„Regelungstechnische“ Wiedereinführung der Reichsfluchtsteuer

Bild: Tim Reckmann/ccnull.de/CC BY-2.0

Wie die Finanzbehörden Auswanderer bestrafen.

 

Viele Arbeitnehmer tragen sich mit dem Gedanken, spätestens nach Erreichung des Rentenalters Deutschland zu verlassen. Sie glauben, auch mit wenig Geld an anderen Orten auszukommen – wo es wärmer ist und deutsche Politiker und Bürokraten weit weg sind. In Zeiten von Militarisierung und Einschränkung von Grundrechten ist das ein wunderschöner Traum, aber leider ohne die Finanzämter gedacht. Denn diese bitten seit der Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) die „beschränkt Steuerpflichtigen“ (also ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik) sogar dann zur Kasse, wenn ihre Einkünfte den Grundfreibetrag unterschreiten.

Damit wird, durch die Hintertür, eine Art Reichsfluchtsteuer wieder eingeführt – „regelungstechnisch“ – so redet die Bürokratie diese Gangster-Methoden schön. Wie das geht? Durch einen Taschenspielertrick, indem den Auswanderern dieser Grundfreibetrag – eigentlich ein Schutz zur Sicherung des Existenzminimums – auf ihre Einkünfte draufgelegt wird und somit ein fiktiver Betrag auf dem Papier entsteht, auf den Steuern zu entrichten sind. Das klingt absurd, ist aber Realität und legal dazu.

Die Reichsfluchtsteuer war 1931 verabschiedet worden, kurz nach der Weltwirtschaftskrise. In der Weimarer Republik herrschte aufgrund der Reparationsverpflichtungen des Versailler Vertrags extreme Devisenknappheit, und man wollte Kapitalflucht verhindern. Die Reichsfluchtsteuer sollte den Exodus von Vermögen erschweren und war im Grunde keine Steuer, sondern eine Enteignung, da die Auswanderer auf ihren gesamten Besitz 25 % zahlen mussten. Allerdings betraf das nur Jahreseinkommen über 20.000 Reichsmark, bzw. Kapital über 200.000 RM.

Die Nazis änderten ab 1934 die Bemessungsgrundlagen zu Ungunsten der Emigranten und setzten die steuerliche Freigrenze auf 10 Reichsmark herab. Nun betraf die Reichsfluchtsteuer, die ursprünglich Kapitalflucht verhindern sollte, vor allem politisch und rassisch Verfolgte.

Neue Regelungen nach 1945

Bis heute erschweren zahlreiche Gesetze den Abfluss der in Deutschland erwirtschafteten Vermögen durch Zölle und Steuern, wobei sie meist zwischen „Kapital“ und „Rente“ unterscheiden. Doch in Zeiten, in denen die „Kriegstüchtigkeit“ finanziert werden muss, hat man auch bei kleinen Altersbezügen keine Hemmungen mehr. Nur bei den gutverdienenden Senioren ist man nachsichtig, wenn diese ihren Lebensabend in wärmeren Gefilden verbringen wollen. So sind etwa private Lebensversicherungen von der deutschen Besteuerung ausgenommen, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Und während die Banken jedem Steuerinländer (also mit hiesigem Wohnsitz) automatisch 25 % Kapitalsteuer von seinen Erträgen abziehen und an das Finanzamt weiterleiten, ist der Steuerausländer davon befreit und muss die Zinsen mit niemandem teilen.

Begründet wurde dieser Edelmut den Reichen gegenüber mit der Globalisierung der Finanzströme; denn welcher ausländische Investor würde bei deutschen Banken auch nur einen Cent anlegen, wenn ihm dafür ein Viertel seines Gewinns vom Fiskus abgezogen würde? Zahlreiche Finanzparadiese sehen von dieser garstigen Geste ab, Cayman, Bahamas etc.

Früher mussten ausländische Arbeitnehmer wie Künstler auf Tournee in der Bundesrepublik 25 % ihrer Gage pauschal an den Fiskus abführen, Werbe- und Reisekosten konnten sie nicht geltend machen. Dagegen klagte 2001 ein holländischer Schlagzeuger erfolgreich und änderte damit die Situation für Steuerausländer, jedenfalls theoretisch.

