Nicht konservativ, sondern dumm

Deutscher Grenzübergang bei Sebnitz
Lupus in Saxonia, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Der Konservativen ist der Rechtsstaat heilig, aber nur, wenn er „richtig“ urteilt.

Nikolaus Blome, Chefredakteur von NTV und Kolumnist im Spiegel, ist bekennender Konservativer – und natürlich ein Verteidiger des Rechtsstaates. „Heilig“ sei ihm als Konservativem sogar der Rechtsstaat – aber offenbar nur dann, wenn es zu seinen Vorurteilen passt. Richter haben dennoch nicht immer Recht, fühlt er sich bemüßigt zu bemerken, weil, wie könnte anders sein, das Berliner Verwaltungsgericht allen Konservativen und Rechten in Sachen Grenzschutz eine geistige Kopfnuss verpasst hat, von der sie sich nur schwer erholen (hier beschrieben).

Pfeifen im Walde

So war die politische Reaktion auf das Urteil rechts von der Mitte auch von Panik gekennzeichnet. Es sei eine Entscheidung über einen Einzelfall, was das erste Argument, das man aus der Tasche zog. Andere wussten, dass die Richter allesamt grün angehaucht sind und schon deswegen das Urteil keinen Bestand haben könnte. Die Dritten argumentierten, das Urteil sei zweifelhaft, weil die Somalier, um die es ging, man höre und staune, professionellen rechtlichen Beistand gehabt hätten. Kein Argument ist zu blöde, als dass man es in diesem Fall nicht gegen die Entscheidung eines unabhängigen Gerichts anführen könnte.

Inzwischen hat selbst Bundesinnenminister Dobrindt gemerkt, dass das mit dem Einzelfallurteil nicht stimmt und er auch in der Hauptsache vor diesem Gericht verlieren wird. Er verweist jetzt auf den Europäischen Gerichtshof, der ja letztlich entscheiden müsse – und sicher auch „richtig“ entscheiden werde. Aber auch das ist nur das berühmte Pfeifen im Walde. Alle ahnen, dass das Berliner Gericht vollkommen Recht hat und wollen nur Zeit gewinnen.

Die von der CDU/CSU angestrebten Zurückweisungen sind eindeutig ein Verstoß gegen europäisches Recht. Schlimmer aber ist, dass sie, und das kann jeder Mensch mit Verstand ohne weiteres erkennen, ein Verstoß gegen ein elementares Menschenrecht sind, nämlich das Recht, nicht dadurch rechtlos zu werden, dass sich keine staatliche Institution für zuständig erklärt. Niemand, der einmal in das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts hineinschaut und seine fünf Sinne beisammen hat, kann das bestreiten. Dort steht wörtlich – und offenbar völlig losgelöst vom Einzelfall (S. 15):

„Anliegen des Dublin-Systems ist, eine sogenannte „refugee in orbit“-Situation zu vermeiden, in der sich kein Mitgliedstaat für die sachliche Prüfung des Asylantrags als zuständig ansieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2021 – 1 C 39.20 – juris Rn. 15). Daraus ergibt sich als wesentlicher Grundzug, dass kein Mitgliedstaat eine rein negative Zuständigkeitsentscheidung treffen darf, sondern stets die Zuständigkeit des anderen Staates positiv begründen muss, bevor ein Asylsuchender auf die Schutzgewährung durch einen anderen Mitgliedstaat verwiesen werden kann.“

Der heilige Rechtsstaat?

Genau den „refugee in orbit“ (den Flüchtling im freien Raum) aber wollten CDU und CSU von Anfang an. Das war und ist das einzige und klar definierte Ziel der einseitigen Grenzkontrollen. Zurückweisen ohne wenn und aber. Deutschland will das Anliegen der Asylbewerber nicht prüfen, sondern es will ohne jede Prüfung zurückweisen, ganz gleich, was dann mit dem Asylbewerber passiert. Das einzige Zugeständnis, dass die CDU der SPD in den Koalitionsverhandlungen gemacht hat, ist, dass man mit den Nachbarländern reden will, um in der Frage womöglich einen Konsens zu erzielen. Deswegen ist Merz sehr bald nach Polen gereist. Doch auch das wird vom Gericht absolut überzeugend zurückgewiesen:

„Die Geltung der Dublin-III-Verordnung und die damit verbundenen Pflichten lassen sich nicht durch bilaterale Vereinbarungen abbedingen. Es handelt sich um eine vom europäischen Gesetzgeber in Kraft gesetzte Verordnung, die nicht zur Disposition einzelner Mitgliedstaaten steht. Aus diesem Grund können sich aus dem „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden“ vom 15. Mai 2014 (BGBl 2015 II S. 234) – entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin – keine abweichenden Rechtsgrundsätze ergeben (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010 – C-546/07 – juris Rn. 42; VG München, Beschluss vom 4. Mai 2021 – M 22 E 21.30294 – juris Rn. 85 ff.).“ (S. 16)

Nur darum geht es. Und genau deswegen ist das Urteil so wichtig. Deutschland will für sich in Anspruch nehmen, was kein Staat dieser Welt in Anspruch nehmen darf, der sich Rechtsstaat nennt, nämlich Menschen (und es geht hier um Menschen!) die Möglichkeit zu nehmen, ihr Recht (mit sachverständiger Hilfe selbstverständlich) vor einem ordentlichen Gericht einzuklagen.

Konservative, die behaupten, ihnen sei der Rechtsstaat heilig, sind mit allergrößter Vorsicht zu genießen. Im gleichen Atemzug behaupten sie nämlich, Deutschland könne sich über europäisches Recht hinwegsetzen und man könne Menschen den Rechtsschutz nehmen, indem man sie von einer Grenze zur anderen schiebt. Wenn sie schließlich im Rechtsstreit gegen den Rechtsstaat verlieren, haben sie unmittelbar das Geschäft der extremen Rechten betrieben, für die der Rechtsstaat keineswegs heilig ist. Weil sie zeigen wollen, dass sie genauso skrupellos sind wie die richtigen Rechten, sind die Konservativen bereit, den Rechtsstaat zu schleifen. Das ist nicht konservativ, das ist einfach dumm.

Dieser Artikel erschien erstmals auf Flassbecks »Relevante Ökonomik«.

