
Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit.
Das Menschenbild des Grundgesetzes geht im Anschluss an Humanismus, Aufklärung und Liberalismus von mündigen, eigenverantwortlich handelnden Staatsbürgern aus. Diese begegnen einander in analogen und digitalen Foren in einem argumentativ, mitunter auch polemisch ausgetragenen, pluralen Meinungswettstreit. Meinungsfreiheit bedeutet die Freiheit, gerade auch im öffentlichen Gespräch Themen zu erkunden, Sachverhalte zu erkennen oder sich bei alledem zu irren, und zwar ohne Angst vor Sozialstrafen aller Art. Für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist – so das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1958 – die Meinungsfreiheit „schlechthin konstituierend“. Bis heute hebt das Gericht den zentralen Stellenwert der Meinungsfreiheit für die pluralistische Demokratie hervor. Dieser Grundpfeiler der Demokratie steht massiv unter Druck, und mit ihm die pluralistische Demokratie in Gänze. Das macht sich auf zwei Ebenen bemerkbar:
Ebene der Diskurspraxis
- Vielfach dokumentiert sind Ausladungen von Vorträgen oder Diskussionsforen sowie soziale Ächtung und berufliche Vernichtung bei unerwünschten Meinungsäußerungen. Es häufen sich empfindliche Sanktionen wie die Kündigung des Bankkontos bei unliebsamen politischen Haltungen.
- Die um sich greifende Verwendung von ausgrenzenden Kampfbegriffen – vom allfälligen „Nazi“ und „Rassisten“ über den „Verschwörungstheoretiker“ bis hin zum „Putin-Versteher“ – engt Diskurse ein, und zwar ausgerechnet zu Krisenzeiten, in denen eine Pluralität von Sichtweisen besonders notwendig wäre. Außerdem dominieren in öffentlichen Diskursen sachlich unscharfe, doch scharf angreifende Begriffe wie „Hass und Hetze“ oder „Menschenfeindlichkeit“. Sogar Positionen, die vor wenigen Jahren noch als konservativ oder liberal galten, werden inzwischen als „rechtsextrem“ gebrandmarkt.
- Auch greift die Zuweisung von Kontaktschuld um sich. Freie Rede kann sich nicht entfalten, wenn man auch für solche Positionen in Haftung genommen wird, die nicht die eigenen, sondern die eines Gesprächspartners sind.
- Der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk verstößt anhaltend gegen die Ausgewogenheit der Berichterstattung. Auch deshalb weicht die veröffentlichte Meinung immer wieder klar von der öffentlichen Meinung ab.
- Durch aktivistisch auftretende Wissenschaftler oder ideologisch geprägte Forschung wird die Trennlinie zwischen Politik und Wissenschaft verwischt. Das führt zu dem irreführenden Eindruck, politische Ziele seien aus wissenschaftlichen Erkenntnissen ableitbar und nicht nach dem Willen demokratischer Bevölkerungsmehrheiten auszugestalten. Umgekehrt besteht die Tendenz, politische Entscheidungen gleichsam zu verwissenschaftlichen, wodurch politische Verantwortung an Wissenschaftler ausgelagert wird.
- Durch diese Entwicklungen werden die Rechtfertigungslasten für Meinungsäußerungen asymmetrisch verteilt und die kommunikative Chancengleichheit untergraben. Es kommt zu einer Einengung des Meinungsspektrums, die auch ihrerseits zum Gegenstand politischer Debatten gemacht werden sollte. Nur dann werden sich auch die nachstehenden Missstände beheben lassen.
Rechtlich-institutionelle Ebene
- Die Ausweitung des Tatbestands der Beleidigung von Personen des politischen Lebens im Jahr 2021 hat zu Fällen unverhältnismäßiger Rechtsanwendung geführt („Schwachkopf“, „Dürre im Kopf“).
- Verschärfungen des Tatbestands der Volksverhetzung sind geeignet, den Diskurs zu zentralen politischen Fragen weiter zu verengen. Gleichwohl plant die Regierung Merz eine Regelung, wonach Gerichte bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung das passive Wahlrecht entziehen können.
- Polizeiliche Aktionstage gegen „Hass im Netz“ sollen erklärtermaßen der Abschreckung dienen.
- Der Staat finanziert zahlreiche Meldestellen, die den Auftrag haben, Meinungsäußerungen auch „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ zu dokumentieren.
