
Der Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zu dem Attentat kann die Zweifel an der Einzeltäterschaft nicht ausräumen. War die Beziehung des zweiten mutmaßlichen Täters zum LfV doch intensiver als es dargestellt wird?
Manchmal ist ein Verbrechen so groß, dass man es nicht sieht: Man befindet sich mitten in ihm. Heute wird dieses Phänomen „Der Elefant im Raum“ genannt.
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Die Frage, ob der Verfassungsschutz hinter dem Mord an dem CDU-Politiker und Kasseler Regierungspräsidenten steht, ist natürlich ungeheuerlich. Sie verbietet sich geradezu. Wenn man jedoch berücksichtigt, dass auch der NSU-Mord an Halit Yozgat 2006 in einem Internetcafé in Kassel – wahrscheinlich – von einem Verfassungsschutzbeamten verübt wurde, der jedenfalls zur Tatzeit am Tatort war, ist die Lage schlagartig eine andere. Dann wäre die Ungeheuerlichkeit nicht die Frage, ob der Verfassungsschutz hinter dem Mord an Walter Lübcke steckt, sondern warum er bereits an zwei Morden beteiligt war. Ungeheuerlich ist also nicht die Frage, sondern die mögliche Tat.
Walter Lübcke wurde in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses im hessischen Wolfhagen-Istha erschossen. Der Neonazi Stephan Ernst hat die Tat gestanden, belastet aber zugleich seinen Kameraden Markus H., dabei gewesen zu sein und das Opfer abgelenkt zu haben. Der bestreitet das. Im Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. wurde Ernst im Januar 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt, Markus H. überraschenderweise freigesprochen.
Wie soll man zu den richtigen Erkenntnissen gelangen, wenn man von falschen Prämissen ausgeht?
Der Untersuchungsausschuss des Landtags von Hessen wurde 2020 eingesetzt und konnte 2021 nach Ende des Prozesses mit seiner inhaltlichen Arbeit beginnen. Man muss wissen, dass er dabei eine grundlegende und zugleich fragwürdige Entscheidung getroffen hat: Er sah es nicht als seine „Aufgabe“ an, den „Mord aufzuklären“ und die Ermittlungen der Strafverfolger zu bewerten. Mit anderen Worten: Das Urteil des Gerichtes wird nicht in Frage gestellt und keiner Überprüfung unterzogen. Man wollte sich mit Aspekten vor dem Mord befassen, unter anderem der Radikalisierung des Täters Ernst. In der kritiklosen Übernahme der Einzeltäter-Version durch die Parlamentarier kann man auch eine selbstgestellte Falle sehen: Wie soll man zu den richtigen Erkenntnissen gelangen, wenn man von falschen Prämissen ausgeht? Die Prämisse vom Einzeltäter Ernst hat allerdings den Vorzug, eine Beteiligung des Verfassungsschutzes im Mordfall Lübcke weitgehend ausschließen zu können.
Das wäre beim Mittäter Markus H. anders, denn die entscheidenden offenen Fragen hängen unmittelbar mit ihm zusammen: War er beim Mord dabei? Warum bestreiten das die Anklagebehörde Bundesanwaltschaft wie das Frankfurter Gericht so kategorisch und gegen alle Indizien? Hängt das mit den Spuren zusammen, die von H. zum Verfassungsschutz führen?
Die Arbeit des Lübcke-Untersuchungsausschusses zerfällt nach seinem Ende im Juli 2023 in vier Einzelberichte mit einem Gesamtumfang von über 1400 Seiten.
Die Ursache dafür, und warum der Bericht der Regierungsfraktionen CDU und Grüne gegen alle Ausschussregeln zum Hauptbericht erklärt wurde und nicht jener Bericht des offiziellen Ausschuss-Berichterstatters, ist eine eigene Geschichte. Dazu später. In den vier Berichten finden sich einerseits aber Details, die zu den offenen Fragen passen. Andererseits sind mögliche Aktenbelege des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) als „geheim“ eingestuft und damit nicht verifizierbar, sprich: für die öffentliche Aufklärung unbenutzbar. Ihr Inhalt dürfe vom Ausschuss nicht wiedergegeben werden, heißt es. Bezweifelt werden muss aber auch, dass die Abgeordneten tatsächlich alle VS-Dokumente frei einsehen konnten. Vertreter des Verfassungsschutzes und der anderen Geheimdiensten wurden inzwischen derart oft beim Verschweigen und Vertuschen ertappt, dass ihre Angaben jeglichen Wert verloren haben.