Heiner Flassbeck

Heiner Flassbeck studierte Volkswirtschaft in Saarbrücken und wurde 1987 an der FU Berlin promoviert. Er arbeitete im Stab des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und danach im Bundesministerium für Wirtschaft. Im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin war er von 1988 bis 1998 Leiter der Abteilung Konjunktur. Im Jahr 1998 wurde Heiner Flassbeck zum beamteten Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen ernannt. Von August 2003 bis Dezember 2012 war er bei UNCTAD in Genf Direktor der Abteilung für Globalisierung und Entwicklungsstrategien. Mit Friederike Spiecker zusammen hat er in den Jahren 2020 und 2022 einen „Atlas der Weltwirtschaft“ herausgebracht, der bei Westend erschienen ist. 2024 erschien sein Buch: Grundlagen einer relevanten Ökonomik ebenfalls bei Westend.
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54 Kommentare

  1. Welcher Rechtsstaat soll das in Deutschland sein? Der, der von der Leyen zwingt, ein Urteil zu akzeptieren? Der, der sich mit dem Kanzleramt für Absprachen trifft? Oder der, der Corona-Fehlurteile und politische Justiz gegen Ballweg durchführt?

  2. Typischer Sinnlosartikel. Wenn ein Staat nicht mehr bestimmen darf, welche Menschen hier einreisen dürfen, dann ist es kein Staat mehr.

    1. Das mag für bestimmte Definitionen von „Staat“ zutreffen, für einen Rechtsstaat gilt aber, dass auch die Exekutive an Gesetze und in letzter Konsequenz die Verfassung gebunden ist. Auch scheinst du dem Missverständnis zu unterliegen, dass allein die Exekutive bereits der „Staat“ ist. In Wirklichkeit ist dieser allerdings die Summe seiner Institutionen und kann sehr wohl durch Anpassung von Gesetzen und Verfassungsartikeln (die nicht einer Ewigkeitsklausel unterliegen) „bestimmen, wer hier einreisen darf“. Das darf halt nur nicht von einer staatlichen Institution im Alleingang entschieden werden.

      1. Deinen Bemerkungen stimme ich zu, im Artikel wird aber mit europäischen Recht argumentiert, welches höherwertig sei. Da spielen dann Gesetze einzelner Staaten keine Rolle mehr, bedeutet den einzelnen unabhängigen Staat gibt es in der EU nicht mehr.

  3. Da die ganze Asyl-Politik die Wirtschaft ankurbelt, ist sie nur zu begrüßen.
    Es ist zwar das Geld des Steuerzahlers, aber das würde nur verrotten.
    In der Infrastruktur ist es verloren, da versickert es nur.
    Deshalb ist dieser Wirtschaftszweig unbedingt notwendig.
    Alles, aber auch alles, in diesem Bereich wird von unserem Staat bezahlt.
    Auch die Pro-und-Contra-Anwälte.
    Das ist nicht schlimm, aber sie sollten es zugeben.

  4. Heißt es nicht: Das herrschende Recht ist das Recht der Herrschenden? Und da scheint gerade eine Neu-Justierung stattzufinden. Vom Merkelschen Recht, das die christliche Nächstenliebe zu wörtlich nahm (zum eigenen Vorteil von Merkel natürlich), zum heute passenden Recht, das von den Populisten (und den realen Umständen) vorgegeben wird.

    Und kann der „Rechtsstaat heilig“ sein, wenn er doch nur das Recht der Herrschenden repräsentiert? Heilig ist er in jedem Fall für die Herrschenden und die von diesem Recht profitierenden.

  5. Ja, so kennen wir die Rechtsextremen der Mitte (und der Ränder).
    Die immer beliebtere Idee der pushbacks ‒ gerne auch aufs offene Meer ‒ ist auch sehr schön.

    1. Schön, dass ihr Linken ein Wort dafür gefunden habt (natürlich ein neckisches englisches), aber Grenzen zu sichern, gehört zu den Grundbedingungen eines funktionierenden Staates, um seine Bürger, Systeme und Kultur zu schützen, das wurde schon mit Schengen ausgehebelt und seit der willkürlichen Aussetzung des Dublinabkommens, durch die verrückte Kanzlerin, existieren Grenzen faktisch nicht mehr.

      Mit „rechtsextrem“ hat Grenzsicherung nicht das Geringste zu tun, auch wenn ihr das herbeiphantasiert, weils euch nicht gefällt (=typisches alles böse ist rechts-Blabla) und ihr nicht drüber nachdenkt. Selbst innerhalb des Ostblocks gab es teilweise eine strenge Grenzsicherung der einzelnen Länder, in die SU kam man z.B. nicht so einfach rein.

      Aber ihr werdet als erstes die Konsequenzen spüren, das Gejammer über hohe Mieten ist ja schon kaum zu überhören (ist natürlich nur der gierige Kapitalismus schuld, Gelle? Das hat alles nichts mit nichts zu tun, wir brauchen nur eine Revolution… oder so).

      gerne auch aufs offene Meer

      Ich wusste gar nicht, dass Deutschland am Mittelmehr liegt? Oder kommen die mittlerweile den langen Weg über die Ostsee, die abenteuerlustigen Jungmänner aus Afrika?

      Natürlich kann man die nicht in Lebensgefahr bringen (das machen sie ja schon selbst), aber es gibt nicht den geringsten Grund, die bei uns aufzunehmen. Die dürfen gern ins nächste Schiff und an der Nordküste Afrikas wieder abgesetzt werden. Macht man das konsequent, gibts bald niemanden mehr, der es versucht, das kostet nämlich Geld und ist gefährlich, die machen sich nur Dank EUCH auf den riskanten Weg! Man kanns natürlich wie fefe der Idiot machen und gleich einen Shuttleservice fordern… die paar hundert Millionen Leute, verkraften wir locker, wir haben Platz!1!!

    2. Woher haben Sie die Kenntnis, daß die Idee des pushbacks immer beliebter wird? Wer hat das jemals propagiert? Seenotrettung heißt allerdings Beförderung zum nächsten Hafen, ggf. also nach Lybien oder Tunesien. – Aus gutem Grund hat die DLRG die Teilnahme an diesem Zirkus abgelehnt. Die Kapitänin Rackete sitzt auch lieber im EU-Parlament.

  6. Zitat Flassbeck:

    Berliner Verwaltungsgericht allen Konservativen und Rechten in Sachen Grenzschutz eine geistige Kopfnuss verpasst hat,

    Gibts jetzt eigentlich ein Urteil? Mein letzter Stand war, dass das ÖRR-FakeNews waren:
    https://www.danisch.de/blog/2025/06/03/die-grosse-fake-news-welle-zur-einwanderung/

    Zitat aus dem Link:

    Auf allen Kanälen wird gerade in den Nachrichten gedonnert, dass das Verwaltungsgericht Berlin die Praxis der Zurückweisung von „Asylsuchenden“ an der Grenze, wie von Innenminister Dobrindt angekündigt und angewiesen, rechtswidrig sei.