- Der Verfassungsschutz stützt seine Gutachten zur Einstufung von Parteien als „gesichert rechtsextrem“ auch auf Meinungsäußerungen, die gar keine verfassungsfeindlichen Ziele zum Ausdruck bringen. Die im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen 2021 eingeführte, für die Außendarstellung der Behörde nach wie vor bedeutsame Kategorie der „verfassungsschutzrechtlich relevanten Delegitimierung des Staates“ ist schon weit im Vorfeld wirklicher Verfassungsfeindlichkeit geeignet, die Meinungsvielfalt weiter einzuschränken.
- Das 2014 ins Leben gerufene Programm „Demokratie leben!“ betreibt mit einem Budget von mittlerweile ca. 200 Millionen Euro jährlich unter anderem „Demokratieförderung“ und „Vielfaltsgestaltung“ durch die Förderung entsprechender zivilgesellschaftlicher Organisationen. Dadurch wird die Bandbreite der als „sagbar“ wahrgenommenen Meinungsäußerungen in eine als „politisch korrekt“ empfundene Richtung verzerrt.
- Die staatliche Förderung von Faktencheck-Organisationen hebt die notwendige Unterscheidung zwischen Staat und privaten Medienakteuren auf und unterminiert die Meinungsvielfalt, indem die Neutralität des Staates in Frage gestellt wird. Indirekte „Wahrheitsbehörden“ schädigen die pluralistische Anlage unseres Gemeinwesens.
- Seit April 2024 fällt mit der Neuerung der Disziplinarverfügung der langwierige Disziplinarklageweg weg, wenn ein Beamter unter Verdacht steht, ein Extremist zu sein. Damit gilt faktisch eine Beweislastumkehr. Dies vermag Abschreckungseffekte auch im Fall beamtenrechtlich erlaubter Meinungsäußerungen zu entfalten.
- Der im Februar 2024 vollumfänglich in Kraft getretene Digital Services Act ermöglicht Einschränkungen der Meinungsfreiheit, indem nicht nur illegale, sondern explizit auch nicht rechtswidrige Inhalte in die Risikobewertung der Plattformen einfließen sollen (Erwägungsgrund 84). Auf der Webseite der Bundesnetzagentur, die für die Umsetzung des DSA in Deutschland zuständig ist, heißt es, dass mit Hilfe des DSA „illegale oder schädliche Online-Aktivitäten sowie die Verbreitung von Desinformation (…) leichter verhindert werden“ können. Das Instrument der „Trusted Flagger“ – d.h. staatlich ausgewählte Nicht-Regierungsorganisationen, die als sogenannte „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ Meldungen von Nutzern entgegennehmen – führt dazu, dass die Grenze zwischen staatlichen Institutionen und dem Zusammenwirken frei assoziierter Bürger verschwimmt. Leicht entsteht so eine Atmosphäre des gegenseitigen Denunzierens, die den pluralen Meinungsstreit gefährdet.
Erosion der freiheitlichen demokratischen Ordnung
Die Gefahren, welche von diesen Entwicklungen ausgehen, sind grundstürzend. In einer freiheitlich-pluralen Ordnung muss die Legitimation zeitlich begrenzter Herrschaft stets von „unten“ nach „oben“ erfolgen. Präformieren hingegen staatliche Akteure jenen diskursiven Raum, aus dessen möglichst pluralen Debatten sich ihre Legitimität speist, so wird die demokratische Legitimationskette brüchig.
Das zeigen auch demoskopische Daten. Auf die Frage, ob man seine Meinung frei äußern könne oder es besser wäre, vorsichtig zu sein, antworten immer weniger Menschen mit „Man kann frei reden“. 2025 bekundeten dies in einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach nur noch 46 Prozent der Befragten. Im Jahr 1991 lag dieser Wert bei 78 Prozent.
Insgesamt laufen die gegenwärtigen Einschränkungen von Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit auf eine große Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinaus.
Unsere Forderungen
Als Verfechter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfüllt uns diese Entwicklung mit größter Sorge. Wir fordern deshalb:
- Der öffentliche Diskurs sollte möglichst frei von unbestimmten, pauschal exkludierenden Begriffen wie „Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ sein, um das Meinungsspektrum möglichst weit offen zu halten.
- Der Tatbestand der Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens ist abzuschaffen. Einen weiteren Tatbestand der Journalistenbeleidigung, wie diskutiert wurde, darf es gar nicht erst geben. Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.
- In einer freien Gesellschaft muss jeder mit jedem reden können. Allein schon das Konzept der Kontaktschuld ist einer liberalen Gesellschaft unwürdig.
- Die faktische Beweislastumkehr im Beamtenrecht ist zurückzunehmen.
- Es sollten in Verfassungsschutzberichten keine Meinungsäußerungen aufgenommen werden, die nicht wirklich verfassungsfeindliche Ziele zum Ausdruck bringen.
