien informierst!
          Fang endlich das Denken an!

    2. Oder rechnet die Autorin bereits mit einer anderen Führung in Moskau? Wo die herkommen soll bleibt allerdings ihr Geheimnis.

      Nicht nur das. Es ist auch zu befürchten, dass die Person, die irgendwann Putin nachfolgen wird, weniger besonnen handeln wird als dieser.

      Man kann gegen Putin haben, was man will. Ein Nachfolger, mit dem eine friedliche Entwicklung einfacher zu haben wäre, ist nicht in Sicht. Eher im Gegenteil.

      Es ist recht bedauerlich, @Ottono, dass Sie dies in Ihren immerwährenden Anpinkeleien gegenüber „Putler“ etc. blabla nicht zu berücksichtigen vermögen. Auch sehen Sie offenbar nicht, dass es in der Vergangenheit zahlreiche konstruktive Vorschläge von russischer/putinscher Seite gegeben hat, zu einer tragbaren und dauerhaften Friedenslösung zu kommen – bis hin zu der Anfrage, ob die Russische Föderation der NATO beitreten könne (nachdem klar wurde, dass sich die NATO nicht auflösen würde, wie ihr östlicher Gegenpart, der Warschauer Pakt, es getan hat).

      Heute mokieren Sie (und viele andere, Sie sind hier das stellvertretende Objekt für mich) sich über das immer restriktivere politische Klima in der RF. Sie übersehen dabei, in welcher Weise die RF in diese ungute Rolle gedrängt wird, zum Beispiel durch recht zahlreiche westlicherseits organisierte „Nicht-Regierungs-Organisationen“, deren zunehmende Unterdrückung in der RF ja krokodilstränenreich beklagt wird im Westen. Wobei – soviel Spaß muss sein – die RF sich hier auf ein Gesetz stützt, das sie im Jahr 2012 von den USA abgeschrieben hat (Foreign Agents Registration Act (FARA) von 1938, der 1966 verschärft wurde).
      Kurz: Die ausufernden Versuche des sog. „Westens“, die Gesellschaft der RF zu spalten und ihrer Regierung zu entfremden, sind ein wichtiger Grund (nicht der einzige – ich will die Putin-Regierung nicht belobigen) für die zunehmenden Repressionen dort.

      Off topic: Es gibt noch ein anderes nicht gerade unwichtiges Land, in dem sich das relativ ähnlich abgespielt hat: Auch ein gewisser Herr Erdoǧan war vor Jahren mal ein ganz umgänglicher Staatenlenker, der in die EU eintreten wollte mit seinem Land und seine Türkei recht laizistisch regierte. Nach so ungefähr anderthalb oder zwei Jahrzehnten der permanenten Ablehnung und Verarscherei durch den Wertewesten, verbunden mit andauernder Besserwisserei, Kritik und Maßregelei, hat auch der sich in die Rolle des islamgläubigen Despoten geflüchtet, nachdem er westlich orientierte Hoffnungen seiner Landsleute nicht erfüllen kann.

      Noch mal: Ich will weder Putin noch Erdoǧan entlasten – man muss sich auch zum Despoten eignen, wenn man einer sein will – aber ich weise darauf hin, dass der werte Westen einen beträchtlichen Anteil hat am Lauf der Dinge.

      Russland möchte der Hegemon der ehemaligen Sowjetrepubliken sein.

      Nicht schlecht formuliert, kann man so stehen lassen. Aber, siehe oben, man könnte sich durchaus mal fragen, warum die das inzwischen sein wollen. Sie machen an erster Stelle Sicherheitsbedürfnisse für ihr Land geltend. Wollen Sie das von der Hand weisen?

      Mich erinnert das immer an diesen entsetzlich schlechten Witz: Enkel steht oben an der Treppe und ruft der heruntergeschubsten Oma hinterher: „Mensch Oma, warum rennste denn so schnell?“

      1. “Man kann gegen Putin haben, was man will. Ein Nachfolger, mit dem eine friedliche Entwicklung einfacher zu haben wäre, ist nicht in Sicht.”