Novellierung nach dem Luxemburger Urteil

Arnoud Gerritse hatte von einem Berliner Radiosender ein Honorar von 6.000 DM erhalten und sollte 1.500 DM Steuern entrichten. Fahrt- und Hotelrechnungen konnte er nicht absetzen, der Freibetrag sei auf ihn, den Holländer, nicht anzuwenden. Er fühlte sich diskriminiert und legte Einspruch gegen den Bescheid des Berliner Finanzamts ein. Der Fall landete 2001 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), und der erklärte zwei Jahre später diese Praxis für rechtswidrig: Steuerausländer dürfen in diesem Punkt nicht schlechter als Steuerinländer behandelt werden; und für Letztere galt und gilt der Grundfreibetrag, heißt es in der sog. Gerritse-Entscheidung. Zitat aus dem Urteil:

„(Es ist) zu beachten, dass ein beschränkt Steuerpflichtiger, der seine Einkünfte im Wesentlichen in Deutschland erzielt hat, (…) genauso wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger besteuert wird, indem seine Einkünfte einem progressiven Steuertarif mit einem Grundfreibetrag unterworfen werden.“

Die Richter sprachen also von “dem Freibetrag unterwerfen” und nicht von “den Freibetrag draufwerfen”. Damit sollte eigentlich feststehen, dass auch für Steuerausländer die progressive (gestaffelte) Besteuerung und der Grundfreibetrag gelten. Doch dieses klare Urteil wollten die deutschen Behörden nicht akzeptieren und suchten nach einem Ausweg. 2009 novellierte die Merkel-Regierung das Einkommenssteuergesetz. Zwar hielt man an einer pauschalen Besteuerung der gelegentlich in der Bundesrepublik tätigen ausländischen Künstler fest, die grundsätzlich 15 % plus Solidaritätszuschlag zu entrichten haben. Danach würde – theoretisch – eine Taylor Swift pro Million Gage etwa 200.000 Euro an den Fiskus abführen müssen. Ob sie dies wirklich tut oder es über verschachtelte Firmenkonstruktionen vermeidet, erfährt die Öffentlichkeit nicht, da hier der Datenschutz und das heilige Steuergeheimnis greifen. Aber wer den holländischen Schlagzeuger Gerritse erneut engagieren will, muss ein Fünftel des Honorars abführen.

Auch ausgewanderte deutsche Rentner gelten als Steuerausländer, obwohl sie aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden sind. Sie müssen ihre Gewinne aus Vermietung sowie ihre staatlichen Renten den Finanzbehörden melden. Nach dem Gerritse-Urteil sollten der Grundfreibetrag auch für sie gelten, aber das Urteil bezog sich nur auf den konkreten Fall des niederländischen Schlagzeugers. Über die dort enthaltenen grundsätzlichen Ausführungen und das Gebot der Nicht-Diskriminisierung setzte sich die Merkel-Regierung hinweg. Sie wollte auch Bezieher sehr geringer Altersbezüge nicht vom Haken lassen und schrieb den § 50 EStG um. Nunmehr schützt der Grundfreibetrag die Ausländer nicht mehr, denn er wird ihnen auf ihr reales Einkommen draufgelegt; damit liegen sie immer über dem Freibetrag. Dies wird, teilte mir die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen auf Anfrage mit, „regelungstechnisch durch die Erhöhung des zu versteuernden Einkommens um den Grundfreibetrag zum Zwecke der Anwendung des § 32a EStG erreicht“.

Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums erklärte mir das so:

§ 50 Absatz 1 Satz 2 EStG stellt sicher, dass der Grundfreibetrag bei beschränkt Steuerpflichtigen keine Anwendung findet. Technisch wird hierzu das zu versteuernde Einkommen um den Grundfreibetrag erhöht. Auf den so entstehenden Betrag wird der Einkommensteuertarif angewandt, welcher das zu versteuernde Einkommen in Höhe des Grundfreibetrags wieder freistellt. Durch diese Berechnung wird sichergestellt, dass der Grundfreibetrag bei einer beschränkt steuerpflichtigen Person letztlich nicht zur Anwendung kommt.“

Dieses Bürokraten-Deutsch ist kaum zu verstehen, aber geltendes Recht, obwohl sich der EuGH klar ausgedrückt hatte. Zur Erklärung beschreibe ich, wie das bei mir, einer beschränkt Steuerpflichtigen (da in Südamerika wohnhaft), angewendet wird. Ich begehe damit einen wahren Tabubruch, denn in diesen Breitengraden kann man zwar Jeden, Jede und Jedes öffentlich nach sexuellen Vorlieben befragen (polygam, queer, non-binär oder am Kronleuchter), aber niemals nach dem Einkommen.

Das Finanzamt macht für mich für das Jahr 2023 folgende Rechnung auf: Jahres-Einkommen aus Vermietung: 7.348 €, dazu die staatliche BfA-Rente von 3.109 € (also 259 € brutto monatlich, wobei mir die BfA 40 Beitragsjahre anerkannt hat, samt Magister, Promotion und jahrzehntelange Tätigkeit als Auslandskorrespondentin für ARD u.a.). Davon gehen einige Pauschbeträge ab, allerdings nicht meine Aufwendungen für die gesetzliche Krankenkasse. Das ergibt einen „Gesamtbetrag der Einkünfte/ zu versteuerndes Einkommen“ von 8.894 €.