- Die Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen ist zurückzunehmen. Auf Verschärfungen in Bereichen des Strafrechts, die für Meinungsäußerungen relevant sind, ist konsequent zu verzichten.
- Das Programm „Demokratie leben!“ und die staatliche Finanzierung von Meldestellen sind zu beenden.
- Im zwangsbeitragsfinanzierten Medienbereich ist zu einer pluralen, ausgewogenen Berichterstattung zurückzukehren. Tritt keine Besserung ein, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk so umzugestalten oder abzulösen, dass durch ihn die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht länger gefährdet wird.
- Die staatliche Finanzierung für Faktenchecker-Organisationen ist einzustellen.
- Eine Chatkontrolle darf es nicht geben.
- Dem WHO-Pandemievertrag in der Beschlussfassung vom 14. Mai 2025 ist die Ratifizierung zu verweigern. In den Erwägungsgründen sieht er nämlich vor, sogenannte „Desinformation“ zu bekämpfen. Weil aber die vermeintlich „schädliche Desinformation“ von heute sich morgen als nützliche Information herausstellen kann, widerspricht jenes Ziel dem Prinzip der Revisionsoffenheit wissenschaftlicher Erkenntnis.
- Der Digital Services Act ist grundlegend zu novellieren und seine „Trusted Flagger“ sind abzuschaffen. Auf Begriffe wie „schädlich“ oder „Desinformation“, die politisch instrumentalisiert werden können, ist bei der Regulierung der Internetkommunikation zu verzichten. Diese Begriffe können willkürlich eingesetzt werden, um bestimmte Meinungen aus dem Diskurs auszuschließen, in ihrer Reichweite zu drosseln („Shadow-Banning“) oder rechtlicher Sanktionierung zu unterstellen.
- Wissenschaft darf im öffentlichen Diskurs nicht den Status einer vermeintlich letztinstanzlichen Autorität erhalten. Wissenschaft fußt auf der Revisionsoffenheit ihrer Befunde. So müssen sich auch die Richtlinien der WHO oder des RKI dem kritischen Diskurs stellen. Politik muss die Verantwortung für ihre (Wert-)Entscheidungen selbst tragen und darf sie nicht auf Wissenschaft als autoritative Instanz auslagern („Follow the science“). Es ist für eine institutionelle Trennung von Wissenschaft und Politik zu sorgen. Unbeschadet dessen haben natürlich auch Wissenschaftler das Recht, als Staatsbürger mit eigener Meinung aufzutreten.
- Die Revisionsfähigkeit des wissenschaftlichen Prozesses ist ebenso anzuerkennen wie die immer wieder sich zeigende Revisionsbedürftigkeit politischer Entscheidungen. Wer aber das Bestehen von Demokratie mit dem Vorherrschen einer einzigen politischen Richtung gleichsetzt, zerstört die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerechnet im Namen ihres Schutzes.
Unsere Forderungen verstehen sich als ein Appell, die Grundlagen der freiheitlichen Ordnung neu zu festigen: durch den Schutz des freien Wortes, durch den entschiedenen Rückzug des Staates aus der Sphäre der Meinungsbildung, durch eine Medienlandschaft mit strukturell garantierter Pluralität, und gerade auch durch die Anerkennung, dass Demokratie aus der Vielstimmigkeit von Meinungenund der Möglichkeit von Dissens lebt. Dazu muss Meinungsfreiheit als Abwehrrecht gegenüber dem Staat institutionell zuverlässig gesichert und praktizierte Meinungsvielfalt als zentrales gesellschaftliches Gut anerkannt werden. Wer liberale Demokratie will, muss die freie Rede auf allen Ebenen des politischen Prozesses schützen und kultivieren.