Die letzte Aussage von Ernst, dem Mordschützen, bei der er geblieben ist, war: Er habe sich von hinten an Lübcke herangeschlichen, der auf einem Stuhl saß. Von vorne sei Markus H. auf den 65-jährigen Politiker zugekommen und habe ihn angesprochen. Als Lübcke aufstehen wollte, habe ihn Ernst zurück in seinen Stuhl gedrückt. Danach habe er ihm in den Kopf geschossen. Zu der Darstellung passt der Fund von Ernst-DNA auf dem Hemd von Lübcke sowie die Schussrichtung im Kopf des Opfers. Zur These von zwei Tätern passt außerdem, dass Zeugen in der Tatnacht zwei Autos gesehen haben wollen, die vom Tatort weggefahren sind.
Ernst hat im Prozess gegenüber der Familie Lübcke beteuert, die volle Wahrheit zu sagen. Er hat sich wiederholt ihren Fragen gestellt. Strafprozessual wichtig ist, dass er mit seiner Version nicht nur Markus H. belastet, sondern auch sich selbst maximal. Weil das Opfer keinerlei Chance hatte sich zu wehren, handelte es sich um klaren, kalkulierten Mord mit dem Mordmerkmal der Heimtücke, wofür nur eine lebenslange Haftstrafe in Betracht kommt. Das wusste Ernst bei seinem Geständnis genau. Er schonte sich mit seinen Angaben also am wenigsten.
Für die Bundesanwaltschaft soll Markus H. seinen Kameraden lediglich moralisch unterstützt haben, aber nicht beim Mord dabei gewesen sein, auch bei keinem der Ausspähbesuche in Istha, obwohl es dafür ebenfalls Hinweise gibt. Die BAW klagte H. nur wegen psychischer Beihilfe zum Mord an. Außerdem trennte sie den Waffenhändler Elmar J., bei dem H. und Ernst die Tatwaffe besorgt hatten, vom Mordverfahren Lübcke ab und übermittelte Elmar J. wegen Waffendelikten an eine lokale Staatsanwaltschaft. Damit fehlte die dritte Person für den Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Die Anklagebehörde selber hat durch diese Vorgehensweise die Voraussetzung geschaffen, aus Ernst einen Einzeltäter zu machen.
Beziehung zwischen Sicherheitsbehörden und Markus H.
Der Untersuchungsausschuss (UA) des Landtags von Hessen hat sich mit dem Tatgeschehen und der Frage des oder der Täter nach eigener Selbstbeschränkung nicht befasst. An der Frage des Verfassungsschutzes kam er aber nicht vorbei. Die Bewertung der Fraktionen ist nahezu einheitlich: Stephan Ernst und Markus H. seien keine V-Personen gewesen, heißt es. Bei Ernst sei eine Anwerbung aufgrund seiner Vielzahl gewalttätiger Delikte gar nicht versucht worden. Eine Begründung, die etwas verwundert, da Gewalt bei anderen V-Leuten keinen Hinderungsgrund für eine Kooperation darstellte. Eher im Gegenteil: Straftaten von Szenemitgliedern werden von den Diensten gerne als Druckmittel eingesetzt, um sie zu einer Zusammenarbeit zu bringen. Bei Markus H. soll es zwei Anwerbeversuche des LfV gegeben haben, die aber erfolglos geblieben seien.
Doch ganz so schlicht ist die Sache nicht. Im UA-Bericht der Linkspartei, die nebenbei bemerkt ebenfalls vom Alleintäter Ernst ausgeht, finden sich folgende Angaben: Im Juli 1997 plante das hessische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die Gewinnung von Markus H. als V-Mann. Man holte ihn von zuhause ab und führte ein umfangreiches Gespräch in der Dienststelle mit ihm. Danach waren im Rahmen der Werbungs-Operation weitere „Folgetreffs“ [Plural] vorgesehen. Das hieße, dass im Sommer 1997 das Amt sich mindestens drei Mal mit dem Kandidaten H. getroffen hat. Mit welchem Ergebnis erfährt man nicht. Nur: Weitere Folgetreffs sollen zum Beispiel am 4. und 5. März 1998 stattgefunden haben. Die Treffs wurden durch geheime Observationen abgesichert, bei denen keine Unregelmäßigkeiten oder Gegenobservationen festgestellt worden seien. Markus H. muss sich also an die Konspirationsregeln gehalten haben. Damit sind über einen Zeitraum von neun Monaten insgesamt mindestens fünf Treffen zwischen dem Amt und H. registriert. Das kann man durchaus als konspirative Beziehung bezeichnen.