    Das ist nicht haltbar.

    Es gibt keine derartige Entscheidung. Schaut man in die Pressemitteilung des Gerichts, dann handelt es sich um Eilbeschlüsse, einstweiligen Rechtsschutz, die die Sache in der Hauptsache noch nicht entschieden haben, sondern den Zustand nur bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig regeln.

    Ist aber jetzt auch schon wieder fast zwei Wochen her, außerdem kann ja der Blogger irren.

    Dass das ein typisches links-grünes Unterwanderungsurteil war, steht auch im Raum:

    Wenn das stimmt, dann wäre es heftig.
    Sehr heftig.
    Es geht doch gerade durch alle Medien, dass das Verwaltungsgericht Berlin entschieden habe, dass die Asylzurückweisung durch die Bundesregierung/Innenminister Dobrindt vom Verwaltungsgericht Berlin für rechtswidrig erklärt worden sei.
    Ich hatte schon geschrieben, dass das Unsinn und falsch ist, weil es nur um einen vorläufigen Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz ohne nähere Prüfung und nicht um eine Entscheidung in der Hauptsache geht. Einstweiliger Rechtsschutz darf nämlich gar nicht so gebaut sein, dass er die Hauptsacheentscheidung vorwegnimmt, das wäre unzulässig.
    Anscheinend ist aber nicht nur die Berichterstattung faul, sondern die Entscheidung selbst.
    Zu den schlimmsten Fehlern im Verwaltungsrecht gehört, wenn die handelnde/entscheidende Exekutivbehörde/stelle nicht zuständig war.
    So etwas gibt es auch in der Judikative, nämlich wenn der Richter nicht zuständig ist.

    Artikel 101 Absatz 1 Grundgesetz
    Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

    Und „gesetzlicher Richter“ heißt nicht nur „Verwaltungsgericht“, sondern exakt nach dem Geschäftsplan, welche Kammer, welche Richter zuständig sind. Es soll nämlich verhindert werden, dass man das Richtern zuschiebt, die eine bestimmte Meinung haben, dass man also den zum Fall meinungspolitisch passenden Richter aussucht, dass man also die Entscheidung beeinflusst, indem man den Richter mit der gewünschten Meinung aussucht. Es gehört auch im Verfahrensrecht zu den schwersten Fehlern, wenn ein Richter entscheidet, der nicht nach dem Geschäftsplan zuständig ist.

    Nun weist mich ein Leser auf dieses Video hin, in dem einer behauptet, herausgefunden zu haben, dass genau das in dieser Entscheidung passiert sei, dass nämlich für den Fall die 28. Kammer zuständig gewessen wäre. Entschieden habe aber die 6. Kammer – und deren Vorsitzender sei Mitglied der Grünen:

    https://youtu.be/5A3kbzGV13Q

    Quelle:
    https://www.danisch.de/blog/2025/06/03/eine-gruene-verwaltungsgerichts-migrations-intrige/
    (er geht noch näher darauf ein)

    Die Grünen haben da also einen von ihren „reingebracht“, der „Marsch durch die Institutionen“ scheint erfolgreich gewesen zu sein (was natürlich in einer Erosion des Rechtsstaates endet, er wird nicht mehr ernst genommen):

    „Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz.“ Benedikt Lux GRÜNE BERLIN

    https://x.com/RZitelmann/status/1422580021051465728?lang=de

    Wenn die nur nicht so blöde wären. Wie schon ein Vorposter bemerkte, gibt es keinen Staat mehr, wenn er seine Grenzen nicht sichert, auch gegen Zuwanderung. Die „no borders no nations“-Fraktion feiert natürlich (überraschend, dass Herr Flassbeck dazu gehört, er nimmt in meinem Ansehen immer weiter ab). Das erste was, neben der inneren Sicherheit, unter die Räder kommen wird, sind die Sozialsysteme. Ich höre die Linken jetzt schon tönen, wie furchtbar neoliberal alles ist, dabei forcieren sie selbst diese Entwicklung Richtung Systemüberforderung mit allen Mitteln…

    1. Herr Scheinregen, ich könnte Ihnen eine 24seitige Abhandlung schreiben, wäre aber langweilig. Danisch hat Recht und auch wieder nicht. – Entscheidend ist das neue Narrativ des BMI „Wir würden ja gerne, aber uns sind die Hände gebunden…..“. Dazu die auch von Herrn Flassbeck bemühte Litanei mit dem vorgeblich in Granit gemeißelten Europarecht. Welches, weiß er selber nicht. – Das BMI kann innerhalb eines Diensttages herausfinden, ob und wo die „Somalier“ einen Asylantrag gestellt haben. Dies will es aber gar nicht. Und nach sechs Monaten ist eine Rücküberstellung nicht mehr möglich.

      1. Ihnen eine 24seitige Abhandlung schreiben

        Danisch veröffentlich sowas manchmal, wenn er es überzeugend findet, Sie scheinen ja tiefer da drin zu stecken, schreiben Sie ihm doch mal, einen Versuch ist es wert.

          1. War nur eine Idee, die Gesellschaft krankt m.E. daran, dass Leute, die keine Ahnung haben, oft am lautesten schreien. Und Danisch hat ein großes Publikum, der hatte damals das mit Baerbocks Abschlüssen und ihre ganze Hochstapelei entdeckt (was ihn das Konto gekostet hat, vermutlich vom Geheimdienst abgeschossen, weil man eine Verbindung zu Russland unterstellte bzw. verdächtigte usw. eine eigene Geschichte).

            1. Danisch hat juristisch Recht, aber es interessiert keinen. Entscheidend ist das Getöse: gemäß den Gutmenschen wurde mit dem Beschluß dem Faxxxismus die Maske vom Gesicht gezogen, gemäß weiteren Foristen hat sich der Rechtsstaat demaskiert (usw. etc.pp.). Derweil gerät das BMI aus der Schußlinie. Und das ist der eigentliche Skandal.