Initiatoren der Berliner Erklärung
Dr. phil. Michael Andrick, Philosoph und Publizist
Prof. Dr. Norbert Bolz, emeritierter Professor für Medienwissenschaft, Kommentator, Publizist
Dr. Carsten Brennecke, Rechtsanwalt für Presse-, Wettbewerbs- und Äußerungsrecht
Prof. Dr. Heike Egner, Humangeographin und Publizistin
Prof. Dr. Michael Esfeld, Ordentlicher Professor für Wissenschaftsphilosophie
Prof. Dr. Ulrike Guérot, Politikwissenschaftlerin und Publizistin
Prof. Dr. Ralf Höcker, Rechtsanwalt und Autor
Alexander Horn, Unternehmensberater und Publizist
Dr. med. Gunter Frank, Arzt und Autor
Kay Ray, Kabarettist
Fabian Nicolay, Kommunikations-Designer und Publizist
Prof. Dr. Marcel Niggli, Ordentlicher Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie
Prof. Dr. Werner J. Patzelt, emeritierter Professor für Politikwissenschaft
Jan Ristau, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und Publizist
Prof. Dr. Günter Roth, Professor für Sozialmanagement im Ruhestand
Andrea Seaman, Geschäftsführer Bündnis Redefreiheit
Prof. Dr. Henrieke Stahl, Professorin für Slawistik und Publizistin
Prof. Dr. Anke Uhlenwinkel, Professorin für Didaktik der Geographie und Wirtschaftskunde
Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt und Publizist
Achim Winter, Moderator und Satiriker
Dr. phil. Christian J. Zeller, Soziologe und Publizist
Erstunterzeichner der Berliner Erklärung
Stephanie Adam, Physiotherapeutin und Frauenrechtlerin
Karin Adrian, Rechtsanwältin
Patrik Baab, Journalist und Politikwissenschaftler
Michael Baitinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
Marcel Barz, Wirtschaftsinformatiker und Datenanalyst
Prof. Dr. Rainer Baule, Professor für Betriebswirtschaftslehre
Sabine Beppler-Spahl, Diplom-Volkswirtin, Publizistin, Vorsitzende Freiblickinstitut e. V.
Prof. Dr. Ralf B. Bergmann, Physiker
Jörg Bernig, Schriftsteller
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Professor für Medizinische Mikrobiologie im Ruhestand
Peter Bickel, freier Journalist, Grafikdesigner, Webentwickler
Martina Binnig, Journalistin und Autorin
Dr. med. Svetlana Bischofs, Fachärztin für Allgemeinmedizin i. R.
Dr. Felix Böllmann, Rechtsanwalt, Director of European Advocacy bei Alliance Defending Freedom International
Dr. med. Jürgen Borchert, Internist, Homöopath, Psychotherapeut
Prof. Dr. Eva Borst, Erziehungswissenschaftlerin
Prof. Dr. Hardy Bouillon, außerplanmäßiger Professor für Philosophie
Prof. Dr. Andreas Brenner, Professor für Philosophie
Mathias Bröckers, Journalist und Autor
Prof. Dr. Aris Christidis, Professor für Informatik i. R.
Prof. Dr. med. Paul Cullen, Arzt und Publizist
Dr. Thomas Darsow, Jurist und Autor
Roberto De Lapuente, Publizist und Redakteur
Dr. Jan Dochhorn, dr. theol., Associate Professor
Sorin Dragoi, Bildgestalter, Filmemacher, Kunsthandwerker
Martina Eberhart, Staatsanwältin i. R., Mitglied im Netzwerk KRiStA
Alfred Emmert, Verleger und Herausgeber
Eva Engelken, Juristin, Gründerin und 1. Vorsitzende Frauenheldinnen e. V.
Christa Ehrhardt-Foitzik, Rechtsanwältin
Georg Etscheit, Autor und Journalist
Dr. Bernd Fischer, Physiker, Publizist und Vorsitzender der Stiftung Meinung & Freiheit
Michael Fischer, im Vorstand der Initiative „1bis19 – Für Grundrechte und Rechtsstaat“
Lisa Fitz, Kabarettistin, Schauspielerin, Autorin
Prof. Dr. Egon Flaig, emeritierter Professor für Alte Geschichte
Prof. Dr. Lothar Fritze, Philosoph und Politikwissenschaftler
Jürgen Fliege, Pfarrer emeritus
Dr. med. Johann Frahm, Internist
Dr. Kai Funkschmidt, wissenschaftlicher Referent
Holger Garbrecht, ehemaliger Geschäftsführer multinationaler Technologieunternehmen
Carlos A. Gebauer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Publizist
Prof. Dr. phil. Frank Göttmann, Universitätsprofessor i. R., Geschichte der Frühen Neuzeit
Matthias Guericke, Richter und Vorstandsmitglied des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte
Dr. Michael Günther, Biomechaniker
Prof. Dr. Gerd Habermann, Wirtschaftsphilosoph und Publizist
Prof. Dr. med. Dr. phil. Dipl.-Psych. Georg Hörmann, emeritierter Professor für Pädagogik/Gesundheitspädagogik
Karin Hark, Vorstandsmitglied des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte
Dr. Norbert Häring, Journalist, Blogger und Buchautor
Waldemar Hartmann, Journalist und Fernsehmoderator
Prof. Dr. med. Steffen Hauptmann, Arzt und Pathologe
Axel Heinz, kaufmännischer Angestellter
Prof. Dr. Detlef Hiller, Professor für Internationale Soziale Arbeit
Prof. Dr. Peter Hoeres, Professor für Neueste Geschichte
Prof. Dr. Stefan Homburg, Professor für Öffentliche Finanzen i. R.