Da für das Jahr 2023 der Grundfreibetrag 10.908 € betrug, hätte ich laut des Gebots der Gleichstellung keine Steuern entrichten müssen. Eigentlich, wenn man der Logik und der EuGH-Rechtsprechung folgt. Aber in der Praxis setzt sich der deutsche Gesetzgeber einfach darüber hinweg und hat – so die Worte auf dem Bescheid – „für die Ermittlung der Steuer Ihr zu versteuerndes Einkommen um den Grundfreibetrag von 10.908 € erhöht“. Somit kommt das Finanzamt auf den – „zu versteuern nach dem Grundtarif“ – stolzen Betrag von 19.802 €, obwohl es zwei Zeilen weiter oben mein „zu versteuerndes Einkommen“ mit 8.894 € beziffert hat. Mit anderen Worten: Damit man mein reales Jahreseinkommen von knapp 9.000 € mit Abgaben belegen kann, rechnet man den Freibetrag als Gewinn dazu.

Meine Frage, ob durch § 50 EStG nicht ein fiktives Einkommen erfunden und der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum sichern soll, als Strafzoll eingesetzt werde, wollten weder das Bundesministerium für Finanzen noch die Berliner Finanzverwaltung beantworten.

Mit einem fiktiven Einkommen von 19.802 € muss ich nun 1.905 € Steuern jährlich entrichten, berechnet auf mein reales Einkommen ergibt das einen Steuersatz von knapp 22 % – damit liege ich über der (theoretischen) Besteuerung von Taylor Swift.

Ich muss mir allerdings an die eigene Nase fassen: Diese Berechnung wird schon seit einigen Jahren vorgenommen, allerdings mit viel geringeren Tarifen. Ich hatte es durchgehen lassen, denn die Lektüre von Steuerbescheiden hebt nicht gerade die Laune, und einen Steuerberater hatte ich nie. Ich handelte mit demselben Gefühl von Ohnmacht, weshalb Besitzer von Sterne-Restaurants dem Schutzgeld-Eintreiber die geforderten Scheine zustecken, unter dem Motto: einmal zahlen und das ganze Jahr Ruhe haben. Dass ich nun aber von meiner 259-€-Rente 22 Prozent abführen soll, das sehe ich nicht ein. Ich habe Einspruch gegen den Bescheid eingelegt.

Ich habe die Finanzbehörden nach der Befreiung der ausländischen Finanzspekulanten von ihrer Steuerpflicht gefragt, denn in der Diskussion um die Novellierung des § 50 EStG wurde argumentiert, dass Steuerausländer einen Vorteil besäßen, weil sie keine Kapitalertragssteuer zahlen, die die Banken den Steuerinländern automatisch abziehen. Mein Einwand, dass der Gesetzgeber diesen Vorteil ausgleichen könnte, indem er die real verdienten Zinsen aus dem Kapitalvermögen besteuert – aber nicht, indem er den Kleinverdienern frei erfundene Einnahmen (Grundfreibetrag) aufbrummt und ihm sozusagen die Steuerpflicht von Anderen auferlegt. Ich erntete eine peinliche Antwort: Bei Erlösen aus inländischem Grundbesitz wie Vermietung müsse auch der beschränkt Steuerpflichtige Kapitalertragssteuer entrichten. Ja, das weiß ich, bei Grundbesitz ja, aber nicht bei den meisten Finanztransaktionen, und alle Banken schicken ihren Kunden mit Auslandswohnsitz automatisch den Antrag auf Freistellung.

Beantwortet wurde meine Frage, ob beschränkt Steuerpflichtige nunmehr Abgaben für Minirenten zahlen müssen. Ja, das müssen sie, denn diese werden ebenfalls um den Grundfreibetrag erhöht. Also: Wer 120 € im Jahr BfA-Rente bekommt, dem schlägt das Finanzamt den Freibetrag drauf und erfindet damit ein-zu-versteuerndes-Einkommen von 11.028 €, das den Grundfreibetrag übersteigt. Es sei denn, der im Ausland lebende Rentner gibt weiter als inländischer Arbeitnehmer seine Steuererklärung ab, samt Bürokratie, Elster und Beamten, die ihre Bescheide nach Übersee mit der Schiffspost verschicken und das Konto pfänden, wenn ihre Forderungen nicht rechtzeitig bedient werden (können). Dies passierte mir Anfang des Jahres… Es gibt kein Entrinnen, gerade nicht für die Kleinverdiener, die sich die Frechheit herausgenommen haben, dieser wunderbaren Republik den Rücken zu kehren.