Was dabei erörtert und beschlossen wurde, kann man auch im Bericht der Linkspartei nicht nachlesen. Offensichtlich hat der Ausschuss gar nicht weiter nachgefragt. Die Beziehung zwischen Sicherheitsbehörden und H. ging aber im Jahr 1998 noch weiter. Die Polizei hatte festgestellt, dass sich Markus H. Material der verbotenen NSDAP/AO (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei/Auslands- und Aufbauorganisation) schicken ließ. Bemerkenswerter Weise stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. das Verfahren gegen H. jedoch ein. Das war im September 1998 und erinnert an die sogenannten „Zusammenarbeitsrichtlinien“ von Polizei, Staatsanwaltschaften und Geheimdiensten. Danach können die Geheimdienste auf die Staatsanwaltschaften einwirken, wenn zum Beispiel ein V-Mann in eine Straftat verstrickt und von einem Ermittlungsverfahren bedroht ist, oder wenn er auch nur als Zeuge aussagen müsste und seine Enttarnung droht. Die Staatsanwaltschaften veranlassen dann die Polizei zur Einstellung des Verfahrens. Der V-Mann Tino B. wurde etwa 30 Mal durch das Thüringer Amt für Verfassungsschutz vor Strafverfolgung verschont. Galt das also auch für Markus H. in Hessen?
Markus H. soll dem Verfassungsschutz aufgefallen sein, weil er Kontakte sowohl zu Links- als auch zu Rechtsextremisten unterhalten habe. Auch das eine Parallele zu anderen V-Männern, wie zum Beispiel Kai D. in Bayern. Im UA-Bericht von SPD und FDP kann man lesen, dass das Landesamt H. werben wollte, um einen Zugang zum Autonomen Zentrum in Kassel zu bekommen. Was daraus wurde, erfährt man nicht.
Jedenfalls erscheint H. wie ein multifunktionaler Aktivist und wie geschaffen für die Rolle eines Informanten des Nachrichtendienstes. Passen dazu vielleicht auch die kuriosen Funde während einer Wohnungsdurchsuchung? Neben Nazi-Material, Militaria, Büsten von Hitler und Göring, NSDAP-Schriften beispielsweise, verfügte H. auch über DDR-Devotionalien: Eine DDR-Fahne, NVA-Spielzeug-Soldaten, ein Bild von ihm in einer DDR-Uniform.
Die Personalakte zu Markus H. beim LfV ist aus Quellenschutz-Gründen eingestuft. Ein Indiz, dass H. durch einen V-Mann selber kontrolliert wurde? V-Leute durch V-Leute zu überwachen oder abzusichern, ist eine bewährte Geheimdienst-Methode. Das Amt informierte die Waffenbehörde in Kassel, wo H. regelmäßig Waffenscheine beantragte, nur unzureichend über dessen politischen Hintergrund. So kam er legal an über 30 Waffen, wenn die auch ausnahmslos Dekowaffen waren. H. wusste aber, wie man sie scharf macht, was er einmal sogar im Gerichtssaal demonstrierte.
Bereits im Strafprozess, wie dann auch im Untersuchungsausschuss, spielte eine Fotografie vom Juni 2011 eine besondere Rolle. Sie befindet sich im Besitz sowohl des Landesamtes für Verfassungsschutz als auch des Landeskriminalamtes. Das Bild zeigt Personen aus der rechtsextremen Szene bei einer Sonnwendfeier am 18. Juni 2011 in Thüringen. Das Treffen fand auf dem Anwesen des führenden Neonazis Thorsten Heise im Harz statt. Unter den Teilnehmern sind mehrere Leute aus Hessen und Kassel zu sehen, darunter auch Stephan Ernst. Der soll aber erst nach dem Mord an Lübcke darauf erkannt worden sein.
Welche Relevanz das haben soll, ist fraglich. Auffällig ist aber, dass sich der Ausschuss regelrecht daran abarbeitet, warum Ernst auf dem Foto nicht erkannt wurde. Tatsächlich stellen sich ganz andere und wichtigere Fragen. Zum Beispiel die, wer das Bild geschossen hat und wie es in den Besitz des Verfassungsschutzes gelangte. Das Bild wurde nicht heimlich aufgenommen, der Fotograf war ganz offensichtlich einer der Teilnehmenden. Die Polizei stieß auf das Bild sowie auf weitere Bilder bei einer Fahrzeugkontrolle in der Szene. Der Inlandsgeheimdienst hatte das fragliche Bild sowie Informationen über die neonazistische Sonnwendfeier aber aus eigenen Quellen [Plural]. Mindestens zwei Mal, vor und nach der Sonnwend-Veranstaltung, wurden beim LfV sogenannte Deckblatt-Meldungen dazu erstellt, worunter Spitzel-Informationen zu verstehen sind. Während des Prozesses wurde ein Kriminalbeamter zu dem Foto befragt. Dabei machte er die Aussage, es befände sich in der Ermittlungsakte von Markus H. Der ist darauf aber nicht zu sehen. War er vielleicht die Person hinter der Kamera?