Carsten Jakob, Rechtsanwalt
Ocke Thomas Jürs, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied der Anwälte für Aufklärung e. V.
Dr. Klaus-Peter Kißler, Rechtsanwalt
Dr. Christian Knoche, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied der Anwälte für Aufklärung e. V.
Dr. Manfred Kölsch, Richter a. D.
Prof. Dr. Stefan Kooths, Ökonom, Vorsitzender der Friedrich A. von Hayek-Gesellschaft
Dr. Sandra Kostner, Historikerin, Vorsitzende des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit e. V.
Dipl.-Ing. Dieter Korbely, Bürgerjournalist
Prof. Dr. Boris Kotchoubey, Professor für Psychologie im Ruhestand
Prof. Dr. Walter Krämer, Ökonom und Statistiker
Uwe Kranz, Ltd. Ministerialrat a. D., ehemaliger Präsident des LKA Thüringen
Josef Kraus, ehemaliger Gymnasialdirektor und Lehrerverbandspräsident, Psychologe, Autor
Dr. Hans-Joachim Kremer, Pharmazeut und Medical Writer
Prof. Dr. Klaus Kroy, Professor für Theoretische Physik
Dr. med. Thomas Külken, Facharzt für Allgemeinmedizin
PD Dr. Axel Bernd Kunze, Erziehungswissenschaftler und Publizist
Prof. Dr. Ulrich Kutschera, Evolutionsbiologe, Autor und Komponist
Dr. Jobst Landgrebe, Unternehmensberater und Wissenschaftstheoretiker
Dr. med. Simone Lauer, Fachärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Christian Lehmann, Musikwissenschaftler und Autor
Vera Lengsfeld, Autorin und DDR-Bürgerrechtlerin
Cornelia Letsche, Rechtsanwältin, Mediatorin, Coach
Dr. Katja Leyhausen-Seibert, Sprachwissenschaftlerin und Autorin
Christoph Lövenich, Politologe und Publizist
Prof. Dr. Stephan Luckhaus, Mathematiker
Sebastian Lucenti, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
PD Dr. Stefan Luft, Politikwissenschaftler
Prof. Dr. Christoph Lütge, Professor für Wirtschaftsethik
Dr. Hans-Georg Maaßen, Rechtsanwalt, Präsident des BfV a. D.
Uli Masuth, Komponist, Kabarettist, Klavierist
Prof. Dr. Michael Meyen, Kommunikationswissenschaftler
Prof. Dr. Axel Meyer, Evolutionsbiologe
Prof. Dr. Klaus Morawetz, theoretischer Physiker
Prof. Dr. Gerd Morgenthaler, emeritierter Professor des Öffentlichen Rechts
Alexander Morhart, Journalist und Dozent
Thomas Mayer, Autor, Bürgerrechtler, Mediationslehrer
Annekatrin Mücke, Journalistin
Jürgen Müller, Rechtsanwalt
Jörg Michael Neubert, Verhaltensökonom und Publizist
Wolfgang Neumann, Verleger
PD Dr. phil. Sebastian Ostritsch, Philosoph und Publizist
Dr. med. vet. Peter Patzak, Sachverständiger für Impfverfahren und Impfschäden, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Richard Petersen, Ingenieur, ehemals NDR
Harring Petersen, Produktions-Ingenieur, ehemals NDR
Dr. jur. Beate Sibylle Pfeil, Juristin, ehemalige Europarat-Sachverständige
Tom-Oliver Regenauer, Manager, Produzent, Autor, Journalist
Prof. Dr. jur. Günter Reiner, Professor für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht
Kai Rogusch, Redakteur bei Novo und stellv. Vorstand des Freiblickinstituts
Prof. Dr. Markus Riedenauer, Philosoph
Walter Ruffler, Papiermechanik-Künstler
Martin Ruthenberg, ehemaliger Nachrichtensprecher u. Kulturmoderator beim SWR, Mitglied meinungsvielfalt.jetzt
Michael Sailer, Schriftsteller, Journalist und Künstler
Dr. Thilo Sarrazin, Volkswirt und Autor
Prof. Jochen Schaaf, Dirigent
Helmut Schleich, Kabarettist
Kathrin Schmidt, Schriftstellerin
Enno Schmidt, Künstler, Filmemacher, Autor
Prof. Dr. Andreas Schnepf, Professor für Anorganische Chemie
Univ.-Prof. Dr. Dr. M. Sc. Christian Schubert, Arzt, Psychologe, Ärztlicher Psychotherapeut
Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel, Facharzt für Innere Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Prof. Dr. med. Klaus-Martin Schulte, akademischer Chirurg
Prof. Dr. Michael Schwartz, Professor für Neuere und Neueste Geschichte
Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert, Honorarprofessor für Strafrecht und Rechtstheorie
Prof. Dr. Bernd Simeon, Mathematiker
Tom Sora, Komponist und Publizist
Ole Skambraks, Redakteur, Herausgeber meinungsvielfalt.jetzt
Thilo Spahl, Diplom-Psychologe und Publizist
Prof. Dr. Wolf Stelzner, Psychoanalytiker und Wirtschaftsanalytiker
Roland Stöbe, Richter und Mitglied im Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte
Dr. Wolfgang Stölzle, ehemals ordentlicher Professor für Logistikmanagement
Dr.-Ing. Beate Strehlitz, Bürgerjournalistin
Uwe Tellkamp, Schriftsteller
Alina Teodorescu, Regisseurin und Produzentin
Alexander Teske, Journalist und Autor
Prof. Dr. Ulrich Teusch, Politikwissenschaftler und Publizist
Dr. Paul Tiefenbach, Soziologe und Psychologe
Diana Timpe, Rechtsanwältin für Arbeits-, Familien- und Versicherungsrecht
Prof. Dr. med. Henrik Ullrich, Facharzt für Radiologie
Raymond Unger, Schriftsteller und bildender Künstler
Prof. Dr. Tobias Unruh, Experimentalphysiker
Thomas Wagner, Staatsanwalt, Vorstandsmitglied des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte
Prof. Dr. Dr. Harald Walach, klinischer Psychologe und Wissenschaftshistoriker
Britta Werthmann, Fachanwältin für Familienrecht und Steuerrecht
Holger Willanzheimer, Rechtsanwalt, Oberstaatsanwalt a. D.
Prof. Dr. Martin Winkler, Professor für Chemie
Flavio von Witzleben, Moderator, Journalist, Youtuber
Manfred Zwick, Jurist
Kolja Zydatiss, Autor und Journalist
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Das Volk will es so ! Die Blockparteien CDU-SPD-FDP-GRUEN verfügen über eine stabile Mehrheit von rund 70 !
Der Deutsche war, ist und bleibt der Untertan ! Lasst alle Hoffnung fahren, die ihr hier ein tretet!
Ich habe seit der Zeitenwende ca. 25 Petitionen bei verschiedenen Anbietern unterzeichnet und was sehe ich in der aktuellen deutschen Politik? Sie werden ignoriert, es gilt die Staatsräson und die Vasallentreue zu den USA, basta, koste es, was es wolle, gerne auch tausende Kinder- und Zivilistenleichen. Und der ÖRR versucht uns zu erklären, wer böse und wer gute Menschen sind. Das ist neben der totalen Verdrehung von Tatsachen Rassismus pur. Ich hoffe, dass dieses System demnächst endet, weil es human und wirtschaftlich am Ende ist.
@Wunderlich
Das ignorieren einer Petitiion stellt nicht unbedingt einen Mißerfolg dar.
Betrachten Sie es einfach mal aus einer anderen Sicht: Gleichgesinnte, Mobilsierung, Gegenöffentlichkeit
Warum sollten sich Unseredemokraten um einen Appell kümmern, der nur von genau den „Meinungsverbrechern“ unterzeichnet wurde, die weiter „Hass und Hetze“ verbreiten wollen?
Die Freiheit wird sich nicht mit Unterstützung ihrer Gegner verteidigen lassen. Es wird noch kräftig abwärts gehen, bevor der Alptraum endet – wenn er es tut – und er wird nicht durch einen neuen Konsens enden.
@Heribert Wannsieder
„Warum sollten sich Unseredemokraten um einen Appell kümmern“
Gegenfrage: „Was erwarten Sie denn, dass die Ihnen das Händchen halten?“
Immer diese Erwartungshaltungen trotz Enttäuschungen, nach dem Motto: „Die sollen es für mich richten“
Armer Wurm
http://www.swinging-mescalero.de/winnetou/sm_lang/sm1/sm1_manchmal_treff_ich.mp3
Selber Reporter werden und Farbe in die Welt bringen
http://www.swinging-mescalero.de/winnetou/sm_lang/sm1/sm1_ich_nehme_ein_stueck_kreide.mp3
Statt zu Jammern, sagen Sie sich zunächst lieber
http://www.swinging-mescalero.de/winnetou/sm_lang/sm2/sm2_noch_lange_nicht_kaputt.mp3
@ „Das Menschenbild des Grundgesetzes geht im Anschluss an Humanismus, Aufklärung und Liberalismus von mündigen, eigenverantwortlich handelnden Staatsbürgern aus.“
Eine Gesellschaft die lediglich fähig ist alle vier Jahre ein Kreuzchen auf enen Wahlzettel zu machen soll mündig sein und eigenständig handeln können?
