Die Doppelmoral des Westens beim Umgang mit dem Völkerrecht

 

Bild: justflix/CC BA-SA-4.0

Der Westen schiebt das Völkerrecht auch in Bezug auf Putin vor, um dahinter eigene Interessen, wenn nötig auch mit militärischen Mitteln, ungestört verfolgen zu können.

Putin vor Gericht – an dieser elektrisierenden Perspektive wurde bereits unmittelbar nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 gearbeitet. Schon am 28. Februar hatte der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Karim Khan eine Untersuchung zur Situation in der Ukraine angekündigt. Hier geht es um die mögliche Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Ukraine hat in einer Ad-hoc-Erklärung die Zuständigkeit des IStGH nach Art. 12 Abs. 3 des Römischen Statuts anerkannt.

Die strafbare Handlung der Aggression/Angriffskrieg ist erst später in Art. 8bis des Römischen Statuts definiert worden. Seit dem 17. Juli 2018 kann der IStGH seine Gerichtsbarkeit auch über das Verbrechen der Aggression ausüben. Dabei definiert Art. 8bis des Römischen Statuts das Verbrechen der Aggression als „Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 darstellt“.

Das Verbrechen der Aggression kann durch den Gerichtshof nach Art. 15bis Abs. 5 IStGH-Statut allerdings nur dann verfolgt werden, wenn der betreffende Staat Vertragspartei dieses Statuts ist und das Verbrechen von Staatsangehörigen des betreffenden Staates oder in dessen Hoheitsgebiet begangen wurde. Da aber weder Russland noch die Ukraine das Römische Statut unterzeichnet haben, wäre für Ermittlungen gegen Putin zur strafbaren Handlung der Aggression eine Resolution des Sicherheitsrats zur Überweisung an den IStGH nötig. Diese Resolution könnte Russland mit seinem Vetorecht verhindern. Unter den aktuellen politischen Verhältnissen in Russland ist eine Verurteilung von Wladimir Putin als Aggressor daher nicht zu erwarten.

Um diese Schwierigkeiten zu umgehen, wird seit einiger Zeit die Möglichkeit in der Öffentlichkeit gehandelt, ein internationales Kriegsverbrechertribunal in Anlehnung an die Nürnberger Tribunale zu installieren. Zu diesem Zweck nun haben sich die Justizminister der G7 Ende November 2022 in Berlin getroffen, um die Isolation Russlands weiter voranzutreiben aber auch die Möglichkeiten der Errichtung eines Sondergerichtshofes zu erörtern. Eingeladen waren auch der Justizminister und der Generalstaatsanwalt der Ukraine sowie der Chefankläger des IStGH und der Generalstaatsanwalt der BRD. Der Vorteil eines solchen Tribunals wäre die Möglichkeit, sich vom Römischen Statut zu emanzipieren und die Verfahrensvoraussetzungen selbst zu definieren.

Diese Überlegungen könnte man sich allerdings sparen, wenn man sie schon bei den vergangenen völkerrechtswidrigen Kriegen gegen Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Libyen und Syrien angestellt hätte. Für die möglichen Kriegsverbrecher Scholz, Fischer, Bush, Rumsfeld, Cheney, Blair, Obama und Trump wären internationale Tribunale durchaus in Frage gekommen. Doch damals rief niemand nach dem Völkerrecht und der IStGH war allenfalls gegen afrikanische Despoten und Kriegsverbrecher aktiv. Angesichts dieser Einäugigkeit stellt sich aber die Frage, was insbesondere die USA, aber auch die NATO-Staaten legitimiert, nun nach dem Richter zu fragen. Und hier setzt der Göttinger Straf- und Völkerrechtler Kai Ambos mit seinem schmalen Band „Doppelmoral. Der Westen und die Ukraine“ im Westend-Verlag an.

Der Autor gliedert seine Untersuchung in zwei große Kapitel. Zunächst geht er in Kapitel 1 der Frage nach, wie umfangreich die Unterstützung für die westliche Ukraine-Politik eigentlich war, um im darauffolgenden zweiten Kapitel den „widersprüchlichen Umgang des Westens mit dem Völker(straf)recht“ zu thematisieren. In einem kurzen Schlusskapitel fügt er seine Forderung nach größerer westlicher Konsistenz im Völker(straf)recht an.

Ausgehend von der Resolution vom 2. März 2022, mit der die UN-Generalversammlung mit 141 gegen fünf Stimmen bei 35 Stimmenthaltungen den Angriff Russlands als „Aggression“ aufs „Schärfste“ verurteilt und den sofortigen, vollständigen und bedingungslosen Rückzug aller russischen Truppen fordert, hat sich im Westen die Vorstellung verfestigt, dass der Angriff „die ganze Welt erschüttert“ (Baerbock) und Russland vollkommen isoliert habe. Schaut man sich allerdings genauer an, welche Staaten die westliche Ukraine-Politik tatsächlich unterstützten, so beschränkt sich das auf insgesamt 38 Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben. Nur knapp 30 Staaten haben militärische Hilfe zugesagt. Unter den Staaten, die keine Sanktionen gegen Russland verhängen, sind nicht nur bekanntermaßen die VR China, Indien und Südafrika, sondern auch so wichtige Staaten wie die Türkei und Mexiko. So reduziert sich die Unterstützung der westlichen Ukraine-Politik, die über die bloße  Zustimmung zur UN-Resolution hinausgeht, auf 48 von 193 Staaten in der UNO.

Auf der Suche nach dieser Zurückhaltung verweist der Autor unter Bezug auf die allmählich auch hier wahrgenommenen „Third World Approaches in International Law“ (TWAIL) auf die kolonialen Ursprünge des Völkerrechts, dessen „regelbasierte Ordnung“ bis zum postkolonialen Ende der unipolaren Weltordnung „als hegemoniales und damit illegitimes Projekt an sich in Frage gestellt wird“ (S. 33) Das ist ein wichtiger Hinweis darauf, dass die westliche Hegemonie nicht nur alle politischen Felder der ökonomischen und humanitären Zusammenarbeit bis heute dominiert, sondern auch die rechtlichen Grundlagen dieses Systems immer noch prägt. Es erklärt auch die kritische Haltung vor allem der ehemals kolonialen Länder gegenüber der unbedingten Unterstützung der Ukraine durch die Herren dieser alten Ordnung. Erst in neuerer Zeit wird sie durch eine multipolare Weltordnung abgelöst und entkolonialisiert.

Doch ist die Widersprüchlichkeit und Doppelmoral, mit der der Westen mit dem Völkerrecht umgeht, nach wie vor zu offensichtlich, als dass seine Politik – und vor allem die der USA – Glaubwürdigkeit beanspruchen kann. Die Liste der Verstöße gegen das Völkerrecht in jüngerer Zeit ist lang: ob die rechtswidrige Irak-Invasion 2003, die extralegalen Hinrichtungen in dem am 21. September 2001 begonnenen „Krieg gegen den Terror“, die Tötung der Al-Qaida Führer Osama Bin Laden und Ayman al-Tawahiri. Die Ermordung des iranischen Generals Qasem Solaimani am 7.Januar 2020 am Flughafen von Bagdad müsste man hinzufügen.

Richtig ist auch der Hinweis des Autors auf den Überfall der NATO auf Jugoslawien, eine nicht nur umstrittene (Ambos S. 40), sondern eindeutig rechtswidrige Intervention, da weder vom UN-Sicherheitsrat mandatiert noch durch Artikel 51 UN-Charta – Selbstverteidigung  – gerechtfertigt. Auch die insbesondere vom damaligen Außenminister Fischer bemühte „humanitäre Intervention“ taugt nicht als Ausnahme vom zwingenden Gewaltverbot des Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta. Alt-Bundeskanzler Schröder hat schließlich 2014 eingeräumt, dass der von ihm mitbeschlossene Krieg völkerrechtswidrig gewesen ist.

Die ehemalige Chefanklägerin des Jugoslawien-Tribunals Carla Del Ponte hat die von ihrer Vorgängerin Louise Arbour vorbereiteten Untersuchungen wegen Kriegsverbrechen einstellen müssen und im Jahr 2000 durch einen Persilschein die NATO entlastet. In ihrem autobiografischen Bericht über ihre Zeit als Chefanklägerin sowohl des Jugoslawien- wie auch Ruanda-Tribunals – „Ich bin keine Heldin“, Frankfurt/Main, 2021- hat sie bekannt, dass sie an den Ermittlungen gehindert wurde: „Als ich in Brüssel die Unterlagen anforderte, kooperierte die NATO nicht. Ihr Generalsekretär verwies mich an die einzelnen Mitgliedstaaten. Dann hieß es plötzlich, die Dokumente seinen vernichtet worden. Eine Lüge…“ (Del Ponte, S. 66, 67).

Ambos verweist auch zu Recht auf die höchst zweifelhafte Praxis des  IStGH bei seinen Ermittlungen wegen Foltervorwürfen gegen britische Soldaten in Irak und US-Soldaten in Afghanistan. Sowohl die ehemalige Chefanklägerin Fatou Bensouda wie der aktuelle Chefankläger Karim Khan haben schließlich die Ermittlungen mit wenig überzeugenden Gründen eingestellt. Der verbreitete Eindruck ist nicht von der Hand zu weisen, dass die beiden Regierungen nachgeholfen haben. Hinzufügen könnte man die schon 2021 beschlossenen Untersuchungen des IStGH gegen Israel wegen des militärischen Überfalls auf Gaza 2014 und der Siedlungspolitik im Westjordanland. Es ist nicht bekannt, ob sie überhaupt schon begonnen haben, da Israel den Zugang zu den besetzten Gebieten verweigert, und wie der gegenwärtige Stand ist.

Der Autor schließt seinen Überblick über die „völkerrechtlichen Inkonsistenzen“ mit dem dubiosen „Memorandum of Understanding“ zwischen der Türkei, Schweden und Finnland über die Auslieferung mutmaßlicher kurdischer „Terroristen“, um die Zustimmung der Türkei zur Aufnahme der beiden Länder in die NATO zu erlangen, sowie dem britischen Entwurf einer Bill of Rights, der die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einzuschränken versucht. Das sind zweifellos zwei bedenkliche Beispiele des Umgangs mit dem Völkerrecht, die nicht geeignet sind, das Vertrauen in die Menschenrechtspolitik des Westens zu stärken.

Ungleich schwerwiegender ist jedoch das Schweigen der NATO-Staaten, welches sie gegenüber den offen völkerrechtswidrigen militärischen Interventionen ihres Mitgliedes Türkei im Norden des Irak und Syriens gegen die Kurden bewahren und damit faktisch unterstützen. Eine Analyse der Beweggründe und Folgen dieser fatalen Politik für die Glaubwürdigkeit der NATO wäre im Rahmen dieser Studie folgerichtig gewesen. Ebenso verwundert es, dass der Autor nicht die seit Jahrzehnten bekannten schwersten Verstöße gegen Völkerrecht und Menschenrechte durch die israelische Besatzungs- und Siedlungspolitik erwähnt. Die Unterstützung dieser offen rechtswidrigen Politik der Apartheid vor allem durch die USA, die BRD und die meisten Staaten der EU ist der deutlichste Beweis für die Doppelmoral dieser Staaten. Wenn heute die mangelnde Unterstützung der westlichen Ukraine-Politik durch das Gros der Staaten aus Asien, Afrika und Lateinamerika verwundert, so ist der Grund zweifellos gerade auch in diesem „widersprüchlichen Umgang mit dem Völker(straf)recht“ zu suchen.

In einem sehr kurzen Schlusskapitel fordert Ambos schließlich eine „größere westliche Konsistenz im Völker(straf)recht“. Das ist zwar folgerichtig und notwendig, verspricht aber kaum, wirksam zu sein. Wie eine ausdrückliche Absage an diese Forderung liest sich die jüngste Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen. Sie hatte die Bundesregierung gefragt, ob sie zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der Irakkrieg ein „Bruch des Völkerrechts“ oder ein „völkerrechtswidriger Angriffskrieg“ sei? Die Bundesregierung verschanzte sich hinter der alten Lüge der damaligen US-Administration, „wonach der Angriff erst erfolgte, nachdem dem Irak zuvor ‚eine letzte Gelegenheit’ gegeben worden war, ‚seinen Verpflichtungen bezüglich der Kontrolle und Vernichtung seiner Massenvernichtungswaffen nachzukommen’“ (Berliner Zeitung v. 18. 12. 2022). Die US-Administration hatte sich dabei auf alte Resolutionen des UN-Sicherheitsrats berufen, die bis in das Jahr 1990 zurückreichten, aber durch die Tatsache, dass es in Irak damals keine Massenvernichtungswaffen gab, überholt waren und keine Legitimation für einen Angriff geben konnten.

So unvollständig die Materialbasis dieser Schrift auch ist, Analyse und Kritik der Doppelmoral sind fundiert und berechtigt. Das ist das Verdienst des Autors, den „Werte“-Mantel von einer Politik zu ziehen, die das Völkerrecht nur vorschiebt, um dahinter ihre Interessen, wenn nötig auch mit militärischen Mitteln, ungestört verfolgen zu können. Die Doppelmoral regiert die Außenpolitik auch heute noch.

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14 Kommentare

  1. Ja daß, ist eben die Rule Based Order. Oder wie die Alten Römer so schön sagten „Quod licet Jovi non licet bovi“

    Also nix Neues unter der Sonne!

  2. Hier nicht, aber an anderer Stelle, vertritt der Autor die Auffassung vom russischen Angriffskrieg.
    Thomas Röper sucht seit langem einen Kontrahenten zu der These. Er vertritt die Meinung, dass sich allein Russland ans VR hält, alle anderen Beteiligten dies brechen.
    Der Autor würde glaubwürdig er sein, wenn er sich der Diskussion stellen würde.

  3. Es fehlen die Schlussfolgerungen.

    Die nachträgliche Justizialisierung politischer Konflikte ist ein Irrweg. Über Siegerjustiz wird das nie und in keinem Fall hinausreichen. Das gilt auch für Nürnberg, wo grosszügig über die Kriegsverbrechen der Allierten hinweggesehen wurde. Supranationale Politik ist wie jede Politik eine machtbasierte. Wer die Macht hat, ist streng zu den anderen und blind für eigne Vergehen, das ist eine Konstante der conditio humana und wird sich daher auch nie ändern. Es gibt keinen moralischen Fortschritt.

    Man kann und soll sich als Staatengemeinschaft in Verträgen auf Prinzipien einigen, ihre Durchsetzung setzt aber zuweilen Machtmittel voraus, die nicht zur Verfügung stehen, Gerichte ändern daran nichts. Zwischenstaatliche Verträge sind stets prekär, denn niemand hat apriori ein Gewaltmonopol. Niemand kann einen mächtigen Staat daran hindern, einen Vertrag zu brechen. Ein gutes Beispiel ist der JCPOA. Das Beharren auf justizförmige Verfahren kann sogar kontraproduktiv sein, bewaffnete Auseinandersetzungen befördern, statt sie zu verhindern. Speziell dann, wenn Justizinstrumente unter einseitiger Kontrolle stehen und in der Folge instrumentalisiert werden.

    Wenn im konkreten Fall die Einsicht in die Notwendigkeit, sich zu unterziehen nicht gegeben ist, steigt die Eskalationsgefahr. In der Überwaffenwelt, in der wir leben, kann das zur ultimativen Katastrophe führen. Es ist daher imperativ, diese Einsicht allseitig zu fördern. Das ist sehr schwierig, aber nicht unmöglich. Vertrauen ist aufbaubar.

  4. Eigentlich wundert mich die Doppelmoral des „Wertewestens“ eher weniger, die USA – von der ich so manches schätze, wie in einem anderen Beitrag erwähnt – ist da doch in der Eroberungsgeschichte des Wilden Westens das beste Beispiel wie alles anfing – wie hieß es im Film „Little Big Man“ mit Dustin Hoffmann als Jack Crapp?

    „Solange der Wind weht, und das Gras wächst, und die Büffel grasen…..wird das Land euch gehören“.

    …im Film kommt dann der ganze Zynismus der US-Kavallerie voll zum Zuge – denn der Spruch wird jedes mal neu gegeben, in Fort Laramie, und an anderen Orten….und die Native Americans wurden gleichzeitig immer mehr in Reservate abgeschoben/oder umgebracht…..

    Übrigens, die heutigen „Indianer“ – die Taliban – haben es den USA doch schön gezeigt? Oder?

    Und die haben nichts daraus gelernt, dabei sind die Russen (was das russische Kernland angeht) – nie erobert worden, und wenn dann hielten sich Eroberer nicht lange in Russland – wie war das anno 1812 mit Napoleon Bonaparte und der Grande Armee in Moskau….und wo ist die heute?

    Zynische Grüße
    Bernie

  5. Es muss vor allem jeden Tag auf den schändlichen Umgang der Massenmedien, ins besondere der öffentlich-rechtlichen, mit dem Thema hingewiesen worden. Eben lese ich im Nachrichtentext, dass die Demonstration „Aufstand für den Frieden“, für die hier stark geworben wurde, immer nur „umstritten“ ist. Bemühungen um einen Waffenstillstand sind also umstritten, während Waffenlieferungen, das Anheizen des Krieges es nicht ist. Für derartige „Journalisten“ sollte die öffentliche Stockprügelstrafe wiedereingeführt werden, ich kann mir nicht helfen. Soviel Schäbigkeit, Verlogenheit und Charakterlosigkeit sind nicht mehr zu ertragen.

    Übrigens wird etwas später gemeldet, dass der indische Staatschef Narendra Modi sich selbst als Mittler für Friedensverhandlungen anbietet „und dafür vermutlich der geeignete Mann sei“. Ist das nun plötzlich nicht umstritten? Dies Meldung wjrde kurz darauf gelöscht.

    Dass die Bevölkerung zunehmend psychisch krank wird (auch eine Meldung!), ist kein Wunder. Man erinnert sich des Spruches: Macht kapputt, was euch kapputt macht!

    Danke an Florian und seine Mannschaft, dass es hier noch einen Freiraum für Andersdenkende gibt.

    1. Der Blick muss auf Alternativen gehen, nicht immer nur auf das Negative.
      Die permanente Aufregung über den Schrott macht uns destruktiv.
      Wir dürfen uns nicht kaputtmachen lassen!
      Ist man noch psychisch krank, wenn alle krank sind? Das ist doch dann normal.

  6. Für mich ist die UN auch ein Versager, diese Represantanten der „Staatengemeinschaft“ hätten sich im Vorfeld, spätestens als Putin um „Einsehen der Wertegemeinschft gebettelt hat“ um die Sache kümmern müssen. Leider konnte und wollte Guterres nicht. Ein bisschen mehr Rückrat hätte man erwarten können. Wendehals bleibt Wendehals, ist halt bei Salazar groß geworden.
    War heute in Bonn, typisch für unsere Wertekrieger wurde auf dem Müsterplatz, gleichzeitig zu unserer Veranstaltung für den Frieden, eine agressiver Veranstaltung der UkroFaschisten genehmigt.
    Deren Stand war geschmückt von zwei Flaggen mit Emblem und eine Menge blaugelb. Als erstes liesen die Agitatoren die Banderahymne laut erschallen. Während unsere Redner den Krieg als solches verurteilten, predigten die drüben nur Hass.
    Nach dem Referat von Frau Dr. Käßmann habe ich dann, begleitet von den Angriffstiraden auf Frau Dr. Käßmann, den Heimweg angetreten.
    Leider waren auf dem Münsterplatz gefühlt nur das „ältere Semester“ vertreten. Die in Zukunft Betroffenen glänzten durch Abwesenheit. Wahrscheinlich, und das wäre zu hoffen, liegt das an der einseitigen Berichterstattung unser Medien (das andere Wort der Rechten möchte ich nicht benutzen).
    Dieses einen Satz würde ich gerne Frau Dr.Käßmann noch widmen:
    „Mord und Totschlag bleibt Mord und Totschlag auch wenn andere durch die Inanspruchnahme von imaginären Freiheiten provozieren.“
    Wenn ich nur einem die Schuld zuweise warne ich heute schon vor den Auswirkungen des Friedensvertrags von Versailles.
    Vieleicht liest Sie unsere Plattform? Würde mich freuen 🙂

  7. Für mich ist die UN auch ein Versager, diese Represantanten der „Staatengemeinschaft“ hätten sich im Vorfeld, spätestens als Putin um „Einsehen der Wertegemeinschft gebettelt hat“ um die Sache kümmern müssen. Leider konnte und wollte Guterres nicht. Ein bisschen mehr Rückrat hätte man erwarten können. Wendehals bleibt Wendehals, ist halt bei Salazar groß geworden.
    War heute in Bonn, typisch für unsere Wertekrieger wurde auf dem Müsterplatz, gleichzeitig zu unserer Veranstaltung für den Frieden, eine agressiver Veranstaltung der UkroFaschisten genehmigt.
    Deren Stand war geschmückt von zwei Flaggen mit Emblem und eine Menge blaugelb. Als erstes liesen die Agitatoren die Banderahymne laut erschallen. Während unsere Redner den Krieg als solches verurteilten, predigten die drüben nur Hass.
    Nach dem Referat von Frau Dr. Käßmann habe ich dann, begleitet von den Angriffstiraden auf Frau Dr. Käßmann, den Heimweg angetreten.
    Leider waren auf dem Münsterplatz gefühlt nur das „ältere Semester“ vertreten. Die in Zukunft Betroffenen glänzten durch Abwesenheit. Wahrscheinlich, und das wäre zu hoffen, liegt das an der einseitigen Berichterstattung unser Medien (das andere Wort der Rechten möchte ich nicht benutzen).
    Dieses einen Satz würde ich gerne Frau Dr.Käßmann noch widmen:
    „Mord und Totschlag bleibt Mord und Totschlag auch wenn andere durch die Inanspruchnahme von imaginären Freiheiten provozieren.“
    Wenn ich nur einem die Schuld zuweise warne ich heute schon vor den Auswirkungen des Friedensvertrags von Versailles.
    Vieleicht liest Frau Dr, Käßmann in unserer Plattform? Würde mich freuen 🙂

      1. Dankenswert, dass hier noch ein „Wölfchen“ im Zorn schreibt, und nicht um des Palaverns, der Besserwisserei willen. Das macht das Forum erträglich.

  8. Ich kann nicht verstehen – und leider weist der von mir sehr geschätzte Autor auch keinen Weg – welche Art von Moral oder auch Doppelmoral hier besprochen wird. Was für eine Moral steht hinter all diesen Kriegsverbrechen? Doch keine? Oder eben höchstens eine Verbrechermoral? Und diese doppelt anwenden?
    Ich weigere mich, das als Moral zu bezeichnen, dieser Ausdruck hat für mich einen Impetus, der humanistische Denkmuster und Ideale verkörpert, zumindest anspricht. Man kann zwar von Verbrechermoral sprechen, aber dieser Ausdruck beinhaltet imho eher die ABWESENHEIT von moralischen Regeln.
    Insofern erscheint mir der Ausdruck „doppelte Maßstäbe“ bei der Anwendung und Bewertung des Völkerrechts geeigneter als „Doppelmoral“. Und dieser Terminus würde uns sofort auf die Quelle des Disputs führen: den Missbrauch von staatlicher und propagandistischer Macht und Übermacht zu egoistischen Zwecken, im egoistischen Interesse. Nix mit Souveränität der Völker, wie es die Anwendung des Völkerrechts implizieren würde, sondern Macht und Machtmissbrauch entscheiden. Zum Glück wurde dies im letzten Abschnitt noch einmal hervorgehoben.

    1. Doppelmoral oder doppelte Maßstäbe sind ein Zeichen von mangelnder Moral und eine Kriegserklärung an die UN-Charta.
      Aber verbale Schmierfinken kümmert das einen Dreck.
      Und angesichts eines sehr begrenzten Arbeitsspeicher vieler Exemplare des sogenannten Souveräns einer Demokratie ist diese Feststellung schon ein Widerspruch zum eigentlichen Postulat.

  9. “ Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Karim Khan“ ersetzte Fatou Bom Bensouda, die öffentlich und widerspruchslos von der Trump-Regierung bedroht wurde, als sie ankündigte die Kriegsverbrechen amerikanischer Soldaten in Afghanistan in den USA untersuchen zu wollen. Die Gründe diese Untersuchungen einzustellen sind also keineswegs „wenig überzeugend“, sie stellen klar, dass der IStGH der Schwanz ist, mit dem der Hund wedelt.
    Solange dies so ist, wird es keine Gerechtigkeit durch den IStGH geben. Karim Khan ist Brite und weiß, was die Herrschaften wollen.
    P.S. Wie wäre es, wenn man Lindsey Graham vor dieses Gericht stellte?

  10. IStGH ist ein Konstrukt vom ‚transatlantischen Bündnis‘ und ist außerhalb der UN ansässig.
    Das was in diesem Gericht stattfindet ist nicht durch internationales Recht gedeckt, sondern
    „regelbasiertem Recht“, also nach Gutdünken.

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