Wenn Markus H. bei dem Treffen in Thüringen dabei war, wäre damit wiederum eine weitere relevante Frage beantwortet. Ernst und H. sollen sich, nachdem sie ein paar Jahre keinen Kontakt hatten, 2011 wieder getroffen haben, und die Frage wäre also: Vor oder nach der Sonnwendfeier? Wenn danach, könnte man H. als Fotograf bei der Veranstaltung ausschließen. Seltsam ist nun, dass das in den insgesamt vier Ausschussberichten nicht geklärt, sondern im Gegenteil eher vernebelt wird. Für die Wiederbegegnung von Ernst und H. werden noch vollkommen andere Daten genannt: 2013 oder 2014 oder sogar erst 2015. Es scheint, als wolle man die Frage weg vom Jahr 2011 verlegen.
Markus H. legte vor Gericht ein ziemlich auffälliges Verhalten an den Tag
Markus H. war zumindest in Kassel und Nordhessen eine Führungsperson in der rechtsextremen Szene. Spielte er darin eine ähnliche Rolle wie die Neonazis und V-Leute Tino B. in Thüringen oder Kai D. in Bayern? H. war es, der jene Videosequenz von Lübckes Auftreten bei einer Bürgerversammlung im Oktober 2015, die H. zusammen mit Ernst besucht hatte und bei der Lübcke die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte, ins Netz stellte. H. und Ernst führten auch gemeinsam Schießübungen durch.
Im Prozess wirkte Ernst mitunter seltsam abwesend, wie ferngesteuert, als ob er nicht realisiere, was geschieht. Unter anderem sagte er einmal, er wisse gar nicht, wie er zu seinen anfänglichen Anwälten gekommen sei, bei denen es sich um rechte Szeneanwälte handelte. Auf deren Initiative gingen die beiden ersten, letztlich verheerenden Geständnisversionen von Ernst zurück. Von ihrer Seite kam der fragwürdige Vorstoß, Markus H. aus der eigentlichen Tat rauszuhalten.
Markus H. dagegen legte vor Gericht ein ziemlich auffälliges Verhalten an den Tag. Er agierte in gewisser Weise anwaltsunabhängig. Ohne Rücksprache mit seinen beiden Verteidigern meldete er sich immer wieder zu Wort. Dabei äußerte er Sätze wie: „Ich muss jetzt auch mal eingreifen.“ Der Angeklagte trat dann in inhaltliche Auseinandersetzungen mit LKA-Beamten und dem Vorsitzenden Richter, etwa als es um seinen Computer ging und was darauf gespeichert war. Ein anderes Mal erhob sich H. ungefragt von seinem Platz und ging nach vorne zum Richtertisch, wo ein Waffentechniker des LKA als Zeuge befragt wurde, um sich dann an der Erörterung der Frage zu beteiligen, wie man Schreckschusswaffen zu scharfen Waffen umbauen kann. Ein so ungewöhnliches wie riskantes Verhalten, weil H. damit zum Beispiel offen legte, dass er über Kenntnisse in Waffentechnik verfügt.
Jedenfalls erschien der Neonazi wie jemand, der keine Verteidigung brauche. Genießt er andere Schutzgarantien? Das selbstbewusste Auftreten von Markus H. erinnerte zum Beispiel frappierend an jenes des V-Manns Kai D. im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München.
Bericht des Berichterstatterswurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt
Das Bundesland Hessen hat erst seit 2020 ein spezielles Untersuchungsausschuss-Gesetz (HUAG). Die U-Ausschüsse davor, zum Beispiel auch einen zum Thema NSU, wurden auf Basis der hessischen Landesverfassung eingesetzt und mit den regulären parlamentarischen Regeln durchgeführt.
Nun im UA-Gesetz ist neben dem Vorsitz explizit auch eine neue Stelle des sogenannten „Berichterstatters“ eingerichtet worden (§ 29 HUAG). Er ist für die Vorlage des schriftlichen Berichts des U-Ausschusses verantwortlich. Berichterstatter des Lübcke-Ausschusses war Gerald Kummer (SPD). Als am 19.Juli 2023 im Plenum der Schlussbericht des U-Ausschusses debattiert wurde, war Kummer der erste Redner, der ans Landtagsmikrofon trat. Was er dabei sagte, stellte im Prinzip die gesamte Veranstaltung in Frage.