Das bezweifele ich aber sehr
Wer dem Idiotismus folgt wird auch als Idiot behandelt!
„Meinungsfreiheit schützen – Meinungsvielfalt fördern“
Schön, dass R. De Lapuente neben dem intransparenten und offenbar willkürlichen Zensieren seines Overton-Kommentariats noch Zeit gefunden hat, die Petition zu unterzeichnen.
Dieser Staat ist am Ende dank des Totalversagens von CDU, CSU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke …
Die AfD ist e i n e Resultante dieses Totalversagens.
P.S.
Gestern lernte ich, dass die Disziplin „Politische Theologie“ existiert. Bistum Münster, Dr. Johannes Sabel.
Ja. Es gibt ein Problem mit Hass und Hetze, ABER…. Wer sind denn die Haupttäter auf diesem Feld?
Die Politik (plus Medien und Staatsapparat) sind selber diejenigen, die Hass und Hetze zur Staatsreligion erhoben haben. Dass ausgerechnet diese Hetzer sich auf die Fahnen schreiben selbiges bekämpfen zu wollen, ist eine Beleidigung des Intellekts halbwegs intelligenter Menschen. Sie wollen keinen Hass bekämpfen – das Gegenteil ist richtig – sie wollen dem Widerstand leistende Auseinandersetzung bekämpfen.
Ein Beispiel: Enissa Amani hat vor einiger Zeit einen AfD-Politiker einen Nazi genannt (so meine Vermutung), weil dieser pauschalisierend Ausländer (ich meine speziell Schwarzafrikaner) mit (allerlei) Krankheit(en) gleichgesetzt hat.
Daraufhin hat die sog. deutsche „Justiz“ wen, wegen Hass und Hetze verurteilt? Nicht etwa jenen, der Hass und Hetze gegenüber Ausländern betrieben hat, nein Enissa Amani. Sie hat das Urteil erst anerkannt. Als sie dann aber erfahren hat, dass der von ihr Kritisierte straffrei ausgegangen ist, hat sie sich geweigert ihre Strafe zu bezahlen und damals (wie es dann weitergegangen ist, weiß ich nicht) sogar erklärt im Zweifel auch ins Gefängnis zu gehen.
Ähnliches ist mir selber widerfahren. Es geht nicht um den Kampf gegen Hass und Hetze. Genau das eben NICHT. Es geht darum jene auszuschalten, die sich Hass und Hetze in den Weg stellen, vll. auch mal mit polemischen, deutlichen Mitteln.
Warum? Weil das das wichtigste Instrument des Staates ist, da er darauf aus ist Hass und Spaltung in die Gesellschaft zu tragen. Das sehen wir an sämtlichen Stellen, auch in Hollywood.
Es ist auch das wichtigste Instrument der westlichen Geheimdienste, welches sie regelmäßig für die „sozialen“ Netzwerke anwenden. So z.B. zu den angeblichen Vergewaltigungen (wozu es keinerlei Beweise gibt) um 2015 zu Silvester in Köln. Viele Hass schürende Beiträge kamen aus den USA.
Nun… Schauen wir in die Geschichte, womit ich meine Behauptung belegen möchte, dass dies ein wesentliches, wenn nicht das bedeutendste Instrument von Politik, Medien und letzten Endes auch Staatsapparat ist…
-) In den 90ern war es der Hass auf „Asylanten“, welcher maßgeblich durch CDU und Springerpresse geschürt wurde. Damals brannten Häuser, kam es zu Menschenjagden, es gab Tote.
-) Ende der 90er versuchte man die Menschen mit Horrorgeschichten – Assoziationen zum Holocaust – zum Hass anzustacheln, als Flankierung zum geplanten Angriffskrieg auf das damals noch existierende Jugoslawien
-) Ab 9/11 begannen dann übelst brauner Hass und Hetze gegen den Islam mit in der Folge Millionen von Toten in diversen Ländern, insbesondere im Irak, Afghanistan, später auch Syrien, Libyen usw.
