Trump und Caligula, KI-generiert

Trump – ein Wiedergänger Caligulas?

Donald Trump wird gerne mit dem römischen Kaiser Gaius Caeser Augustus Germanicus genannt Caligula verglichen. Der alte Römer soll irre gewesen sein – wie der US-Präsident? Ein historischer Vergleich, der hinkt.

mehr lesen

3 Kommentare

  1. „Die lex majestatis diente ursprünglich dazu, Vergehen gegen die Hoheit des römischen Gemeinwesens zu ahnden. Mit dem Gesetz sollten Fahnenflucht, Volksverhetzung und schlechte Amtsführung von Magistraten verfolgt werden – unter Tiberius nutzte man es, um kritische Worte gegen den Kaiser justiziabel zu machen.“
    Der §188 (Majestätsbeleidigung) und der § 130 (Volksverhetzung) stammen also aus dem römischen Reich. Das wusste ich noch nicht, Es ist schön zu sehen, was hier für jahrtausendealte Traditionen gepflegt werden. Wobei der §130 ja nur angewendet wird, wenn ein Kritiker des politischen Mainstreams verurteilt werden kann. Bei Leuten die offen zum Krieg gegen Russland aufrufen (ich nenne keine Namen) hingegen ist er nicht relevant.
    Fahnenflucht (§ 16 WStGB) könnte hier auch bald wieder äußerst wichtig werden.

    Ich halte übrigens Trump nicht unbedingt für verrückt. Er hat halt eine sehr hohe Meinung von sich selbst und kann daher keine Fehler machen bzw. eingestehen. Dies sieht man aber genauso bei unseren Politikern. Das ist nichts Trump-spezifisches. Trump zeigt nur offen, wie korrupt und verlogen das politische System ist und schon immer war. Früher verbarg man das aber wesentlich geschickter, so dass heutzutage manche Leute plötzlich aufwachen und kritisch werden.

  2. Der Vergleich USA-Rom drängt sich auf, doch wie jeder Vergleich hinkt er. Zum Einen ist die Verwaltung von Roesenteichen heute deutlich einfacher, zum anderen herrschen die USA nicht nur durch ihre Militärmacht. Sie herrschen mehr durch ökonomischen Druck. Das hätte Rom nie geschafft, da die unterworfenen Völker ökonomisch nicht von Rom abhängig, sondern würden ausschließlich militärisch und mit den Mitteln des Teile und Herrsche beherrscht. Als diese militärische Macht schwand, brach das Imperium Romanum zusammen wie ein Kartenhaus. Die USA werden ihre ökonomische Macht sicher eher erhalten, als ihre militärische.

  3. Mit das Interessanteste an diesem Artikel ist das Nachdenken darüber, dass „Verrücktheit“ bei einem Politiker in unterschiedlichen Gesellschaften und zu unterschiedlichen Zeiten ziemlich verschieden definiert wurde.
    Hier hat es ja Veränderungen gegeben.

    In der SU kamen Dissidenten mitunter in die Psychiatrie.

    In der Renaissance wäre Trump als gewiefter und lebenspraller Machtmensch glorifiziert worden.

    Wären Gewaltpolitiker wie Stalin und Hitler, die man im 20. Jahrhundert mitunter auch als verrückt bezeichnete, im Spätmittelalter und im Umfeld von Timur Lenk sonderlich aufgefallen?

    Richard II. von England (reg. 1377–1399) war vermutlich wirklich geisteskrank.

    Julius Caesar soll unter Epilepsie gelitten hatten. Gewiss keine Geisteskrankheit, aber doch eine Auffälligkeit.

    Bei Johanna I. von Kastilien, der Wahnsinnigen im 15. Jh. sind die Verrücktheitsvorwürfe zweifelhaft, denn „Wahnsinn“-Zuschreibungen wurden auch früher schon politisch genutzt, um die Handlungsfähigkeit in Zweifel zu ziehen.

    Und Ludwig II. von Bayern (1845–1886, König von Bayern)? Sein Handeln inkl. Schlösserbau scherte sich nicht um die bayerischen Finanzen. Aber war er deswegen im medizinischen Sinne verrückt?

    Wilhelm IV von Preußen (reg. 1840 – 1858/61) soll hingegen zuletzt wirklich unter einer Art von „Gehirnarteriosklerose“ gelitten haben; Schlaganfälle kamen hinzu. Andererseits war auch sein politisches Wirken bei vielen sehr unbeliebt.

    Nur ein paar Beispiele.

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarregeln : Bleiben Sie sachlich, respektvoll und beim Thema. Wir behalten uns vor, insbesondere Kommentare zu entfernen, die Beleidigungen, Spam oder persönliche Angriffe enthalten.

Pro Beitrag sind maximal 5 Kommentare (inklusive Antworten auf andere Kommentare) zulässig.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte schreiben Sie mindestens 100 und höchstens 10000 Zeichen.

0 / 10000 Zeichen