Meinungsfreiheit schützen – Meinungsvielfalt fördern

Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit
Quelle: Dieses Bild wurde mittels ChatGPT entwickelt.

Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit.

Das Menschenbild des Grundgesetzes geht im Anschluss an Humanismus, Aufklärung und Liberalismus von mündigen, eigenverantwortlich handelnden Staatsbürgern aus. Diese begegnen einander in analogen und digitalen Foren in einem argumentativ, mitunter auch polemisch ausgetragenen, pluralen Meinungswettstreit. Meinungsfreiheit bedeutet die Freiheit, gerade auch im öffentlichen Gespräch Themen zu erkunden, Sachverhalte zu erkennen oder sich bei alledem zu irren, und zwar ohne Angst vor Sozialstrafen aller Art. Für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist – so das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1958 – die Meinungsfreiheit „schlechthin konstituierend“. Bis heute hebt das Gericht den zentralen Stellenwert der Meinungsfreiheit für die pluralistische Demokratie hervor. Dieser Grundpfeiler der Demokratie steht massiv unter Druck, und mit ihm die pluralistische Demokratie in Gänze. Das macht sich auf zwei Ebenen bemerkbar:

Ebene der Diskurspraxis

  • Vielfach dokumentiert sind Ausladungen von Vorträgen oder Diskussionsforen sowie soziale Ächtung und berufliche Vernichtung bei unerwünschten Meinungsäußerungen. Es häufen sich empfindliche Sanktionen wie die Kündigung des Bankkontos bei unliebsamen politischen Haltungen.
  • Die um sich greifende Verwendung von ausgrenzenden Kampfbegriffen – vom allfälligen „Nazi“ und „Rassisten“ über den „Verschwörungstheoretiker“ bis hin zum „Putin-Versteher“ – engt Diskurse ein, und zwar ausgerechnet zu Krisenzeiten, in denen eine Pluralität von Sichtweisen besonders notwendig wäre. Außerdem dominieren in öffentlichen Diskursen sachlich unscharfe, doch scharf angreifende Begriffe wie „Hass und Hetze“ oder „Menschenfeindlichkeit“. Sogar Positionen, die vor wenigen Jahren noch als konservativ oder liberal galten, werden inzwischen als „rechtsextrem“ gebrandmarkt.
  • Auch greift die Zuweisung von Kontaktschuld um sich. Freie Rede kann sich nicht entfalten, wenn man auch für solche Positionen in Haftung genommen wird, die nicht die eigenen, sondern die eines Gesprächspartners sind.
  • Der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk verstößt anhaltend gegen die Ausgewogenheit der Berichterstattung. Auch deshalb weicht die veröffentlichte Meinung immer wieder klar von der öffentlichen Meinung ab.
  • Durch aktivistisch auftretende Wissenschaftler oder ideologisch geprägte Forschung wird die Trennlinie zwischen Politik und Wissenschaft verwischt. Das führt zu dem irreführenden Eindruck, politische Ziele seien aus wissenschaftlichen Erkenntnissen ableitbar und nicht nach dem Willen demokratischer Bevölkerungsmehrheiten auszugestalten. Umgekehrt besteht die Tendenz, politische Entscheidungen gleichsam zu verwissenschaftlichen, wodurch politische Verantwortung an Wissenschaftler ausgelagert wird.
  • Durch diese Entwicklungen werden die Rechtfertigungslasten für Meinungsäußerungen asymmetrisch verteilt und die kommunikative Chancengleichheit untergraben. Es kommt zu einer Einengung des Meinungsspektrums, die auch ihrerseits zum Gegenstand politischer Debatten gemacht werden sollte. Nur dann werden sich auch die nachstehenden Missstände beheben lassen.

