SEK vor der Haustüre

Der Kunst-„Fall“ Rudolph Bauer

Ein Beispiel politischer Justiz in „unserer Demokratie“.

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5 Kommentare

  1. Die billigen und unseriösen NS-Gleichsetzungen am Anfang des Artikels angesichts eines, wenn auch nicht normalen, rechtsstaatlichen Vorganges lassen bereits schlimmstes vermuten.

    Auch vermied der Autor sorgsam den Inhalt und Gegenstand der Auseinandersetzung zu erwähnen oder zu schildern. Selbst die mehrinstanzlichen Verurteilungen findet man im Artikel nicht.

    Hier wird offensichtlich der Leser für dumm verkauft und es sollen billigste Emotionen mit einem irrational aufgezogenen Artikel unterhalb jeglicher journalistischer Minimalstandards geweckt werden.

    Eine kurze Nachrecherche bei Chatgpt ergab dann u.a. folgendes Ergebnis:

    „Konkret ging es nach den veröffentlichten Berichten um mehrere von Bauer erstellte und auf Instagram verbreitete Bildmontagen.“

    ich beschränke mich im folgendem auf den 2. Anklagepunkt nach Chatgpt:

    „§ 130 Abs. 3 StGB (Volksverhetzung):
    Besonders hervorgehoben wurde eine Bildmontage, in der ein historisches Foto von Auschwitz-Häftlingen verwendet und das Wort „Arbeit“ im Schriftzug „Arbeit macht frei“ durch eine mit „Covid-19 Impfstoff“ beschriftete Spritze ersetzt worden sein soll. Die Anklage sah darin eine Verharmlosung bzw. Relativierung nationalsozialistischer Verbrechen.“

    Unabhängig vom juristischen Gehalt steht eine solche Collage für einen hohen Grad an ethisch-moralischer Verwahrlosung und eine völlige hysterische Irrationalität des Schöpfers.

    Für einen vernünftigen Menschen verbietet sich da jegliche Form der Empathie ider Solidarität.

    1. @ Klaus-Die um 18 Uhr43 : Ohne die beanstandeten / verfolgten Werke zu sehen, ist eine seriöse Bewertung un-
      möglich, auch eine juristische.

      Nähme man Ihre Argumentation ernst, müsste selbst John Heartfield mit (juris-tischer) Verfolgung rechnen.

  2. Mir war Herr Rudolph Bauer bisher völlig unbekannt; er interessiert mich auch nicht.
    Eine erste kleine Recherche bestätigte die vom Autor des obigen Artikels gegebene Einschätzung, dass der bereits 1939 Bauer eher dem linken politischen Spektrum zuzuordnen ist, sodass der Vorwurf der Staatsanwaltschaft schlichtweg haltlos erscheint.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Rudolph_Bauer

    Man mag Bauers Satire im Zusammenhang mit der Corona-Impfkampagne geschmacklos finden, aber – und das ist doch der wichtige Punkt – es ist eben gerade keine Satire, die die NS-Zeit verteidigt.

    Beinahe als noch schlimmer ist indessen die entwürdige Prozedur der Wohnungsdurchsuchung bei einem bislang völlig unbescholtenen Rentnerehepaar anzusehen. Polizisten in voller Montur bei einem 84-jährigen Mann!!!
    Diese bewusste Unverhältnismäßigkeit gibt zu denken.
    Wie schon in anderen Fällen – etwa bei Prof. Norbert Bolz – kann man das als bewusstes Mittel der Einschüchterung verstehen. Da bekannt ist, dass die Staatsanwaltschaften gegenüber den zuständigen Justizministern abhängig sind, müsste untersucht werden, ob das Handeln hier letztlich durch politische Einflussnahme begünstigt wurde. Bemerkenswert auch das Übergehen bzw. der Versuch der Rückgängigmachung eines Urteils des zuständigen Landgerichts.

    Allerdings ist meines Wissens die Staatsanwaltschaft auch bei diesem dubiosen „Zentrum für politische Schönheit“ eingeschritten, weil diese definitiv nicht künstlerische politische Lobbyorganisation 2025 ebenfalls NS-Symbolik verwendet hat (in einem verleumderischen Anti-AfD-Plakat).

    Was für Zeiten …

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