  7. Was den von ihm Kritisierten umtreibt, Flassbeck aber geflissentlich ignoriert, ist das Folgende:

    „in Deutschland haben die drei nachweislich nicht EU-Boden betreten. In mehreren Zehntausend Fällen pro Jahr finden die deutschen Behörden tatsächlich das richtige Land heraus, das gemäß derselben EU-Richtlinie die Asylsuchenden wieder aufnehmen müsste, es bei insgesamt circa neun von zehn Fällen trotz deutschen Ersuchens aber nicht tut.“

    Asylverfahren haben in Deutschland derzeit eine Anerkennungsquote von knapp einem Fünftel. Zusammen mit den üblichen Duldungen und anderen humanitären und rechtlichen Notwendigkeiten entsteht auf diese Weise eine Zuwanderung, die sich politischer Gestaltung entzieht.

    Was das Gericht da also macht, ist die Verordnung von politischer Ohnmacht gegenüber einer über das Asylrecht stattfindenden Zuwanderung mit Verweis auf eine EU-Regelung, an die sich die Vertragspartner nicht halten – was natürlich die Autorität dieses seltsamen „Gesetzgebers“ an sich in Zweifel zieht. Letztlich ist das ganze EU-Regelwerk ein komplexer zwischenstaatlicher Vertrag, der eben auch nur so lange gelten kann, wie sich die Vertragspartner dran halten.

    Wie Blome weiter zu Recht vermerkt, kann man der AfD kaum eine bessere Steilvorlage liefern.

    Und jetzt frage ich mich, warum sich Herr Flassbeck hier so politisch dumm stellt.

    1. Alleine das Betüdeln dieser Leute, die angeblich „soweit die Füße tragen“ sich ins gelobte Land geschleppt haben, ist eine Lachnummer. Die Parteien sind in einem Verfahren/ Prozeß zur Mitwirkung verpflichtet. Wieso soll ein Sachbearbeiter sämtliche Flüchtlingsbehörden in der EU abtelefonieren während Monsieur gelangweilt auf seinem Handy herumdaddelt? Und wenn der Pass im Marianengraben versunken ist, kann der Kläger seine Identität eben nicht nachweisen und die Klage wird abgewiesen.

  8. Die Situation „refugee in orbit“ hat es hier nicht gegeben. Die „Somalier“ haben sich zielgerichtet für Deutschland entschieden und damit diese Situation bewußt herbeigeführt. Zumindest in Polen haben sie ein Dokument, wahrscheinlich den Asylantrag, unterschrieben. Die Polen haben das ganze Verfahren sicherlich sehr gewissenhaft betrieben, in Vorahnung des Kommenden aus dem Land der Tugend.Mit deutscher Hysterie haben sie Erfahrung. – Die angebliche Somalierin will in Polen nichts verstanden haben. In welcher Sprache hat sie denn mit den Beamten gesprochen? Dagegen konnte sie dem Berliner Bischof ihre Höllenfahrt in epischer Breite schildern. – Ärgerlich die hiesige Herrenmensch-Attitüde gegenüber den beiden EU-Nachbarn Polen und Litauen, denen unterstellt wird, sie hätten sich nicht um die „Somalier“ gekümmert. – Das VG oder das BMI hätte gemäß dem Amtsermittlungsgrundsatzes auch in Polen und Litauen nach dem Sachstand fragen können. Dies sollte unter EU-Ländern und in Zeiten von IT umgehend möglich sein. – Die EU ist keine demokratische Institution. Deshalb gibt es auch keinen europäischen Gesetzgeber. Die EU erläßt keine Gesetze, sondern nur Verordnungen.

  9. Sehr geehrter Herr Flassbeck,

    ich fände es wichtig bei der Wahrheit zu bleiben. Es gibt noch kein Urteil, sondern einen vorläufigen Rechtsschutz. Der Unterschied ist, dass das die Abschiebung vorläufig ausgesetzt wurde, bis das eigentliche Urteil erfolgt. Beim vorläufigen Rechtsschutz wird nicht in der Sache entschieden, sondern darüber ob es unumkehrbare Folgen gibt. Eine Pfändung kann man rückgängig machen (Geld zurückzahlen), eine Abschiebung rückgängig zu machen ist dagegen sehr schwer.

    Das worüber sie eigentlich sprechen sollten ist der Vorwurf alternativer Medien. Etwa das die drei Somalier speziell gecastet wurden, oder dass das vorläufige Urteil von einem nicht zuständigen Kammer gesprochen wurde und daher das Urteil daher tatsächlich rechtswidrig ist.

  10. Es gibt Vereinbarungen und es gibt die Praxis. Wenn man merkt das diese Vereinbarungen nicht funktionieren versucht man Gegenzusteuern.

    > Das ist nicht konservativ, das ist einfach dumm.

    An etwas nichtfunktionierendem Festzuhalten ist dumm. Flassbeck springt hier an der falschen Stelle für DAS Recht in die Bresche.

    > nämlich Menschen (und es geht hier um Menschen!) die Möglichkeit zu nehmen, ihr Recht (mit sachverständiger Hilfe selbstverständlich) vor einem ordentlichen Gericht einzuklagen.

    Die Praxis zeigt das wird ausgenutzt. Leute die nach objektiven Kriterien als nicht Asyl berechtigt gelten, klagen jahrelang. Und wenn das negative Urteil kommt, tauchen die illegal unter und verbleiben weiter hier.

    Man muss es auch nochmal sagen, Asyl ist eine freiwillige Leistung. Ein Klageweg sollte deshalb überhaupt nicht möglich sein. Die Kriterien wurden eh schon sehr aufgeweicht. Evtl könnte man ein Schiedsgericht machen, was eine zügige Prüfung ermöglich, für Fälle wo Kriterien nicht ordnungsgemäß angewandt wurden, was dann nochmal gegengeprüft wird.

  11. Grundrechte gelten für alle, die sich im Einflussbereich des GG aufhalten.
    Nicht nur für Biodeutsche, nicht nur für BRD-Staatsangehörige.
    Deshalb die Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichtes.
    Und das ist auch gut so – selbst wenn es Deutschland Probleme berschert.
    Denn wer was anderes will, will einen anderen Staat als den, in dem wir (zur Zeit noch) leben. .

    1. Grundrechte wurden schon immer „interpretiert“ bzw. ignoriert, wenn es „paßte“. Nicht nur bei den aktuellen Sanktionen gegen EU-Bürger, die völlig im rechtfreien Raum stehen (!!), sondern bspw. auch im Sozialhilferecht/HartzIV. Da wurden sogar Urteile der Verfassungsgerichtes übergangen…

    2. Kleine Korrektur:

      Die universalen Grundrechte des GG (z.B. Menschenwürde, Recht auf körperliche Unversehrtheit) gelten für alle Menschen. Daneben gibt es welche (die ich nicht meinte), die nur für deutstche Staatsbürger gelten.