Rechtlich-institutionelle Ebene

  • Die Ausweitung des Tatbestands der Beleidigung von Personen des politischen Lebens im Jahr 2021 hat zu Fällen unverhältnismäßiger Rechtsanwendung geführt („Schwachkopf“, „Dürre im Kopf“).
  • Verschärfungen des Tatbestands der Volksverhetzung sind geeignet, den Diskurs zu zentralen politischen Fragen weiter zu verengen. Gleichwohl plant die Regierung Merz eine Regelung, wonach Gerichte bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung das passive Wahlrecht entziehen können.
  • Polizeiliche Aktionstage gegen „Hass im Netz“ sollen erklärtermaßen der Abschreckung dienen.
  • Der Staat finanziert zahlreiche Meldestellen, die den Auftrag haben, Meinungsäußerungen auch „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ zu dokumentieren.
  • Der Verfassungsschutz stützt seine Gutachten zur Einstufung von Parteien als „gesichert rechtsextrem“ auch auf Meinungsäußerungen, die gar keine verfassungsfeindlichen Ziele zum Ausdruck bringen. Die im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen 2021 eingeführte, für die Außendarstellung der Behörde nach wie vor bedeutsame Kategorie der „verfassungsschutzrechtlich relevanten Delegitimierung des Staates“ ist schon weit im Vorfeld wirklicher Verfassungsfeindlichkeit geeignet, die Meinungsvielfalt weiter einzuschränken.
  • Das 2014 ins Leben gerufene Programm „Demokratie leben!“ betreibt mit einem Budget von mittlerweile ca. 200 Millionen Euro jährlich unter anderem „Demokratieförderung“ und „Vielfaltsgestaltung“ durch die Förderung entsprechender zivilgesellschaftlicher Organisationen. Dadurch wird die Bandbreite der als „sagbar“ wahrgenommenen Meinungsäußerungen in eine als „politisch korrekt“ empfundene Richtung verzerrt.
  • Die staatliche Förderung von Faktencheck-Organisationen hebt die notwendige Unterscheidung zwischen Staat und privaten Medienakteuren auf und unterminiert die Meinungsvielfalt, indem die Neutralität des Staates in Frage gestellt wird. Indirekte „Wahrheitsbehörden“ schädigen die pluralistische Anlage unseres Gemeinwesens.
  • Seit April 2024 fällt mit der Neuerung der Disziplinarverfügung der langwierige Disziplinarklageweg weg, wenn ein Beamter unter Verdacht steht, ein Extremist zu sein. Damit gilt faktisch eine Beweislastumkehr. Dies vermag Abschreckungseffekte auch im Fall beamtenrechtlich erlaubter Meinungsäußerungen zu entfalten.
  • Der im Februar 2024 vollumfänglich in Kraft getretene Digital Services Act ermöglicht Einschränkungen der Meinungsfreiheit, indem nicht nur illegale, sondern explizit auch nicht rechtswidrige Inhalte in die Risikobewertung der Plattformen einfließen sollen (Erwägungsgrund 84). Auf der Webseite der Bundesnetzagentur, die für die Umsetzung des DSA in Deutschland zuständig ist, heißt es, dass mit Hilfe des DSA „illegale oder schädliche Online-Aktivitäten sowie die Verbreitung von Desinformation (…) leichter verhindert werden“ können. Das Instrument der „Trusted Flagger“ – d.h. staatlich ausgewählte Nicht-Regierungsorganisationen, die als sogenannte „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ Meldungen von Nutzern entgegennehmen – führt dazu, dass die Grenze zwischen staatlichen Institutionen und dem Zusammenwirken frei assoziierter Bürger verschwimmt. Leicht entsteht so eine Atmosphäre des gegenseitigen Denunzierens, die den pluralen Meinungsstreit gefährdet.

Erosion der freiheitlichen demokratischen Ordnung

Die Gefahren, welche von diesen Entwicklungen ausgehen, sind grundstürzend. In einer freiheitlich-pluralen Ordnung muss die Legitimation zeitlich begrenzter Herrschaft stets von „unten“ nach „oben“ erfolgen. Präformieren hingegen staatliche Akteure jenen diskursiven Raum, aus dessen möglichst pluralen Debatten sich ihre Legitimität speist, so wird die demokratische Legitimationskette brüchig.

Das zeigen auch demoskopische Daten. Auf die Frage, ob man seine Meinung frei äußern könne oder es besser wäre, vorsichtig zu sein, antworten immer weniger Menschen mit „Man kann frei reden“. 2025 bekundeten dies in einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach nur noch 46 Prozent der Befragten. Im Jahr 1991 lag dieser Wert bei 78 Prozent.

Insgesamt laufen die gegenwärtigen Einschränkungen von Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit auf eine große Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinaus.

Unsere Forderungen

Als Verfechter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfüllt uns diese Entwicklung mit größter Sorge. Wir fordern deshalb:

  • Der öffentliche Diskurs sollte möglichst frei von unbestimmten, pauschal exkludierenden Begriffen wie „Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ sein, um das Meinungsspektrum möglichst weit offen zu halten.
  • Der Tatbestand der Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens ist abzuschaffen. Einen weiteren Tatbestand der Journalistenbeleidigung, wie diskutiert wurde, darf es gar nicht erst geben. Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.
  • In einer freien Gesellschaft muss jeder mit jedem reden können. Allein schon das Konzept der Kontaktschuld ist einer liberalen Gesellschaft unwürdig.
  • Die faktische Beweislastumkehr im Beamtenrecht ist zurückzunehmen.
  • Es sollten in Verfassungsschutzberichten keine Meinungsäußerungen aufgenommen werdendie nicht wirklich verfassungsfeindliche Ziele zum Ausdruck bringen.
  • Die Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen ist zurückzunehmen. Auf Verschärfungen in Bereichen des Strafrechts, die für Meinungsäußerungen relevant sind, ist konsequent zu verzichten.
  • Das Programm „Demokratie leben!“ und die staatliche Finanzierung von Meldestellen sind zu beenden.
  • Im zwangsbeitragsfinanzierten Medienbereich ist zu einer pluralen, ausgewogenen Berichterstattung zurückzukehren. Tritt keine Besserung ein, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk so umzugestalten oder abzulösen, dass durch ihn die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht länger gefährdet wird.
  • Die staatliche Finanzierung für Faktenchecker-Organisationen ist einzustellen.
  • Eine Chatkontrolle darf es nicht geben.
  • Dem WHO-Pandemievertrag in der Beschlussfassung vom 14. Mai 2025 ist die Ratifizierung zu verweigern. In den Erwägungsgründen sieht er nämlich vor, sogenannte „Desinformation“ zu bekämpfen. Weil aber die vermeintlich „schädliche Desinformation“ von heute sich morgen als nützliche Information herausstellen kann, widerspricht jenes Ziel dem Prinzip der Revisionsoffenheit wissenschaftlicher Erkenntnis.
  • Der Digital Services Act ist grundlegend zu novellieren und seine „Trusted Flagger“ sind abzuschaffen. Auf Begriffe wie „schädlich“ oder „Desinformation“, die politisch instrumentalisiert werden können, ist bei der Regulierung der Internetkommunikation zu verzichten. Diese Begriffe können willkürlich eingesetzt werden, um bestimmte Meinungen aus dem Diskurs auszuschließen, in ihrer Reichweite zu drosseln („Shadow-Banning“) oder rechtlicher Sanktionierung zu unterstellen.
  • Wissenschaft darf im öffentlichen Diskurs nicht den Status einer vermeintlich letztinstanzlichen Autorität erhalten. Wissenschaft fußt auf der Revisionsoffenheit ihrer Befunde. So müssen sich auch die Richtlinien der WHO oder des RKI dem kritischen Diskurs stellen. Politik muss die Verantwortung für ihre (Wert-)Entscheidungen selbst tragen und darf sie nicht auf Wissenschaft als autoritative Instanz auslagern („Follow the science“). Es ist für eine institutionelle Trennung von Wissenschaft und Politik zu sorgen. Unbeschadet dessen haben natürlich auch Wissenschaftler das Recht, als Staatsbürger mit eigener Meinung aufzutreten.
  • Die Revisionsfähigkeit des wissenschaftlichen Prozesses ist ebenso anzuerkennen wie die immer wieder sich zeigende Revisionsbedürftigkeit politischer Entscheidungen. Wer aber das Bestehen von Demokratie mit dem Vorherrschen einer einzigen politischen Richtung gleichsetzt, zerstört die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerechnet im Namen ihres Schutzes.

Unsere Forderungen verstehen sich als ein Appell, die Grundlagen der freiheitlichen Ordnung neu zu festigen: durch den Schutz des freien Wortes, durch den entschiedenen Rückzug des Staates aus der Sphäre der Meinungsbildung, durch eine Medienlandschaft mit strukturell garantierter Pluralität, und gerade auch durch die Anerkennung, dass Demokratie aus der Vielstimmigkeit von Meinungenund der Möglichkeit von Dissens lebt. Dazu muss Meinungsfreiheit als Abwehrrecht gegenüber dem Staat institutionell zuverlässig gesichert und praktizierte Meinungsvielfalt als zentrales gesellschaftliches Gut anerkannt werden. Wer liberale Demokratie will, muss die freie Rede auf allen Ebenen des politischen Prozesses schützen und kultivieren.

Initiatoren der Berliner Erklärung

Dr. phil. Michael Andrick, Philosoph und Publizist

Prof. Dr. Norbert Bolz, emeritierter Professor für Medienwissenschaft, Kommentator, Publizist

Dr. Carsten Brennecke, Rechtsanwalt für Presse-, Wettbewerbs- und Äußerungsrecht

Prof. Dr. Heike Egner, Humangeographin und Publizistin

Prof. Dr. Michael Esfeld, Ordentlicher Professor für Wissenschaftsphilosophie

Prof. Dr. Ulrike Guérot, Politikwissenschaftlerin und Publizistin

Prof. Dr. Ralf Höcker, Rechtsanwalt und Autor

Alexander Horn, Unternehmensberater und Publizist

Dr. med. Gunter Frank, Arzt und Autor

Kay Ray, Kabarettist

Fabian Nicolay, Kommunikations-Designer und Publizist

Prof. Dr. Marcel Niggli, Ordentlicher Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie

Prof. Dr. Werner J. Patzelt, emeritierter Professor für Politikwissenschaft

Jan Ristau, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und Publizist

Prof. Dr. Günter Roth, Professor für Sozialmanagement im Ruhestand

Andrea Seaman, Geschäftsführer Bündnis Redefreiheit

Prof. Dr. Henrieke Stahl, Professorin für Slawistik und Publizistin

Prof. Dr. Anke Uhlenwinkel, Professorin für Didaktik der Geographie und Wirtschaftskunde

Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt und Publizist

Achim Winter, Moderator und Satiriker

Dr. phil. Christian J. Zeller, Soziologe und Publizist

Erstunterzeichner der Berliner Erklärung

Stephanie Adam, Physiotherapeutin und Frauenrechtlerin

Karin Adrian, Rechtsanwältin

Patrik Baab, Journalist und Politikwissenschaftler

Michael Baitinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

Marcel Barz, Wirtschaftsinformatiker und Datenanalyst

Prof. Dr. Rainer Baule, Professor für Betriebswirtschaftslehre

Sabine Beppler-Spahl, Diplom-Volkswirtin, Publizistin, Vorsitzende Freiblickinstitut e. V.

Prof. Dr. Ralf B. Bergmann, Physiker

Jörg Bernig, Schriftsteller

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Professor für Medizinische Mikrobiologie im Ruhestand

Peter Bickel, freier Journalist, Grafikdesigner, Webentwickler

Martina Binnig, Journalistin und Autorin

Dr. med. Svetlana Bischofs, Fachärztin für Allgemeinmedizin i. R.

Dr. Felix Böllmann, Rechtsanwalt, Director of European Advocacy bei Alliance Defending Freedom International

Dr. med. Jürgen Borchert, Internist, Homöopath, Psychotherapeut

Prof. Dr. Eva Borst, Erziehungswissenschaftlerin

Prof. Dr. Hardy Bouillon, außerplanmäßiger Professor für Philosophie

Prof. Dr. Andreas Brenner, Professor für Philosophie

Mathias Bröckers, Journalist und Autor

Prof. Dr. Aris Christidis, Professor für Informatik i. R.

Prof. Dr. med. Paul Cullen, Arzt und Publizist

Dr. Thomas Darsow, Jurist und Autor

Roberto De Lapuente, Publizist und Redakteur

Dr. Jan Dochhorn, dr. theol., Associate Professor

Sorin Dragoi, Bildgestalter, Filmemacher, Kunsthandwerker

Martina Eberhart, Staatsanwältin i. R., Mitglied im Netzwerk KRiStA

Alfred Emmert, Verleger und Herausgeber

Eva Engelken, Juristin, Gründerin und 1. Vorsitzende Frauenheldinnen e. V.

Christa Ehrhardt-Foitzik, Rechtsanwältin

Georg Etscheit, Autor und Journalist

Dr. Bernd Fischer, Physiker, Publizist und Vorsitzender der Stiftung Meinung & Freiheit

Michael Fischer, im Vorstand der Initiative „1bis19 – Für Grundrechte und Rechtsstaat“ 

Lisa Fitz, Kabarettistin, Schauspielerin, Autorin

Prof. Dr. Egon Flaig, emeritierter Professor für Alte Geschichte

Prof. Dr. Lothar Fritze, Philosoph und Politikwissenschaftler

Jürgen Fliege, Pfarrer emeritus

Dr. med. Johann Frahm, Internist

Dr. Kai Funkschmidt, wissenschaftlicher Referent

Holger Garbrecht, ehemaliger Geschäftsführer multinationaler Technologieunternehmen

Carlos A. Gebauer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Publizist

Prof. Dr. phil. Frank Göttmann, Universitätsprofessor i. R., Geschichte der Frühen Neuzeit

Matthias Guericke, Richter und Vorstandsmitglied des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte

Dr. Michael Günther, Biomechaniker

Prof. Dr. Gerd Habermann, Wirtschaftsphilosoph und Publizist

Prof. Dr. med. Dr. phil. Dipl.-Psych. Georg Hörmann, emeritierter Professor für Pädagogik/Gesundheitspädagogik

Karin Hark, Vorstandsmitglied des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte

Dr. Norbert Häring, Journalist, Blogger und Buchautor

Waldemar Hartmann, Journalist und Fernsehmoderator

Prof. Dr. med. Steffen Hauptmann, Arzt und Pathologe

Axel Heinz, kaufmännischer Angestellter

Prof. Dr. Detlef Hiller, Professor für Internationale Soziale Arbeit

Prof. Dr. Peter Hoeres, Professor für Neueste Geschichte

Prof. Dr. Stefan Homburg, Professor für Öffentliche Finanzen i. R.