        Darum geht es dem Westen doch gar nicht. Putin soll weg und Russland soll zusammenbrechen, damit es zugänglich wird für plünderndes westliches Kapital, wo dem westlichen Kapitalismus doch langsam die Pfründe ausgehen. Auf das Freiheit-und-Demokratie-Gelaber sollte man nicht hereinfallen.

    3. In einem staatlich geförderten Kindergarten, wäre es möglich das die Autorin ottono vorwirft, das ottonos Kindergarten sich so viel Mühe gibt, um selbst in eine höhere Position zu gelangen.
      Die Leute die die Aussagen vom ‘Zar’ verfolgen und eventuell diese Aussagen auch diplomatisch einzuordnen in der Lage sind, stellen fest, das der ‘Zar’ um Frieden in der Welt bemüht ist und das Gerechtigkeit in Form von Justizia wieder für alle friedlichen Staaten eine justiziable Gültigkeit erhält.

      1. “Gerechtigkeit durch Wiedergutmachung”
        Diese Gerechtigkeit zur Wiedergutmachung ist jedoch politisch vollzogen ohne den Plebs zu fragen, was er darüber denkt
        Dieser seit Jahren betriebene ‘Bullshit’ ist Teil von diesen Programm, denn das Programm ermöglicht erst, seine eigenen Schwachstellen zu konsolidieren, um darüber hinaus neue Strukturen der neuen Ordnung zu erschaffen.
        Die dahinterstehende Agenda ist nicht dumm, Sonden die Leute sind eingelullt in ihrem Narrativ.
        Mal ne Gretchenfrage : Was glaubt ihr, wie lange diese Simulation am laufen ist?

  4. Ich denke, die Autorin hat sich den falschen Konflikt vorgenommen. In der Ukraine handelt es sich um eine geopolitische Auseinandersetzung. Der Westen hat die Ukraine ins westliche Lager gezogen und damit Russland provoziert, das auf eine neutrale Ukraine bestand. Russland sieht darin für sich eine existenzielle Bedingung und wird deshalb bis zur Erfüllung dieser Bedingung kämpfen. Aber eine russische Siegerjustiz wünscht sich die Autorin vermutlich nicht. Aber was dann? Mir scheint sie schwebt auf Wolke Sieben.

    Der richtige Konflikt für eine Wahrheitskommission wäre doch Israel/Palestina, um die westlichen Narrative vom ideologischen Gestrüpp der Reinwaschung Israels zu befreien. Der Staat Südafrika wäre der erste der diesen Schritt unterstützen würde. Also legen Sie los Frau Dr. Clivia von Dewitz.

  5. Die Russische Föderation (RF) führt zweifelsohne einen Krieg in der Ukraine, aber gegen wen? Dieser Frage weicht die Autorin aus, wodurch ihr Vorschlag, Kommissionen zur Wahrheits- bzw. Friedensfindung einzurichten, sicher gut gemeint, aber einigermaßen wolkig wirkt.

    Einerseits geht es um die Einkreisung und möglicherweise die Zerschlagung der RF durch die Nato mit ihrem Hegemon USA, also um klassischen Imperialismus. Die Ukraine dient dabei lediglich als Proxi – ihre Bevölkerung muss als Kanonenfutter herhalten, der „Deal“ wird mit ein paar Oligarchen und ihren politischen Schaufensterpuppen gemacht – übrigens von beiden Seiten.

    Andererseits tobt sich seit dem Maidan-Putsch 2014 in der Ukraine offener Rassismus aus, nicht nur gegen russischsprachige Mitbürger, sondern auch gegen andere Volksgruppen und die orthodoxe Kirche. Die ukrainischen Nazis stehen im Bund mit Oligarchen und der Staatsführung, obendrein werden sie wohlwollend von der CIA, aber auch von „grünen“ Sympathisanten in Deutschland gepampert.

    Russland kämpft also gegen zwei Gegner: den US-Imperialismus (global) und den Faschismus in der Ukraine (lokal). Eine wie auch immer geartete Kommission ist gegen den Imperialismus machtlos, eine Verständigung nur nach der Zerschlagung oder dem Zusammenbruch des Imperiums möglich. Die einzige Lösung liegt hier in der Diplomatie, nur sie kann einen wie auch immer gearteten Status Quo verhandeln und absichern.