Ob § 50 EStG nicht – wie einst die Reichsfluchtsteuer – Rentner mit Kapitalflüchtlingen gleichsetzt und Auswanderer bestraft? Nein, behauptet das Bundesministerium für Finanzen, der Paragraph habe „keinen Strafcharakter“. Aber dass mit diesem Paragraphen erfundene und nicht reale Einkommen besteuert werden, wurde nicht dementiert. Und unsere historische Erfahrung lehrt, wie „regelungstechnischen Maßnahmen“ enden.

Gaby Weber

Gaby Weber
Weber studierte Romanistik und Publizistik an der Freien Universität Berlin und promovierte 1982 am Lateinamerika-Institut. Seit 1978 ist die Mitgründerin der taz als Journalistin und seit 1986 als freie Korrespondentin tätig, zuerst aus Montevideo und ab 2002 aus Buenos Aires. Außerdem hat sie mehrere Reportagen und umfangreiche Recherchen zur Geschichte nachrichtendienstlicher Aktivitäten veröffentlicht. 2012 erschien ihr Buch „Eichmann wurde noch gebraucht“.
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37 Kommentare

    1. Saubere Gebäude kennt man heute ja eigentlich nur von Aufnahmen aus den
      Schurkenstaaten Russland, China und dem Iran. Ich denke hier hat die KI nachgeholfen.

  1. Noch nicht so drastisch wie in Israel oder Ukraine, wo es gesetzlich verboten ist. Illegal.
    Die wissen wohl, dass man dieses scheiß Land verlassen will, wenn man die Möglichkeit hat.
    Nicht erst im Rentenalter.
    Was ein beschissenes Land das mal wieder geworden ist.

    1. Hier mal ein interessanter Vergleich zwischen DDR und heute:
      Wer damals was falsches sagte, konnte u.U. in den Knast kommen („sozialistische“ Art der Bestrafung).
      Wer heute was falsches sagt, läuft Gefahr, „gecancelt“ zu werden (kein Bankkonto mehr, keine Aufträge, gar Kündigung) usw.. Ihm wird also die wirtschaftliche Lebensgrundlage entzogen (kapitalistische Art der Bestrafung).
      Wer in der DDR „illegal“ das Land verlassen wollte, kam auch in den Knast. Wer das heute will und das nicht gern gesehen ist, dem wird diese Art der „Reichsfluchtsteuer“ laut Artikel aufgebrummt.
      Der Kapitalismus ist cleverer. Warum Leute in den Knast stecken, das KOSTET doch nur Geld. Besser, ihnen einfach Geld und Vermögen wegnehmen. Ist viel wirkungsvoller.

  2. SPD-Manifest zum Frieden in der Ukraine durch Verhandlungen mit Russland
    Frieden statt NATO

    http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29524

    Von Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait

    Die ZDF-Sendung von Maybrit Illner am 12.06.2025 wurde offensichtlich von dem lang ersehnten, kürzlich veröffentlichten SPD-Manifest „Friedenssicherung in Europa durch Verteidigungsfähigkeit, Rüstungskontrolle und Verständigung“, veranlasst, in dem es auch um Frieden in der Ukraine durch Verhandlungen mit Russland geht.

    Die Fragen von Maybrit Illner in dieser Sendung waren zutreffend. Sie verlangte nach präzisen Antworten.

    Somit konnte das Narrativ der Teilnehmer und die peinliche Inkompetenz des Verteidigungsministers bloßgestellt werden.

    Nicht die Völker sind böse. Nur einzelne dumme Individuen sind es. Es war aufklärerisch von Maybrit Illner, das SPD-Manifest zu zitieren.

    Das Konzept der gemeinsamen Sicherheit, der einzige verantwortungsbewusste Weg

    Darin lautet der wichtigste Absatz: „Von einer Rückkehr zu einer stabilen Friedens- und Sicherheitsordnung in Europa sind wir weit entfernt. Im Gegenteil:

    In Deutschland und in den meisten europäischen Staaten haben sich Kräfte durchgesetzt, die die Zukunft vor allem in einer militärischen Konfrontationsstrategie und hunderten von Milliarden Euro für Aufrüstung suchen.

    Frieden und Sicherheit sei nicht mehr mit Russland zu erreichen,

    Die NATO ist alles andere als eine Organisation für den Frieden, denn sie steht für Angriffskriege, also Völkerrechtsbruch, für Bedrohung und massenmörderische Verbrechen. Allein der Jugoslawien-Krieg 1999 ist ein schändlicher Beweis dafür.