Carsten Jakob, Rechtsanwalt

Ocke Thomas Jürs, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied der Anwälte für Aufklärung e. V.

Dr. Klaus-Peter Kißler, Rechtsanwalt

Dr. Christian Knoche, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied der Anwälte für Aufklärung e. V. 

Dr. Manfred Kölsch, Richter a. D.

Prof. Dr. Stefan Kooths, Ökonom, Vorsitzender der Friedrich A. von Hayek-Gesellschaft

Dr. Sandra Kostner, Historikerin, Vorsitzende des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit e. V.

Dipl.-Ing. Dieter Korbely, Bürgerjournalist

Prof. Dr. Boris Kotchoubey, Professor für Psychologie im Ruhestand

Prof. Dr. Walter Krämer, Ökonom und Statistiker

Uwe Kranz, Ltd. Ministerialrat a. D., ehemaliger Präsident des LKA Thüringen

Josef Kraus, ehemaliger Gymnasialdirektor und Lehrerverbandspräsident, Psychologe, Autor 

Dr. Hans-Joachim Kremer, Pharmazeut und Medical Writer

Prof. Dr. Klaus Kroy, Professor für Theoretische Physik

Dr. med. Thomas Külken, Facharzt für Allgemeinmedizin

PD Dr. Axel Bernd Kunze, Erziehungswissenschaftler und Publizist

Prof. Dr. Ulrich Kutschera, Evolutionsbiologe, Autor und Komponist 

Dr. Jobst Landgrebe, Unternehmensberater und Wissenschaftstheoretiker

Dr. med. Simone Lauer, Fachärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Christian Lehmann, Musikwissenschaftler und Autor

Vera Lengsfeld, Autorin und DDR-Bürgerrechtlerin

Cornelia Letsche, Rechtsanwältin, Mediatorin, Coach

Dr. Katja Leyhausen-Seibert, Sprachwissenschaftlerin und Autorin 

Christoph Lövenich, Politologe und Publizist

Prof. Dr. Stephan Luckhaus, Mathematiker

Sebastian Lucenti, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

PD Dr. Stefan Luft, Politikwissenschaftler

Prof. Dr. Christoph Lütge, Professor für Wirtschaftsethik

Dr. Hans-Georg Maaßen, Rechtsanwalt, Präsident des BfV a. D.

Uli Masuth, Komponist, Kabarettist, Klavierist

Prof. Dr. Michael Meyen, Kommunikationswissenschaftler

Prof. Dr. Axel Meyer, Evolutionsbiologe

Prof. Dr. Klaus Morawetz, theoretischer Physiker

Prof. Dr. Gerd Morgenthaler, emeritierter Professor des Öffentlichen Rechts 

Alexander Morhart, Journalist und Dozent

Thomas Mayer, Autor, Bürgerrechtler, Mediationslehrer

Annekatrin Mücke, Journalistin

Jürgen Müller, Rechtsanwalt

Jörg Michael Neubert, Verhaltensökonom und Publizist

Wolfgang Neumann, Verleger

PD Dr. phil. Sebastian Ostritsch, Philosoph und Publizist

Dr. med. vet. Peter Patzak, Sachverständiger für Impfverfahren und Impfschäden, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

Richard Petersen, Ingenieur, ehemals NDR

Harring Petersen, Produktions-Ingenieur, ehemals NDR

Dr. jur. Beate Sibylle Pfeil, Juristin, ehemalige Europarat-Sachverständige

Tom-Oliver Regenauer, Manager, Produzent, Autor, Journalist

Prof. Dr. jur. Günter Reiner, Professor für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht

Kai Rogusch, Redakteur bei Novo und stellv. Vorstand des Freiblickinstituts

Prof. Dr. Markus Riedenauer, Philosoph

Walter Ruffler, Papiermechanik-Künstler

Martin Ruthenberg, ehemaliger Nachrichtensprecher u. Kulturmoderator beim SWR, Mitglied meinungsvielfalt.jetzt

Michael Sailer, Schriftsteller, Journalist und Künstler

Dr. Thilo Sarrazin, Volkswirt und Autor

Prof. Jochen Schaaf, Dirigent

Helmut Schleich, Kabarettist

Kathrin Schmidt, Schriftstellerin

Enno Schmidt, Künstler, Filmemacher, Autor

Prof. Dr. Andreas Schnepf, Professor für Anorganische Chemie

Univ.-Prof. Dr. Dr. M. Sc. Christian Schubert, Arzt, Psychologe, Ärztlicher Psychotherapeut

Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel, Facharzt für Innere Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Prof. Dr. med. Klaus-Martin Schulte, akademischer Chirurg