Den von den Regierungsfraktionen vorgelegten Ausschussbericht habe nicht er geschrieben, erklärte der eigentlich zuständige Berichterstatter, er sei auch nicht 100%-ig damit einverstanden. Er sei zum Berichterstatter für den Ausschuss bestimmt worden und als solcher habe er auch einen Bericht entworfen, über 500 Seiten lang. Anschließend habe er auf Verbesserungsvorschläge gewartet, so Kummer, das sei aber naiv gewesen. Stattdessen sei ihm von den Regierungsfraktionen CDU und Grüne ein „Gegenangebot“ für einen Schlussbericht gemacht worden. Dass sein Entwurf von dieser Mehrheit komplett abgelehnt wurde, weil er fehlerhaft sei, habe er erst aus der Zeitung erfahren. Niemand habe ihm je dargelegt, wo die Fehler seien. Der Steuerzahler habe drei Jahre lang eine Stelle des UA-Berichterstatters bezahlt, die sich als überflüssig erwiesen habe, so das bittere Fazit des Abgeordneten.
Was vorgefallen war, wurde erst im Verlauf der Sitzung deutlich. Der CDU-Abgeordnete Holger Bellino griff die Kritik des nominellen Berichterstatters auf und bestätigte sie in gewisser Weise indirekt. Der CDU-Mann drehte die Verantwortlichkeit einfach um und warf dem Berichterstatter Kummer vor, eine konstruktive Zusammenarbeit sei „leider nicht erwünscht“ gewesen. Man habe gebeten, Teile des Entwurfes zu übermitteln, stattdessen sei im März 2023 [!] der Bericht gekommen, der so „von uns nicht mitgetragen“ werden konnte. Ein Austausch darüber sei von SPD und FDP nicht gewollt gewesen.
Der SPD-Abgeordnete Günter Rudolph wies das vehement zurück. Der Bericht des Berichterstatters sei qualitativ in Ordnung, er habe keine Fehler. 14 Tage nach der Vorlage ein „Gegenangebot“ von mehreren hundert Seiten zu unterbreiten, sei „nicht akzeptabel“. Die FDP erklärte, den Bericht des Berichterstatters komplett abzulehnen, wie es die Regierungsfraktionen taten, und durch einen eigenen Bericht zu ersetzen, widerspreche dem „Geist des Untersuchungsausschuss-Gesetzes“. Ihr Abgeordneter Matthias Büger äußerte den Verdacht, dass der Alternativbericht „von langer Hand vorbereitet“ war. Inhaltlich sei dieser Mehrheitsbericht im Sinne des Innenministeriums und der Landesregierung, kritische Stellen seien gestrichen worden.
Die Ausschussmehrheit der Regierungsfraktionen hat das Untersuchungsgremium mit ihrem Bericht gekapert.
Tatsächlich gibt der Bericht der Regierungsfraktionen der Landesregierung Raum für ihre eigene Schlussbetrachtung. Die verschiedenen Ministerpräsidenten und Innenminister kommen mit ihrer Bewertung zu Wort, warum die Landesregierung nicht auf dem rechten Auge blind gewesen sei. Oder, warum die Tat durch die Sicherheitsbehörden nicht zu verhindern gewesen sei. Der Verfassungsschutz wird entlastet: Als Problem wird nicht etwa seine Verstrickung in den Rechtsextremismus genannt, sondern sein „mangelnder Zugang“ zur rechten Szene. Der polizeiliche Staatsschutz solle verbessert und die Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei verstärkt werden. Mit anderen Worten: Die Ausschussmehrheit der Regierungsfraktionen hat das Untersuchungsgremium mit ihrem Bericht gekapert.
Die inhaltliche politische Differenz hinter dem Parlamentsstreich besteht unter anderem in der Frage, warum der Mord an Walter Lübcke durch die Sicherheitsbehörden nicht verhindert wurde. Und dazu zählt schließlich auch die, ob der Neonazi Stephan Ernst ein Einzeltäter war oder ob es einen Mittäter, nämlich Markus H., gab. Das wird allerdings nicht so deutlich formuliert. Vom Einzeltäter Ernst gehen fast alle aus: Ermittler und Strafverfolger, Politik und Medien. Nicht allerdings die Angehörigen von Walter Lücke, seine Frau und seine Kinder: Für sie war H. nicht nur beim Mord dabei, sondern spielte die entscheidende Rolle. „Ohne Markus H. hätte es den Mord nicht gegeben“, sagte der Anwalt der Familie Lübcke in seinem Plädoyer vor Gericht. In der Landtagsdebatte jetzt ging der SPD-Abgeordnete Rudolph immerhin in die gleiche Richtung, als er wörtlich sagte: „Was ist mit Markus H.? Die These von Stephan Ernst als Einzeltäter glauben wir nicht.“
Hat die Sonderbehandlung von Markus H. wiederum mit dem Verfassungsschutz zu tun? Man kann diese Frage ausblenden, wenn man vom Einzeltäter Ernst ausgeht, so wie es eine Mehrheit im Landtag tut. CDU, Grüne, aber auch AfD, erklären zum Teil wortgleich außerdem, die Polizei habe den Mord vorbildlich aufgeklärt, den Täter ermittelt und seiner Strafe zugeführt.