  3. Danke für die Info. Das ist so gut wie unbekannt.

    Hat das einen politischen Docht? Qui bono? Mir will da durchaus etwas einfallen. Vor 10, 15 Jahren zog es erzürnte Deutsche ins Ausland. Denn hier, in Deutschland, käme demnächst der Crash und vor dem sei man sicher, wenn man sich in möglichst abgelegene Gebiete flüchtet. Ich habe diese Berichte eine Zeitlang gelesen. Es war nicht so, wie sich die Herrschaften das vorgestellt hatten. Da kann man sich üble Krankheiten zuziehen, wenn man einfach ins Wasser springt. Und man fand seltsames Getier. Aber nie ein Wort der Kritik an den Crash-Propheten, die durchweg dem rechten Spektrum angehörten. Die leben ja noch. Ernst Wolff, Markus Krall, Oliver Janich, um die Wichtigsten zu nennen. Wie ihre Fans so sind, hat ihnen die Fehlprognose nicht im Geringsten geschadet.

    Wenn aus dieser Besteuerung, entgegen der EU- Richtlinie verstoßen wird, was hätte dann das für ein Motiv? Nun, die Rechten sollen hier bleiben. Wenn es ein politisches Motiv gibt, dann dieses.

  4. Also ein klassisches Betrugsschema im Unrechtsstaat Deutschland. Im Erfinden von virtuellen Einkommen sind diese kranken Beamten wirklich gut. Man kann diesem Unrechtsstaat nur ein schnelles Ende wünschen, Nazideutschland sollte endlich untergehen, vor allem seine Beamtenschaft.
    Hat schon mal jemand das Finanzamt auf die Auszahlung des virtuellen Einkommens verklagt? Sollte doch möglich sein.

    1. Das mit den Beamten in den unteren Rängen war einmal. Da hat es z.B. noch
      bei der Bahn funktioniert. Heute findet man nur noch Beamte in den höheren
      Rängen, die oft auch noch oft schnell von aussscheidenden Politikern in diesen
      Status versetzt werden. Die Grünen haben noch schnell fast 1000 „Freunde“ in
      gehobene Beamtenverhältnisse befördert. Was die machen weiß keiner so genau.

  5. Aus diesem Land kommt einfach nichts, worüber man sich nicht aufregen könnte. Man sollte a) seinen Frieden damit finden und b) alles unternehmen, sich dem zu entziehen.

    Also in Deutschland eine Firma zu gründen ist einfach nur noch dumm.

  6. Die Steuerpflicht seit dem ersten Euro ist doch eigentlich ungewöhnlich.
    Steuerfreibeträge gibt es in vielen Ländern und der Sinn ist es kleine Renten oder Einkommen nicht zu belasten. Es müsste derselbe Steuerfreibetrag wie in den Niederlanden gelten.

    Man kann also argumentieren dass wenn das Ausland einen Steuerfreibetrag hat dieser beizubehalten ist. Die Einkommenssteuer ist eine andere Steuerart ist als die Kapitalertragssteuer.

    Als zumutbar erscheint die Einschaltung von Anwalt wenn es um solche Grundsatzfragen geht.
    Insbesondere muss man die bekannte „freiwillige“ Steuerlast des Mittelstandes erwähnen die geduldet wird. Ob man damit eine Steigerung von Arbeitnehmer-Einnahmen durch Schwarzarbeit erreichen will ist zu bezweifeln.
    Ein qualifizierter beruflich tätiger Mensch hat seine Mitgliedsbeiträge geleistet. Eine Mehrleistung ist nicht zu erwarten. Es soll mehr bezahlt werden auf etwas wofür es dann keinen Anspruch gibt.

    Seltsam erscheint einem das Verhalten von den Ländern. Anstatt ohne Meinung die Verwaltung zu tätigen wird die Lebensgestaltung von Einwohnern beurteilt.

    „Doch in Zeiten, in denen die „Kriegstüchtigkeit“ finanziert werden muss, hat man auch bei kleinen Altersbezügen keine Hemmungen mehr. “
    Die über 43 Milliarden die für die Ukraine bezahlt wurden waren für Sozial- und Familienausgaben gedacht. Man sollte meinen dass man mit dem eigenen Geld nicht so locker umgeht wenn es nichts zu holen gibt. Die nächste Provokation wird eher nicht von der Ukraine ausgehen.

    Das entspricht auch nicht der Realität im Ausland wo Kosten für private ärztliche Versorgung üblich sind.

    Die Möglichkeit in einem anderen Land zu leben darf man sich nicht nehmen lassen.
    Die Globalisierung ist nicht nur für Produkte gedacht.

