Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur ewigen Geheimhaltung

Brave Erfüller von Kanzleramt + BND: Akten zum SS-Offizier Adolf Eichmann bleiben verschlossen.

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3 Kommentare

  1. Dankeschön, daß wir Sie haben, Frau Weber. Ich sollte Ihnen mal langsam einen Dauerauftrag für Spenden einrichten, verdient haben Sie es weißgott.

  2. Guter Artikel Frau Weber, DANKE!
    Machen Sie bitte weiter so!

    Was soll man von einem Land auch anderes erwarten in dem Nazis nach dem Krieg in hohe Regierungsämter gekommen sind, auch Richter.
    Offensichtlich hat man nicht nur bezüglich Eichmann etwas zu verbergen und der braune Geist har nie ganz aufgehört zu existieren

  3. Ich finde es vorstellbar das Veröffentlichung dieser Unterlagen dem Staat Deutschland schaden. Das man damals vielleicht über so einiges an Gesetzen hinweg gegangen ist um Eichmann zu schnappen, ist nicht wirklich ehrrührig. Was der Artikel allerdings zurecht kritisiert ist das es dafür scheinbar keine gesetzliche Grundlage gibt. Also wieder etwas was uns ein wenig weniger Rechtsstaat sein lässt. Also eine schwierige Frage die das Gericht hier zu beantworten hat. Würde sehr gerne dazu lesen, wie sich die Gegenseite dazu stellt, was aber eben das Problem hat, das man ja veröffentlichen müsste, um eine gute Argumentation zu haben. Aber eines wäre noch zu klären: Was würde es nutzen, wenn man diese Unterlagen veröffentlicht?

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