Prof. Dr. Michael Schwartz, Professor für Neuere und Neueste Geschichte

Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert, Honorarprofessor für Strafrecht und Rechtstheorie 

Prof. Dr. Bernd Simeon, Mathematiker

Tom Sora, Komponist und Publizist

Ole Skambraks, Redakteur, Herausgeber meinungsvielfalt.jetzt

Thilo Spahl, Diplom-Psychologe und Publizist

Prof. Dr. Wolf Stelzner, Psychoanalytiker und Wirtschaftsanalytiker

Roland Stöbe, Richter und Mitglied im Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte

Dr. Wolfgang Stölzle, ehemals ordentlicher Professor für Logistikmanagement

Dr.-Ing. Beate Strehlitz, Bürgerjournalistin

Uwe Tellkamp, Schriftsteller

Alina Teodorescu, Regisseurin und Produzentin

Alexander Teske, Journalist und Autor

Prof. Dr. Ulrich Teusch, Politikwissenschaftler und Publizist

Dr. Paul Tiefenbach, Soziologe und Psychologe

Diana Timpe, Rechtsanwältin für Arbeits-, Familien- und Versicherungsrecht

Prof. Dr. med. Henrik Ullrich, Facharzt für Radiologie

Raymond Unger, Schriftsteller und bildender Künstler

Prof. Dr. Tobias Unruh, Experimentalphysiker

Thomas Wagner, Staatsanwalt, Vorstandsmitglied des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte

Prof. Dr. Dr. Harald Walach, klinischer Psychologe und Wissenschaftshistoriker

Britta Werthmann, Fachanwältin für Familienrecht und Steuerrecht

Holger Willanzheimer, Rechtsanwalt, Oberstaatsanwalt a. D.

Prof. Dr. Martin Winkler, Professor für Chemie

Flavio von Witzleben, Moderator, Journalist, Youtuber

Manfred Zwick, Jurist

Kolja Zydatiss, Autor und Journalist

 

Hier können Sie die Berliner Erklärung auch mit Ihrer Stimme unterstützen.

Redaktion

Redaktion
Die Redaktion unseres Magazins: Florian Rötzer und Roberto De Lapuente.
Mehr Beiträge von Redaktion →

Ähnliche Beiträge:

12 Kommentare

  1. Das Volk will es so ! Die Blockparteien CDU-SPD-FDP-GRUEN verfügen über eine stabile Mehrheit von rund 70 !

    Der Deutsche war, ist und bleibt der Untertan ! Lasst alle Hoffnung fahren, die ihr hier ein tretet!

  2. Ich habe seit der Zeitenwende ca. 25 Petitionen bei verschiedenen Anbietern unterzeichnet und was sehe ich in der aktuellen deutschen Politik? Sie werden ignoriert, es gilt die Staatsräson und die Vasallentreue zu den USA, basta, koste es, was es wolle, gerne auch tausende Kinder- und Zivilistenleichen. Und der ÖRR versucht uns zu erklären, wer böse und wer gute Menschen sind. Das ist neben der totalen Verdrehung von Tatsachen Rassismus pur. Ich hoffe, dass dieses System demnächst endet, weil es human und wirtschaftlich am Ende ist.

    1. @Wunderlich
      Das ignorieren einer Petitiion stellt nicht unbedingt einen Mißerfolg dar.
      Betrachten Sie es einfach mal aus einer anderen Sicht: Gleichgesinnte, Mobilsierung, Gegenöffentlichkeit

  3. Warum sollten sich Unseredemokraten um einen Appell kümmern, der nur von genau den „Meinungsverbrechern“ unterzeichnet wurde, die weiter „Hass und Hetze“ verbreiten wollen?

    Die Freiheit wird sich nicht mit Unterstützung ihrer Gegner verteidigen lassen. Es wird noch kräftig abwärts gehen, bevor der Alptraum endet – wenn er es tut – und er wird nicht durch einen neuen Konsens enden.

    1. @Heribert Wannsieder
      „Warum sollten sich Unseredemokraten um einen Appell kümmern“

      Gegenfrage: „Was erwarten Sie denn, dass die Ihnen das Händchen halten?“
      Immer diese Erwartungshaltungen trotz Enttäuschungen, nach dem Motto: „Die sollen es für mich richten“

      Armer Wurm
      http://www.swinging-mescalero.de/winnetou/sm_lang/sm1/sm1_manchmal_treff_ich.mp3

      Selber Reporter werden und Farbe in die Welt bringen
      http://www.swinging-mescalero.de/winnetou/sm_lang/sm1/sm1_ich_nehme_ein_stueck_kreide.mp3

      Statt zu Jammern, sagen Sie sich zunächst lieber
      http://www.swinging-mescalero.de/winnetou/sm_lang/sm2/sm2_noch_lange_nicht_kaputt.mp3

  4. @ „Das Menschenbild des Grundgesetzes geht im Anschluss an Humanismus, Aufklärung und Liberalismus von mündigen, eigenverantwortlich handelnden Staatsbürgern aus.“

    Eine Gesellschaft die lediglich fähig ist alle vier Jahre ein Kreuzchen auf enen Wahlzettel zu machen soll mündig sein und eigenständig handeln können?