„Kasseler Problematik“: So nannten führende Verfassungsschützer den Tatbestand, dass ihr Mitarbeiter Andreas Temme entlarvt wurde, beim Mord an Halit Yozgat in dessen Internetladen anwesend gewesen zu sein. Der Anwalt der Familie Yozgat sagte in seinem Plädoyer vor dem OLG München: „Ohne den Verfassungsschutz ist das Morden des NSU nicht denkbar.“ Wie sich die Worte gleichen. „Ohne Markus H. hätte es den Mord an Walter Lübcke nicht gegeben“ – so der Anwalt der Familie Lübcke nur wenige Jahre später.
Sollte die Ungeheuerlichkeit tatsächlich zutreffen und der Verfassungsschutz hinter dem Mord an einem CDU-Politiker und Repräsentanten der politischen Ordnung der BRD stehen, würde sich unter den vielen Fragen besonders auch die nach dem Motiv stellen.
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Uff, starker Tobak! Aber dickes Lob an Sie Herr Moser, dass Sie weiter dran bleiben an dem Krimi.
Es werden Krimis ohne Auflösung bleiben, Lübke und der NSU – jedenfalls mindestens so lange, bis alle zur letzten Tatzeit bereits Geborenen längst in ihren Gräbern liegen. Vorher lässt keiner die Dokumente aus den Giftschränken – sofern sie nicht ohnehin bereits geschreddert wurden.
Seit Jahren lese ich Herr Moser und seine journalistische Arbeit, immer bemüht, immer investigativ und immer nah beim geschehen.
Danke Ihnen Herr Moser!
Aus meiner laienhaften Sicht, liegt Deutschland gerade vor einer neuen Geburt.
Um diese Geburt vervollzuständigen benötigt dieses Land eine gemeinsame Sprache :
a LA Wit sind ein Volk.
Aber ohne die altwürdigen Einflüsterer!
Zeitenwende heisst auch sich vom überflüssigen Ballast zu befreien.
Da steht’s: Herr Moser sieht den Verfassungsschutzmitarbeiter Temme als wahrscheinlichen Mörder von Halit Yozgat an. Das hieße aber nichts anderes, als dass die restlichen acht Morde ebenfalls vom VS begangen wurden, denn es wurde ja stets mit derselben Waffe geschossen. Habe mal die Konsequenzen dieses Sachverhalts auf TP zusammengefasst:
https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Rechtsterrorist-gestaendig-Akten-geschlossen/Die-boese-Variante/posting-34775239/show/
Nun zu diesem Hartmann (so heißt er): wenn dieser nun so eindeutig von Ernst und auch der Familie belastet wird, müsste eigentlich begründet werden, warum dieser weder angeklagt noch verurteilt wurde. Fehlt gänzlich. Da ist keine Begründung erforderlich.
Wobei seine Anwesenheit am Tatort außer Zweifel steht. Wobei es bei solchen Unternehmungen immer so ist, dass der, der schießt, der Untergebene ist, während der, der nicht schießt, der Boss ist.
Sein ganzes Auftreten lässt den Schluss zu, dass er genau wusste, dass ihm nichts passieren würde, egal wie er sich benimmt.
Da müssten die Alarmsirenen heulen.
Was steht wofür?
In der Annahme, das etwas steht für etwas, hat Artur_C nichts zur Sache hervor gebracht sondern dieses ES, formuliert nur seine oder Kindergarten gespienste.
Die Diskussion über kriminelle Handhabung gehört vor einem ‚zivilisierten Gericht‘ in einer Demokratie und nicht vor einem Parlamentsauschuss!
Demokratie fängt dort an, wo alle Säulen ihr Handwerk vollrichten.
Aber der Schwätzer vollbringt Hürdenlaufe…
Sorry das ich da widersprechen muss. Der Russische Hacker weiß es ganz genau, die Merkel war es. Er kommt aus einem Rechtsstaat, er muss es wissen.
Quellenangabe: irgendwo in den Kommentaren zu „Möglicher Tod von Prigoschin zerrt an den Nerven der Russen.“
Ottonos ghosting verfällt in sich, keine Argumentation sondern schlichte ghosting Affäre!
Der Punkt von ottornos Veröffentlichung ist einfach nur noch lernresistent…
Das ist das generelle Problem. Autoren wie Moser, Wetzel, Brökers schreiben detailliert und umfassend , oft auch nachvollziehbar über ihre Themen. Harte und wertvolle journalistische Arbeit.
Regierungsbots und imbezille Rezipienten werden dagegen nie, und das heißt wirklich niemals, irgendwas was konkretes vortragen. Es passiert stets das gleiche, wie in den beiden Posts über deinem: „alles gar nicht wahr“ , „Verschwörungstheorie“, „Schwurbelei“ usw. Wenn sie dann den Turbo zuschalten, folgen die modischen Verleumdungen des Autoren.
Die Sorte war immer die Mehrheit und es ging immer schief. Ganz zuletzt jedenfalls.
Bis dahin haben die Kommunisten den Reichstag angezündet, die Polen den Sender Gleiwitz überfallen, die Vietnamesen in Tonking die USA angegriffen, der Irak verbotene Waffen vorgehalten, die Syrer Chemiewaffen eingesetzt, Ata und Freunde bei 911 Verbrechen begangen, die physikalisch unmöglich sind.
Diese Aufzählung ist sehr unvollständig und die beiden Kritiker Mosers stehen für die Mehrheit, die sich dann, wenn sie es noch können, beklagen werden, das sie ja nicht hatten wissen können.
1932 gingen die deutschen Kommunisten in die Wahl zum Reichspräsidenten mit der Mahnung: Wer Hindenburg wählt, wählt Hitler, wer Hitler wählt, wählt Krieg.
Diese Schwurbler.
Aber wir wissen ja, dass die Mehrheit nicht auf die Schwurbler hörte.
Warum sollte sie?
Gott ja, der Nazi-Propagandatrommler quetscht mal wieder seinen braunen Unsinn heraus.
So wie die Indizien sind,kann die offizielle Geschichte nicht stimmen.Genau wie bei „NSU“ ist die offizielle Geschichte wenig glaubhaft.Natürlich liegt da der Verdacht nahe,dass Geheimdienst(e)
ihre Finger mit im Spiel hatten/haben…Und da eine Krähe der anderen kein Auge aushackt,werden die betreffenden Dienste alles tun,um die Aufklärung zu verhindern.
Und ob Berufspolitiker ein gesteigertes Interesse an der Aufklärung haben,darf bezweifelt werden.Schließlich hat der der eine oder andere schon mal was von Kompromat gehört.Und der Herr Edathy,der zu viele Fragen stellte,ist noch in lebhafter Erinnerung…
Aber wir leben ja im besten „Rechtsstaat“ aller Zeiten…
Hier ein Bericht, der noch weitergehende Zusammenhänge darstellt.
https://www.wsws.org/de/articles/2020/10/06/rech-o06.html
Demnach geriet Markus Hartmann bereits beim Mord an Halit Yozgat in das Visier der Ermittler, weil er sich für die Website interessierte, auf der das BKA um Hinweise zur Tat bat. Zur Erinnerung: Ex-Verfassungsschützer Andreas Temme war „zufällig“ zur Tatzeit am 6. April 2006 am Tatort im Internet-Café, will aber von dem Mord nichts mitbekommen haben.
Belegt ist das Zitat von Gerald-Hasso Hess, damals Geheimschutzbeauftragte des Landesamtes, der einen Monat später zu Temme am Telefon sagte: „Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, dann bitte nicht vorbeifahren.“
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/nsu-mord-kassel-was-wusste-der-verfassungsschutz-13443321.html
Das Zitat soll ironisch gemeint gewesen sein.
Es soll Ende der 90er Treffen von dem VS mit Hartmann gegeben haben, um Hartmann anzuwerben. Hartmann soll abgelehnt haben. Andreas Temme wäre zuständig gewesen, kann sich aber an nichts erinnern.
Temme wurde bereits Ende 2019 von der Bundesanwaltschaft im Mordfall Lübcke vernommen, was eine Vertreterin jedoch im Januar im Innenausschuss des Bundestages auf Nachfrage bestritt.
https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Luebcke-Mord-Bundesanwaltschaft-verschweigt-Vernehmung-von-Andreas-Temme,luebcke192.html
Der ja offenbar verbeamtete Ex-Verfassungsschützer Temme erinnert sich nicht:
„Der mutmaßliche Mörder Stephan E. sagt gegenüber „Panorama“, er habe Temme nicht gekannt. In seiner Aussage aus dem November 2019, die „Panorama“ vorliegt, gab Andreas Temme an, sich an den Namen Stephan E. nicht erinnern zu können. Bekannt ist, dass Temme mehrfach dienstlich mit E. befasst war. Dies ist nicht verwunderlich, da zu Temmes Aufgabenbereich die Beobachtung der rechtsextremen Szene in Nordhessen gehörte.
Auf Nachfrage der Mordermittler gab der Ex-Verfassungsschützer an, dass er tatsächlich keine Erinnerung mehr an den Rechtsextremisten E. habe. Auch an Markus H., der wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke angeklagt ist, konnte er sich nicht erinnern. Den Regierungspräsidenten Lübcke habe er persönlich gekannt, habe hin und wieder mit ihm dienstlich zu tun gehabt, so Temme in der Vernehmung.“
https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Luebcke-Mord-Bundesanwaltschaft-verschweigt-Vernehmung-von-Andreas-Temme,luebcke192.html
Ach ja, Andreas Temme hatte laut einem früheren Nachbarn als Jugendlicher den Spitznamen „Klein Adolf“.
Der Artikel hat es in sich.
Zum Glück für den teutschen Michel werden Thesen dieser Art „eiskalt“ und „blitzschnell“ von MSM + Obrigkeit zur Verschwörungstheorie erklärt.
Michel/ine kann unbesorgt weiterpennen.
Der Michel glaubt: so etwas gibt es nur in Russland, da hat Putin himself immer den Finger am Abzug.
und…
Ein deutscher Beamter tut das nicht, der hat sich per Eid verpflichtet auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen.
Wer hat all diese Dienste gegründet und wessen Erbgut gehört dort bis heute zur DNA?
Stellt man sich diese Frage dürfte doch alless klar sein.
Wundern muss man sich dann nicht mehr.
Der teutsche Michel, wie sie schreiben, tanzt lieber mit Heidi Klump, ist voller Trauer wenn eine Queen stirbt aber nicht wenn der Nachbar oder Kinder in von uns unterstützten Kriegen sterben.
Was aus dem Artikel leider nicht hervorgeht warum Lübcke und all die anderen Opfer wurden.
Purer Rassismus allein kann es nicht gewesen sein, da muss noch mehr dahinter stecken .
Welches Ziel wurde damit wirklich verfolgt?
Das System
https://www.rudifussi.at/wp-content/uploads/2016/01/Pyramid_of_Capitalist_System.jpg
Wir wissen es alle.
Aber es gibt zwei „Realitäten“. Die eine wird von der Wirklichkeit gebildet. Und dort sind Geheimdienste genau das, was man davon erwartet: Dreckhäufen, von „Ratten“ und „Wühlmäusen“ durchzogen. Ein Sammelbecken verkrachter, verruchter, halbgarer Existenzen, die vor allem eines tun: ihre eigene Existenz sichern indem sie Terrorismus und Extremismus behaupten, simulieren oder schüren, entweder selbst ausüben oder anfällige Gestalten identifizieren und diese dazu ermutigen und ausrüsten.
Die andere „Wirklichkeit“ wird von den Narrativen und Denkvorgaben und Sprechregeln gebildet. Danach sind Geheimdienste hochintegere Beamtenstadel, die nichts, aber auch garn nichts anderes im Sinn hätten, als Demokratie, Rechtsstaat, Verfassung (bzw. Grundgesetz) und die Personen des öffentlichen Lebens zu schützen und deren Arbeit zu gewährleisten.
Leute wie Thomas Moser, die wohl rechtschaffen versuchen, diese zwei „Realitäten“ in Einklang zu bringen, sind gleich von vorne herein verloren. Denn das scheitert (muss scheitern) daran, dass das eine ein (tatsächlich) fiktives gesellschaftliches, mentales Produkt ist (tatsächlich, etwa im Gegensatz zB zu Geschlechtsidentität, die nicht, wie uns eingeredet wird, sozial konstruiert wird, sondern biologisch real ist) während das andere das echte Leben ausmacht: ein Sammelbecken von gescheiterten und perfiden, verkommenen Existenzen, die spätestens dort vollends zerbrechen und entmenschlicht aufgeben, und nur noch ihre finanzielle Existenz, ihr Selbstbild und ihre traurige Zukunft sicher wollen.
Dazu „spielen“ sie Geheimdienst und inszenieren Sachen, die ihre Existenz scheinbar rechtfertigt. Die ihren Auftraggebern den sicheren Eindruck vermitteln soll, dass ohne sie es nicht ginge.
Und die Auftraggeber sind natürlich froh, dass sie so einen verlorenen und verkommene Haufen haben, der jede Drecksarbeit für sie macht. Da sieht man dann auch mal über ein paar „Ausrutscher“ weg. Das ist die echte Realität. Und eine große Maschine der Lüge und des Betrugs arbeitet daran, diese echte Realität unsichtbar zu machen und vielmehr das ideelle Scheinbild zur Realität zu erklären.
Ein krankes System wie heute Legislative, Exekutive und Judikative (im Verein mit den Großmedien) arbeite nur noch daran, sich selbst zu rechtfertigen und in ein falsches, konstruiertes Licht zu stellen. Da sind wir heute.
Die Geheimdienstler die hier mitlesen und auch hier ihren dreckigen Job machen: Pfui Teufel! Sowas braucht kein Mensch.
[…] Steht hinter dem Mord an Walter Lübcke der Verfassungsschutz? Thomas Moser, 2023: https://overton-magazin.de/top-story/steht-hinter-dem-mord-an-walter-luebcke-der-verfassungsschutz/ […]