    Im Kampf gegen den (nicht nur ukrainischen) Faschismus hat Russland reichlich Erfahrung, speziell wir Deutschen sollten uns mit guten Ratschlägen zurückhalten. Richtig ist, dass Wahrheitskommissionen ein denkbarer Beitrag zur Heilung innerukrainischer Brüche sein können, allerdings erst, nachdem die Nazis militärisch und politisch besiegt sind – das lehrt uns zumindest die Geschichte.

  6. Gerechtigkeit durch Wiedergutmachung…..aber Hallo, da fallen mir gleich die Laender
    Libyen, Syrien, Irak, Afghanistan, Jemen, Somalia….und ganz aktuell Gaza und Westjordanland…..ein, wo bleibt da die Verurteilung des Wertewestens? Wo bleibt die Forderung nach Sondertribunale?

    “Schon am 2. März 2022 hat der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim A. A. Khan, nach geltendem Verfahrensrecht ein förmliches Ermittlungsverfahren „zur Situation“ bezogen auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine eröffnet.”

    Schoen, dass ein Brite Chefanklaeger des IStGH geworden ist, da weiss man doch zukuenftig
    WER NICHT angeklagt wird. “…..Verbrechen gegen die Menschlichkeit”, auch da fallen mir ueble Untaten des Wertewestens ein, die Liste ist lang!
    Und von Assange hat der gute Mann noch gar nichts gehoert, diese “US-Kriegsverbrechen” sollten geheim bleiben, nicht an die Oeffentlichkeit kommen und schon gar nicht vor ein Gericht… shocking!

    Fazit: Die westlichen Angriffskriege bleiben aussen vor, sind alle im Namen der “westlichen Werte” und der “westlichen Demokratie” gefuehrt worden!

  7. ” In einer Presseerklärung vom 10. September 2023 der Vereinten Nationen ist von 103.000 mutmaßlichen Kriegsverbrechen die Rede.”

    Quelle: Kiew! Und damit Kriegspropaganda!
    Darin enthalten sicher auch die “tausenden entführten/deportierten” Kinder, die Russland vor den Kriegshandlungen in Sicherheit gebracht hat, und auf Anfrage der Verwandten immer wieder völlig problemlos in die Ukraine zurück überstellt. Ein “Verbrechen” dessentwegen Putin per Haftbefehl gesucht wird.

    Wenn die “Beweise” alle diese Qualität haben, kann einem nur übel werden. Ganz zu schweigen davon, daß sogar offenkundige Verbrechen ukrainischer Nationalisten/Armeekämpfer der russischen Armee in die Schuhe geschoben wurden, Siehe Butscha.

  8. Ist für die Ukraine eine Wahrheitskommission unmittelbar nach Kriegsende wirklich vordringlich? Braucht sie nicht etwas ganz anderes:

    Angenommen, die Ukraine geht mit einer “totalen Niederlage” und anschließender bedingungsloser Kapitulation vom Schlachtfeld, dann wäre doch eine Maßnahme sofort möglich: Annullierung sämtlicher Auslandsschulden der Ukraine bei allen westlichen Kreditgebern (sei es von Geld oder von Waffen), ebenso Annullierung sämtlicher Landverkäufe an westliche Investoren. Dafür müsste Russland allerdings als Garant der ukrainischen Staatlichkeit fungieren. Vor westlichen Sanktionen für eine solche Maßnahme müsste sich die Russische Föderation doch nicht wirklich fürchten. Meines Erachtens wäre dieser “Marshal-Fund auf russisch” ein nützliches Element beim Beginn eines Friedensprozess innerhalb der Ukraine und mit Russland.

    Im zweiten Schritt könnte in der ukrainischen Bevölkerung eine Bereitschaft zur Einrichtung einer Wahrheits- und Versöhnungskommission als Baustein einer Entnazifizierung von Wirtschaft, Eliten und Gesellschaft entstehen.

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