EU-Rat

Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek: »Die EU ist seit einiger Zeit auf der schiefen Bahn«

Die EU greift zunehmend zu präventiven Maßnahmen gegen Einzelpersonen – ohne Gerichtsverfahren und ohne Anhörung. Wo endet legitime Gefahrenabwehr und wo beginnt politische Repression?

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4 Kommentare

    1. Ich finde zutreffender:
      „Die präventive Gefahrenabwehr endet dort, wo bei Maßnahmen der Rechtsweg verlassen wird.“
      Also auch, wenn es gegen Parteien, Verlage usw. geht.

  1. Wie soll denn ein Betroffener einen Prozess vor EU-Gerichten führen, wenn kein Anwalt mit ihm Geschäfte machen darf, keine Bank seine Honorar-Überweisungen ausführt und er auch nicht zur Übergabe von Bargeld (oder zum Prozess) in die EU einreisen darf?

    Dieses „rechtliche Gehör“ hätte sich Kafka nicht besser ausdenken können.

    1. Ja, da hätten Interviewer und Interviewter konkreter werden können, wie die praktische Gegenwehr in solch einer kafkaesken Situation aussehen kann. Dass die „Sanktionen“ ungesetztlich sein dürften, wird ja ausser Frage stehen.

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