    1. doch, die ist nur für waren gedacht. natürlich auch für waren arbeitskraft, die sich mal eben in mallorca austoben wollen als kompensation für ein deutsches arbeitsleben. aber sicher nicht für auswanderer! das ist ja sozusagen höchstverrat am vaterland und gehört unterbunden. die bezahlen ja sozusagen ihre steuern dem FEIND. besser man nimmt sich noch was man kann von diesen abtrünnigen, so der deutsche verfassungsverstand.

    2. Na, den Freibetrag hat man doch gewährt! Allerdings erst, nachdem man ein fiktives Einkommen in derselben Höhe aufaddiert hat, womit das gesamte, echte Einkommen „steuerpflichtig“ wurde…..

      Da sag noch mal einer, deutsche Beamte wären nicht kreativ!

  7. Liebe Frau Weber,

    wenn Sie keine (oder nur geringe) Einkünfte im Ausland haben, sondern nur in Deutschland, können Sie übrigens auf die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtige stellen, dann zahlen Sie diese Steuer nicht.

    Ansonsten geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie in Ihrem Wohnsitzstaat den Grundfreibetrag bekommen. Bekäme man den überall, könnte man zB in jedem EU-Staat 10.000 Euro verdienen {jetzt mal unter der Fiktion, die Tarife wären überall die selben} und hätten 260.000 Euro völlig steuerfrei – das wäre gegenüber anderen Steuerpflichtigen mit dem selben Einkommen in einem einzigen Land ja ungerecht, oder meinen Sie nicht?

    1. Das war auch mein Gedanke, denn in der Erläuterung zum ESt-Bescheid steht, dass Frau Weber als beschränkt steuerpflichtig behandelt wurde. Dagegen hätte sie innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch einlegen können.
      Ich möchte nicht als Besserwisser erscheinen, aber gerade Einkommensteuerfälle mit Auslandsbezug sind komplex, so dass der Gang zum Steuerberater sinnvoll sein kann.

    2. hallo firmian,
      dass diese möglichkeit besteht, schreibe ich in dem artikel ja. aber das ist 1. nicht der realität entsprechend, denn der auswanderer lebt ja nicht faktisch in deutschland sondern woanders. und 2. ist Ihre rechnung quatsch, denn ich habe, wie im artikel beschrieben, keine einwände gehabt, einnahmen aus vermietung meiner wohnung zu versteuern, aber sehr wohl meine rente. und diese rente bezieht sich auf 40 berufsjahre – anerkannt von der BfA. wer will, nach Ihrer rechnung, in 26 ländern einen 40-stunden-job über 40 jahre ableisten? hier geht es um die besteuerung von mini-renten, und ein arbeitnehmer hat EINEN beruf, den er sein leben lang ausübt. und 3. hier wird eine vollkommen neue besteuerung eingeführt, nämlich ein frei erfundenes einkommen! und das kann morgen so hoch angesetzt werden, dass von der minirente nicht mehr 78 prozent übrig bleiben wie bei mir, sondern gar nichts mehr. die nazis haben das so gemacht. Auch Ihre einkommen können einfach mit einem frei erfundenen betrag belegt werden – und was machen Sie dann? schöne grüße, gaby weber, die autorin

      1. Liebe Frau Weber, danke für Ihre Antwort!

        Ich bin übrigens selbst davon betroffen, denn ich lebe als Deutscher im Ausland und habe deutsche Vermietungseinkünfte.

        Und ich habe auch diese Hinzurechnung eines „fiktiven Einkommens“. Aber ich sehe das ein, da ich in meinem Wohnsitzstaat (Österreich) bereits den Freibetrag konsumiere. Würde sich mein Vermietungsobjekt in Österreich befinden, hätte ich das ja auch in meiner Steuerprogression drin.

        Klar, 10.000 Euro pro EU-Staat mit Erwerbseinkünften unwahrscheinlich, aber Immobilien in 26 Staaten könnte man ja haben.

        Den Satz „1. nicht der realität entsprechend, denn der auswanderer lebt ja nicht faktisch in deutschland sondern woanders.“ verstehe ich leider nicht. Meinen Sie, weil der Auswanderer die deutsche Infrastruktur nicht in Anspruch nimmt, sollte er in Deutschland gar nicht steuerpflichtig sein? (Bei Firmenpensionen wäre das übrigens so. Bei Sozialversicherungsrenten haben sich die meisten Doppelbesteuerungsabkommen darauf verständigt, im Quellenstaat zu versteuern.).

        Und wo ist der grundlegende Unterschied zwischen Vermietungseinkünften und Renten in bezug auf den Ort der Versteuerung (also nach Ihrer moralischen Vorstellung, nicht nach der Rechtslage).

        Die Wegzugsbesteuerung („Reichsfluchtsteuer“) betrifft ja nicht laufende Einkünfte, sondern den Abzug von Kapital, aber ich nehme an, das ist Ihnen bewusst und die Gemeinsamkeit besteht in der Besteuerung von Auswanderern.