  12. So sehr ich die Intention verstehe, aber ganz so einfach ist es wohl doch nicht. Wie kommt es denn zu „Refutschies“ (bitte deutsch sprechen!) „im Orbit“? Die sind doch nicht aus dem Weltall in Deutschland eingefallen, oder?

    Und jetzt schauen wir uns mal Deutschland an, und stellen fest, daß dieser Staat ausschließlich von EU-Binnenstaaten umgeben ist. Und die Regel ist nunmal, daß ein Flüchtling in dem Staat Asyl beantragen muß, in dem er die EU erstmalig betritt. Das kann nur dann Deutschland sein, wenn es aus dem Flugzeug gefallen ist.

    Also wo kamen diese Somalier her? Ich bin absolut bereit zu aktzeptieren, daß Flüchtlinge auch in allen EU-Staaten untergebracht werden müssen, da die Grenzstaaten (Italien und Griechenland etwa) sonst völlig überfordert wären. Aber einfach den Paß wegzuwerfen und dann in Deutschland „Asyl zu sagen, kann ja auch nicht der Königsweg sein.

    1. Somalier kommen aus Somalia. Darauf wärest von allein wohl nie gekommen. 😉 Und sie verlassen ihr Land seitdem dort ein Bürgerkrieg herrscht, den der Westen angezettelt hat.

      Im Grunde ist es doch das Gleiche innerhalb der EU. Viele Portugiesen arbeiten in Deutschland, weil in Portugal die Rumänen zu billig arbeiten.
      Anstatt für eine gerechte Wohlstandsverteilung zu sorgen, werden die Menschen um den halben Globus gehetzt.
      Merkel wolle, dass Deutschland Exportweltmeister ist und das braucht billige Wanderarbeiter. Dass durch die Lohndrückerei die Deutschen immer ärmer werden hat sie dabei wenig gestört.
      In Syrien einen Bürgerkrieg anzetteln und dann alle Flüchtlinge in D. aufnehmen das ist das gleiche Schema.

      1. „…werden die Menschen um den halben Globus gehetzt.“
        „Gehetzt“ wird hier niemand – geholt und ohne Not aufgenommen, Pass entsorgt, interessiert nicht für’s Asyl, Handy haben alle, da sie ja erfahren müssen, wer sie wo einsammelt und sicher ins Sozialsystem einschleust… Ich kann die Mär vom armen Flüchtling nicht mehr hören/lesen. Diese Horden geschlechtsreifer Jung(Männer) sind zum Fürchten.

  13. Da schäme ich mich doch für so einige Mitforenten, die einfach nicht sehen wollen, welche Gefahr darin besteht, wenn die Exekutive verhindert will, dass Menschen ihre Rechte vor Gericht einklagen können.

    Das derzeitige Asylrecht zu kritisieren und Änderungen zu fordern ist die eine Sache. Einer Exekutive zu erlauben den Reichsstaat außer Kraft zu setzen und auf bestehendes Recht zu pfeifen, eine ganz andere Dimension.

    Flassbeck’s Bezeichnung als „einfach dumm“ ist da noch recht milde ausgedrückt. Ich würde dieses Bestreben als faschistoid einordnen.

    1. Jetzt kann die Kommentarfunktion ausgestellt werden. Endlich ist das Totschlagwort „faschistoid“ gefallen, und ich werde jetzt auf bloßen Knien nach Tschenstochau pilgern. – Die angeblichen Somalier hatten in Litauen oder spätestens in Polen das Recht, Asyl zu beantragen. Wahrscheinlich haben sie das in Polen sogar getan. Sie können sich eben nicht ein Land aussuchen. Sie können auch nicht beschließen, zukünftig in Kuwait ihre Steuern zu zahlen. – Im übrigen hat das VG den Antrag auf Einreise abgewiesen. Insoweit wäre interessant wie sie nach Berlin zur Kaffeetafel beim Bischof gelangt sind und wo sie hier logieren.

      1. Korrektur: Das VG hat die Einreise schon gestattet, allerdings freigestellt, daß die Antragsteller sich lediglich im grenznahen Bereich aufhalten.

    2. „Da schäme ich mich doch für so einige Mitforenten,“

      Ich auch! Und das, obwohl meine Filterliste für Overton bereits über 50 Einträge hat und ich daher wohl das übelste Zeug überhaupt nicht angezeigt bekomme.

    3. Flassbecks „einfach dumm“ bezieht sich auf einen Kommentar von Nikolaus Blome, den Sie vielleicht erst mal lesen sollten, bevor Sie mit Fäkalien um sich werfen. Hier fordert niemand eine Änderung oder Abschaffung des Asylrechts, darum geht es überhaupt nicht. Das Problem besteht darin, dass die EU Regelungen erlässt, die nicht funktionieren. Auch Dublin III, gültig seit 2013, wird ab Mai 2026 durch die nächste Regelung ersetzt. Folgendes wird dazu erläutert:

      „Das derzeit geltende Dublin-System dient dazu, einen einzigen EU-Mitgliedstaat zu bestimmen, der für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Dem Verfahren liegen mehrere Kriterien zugrunde; eines davon ist das Kriterium des ersten Einreisestaats. In der Praxis hat dies bedeutet, dass einige wenige Mitgliedstaaten für den Großteil der Asylanträge zuständig sind.

      Die Migrationskrise hat die Grenzen des derzeitigen Systems aufgezeigt, das eine große Belastung für die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen darstellt. Zusammen mit der Einrichtung eines neuen Solidaritätsmechanismus wird die neue Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement, die die Dublin-Verordnung ersetzen wird, dazu beitragen, ein gerechteres System für die Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten zu schaffen.“

      https://www.consilium.europa.eu/de/policies/asylum-migration-management/#dublin

      Worauf hier durch die Blume hingewiesen wird, ist genau das, worüber sich die Rechtspopulisten beklagen, dass nämlich im Moment die Staaten an den EU-Außengrenzen Dublin aufgrund von Überlastung gerne mal ignorieren.

      Und hier noch ein Bonbon aus den Erläuterungen zur Neuregelung:

      „Die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement enthält auch überarbeitete Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch durch Asylbewerber und zur Vermeidung von Sekundärmigration. Bei Sekundärmigration verlässt ein Migrant das Land, in dem er zuerst angekommen ist, um woanders Schutz zu suchen oder eine dauerhafte Neuansiedlung zu erreichen.“

      Was unser Innenmisterium treibt, passt also durchaus dazu, wie man künftig in der EU mit dem Asylrecht umgehen will. Insofern sind die EU-Regelungen da auch ein schlechter Kronzeuge.