    Das bezweifele ich aber sehr

    Wer dem Idiotismus folgt wird auch als Idiot behandelt!

  5. „Meinungsfreiheit schützen – Meinungsvielfalt fördern“

    Schön, dass R. De Lapuente neben dem intransparenten und offenbar willkürlichen Zensieren seines Overton-Kommentariats noch Zeit gefunden hat, die Petition zu unterzeichnen.

  6. Dieser Staat ist am Ende dank des Totalversagens von CDU, CSU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke …

    Die AfD ist e i n e Resultante dieses Totalversagens.

    P.S.
    Gestern lernte ich, dass die Disziplin „Politische Theologie“ existiert. Bistum Münster, Dr. Johannes Sabel.

  7. Ja. Es gibt ein Problem mit Hass und Hetze, ABER…. Wer sind denn die Haupttäter auf diesem Feld?

    Die Politik (plus Medien und Staatsapparat) sind selber diejenigen, die Hass und Hetze zur Staatsreligion erhoben haben. Dass ausgerechnet diese Hetzer sich auf die Fahnen schreiben selbiges bekämpfen zu wollen, ist eine Beleidigung des Intellekts halbwegs intelligenter Menschen. Sie wollen keinen Hass bekämpfen – das Gegenteil ist richtig – sie wollen dem Widerstand leistende Auseinandersetzung bekämpfen.

    Ein Beispiel: Enissa Amani hat vor einiger Zeit einen AfD-Politiker einen Nazi genannt (so meine Vermutung), weil dieser pauschalisierend Ausländer (ich meine speziell Schwarzafrikaner) mit (allerlei) Krankheit(en) gleichgesetzt hat.

    Daraufhin hat die sog. deutsche „Justiz“ wen, wegen Hass und Hetze verurteilt? Nicht etwa jenen, der Hass und Hetze gegenüber Ausländern betrieben hat, nein Enissa Amani. Sie hat das Urteil erst anerkannt. Als sie dann aber erfahren hat, dass der von ihr Kritisierte straffrei ausgegangen ist, hat sie sich geweigert ihre Strafe zu bezahlen und damals (wie es dann weitergegangen ist, weiß ich nicht) sogar erklärt im Zweifel auch ins Gefängnis zu gehen.

    Ähnliches ist mir selber widerfahren. Es geht nicht um den Kampf gegen Hass und Hetze. Genau das eben NICHT. Es geht darum jene auszuschalten, die sich Hass und Hetze in den Weg stellen, vll. auch mal mit polemischen, deutlichen Mitteln.

    Warum? Weil das das wichtigste Instrument des Staates ist, da er darauf aus ist Hass und Spaltung in die Gesellschaft zu tragen. Das sehen wir an sämtlichen Stellen, auch in Hollywood.

    Es ist auch das wichtigste Instrument der westlichen Geheimdienste, welches sie regelmäßig für die „sozialen“ Netzwerke anwenden. So z.B. zu den angeblichen Vergewaltigungen (wozu es keinerlei Beweise gibt) um 2015 zu Silvester in Köln. Viele Hass schürende Beiträge kamen aus den USA.

    Nun… Schauen wir in die Geschichte, womit ich meine Behauptung belegen möchte, dass dies ein wesentliches, wenn nicht das bedeutendste Instrument von Politik, Medien und letzten Endes auch Staatsapparat ist…