-) Mit dem Ausbruch der Finanzkrise ab Ende 2007 begann die Suche nach einem Schuldigen, wobei man bei den angeblich „arbeitsfaulen“ Griechen gelandet ist, ebenfalls braunste und ekelhafteste widerwärtige Hetze durch die deutsche Politik und vielfach auch die Medien
-) 2015 dann Hass und Hetze gegen die Flüchtlinge, erst aus der traditionell rechten Ecke, später auch von allen anderen Parteien weitestgehend übernommen, inklusive Medien
-) schon seit Anfang 2000er einsetzender Hass gegen Putin durch Medien und Politik, heute offener Hass gegen Russen insgesamt. Wenn man Russe ist, kann das bedeuten, dass einem ohne Skrupel Rechte aberkannt werden, man bestohlen wird, was als „Sanktionen“ bezeichnet wird
Zwichendrin gab es noch Hass und Hetze gegen die sog. „Corona-Leugner“ und „Querdenker“, gegen Florida Rolf als Sinnbild für alle Arbeitslosen (anfang 2000er), immer wieder MeToo und andere feministische Hasstiraden sowie diverse Hasstiraden gegen diverse Führer anderer Länder, die sich nicht kolonial unterjochen lassen wollen.
Obiges Beispiel von der deutschen Justiz beweist, dass es nicht um die Bekämpfung von Hass und Hetze geht, sondern darum Politiker und Co davon abzuschirmen ihren Hass in der Bevölkerung auszubreiten. Stattdessen wird jenen Hass angedichtet, die sich dagegen auflehnen. Wer z.B. auch den Genozid von Gaza kritisiert, ist angeblich ein Antisemit.
Dieses ganze Gerede von „Hatespeech“ und Co dient wieder einmal nur dazu, um die Bevölkerung zu täuschen. Das Thema Hass und Hetze wird in Wahrheit gar nicht angegangen, stattdessen deren Befeuerung sichergestellt und staatlich garantiert, sowie diese Erzählung genutzt, um Zensur durchzusetzen, ua gegen jene, die sich echtem Hass und echter Hetze in den Weg stellen.
Noch etwas…
„Unsere Forderungen verstehen sich als ein Appell, die Grundlagen der freiheitlichen Ordnung neu zu festigen: durch den Schutz des freien Wortes, durch den entschiedenen Rückzug des Staates aus der Sphäre der Meinungsbildung, durch eine Medienlandschaft mit strukturell garantierter Pluralität, und gerade auch durch die Anerkennung, dass Demokratie aus der Vielstimmigkeit von Meinungenund der Möglichkeit von Dissens lebt.“
Genau das ist es ja, was Hass und Hetze erst entgegen wirken kann. Wenn wir uns die deutsche Medienlandschaft, Politik. Staatsapparat so anschauen… was passiert denn da? Sie versuchen mit allen Mitteln Russland als böse, als das Monster schlechthin darzustellen. Und wenn dann eine Alina Lipp von der „anderen Seite“ der Geschichte berichtet, dann versucht man sie auszuschalten. Genauso ist es bei Hüseyin Dogru geschehen. Er hat es gewagt die zu Israel gegnerische Seite als Menschen zu betrachten und erscheinen zu lassen. Alina Lipp und Hüseyin Dogru haben also beide etwas gemacht, was zu der geläufigen Hetze, zu dem geläufigen Hass eine Gegenposition darbieten sollte. Sie wollten, dass man sich selber ein Bild auch von der anderen Seite machen kann. Wo geht diese Bundesregierung, die EU und all die anderen üblichen Verdächtigen also bitte her und bekämpfen Hass und Hetze? Sie sind die Wurzel des Übels, was Hass und Hetze angeht. Sie bekämpfen all jene, die sich ihnen, also ihrem Hass entgegen stellen. Sie bekämpfen keinen Hass.
Ich würde sagen die Eliten versuchen umzudefinieren, was Hass und Hetze ist, weil das ihr wichtigstes Instrument ist. Und das wollen sie nicht aus ihren Händen geben.
Sie brauchen den Hass (und Hetze). Das ist allein schon Grundlage für jeden Krieg. Es dient aber auch dazu die Bevölkerung zu paralysieren, sie zu kontrollieren, zu spalten, zu zerstören.
Solche Appelle sind wichtig, obwohl sie unmittelbar natürlich nichts verändern können, aber sie zeigen der Öffentlichkeit die zunehmende Erosion der liberalen Demokratie, die sich voll im Griff des transatlantischen Regimes befindet, das versucht mit moralischen Rechtfertigungen und Repression gegen nationale Interessen ihr Regime aufrecht zu erhalten. Was auf Dauer natürlich nicht funktionieren kann, vor allem nicht mit zunehmendem Wohlstandverlust oder gar Verarmung der Menschen.