    4. +++++

      Offenbar sehe viele ‒ oftmals selbsternannte „Erwachte“ ‒ Menschenrechte auschliesslich für Menschen als gültig an, nicht jedoch für „Flüchtlinge“.

  14. Ein deutscher Bundeswehr Tanker Airbus a400m Atlas hat über Jordanien versehentlich (?) kurz seinen Transponder eingeschaltet, Hoppla, muss da nicht der Bundestag zustimmen? Haben wir nicht eine Parlaments- Bundeswehr?

    1. Bundeswehr-A400-Versorgungsflüge nach Jordanien gibts alle paar Tage zu sehen; in Jordanien sind immer noch irgendwelche Leute „unserer“ Pannentruppen mit Zustimmung des Bundestages am Boden.

    2. Weshalb hatte der seine Transponder nicht ständig an ? Das werfen die deutschen „Qualitätsmedien“ doch ständig den Russen vor.

  15. Anbei ein weiterer Dauerbrenner für die Bewahrer des Status quo durch Generierung von Ablenkzielen:

    Wir sind, was volkt!
    27. Dezember 2018 Richard Winterstein
    Neofaschisten skandieren griffige Parolen und offenbaren darin ihr gestörtes Verhältnis nicht nur zur deutschen Sprache, sondern auch zu deren Bedeutungsinhalten. Aber nicht nur das!
    (…)
    „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“

    Eine wahrhaft revolutionäre Parole! „Deutschland den Deutschen …!“ Deutschland ins Eigentum der Deutschen, d.h. aller Deutschen überführen – das hat was! So sei das aber gar nicht gemeint? Wie denn dann? Aha, der zweite Teil der Parole darf dabei nicht unterschlagen werden: Die Ausländer müssen natürlich außer Landes geschafft werden, denn darauf kommt’s in erster Linie an. Und wenn die dann alle weg sind, gehört Deutschland endlich wieder den Deutschen allein. Will heißen: Die Anwesenheit von Ausländern im Land ist verantwortlich dafür, dass Deutschland eben nicht den Deutschen gehört. Wenn das so ist: Gehört Deutschland heutzutage dann den Ausländern? Kann man so auch nicht sagen, denn die haben uns Deutschen Deutschland allein aufgrund ihrer Anwesenheit ja eigentlich gar nicht weggenommen. Es ist noch da und gehört überwiegend deutschen Eigentümern. Was also will uns die Parole sagen?

    Mit der Eigentumsfrage hat die genau genommen gar nichts zu tun. Es geht dabei auch gar nicht um den Verteilungsmodus deutschen Eigentums, denn das ist bekanntlich selbst unter Deutschen höchst ungleich verteilt: Wenige besitzen sehr viel, viele sehr wenig! Das soll in den Augen derer, die diese Parole skandieren, auch gefälligst so bleiben! Deutschland soll, geht es nach dieser Parole, also gar nicht als Heimat krasser sozialer Ungleichheit denunziert, sondern als nationalistisch einheitlich strukturiertes Gebilde eingefordert werden. Deutschland ist unser Deutschland, wenn alle Ausländer weg sind! Und es hat auch dann immer noch unser Deutschland zu sein, wenn der Mehrheit der Bevölkerung wenig mehr als vielleicht ein Auto und die Wohnungseinrichtung gehört.

    Die reale Einkommens- und Eigentumsverteilung hat für das deutsch-nationale Einheitsempfinden überhaupt keine Rolle zu spielen. Das nationale Wir-Gefühl hat es nicht nötig, sich mit lästigen Besitzverhältnissen herumzuschlagen. Als deutscher Landsmann steht uns der größte Mietwucherer noch immer um ein Vielfaches näher, als unser besitzloser Mieternachbar mit ausländischer Herkunft, der unter der gleichen Wuchermiete leidet, wie wir. Soziale Gegensätze, mit denen die Nation reichlich ausgestattet ist, sind dem überzeugten Neofaschisten überhaupt kein hinreichender Grund, seine Identifikation mit dem nationalen Ganzen in Frage zu stellen.

    Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass es den Neofaschisten überhaupt nicht um das Wohlergehen der Mehrheit der lohnarbeitenden Bürger geht, deren Beziehung zu den Nutznießern (Kapital) sie lieber nicht zum Thema und schon gar nicht in vertiefter Form machen wollen. Ihnen schwebt allenfalls eine Befassung mit dem Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital dergestalt vor, dass sich deutsche Unternehmer gefälligst nur an deutschen Lohnarbeitern bereichern können sollen, denn das wäre die logische Konsequenz aus der Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“. Ob sie damit bei den deutschen Unternehmern auf Gegenliebe stoßen würden, darf allerdings bezweifelt werden. Doch selbst wenn sie einen derartigen Dissens in Kauf nehmen würden, wäre dies ein weiterer Beleg dafür, dass hartgesonnenen Nationalisten die Treue zur Nation auch auf Kosten von Wirtschaftsinteressen geht.

    Was aber prädestiniert Ausländer dazu, die bevorzugten Gegner, wenn nicht gar Feinde von Neofaschisten zu sein? Es ist die eigene Beziehung und die der anderen zum jeweils eigenen Staat. Dem fühlen sie sich verpflichtet, dessen Anliegen machen sie zu ihren eigenen, und dessen Regeln unterwerfen sie sich. Dass sich Bürger den Gesetzen eines Staates zu beugen haben, gilt Neofaschisten als unhinterfragbare Gewissheit und Verpflichtung. Daran lassen Neofaschisten auch dann keine Zweifel, wenn sie sich den Auftrag erteilen, im Sinne eines in ihren Augen notwendigen Kampfes gegen angeblich national pflichtvergessene Politiker eigenmächtig gegen bestehende Gesetze zu verstoßen: Das höhere Ziel rechtfertigt dann die gesetzwidrigen Mittel.

    Ausländische Mitbürger werden eingedenk ihrer eigenen Haltung zum Staat mit dem generellen Verdacht belegt, national unzuverlässig zu sein, weil sie ja einem anderen Staat gehorchten. Diese Annahme wird allen Ausländern gegenüber in Anschlag gebracht, selbst wenn diese als Flüchtlinge im eigenen Herkunftsland staatlicher Verfolgung ausgesetzt waren, sie also der eigenen Staatsgewalt keinerlei Tränen nachweinen dürften, nachdem sie ihr entronnen waren.