    -) In den 90ern war es der Hass auf „Asylanten“, welcher maßgeblich durch CDU und Springerpresse geschürt wurde. Damals brannten Häuser, kam es zu Menschenjagden, es gab Tote.
    -) Ende der 90er versuchte man die Menschen mit Horrorgeschichten – Assoziationen zum Holocaust – zum Hass anzustacheln, als Flankierung zum geplanten Angriffskrieg auf das damals noch existierende Jugoslawien
    -) Ab 9/11 begannen dann übelst brauner Hass und Hetze gegen den Islam mit in der Folge Millionen von Toten in diversen Ländern, insbesondere im Irak, Afghanistan, später auch Syrien, Libyen usw.
    -) Mit dem Ausbruch der Finanzkrise ab Ende 2007 begann die Suche nach einem Schuldigen, wobei man bei den angeblich „arbeitsfaulen“ Griechen gelandet ist, ebenfalls braunste und ekelhafteste widerwärtige Hetze durch die deutsche Politik und vielfach auch die Medien
    -) 2015 dann Hass und Hetze gegen die Flüchtlinge, erst aus der traditionell rechten Ecke, später auch von allen anderen Parteien weitestgehend übernommen, inklusive Medien
    -) schon seit Anfang 2000er einsetzender Hass gegen Putin durch Medien und Politik, heute offener Hass gegen Russen insgesamt. Wenn man Russe ist, kann das bedeuten, dass einem ohne Skrupel Rechte aberkannt werden, man bestohlen wird, was als „Sanktionen“ bezeichnet wird
    Zwichendrin gab es noch Hass und Hetze gegen die sog. „Corona-Leugner“ und „Querdenker“, gegen Florida Rolf als Sinnbild für alle Arbeitslosen (anfang 2000er), immer wieder MeToo und andere feministische Hasstiraden sowie diverse Hasstiraden gegen diverse Führer anderer Länder, die sich nicht kolonial unterjochen lassen wollen.

    Obiges Beispiel von der deutschen Justiz beweist, dass es nicht um die Bekämpfung von Hass und Hetze geht, sondern darum Politiker und Co davon abzuschirmen ihren Hass in der Bevölkerung auszubreiten. Stattdessen wird jenen Hass angedichtet, die sich dagegen auflehnen. Wer z.B. auch den Genozid von Gaza kritisiert, ist angeblich ein Antisemit.

    Dieses ganze Gerede von „Hatespeech“ und Co dient wieder einmal nur dazu, um die Bevölkerung zu täuschen. Das Thema Hass und Hetze wird in Wahrheit gar nicht angegangen, stattdessen deren Befeuerung sichergestellt und staatlich garantiert, sowie diese Erzählung genutzt, um Zensur durchzusetzen, ua gegen jene, die sich echtem Hass und echter Hetze in den Weg stellen.

    1. Noch etwas…

      „Unsere Forderungen verstehen sich als ein Appell, die Grundlagen der freiheitlichen Ordnung neu zu festigen: durch den Schutz des freien Wortes, durch den entschiedenen Rückzug des Staates aus der Sphäre der Meinungsbildung, durch eine Medienlandschaft mit strukturell garantierter Pluralität, und gerade auch durch die Anerkennung, dass Demokratie aus der Vielstimmigkeit von Meinungenund der Möglichkeit von Dissens lebt.“

      Genau das ist es ja, was Hass und Hetze erst entgegen wirken kann. Wenn wir uns die deutsche Medienlandschaft, Politik. Staatsapparat so anschauen… was passiert denn da? Sie versuchen mit allen Mitteln Russland als böse, als das Monster schlechthin darzustellen. Und wenn dann eine Alina Lipp von der „anderen Seite“ der Geschichte berichtet, dann versucht man sie auszuschalten. Genauso ist es bei Hüseyin Dogru geschehen. Er hat es gewagt die zu Israel gegnerische Seite als Menschen zu betrachten und erscheinen zu lassen. Alina Lipp und Hüseyin Dogru haben also beide etwas gemacht, was zu der geläufigen Hetze, zu dem geläufigen Hass eine Gegenposition darbieten sollte. Sie wollten, dass man sich selber ein Bild auch von der anderen Seite machen kann. Wo geht diese Bundesregierung, die EU und all die anderen üblichen Verdächtigen also bitte her und bekämpfen Hass und Hetze? Sie sind die Wurzel des Übels, was Hass und Hetze angeht. Sie bekämpfen all jene, die sich ihnen, also ihrem Hass entgegen stellen. Sie bekämpfen keinen Hass.

    2. Ich würde sagen die Eliten versuchen umzudefinieren, was Hass und Hetze ist, weil das ihr wichtigstes Instrument ist. Und das wollen sie nicht aus ihren Händen geben.

      Sie brauchen den Hass (und Hetze). Das ist allein schon Grundlage für jeden Krieg. Es dient aber auch dazu die Bevölkerung zu paralysieren, sie zu kontrollieren, zu spalten, zu zerstören.

  8. Solche Appelle sind wichtig, obwohl sie unmittelbar natürlich nichts verändern können, aber sie zeigen der Öffentlichkeit die zunehmende Erosion der liberalen Demokratie, die sich voll im Griff des transatlantischen Regimes befindet, das versucht mit moralischen Rechtfertigungen und Repression gegen nationale Interessen ihr Regime aufrecht zu erhalten. Was auf Dauer natürlich nicht funktionieren kann, vor allem nicht mit zunehmendem Wohlstandverlust oder gar Verarmung der Menschen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert