SEK vor der Haustüre

Der Kunst-„Fall“ Rudolph Bauer

Ein Beispiel politischer Justiz in „unserer Demokratie“.

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Ein Kommentar

  1. Die billigen und unseriösen NS-Gleichsetzungen am Anfang des Artikels angesichts eines, wenn auch nicht normalen, rechtsstaatlichen Vorganges lassen bereits schlimmstes vermuten.

    Auch vermied der Autor sorgsam den Inhalt und Gegenstand der Auseinandersetzung zu erwähnen oder zu schildern. Selbst die mehrinstanzlichen Verurteilungen findet man im Artikel nicht.

    Hier wird offensichtlich der Leser für dumm verkauft und es sollen billigste Emotionen mit einem irrational aufgezogenen Artikel unterhalb jeglicher journalistischer Minimalstandards geweckt werden.

    Eine kurze Nachrecherche bei Chatgpt ergab dann u.a. folgendes Ergebnis:

    „Konkret ging es nach den veröffentlichten Berichten um mehrere von Bauer erstellte und auf Instagram verbreitete Bildmontagen.“

    ich beschränke mich im folgendem auf den 2. Anklagepunkt nach Chatgpt:

    „§ 130 Abs. 3 StGB (Volksverhetzung):
    Besonders hervorgehoben wurde eine Bildmontage, in der ein historisches Foto von Auschwitz-Häftlingen verwendet und das Wort „Arbeit“ im Schriftzug „Arbeit macht frei“ durch eine mit „Covid-19 Impfstoff“ beschriftete Spritze ersetzt worden sein soll. Die Anklage sah darin eine Verharmlosung bzw. Relativierung nationalsozialistischer Verbrechen.“

    Unabhängig vom juristischen Gehalt steht eine solche Collage für einen hohen Grad an ethisch-moralischer Verwahrlosung und eine völlige hysterische Irrationalität des Schöpfers.

    Für einen vernünftigen Menschen verbietet sich da jegliche Form der Empathie ider Solidarität.

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