    Widersprüche dieser Art aber machen Neofaschisten überhaupt nicht zu schaffen, denn jeder aufkeimende Zweifel am eigenen nationalistischen Feinbild könnte dieses schwächen und in Frage stellen. Nationalisten insbesondere der radikalen Fraktion sind von ihrer Einstellung gegenüber der Nation nicht deshalb regelrecht besessen, weil sie etwa die besseren Argumente für ihre Haltung hätten, sondern weil die für sie eine Glaubensfrage ist, die ein Hinterfragen grundsätzlich nicht vorsieht.

    https://web.archive.org/web/20181227104332/https://www.heise.de/tp/features/Wir-sind-was-volkt-4258505.html

  16. Das Problem wird nicht vollständig erfasst: der Rechtsstaat ist natürlich „heilig“. Dass sich Regierungen an das geltende Recht halten müssen, ist Wesensmerkmal jedes Staates, der nicht willkürlich handelt. Falls es sich herausstellen sollte, dass die aus Polen eingereisten Antragsteller, denen nach deutschem Asylrecht die Einreise zu verweigern war, aufgrund höherrangigem europarechtlichen Regelungen nach Deutschland Einreisen dürfen, muss das natürlich beachtet werden. Zweifelsfrei ist das aber nicht. Es gibt keine Rechtspflicht, offensichtlich unbegründete Anträge bearbeiten zu müssen. Eine solche Pflicht kann sich aus keinem zwischenstaatlichen Recht ergeben. Da die Asylbegehrenden den Antrag in Polen hätten stellen können, kann ein Einreiseanspruch nicht mit dem Asylantragswunsch in Deutschland begründet werden. Das ist offensichtlich rechtsmissbräuchlich. Das wissen auch die polnischen Behörden, deren Berufung auf Europarecht ebenfalls als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden kann. Es gibt keine Rechtspflicht, dass ein Staat nicht mehr entscheiden kann, wen er aus sicheren Staaten kommend bei sich einwandern lässt, obwohl der Asylantrag offensichtlich aussichtslos ist. Das gilt sogar für Deutschland! Falls diese Selbstverständlichkeit durch Falschanwendung des Rechts konterkariert wird, muss am Ende jedenfalls die Änderung des aktuellen Rechts durch den Gesetzgeber erfolgen. Deutschland ist nicht „einwanderungsvogelfrei“, sondern darf und muss in der Lage sein, offensichtlich rechtsmissbräuchliche Asylantragsteller bereits an der Grenze zurückzuweisen.

  17. Ein ganz grundsätzlicher Gedanke, der mir angesichts der zunehmenden Anrufung und Mitwirkung von Gerichten und Richtern im Hinblick auf politisches Handeln kommt.

    Dass Gerichte, denen man eine Überparteilichkeit zubilligen möchte, überhaupt über das politische Handeln urteilen sollen, ist nicht selbstverständlich und muss angesichts seiner zunehmenden Häufigkeit Grund zur Besorgnis geben.

    Es ist dies ein Hinweis darauf, dass eine politische Auseinandersetzung, die sowohl durch große inhaltliche Gegensätze als auch durch eine gewisse Erstarrung der Fronten gekennzeichnet ist, beginnt, sich nun auch auf andere Felder – nämlich die Justiz – auszudehnen. Wir beobachten diese Politisierung der Justiz, die dann zugunsten bestimmter politischer Parteien urteilt, in den USA, in Brasilien sowie in anderen lateinamerikanischen Ländern, zuletzt auch in Frankreich und Österreich. Inwieweit das auch auf Deutschland zutrifft, mag jeder selbst beurteilen.

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass von den Parteien in wachsendem Maße eigene Leute in der Justiz untergebracht wurden und werden, und zwar eher an höheren Gerichten. Die Personalpolitik von Trump im Hinblick auf den obersten Gerichgtshof ist hierzu nur das bekannteste Beispiel – längst nicht das einzige. Das ist deshalb wichtig, weil die Möglichkeit, Dinge so oder so auszulegen, ständig zunimmt und der Spielraum erheblich ist. Zu meinen, ein bestimmtes Urteil sei sozusagen alternativlos, lässt lächeln …

    Natürlich wird dessen ungeachtet stets von jenen Parteien, die eigene Leute irgendwo untergebracht haben, trotzdem die vollkommene und hehre Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Justiz behauptet …

    Auch Herr Flassbeck tut so, als ob dies bei jedem Gericht und Urteil gegeben sei und als ob jede Rechtsprechung zu Themen von politischem Interesse im emotions- und luftleeren Raum stattfände.

    Das Ganze ist deshalb besorgniserregend, weil die Geschichte mehrfach gezeigt hat, dass nach der Involvierung der Justiz (und der häufig parallel dazu einsetzenden „Nutzung der Straße“, z.B. in Form inszenierter Kundgebungen durch politische Lager) häufig der Bürgerkrieg oder aber der offene Putsch einer Machtgruppe als nächste und letzte Steigerungsform der innenpolitischen Auseinandersetzung übrig bleiben …

    Außerdem:
    Nikolaus Blome soll also ein Konservativer sein??
    Aha. So, so.

    Na ja, wenn man selbst weit genug links steht, dann kommen einem natürlich alle möglichen Leute konservativ vor.

    Für mich ist Blome ein ganz normaler Liberaler (meinetwegen auch Neoliberaler), der lediglich nicht rot-grün tickt, aber trotzdem in weiten Teilen seit Jahrzehnten die politische Agenda der Regierenden mitträgt. Konservativ ist was etwas Anderes!
    Es gibt in den deutschen Leitmedien doch nach dem Tode von Scholl-Latour (2014) überhaupt keinen Konservativen mehr. Auch Fleischhauer ist längst nicht wirklich konservativ, er kokettiert bloß damit.

    1. Nikolaus Blome soll also ein Konservativer sein??
      Aha. So, so.
      Na ja, wenn man selbst weit genug links steht, dann kommen einem natürlich alle möglichen Leute konservativ vor.

      Guten Tag, Herr Wirth,
      nein mit „weit genug links stehen“ hat das erst mal nichts zu tun. Sondern das ist eine Selbstbeschreibung von Blome. Denn im Artikel steht ja: „Nikolaus Blome, Chefredakteur von NTV und Kolumnist im Spiegel, ist bekennender Konservativer.
      Aber so ist das halt, da haben die Konservativen nicht weniger ein Problem wie die Linken, nämlich damit dass irgendwelche Medienfutzis oder sonstige Gestalten in der Öffentlichkeit sich einfach „Links“ oder „Konservativ“ nennen und diese Begriffe damit quasi kapern, obwohl die „Alteingesessenen“ dieser politischen Richtungen sich nicht mit Jenen in einen Topf geworfen wissen möchten.