  8. Ist ja ganz nett, was die Ukraine da hat. Aber Russland hat von alledem ein großes Vielfaches. Da war doch dieser Oligarch Chodorkowski, der das russische Öl an den Westen verscherbelte, ohne dem Staat auch nur einen Rubel zu bezahlen. Der war nach dem Geschmack des Westens, im Sinne von John McCain, der Russland für eine Tankstelle hielt, die sich irrtümlich als Staat bezeichnete. Diesen C. zu verhaften, war natürlich eine Untat, mit der Putin den Westen schwerstens vor den Kopf stieß. C. war ab da ein Freiheitskämpfer. Als ihn Putin begnadigte, ging er nach London, wo schon ein ganzes Rudel russischer Oligarchen gelockt wurden. Um mit dieser Kapitalflucht die russische Wirtschaft zum Einsturz zu bringen. Hat auch nicht geklappt.
    Wie ging man denn in der Ukraine zu Werke? Der geflohene Präsident Janukowitsch sei korrupt gewesen. Schon daran zu sehen, dass direser ein Anwesen mit einem Privatzoo hatte. Ein Beispiel, wo sich dieser an Staatseigentum vergriffen hatte, wurde nie geliefert. Der Privatzoo genügte. Auf diesem Niveau war die Westpresse da schon angekommen.
    Überhaupt, diese Korruption. Der neue Staatsanwalt erlies reihenweise Anklagen gegen private oder staatliche Unternehmen wegen Korruption. Worauf deren Werte gegen Null tendierten und „Investoren“ wie Soros ein Schnäppchen machen konnten. Aber das eigentliche Ziel war Russland. Dort wollte man dasselbe tun.

    Um die russische Wirtschaft zum Zusammdnbruch zu bringen, musste die Ukraine alle Handelsbeziehungen zu Russland abbrechen. Das geschah nach dem Abschuss von MH17. Aber was war? Das ukrainische BIP brach um 50 Prozent ein, während Russland wieder mal seine Resilienz zeigte.

    Das ist nun das Resultat des seit 2014 andauernden Kriegszustandes. Die NATO bekommt die russischen Rohstoffe nicht. So viel steht jetzt fest. Zugeben, dass sie verloren haben können sie natürlich nicht. Deshalb diese dummen Mätzchen mit der Aufrüstung.

    1. Naja die Ukraine war auch wirtschaftlich nicht so wichtig für Russland. Das einzige, was wirklich weh taz war der Zugang zu einigen wenigen Hochtechnologieprodukten, die schon seit Sowjetzeiten in der Ukraine hergestellt wurden wie Rakezentriebwerke. Aber ansonsten war das verlorene Handelsvolumen für Russland nur ein Furz.

      Aufgerustet wird jetzt, weil man mit aller Gewalt doch noch den Endsieg erringen will. Fernsehsendungen über Wunderwaffen werden ja auch schon ausgestrahlt. Kommt mir alles so bekannt vor.

  9. Liebe Frau Weber, danke für die Einblicke. Selten so pointiert dargestellt!

    Und bei der Zuordnung eines fiktiven Einkommens zu Ihrem echten Einkommen möchte ich schon gern den Finanzbeamten nach den entsprechenden Paragraphen der Verwaltungsvorschrift befragen, die er dafür benutzt hat. Meine Finanzbeamten haben die zur Begründung immer schön angeführt (anführen müssen) – Ihrer aber nicht? Finde ich nicht komisch…
    Was passiert übrigens, wenn jemand seinen deutschen Pass abgibt? Immer noch steuerpflichtig? US-Amerikaner ja, wie ich mich dunkel erinnere…

    1. das finanzamt beruft sich auf § 50a EStG, das steht doch im Artikel!
      in deutschland ist die staatsbürgerschaft nicht relevant für die besteuerung, in den usa ist das anders.

      1. @ gaby weber
        Das Finanzamt hat Sie als beschränkt steuerpflichtige Person eingestuft und damit verlieren Sie Ihren Anspruch auf den Steuerfreibetrag. Das ist keine fiktive Erhöhung Ihres Einkommens. Sie werden nur für die Gesamtheit Ihres Einkommens steuerpflichtig.

  10. So lange ich noch irgendwas Essbares bei mir habe und einen Wanderstab, verteidige ich dich bis auf mein Blut, wenn es sein muss, von Algerien bis Südafrika, wo immer auch deine Seele ihr letztes GPS-Signal empfängt. Be glücklich, have something to do und ärgere dich nicht zu viel, dann lebst du länger. Nicht klein kriegen lassen, Stillstand bedeutet Untergang.

