Alarm: Witwen- und Witwerrente sind in Gefahr!

Die jetzige Hinterbliebenenrente soll nach Empfehlung der Alterssicherungskommission in eine Splittingrente umgewandelt werden - was oft zu erheblichen Kürzungen führen würde. Damit sollen vor allem Frauen gezwungen werden, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.

mehr lesen

Ein Kommentar

  1. Mich trieb gerade die Frage um warum die „Witwenrente“ – und vor allem wann – die zum ersten Mal eingeführt wurde.

    https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Gesetzliche-Rentenversicherung/Geschichte-Gesetzliche-Rentenversicherung/geschichte-gesetzliche-rentenversicherung.html

    „[…]Mit der Reichsversicherungsordnung von 1911 wurden die drei Sozialversicherungsgesetze schließlich formal zusammengefasst. Mit der Reichsversicherungsordnung wurde auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen und Waisen eingeführt; damals allerdings für Witwen nur für den Fall der Invalidität. Für die Angestellten trat mit dem Versicherungsgesetz für Angestellte im selben Jahr eine eigene Altersversicherung in Kraft. Die Angestelltenversicherung erhielt bis 1945 keine Reichszuschüsse.[…]“

    Interessant 😉

    Dann kam gleich nach der Einführung der 1. Weltkrieg…..

    Den Rest kann sich jeder selber denken 😉

    Gut nach einem 3. Weltkrieg, sollte den jemand überleben, Witwe oder Witwer (weniger wahrscheinlich, da ja Soldaten meist männlich sind, auch heute noch/wieder), wird es wohl keine staatliche Struktur mehr in Deutschland geben, aber man sollte es wenigstens einmal gelesen haben warum die Witwenrente ursprünglich eingeführt, und nach den Kriegen verbessert wurde ….. 😉

    Zynische Grüße
    Bernie

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarregeln : Bleiben Sie sachlich, respektvoll und beim Thema. Wir behalten uns vor, insbesondere Kommentare zu entfernen, die Beleidigungen, Spam oder persönliche Angriffe enthalten.

Pro Beitrag sind maximal 5 Kommentare (inklusive Antworten auf andere Kommentare) zulässig.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte schreiben Sie mindestens 100 und höchstens 10000 Zeichen.

0 / 10000 Zeichen