Fall Guérot: Westend Verlag kritisiert Umgang mit Wissenschaftsfreiheit

Ulrike Guérot
Heinrich-Böll-Stiftung from Berlin, Deutschland, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons

Der Westend Verlag hat eine Pressemitteilung zur laufenden Kündigungsschutzklage der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot gegen die Universität Bonn herausgegeben. Der Verlag bekräftigt darin seine Unterstützung für die Autorin und betont die Bedeutung von Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit.

Der Westend Verlag hat in einer heute veröffentlichten Presseerklärung Stellung zur Causa Ulrike Guérot genommen. Anlass ist die beim Bundesarbeitsgericht eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde von Ulrike Guérot gegen die Universität Bonn. Guérot und ihre Anwälte wollen damit die bisherigen Urteile des Arbeitsgerichts Bonn und des Landesarbeitsgerichts Köln überprüfen lassen.

Der Verlag, der Guérots letzte vier Bücher veröffentlicht hat, erklärt, er unterstütze das juristische Vorgehen und sehe in dem Fall ein grundsätzliches Anliegen zur Wahrung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Verleger Markus J. Karsten sagte, die Einstufung einzelner Zitierfehler als Plagiate müsse auch im Verhältnis zu anderen wissenschaftlichen Fällen betrachtet werden.

Die Auseinandersetzung um Guérot hat inzwischen internationale Aufmerksamkeit erlangt. Der Europarat behandelt den Fall in einer Studie zur Stärkung der Meinungsfreiheit, die im Dezember 2025 erscheinen soll.

Weitere Informationen und Materialien zum Fall sind unter www.ulrike-guerot.de abrufbar. Hier finden Sie die Presseerklärung des Verlages: Zur Presseerklärung.

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