Pressefreiheit

Bundesverwaltungsgericht ohrfeigt Faeser

Das kam – nicht überraschend! Das Magazin Compact wird nicht verboten. Das Bundesverwaltungsgericht machte deutlich, dass ein solches Verbot in dieser Form verfassungswidrig sei.

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2 Kommentare

  1. Man lese, was Bullshit-Tagesschau schreibt:

    https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/compact-urteil-100.html :

    „analyse
    Compact-Urteil Pressefreiheit auch für Feinde der Freiheit

    Stand: 24.06.2025 15:06 Uhr

    Das rechtsextreme Compact-Magazin durfte nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht verboten werden. Chefredakteur Elsässer nutzt die Entscheidung zur Selbstinszenierung.
    Claudia Kornmeier
    Eine Analyse von Claudia Kornmeier, ARD-Hauptstadtstudio [ … ]“

  2. „Das Grundgesetz garantiere auch den Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit, ließ das Gericht verlautbaren.“ – noch viel besser, das Grundgesetz garantiert Verfassungsfeinden sogar das ganz offen und praktisch konsequenzlose Agieren von der Regierungsbank aus, wie man sieht.

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