    Falls du es dir mit dem Auswandern in Anbetracht der Umstände dagegen noch überlegen solltest, wäre das in meinen Augen auch absolut keine Schande.

  11. Der Staat braucht immer mehr Geld. In der Berliner Zeitung stand am 5.7.25 auf S.. 29 dass nur die Bundesverwaltung seit 2017 um 40.000 Beamte / Bedienstete gewachsen ist(um 30 Prozent).

  12. Es mag Stirnrunzeln bereiten, aber der Steuerbescheid ist nach meinem Resümee eine verkappte Empfehlung des Sachbearbeiters, dass Mietobjekt schnellstmöglich zu verkaufen. Kopfnüsse können hart sein, aber auch lehrreich.

  13. Andererseits gibt es Personen wie den Hauptaktionär von TUI, Hapag-Lloyd und Besitzer von Kühne und Nagel Michael Kühne der seinen Haupt- und Steuersitz in der Schweiz (Schindellegi, Gemeinde Feusisberg, Kanton Schwyz) hat sich aber gerne als „Hamburger Mäzen“ ausgibt. Was er ja auch kann wenn er in Hamburg keine Steuern zahlt und der Stadt Hamburg stattdessen eine Oper aufdrückt (Hamburg soll nach Kühne eine neue Oper bekommen die er finanziert, dafür muß Hamburg die alte Oper aufgeben und den Hochwasserschutz der neuen Oper selbst übernehmen). Es ist eben ganz praktisch wenn man einerseits vom Faschismus profitiert hat und die Profite in der Schweiz gesichert hat. Kühne ist nicht allein, seit den 1970er Jahren wurden Unternehmen wie Metro von ihren Besitzern in die Schweiz verlagert um den deutschen FIskus zu entkommen. Oder nehmen wir den „deutschen Rennfahrer“ Ralf Schumacher mit Wohn- und Steuersitz Österreich. Boris Becker der sein Einkommen in Monaco versteuert hat. Kann es nicht sein das da gerade etwas wieder rückgängig gemacht wird? Natürlich fangen die nicht oben an bei den Kühnes-Beckers-Schumachers und deren Einkommensklasse. Aber vielleicht ist das ein Trend …

  14. Fiktive Einkommen… mir kommt das bekannt vor.

    Eine Freundin, die selbständig war, hat das in einem anderen Zusammenhang auch mal erlebt. Sie mußte sich einer geplanten OP unterziehen, und fiel damit für einen Monat aus der Erwerbsfähigkeit raus. Ich riet ihr, für die Zeit HartzIV zu beantragen. Da sie ein Einkommen im unteren Bereich hatte, erschien mir das sinnvoll, ja geboten, denn von welchen Ersparnissen hätte sie den Monat überleben sollen? Und Krankengeld/Lohnfortzahlung/Arbeitslosengeld erhielt sie ja nicht.

    Das Sozialamt (bzw. die „ARGE“) wollte dann auf einmal die Einkommensbescheide der letzten 2 Jahre haben. Das kam ihr zwar seltsam vor, aber sie gehorchte. Und dann kam, womit keiner rechnen konnte: Die ARGE „errechnete“ aufgrund der Vorjahreseinkommen im fraglichen Jahresmonat ein fiktives Einkommen in gleicher Höhe für den Krankheitsmonat, und lehnte die Zahlung mit der Begründung ab, daß ja dann genügend Einkommen vorhanden sei. Wohlgemerkt: Die Krankschreibung für den Monat lag dem Amt vor!

  15. Das mit dem „fiktiven Einkommen“ kenne ich von der Krankenkasse.
    Auch wenn Du keinerlei Einkommen hast, gehen die von einem „fiktiven Einkommen “ aus.
    So können Deine letzten Ersparnisse auch noch für die Krankenkassen Beiträge draufgehen.
    Und die Pfänden auch schnell.
    Das wußte ich alles gar nicht. Im ÖRR wurde mir das nie eklärt.

    1. deshalb wurde das ganze wie bei der kfz steuer ja vor jahren in die hände des zolls gegeben, da diese mit ihren hoheitlichen rechten sofort das konto pfänden dürfen, ganz im gegensatz zum „gerichts“vollzieher, stichwort staatssimulation & konkludentes handeln (die schein beamten des zolls dürfen es auch nicht, aber sie tun es weil sie es können).
      passiert mir inzwischen mehrmals im jahr, aber ich mache es inzwischen vorsätzlich, um maximalen aufwand bei den beiden mafia ablegern zu erzeugen. und nein, es wird dadurch nicht teurer, da mahngebühren zum einen nicht eingefordert werden können und selbst der zoll es erstaunlicherweise nicht macht!

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