      Was Sie zu den Gerichten sagen, ist durchaus ein wichtiges Thema. Am Respekt vor, und an der Unabhängigkeit von Gerichten, wird von allen Seiten aus gesägt. Und je mehr dieses Sägen erfolgreich ist, desto mehr verlieren die Gerichte an Autorität und desto mehr meinen bestimmte Gruppen sich das Recht herausnehmen zu können Gerichte ganz zu ignorieren.

      1. @Two Moon und @Ralf

        Hallo!

        Zu Blome:
        Ja, ich weiß, dass er das tut, aber ebenso könnte sich Donald Duck auch als ein Huhn bezeichnen … !

        Ich denke, es ist so ähnlich wie bei Fleischhauer ein gewisses Kokettieren und es ist vielleicht zweitens – und das wäre schon übler – ein So-tun-als-ob, nämlich als ob konservative Positionen in den Medien vertreten wären, damit keiner sagen kann, es gäbe dort eine Konservativen mehr, obwohl es sie eben objektiv nicht mehr gibt.

        Also eine absichtsvolle Täuschung und das Besetzen einer gegenwärtig ohnehin vakanten Position, damit man den Medien nicht politische Einseitigkeit vorwerfen kann und damit nicht wirklich Konservative die Position vereinnahmen.
        Ihre Formulierung, @Two Moon „und diese Begriffe damit quasi kapern“ trifft exakt ins Schwarze!

        Kurz gesagt: Ein Täuschungsmanöver der herrschenden Linksliberalen.

        Ja, @Two Moon, das mit der politisierten Justiz dürfte noch zunehmen.
        @garno schrieb oben:
        „Heißt es nicht: Das herrschende Recht ist das Recht der Herrschenden? “
        Wer wollte das abstreiten?!
        Dobrindt hat sich eben von der herrschenden Linie entfernen wollen, nun pfeift man ihn zurück.

        Mag sein, dass das derartige Urteile zur Absicherung der herrschenden Linie auch schon ausreichen?! Ich will daher nicht behaupten, dass wir wegen der Zuspitzung der innenpolitischen Auseinandersetzung zwangsläufig auf eine Bürgerkriegslage zusteuern. Das auch deshalb, weil man dafür ja logischerweise zwei Lager bräuchte, die von ihrer Ausstattung, Stärke und Mentalität überhaupt auch kampffähig sind. Diese Kampffähigkeit sehe ich ich realistischerweise gegenwärtig nur auf einer Seite. Dass etwas Anderes behauptet wird, sollte einen nicht irritieren, das gehört zum „Spiel“ dazu.
        In den USA ist die Situation anders, doch ist das nicht auf Deutschland übertragbar.

    2. Eine bestimmten Machtgruppierungen dienliche Justiz? Ist ja ganz was Neues. Als Carl Schmitt-Jünger wirken diese Bedenken etwas dahingeheuchelt. Geht es doch lediglich darum, wie im vorliegenden Artikel angemerkt, selbst die Hand auf der Justiz zu haben.
      Aber anstatt sich auf dieses Terrain der eliteinternen Ränke, mit ihren jeweils engesetzten Expertokratien zu begeben, wäre es sinnstiftender darauf hinzuwirken, tatsächlich demokratische Strukturen zu etablieren, sprich, die Selbstgesetzgebung des Souveräns. In einer Demokratie üblicherweise das Verfassungsvolk.

      1. @Gracchus Babeuf

        Ausnahmsweise antworte ich Ihnen einmal, allerdings kurz:
        Sie verbreiten mal wieder Unwahrheiten, denn ich bin keineswegs ein „Carl-Schmitt-Jünger“. Er interessiert mich nicht sonderlich.

        Jedoch ist es ist ein Zeichen von Dummheit, alles, was Schmitt gesagt hat, für inhaltlich falsch zu halten, nur weil es Schmitt gesagt hat …

        Oder um erneut eine Analogie zu bemühen: Benutzen Sie beispielsweise kein Klopapier, nur weil auch Hitler und Schmitt es für sinnvoll gehalten dürften … ?

    3. Und Peter Scholl-Latour soll jetzt BND IM gewesen sein teilt sein ehemaliger Arbeitgeber der WDR mit. Aha, warum haben WDR und BND plötzlich das Interesse das mitzuteilen? Seine Erkenntnisse über den Nahen Osten etc. Sind deswegen trotzdem wertvoll. Niemand kann diese Meldung überprüfen.
      Er hatte um 2011 im Bundestag in einer Anhörung vorausgesagt wie das in Afghanistan enden wird.

  18. Es ist schon oft vorgekommen, daß ich bei irgendwelchen Jammer- und Schimpftiraden über die Zustände, die Politiker und ihre Schützlinge, dabei war und ich mich mit meinem Diskussionsbeitrag auf ein Wort beschränkt habe – „Abschieben“.

    Die Idioten, denen das „europäische“ Recht das Gehirn schon ganz oder teilweise zersetzt hat, gucken dann verwundert und sagen eigentlich immer das selbe: „So einfach ist das aber nicht!“ Doch, so einfach ist das.

  19. Den Fall um den es geht, kenne ich nicht. Ich kenne aber zwei andere Fälle: Thomas Röper und Alina Lipp, zwei deutsche Staatsbürger, wurden vor kurzem mit etwas belegt, das man nur mit der Reichsacht gegen Martin Luther vor 500 Jahren vergleichen kann. Es ist zwar – anders als bei Martin Luther – nicht erlaubt, sie umzubringen. aber sonst geht alles: Vermögen wird ganz unverfroren „eingefroren“, das heißt gestohlen, einen Anwalt können sie sich – anders als die Somalier – nicht nehmen, denn jeder der mit ihnen in irgendeine Beziehung tritt, macht sich strafbar. Aber die tonangebende Intelligentsia dieser Republik interessiert das nicht. Heiner Flassbeck ähnelt ein wenig dem Reporter, der über eine Autounfall schreibt: „Es entstand Sachschaden von rund 15.000 Euro – und nicht die beiden Menschen erwähnt, die dabei ums Leben gekommen sind. Der Mann setzt die falschen Prioritäten.

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